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252470-002 AA · Änderungsantrag

Entwurfsplanung zum Bau einer Rad- und Fußwegbrücke über die Bahngleise zwischen Heinrich-Böll-Ring/Thomastraße und Immenburgstraße (Innovationsdreieck) Antrag zur Vorlage 252470

Nummer
252470-002 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
20.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Heinrich-Böll-Ring Straße· Weststadt, Bonn Hauptort
  • Thomastraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Immenburgstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 20.03.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 252470 Entwurfsplanung zum Bau einer Rad- und Fußwegbrücke über die Bahngleise zwischen Heinrich-Böll-Ring/Thomastraße und Immenburgstraße (Innovationsdreieck)

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Änderungsantrag
öffentlich
252470-002 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Rolf Beu
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Max Biniek
Angelika Esch
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
20.03.2025
Entwurfsplanung zum Bau einer Rad- und
Fußwegbrücke über die Bahngleise zwischen
Heinrich-Böll-Ring/Thomastraße und
Immenburgstraße (Innovationsdreieck)
Antrag zur Vorlage 252470
Beratungsfolge
Rat 20.03.2025 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Der Entwurfsplanung für die Rad- und Fußwegebrücke über die
Bahngleise zwischen Heinrich-Böll-Ring/Thomastraße und
Immenburgstraße (Innovationsdreieck) wird zugestimmt.
2. Bevorzugt wird die Ausführung der Variante 2. Hierzu wird die
Verwaltung beauftragt, nochmals in Gespräche mit der Deutschen Bahn
und der Bezirksregierung einzusteigen, ob diese Variante nicht doch bis
zum Ende der Sperrpausen 2028 fertig gestellt werden kann und zu
keinen erheblichen Mehrkosten für die Stadt führt. Sollten diese
Bemühungen nachweislich ergebnislos verlaufen, ist mit einer
Zielsetzung der Realisierung bis zu den erwähnten Sperrpausen im Jahr
2028, die Variante 1 zu realisieren. Die Verwaltung wird beauftragt, die
weitere Planung der Brücke inklusive Nebenanlagen bis zum Abschluss
der Ausführungsplanung so prioritär fortzuführen, dass eine möglichst
umgehende Einleitung des Planverfahrens und eine Bauausführung
2028 erreicht werden kann. Sofern im September 2026 nicht mit
vollständigen Unterlagen das Planfeststellungsverfahren begonnen
werden kann, ist der Rat hierüber umgehend zu informieren, um ggfs.
über ein anderes Vorgehen zu entscheiden. Gleiches gilt soweit aus
anderen Gründen eindeutig wird, dass die Sperrpause 2028 in keinem
Fall erreicht werden kann.
3. Die Fuß- und Radbrücke erhält zu beiden Bahnsteigen der Stadtbahn-
Station „Bonn West“, jeweils einen barrierefreien Aufzug, wie er auch in
den aktuellen Planzeichnungen vorgesehen ist.
4. Die gestiegenen Projektkosten sowie die noch nicht sicher gestellte
Projektfinanzierung durch die Fördergeber werden zur Kenntnis
genommen.Seite 1 von 2
Seite 2
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de