252470-002 AA · Änderungsantrag
Entwurfsplanung zum Bau einer Rad- und Fußwegbrücke über die Bahngleise zwischen Heinrich-Böll-Ring/Thomastraße und Immenburgstraße (Innovationsdreieck) Antrag zur Vorlage 252470
Kerndaten
- Nummer
- 252470-002 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 20.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Heinrich-Böll-Ring Hauptort
- Thomastraße
- Immenburgstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 252470-002 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Rolf Beu SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Max Biniek Angelika Esch Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Friederike Martin 20.03.2025 Entwurfsplanung zum Bau einer Rad- und Fußwegbrücke über die Bahngleise zwischen Heinrich-Böll-Ring/Thomastraße und Immenburgstraße (Innovationsdreieck) Antrag zur Vorlage 252470 Beratungsfolge Rat 20.03.2025 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Der Entwurfsplanung für die Rad- und Fußwegebrücke über die Bahngleise zwischen Heinrich-Böll-Ring/Thomastraße und Immenburgstraße (Innovationsdreieck) wird zugestimmt. 2. Bevorzugt wird die Ausführung der Variante 2. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, nochmals in Gespräche mit der Deutschen Bahn und der Bezirksregierung einzusteigen, ob diese Variante nicht doch bis zum Ende der Sperrpausen 2028 fertig gestellt werden kann und zu keinen erheblichen Mehrkosten für die Stadt führt. Sollten diese Bemühungen nachweislich ergebnislos verlaufen, ist mit einer Zielsetzung der Realisierung bis zu den erwähnten Sperrpausen im Jahr 2028, die Variante 1 zu realisieren. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung der Brücke inklusive Nebenanlagen bis zum Abschluss der Ausführungsplanung so prioritär fortzuführen, dass eine möglichst umgehende Einleitung des Planverfahrens und eine Bauausführung 2028 erreicht werden kann. Sofern im September 2026 nicht mit vollständigen Unterlagen das Planfeststellungsverfahren begonnen werden kann, ist der Rat hierüber umgehend zu informieren, um ggfs. über ein anderes Vorgehen zu entscheiden. Gleiches gilt soweit aus anderen Gründen eindeutig wird, dass die Sperrpause 2028 in keinem Fall erreicht werden kann. 3. Die Fuß- und Radbrücke erhält zu beiden Bahnsteigen der Stadtbahn- Station „Bonn West“, jeweils einen barrierefreien Aufzug, wie er auch in den aktuellen Planzeichnungen vorgesehen ist. 4. Die gestiegenen Projektkosten sowie die noch nicht sicher gestellte Projektfinanzierung durch die Fördergeber werden zur Kenntnis genommen.Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de