252421 · Beschlussvorlage
Fällung einer Moor-Birke auf dem städtischen Grundstück Gemarkung Godesberg, Flur 3, Nr. 755, Koblenzer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 252421
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Stadthalle Hauptort
- Koblenzer Straße
- Alt-Godesberg
- Bad Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 252421 Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Fällung einer Moor-Birke auf dem städtischen Grundstück Gemarkung Godesberg, Flur 3, Nr. 755, Koblenzer Straße Beratungsfolge Baumkommission 27.01.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.01.2025 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Bei einer Begehung am 14.01.2024 an der Stadthalle mit den Ämtern 03, 61-02 (Denkmalschutz) 67, dem SGB sowie Fachplanern zur Sicherung des Großen Saals zeigte sich, dass zur Durchführung der Sicherungsmaßnahmen Baumfällungen erforderlich sind. Die Fällung der Bäume muss gemäß der Gesetzeslage bis zum 28.2.2025 erfolgt sein. Andernfalls muss die Sicherungsmaßnahme bis in den Spätherbst 2025 verschoben werden. Ohne Sicherungsarbeiten können die notwendigen technischen Untersuchungen am Großen Saal nicht erfolgen, was den Fortschritt der Gesamtplanung erheblich, das heißt um mindestens 6 Monate, verzögern wird. Beschlussvorschlag Der Fällung einer Moor-Birke (Betula pubescens), StU 169 cm, KrD 14 m, guter Zustand, auf dem Grundstück Gemarkung Godesberg, Flur 3, Nr. 755 wird zugestimmt. Begründung Zur tragwerksplanerischen Sicherung des einsturzgefährdeten Großen Saals der Stadthalle Bad Godesberg hat das Büro CARBOCON, Dresden, ein Konzept erstellt. Hierbei ist es erforderlich, einen Autokran auf der Westseite (Parkseite) des Großen Saals aufzustellen. Der Kran wird während der Sicherungsarbeiten einen Teil der Joche der Spannbetonkonstruktion temporär halten, bis die Unterstützung der tragenden Unterzüge der Saaldecke erfolgt ist. Gemäß dem Konzept ist der Aufstellort nur an einer Stelle außerhalb des Sicherheitsabstandes zum einsturzgefährdeten Saal möglich. Hierfür ist die Fällung zweier Bäume notwendig. Bei dem zweiten Baum handelt es sich umSeite 1 von 9 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) eine Eibe (Taxus baccata), mehrstämmig, StU 217 cm, KrD 9 m, guter Zustand, die aber zu den Großsträuchern zählt und daher nicht geschützt ist. Weitere Informationen finden sich in der beigefügten Anlage „Sicherung des Großen Saals der Stadthalle Bonn Bad Godesberg – Baumschutz für Kranstellfläche“ des Unternehmens CARBOCON. Als Ersatzpflanzung wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20-25 cm in unmittelbarer Umgebung gepflanzt. Anlage/n 1 250113_CC_23075_SBG_Vorbereitung Vororttermin_Kranstellfläche_Me.15.1.2025 (öffentlich)Seite 2 von 9 Sicherung des Großen Saals - Stadthalle Bonn Bad Godesberg Sicherung des Großen Saals der Stadthalle Bonn Bad Godesberg – Baumschutz für KranstellflächeSeite 3 von 9 Sicherung des Großen Saals - Stadthalle Bonn Bad Godesberg 1 Kranstellfläche parkseitig - Keine Verkehrsbeeinträchtigung durch Kran (Nutzung von Zulieferweg ohne aktuell dauer- haften Nutzen) - Flexible Kranpositionierung ermöglicht optimale Nutzung der Kranleistungsfähigkeit - Hebebühne wird ebenfalls auf der Parkseite aufgestelltSeite 4 von 9 Sicherung des Großen Saals - Stadthalle Bonn Bad Godesberg 1.1 Baumbestand Abbildung 1 Rückseite des großen Saals mit Markierung der von der Baumaßnahme betroffenen Bäume - Baum 1 befindet sich im Bereich des Kranstandortes und muss deshalb weichen - Baum 2 befindet sich im Schwenkbereich des Krans und muss deshalb gefällt werden, oder alternativ auch Rückschnitt möglich - Baum 3 kann erhalten bleiben. 1.2 Baumschutz gemäß Angaben Amt 67Seite 5 von 9 Sicherung des Großen Saals - Stadthalle Bonn Bad Godesberg - Kronentraufbereich + 1,5 m auf jeder Seite = zu schützender Wurzelbereich - Laut Merkblatt: o Wurzelbereich ist durch Zaun zu schützen, o Wurzelbereich darf nicht befahren werden, o Wurzelbereich darf nicht als Lagerfläche genutzt werden o Im Wurzelbereich darf kein Bodenabtrag und keine Aufschüttung erfolgen o keine Verdichtung oder Leitungsverlegung im Wurzelbereich - Forderungen teilweise nicht einhaltbar: o Ein Schutz des Wurzelbereiches mittels eines Zauns ist in Richtung der Straße nicht im geforderten Maße möglich, da so die Zufahrt durch den Zaun versperrt wird. o Wurzelbereich wird aktuell durch Fahrzeuge befahren (bestehende Lieferstraße zum Wirtschaftshof), ist diese Forderung damit nichtig? o Kran wird nicht auf Wurzelbereich von Baum 3 stehen, diesen nur kurzzeitig über- fahren o Restlichen Forderungen können eingehalten werden. 1.3 Mögliche Ausgleichsmaßnahmen - Ersatzpflanzung in der Nähe vornehmen - Eingriff in die Umwelt so gering wie möglich -> keine Beschädigung der umliegenden Vege- tation - Umweltschonende Fälltechnik: Boden so wenig wie möglich verdichten, um Struktur und Fruchtbarkeit zu erhalten - Schützen bzw. umsiedeln der Tiere, welche sich im Baum befinden - Umsiedlung des Baumes (wenn möglich) - Überfahrplatten oder Lastverteilungsplatten, Gewicht verteilen und Bodenverdichtung mi- nimierenSeite 6 von 9 Sicherung des Großen Saals - Stadthalle Bonn Bad Godesberg 2 Kranstellfläche straßenseitig - Nach Naturschutzgesetzt ist Vermeidung zu prüfen gegenüberliegend geprüft HebebühneSeite 7 von 9 Sicherung des Großen Saals - Stadthalle Bonn Bad Godesberg 2.1 Baumbestand - Abstand zum vorhandenen Baum entspricht Forderungen des Merkblatts - Für zusätzliche Hebebühne wird Birkenbeschnitt parkseitig aber erforderlich 2.2 Zugängigkeit und Vorbereitung der Stellfläche - Zuweg muss geschaffen werden - Sperrung Taxistellplätz (für Errichtung Baustraße, höhenmäßige Anpassung Gelände, An- und Abfahrt Kran)Seite 8 von 9 Sicherung des Großen Saals - Stadthalle Bonn Bad Godesberg - Höhenausgleich Gelände für gerade Kranaufstellfläche erforderlich - Rückbau Werbetafel und Poller - Temporärer Eingriff in Stationsverkehr Bad Godesberg Stadthalle - Fahnenmasten müssen zurückgebaut werden - Unterirdische U-Bahn Station o Auswirkung des Schwerlastkrans auf die Stationsstatik (Zugänge, Rückverankerung etc.) muss geprüft werden o Überführung des unterirdischen Zugangs muss gesondert gerechnet werden Kranstellfläche im Bereich der U-Bahn Station 2.3 Weitere Konfliktpunkt: - Kranstandort innerhalb der Absperrung (Bauzaun) o Stellfläche damit nicht im sicheren Bereich für Kranführer möglich o Sicherung von außerhalb der Stellfläche für dauerhafte Standsicherheit damit nicht gegeben 3 Fazit Standfläche parkseitig wird empfohlen, da: - Planungs- und Genehmigungsaufwand geringer ist - Umsetzbarkeit außerhalb des Gefahrenbereichs möglich ist - Eingriffe in die Verkehrs- und Stationsbereiche vermieden werden - Zusatzarbeiten für die Kranstellfläche deutlich geringer und kostengünstiger ausfallenSeite 9 von 9
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de