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252470-001 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Entwurfsplanung zum Bau einer Rad- und Fußwegbrücke über die Bahngleise zwischen Heinrich-Böll-Ring/Thomastraße und Immenburgstraße (Innovationsdreieck)

Nummer
252470-001 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Heinrich-Böll-Ring Straße· Weststadt, Bonn Hauptort
  • Thomastraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Immenburgstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 20.03.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 252470 Entwurfsplanung zum Bau einer Rad- und Fußwegbrücke über die Bahngleise zwischen Heinrich-Böll-Ring/Thomastraße und Immenburgstraße (Innovationsdreieck)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252470-001 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Entwurfsplanung zum Bau einer Rad- und
Fußwegbrücke über die Bahngleise zwischen
Heinrich-Böll-Ring/Thomastraße und
Immenburgstraße (Innovationsdreieck)
Beratungsfolge
Rat 20.03.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung bittet den Rat, die Entscheidung entsprechend § 7 Abs. 2 der
Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn an sich zu ziehen.
Begründung:
Dringlichkeit
Im bisherigen Verlauf war die Vorlage als Leerpunkt für den Ausschuss für
Mobilität und Verkehr am 06.03.2025 in der Tagesordnung angemeldet und
wurde mit der Nachtragstagesordnung acht Tage vor der Sitzung zugestellt.
Trotz Begründung der Eilbedürftigkeit wurde die Vorlage von der Tagesordnung
abgesetzt.
In der Begründung der Eilbedürftigkeit hat die Verwaltung erläutert, dass die
Förderung bis spätestens 31.03.2025 zu beantragen ist.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme eine Aussicht auf Förderung zur
Ausführung im Jahr 2028 hat, ist eine abschließende Entscheidung im Rat am
20.03.2025 unabdingbar.
Da seitens des Ausschusses für Mobilität und Verkehr noch keine Empfehlung
erfolgte, ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, dass der Rat die
Angelegenheit nach §7 (2) der Hauptsatzung an sich zieht.
Variantenauswahl
In der Begründung der Beschlussvorlage ist die hohe Risikoeinschätzung
hinsichtlich einer Realisierbarkeit der Variante 2 erläutert.
Zitat: „Die DB hat mit Blick auf die Planungs- und Bauzeit jedoch die
wirtschaftliche Umsetzbarkeit im Allgemeinen und insbesondere die
Umsetzbarkeit mit Blick auf die benötigten Sperrzeitenfenster im geplanten
Umsetzungsjahr 2028 stark in Frage gestellt. Alleine die Umbaukosten der
Oberleitung wurden mit 2,4 Mio netto beziffert. Hinzu kommt die schlechte
Verfügbarkeit von qualifizierten Planungsbüros, die eine derart komplexeSeite 1 von 2
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Planung beisteuern könnten. Für ein zeitgleiches Absenken der Oberleitung
über alle 9 Gleise hinweg wird mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Freigabe
seitens der Bahn erfolgen. Ein abschnittsweises Vorgehen (von Gleis zu Gleis)
wäre die Konsequenz und auch grundsätzlich denkbar. Ob die Maßnahme
jedoch dann in 2028 abgeschlossen werden kann, wird von der DB in Frage
gestellt. Die benötigten Sperrzeitenfenster können derzeit nicht zugesagt
werden. Sollte ein Umbau der gesamten Oberleitung nicht in 2028 umgesetzt
werden können, würden anschließende Sperrzeitenfenster erst wieder im Jahr
2031 zu Verfügung stehen. Dieser Variante heftet damit ein erhebliches von der
Stadt Bonn nicht beeinflussbares Risiko an.“
Die Bezirksvertretung Bonn hat sich dennoch am 11.03.2025 für die Variante 2
ausgesprochen.
Die Verwaltung weist hierzu nochmals darauf hin, dass die Realisierbarkeit der
Variante 2 mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gegeben ist, mit der Folge, dass
eine Erschließung des Innovationsdreiecks von Heinrich-Böll-Ring/
Thomastraße über die DB- und Stadtbahngleise nicht gegeben sein wird.
Es wird deshalb der Vorschlag der Verwaltung bekräftigt, wie im
Beschlussvorschlag angegeben, die Variante 1 zu beschließen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de