252403-06 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Ergänzende Stellungnahme zur N-Vorlage zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf, DS 252403-05
Kerndaten
- Nummer
- 252403-06 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Deichmanns Aue Hauptort
- Rüngsdorf
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252403-06 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Ergänzende Stellungnahme zur N-Vorlage zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf, DS 252403-05 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 29.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Auf dem Areal ist die Errichtung von rund 85 dringend benötigten Wohneinheiten sowie einer dreigruppigen Kindertagesstätte vorgesehen. Damit der Verfahrensschritt der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB noch in diesem Jahr stattfinden kann, ist eine zeitnahe Beschlussfassung erforderlich. Die Verwaltung bittet daher den Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz, vorbehaltlich der Beratung im Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass sich für das Vorhaben „Deichmanns Aue“ aufgrund aktueller Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene neue Perspektiven ergeben haben. Die nachfolgenden Ausführungen zur Durchführung eines Ideen- und Realisierungswettbewerbs haben keine Auswirkungen auf den vorgesehenen Zeitablauf des Bebauungsplanverfahrens oder das zugrunde liegende städtebauliche Konzept. Sie beziehen sich vielmehr ausschließlich auf die spätere bauliche Umsetzung des Vorhabens. Die BImA beabsichtigt in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Rahmen eines Stakeholder-Prozesses zur geplanten Einführung des Gebäudetyps E einen zweiphasigen offenen Ideen- und Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 auf dem BImA-eigenen Grundstück Deichmanns Aue durchzuführen. Mit dem dritten Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung NRW 2018, die am 01. September 2026 in Kraft treten wird, ist schon ein erster Schritt getan,Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) das Bauen und damit die Schaffung von Wohnraum zu erleichtern und flexibler zu gestalten. Mit der zeitnahen Einführung des Gebäudetyps E im Baugesetzbuch soll seitens des BMWSB das Ziel, einfach, effizient und innovativ zu bauen, erreicht werden. Ziel des Wettbewerbs ist die Erarbeitung von technischen Lösungen/Möglichkeiten, die u.a. folgende Anforderungen an den zukünftigen Wohnungsbau erfüllen: • Baukostenreduktion durch eine Reduktion von Baukomplexität, einen innovativen Umgang mit Standards, Verzicht auf nicht notwendige Ausstattung sowie bedarfsgerechte suffiziente Entwurfsstrategie, • Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit unter besonderer Berücksichtigung von langlebiger bzw. resilienter sowie flexibler, innovativer Bauweise und Materialeffizienz, • Reduzierung von Betriebs- und Wartungskosten durch Vereinfachung der technischen Gebäudeausrüstung. Hervorzuheben ist, dass das Gebäudetyp E-Gesetz keine Abstriche an der Gebäudesicherheit nach sich ziehen wird. Die Gebäudesicherheit – wie Anforderungen an die Statik oder den Brandschutz - wird durch öffentlich- rechtliche Vorgaben gewährleistet werden; diese werden durch das Gesetz nicht geändert werden. Sicherheitsrelevante technische Normen sollen gem. gesetzlicher Vermutung ausdrücklich zu den „anerkannten Regeln der Technik“ zählen, die eingehalten werden müssen. Auch wird die Barrierefreiheit von dieser Gesetzesänderung unberührt bleiben. Die Ergebnisse des städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbs sowie die vorliegenden städtebaulichen Planungen werden von diesem Wettbewerb nicht berührt, da es sich hierbei nur um die technische Umsetzung der Hochbaumaßnahme handelt. Derzeit ist vorgesehen auf der Grundlage des Gesetzes zum Gebäudetyp E den Ideen- und Realisierungswettbewerb Ende Oktober 2026 zu starten. Mit einem Ergebnis wird bis Ende Juni 2027 gerechnet. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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