252470 · Beschlussvorlage
Entwurfsplanung zum Bau einer Rad- und Fußwegbrücke über die Bahngleise zwischen Heinrich-Böll-Ring/Thomastraße und Immenburgstraße (Innovationsdreieck)
Kerndaten
- Nummer
- 252470
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Heinrich-Böll-Ring Hauptort
- Thomastraße
- Immenburgstraße
- Markt
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
Dateien
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- Entwurfsplanung zum Bau einer Rad- und Fußwegbrücke über die Bahngleise zwischen Heinrich-Böll-Ring/Thomastraße und Immenburgstraße (Innovationsdreieck) Antrag zur Vorlage 252470
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Beschlussvorlage öffentlich 252470 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Entwurfsplanung zum Bau einer Rad- und Fußwegbrücke über die Bahngleise zwischen Heinrich-Böll-Ring/Thomastraße und Immenburgstraße (Innovationsdreieck) Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.03.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Anhörung Hauptausschuss 13.03.2025 Empfehlung Rat 20.03.2025 Entscheidung Begründung der Eilbedürftigkeit: Für eine Umsetzung der Maßnahme ist mit der DB eine Sperrung im Jahr 2028 anvisiert. Ansonsten wäre eine Umsetzung erst wieder im Jahr 2031 (laut DB) möglich. Im Ablauf ist daher die Förderung bis spätestens 31.03.2025 (Antragsfrist) zu beantragen. Hierzu ist der Beschluss unbedingt im März erforderlich. Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte nicht fristgerecht abgeschlossen werden. Beschlussvorschlag 1. Der Vorentwurfsplanung für die Rad- und Fußwegbrücke über die Bahn- gleise zwischen Heinrich-Böll-Ring/Thomastraße und Immenburgstraße (Innovationsdreieck) wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung der Brücke inkl. Ne- benanlagen auf Grundlage der Variante 1 bis Abschluss der Ausführungs- planung fortzuführen. 3. Die gestiegenen Projektkosten sowie die noch nicht sichergestellte Projekt- finanzierung durch die Fördergeber werden zur Kenntnis genommen. Begründung - Varianten Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 23.03.2023 (DS 222484) haben die Stadtwerke im Namen und auf Rechnung der Stadt Bonn ein Ingenieurbüro mit der Planung der Fuß- und Radwegbrücke Immenburgstraße über die deutsche Bahn beauftragt. Inzwischen ist die Vorplanung (Leistungsphase 2) abgeschlossen. Die Planung basiert im Wesentlichen auf der bereits vorgestellten undSeite 1 von 19 Seite 2 genehmigten Vorplanung bzw. Machbarkeitsstudie des beauftragten Ingenieurbüros. Im weiteren Verlauf der Planung soll die Möglichkeit der Verlängerung der Bahnsteige auf 90 m Länge berücksichtigt werden. Vornehmliches Ziel der Studie war die Planung einer nutzerfreundlichen sowie wirtschaftlich, ökologisch sinnvollen und nicht zuletzt optisch attraktiven Querung der Bahntrasse. Daher verfolgte die Studie den Ansatz eines möglichst kurzen und niedrigen Bauwerkes. Die geringste Brückenhöhe orientiert sich somit am Regellichtraumprofil der DB, das als Mindestmaß einzuhalten ist. In den während der Vorentwurfsplanung geführten Gespräche mit der Deutschen Bahn hat sich jedoch gezeigt, dass der nutzerfreundliche, ökologische Ansatz nicht ohne Kostensteigerung und erhebliches bauzeitliches Risiko umsetzbar ist. Hierfür ursächlich ist die im Bereich der ursprünglich geplanten Brücke existierende Oberleitung der Trasse und die damit einhergehenden einzuhaltenden Abstände. Um diesem Kollisionspunkt zu begegnen, wurden während der Vorentwurfsplanung zwei mögliche Varianten erarbeitet. Deren Kosten und Risiken wurden abgeschätzt. Die Ergebnisse wurden in einer Matrix gegenübergestellt und bewertet. Am Heinrich-Böll-Ring und der Thomastraße, erstreckt sich das Vorhaben im Bereich einer gesetzlich geschützten Linden-Allee, die im Alleen-Kataster des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW eingetragen ist (AL-BN-0032). Alle Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen sind gemäß § 41 LNatSchG / § 29 BNatSchG gesetzlich geschützt. Ist die Entfernung von Alleebäumen durch ein Vorhaben aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses unvermeidbar, ist Genehmigung und Befreiung gemäß § 67 BNatSchG durch die Untere Naturschutzbehörde mit Beteiligung des Naturschutzbeirates erforderlich. Als Grundlage für die weitere Planung ist die Festlegung einer der Varianten erforderlich. Variante 1: Diese Variante sieht eine Anhebung der Brücke gegenüber der Vorstudie um ca. 2 m vor, so dass sie außerhalb des Einflussbereiches der Oberleitung liegt. Die Beeinträchtigung der Bahn reduziert sich dadurch auf ein Minimum. Bemerkbar macht sich dies darin, dass sich die Auflagen der DB reduzieren und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Darüber hinaus können Kosten für den Umbau der Oberleitung eingespart werden. Das Risiko, das ein Umbau der Oberleitung mit sich brächte, sei es durch Vergabe der Planungsleistung oder Zusicherung von Sperrpausen, kann vollständig ausgeschlossen werden. Im Umkehrschluss leidet jedoch das Nutzererlebnis beim Queren der zusätzlichen 2m Bauhöhe dauerhaft. Die Ökobilanz verschlechtert sich durch längere Rampen (beidseitig zusätzlich ca. 45 m) und die Kosten für Bau und Bauwerksunterhaltung steigen. Das Erscheinungsbild der Rampe muss auf Seite der Immenburgstraße dahingehend angepasst werden, dass aufgrund von Platzmangel eine Wendel die zusätzlich benötigte Rampenlänge aufnehmen muss. Der Eingriff in die Linden-Allee am Heinrich-Böll- Ring/Thomastraße ist durch Variante 1 geringer als durch Variante 2.Seite 2 von 19 Seite 3 Variante 2: Variante 2 hingegen orientiert sich nahezu vollständig an der Vorstudie. Die Höhe der kollidierenden Oberleitung wird auf das Regelmaß der DB reduziert. Langfristig profitiert die Stadt durch im Verhältnis zu der hohen Variante 1 geringere Kosten bei der Bauwerksunterhaltung und eine bessere Gebrauchstauglichkeit beim Begehen und Befahren der Brücke. Der Eingriff ist bei Variante 2 erheblich stärker, so dass der Charakter der Allee nicht erhalten werden kann. Die DB hat mit Blick auf die Planungs- und Bauzeit jedoch die wirtschaftliche Umsetzbarkeit im Allgemeinen und insbesondere die Umsetzbarkeit mit Blick auf die benötigten Sperrzeitenfenster im geplanten Umsetzungsjahr 2028 stark in Frage gestellt. Alleine die Umbaukosten der Oberleitung wurden mit 2,4 Mio netto beziffert. Hinzu kommt die schlechte Verfügbarkeit von qualifizierten Planungsbüros, die eine derart komplexe Planung beisteuern könnten. Für ein zeitgleiches Absenken der Oberleitung über alle 9 Gleise hinweg wird mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Freigabe seitens der Bahn erfolgen. Ein abschnittsweises Vorgehen (von Gleis zu Gleis) wäre die Konsequenz und auch grundsätzlich denkbar. Ob die Maßnahme jedoch dann in 2028 abgeschlossen werden kann, wird von der DB in Frage gestellt. Die benötigten Sperrzeitenfenster können derzeit nicht zugesagt werden. Sollte ein Umbau der gesamten Oberleitung nicht in 2028 umgesetzt werden können, würden anschließende Sperrzeitenfenster erst wieder im Jahr 2031 zu Verfügung stehen. Dieser Variante heftet damit ein erhebliches von der Stadt Bonn nicht beeinflussbares Risiko an. Hinzu kommt, dass der Kostenvorteil dieser Variante durch die kleineren Bauwerksabmessungen vollständig durch den Umbau der Oberleitung zunichte gemacht wird. Zusammenfassung Gegenüberstellung der Varianten: Variante 1 (Vorzugsvariante) 2 . Merkmal Anhebung um 2 m Beibehaltung Höhe Baukosten ca. 13.730.000 € brutto ca. 13.960.000 € brutto Planungskosten ca. 2.750.000 € brutto ca. 2.790.000 € brutto Gesamtprojektkosten ca. 16.480.000 € brutto ca. 16.750.000 € brutto Konstruktion - + Bau und Sicherheit + + Kosten - - Termine + -- Umwelt + o Rang 1 2Seite 3 von 19 Seite 4 - Finanzierung Das gesamte Bauprojekt „Fuß- und Radwegbrücke Immenburgstraße über die DB“ lässt sich auf die beiden Baulastträger (Stadt Bonn und Stadtwerke) aufteilen. Nach derzeitigem Stand werden die Teilbauwerke Brücke inkl. Rampen und der Treppenabgang Immenburgstraße der Stadt Bonn zugeschrieben. Die Teilbauwerke Aufzüge und Treppen zu den Bahnsteigen inkl. Podeste sollen in die Unterhaltung und das Eigentum der Stadtwerke übergehen. Für den Individualverkehr wurden Fördermittel bei der Bezirksregierung Köln angemeldet. Eine Anmeldung von Fördermitteln für den öffentlichen Nahverkehr erfolgte zudem bei Go.Rheinland. Beide Fördermittelgeber haben zwischenzeitlich die Förderfähigkeit der Maßnahme bestätigt. Die Flächenaufteilung auf die Fördermittelgeber ist abgeschlossen. Die Aufteilung ist grundsätzlich baulastträgerunabhängig und beläuft sich auf 70% bei der Bezirksregierung Köln und auf 30% bei Go.Rheinland. Die Förderquoten belaufen sich auf bis zu 90 % bei Go.Rheinland und auf bis zu 80 % bei der Bezirksregierung Köln, zuzüglich Planungspauschalen (abhängig von den förderfähigen Baukosten) von 10% Go.Rheinland sowie 2% Bezirksregierung Köln. Die Angabe zur Einnahme im Finanzkasten ist auf Basis der Planungskosten geschätzt. Trotz mitgeteilter Förderfähigkeit ist jedoch von beiden Fördermittelgebern keine verlässliche Zusage zu erhalten, ob und in welcher Höhe eine Finanzierung erfolgen wird. Von Förderung in Höhe der maximalen Förderquote über eine Deckelung bis hin zur Ablehnung der Förderung sind alle Optionen denkbar. Die finanziellen Risiken für die Stadt Bonn und die Stadtwerke als Baulastträger sind daher erheblich. Die Vorgaben des § 82 GO NW (Vorläufige Haushaltsführung) sind erfüllt, da es sich um eine Fortsetzungsmaßnahme (Planung) handelt. - Kostensteigerung Seit der Vorstellung der Kosten der Machbarkeitsstudie im März 2023 ist bis heute eine signifikante Kostensteigerung zu verzeichnen. Ursächlich hierfür sind unterschiedliche Einflussfaktoren. So ist festzustellen, dass seit der letzten Kostenschätzung, auf der die Machbarkeitsstudie beruht, der Baupreisindex eine Steigerung von 15-20 % erfahren hat. Zu ergänzen sind ebenfalls gestiegene Personalkosten. Die Änderung des Projektumfangs kommt hinzu. Sie begründet sich teils mit dem gefassten Beschluss durch Ergänzung eines weiteren Aufzuges auf Bahnsteig Süd, teils mit der in der weiteren Planung erkannten Problematik zur Oberleitung. So waren bisher weder Oberleitungskosten enthalten noch die Erhöhung der Bauwerkskosten, die entstünden, wenn statt des Absenkens der Oberleitung der Überbau um ca. 2 m angehoben würde.Seite 4 von 19 Seite 5 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.01 Individualverkehrsplanung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Planung Lph 3-6 966.000 € 5610012079000/785200 2025/26 Einzahlungen Pauschale (vorbehaltlich Förderung) 450.000 € 5610012079000/681100 noch nicht veranschlagt Investiver Finanzsaldo 516.000,00 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Bewertungsmatrix_Brücke_Immenburgstraße Innovationsdreieck (öffentlich) 2 Kostendarstellung Schätzkosten - Steigerung (öffentlich) 3 Lageplan Variante 1 (öffentlich) 4 Lageplan Variante 2 (öffentlich) 5 Treppenvarianten_V4 (öffentlich) 6 Variantenvergleich (öffentlich)Seite 5 von 19 Anlage 7 Bewertungsmatrix Bauwerksvarianten Brücke Immenburgerstr. Bonn Lösungsvariante 1 2 Bezeichnung Anhebung ca. 2m Beibehaltung Höhenlage Vorplanung Ansicht Überbaufläche 2170 m² 1600 m² Brückenlänge (Achse) 470 m 350 m Baustahlgewicht 600 t 470 t Bauwerkskosten (brutto) mit OLA, ohne Planungskosten 13.730.000 € 13.960.000 € Brückenkosten inkl. Rampe+Böschung / m² (brutto) 6.327 € 8.725 € Kosten Verkehrsführung (brutto) 0,0 € 0,0 € Kosten Straßenbau (brutto) 0,0 € 0,0 € Bruttogesamtbaukosten 13.730.000 € 13.960.000 € Planungskosten (20%, inkl. Gutachten etc.) 2.746.000 € 2.792.000 € Bruttogesamtprojektkosten 16.476.000 € 16.752.000 € Kriterium Nutzerkomfort 50% Längere Wege, mehr Höhe zu überwinden 4 2 Kurze Wege, gute Anschlüsse 1 0,5 Gestaltung 50% Gut gestaltetes Bauwerk mit mittlerem Eingriff in die Umgebung auf der Süd- und Nordseite. 2 1 Gut gestaltetes Bauwerk mit minimierten Eingriffen in die Umgebung. 1 0,5 SUMME Konstruktion x 3,0 ∑ = 3 ∑ = 1 Montage / Bauverfahren 50% Herstellung mit Kranmontage und Ortbetonergänzung/Halbfertigteilen 1 0,5 Herstellung mit Kranmontage und Ortbetonergänzung/Halbfertigteilen 1 0,5 Umfang Baubehelfe 25% erhöhter Umfang an Trag- und Arbeitsgerüsten erforderlich 2 0,5 geringer Umfang an Trag- und Arbeitsgerüsten erforderlich 1 0,25 Arbeitssicherheit 25% hohe Arbeitssicherheit 1 0,25 hohe Arbeitssicherheit 1 0,25 SUMME Bau und Sicherheit x 2,0 ∑ = 1,25 ∑ = 1 Gesamtkosten 60% Hohe Gesamtkosten 4 2,4 Hohe Gesamtkosten 4 2,4 Wartungs- und Instandhaltungskosten 20% Große Bauwerksfläche führt zu höheren Wartungs- und Instandhaltungskosten 3 0,6 Geringe Bauwerksfläche führt zu geringeren Wartungs- und Instandhaltungskosten 1 0,2 Kosten DB 20% geringe Kosten/geringes Risiko 1 0,2 hohe Kosten/hohes Risiko 4 0,8 SUMME Kosten x 2,0 ∑ = 3,2 ∑ = 3,4 Bauzeit Brückenbauwerk 25% mittlere Bauzeit, Bau Überbau (Hauptfeld), anschließend Rampenanlagen 2 0,5 übliche Bauzeit, Bau Überbau (Hauptfeld), anschließend Rampenanlagen 1 0,25 Bauzeit OLA 25% kaum Eingriffe, geringfügige Anpassungen 1 0,25 erhebliche Eingriffe, längere Bauzeit 3 0,75 Terminsicherheit 50% geringeres Risiko, da Dritte kaum beeinträchtigt werden 1 0,5 erhebliche Terminrisiken und Unwägbarkeiten 5 2,5 SUMME Termine x 3,0 ∑ = 1,25 ∑ = 3,5 Umwelt-/Landschaftsschutz "Endzustand" 40% keine Beeinträchtigung 1 0,4 keine Beeinträchtigung 1 0,4 Umwelt-/Landschaftsschutz "Bauzeit" 30% größere Beeinträchtigungen durch mehr Pfeiler und größeren Fußabdruck auf der Südseite 2 0,6 geringe Beeinträchtigung durch Pfeilerbaugruben 1 0,3 Beeinträchtigung Dritter / Genehmigungsumfang 30% kaum Beeinträchtigungen der Bahnanlagen 1 0,3 große Eingriffe in Bahnbetrieb und -anlagen 5 1,5 SUMME Umwelt x 1,0 1,3 2,2 SUMME Gesamt Rang 1 23,0 Rang 2 24,5 KostenTermine Schulnote % x n KonstruktionBau und Sicherheit % x n Umwelt Konstruktion Kostenschätzung Bewertung der Bauweise Wichtung Schulnote 22.11.2024Seite 6 von 19 1 Brücke Immenburgstraße Bonn Kommentar zur Kostensteigerung gegenüber der Vorkostenschätzung 2022 21.11.2024 Die Kostensteigerung der aktuellen Brückenentwürfe basiert auf diversen Faktoren, die unterschiedlichen Ein- fluss auf die Gesamtsumme haben. Im Vergleich zur Kostenschätzung der Vorstudie aus dem Jahr 2022 weisen die aktualisierten Varianten von Ende 2024 eine Steigerung von ca. 65 % auf (Nettokosten der Hauptgruppen ohne Zuschläge). Generell lässt sich festhalten, dass die Baupreise gemäß Baupreisindex zwischen 2021 und 2024 um 15-20% gestie- gen sind, was sich auch in den Kostenschätzungen widerspiegelt. • Steigende Materialkosten: Der Baupreisindex zeigt in den letzten Jahren einen Anstieg der Material- kosten, insbesondere bei Stahl, Beton und anderen Baumaterialien, die im Brückenbau eine wesentli- che Rolle spielen. Die Preise für Rohstoffe sind oft Schwankungen auf dem Weltmarkt ausgesetzt, die durch Nachfrage und Angebot beeinflusst werden. Es wurde versucht, die jeweils aktuelle Situation in den jeweiligen Kostenschätzungen zu berücksichtigen. • Personalkosten und Fachkräftemangel: Ein weiterer Aspekt des Baupreisindex sind die Arbeitskosten, die in vielen Regionen stark gestiegen sind. Der Fachkräftemangel im Bauwesen hat zu erhöhten Lohnforderungen geführt. • Änderungen im Projektumfang: Generelle Anpassungen im Projektumfang, z. B. durch Umplanungen aufgrund geologischer oder hydrologischer Erkenntnisse oder neuer Anforderungen. Solche Ände- rungen, die zu einer Erhöhung des Bauaufwands führen, spiegeln sich in der aktualisierten Kosten- schätzung wider und tragen zur Kostenerhöhung bei. Vergleich Lösungsvariante 1 zu Ursprungsvariante 2022 Lösungsvariante 1 ist mit Kostensteigerungen im Vergleich zum Ursprungsentwurf verbunden, die hauptsäch- lich auf erhebliche Massenmehrungen zurückzuführen sind. Durch die Anhebung des Brückenbauwerks erge- ben sich umfangreichere Rampen-, Geländer- und Leitungslängen, größere Belagsflächen und eine größere Stützenanzahl sowie -höhe. Ebenso wächst die Baustellenfläche insgesamt, Gründung und Baugruben werden in größerer Zahl benötigt, planerseits müssen mehr Dokumente erstellt werden. Demgegenüber kann die Oberleitungsanlage im Bereich des Brückenbauwerkes weitestgehend beibehalten werden. Lediglich im Be- reich des Bahnsteigs Nord sind einige geringfügige Umbaumaßnahmen erforderlich. Kostenabweichung Lösungsvariante 1 im Vergleich zur Kostenschätzung 2022 (Nettokosten): • Gruppe Baugruben, Wasserhaltung, Bauwerkshinterfüllung o +15.000€ durch Mengenmehrung • Gruppe Entwässerung o +45.000 durch Mengenmehrung • Gruppe Gründung, Baugrubensicherung o +440.000€ durch neue Erkenntnisse geol. Gutachten und Mengenmehrung • Gruppe Überbau, Pfeiler, WiderlagerSeite 7 von 19 2 o +1.500.000 durch Mengenmehrung und Materialpreiserhöhungen o +165.000 durch Verglasung Aufzugsfassade Nord und Mengenmehrung • Gruppe Gerüste, Behelfsbrücken o +160.000€ durch aktuelle Marktpreisentwicklungen und Mengenmehrung • Gruppe Lager, Üko, Geländer o +340.000€ durch Marktpreisentwicklungen und Mengenmehrung • Gruppe Oberflächen- und Korrosionsschutz, Abdichtungen, Fugen, Deckschicht o +70.000€ durch Marktpreisentwicklungen und Mengenmehrung o +75.000€ durch Materialwechsel RHD zu Asphalt und Mengenmehrung • Gruppe Sonstiges o +180.000€ durch Umbau OLA o +300.000€ durch Anbindung Bahnsteig Süd o +175.000€ durch Umbau Bahnsteig Nord inkl. Aufzug o +375.000€ durch Mengenmehrung und Marktpreisentwicklung • Gruppe BE, TB, Verkehrssicherung o +390.000€ BE (Ermittlung Position pausch. 10% der Gesamtsumme) o +47.000€ durch erhöhten Planungsaufwand Brückenmehrmenge Differenz Baukosten zu Ursprungsvariante knapp 4,3 Mio € netto ohne Zuschläge. +5% Kleinleistungen (ca. 200.000€) + 19% MwSt (ca. 850.000€)= 5,4 Mio € brutto Bruttogesamtbaukosten: 13,73 Mio. € + 20% Planungskosten (inkl. Gutachten etc.) (ca. 2,75 Mio. €) = 16,48 Mio. Bruttogesamtprojektkosten Vergleich Lösungsvariante 2 zu Ursprungsvariante 2022 Die signifikantesten Abweichungen zwischen der ursprünglichen Kostenschätzung und der Lösungsvariante 2 ergeben sich in den Gruppen "Gründung, Baugrubensicherung", "Sonstiges" und "Baustelleneinrichtung, Tech- nische Bearbeitung, Verkehrssicherung". Bei weitestgehender Beibehaltung des Entwurfes mit Lösungsvariante 2 resultieren Kostensteigerungen aus neuen Erkenntnissen im Planungsprozess sowie Anforderungen Dritter. Als Beispiel sei hier das geologische Gutachten genannt, welches während der aktuellen Bearbeitungsphase erstellt wurde und eine präzisere Betrachtung der Gründung ermöglichte. Dadurch konnten ebenso Erkennt- nisse für den Bauablauf gewonnen werden. Die größte Kostensteigerung ist bei Variante 2 allerdings in der Gruppe "Sonstiges" zu finden. Die notwendige Umplanung sowie der umfassende Umbau der Oberleitungs- anlage im Bereich des Brückenbauwerkes resultieren in einer signifikanten Kostensteigerung. Kostenabweichung Lösungsvariante 2 im Vergleich zur Kostenschätzung 2022 (Nettokosten): • Gruppe Entwässerung o +20.000 durch neue Erkenntnisse Anbindung an Kanal/Versickerung • Gruppe Gründung, Baugrubensicherung o +220.000€ durch neue Erkenntnisse geol. Gutachten • Gruppe Überbau, Pfeiler, Widerlager o +300.000 durch Materialpreiserhöhungen o +150.000 durch Verglasung Aufzugsfassade NordSeite 8 von 19 3 • Gruppe Gerüste, Behelfsbrücken o +140.000€ durch aktuelle Marktpreisentwicklungen • Gruppe Lager, Üko, Geländer o +160.000€ durch Marktpreisentwicklungen • Gruppe Oberflächen- und Korrosionsschutz, Abdichtungen, Fugen, Deckschicht o +25.000€ durch Marktpreisentwicklungen o +25.000€ durch Materialwechsel RHD zu Asphalt • Gruppe Sonstiges o +2.400.000€ durch Umbau OLA o +255.000€ durch Anbindung Bahnsteig Süd o +150.000€ durch Umbau Bahnsteig Nord o +200.000€ durch Marktpreisentwicklungen • Gruppe BE, TB, Verkehrssicherung o +400.000€ BE (Ermittlung Position pausch. 10% der Gesamtsumme) o +40.000€ durch erhöhten Planungsaufwand DB-Umbau Differenz Baukosten zu Ursprungsvariante knapp 4,5 Mio € netto ohne Zuschläge. +5% Kleinleistungen (ca. 225.000€) + 19% MwSt (ca. 900.000€) = 5,6 Mio € brutto Bruttogesamtbaukosten: 13,96 Mio. € + 20% Planungskosten (inkl. Gutachten etc.) (ca. 2,79 Mio. €) = 16,75 Mio. BruttogesamtprojektkostenSeite 9 von 19 Rampenlänge 136.00 Rampenlänge 124.00 75.00 örtl. ermittelte NHN-Höhe (DHHN 2016) Koordinatensystem UTM 24.01.2025 21.11.2024 21.11.2024 21.11.2024 spe spe mal mal Rad- und Fußängerbrücke Immenburgstr. Bonn, den Gleisquerung Leiter des Tiefbauamtes Genehmigt: 1:1000 66-6.2 Konstruktiver Ingenieurbau : : bearbeitet Büro AN gezeichnet geprüft BUNDESSTADT BONN TIEFBAUAMT Projekt: : Änderung, Art, Umfang, Ursache : : : geprüft Amt 66-6.2 gesehen Plan: GeprüftGezeichnet Zeichnung-Nr. gesehen Maßstab NR. Abteilung: Lageplan Lösungsvariante 1 Anhebung V2 AR-2-LA-1000-O1-003-00Seite 10 von 19 Rampenlänge 86.00 Rampenlänge 85.50 75.00 örtl. ermittelte NHN-Höhe (DHHN 2016) Koordinatensystem UTM 27.01.2025 21.11.2024 21.11.2024 21.11.2024 spe spe mal mal Rad- und Fußängerbrücke Immenburgstr. Bonn, den Gleisquerung Leiter des Tiefbauamtes Genehmigt: 1:1000 66-6.2 Konstruktiver Ingenieurbau : : bearbeitet Büro AN gezeichnet geprüft BUNDESSTADT BONN TIEFBAUAMT Projekt: : Änderung, Art, Umfang, Ursache : : : geprüft Amt 66-6.2 gesehen Plan: GeprüftGezeichnet Zeichnung-Nr. gesehen Maßstab NR. Abteilung: Lageplan Lösungsvariante 2 Stand LPH 2 V2 AR-2-LA-1000-O1-004-00Seite 11 von 19 2.15 1.60 3.40 1.60 2.15 3.40 7.40 75.00 222150 Brücke Immenburgstraße Treppen-/Aufzugsvarianten Variante 4 Maßstab 1:50 20.12.2024Seite 12 von 19 Rad- und Fußgängerbrücke Immenburgstr./Gleisquerung Variantenvergleich Firma: Werner Sobek AG Albstraße 14 70597 Stuttgart Erstellt von: Dipl.-Ing. Andreas Malcher Tobias Speck, M. Sc. Datum: 04.11.2024 Darstellungsstand der VorplanungSeite 13 von 19 Rad- und Fußgängerbrücke Immenburgstr./Gleisquerung (222150) Variantenvergleich 1 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 0 2 Konstruktion 0 2.1 Lösungsvariante 1 0 2.2 Lösungsvariante 2 0 3 Abstimmungen mit DB AG und Stellungnahme DB AG 1 3.1 Allgemein 1 3.2 Lösungsvariante 1 – Anheben des Überbaus um ca. 2 m auf 8,01 m lichte Höhe 1 3.3 Lösungsvariante 2 – Oberleitung DB AG 1 3.4 Lösungsvariante 3 – Oberleitung DB AG 1 4 Kosten 2 4.1 Allgemeines 2 4.2 Baugruben, Wasserhaltung, Bauwerkshinterfüllung 2 4.3 Entwässerung 2 4.4 Gründung, Baugrubensicherung 2 4.5 Überbau, Pfeiler, Widerlager 2 4.6 Gerüste, Behelfsbrücken 2 4.7 Lager, ÜKO, Geländer 2 4.8 Oberflächen- und Korrosionsschutz, Abdichtungen, Fugen, Deckschicht 2 4.9 Sonstiges 3 4.10 Baustelleneinrichtung, Technische Bearbeitung (Werkstattpläne), Verkehrssicherung 3 5 Termine und Realisierung 3 5.1 Lösungsvariante 1 3 5.2 Lösungsvariante 2 3 6 Fazit 3 7 Anlagen 4Seite 14 von 19 Rad- und Fußgängerbrücke Immenburgstr./Gleisquerung Variantenvergleich 0 1 Einleitung Im Zuge der Planung wurde festgestellt, dass sich die Tragseile der Oberleitungsanlagen (OLA) über den Gleisen in einer kritischen Höhe befinden und Kollisionen mit dem Überbau bei Einhaltung der in der bisherigen Vorplanung vorgesehenen Höhenlage des Überbaus verursachen. Um diese Konflikte zu umgehen, werden in dieser Unterlage zwei Varianten zur Fortführung der Planung untersucht und hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile verglichen. Lösungsvariante 1 stellt die Umsetzung des Bauwerks in einer für die Bahnbelange unkritischen Höhe dar. Im Vergleich zum bisherigen Stand der Vorplanung wurde der Überbau um knapp 2m angehoben, woraus sich Konsequenzen für die Rampenlängen an den Brückenenden (bedeutend auch für den Nutzerkomfort), die Anzahl und Höhe der Überbaustützen, die Aufzugskonstruktionen sowie die Treppenlängen ergeben Lösungsvariante 2 stellt den bisherigen Stand der Vorplanung dar, welcher um nun notwendige Arbeiten an der Oberleitung ergänzt wurde. . 2 Konstruktion 2.1 Lösungsvariante 1 Die generelle Konstruktion der Lösungsvariante 1 unterscheidet sich kaum von der Lösungsvariante 2. Durch die höhere Lage des Überbaus über den Gleisen erhöhen sich die Rampenlängen auf beiden Seiten um ca. 40 m. Die Aufteilung der Stützweiten von Variante 2 bleibt erhalten und es werden im Rampenbereich weitere Felder ergänzt. Die Nordrampe endet nun im Bereich des vorhandenen Parkplatzes, während die südliche Rampe durch einen neuen Wendel die neue Rampenlänge im Bereich des Vorplatzes generiert. Durch die längeren Rampen und die höhere Lage der Brücke wird die Nutzerfreundlichkeit des Bauwerks, besonders für Fahrradfahrer und Fußgänger, welche die Treppenanlagen nutzen, gemindert. 2.2 Lösungsvariante 2 Lösungsvariante 2 besitzt eine Gesamtlänge von 240,00 m und hat zudem an beiden Seiten zusätzlich noch 45 m lange Rampen. Das Bauwerk spannt über sieben Felder von Süden nach Norden über die Gleisanlagen der DB AG und der Stadtbahn (Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH / SWB). Die Stützweiten der Brücke betragen 20,00 m – 22,50 m – 40,00 m – 75,00 m – 40,00 m – 22,50 m - 20,00 m. Das Hauptfeld überspannt die Gleisanlagen stützenfrei. Der zwischen den Geländern 6,50 m breite Brückenüberbau wird in Stahlverbundbauweise als luftdicht verschweißter Hohlkasten (0,70 m bis 1,50 m hoch) mit einer 25 cm starken Geh- und Fahrbahnplatte aus Stahlbeton ausgeführt. Die äußeren Ränder der Stahlbeton-Fahrplatte werden in Abständen von ca. 2,5 m durch geneigte Stahlstreben gestützt. Die Überbaustützen bestehen aus schmalen Stahlbetonscheiben, welche integral mit dem Überbau verbunden sind.Seite 15 von 19 Rad- und Fußgängerbrücke Immenburgstr./Gleisquerung (222150) Variantenvergleich 1 3 Abstimmungen mit DB AG und Stellungnahme DB AG 3.1 Allgemein Am 24.09.2024 fand zwischen den Projektbeteiligten und der DB AG eine Abstimmung zur Lösung des bestehenden Konflikts der Oberleitung der DB-Gleise und der derzeitigen Brückenplanung statt (Protokoll der Besprechung siehe Anlage 1). Im Rahmen dieser Besprechung wurden drei Lösungsvarianten entwickelt, welche im Anschluss durch die Stellungnahme von Herrn Glesmann vom 11.10.2024 (Anlage 2) verifiziert und hinsichtlich der entstehenden Kosten und Umsetzbarkeit bewertet wurden. 3.2 Lösungsvariante 1 – Anheben des Überbaus um ca. 2 m auf 8,01 m lichte Höhe Die Anhebung der Brücke auf eine lichte Höhe von 8,01 m über der Schienenoberkante verhindert jegliche Kollision von bestehenden Oberleitungsanlagen mit dem neuen Brückenkörper. Alle Oberleitungsanlagen können in ihrer jetzigen Lage und Funktion erhalten bleiben. Lediglich einige Abspannseile, welche einen geringeren Abstand als 60 cm zum Überbau besitzen, müssen isoliert werden. Dafür werden die entsprechenden unisolierten Seile ausgetauscht und durch isolierte Seile ersetzt. Diese Arbeiten erfordern nur geringe Eingriffe in den Bahnbetrieb und relativ geringe Kosten von 15- 20 T€ je Gleis. Bei einer Höhenlage der Brücke mit einer lichten Höhe von 8,01 m sind zudem Vereinfachungen bei der bahntechnischen Erdung des Bauwerks zu erwarten. Hierdurch sind derzeit weitere nicht genau zu beziffernde Kosteneinsparungen gegenüber den anderen Varianten zu erwarten. 3.3 Lösungsvariante 2 – Oberleitung DB AG Lösungsvariante 2 hat zum Ziel die jetzige Planung und Höhenlage der Brücke zu belassen und dafür die Oberleitung bis auf das vorschriftenkonforme Maß abzusenken. Dafür sind die derzeit vorhandenen drei benachbarten Querfelder der OLA rückzubauen und durch eine Jochbauweise zu ersetzen. Die Kosten für den Umbau werden auf 1,9 Mio. € bis 2,4 Mio. € geschätzt. Allerdings ist für die Umsetzung dieser Maßnahme eine Oberleitungsplanung erforderlich, für die derzeit nur sehr schwer Planungskapazitäten am Markt vorhanden sind. Zudem muss der Umbau der Oberleitung vor dem Bau der Brücke erfolgen und es sind derzeit weder passende Sperrzeitenfenster bekannt, noch sind Sperrzeiten angemeldet. Eine zeitnahe Realisierung durch die DB AG wird daher als sehr unwahrscheinlich eingestuft. 3.4 Lösungsvariante 3 – Oberleitung DB AG Die Lösungsvariante 3 betrachtet eine maximale Absenkung der vorhandenen Oberleitungsanlage ohne das Ersetzen der Querfelder durch Joche. Der Überbau muss dafür trotzdem um ca. 1,2 m gegenüber der bisherigen Planung angehoben werden. Der Umbau der bestehenden Oberleitungsanlage bedarf bei dieser Variante einer Genehmigung durch die DB InfraGo AG-Zentrale und erzeugt umfangreiche Eingriffe in den Bahnbetrieb. Die Kosten für den Umbau wurden mit 80-90 T€ je Gleis, also gesamt 720-810 T€ abgeschätzt. Die Lösungsvariante lässt keine Vorteile gegenüber den Lösungsvarianten 1 und 2 erkennen und wurde deshalb nicht weiter betrachtet.Seite 16 von 19 Rad- und Fußgängerbrücke Immenburgstr./Gleisquerung (222150) Variantenvergleich 2 4 Kosten 4.1 Allgemeines Die Kosten für die Lösungsvariante 2 wurden auf Grundlage des bisherigen Stands der Vorplanung unter Berücksichtigung aktueller Preisänderungen (letzte Kostenschätzung ca. 2 Jahre alt), erster Erkenntnisse aus dem Baugrundgutachten sowie den Angaben der DB hinsichtlich den erheblichen Umbaukosten der Oberleitungsanlage ermittelt. Für die Lösungsvariante 1 wurden die Mengenansätze gegenüber Variante 2 in Bezug auf das vergrößerte Bauwerk angepasst. Zudem wurden die relativ geringfügigen Umbaukosten der Oberleitungsanlage gemäß den Zulieferungen der DB AG (Anlage 2) eingefügt. 4.2 Baugruben, Wasserhaltung, Bauwerkshinterfüllung Die größere Höhe und Mehrlänge von Variante 1 führt zu einer höheren Überbaustützenanzahl (3 Stück), entsprechend werden mehr Baugruben mit einer größeren Aushubmenge, Böschungen etc. erforderlich. 4.3 Entwässerung Die Mehrlänge der Rampen bei Variante 1 erfordert eine größere Anzahl an Einläufen auf den Brückenrampen, um das anfallende Regenwasser effektiv ableiten zu können. Analog hierzu entwickeln sich die Leitungslängen am/im Bauwerk selbst, sowie die Sammelleitungen in Richtung Kanal (wenn keine Versickerung vorgesehen werden sollte). 4.4 Gründung, Baugrubensicherung Mit der erhöhten Überbaustützenanzahl durch die Mehrlänge von Variante 1 werden im Bereich der Fundamente auch insgesamt mehr Bohrpfähle erforderlich. Die Bohrpfahlanzahl pro Überbaustütze bleibt gleich. Die genaue Anzahl kann im Zuge der weiteren Planung ggf. optimiert werden. 4.5 Überbau, Pfeiler, Widerlager Die Stahlmenge des Brückenbauwerks wächst entsprechend der Mehrlänge an. Dies betrifft zum einen den Hauptträger unter der Fahrbahn inkl. aller Steifen etc. und die Stahlträger an den Seiten. Die Fahrbahnlänge erhöht sich logischerweise ebenso. Zudem wachsen die Beton- und Bewehrungsmengen im Bereich der Aufzugsschächte durch die neue Höhe an. 4.6 Gerüste, Behelfsbrücken Die Höhe und Mehrlänge von Variante 1 erfordern ebenso einen erhöhten Einsatz von Trag- bzw. Arbeitsgerüsten im Bereich der Rampenanlagen. 4.7 Lager, ÜKO, Geländer Die Geländerlängen wachsen im Bereich der Rampen bei Variante 1 stark an. Hierin eingeschlossen sind die Anzahl der Pfosten, die Brüstungslänge, die Handlauflänge sowie die Geländerfüllung. Die restlichen Komponenten (z.B. Lager, ÜKO etc.) werden durch die Umplanung nicht beeinflusst. 4.8 Oberflächen- und Korrosionsschutz, Abdichtungen, Fugen, Deckschicht Variante 1 erhält entsprechend der Bauwerkslänge eine Mehrmenge an Asphalt sowie einen deutlichen Zuwachs an Korrosionsschutzbeschichtung.Seite 17 von 19 Rad- und Fußgängerbrücke Immenburgstr./Gleisquerung (222150) Variantenvergleich 3 4.9 Sonstiges Bei Beibehaltung der Bauwerkshöhe wie bei Variante 2 in der Vorplanung vorgesehen, fallen Mehrkosten im Bereich der Bahnanlagen an. Hierbei müssen in Rücksprache mit der DB die Oberleitungsanlagen in den Querfeldern vor und hinter dem Brückenbauwerk angepasst bzw. ersetzt werden, da aktuell die erforderlichen Sicherheitsabstände zu spannungsführenden Komponenten nicht eingehalten werden könnten. Die dazugehörigen Kosten wurden von Herrn Glesman (Bezirksleiter Energieanlagen/Oberleitungen der DB) kalkuliert und dem Bauherren zu Verfügung gestellt. Die Kosten wurden in die anhängende Grobkostenschätzung übernommen. Auch vonseiten der DB wurden unterschiedliche Lösungsvarianten untersucht, deren Kosten z.T. stark voneinander abweichen. Bei Variante 1 sind nur geringfügige Anpassungen im Bereich der OLA erforderlich. Allerdings erhöhen sich die Mengen der Straßenbeläge und der Beleuchtung, die Treppenlängen sowie die Aufzugshöhen. 4.10 Baustelleneinrichtung, Technische Bearbeitung (Werkstattpläne), Verkehrssicherung Die Mehrlänge von Variante 1 erhöht den Aufwand der Planung. Es werden voraussichtlich mehr Werkstattpläne erforderlich sein, um das Bauwerk herstellen zu können. 5 Termine und Realisierung 5.1 Lösungsvariante 1 Gemäß der angehängten Stellungnahme der Deutschen Bahn besitzt die Variante 1 bezüglich der Realisierungswahrscheinlichkeit erhebliche Vorteile gegenüber der Variante 2. Sie benötigt weniger Eingriffe in die Bahnanlagen und in den Bahnbetrieb und ist dadurch weniger den Unwägbarkeiten bei Bauarbeiten im Bahnbereich ausgesetzt. 5.2 Lösungsvariante 2 Gemäß der angehängten Stellungnahme der Deutschen Bahn bestehen bei den in Variante 2 erforderlichen Anpassungsarbeiten an den Gleisanlagen erhebliche zeitliche Risiken. So sind Planungen für die Anpassungen an den Oberleitungsanlagen durchzuführen, welche erst noch beauftragt werden müssten. Die Situation bezüglich der notwendigen Planungskapazitäten ist angespannt und es kann nicht davon ausgegangen werden, dass kurzfristig Planungen hierzu begonnen werden können. Zudem können Veränderungen an den Oberleitungsanlagen und das Neusetzen von Masten zu weiteren Anpassungen an den Bahnanlagen (z.B. Kabelverlegungen) führen. Die Anpassungen der Oberleitungsanlagen erfordern zusätzliche Sperrpausen im Vorfeld der Brückenmaßnahme. Es kann keine Gewähr für die Genehmigung dieser Sperrpausen gegeben werden. 6 Fazit Variante 1 erfordert bezogen auf das Brückenbauwerk erhebliche Veränderungen, wodurch die Kosten in beinahe allen Bereichen steigen. Höhe und Länge des Bauwerks haben Einfluss auf eine Vielzahl von Komponenten. Allerdings steigen die Kosten bei Beibehaltung von Variante 2 aus der Vorplanung durch die erforderlichen Arbeiten im Gleis- und Oberleitungsbereich ebenfalls deutlich. Hier sind erhebliche Eingriffe erforderlich, deren Kosten den Vorteil einer Beibehaltung der aktuellen Bauwerksplanung aufheben. Ebenso ist aktuell nicht kalkulierbar, welche zeitlichen Auswirkungen ein Umbau der OLA auf den Projektablauf haben würde. Es ist allerdings von einer erheblichen Verzögerung gegenüber Variante 1 auszugehen. Das Erreichen des Sperrzeitenfensters 2028 kann nicht sichergestellt werden. DieSeite 18 von 19 Rad- und Fußgängerbrücke Immenburgstr./Gleisquerung (222150) Variantenvergleich 4 Nachteile bei der Nutzerfreundlichkeit der Variante 1 sind gegenüber den Realisierungsrisiken der Variante 2 abzuwägen. Gemäß der angehängten Wertungsmatrix bestehen leichte Vorteile für die Variante 1. Es wird deshalb empfohlen die Lösungsvariante 1 – Anhebung der Brücke um ca. 2m - weiterzuverfolgen. 7 Anlagen 1. Protokoll Besprechung vom 24.09.2024 2. Stellungnahme FÜ-Immenburgstraße, Umsetzungsvarianten zu OL-Bestand 3. 241104_222150_Brücke_Immenburgstr_Lösungsvariante_1_Anhebung.pdf 4. 241104_222150_Brücke_Immenburgstr_Lösungsvariante_2_Vorplanung.pdf 5. 241104_Kostenschätzung_Gesamt_Lösungsvariante_1_Anhebung.pdf 6. 241104_Kostenschätzung_Gesamt_Lösungsvariante_2_Vorplanung.pdf 7. 241104_Bewertungsmatrix_Brücke_Immenburgstraße.pdfSeite 19 von 19
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de