252403 · Beschlussvorlage
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf
Kerndaten
- Nummer
- 252403
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Rheinufer Hauptort
- Deichmanns Aue
- Stadthaus
- Im Meisengarten
- Austraße
- Mainzer Straße
- Konstantinstraße
- Am Erdbeerfeld
- Brunhildstraße
- Drachenburgstraße
- Rüngsdorf
- Lannesdorf
- Mehlem
- Bad Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Entscheidung federführend
Dateien
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- Änderungsantrag der Koalition - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf Antrag zur Vorlage 252403
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- Ergänzende Stellungnahme zur Vorlage: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf
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- Ergänzende Stellungnahme zur N-Vorlage zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf, DS 252403-05
- N-Vorlage zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf
Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 252403 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.04.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 21.05.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 "Deichmanns Aue" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf für eine wohnbauliche Entwicklung sowie die Errichtung einer dreigruppigen Kindertagesstätte ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch durchzuführen. 2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie online (www.bonn-macht-mit.de). Zudem erfolgt ein Aushang der Planunterlagen auch in der Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Eine Bürgerinformationsveranstaltung wird durchgeführt. Begründung Der Ausschuss für Wohnen, Planen und Bauen entscheidet über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, weil durch das Bebauungsplanverfahren Planungsrecht für die Errichtung von ca. 85-90 Wohneinheiten geschaffen werden soll. Damit ist der in § 7 Abs. 3 der Bezirkssatzung festgelegte Schwellenwert für eine über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeutung des Bebauungsplans (>75 Wohneinheiten) überschritten. Mit Beschluss des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz am 12.12.2018 (DS-Nr. 1812870) wurde dem Antrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenenSeite 1 von 32 Seite 2 Bebauungsplanes Nr. 7114-2 gefolgt und damit einer wohnbaulichen Entwicklung sowie der Errichtung einer dreigruppigen Kindertagesstätte zugestimmt. Ziel des Verfahrens ist es, die ehemals als Gärtnerei genutzte und heute brachliegende Fläche für eine wohnbauliche Entwicklung zu nutzen. Neben der Wohnnutzung ist eine dreigruppige Kindertagesstätte im Plangebiet vorgesehen. Im Sinne der mehrfachen Innenentwicklung soll auch ein Beitrag zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs geleistet werden, indem ein Mobility Hub mit alternativen Mobilitätsangeboten errichtet wird. Im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung wurde im Jahr 2022 für das Plangebiet ein „städtebauliches Qualifizierungsverfahren Deichmanns Aue Bonn“ durchgeführt. Der Siegerentwurf von REICHER HAASE ASSOZIIERTE (RHA) Architekten Stadtplaner Ingenieure Aachen/Dortmund zeichnet sich durch eine riegelförmige Bebauung aus, die sich zum Freiraum öffnet. Die mäanderartige Struktur der Baukörper sorgt dafür, dass wertvolle Bäume erhalten bleiben und Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität entstehen können. Auch die Höhenentwicklung der Bebauung reagiert auf die umliegende Bestandsbebauung durch eine angemessene Geschossigkeit zur Deichmanns Aue und dem Denkmal Villa Deichmann. Zur Umsetzung der Planung ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114- 2 "Deichmanns Aue" wird gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren in Verbindung mit § 12 BauGB aufgestellt. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan das Plangebiet als Grünfläche dar. Entsprechend der Planung ist der Flächennutzungsplan gemäß § 13a (2) Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen. Auf dem Areal sollen ca. 85-90 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe, darunter vor allem Zwei-, Drei- und vereinzelt Vier-Zimmerwohnungen, entstehen. Nahe der Eingangssituation des Quartiers, befindet sich ergänzend eine dreigruppige Kita. Ebenso ist ein Mobility Hub am Eingang des Gebietes im Erdgeschoss des Gebäudes an der Straße Deichmanns Aue geplant. Dort soll ein Angebot mit Fahrrädern, E-Bikes, E-Scootern und Carsharing- Angeboten geschaffen werden. Der zentral gelegene Quartiersplatz bietet aufgrund seiner Ausgestaltung eine hohe Aufenthaltsqualität, umrahmt von wertvollen Bestandsbäumen und Sitzgelegenheiten. Der ruhende Verkehr im Quartier ist in einer Tiefgarage, die über die Straße Deichmanns Aue erschlossen wird, untergebracht. Unter den nordöstlichen Gebäuderiegeln gelegen, bietet die Tiefgarage Platz für rd. 80 Pkw-Stellplätze, die den angrenzenden Wohneinheiten zugeordnet sind. Oberirdische Stellplätze gibt es lediglich im Bereich der Kita als Hol- und Bringzone. Verteilt über das Grundstück sind bisher rd. 150 Fahrradstellplätze geplant. Derzeit ist geplant, das Schmutzwasser der öffentlichen Mischwasserkanalisation in der Straße Deichmanns Aue zuzuleiten. Aufgrund der Überlastung des Kanalnetzes kann die Entwässerung des Plangebietes daher erst abschließend geklärt werden, wenn der sich aktuell in AufstellungSeite 2 von 32 Seite 3 befindliche Generalentwässerungsplan (GEP) vorliegt. Die Fertigstellung des GEPs ist frühestens Ende 2025 zu erwarten. Die Möglichkeit zum Anschluss des Plangebietes an die öffentliche Entwässerung steht insofern noch unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass der in Aufstellung befindliche GEP dies gestattet. Die vorliegende Planung dient als Grundlage für die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB. Die Auswirkungen dieser Planung sind in den nachstehenden Zielen und Zwecke der Planung beschrieben: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung 1. Lage des Plangebietes Das ca. 0,9 ha große Plangebiet liegt im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf. Es umfasst das bundeseigene Flurstück 949 in der Gemarkung Lannesdorf, Flur 1 (siehe Anhang 1). Das Plangebiet lässt sich im Wesentlichen wie folgt abgrenzen: - Im Osten durch die Straße „Deichmanns Aue“; - Im Norden durch ein innerstädtisches waldähnliches Biotop „Ahornwald“ - Im Westen durch rückwärtige Gärten mit Gehölzstrukturen der Wohnbebauung entlang der Straße „Im Meisengarten“; - Im Süden durch rückwärtige Gärten mit Gehölzstrukturen der Wohnbebauung entlang der „Austraße“. 2. Bestandssituation Das Plangebiet wird ausgehend von einer ehemaligen Gärtnereinutzung durch eine Mischung aus Einzelvorkommen an Laub- und Nadelbäumen, Intensivrasen, versiegelten Bereichen und Gärten geprägt. Aufgrund der aufgegebenen Nutzung gewinnt die natürliche Sukzession an Gewicht. An der Straße Deichmanns Aue, im östlichen Bereich des Plangebietes, befand sich ein leerstehendes Wohnhaus und Gebäude einer ehemaligen Gärtnerei, welche mittlerweile abgebrochen sind, sowie betriebsbedingte Erschließungsflächen. Zudem befindet sich noch eine Trafostation am nördlichen Randbereich des Plangebietes. Erschlossen wurde die Gärtnerei über die Deichmanns Aue. Der an das Vorhabengebiet angrenzende „Ahornwald“ ist als schutzwürdiges Biotop in das Biotopkataster des Landesamtes für Natur, Umwelt undSeite 3 von 32 Seite 4 Verbraucherschutz des Landes NRW eingetragen. Der „Ahornwald“ ist von lokaler klimatischer Bedeutung für die Umgebung. Westlich des Plangebiets grenzt eine rund 8 m hohe Böschung zu den rückwärtigen Grundstücksflächen der Bebauung entlang der Straße Im Meisengarten an, südlich verläuft eine Mauer entlang der Plangebietsgrenze, welche sich nördlich bis zum Rhein fortsetzt und somit das Plangebiet zusammen mit dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung vor dem Hochwasser des Rheins schützt. Somit liegt das Plangebiet innerhalb einer Schutzzone der Hochwasserschutzanlage des Rheins, aber dennoch in einem hochwassergefährdeten Bereich. Die Umgebung des Vorhabengebiets ist heterogen strukturiert. Es befinden sich neben Wohnbauflächen, in Form von Reihenhäusern und Mehrfamilienhäusern, Bundesbehörden (Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) in direkter Nachbarschaft zum Vorhabengebiet sowie gewerbliche Betriebe in rund 250 m Entfernung (zu den Auswirkungen vgl. Kapitel 8.1). In der näheren Umgebung des Plangebiets verläuft westlich die Bundesstraße B 9, die den Stadtteil mit dem Zentrum von Bad Godesberg sowie dem Bonner Stadtzentrum im Norden verbindet und in die südlich gelegenen Ortschaften Oberwinter und Remagen führt. Südwestlich des Plangebiets an der Austraße bzw. der Mainzer Straße befinden sich das Ärztezentrum Bonn-Süd und ein Restaurant. Der Rhein inklusive der begehbaren Uferpromenade, befindet sich als Naherholungsfläche in fußläufiger Erreichbarkeit (ca. 250 m Luftlinie in östlicher Richtung). Dort befindet sich auch der Zugang zur Autofähre nach Königswinter (zu den Auswirkungen vgl. Kapitel 8.1). 3. Planungsanlass und -ziele Vor dem Hintergrund des in der Bundesstadt Bonn hohen Bedarfs an neuen Wohnraum bietet das Plangebiet gute Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beabsichtigt daher die brachliegende Fläche in ein nachhaltiges, autofreies und zukunftsorientiertes Wohnquartier umzuwandeln. Neben der Wohnnutzung ist eine dreigruppige Kindertagesstätte vorgesehen. Im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung wurde hierzu im Jahr 2022 für das Plangebiet ein „städtebauliches Qualifizierungsverfahren Deichmanns Aue Bonn“ durchgeführt. Das Wettbewerbsverfahren wurde von der BImA ausgelobt und in Zusammenarbeit mit der Bundesstadt Bonn durchgeführt. Zum Siegerentwurf wurde das Konzept von REICHER HAASE ASSOZIIERTE (RHA) Architekten Stadtplaner Ingenieure, Aachen/Dortmund auserwählt. Der städtebauliche Entwurf wurde bezüglich der Anregungen aus der Jury überarbeitet und dient nun als Grundlage für die Aufstellung des gegenständlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“. Um die Voraussetzungen für die planungsrechtliche Umsetzung desSeite 4 von 32 Seite 5 Plankonzeptes zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden folgende städtebauliche Ziele verfolgt: Im Zuge der Entwicklung des Wohnquartiers soll eine städtebauliche Arrondierung des Siedlungsbereichs erfolgen. Des Weiteren soll eine an den Maßstab der Umgebung orientierte adäquate und qualitätsvolle städtebauliche Dichte erzielt werden. Um ein prägendes städtebauliches Gesamtbild zu erzeugen, soll das neue Quartier von einer eigenen lebendigen Identität im Sinne der mehrfachen Innenentwicklung geprägt sein. Dabei soll der Anteil der Flächenneuversiegelung weitgehend geringgehalten, vorhandene Bäume möglichst erhalten und Dach- und Fassadenflächen begrünt werden. Eine starke Durchgrünung des Plangebiets soll einen Beitrag zur Wohnumfeldqualität leisten. Hierzu sollen Baumarten mit hoher Verschattungsleistung gepflanzt werden, um beschattete Ruhezonen zum Aufenthalt für Personen aller Altersstufen zu schaffen. Ebenso wird ein Spielplatz realisiert, der die hohe Vulnerabilität von (Klein-)Kindern gegenüber Hitzestress mit einer entsprechenden Planung zur Reduktion der Wärmebelastung im Bereich des Spielplatzes berücksichtigt. Die Rückhaltung und Versickerung des Niederschlagswassers sowie das Management von Starkregenereignissen werden in der Planung ebenfalls vorgesehen. Eine naturnahe Gestaltung der Grünflächen im Sinne der Biodiversität (blühreiche Strukturen/Pflanzbeete mit extensiver Pflege und Düngeverzicht, Nahrungs-, Aufenthalts- und Fortpflanzungsstätten für Insekten- und Vogelarten) und Anlage von Hecken-/Strauchstrukturen ist geplant. Der nördlich des Plangebiets gelegenen denkmalgeschützten Villa Deichmann wird durch eine angepasste Höhenentwicklung der Neubebauung an den zur Straße hin gelegenen Einfahrtsflügel des Baudenkmals Rechnung getragen. 4. Planungsrechtliche Situation 4.1 Regionalplan Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Bonn/Rhein-Sieg ist das Vorhabengebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen. Auch der in Aufstellung befindliche neue Regionalplan weist den Bereich als ASB aus (Stand Offenlage Planentwurf 11.10.2024 November 2024). Die Ziele der Raumordnung werden daher beachtet. 4.2 Flächennutzungsplan Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt das Plangebiet als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ dar. Die umliegende Bebauung westlich und südlich des Plangebiets ist alsSeite 5 von 32 Seite 6 Wohnbaufläche dargestellt. Im Osten grenzt die Sonderbaufläche der Bundesanstalt und des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung an das Plangebiet. Die durch den aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorbereitete Abweichung durch eine wohnbauliche Nutzung, wird den gesetzlichen Möglichkeiten folgend (§ 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB), im Rahmen einer Berichtigung des Flächennutzungsplanes angepasst. Der Flächennutzungsplan wird in Wohnbaufläche (W) gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) berichtigt. 4.3 Bestehendes Planungsrecht Für den Bereich der Straße Deichmanns-Aue und der Austraße – und damit auch im Bereich des Plangebiets - setzt der aus dem Jahre 1958 stammende Fluchtlinienplan Nr. 32/2 die Straßenfluchten fest. Darüber hinaus weist der Fluchtlinienplan jeweils eine Bauflucht von 5 m parallel zur Straßenflucht aus. Das Plangebiet liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils und ist, abgesehen von den Festsetzungen des Fluchtlinienplanes, planungsrechtlich nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu beurteilen. Südlich der Austraße und westlich der Bahnstrecke wird die städtebauliche Entwicklung durch mehrere rechtskräftige Bebauungspläne geregelt. Aufgrund der nicht qualifizierten planungsrechtlichen Situation ist die Realisierung des Vorhabens nicht umsetzbar. Daher ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Da für die Planung ein konkretes Vorhaben vorliegt, soll der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. 4.4 Bonner Baulandmodell Durch den Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz der Stadt Bonn wurde in seiner Sitzung am 12.12.2018 nach vorangegangener Beratung in der Bezirksvertretung Bonn Bad Godesberg sowie im Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutzwurde beschlossen, dass für das Plangebiet das Bonner Baulandmodell zur Schaffung von gefördertem Wohnraum zur Anwendung kommt. Hiermit verbunden war zum Zeitpunkt der Beschlussfassung ein Nachweis, dass 40 % der geplanten Bruttogrundfläche als geförderter Wohnungsbau (davon mindestens 50 % nach Förderweg A und maximal 50 % nach Förderweg B der Wohnraumförderungsbestimmungen NRW) nachzuweisen sind (gemäß DS-Nr. 1613742EB5 und 1811574EB5). Die BImA als jetzige Vorhabenträgerin im Rahmen des Verfahrens kann als bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts keine öffentlichen Fördermittel in Anspruch nehmen. Entsprechend kann das Bonner Baulandmodell nur analog angewandt werden. Dies bedeutet, dass sich die BImA mit der nicht angewandten Verpflichtung zum Bonner Baulandmodell dennoch insgesamt zum Ziel gesetzt hat, sämtliche Wohnungen im Niedrigpreissektor zu errichten und damit preisgebundenen sowie sozial verträglichen Wohnraum zu schaffen. Die Realisierung entsprechendenSeite 6 von 32 Seite 7 Wohnraums wird rechtlich über einen auf das Vorhaben abgestimmten Durchführungsvertrag abgesichert. Ergänzend wird durch die BImA eine dreigruppige Kindertagesstätte errichtet. Damit wird ein Beitrag zu den durch das Vorhaben ausgelösten Kosten sozialer Infrastruktur geleistet. 5. Planungsablauf / Verfahrensart Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 12.12.2018 nach vorangegangener Beratung in der Bezirksvertretung Bonn Bad Godesberg sowie im Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz den Zielbeschluss über die Entwicklung des Gebietes an der Deichmanns Aue im Ortsteil Rüngsdorf, Stadtbezirk Bad Godesberg (DS- Nr. 1812870) gefasst. Als Maßgabe wurde formuliert, dass eine Wohnbebauung mit ca. 70 % geförderten Wohnanteil zu entwickeln ist. Der Anteil ist, wie dargestellt, im weiteren Verfahren auf das Gesamtvorhaben (100 % geförderter Wohnanteil) ausgedehnt worden. Zur Erstellung von Planvarianten wurde festgelegt, dass ein städtebauliche Qualifizierungsverfahren unter Beteiligung von mindestens drei Büros durchzuführen ist. In gleicher Sitzung hat der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz beschlossen, dass eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB durchgeführt wird. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll als nächster Verfahrensschritt durchgeführt werden. Parallel hierzu soll die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgen. Da das Vorhaben eine Maßnahme im Sinne einer Innenentwicklung unter Schonung der Freiräume am Siedlungsrand darstellt, wird der Bebauungsplan vorhabenbezogen nach den Vorgaben des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die im Flächennutzungsplan als Teil einer Grünfläche dargestellten Plangebietsfläche wird aufgrund ihrer ehemaligen Nutzung als Gartenbaubetrieb und ihrer vergleichsweise geringen Ausdehnung und der von drei Seiten umgebenden, teils dichten Bebauung – mit in die Nachverdichtung zur Innenentwicklung einbezogen. Zudem liegen diese Flächen innerhalb eines Fluchtlinienplans, welcher Baufluchten im Blockbereich Deichmanns Aue, Austraße und Im Meisengarten festlegt. Die Anwendungsvoraussetzungen für ein Verfahren nach § 13a BauGB sind gegeben, da aufgrund der vorgesehenen GRZ weniger als 2 ha zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 BauNVO realisiert wird, keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, keine Natura 2000- Gebiete beeinträchtigt werden und keine Störfallbetriebe im Einwirkungsbereich des Vorhabens vorhanden sind.Seite 7 von 32 Seite 8 6. Städtebauliches Konzept Dem im Zuge des Qualifizierungsverfahrens ausgewählte Entwurf von dem Büro REICHER HAASE ASSOZIIERTE (RHA) Architekten Stadtplaner Ingenieure, Aachen/Dortmund liegen folgende Aspekte zugrunde: Der Entwurf setzt sich intensiv mit den Qualitäten der Umgebung auseinander und greift diese als Rahmensetzung für die gestalterische Konzeption auf. Diese Eckpunkte sind: • Der Baumbestand von teils jahrzehntealten und oftmals erhaltenswerten und teils satzungsgeschützten Bäumen auf dem Grundstück. • Die annähernd unberührten Biotop-Strukturen nördlich des Grundstücks sowie die großzügigen Gärten der angrenzenden südlichen Bebauung sowie • das Entree zur denkmalgeschützten Villa Deichmann mit kleinem Vorplatz und Torgebäude auf der nordöstlichen Seite des Grundstücks. Die geplante Bebauung orientiert sich zur Straße Deichmanns Aue und schafft durch ihre Anordnung eine starke Verbindung zur Villa Deichmann. Eine mäanderartige Struktur der Baukörper sorgt dafür, dass wertvolle Bäume erhalten bleiben und Freiräume der Umgebung ins Quartier integriert werden. Die Bebauung öffnet sich kammartig nach Norden zum „Ahornwald“ und nimmt im Süden den Charakter der Gartenanlagen auf. In Bezug auf die Villa und die grüne Umgebung ist die Gestaltung der Gebäude zurückhaltend, meist mit drei Geschossen, um keine Konkurrenz zur Umgebung zu schaffen. Nur im westlichen Teil gibt es viergeschossige Gebäude zur Angleichung an die höher gelegene Bestandsbebauung im Westen. Diese sind in der Gesamthöhe niedriger geplant als der im Westen angrenzende Bestand (siehe Anhang 2). 6.1 Bebauung Die Bebauung basiert auf einem modularen Raster, das flexible Grundrisse für fünf Wohnungstypen ermöglicht. Zusätzlich gibt es eine Kindertagesstätte, die sich in Form und Dachgestaltung von den anderen Baukörpern unterscheidet. Eine serielle Modulbauweise ermöglicht eine Bauweise mit hoher architektonischer und städtebaulicher, technischer, ökologischer und funktionaler Qualität. Besondere Bedeutung wird auf die Berücksichtigung der Maßstäbe und Anforderungen an das nachhaltige Bauen und Bewirtschaften gelegt. Die Flachdächer werden sowohl mit einer extensiven Dachbegrünung als auch mit Photovoltaikanlagen versehen. Die Möglichkeiten zur Verwendung und Speicherung von erzeugtem Strom werden im weiteren Verfahren geprüft. Überschüssige Solarenergie soll in Pufferspeichern gespeichert werden. Die Dachbegrünung und die unversiegelten Flächen fördern die Regenwasserrückhaltung und reduzieren durch Verdunstung die Hitze im Sommer. Die Wärmversorgung des Quartiers wird im weiteren Verfahren abschließend geklärt und in einem zu erstellenden Energiekonzept abgestimmt. 6.2 Nutzung Auf dem Areal entstehen insgesamt ca. 85-90 Wohneinheiten unterschiedlicherSeite 8 von 32 Seite 9 Größe, darunter vor allem Zwei, Drei- und vereinzelt Vier-Zimmerwohnungen, die sich im westlichen Teil des Quartiers befinden, insbesondere am Quartiersplatz und an den Kulturgärten. Im südöstlichen Teil, nahe der Eingangssituation des Quartiers, befindet sich ergänzend eine dreigruppige Kindertagesstätte. Der Kopfbau markiert den Eingang ins Quartier und ist besonders flexibel gestaltet. Hier gibt es Gemeinschaftsflächen, die den Austausch zwischen den Bewohnenden und der Nachbarschaft fördern sollen. Zusätzlich soll in diesem Gebäude ein Mobility Hub mit Fahrrädern, E-Bikes, E-Scootern und Carsharing-Angeboten errichtet werden. Das Gebäude ist nach innen zur sozialen Mitte des Quartiers und nach außen zur bestehenden Umgebung ausgerichtet. Die Kita ergänzt die Nutzungen, was die Interaktion und gegenseitige Unterstützung der verschiedenen Nutzergruppen ermöglicht, unterstützend wirken hier auch die verbundenen Freibereiche. 6.3 Freiraum, Ökologie Der zentral gelegene Quartiersplatz schafft eine grüne Atmosphäre, umrahmt von wertvollen Bestandsbäumen und runden Sitzgelegenheiten. Dieser Platz soll durch seine Lage zu einer sozialen Mitte werden. Eine verkehrsberuhigte Quartiersachse verbindet die verschiedenen Bereiche, wobei begrünte Pergolen und versickerungsfähige Verkehrsflächen geplant sind. Die Freianlagen verbinden das waldähnliche Biotop mit den Wohnbereichen, wobei Aufenthalts- und Gemeinschaftsflächen, u. a. zur Erholung und naturnahe Spielmöglichkeiten geschaffen werden. Die Pflanzenauswahl berücksichtigt die Erhöhung der Biodiversität. Muldenflächen dienen der Versickerung des Niederschlagswassers. Die den Wohnanlagen zugeordneten Freibereiche sind gartenähnlich gestaltet. Die bestehenden Bäume sind in die Gestaltung der Freianlagen eingebunden. Während der Bauarbeiten werden für die Bestandsbäume die gängigen Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen vorgesehen. Ergänzend sind punktuell neue, klimaresistente und schattenspendende Bäume vorgesehen. In der Gesamtbilanz wird mit den 68, in einem Baumaufmaß (Baumfachbüro Torsten Roller (Juni 2021, Baumkataster mit Bewertung der Erhaltenswürdigkeit) erfassten Bäumen folgendermaßen umgegangen: fünf als erhaltenswert eingestufte Bäume, die gleichzeitig als geschützte Bäume, gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Bonn einzustufen sind, bleiben nach der Umsetzung der Maßnahme erhalten. Von 17 als bedingt erhaltenswert einzustufenden Bäume werden sechs erhalten, die auch unter die Baumschutzsatzung fallen. Die nicht erhaltenswerten Bäume werden im Zuge der Umsetzung der Maßnahme gefällt. Hiervon fallen acht Bäume unter die Baumschutzsatzung der Stadt Bonn. Insgesamt können somit elf Bäume erhalten werden. Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob noch Bäume im Bereich der Baumreihe an der westlichen Plangebietsgrenze erhalten werden oder ob diese Baumreihe vollständig entfällt. Ergänzend werden nach derzeitigem Stand der Planung 12 Bäume neu gepflanzt. Die Neupflanzungen können als Ersatzpflanzungen gemäß Baumschutzsatzung angerechnet werden.Seite 9 von 32 Seite 10 Für alle Bäume im Plangebiet, die beseitigt werden müssen und die unter die Baumschutzsatzung fallen, ist eine Fällgenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen. Die genaue Anzahl unvermeidbarer Baumfällungen und die Standorte der Ersatzpflanzungen wird im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens geregelt. 6.4 Verkehr und Erschließung Das Plangebiet wird verkehrlich von der namensgebenden Straße Deichmanns Aue erschlossen, im Süden und Westen verlaufen die Austraße und die Straße Im Meisengarten. Durch die Nähe zur Bundesstraße B 9 ist eine gute Anschlussmöglichkeit an das innerstädtische und regionale Verkehrsnetz über die Konstantinstraße / Am Erdbeerfeld gegeben. Über die Bundesstraße ist u.a. die Autobahn A 562, mit Anbindung an die A 59, erreichbar. Die verkehrlichen Untersuchungen des Büros BSV in Vorbereitung auf den städtebaulichen Wettbewerb haben gezeigt, dass auch mit dem zusätzlichen Verkehr an allen untersuchten Knotenpunkten (Konstantinstraße / Am Erdbeerfeld, Deichmanns Aue / Im Meisengarten, Deichmanns Aue / Austraße) weiterhin eine gute bis sehr gute Verkehrsqualität besteht. Vorbehaltlich der Aktualisierung des vorhandenen Verkehrsgutachtens sind aus verkehrlicher Sicht voraussichtlich keine wesentlichen Anpassungserfordernisse an den Knotenpunkten zu erwarten. Im weiteren Verfahren wird die Verkehrsuntersuchung ergänzt und aktualisiert. Zudem wird ein Mobilitätskonzept erstellt. Über die Mainzer Straße ist der zu beplanende Bereich auch mit dem ÖPNV an das Zentrum der Stadt Bonn angebunden. Hier wäre eine direkte Wegebeziehung zum Haltepunkt Bonn-Mehlem Richtung Westen optimal gewesen. Diese lässt sich jedoch aufgrund der Eigentumsverhältnisse nicht umsetzen. Der ruhende Verkehr im Quartier wird in der Tiefgarage untergebracht, die über die Straße Deichmanns Aue anfahrbar und am nördlichen Grundstücksrand erschlossen ist. Die Tiefgarage dient den angrenzenden Wohneinheiten und trägt zur Vermeidung großflächiger oberirdischer Stellplatzflächen im Quartier bei. Bisher wird von rund 80 Pkw-Stellplätzen im Plangebiet ausgegangen. Davon befinden sich die privaten Stellplätze sowie die Stellplätze für Kita-Beschäftigte in der Tiefgarage. Darüber hinaus soll es Pkw-Stellplätze für Carsharing- Fahrzeuge im Mobility Hub geben. Oberirdische Pkw-Stellplätze gibt es lediglich im Bereich der Kita für Besuchende und Eltern als Hol- und Bringzone (4 St.). Zusätzlich soll im Rahmen des Vorhabens eine Mobilitätsstation mit Fahrrädern, E-Bikes, E-Scootern und Carsharing-Angeboten errichtet werden. Verteilt über das Grundstück sind bisher rund 150 Fahrradstellplätze geplant. Die notwendige Anzahl an Pkw-Stellplätzen und Fahrradabstellanlagen wird mittels Mobilitätskonzept und Stellplatzsatzung der Stadt Bonn im weiteren Verfahren überprüft. Die Erschließungsflächen im Inneren des Vorhabengebietes sind für die Feuerwehr im Rettungsfall befahrbar. Westlich des geplanten Gebäudes mitSeite 10 von 32 Seite 11 integrierter Kindertagesstätte ist eine Wendemöglichkeit, dimensioniert für Rettungsfahrzeuge, vorgesehen. 7. Technische Infrastruktur Derzeit ist geplant, das Schmutzwasser der öffentlichen Mischwasserkanalisation in der Straße Deichmanns Aue zuzuleiten. Aufgrund der Überlastung des Kanalnetzes kann die Entwässerung des Plangebietes daher erst abschließend geklärt werden, wenn der sich aktuell in Aufstellung befindliche Generalentwässerungsplan (GEP) vorliegt. Die Fertigstellung des GEPs ist frühestens Ende 2025 zu erwarten. Die Möglichkeit zum Anschluss des Plangebietes an die öffentliche Entwässerung steht insofern noch unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass der in Aufstellung befindliche GEP dies gestattet. Das Niederschlagswasser soll möglichst im Vorhabengebiet versickert werden. Die Terrassensedimente, die ab einer Tiefenlage von ca. 5,50 m unter Geländeoberkante anstehen, sind für eine Versickerung geeignet. Die oberhalb befindlichen Schichten weisen keinen ausreichenden Durchlässigkeitsbeiwert auf und sind somit nicht für eine Versickerung geeignet. Grundsätzlich ist beabsichtigt, das Niederschlagswasser über Mulden zu versickern. Inwiefern eine entsprechende Versickerung bei den gegebenen Bodenverhältnissen möglich ist, ist im weiteren Verfahren noch detaillierter zu untersuchen. Für die Versorgung mit elektrischer Energie wird die bestehende Trafostation erhalten und planungsrechtlich gesichert. Die Gebäude werden voraussichtlich im KfW-40-Standard errichtet. Für die Dachflächen sind eine solare Nutzung in Kombination mit einer Dachbegrünung vorgesehen. Die konkrete energetische Betrachtung erfolgt in einem Energiekonzept, welches im weiteren Verfahren erstellt wird. Die Wärmeversorgung des Gebietes erfolgt voraussichtlich über das bestehende Fernwärmenetz der Stadtwerke Bonn, was es im weiteren Verfahren noch abschließend zu klären gilt. 7.1 Abfallentsorgung Die Abfallentsorgung im Quartier wird über zwei separate Müllsammelstellen gelöst. Diese befinden sich einerseits in den Nebenräumen des geplanten Kindergartens und in Nebenräumen zwischen den Gebäuden (Haus Nr. 5a und 6) im Südwesten des Vorhabengebietes. Die dort platzierten Container werden zum Abholtag durch einen Hausmeisterservice, respektive Bonnorange zur Straße vorgezogen, sodass eine empfindliche Störung des Quartiersinnenbereichs durch den Verkehr und den Leerungsvorgang vermieden wird. Eine Möglichkeit zur Wende des Müllfahrzeugs wäre bei notwendiger Einfahrt über die geplante Feuerwehrwendefläche ebenfalls sichergestellt.Seite 11 von 32 Seite 12 8. Umweltauswirkungen 8.1 Schutzgut Mensch Im Zuge der Vorbereitung des städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbs wurde bereits eine schalltechnische Untersuchung (PEUTZ Consult GmbH (September 2021)) auf der Grundlage einer ersten Machbarkeitsstudie für eine mögliche Wohnbebauung durchgeführt. In der Voruntersuchung wurden zunächst die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmemissionen ermittelt und beurteilt. Betrachtet werden dabei die Bahnlinien 2630 und 2324. die innerstädtischen Straßen Konstantinstraße, Deichmanns Aue, Brunhildstraße, Austraße, Am Erdbeerfeld, Im Meisengarten, Mainzer Straße sowie die Schifffahrt auf dem Rhein. Die Berechnungen zeigen, dass im Randbereich der Baufelder mit Beurteilungspegeln aus dem Verkehrslärm von ca. 67 dB(A) tags sowie 59 dB(A) nachts zu rechnen ist. Im Zentrum des Plangebiets reduzieren sich die Beurteilungspegel auf bis zu ca. 55 dB(A) tags sowie 51 dB(A) nachts. Die Orientierungswerte der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts werden demnach im Bereich der Baugrenzen nachts überall, tags insbesondere im Randbereich überschritten. Daher werden passive Lärmschutzmaßnahmen gemäß DIN 4019 erforderlich. Weiterhin wurden erste Berechnungen zum auf das Plangebiet einwirkenden Gewerbelärm ausgehend von den umliegenden Parkplätzen und Tiefgaragen auf Basis der Parkplatzlärmstudie (Bayerisches Landesamt für Umwelt (August 2007) sowie westlich der B 9 gelegenen gewerblichen Nutzungen gemäß TA Lärm durchgeführt. Das Ergebnis attestiert, dass der auf das Vorhabengebiet einwirkende Gewerbelärm die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete einhält. Zudem wurden die möglichen Auswirkungen der Planung auf den Verkehrslärm im Umfeld untersucht. Aufgrund der geringen Erhöhung der Verkehrszahlen, sind nur geringfügige Pegelerhöhungen von maximal 0,1 dB(A) festzustellen. An den lärmkritischen Bereichen, Immissionsorte mit Beurteilungspegeln über 60 dB(A) nachts, kommt es zu keiner weitergehenden Pegelerhöhung. Im Rahmen des weiteren Verfahrens werden die Berechnungen anhand der abschließenden städtebaulichen Planung erneut durchgeführt und beurteilt. Entsprechende Maßnahmen werden bis zur Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes konkretisiert und bei Bedarf als textliche Festsetzungen, bzw. in der Planzeichnung aufgenommen. 8.2 Stadtklima/ Klimaanpassung/ Energieeffizienz Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (DS-Nr. 190114), welches sich als Teil derSeite 12 von 32 Seite 13 Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen. Im Dezember 2023 beschloss der Rat zudem den Zielbeschluss zur Klimaanpassung (DS 231893), mit dem die Stadt Bonn eine Verstärkung der Aktivitäten in der Klimaanpassung anstrebt. Art und Umfang der zusätzlichen Anpassungsaktivitäten im Rahmen des kommunalen Handlungsspielraums, sollen sich im Wesentlichen an nachfolgenden Zielsetzungen orientieren: • Hitzevorsorge – möglichst weitgehender Erhalt der Klimafunktionen der Flächen mit hohem und sehr hohem Schutzbedarf und Reduktion der thermischen Belastungsschwerpunkte. • Trockenheitsvorsorge – Stärkung des natürlichen Wasserkreislaufs und Erhöhung des Anteils der dezentralen Nutzung des anfallenden Regenwassers. • Starkregenvorsorge – Reduktion potenzieller Risikofaktoren, um Schäden durch Überflutungen in Folge von Starkregenereignissen zu minimieren. Verbesserung der Überflutungssituation durch Maßnahmenumsetzung und Schutz des aktuellen Überflutungsszenarios gegen Verschlechterung der Situation. • Vulnerabilität – Reduktion der Hitzeexposition mittels verhaltens- und verhältnispräventiver Maßnahmen, um hitzebedingte Erkrankungen und Todesfälle zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund werden im weiteren Bebauungsplanverfahren Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung, nachhaltiges Bauen) und Klimaanpassung (z. B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung) formuliert, die einen Beitrag zur Zielerreichung leisten. Die Freiflächen des Planungsraums sind nicht Teil einer Kaltluftleitbahn, verfügen gemäß der Planungshinweiskarte (Hitze) (Klimaanalyse Stadt Bonn) jedoch über eine überdurchschnittlich hohe Kaltluftproduktionsrate. Von dieser Klimafunktion profitieren derzeit auch die angrenzenden Siedlungsbereiche. Die Kaltluftproduktion der Freifläche sollte daher nach Möglichkeit durch einen geringen Versiegelungsgrad und hohen Grünanteil erhalten werden. In den angrenzenden Siedlungsbereichen ist die bioklimatische Situation bereits heute als ungünstig bzw. weniger günstig zu bezeichnen. Die bioklimatische Belastung wird durch den fortschreitenden Klimawandel sowie Nachverdichtungen weiter zunehmen. Daher ist bei der Umsetzung des Vorhabens im Vorhabengebiet das Thema Klimaanpassung verstärkt zu berücksichtigen. Neben einem möglichst geringen Versiegelungsgrad soll zur Vermeidung eines Überwärmungseffektes im Vorhabengebiet zukünftig ein hoher Vegetationsanteil angestrebt werden. Dieser soll durch eine möglichst flächensparende Ausdehnung der Tiefgarage, zum größtmöglichen Erhalt erdgebundener Flächen, bzw. einer Begrünung der Tiefgaragendecke über entsprechende Modellierungen sowie über einen möglichst weitreichenden Erhalt des vorhandenen Baumbestandes erreicht werden (siehe Kapitel 6.3). Maßnahmen zur Verbesserung bzw. zum Entgegenwirken der o. g. thermischen Situation sind beispielsweise:Seite 13 von 32 Seite 14 • Möglichst Begrünung fensterloser Fassaden, helle Gestaltung der nicht begrünten Fassadenflächen • Mind. extensive, artenreiche Dachbegrünung von Flachdächern mit Strukturelementen • Anlage von Grünflächen mit integrierten unversiegelten Wegen • Unterbringung aller Stellplätze in Tiefgaragen (bis auf Kita-Stellplätze) • Überdeckung von Tiefgaragen mit Erdreich und Anlage als Grünflächen • Erhalt und Neupflanzung von Bäumen (auch als Ersatzpflanzungen) mit natürlichem Bodenanschluss und nicht auf Dächern von Tiefgaragen • Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen für Geh- und Radwege • Flächensparendes Bauen, um den Anteil unversiegelter Fläche zu erhöhen • Schaffung kühler, verschatteter Außenbereiche • Regenwasserversickerung, -speicherung und -verdunstung im Sinne des Schwammstadt-Prinzips Im weiteren Verfahren wird geprüft, wie die Maßnahmen bei der Umsetzung des Vorhabens verbindlich vereinbart bzw. planungsrechtlich festgesetzt werden können. Zudem wird hinsichtlich einer klimaschonenden Wärmeversorgung ein Energiekonzept erstellt, welches konzeptionell bei den geplanten Vorhaben berücksichtigt wird. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird entsprechende Festsetzungen treffen bzw. bei Erfordernis entsprechende Regelungen in den Durchführungsvertrag aufnehmen. Bereits im derzeitigem Planungsstand berücksichtigt das Vorhabenkonzept, dass geeignete Dachflächen für die Installation solarenergetischer Anlagen auch in Kombination mit extensiver Dachbegrünung genutzt werden sollen. Die oberirdischen PKW-Stellflächen im Bereich der Kita und der Car-Sharing- Plätze werden versickerungsfähig angelegt oder eine nachgeschaltete Versickerung über eine belebte Bodenzone erhalten. Aus lufthygienischer Sicht kann davon ausgegangen werden, dass ein unkritisches Belastungsniveau hinsichtlich der Luftschadstoffe im Plangebiet vorhanden ist. 8.3 Schutzgut Natur und Landschaft, Flora und Fauna Angrenzend an das Vorhabengebiet befindet sich das schutzwürdige Biotop nach (LANUV) BK-5309-505 „Ahornwald in der Deichmannsaue“. • Das rd. 1 ha umfassendes Biotop wird als Spitzahorn-Waldstück mit bis zu 30 m hohen Buchen und Platanen und einer gut entwickelte Strauchschicht beschrieben; • Das Biotop ist von lokaler Bedeutung, allerdings bereits stark beeinträchtigt. Das Biotop weist einen alten Baumbestand auf, der zu erhalten ist. Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu erwartenSeite 14 von 32 Seite 15 sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (§ 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Das Gesetz erlaubt, dass im beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichtes gemäß § 2a BauGB sowie der Abhandlung der Eingriffsregelung und Kompensationsermittlung abgesehen werden kann. Dennoch werden mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens untersucht sowie Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen bis zur Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ermittelt und diese in der Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dargestellt und bewertet. Bei allen Bauleitplanverfahren müssen grundsätzlich Artenschutzbelange beachtet werden. Bereits als Beurteilungsgrundlage für die Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbes wurde eine Artenschutzprüfung (ASP Stufe I und II) (Uwedo - Umweltplanung Dortmund (August 2021), Artenschutzprüfung Vorprüfung Stufe I und Stufe II (Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände)); durchgeführt, die im Wesentlichen zu folgenden Ergebnissen kommt: Im Rahmen der Vorprüfung (Stufe I) wurde mittels einer überschlägigen Prognose geklärt, ob und bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Da die Stufe I zu dem Ergebnis gekommen ist, dass Vorkommen planungsrelevanter Arten und eine Betroffenheit nicht von vornherein ausgeschlossen werden können, wurden zusätzlich eine Artenschutzprüfung der Stufe II sowie faunistische Kartierungen durchgeführt. Die Kartierungen hatten die Bestandserfassungen der Brutvögel und Fledermäuse sowie eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände zum Gegenstand. Im Plangebiet wurden insgesamt 29 tagaktive Vogelarten nachgewiesen, von denen 23 Arten brüten oder für die ein begründeter Brutverdacht besteht, darunter Gartenrotschwanz und Star als planungsrelevante Arten. Die nächtliche Untersuchung auf ein Vorkommen planungsrelevanter Eulenarten, insbesondere der Waldohreule, blieb ohne Resonanz. Der Sperber, als weitere planungsrelevante Art, wurde als Nahrungsgast und im Überflug erfasst. Für den Gartenrotschwanz besteht Brutverdacht im südöstlichen Randbereich des Plangebietes. Der Star wurde mit mindestens 5 Brutrevieren im angrenzenden Waldbestand nachgewiesen. Darüber hinaus gibt es begründeten Brutverdacht für ein weiteres Brutpaar an der südwestlichen Ecke des Plangebietes. Insgesamt kommt die vertiefende Artenschutzprüfung (Stufe II) zu dem Ergebnis, dass bei Umsetzung aller erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen Maßnahmen zum Artenschutz, artenschutzrechtliche Konflikte mit dem Vorhaben für die Artengruppen der Avifauna und Fledermäuse ausgeschlossen werden können und keine Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt werden. Eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ist nicht erforderlich und es steht einer Zulassung des Vorhabens aus artenschutzrechtlicher Sicht nichts im Wege. Als Maßnahme zur Habitatunterstützung sind für die Arten Gartenrotschwanz, Sperber und Star, vorgezogen vor dem Eingriff, an geeigneten StellenSeite 15 von 32 Seite 16 Nistkästen im Umfeld anzubringen. Alle Ergebnisse der Artenschutzprüfungen sowie alle notwendigen, artenschutzrechtlichen Maßnahmen werden in den weiteren Planungsprozess und in allen betroffenen Baugenehmigungsverfahren eingebunden und berücksichtigt. In den vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden entsprechende Festsetzungen getroffen oder Hinweise aufgenommen und erforderlichenfalls über den Durchführungsvertrag verbindlich gesichert. Im Rahmen einer Baumkartierung (Baumfachbüro Torsten Roller, Kronberg/Taunus, Juni 2021) wurden die innerhalb des Plangebiets bestehenden Bäume untersucht und bewertet. Insgesamt wurden im Plangebiet zum Zeitpunkt der Kartierung 68 Bäume erfasst. Von den 68 Bäumen werden 11 Bäume erhalten. Die restlichen Bäume werden im Zuge der Umsetzung der Maßnahme gefällt. Mit dem Vorhaben ist nach derzeitigem Stand der Planung die Neupflanzung von 12 Einzelbäumen geplant. (s. hierzu auch Kapitel 6.3) 8.4 Schutzgüter Boden/ Fläche Innerhalb des Plangebiets befinden sich keine Altablagerungen, die im Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn erfasst sind. Gemäß einer Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf vom 20.02.2017 bestehen innerhalb des Plangebiets keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln. Eine Überprüfung des Plangebiets auf Kampfmittel ist daher nicht erforderlich. Die Böden im Vorhabengebiet werden durch den Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen aufgrund der hohen Bodenfruchtbarkeit als schutzwürdig eingestuft. Jegliche Versiegelung von schützenswertem Boden bedeutet die unwiederbringliche Zerstörung der natürlichen Bodenfunktionen. Flächenverbrauch ist häufig mit dem unumkehrbaren Verlust von Landschaftsräumen zugunsten einer Zunahme von Siedlungs- und Verkehrsflächen verbunden. Ziel einer nachhaltigen und klimafreundlichen Siedlungsentwicklung sollte es sein, die Inanspruchnahme neuer Flächen so weit wie möglich zu reduzieren sowie kompakte Siedlungsstrukturen und die Innenentwicklung der Städte zu fördern. Bei der für das Vorhaben in Anspruch genommenen Fläche handelt es sich um eine bereits anthropogen genutzte Fläche. Nach Umsetzung der Planung werden max. 0,4 ha befestigt bzw. versiegelt werden. Gegenüber der ursprünglichen Nutzung durch den Gartenbaubetrieb und dem Wohnhaus im Südosten des Vorhabengebietes wird sich voraussichtlich eine geringe Steigerung der Versiegelung ergeben. Zum Schutzgut Fläche ist hervorzuheben, dass bereits mit der planerischen Zielsetzung, die Nachnutzung einer bereits vormals in Teilen bebauten Fläche zu realisieren, dem Gebot einer Reduzierung der Inanspruchnahme von Freiflächen für Bauzwecke entsprochen wird.Seite 16 von 32 Seite 17 Den Zielen des Baugesetzbuches zur flächensparenden Siedlungsentwicklung wird insoweit entsprochen, als das Plangebiet bereits über Jahrzehnte hinweg einer sehr intensiven Nutzung unterlegen hat und es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung bzw. Wiedernutzung handelt. 8.5 Schutzgut Wasser Das Vorhabengebiet befindet sich nicht innerhalb eines Wasserschutzgebietes. Topografisch befindet sich das Vorhabengebiet an der Deichmanns Aue in einer großen Senke, die durch Hochwasserschutzmaßnahmen (Mauern, Deiche und ein Tor) vor Rheinhochwasser geschützt wird. Darum ist diese Senke als potenzielles Überschwemmungsgebiet in den Hochwassergefahrenkarten NRW festgelegt. Der Bereich liegt aufgrund der Schutzbauwerke zwar außerhalb, ist aber dennoch gemäß Gefahrenkarte HQ100 einem Überschwemmungsrisiko ausgesetzt. Ohne die vorhandenen Schutzbauwerke, wäre bei mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ100), mit einer Überflutungstiefe von bis zu 4 Metern innerhalb des Bereichs zu rechnen. Starkregen Starkregenereignisse mit extremen Niederschlägen haben in den letzten Jahren immer wieder zu erheblichen Überflutungen geführt. Die Erkenntnisse aus den hierdurch entstandenen Schäden sind bei der Objektplanung für neue Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Forderung entspricht den Vorgaben des § 1 Abs. 5 BauGB (Beachtung der Anpassung an den Klimawandel). Im Istzustand kann, ausgehend von der überlaufenden Mulde Im Meisengarten, bei Starkregen Wasser auf das Plangebiet fließen. Das Wasser, welches bei Starkregen auf dem Plangebiet selbst anfällt, läuft zum geringen Anteil in die nördlich angrenzende Fläche. Der größte Teil verbleibt jedoch auf dem Plangebiet selbst und versickert. Ansonsten gibt es keine Interaktion mit dem Plangebiet bei Starkregen. Das Wasser, welches über die Austraße und Im Meisengarten der Deichmanns Aue zufließt, sammelt sich in den Senken vor den Bundesdienststellen. Im Planzustand würde das von den neu geplanten Dachflächen und Wegen anfallende Wasser, bei Starkregenereignissen, gezielt zu tieferliegenden Linienelementen geführt und von dort entweder im Freispiegelabfluss oder mittels Pumpen (Tiefgaragenzufahrten) in den im Vorhabengebiet geplanten Retentionsraum bzw. in das nördlich angrenzende Grundstück geleitet. Am westlichen Hang wurde eine Entwässerungsrinne modelliert, um das bei Starkregen von der Straße Im Meisengarten zulaufende Wasser in das angrenzende nördliche und die unbebaute Fläche, die ebenfalls im Eigentum der BImA ist, umzuleiten. Negative Auswirkungen an den umliegenden Gebäudebestand durch die Bebauung des Plangebiets sind nicht zu befürchten. Das anfallende Niederschlagswasser kann mit der aktuellen Planung schadlos auf dem eigenen (in der Versickerungsmulde) bzw. nördlichen Grundstück (in einer natürlichen Mulde) zurückgehalten und versickert werden. Empfehlungen zum Umgang mit den Gefährdungen aus StarkregenereignissenSeite 17 von 32 Seite 18 können ergänzend dem DWA-Themenband T1/2013 „Starkregen und urbane Sturzfluten – Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge“ entnommen werden. 8.6 Kultur- und Sachgüter Im Umfeld des Vorhabengebietes befinden sich Baudenkmäler. Im Meisengarten 45 und 47 (Katholische Pfarrkirche „St. Hildegard“, A 3936) St. Hildegard Kirche, Im Meisengarten 45, 53179 Bonn und Kloster St. Hildegard, Im Meisengarten 47, 53179 Bonn. Die Kirche wurde Anfang der sechziger Jahre auf einem Rundpodest errichtet. Heute liegt die Kirche in einer parkähnlichen Waldung, umgeben von großen Bäumen. In der Denkmalschutzliste aus dem Jahr 2017 ist das Gebäude eingetragen. Villa Deichmann, A 1414 Großbürgerliche Sommerresidenz, Botschaft der Vereinigten Staaten, Bundesbauministerium, Sitz des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Deichmanns Aue, 53179 Bonn Am Rheinufer steht die ehemalige Sommerresidenz der Familie Deichmann. Auf den Fundamenten eines alten Guthauses ließ die Familie im Jahre 1911/12 ihr Schloss bauen. Aktuell wird das Gebäude als Verwaltungssitz des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung genutzt. Bodendenkmäler sind im Vorhabengebiet nicht bekannt. Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der Bauleitplanung beteiligten Akteure. Die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nr. 1812770) sowie das Leitbild zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung sollen auch in der Bauleitplanung bestmöglich Berücksichtigung finden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden. Um dem Rechnung zu tragen wird bei der Aufstellung von Bebauungsplänen entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nr. 220501). Zum anstehenden Planungsschritt der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegt ein städtebauliches Konzept vor. Im Nachhaltigkeitscheck wurde das Vorhaben entsprechend detaillierter bewertet (siehe Anhang 3). Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe II stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern beschreibt das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie.Seite 18 von 32 Seite 19 Anlage/n 1 Anhang 1 - Übersichtsplan B-Plan Nr. 7114-2 (öffentlich) 2 Anhang 2 - Plankonzept B-Plan Nr. 7114-2 (öffentlich) 3 Anhang 3 - Nachhaltigkeitscheckliste B-Plan Nr. 7114-2 (öffentlich)Seite 19 von 32 Seite 20 von 32 Übersichtsplan i. M. 1:5.000 (Plangrundlage: Land NRW 2023) Stand: 04.12.2024 Lageplan (REICHER HAASE ASSOZIIERTE) Deichmanns Aue Im Meisengarten Austraße Brunhildstraße Luftbild (Stadt Bonn) Blick auf das Vorhabengebiet von Südwesten (REICHER HAASE ASSOZIIERTE) Bundesstadt Bonn - Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf Architekten BauleitplanungVorhabenträgerin (Bauherrin)atelier stadt & haus www.ash-planung.demail@ash-planung.de 45141 Essen Hallostraße 30 Telefax: 02 01 / 560 513 9-5 Telefon: 02 01 / 560 513 9-0 Gesellschaft für Stadt- und Bauleitplanung mbHNEinfahrtTG IV Quartiersplatz mit Spielflächen III IVIV III Quartiershof mit Spielflächen H2a H3a H4aH4b H5aH5b H6 Retention III Müll & Fahrräder 35 stpl. I EinfahrtMobilityhub Kita Außenbereich Müllabholstelle 612,67 m2 EG+OG1: Kita OG2: WE III EG Mobility Hub III Terrasse OG1 Trafo H1 H2b H3b Pergola III Hol/ Bring Müll & Fahrräder 35 stpl.NARCHITEKTEN STADTPLANER INGENIEURE REICHER HAASE ASSOZIIERTE RHA100 20 30 40 50 m M 1:500Seite 21 von 32 Zur Frühzeitigen Beteiligung Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung Bauleitplanverfahren: Gebiet: Planungsziele: Stufe 2 Frühzeitige Beteiligung (u.a. entwickelt aus den strategischen und den operativen Zielen der BNHS) Fragestellung: Wie werden die berührten Themen umgesetzt? Welche Aussagen lassen sich treffen? Wie setzt sich das Vorhaben mit den relevanten Themen auseinander? Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche Prognoseverkehre werden durch das Vorhaben ausgelöst (Erste grundsätzliche Aussagen aus Voruntersuchung)? Im Rahmen des Verfahrens ist eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt worden. Final erfolgt noch eine Anpassung an die endabgestimmte Masterplanung. Die konkreten Zahlen können dem Gutachen entnommen werden. Wie sieht die Erreichbarkeit von / Ausstattung mit Nahversorgungseinrichtungen mit Ziel der Verkehrsvermeidung aus? In einer Entfernung von ca. 800 m sind Einrichtungen der Nahversorgung in westlicher Richtung, westlich der B 9 und der Bahnlinie an der Drachenburgstraße zu erreichen. Wie stellen sich die Grundstrukturen des Mobilitätskonzeptes dar bzw. können erste Maßnahmen benannt werden? Das Vorhaben wird mit dem Ziel eines autofreien Wohngebietes entwickelt. Der MIV wird von der Deichmanns-Aue in eine TG geleitet. Der alternativen Mobilität (Car-Sharing, Lastenräder, E-Mobilität) wird durch den Mobility-Hub besondere Bedeutung beigemessen. Ein Mobilitätskonzept wird im weiteren Verfahren erarbeitet. Umweltverbund: Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung der Erschließung durch den Umweltverbund geplant? (Verkehrliche Ersteinschätzung) siehe nachfolgenden Fragen/ Antworten. Anbindung des Vorhabens an den ÖPNV / SPNV? In der Nähe des Plangebiets befinden sich einige Bushaltestellen und der Bahnhof Mehlem. Es ist eine fußläufige Erschließung / Anbindung des Quartiers geplant. Bessere Vernetzung mit vorhandenen Fußwegen? Eine fußläufige Erschließung des Quartiers ist geplant. Ausbau der Radinfrastruktur im Quartier notwendig/verbesserungsbedürftig? In den das Plangebiet umgebenden Straßen ist bis auf den Rheinradweg keine Radverkehrsroute ausgewiesen. Teile der Austraße oder Im Meisengarten sind als Fahrradstraße ausgeschildert, die Deichmanns Aue selbst bietet jedoch keine Radverkehrsinfrastruktur. Das geplante Quartier sieht jedoch keine quartiersübergreifende Radverkehrsinfrastruktur vor. Angebote der kombinierten Verkehrsmittelwahl – Mobilstationen im Umfeld vorhanden? Im Plangebiet sind Car-Sharing-Plätze vorgesehen. Vom Plangebiet aus können keine Car-Sharing-Stationen in zwei Kilometer Entfernung erreicht werden. Das Vorhaben liegt allerdings im Bediengebiet des Bike-Sharing-Anbieters "nextbike". Berücksichtigt die „Innere Erschließung“ des Plangebietes den Umweltverbund gut ? Das Vorhabengebiet ist direkt an die Straße "Deichmanns-Aue angebunden. Weitere Anbindungen sind nicht vorhanden und aufgrund der örtlichen Situation nicht möglich. Wesentlicher Grundgedanke des Vorhabens ist die geplante autofreie Erschließung des Plangebietes. Dieser Konzeptansatz ist als Beitrag des Umweltverbundes vorgesehen. Erscheint eine Modal-Split-Verschiebung i.R. des Umweltverbundes möglich? Das ÖPNV-Angebot rund um das Vorhabengebiet kann als gut bezeichnet werden. Die Haltestellen „Deichmanns Aue“ und „Mehlem Bahnhof“ liegen zwar einige Gehminuten entfernt, bieten aber eine sehr gute ÖPNV-Anbindung. Die Radinfrastruktur kann über die Austraße mit Ziel Rheinradweg als übergeordetes Radwegenetz schnell erreicht werden. Werden E-Ladestationen im öffentlichen Bereich/ öffentlichen Straßenraum vorgesehen? Im Vorhabengebiet werden E-Ladestationen innerhalb der Verkehrsflächen und dem Mobility-Hub vorgesehen. Ist dem Vorhabenträger bekannt, dass E-Ladesäulen auf privaten Flächen vorzuhalten sind? Als wesentlicher Bestandteil des Vorhabens wird ein Schwerpunkt die E-Mobility sein Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7114-2 Deichmanns-Aue Ortsteil Rüngsdorf, Stadtbezirk Bad Godesberg Entwicklung einer Wohnbebauung mit einer Mehrfamilienhausbebauung # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 22 von 32 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Wird die bioklimatische Bedeutung bzw. Situation einer Fläche durch die Planung voraussichtlich eher verbessert oder verschlechtert? Gibt es Optimierungspotenziale? Im weiteren Verfahren wird ein Klima- und Energiekonzept erarbeitet. Wie ist der lokale Wasserhaushalt (Niederschlag, Verdunstung, Grundwasserneubildung, Abbfluss) im zu bebauenden Gebiet? Das Niederschlagswasser soll im Vorhabengebiet versickert werden. Ist bereits erkennbar, ob der lokale Wasserhaushalt durch das Vorhaben verschlechtert wird? Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird ein Entwässerungskonzept erarbeitet. Im Rahmen der Erläuterung des Konzeptes wird eine Wasserbilanz erstellt, aus der die Auswirkungen des Vorhabens auf den Wasserhaushalt abgeleitet werden können. Wie berücksichtigt der Planvorentwurf die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsbedingungen auch in sommerlichen Hitzeperioden? Der Planvorentwurf berücksichtigt die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsbedingungen durch Einhaltung der gesetzlichen Standards. Für das Vorhaben werden die Orientierungswerte zur Dichte des Wohngebietes gemäß der BauNVO mit 0,4/1,2 (GRZ/GFZ) eingehalten.Die mit der Festlegung der Nutzungskategorie ableitbaren, einzuhaltenden Abstandsflächen gem. BauO NRW werden ebenfalls nicht überschritten. Weitergehende klimatische Maßnahmen, wie eine Dachbegrünung und die damit verbundene Rückhaltung, ergänzt durch eine Versickerung sind ebenfalls Bestandteil des Vorhabens. Wie berücksicht der Planvorentwurf die Aspekte der Trockenheitsvorsorge/Schwammstadt? s. o. Ist eine Nutzung durch vulnerable Bevölkerungsgruppen angedacht? Das Konzept zielt nicht auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe ab. Wenn ja, ist der erhöhte Schutzanspruch vor klimatischen Belastungen berücksichtigt worden? Ist bei Hanglagen eine Erosionsproblematik beim städtebaulichen Konzept berücksichtigt worden? Das Vorhabengelände ist eher eben zu beschreiben. Markante Höhenunterschiede oder Hangsituationen sind mit dem Vorhabengebiet nicht in Verbindung zu bringen. Im Westen schließt die Hanglage zum Meisengarten an. Innerhalb des Plangebietes besteht ein Höhenunterschied von ca. 2,20 auf ca. 14,5 Länge (s. Schnitt A, Vermessung), welcher in der Masterplanung berücksichtigt wurde. Wasserwirtschaftliche Potentialanalyse Ist eine getrennte Regen- und Abwasserbeseitigung geplant? Das Niederschlagswasser soll im Vorhabengebiet versickert werden. Besteht eine Versickerungspflicht oder nicht? Das Vorhabengebiet ist bereits durch einen Gartenbaubetrieb genutzt worden, insofern wird die Fläche nicht erstmalig einer Nutzung zugeführt. Ist das Gebiet geeignet zur Regenwasserversickerung/ - rückhalt? Zur Versickerung sind die Terrassensedimente, die ab einer Tiefenlage von ca. 5,50 m unter Geländeoberkante anstehen, für eine Versickerung geeignet. Die oberhalb befindlichen Schichten weisen keinen ausreichenden Durchlässigkeitsbeiwert auf und sind somit nicht für eine Versickerung geeignet. Wie können Maßnahmen zur dezentralen Regenwasserversickerung/natürlichem Regenrückhalt in der Fläche nach dem Schwammstadtprinzip/wassersensible Stadtentwicklung umgesetzt werden? Es kann davon ausgegangen werden, dass die Niederschlagswasserversickerung im geplanten Baugebiet vollständig über Muldenversickerungen erfolgen kann. Gibt es Verdachtsflächen und schränken diese die Versickerungsfähigkeit ein? (Bodenaltlasten, Beschaffenheit, Flurabstand GW, Möglichkeiten städtischer Flächen, auf die das Wasser geleitet werden kann) Gemäß Auskunft aus dem Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn vom 30.04.2019 sind die Flurstücke 945, 946 und 947 weder von Altlasten noch von schädlichen Bodenverunreinigungen betroffen. Gemäß Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf vom 23.02.2017 gibt es keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Können bei Maßnahmen zur Versickerung/Rückhalt gesetzlich festgelegte Abstände/Normen in der Fläche eingehalten werden? Damit durch Versickerungsanlagen keine Schäden an Gebäuden und Anlagen verursacht werden, sind entweder Mindestabstände einzuhalten oder die Gebäude mit wasserdruckhaltenden Abdichtungen zu versehen. Bei den Gebäuden auf dem geplanten Wohngebiet soll vorrangig die Variante mit wasserdruckhaltenden Abdichtungen zur Ausführung kommen. # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 23 von 32 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Wasserwirtschaftliche Bedarfsanalyse Welche Art der Regenwasserbewirtschaftung soll ausgeführt werden? Kann das Niederschlagswasser genutzt werden? Das anfallende Niederrschlagswasser soll im Vorhabengebiet der Versickerung zugeführt werden. Erfolgte eine Anpassung des Bebauungskonzepts an Ergebnisse des Überflutungsnachweises? Die Liegenschaft für die geplante Wohnbebauung sowie weitere Flurstücke in der Umgebung befinden sich im Risikogebiet Rheinhochwasser in einem hochwassergeschützten Bereich innerhalb des gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebiets des Rheins - Bonner Pegel 10,89 m. Der Hochwasserschutz im genannten Bereich erfolgt durch eine Schutzmauer auf der südwestlichen Seite der Liegenschaft für die geplante Wohnbebauung (Flurstücke 944 und 945, s. Abb. 2-2), eine mobile Schutzwand in der Straße Deichmanns Aue sowie Umwallungen in den übrigen Bereichen. Wie gestaltet sich die Schaffung von Versickerungsmöglichkeiten, Zwischenspeichern für Niederschlagswasser? Das anfallende Niederschlagswasser von den befestigten Flächen der geplanten Liegenschaft kann zum geringen Teil in das nördliche Grundstück geleitet werden. Der größte Anteil kann in einer Versickerungsanlage mit einer Größe von ca. 100 m³ versickern. Ist Regenrückhalt für Starkregen im Bereich notwendig und möglich? Die Entwässerungssituation für den Standard- und Starkregenfall ist für das geplante Baugebiet gesichert. Eine weitere Rückhaltung beim Starkregenereignis ist nicht erforderlich. Liegt eine topographische Gefährdungsanalyse vor? Im Rahmen des wasserwirtschaftlichen Gutachtens wurde auch eine topographische Gefährdungsanalyse durchgeführt. Bieten die jeweiligen Maßnahmen Vor-/Nachteile für angrenzende Gebiete/ggf. Unteranlieger? Wird das Verschlechterungsgebot beachtet? Auswirkungen der Versickerungsmaßnahme auf benachbarte Flächen sind unter Einhaltung der festgelegten Abstände/Normen nicht zu befürchten. Sollen Bereiche für Regenwasserversickerung/- speicherung „dienen“? Ist die Art, der Bedarf und die Notwendigkeit von Regenrückhalt/-versickerung in der jeweiligen Fläche identifiziert worden? Im Südwesten des Vorhabengebietes ist eine Fläche für die Regenwasserversickerung vorgesehen. Können Verkehrswege als Notwasserweg zur Ableitung genutzt werden? Für das Plangebiet werden keine Verkehrswege als Notwasserwege in Anspruch genommen. Im Istzustand kann, ausgehend von einer überlaufenden Mulde Im Meisengarten, bei Starkregen Wasser auf das Plangebiet fließen. Das Wasser, welches bei Starkregen auf dem Plangebiet selbst anfällt, läuft zum geringen Anteil in die nördlich angrenzende Fläche. Der größte Teil verbleibt jedoch auf dem Plangebiet selbst und versickert. Im Planzustand läuft anfallendes Wasser in das geplante Versickerungbecken oder in das nördlich angrenzende Grundstück. Wasserwirtschaftliche Maßnahmen/Umsetzung Wie kann das Niederschlagswasser genutzt werden um die Folgen des Klimawandels zu reduzieren? Nähere Ausführungen enthält das endgültig zu erstellende Entwässerungskonzept. Welcher Flächenbedarf ergibt sich für die jeweiligen Maßnahmen? s. o. Ist eine Reduktion des abgeleiteten Niederschlags durch Gründächer machbar? s. o. Ist eine multifunktionale Flächennutzung hinsichtlich wasserwirtschaftlicher Maßnahmen möglich? s. o. Kann das Niederschlagswasser durch gestalterische Mittel erlebbar gemacht werden s. o. Klimaschutz und Energie: Wurde das Vorhaben vor dem Hintergrund eines solarenergetisch optimierten Städtebaus/Gebäude überprüft? eine Überprüfung hat noch nicht stattgefunden. Die Dächer der Gebäude sind als Gründach mit PV-Anlagen geplant. Sind Dachflächen- oder ggf. Fassadenflächen zur Nutzung für Photovoltaik vorgesehen? Die Dachflächen sind für eine solare Nutzung in Kombination mit einer Dachbegrünung vorgesehen. Welcher Energieeffizienzstandard wird angestrebt? In der Masterplanung ist KfW 40 geplant. Welche Energieversorgungsvarianten werden betrachtet? Die konkrete energetische Betrachtung erfolgt in einem Energiegutachten, was im Laufe des Verfahrens erstellt wird. Ist eine Prüfung auf mögliche Fern- oder Nahwärmeversorgung erfolgt? Energiegutachten wird im Laufe des Verfahrens erstellt. # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 24 von 32 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Welche Bauart ist vorgesehen? Die Bauart wird erst im Rahmen der Baugenehmigungsplanung endgültig festgelegt Werden klimaschonende Baumaterialien vorgesehen? Wird erst im Rahmen des Bauantragsverfahrens festgelegt. Wird ggf. eine Nachhaltigkeitszertifizierung geplant? Bisher sind keine Nachhaltigskeitszertifizierungen geplant. # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 25 von 32 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Natürliche Ressourcen und Umwelt, kulturelles Erbe und graue Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Wie soll dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Rechnung getragen werden? Mit dem Vorhaben werden Flächen in Anspruch genommen, die bereits einer Nutzung unterzogen waren. Ist eine ausreichende bauliche Dichte im Sinne einer behutsamen Nachverdichtung geplant? (WE/ha, Dichte im Vergleich zum Quartier, Ortsteil, Gesamtstadt) Im Rahmen des durchgeführten Wettbewerbes wurde durch die Auslobung der städtebauliche Rahmen für ein zu erarbeitendes Konzept definiert. In der Auslobung wurde den Leitlinien der Stadt Bonn im Sinne einer dreifachen Innenentwicklung Rechnung getragen. Wurden Szenarien zu unterschiedlichen Dichten erstellt? Im Rahmen des durchgeführten Wettbewerbes wurde durch die Auslobung der städtebauliche Rahmen für ein zu erarbeitendes Konzept definiert. Im Rahmen dessen, wurden unterschiedliche städtebauliche Konzepte erarbeitet, die sich auch in den städtebaulichen Kenndaten unterschieden. Wird dem Vorrang für Mehrfamilienhäuser im Kernbereich Rechnung getragen? Im Vorhabengebiet ist die Errichtung von Mehrfamilienhäusern beabsichtigt. Diese sind z. T. durchmischt mit ergänzenden Nutzungen (Kita, Mobility-Hub). Wie hoch ist der Anteil an wiedergenutzter Fläche/ Konversionsfläche/umgenutzter Fläche? Eine aktualisierte Bilanz wird nach Endabstimmung der Masterplanung vorgelegt. Werden Flächen aus der baulichen Nutzung herausgenommen bzw. werden Flächen entsiegelt? Innerhalb des Vorhabengebietes standen die gesamten Flächen einer Überplanung zur Verfügung. Werden Flächen gezielt freigehalten? Da es sich um eine Fläche handelt, die stark mit Gehölzen durchsetzt ist, werden die Flächen um erhaltenswerte Gehölze, einschl. derer von Bebauung freigehalten. Im Hinblick auf das Gesamtkonzept soll ca. 1/3 des Vorhabengebietes als Grünfläche entwickelt werden. Erfolgte eine bedarfsgerechte Planung der Nutzungen und Nachbarschaften (Wo-Gebäudetypen, Gewerbe, Infrastruktureinrichtungen etc.)? In Bonn besteht weiterhin Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen. Von daher bietet das Vorhaben die Chance zur Schaffung eines ergänzenden Angebotes von Wohnraum, vor allem für Bundesbedienstete. Wurden besondere Wohnformen beachtet? Das Vorhaben wird an Anlehnung an das Bonner Baulandmodell geplant. Hierdurch werden mind. 40 % der Wohnungen nach den Vorgaben für öffentlich geförderten Wohnungraum gesplant. Freiraum und Grünkonzeption: Werden die bestehenden und geplanten Freiraumqualitäten nach dem IFS berücksichtigt? Ja, im Zuge der Planqualifizierung erfolgt eine Berücksichtigung. Werden private Grünräume auch zum Nutzen der Allgemeinheit geschaffen? Innerhalb des Vorhabengebietes werden halböffentliche begrünte Räume (Quartiersplatz und -hof) geschaffen. Können öffentl. Räume o. grüne Freiräume im Zuge des Vorhabens im Quartier aufgewertet werden? Mit der Neugestaltung der Liegenschaft erfolgt eine Aufwertung der Freiflächen. Gibt es Begrünungskonzepte im Vorhaben? Es ist beabsichtigt innerhalb des Wohngebietes halböffentliche, begrünte Räume mit Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten (Quartiersplatz und -hof)zu schaffen. Des Weiteren werden private Freiflächen begrünt. Ergeben sich Grün- Angebote fürs umliegende Quartier? Die privaten und halböffentlichen Freiflächen stehen in direkten Kontakt mit den angreneznden Freiflächen und der nördlich angrenzenden Biotopfläche. Wurden Grün-Vernetzungsmöglichkeiten genutzt? s.o. Können bestehende Freiraumstrukturen durch Änderung der Nutzung/Zugänglichkeit genutzt werden? Im Rahmen des Vorhabens werden die Gehölzstrukturen möglichst weitgehend berücksichtigt und sind somit erlebbar. Wie sieht die Begrünung von Straßen und Plätzen aus? Im Rahmen der Umsetzung der Maßnahme erfolgt eine Begrünung der halböffentlichen Flächen. Wie sieht die Erreichbarkeit relevanter Grünstrukturen/Grünausstattung aus? Bei den geschaffenen Grün- / Freiflächen handelt es sich um Flächen mit einer Bedeutung für das Quartier. Die Flächen sind im Quartier zu erreichen. # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 26 von 32 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Wie sieht die Weiterentwicklung der blau-grünen Infrastruktur im Bestand / im Neubau aus? Mit den Maßnahmen zum Umgang mit dem Niederschlagswasser und Maßnahmen zur Begrünung und Nutzung solarer Energiequellen wird der Weiterentwicklung der blau-grünen Infrastruktur Rechnung getragen. Ist eine Dach- / Fassadenbegrünung vorgesehen? Für die geplante Bebauung ist eine Dach-und Fassadenbegründung vorgesehen. Werden die Aspekte der Niederschlagswasserversickerung, naturnahen, biodiversitätssteigernden Grünflächengestaltung (Pflanzen, Insekten- und Vogelschutz), Berücksichtigung heimischer trockenresistenter Arten, Entsiegelung ausreichend beachtet? Ja, die Themen werden im Rahmen des Verfahrens geprüft und soweit möglich berücksichtigt. # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 27 von 32 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Artenschutz: Sind im Plangebiet offensichtlich Habitatstrukturen zu erkennen, die artenschutzrechtlich relevant sein können? Die Beurteilung der Habitatstrukturen und -potenziale können den erstellten artenschutzrechtlichen Untersuchungen (ASP I + II) entnommen werden. Wie sehen die Möglichkeiten zum Erhalt, zur Weiterentwicklung und zur Vernetzung der biologischen Vielfalt aus? Siehe Masterplanung. Liegen Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASP Stufe I) vor? Für das Vorhaben liegen bereits die ASP Stufen I + II vor. Kommt die ASP zu dem Ergebnis, dass Verletzungen artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände (gem. § 44 (1) Nrn. 1-3 BNatSchG), nicht ausgeschlossen werden können? Zusammenfassend konnten Vorkommen und Betroffenheiten der Avifauna und Fledermäuse im Vorhabengebiet nicht ausgeschlossen werden, so dass Kartierungen der beiden Artengruppen und eine vertiefende Art-für-Art Betrachtung der Artenschutzprüfung Stufe II notwendig war. Ist eine vertiefende Artenschutzprüfung (Art-für Art Prüfung/ASP Stufe II) erforderlich? Für das Vorhaben war eine ASP Stufe II erforderlich, die bereits vorliegt. Sind faunistische Erhebungen durchzuführen? Es wurden faunistische Erhebungen (Fledermäuse, Avifaune) durchgeführt. Vegetation: Sind Baum- oder Gehölzbestände von einer Überplanung betroffen? Für das Vorhabengebiet wurde ein Baumkataster erstellt und eine Bewertung hinsichtlich des Erhalts durchgeführt. Konnte die Planung / das Vorhaben hinsichtlich des Baumerhalts optimiert werden? ja Muss ökologisch wertvolle Grünstruktur (Sträucher, Hecken, Obstgehölze) im Rahmen der Bebauung beseitigt werden? ja Muss für die Umsetzung der Planung / des Vorhabens satzungsgeschützter Baumbestand gefällt werden? Eine genaue Bilanzierung erfolgt im weiteren Verfahren. Wie viele Bäume müssen wegen ihres Standorts im Baufeld gefällt werden? Wie viele Bäume müssen wegen des Standorts im Arbeitsbereich / Baustelleneinrichtungsfläche während der Bauphase gefällt werden? eine genaue Bilanzierung erfolgt im weiteren Verfahren. Ist der Baumbestand gutachterlich in Beziehung zur Planung gesetzt worden bzw. ein Gutachten beauftragt? Eine Bewertung der Bestandsbäume hat stattgefunden. Es wurde bisher, bis auf die Kartierung mit Bewertung kein separates Baumgutachten erstellt Welche Kompensationsflächen sind vorgesehen? Das Bauleitplanverfahren wird gem § 13a BauGB als Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten bei der Aufstellung eines Bebauungsplans als Bebauungsplan der Innenentwicklung „Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig." Dies bedeutet, dass die Ausgleichsverpflichtung im Rahmen der baurechtlichen Eingriffsregelung entfällt. Kulturelles Erbe: Ist kulturelles Erbe im Sinne des Denkmalschutzes direkt oder indirekt (Baudenkmale und Umgebungsschutz, Bodendenkmale und Denkmalbereiche) betroffen? Im Umfeld auf der gegenüberliegenden Seite der Deichmanns Aue befindet sich die Deichmann-Villa, eine großbürgerliche Sommerresidenz und ehemalige Botschaft der Vereinigten Staaten. Heute Bundesbauministerium, Sitz des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Die Betroffenheit des Gebäudes ist bereits mit dem LVR in Abstimmung. Baudenkmale Welche gestaltprägenden Merkmale müssen die Neubauvorhaben aufweisen, damit die Denkmalschutzziele ausreichend gewürdigt werden? Von Seiten der Denkmalbehörden wurde die Auflage formuliert, dass die Neubebauung in ihrer Höhe nicht die Höhe des Einfahrtsflügel des Baudenkmals Villa Deichmanns Aue überschreiten darf. Diese wurde im Rahemn der Masterplanung berücksichtigt. Welche Materialien/Bautechniken sind, auch aus ökologischen Gründen bei den Neubauvorhaben, zu erhalten bzw. adäquat zu ergänzen/fortzuschreiben (bspw. Holz statt Kunststoff, mineralische Anstriche, natürliche/recycelbare Dämmstoffe)? k. A. # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 28 von 32 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Kann das Planungsziel erneuerbare Energien/Erhöhung Bepflanzungsanteil (Photovoltaik, Sonnenkollektoren, Fassaden- /Dachbegrünung) auch an bzw. auf anderen (Neu)Bauelementen wie z.B. Fahrradabstellanlagen umgesetzt werden, um Beeinträchtigung der Denkmalschutzziele zu verhindern? k. A. Bodendenkmale Kann eine archäologische Fläche ungestört erhalten werden? Falls nicht: Es liegt nach bisherigem Kenntnisstand keine archäologische relevante Fläche vor. Wie können Funde im Entwicklungsgebiet aufbereitet und präsentiert werden? # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 29 von 32 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Werden durch die Planungen Arbeitsplätze geschaffen? Es wird zum einen als arbeitsplatzerhaltende Maßnahme im Baugewerbe während der Bauphase durch das Vorhaben ein Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen geschaffen. Zum anderen wird mit der Einrichtung der KiTa ein Angebot für Beschäftigte generiert. Werden Arbeitsplätze gefährdet? Nein Wie gestalten sich die Möglichkeiten für Mitarbeitende zum Arbeitsplatz zu gelangen (ÖPNV, Fahrradwege, KFZ)? Als im Prinzip autofreies Wohnquartier wird für potentiell tätige Personen in dem geplanten Quartier der Anreiz geschaffen alternative Verkehrsmittel, statt des eigenen Pkws zu nutzen. Gewerbeansiedlung und Bestand: Werden die vorgesehenen gewerblichen Nutzungen konkretisiert? n. zutreffend Sind Unternehmen betroffen? n. zutreffend Werden bestehende Gewerbegebiete durch den neuen B-Plan im Bestand gefährdet? n. zutreffend Gefährdet die Planung die Entwicklung/Schaffung eines Gewerbegebietes? n. zutreffend Wie gestaltet sich die Erschließung (z.B. Anlieferung) von Gewerbebetrieben? n. zutreffend Haben Festsetzungen der Verkehrsführung Auswirkungen auf Gewerbebetriebe? Gibt es insbesondere negative Auswirkungen auf die Betriebe? n. zutreffend # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 30 von 32 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Gesellschaftliche Teilhabe und Gender Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Greift es unterschiedliche Bedürfnisse auf (Familien, junge, alte, behinderte Menschen …)? In dem Quartier werden barrierefreie und eine noch zu bestimmende Anzahl an rollstuhlgerechten Wohnungen geschaffen. Kann das Wohnumfeld naturnah und mit ausreichend Spielmöglichkeiten gestaltet werden? Innerhalb des neuen Quartiers werden private Freiflächen, bzw. halböffentliche Bereich als Aufenthalts- und Spielflächen (Quartiersplatz mit Spielflächen) angeboten. Werden Angebote bewegungsaktivierender Infrastruktur geschaffen? Über die TG hinaus wird durch das Angebot des Mobility-Hubs die bewegungsaktive Mobilität (Fahrradstellplätze, Angebot Lastenbikes, Ladestationen für E-Bikes etc.) gefördert. Findet eine konkrete Aufwertung des öffentlichen Raums statt? Das Vorhaben wird an die öffentliche Straße Deichmanns-Aue angebunden. Mit dem geplanten Zugang zu dem Quartier gegenüber dem Eingangsbereich mit Vorfläche zum Bundesministerium für Bauwesen und Raumordnung soll Betonung im öffentlichen Bereich geschaffen werden. Fand eine Beteiligung der Behindertengemeinschaft und der städtischen Gleichstellungsstelle an der Planung statt? Im Rahmen der Ämterbeteiligung innerhalb des Bebauungsplanverfahrens erfolgte eine Beteiligung der Gleichstellungsstelle. Anregungen wurden nicht geäußert. Strukturen: Wie fügt sich das Vorhaben in gewachsene Strukturen / Identität des Ortes ein? Das Vorhaben fügt sich unter weitstmöglicher Berücksichtigung der vorhandenen erhaltenswerten Gehölzstrukturen in das baumgeprägte Grundstück ein. In welcher Art und Weise werden bestehende / benachbarte Ortsteile / Quartiere / Nachbarschaften tangiert? Das Vorhaben grenzt dreiseitig an Frei-/Waldflächen (im Norden Biotopfläche, sonst private Freiflächen). Im Osten wird der Bezug zu dem Standort der Bundesbehörden und deren Vorzonen hergestellt. Derzeit wird eine Verknüpfung der Parkmöglichkeiten auf der Ostseite der Deichmanns-Aue für Zielverkehre des neuen Quartiers geprüft. Kann eine Aufwertung des öffentlichen Raums stattfinden? s. o. Weiterhin wird die Liegenschaft durch die städtebauliche Neuordnung aufgewertet. Wohnungsbau: Wie hoch soll der Anteil geförderten Wohnraums sein? (Mehr möglich/gewünscht als Vorgaben BBLM) Ist das Vorhaben dann noch sozialverträglich? In Anlehnung an das Bonner Baulandmodells soll der Anteil der nach den Vorgaben für öffentlich geförderte Wohnungen / geplante WE bei mind. 40 % liegen. Kann mindestens 1/3 der Grundstücksfläche als Grünfläche gestaltet werden (Fördervoraussetzung!)? Die Bebauung soll eine GRZ von 0,4 nicht überschreiten. Über die 0,4 hinaus ist eine Versiegelung von Flächen gem. § 19 Abs. 4 BauNVO bis zu einer GRZ (II) von 0,6 zulässig. Die restlichen Flächen innerhalb des Baugebietes sind daher unversiegelt anzulegen und werden gemäß des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) begrünt. Welche Geschossigkeit ist im Plangebiet vorgesehen (Maßgaben der Wohnraumförderbestimmungen)? Es ist eine Geschossigkeit mit II-IV Vollgeschossen vorgesehen. Berücksichtigt das Vorhaben Baufelder für innovative Wohnformen? Siehe Masterplanung. Wie ist das Verhältnis von Einfamilienhäusern zu Geschoßwohnungsbau (Schaffung gemischter Strukturen auch im geförderten Wohnungsbau durch Miet-Einfamilienhäuser und klassischen Mietwohnungsbau)? Innerhalb des Vorhabengebietes ist ausschließlich die Realisierung von Geschosswohnungsbau beabsichtigt. Teils sind die Wohngbäude mit ergänzenden Nutzungen durchsetzt (Kita, Mobility-Hub). Gibt es Aussagen zum geplanten Wohnungsmix? Der Wohnungsmix wird durch den Anteil an gefördertem Wohnungsbau bestimmt. Globale Verantwortung und Eine Welt Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung von Zielen der anderen Handlungsfelder k. A. # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 31 von 32 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Nachhaltigkeitscheck im Sinne der BNHS Stufe II k. A. # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 32 von 32
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de