252421-01 · Mitteilungsvorlage
Fällung einer Moor-Birke auf dem städtischen Grundstück Gemarkung Godesberg, Flur 3, Nr. 755, Koblenzer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 252421-01
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 07.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Stadthalle Hauptort
- Koblenzer Straße
- Alt-Godesberg
- Bad Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Baumkommission Kenntnisnahme
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 252421-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Fällung einer Moor-Birke auf dem städtischen Grundstück Gemarkung Godesberg, Flur 3, Nr. 755, Koblenzer Straße Beratungsfolge Baumkommission 07.04.2025 Kenntnisnahme Unterausschuss Denkmalschutz 08.04.2025 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Kenntnisnahme Sachverhalt: Im Rahmen der geplanten Sicherungsmaßnahmen für den Großen Saal der Stadthalle Bad Godesberg waren Baumfällungen erforderlich, um die Aufstellfläche für einen Kran sicherzustellen. Der Fällantrag für eine Moor-Birke (Baum 2 / StU 169 cm) wurde der Baumkommission zur Beratung und der Bezirksvertretung Bad Godesberg zur Entscheidung vorgelegt (BVL DS 252421). Beide Gremien sind der Verwaltungsvorlage gefolgt. Neben der Moor-Birke musste auch eine nicht satzungsgeschützte Eibe gefällt werden, da der Kranstandort nicht verschoben werden konnte. Ein durch Rückschnitt ursprünglich angedachter Erhalt der Eibe war nicht möglich. Durch ein Missverständnis wurde neben der Moor-Birke und der Eibe auch eine satzungsgeschützte Blut-Buche (Baum 3 / StU 226 cm) gefällt. Bewertung und Konsequenzen: Die Verwaltung bedauert diesen Fehler ausdrücklich. Der Vorfall wurde intern aufgearbeitet, um zukünftige Missverständnisse dieser Art zu vermeiden. Maßnahmen zur Kompensation: • Ersatzpflanzung von drei standortgerechten Laubbäumen mit einem Stammumfang von 20-25 cm im Stadtpark Bad Godesberg in unmittelbarer Nähe. • Stärkere Kontrolle der Baumkennzeichnung vor zukünftigen Fällungen. • Die Ersatzpflanzungen sind im Rahmen des erforderlichen denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahrens gem. § 13Seite 1 von 3 Seite 2 Denkmalschutzgesetz NRW in der Verwaltung abzustimmen. Anlage/n 1 Abbildung (öffentlich)Seite 2 von 3 Sicherung des Großen Saals - Stadthalle Bonn Bad Godesberg 1.1 Baumbestand Abbildung 1 Rückseite des großen Saals mit Markierung der von der Baumaßnahme betroffenen Bäume - Baum 1 befindet sich im Bereich des Kranstandortes und muss deshalb weichen - Baum 2 befindet sich im Schwenkbereich des Krans und muss deshalb gefällt werden, oder alternativ auch Rückschnitt möglich - Baum 3 kann erhalten bleiben. 1.2 Baumschutz gemäß Angaben Amt 67 Seite 5 von 9Seite 3 von 3
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