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252403 · Beschlussvorlage

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf

Nummer
252403
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Rheinufer Straße· Mehlem, Bad Godesberg Hauptort
  • Deichmanns Aue Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Im Meisengarten Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Austraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Mainzer Straße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Konstantinstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Am Erdbeerfeld Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Brunhildstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Drachenburgstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Rüngsdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 10.07.2025 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 252403-04 AA Änderungsantrag der Koalition - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf Antrag zur Vorlage 252403
  2. 252403-01 AA Grüne-Änderungsantrag: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf Antrag zur Vorlage 252403
  3. 252403-03 ST Ergänzende Stellungnahme zur Vorlage: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf
  4. 252403-02 ST Grüne-Änderungsantrag: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf Antrag zur Vorlage 252403
  5. 252403-06 ST Ergänzende Stellungnahme zur N-Vorlage zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf, DS 252403-05
  6. 252403-05 N-Vorlage zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf

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Beschlussvorlage
öffentlich
252403
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“
im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
01.04.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 21.05.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 "Deichmanns
Aue" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf für eine
wohnbauliche Entwicklung sowie die Errichtung einer dreigruppigen
Kindertagesstätte ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch durchzuführen.
2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie
online (www.bonn-macht-mit.de). Zudem erfolgt ein Aushang der
Planunterlagen auch in der Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg.
Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Eine
Bürgerinformationsveranstaltung wird durchgeführt.
Begründung
Der Ausschuss für Wohnen, Planen und Bauen entscheidet über die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit, weil durch das Bebauungsplanverfahren
Planungsrecht für die Errichtung von ca. 85-90 Wohneinheiten geschaffen
werden soll. Damit ist der in § 7 Abs. 3 der Bezirkssatzung festgelegte
Schwellenwert für eine über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeutung des
Bebauungsplans (>75 Wohneinheiten) überschritten.
Mit Beschluss des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz am
12.12.2018 (DS-Nr. 1812870) wurde dem Antrag der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenenSeite 1 von 32
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Bebauungsplanes Nr. 7114-2 gefolgt und damit einer wohnbaulichen
Entwicklung sowie der Errichtung einer dreigruppigen Kindertagesstätte
zugestimmt.
Ziel des Verfahrens ist es, die ehemals als Gärtnerei genutzte und heute
brachliegende Fläche für eine wohnbauliche Entwicklung zu nutzen. Neben der
Wohnnutzung ist eine dreigruppige Kindertagesstätte im Plangebiet
vorgesehen. Im Sinne der mehrfachen Innenentwicklung soll auch ein Beitrag
zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs geleistet werden, indem
ein Mobility Hub mit alternativen Mobilitätsangeboten errichtet wird.
Im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung wurde im Jahr 2022 für das
Plangebiet ein „städtebauliches Qualifizierungsverfahren Deichmanns Aue
Bonn“ durchgeführt. Der Siegerentwurf von REICHER HAASE ASSOZIIERTE
(RHA) Architekten Stadtplaner Ingenieure Aachen/Dortmund zeichnet sich
durch eine riegelförmige Bebauung aus, die sich zum Freiraum öffnet. Die
mäanderartige Struktur der Baukörper sorgt dafür, dass wertvolle Bäume
erhalten bleiben und Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität entstehen
können. Auch die Höhenentwicklung der Bebauung reagiert auf die umliegende
Bestandsbebauung durch eine angemessene Geschossigkeit zur Deichmanns
Aue und dem Denkmal Villa Deichmann.
Zur Umsetzung der Planung ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes erforderlich. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-
2 "Deichmanns Aue" wird gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als
Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren in
Verbindung mit § 12 BauGB aufgestellt.
Aktuell stellt der Flächennutzungsplan das Plangebiet als Grünfläche dar.
Entsprechend der Planung ist der Flächennutzungsplan gemäß § 13a (2) Nr. 2
BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.
Auf dem Areal sollen ca. 85-90 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe,
darunter vor allem Zwei-, Drei- und vereinzelt Vier-Zimmerwohnungen,
entstehen. Nahe der Eingangssituation des Quartiers, befindet sich ergänzend
eine dreigruppige Kita. Ebenso ist ein Mobility Hub am Eingang des Gebietes
im Erdgeschoss des Gebäudes an der Straße Deichmanns Aue geplant. Dort
soll ein Angebot mit Fahrrädern, E-Bikes, E-Scootern und Carsharing-
Angeboten geschaffen werden. Der zentral gelegene Quartiersplatz bietet
aufgrund seiner Ausgestaltung eine hohe Aufenthaltsqualität, umrahmt von
wertvollen Bestandsbäumen und Sitzgelegenheiten.
Der ruhende Verkehr im Quartier ist in einer Tiefgarage, die über die Straße
Deichmanns Aue erschlossen wird, untergebracht. Unter den nordöstlichen
Gebäuderiegeln gelegen, bietet die Tiefgarage Platz für rd. 80 Pkw-Stellplätze,
die den angrenzenden Wohneinheiten zugeordnet sind. Oberirdische
Stellplätze gibt es lediglich im Bereich der Kita als Hol- und Bringzone. Verteilt
über das Grundstück sind bisher rd. 150 Fahrradstellplätze geplant.
Derzeit ist geplant, das Schmutzwasser der öffentlichen
Mischwasserkanalisation in der Straße Deichmanns Aue zuzuleiten. Aufgrund
der Überlastung des Kanalnetzes kann die Entwässerung des Plangebietes
daher erst abschließend geklärt werden, wenn der sich aktuell in AufstellungSeite 2 von 32
Seite 3
befindliche Generalentwässerungsplan (GEP) vorliegt. Die Fertigstellung des
GEPs ist frühestens Ende 2025 zu erwarten. Die Möglichkeit zum Anschluss
des Plangebietes an die öffentliche Entwässerung steht insofern noch unter
dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass der in Aufstellung befindliche GEP dies
gestattet.
Die vorliegende Planung dient als Grundlage für die Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB.
Die Auswirkungen dieser Planung sind in den nachstehenden Zielen und
Zwecke der Planung beschrieben:
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
1. Lage des Plangebietes
Das ca. 0,9 ha große Plangebiet liegt im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil
Rüngsdorf. Es umfasst das bundeseigene Flurstück 949 in der Gemarkung
Lannesdorf, Flur 1 (siehe Anhang 1).
Das Plangebiet lässt sich im Wesentlichen wie folgt abgrenzen:
- Im Osten durch die Straße „Deichmanns Aue“;
- Im Norden durch ein innerstädtisches waldähnliches Biotop „Ahornwald“
- Im Westen durch rückwärtige Gärten mit Gehölzstrukturen der
Wohnbebauung entlang der Straße „Im Meisengarten“;
- Im Süden durch rückwärtige Gärten mit Gehölzstrukturen der
Wohnbebauung entlang der „Austraße“.
2. Bestandssituation
Das Plangebiet wird ausgehend von einer ehemaligen Gärtnereinutzung durch
eine Mischung aus Einzelvorkommen an Laub- und Nadelbäumen,
Intensivrasen, versiegelten Bereichen und Gärten geprägt. Aufgrund der
aufgegebenen Nutzung gewinnt die natürliche Sukzession an Gewicht.
An der Straße Deichmanns Aue, im östlichen Bereich des Plangebietes, befand
sich ein leerstehendes Wohnhaus und Gebäude einer ehemaligen Gärtnerei,
welche mittlerweile abgebrochen sind, sowie betriebsbedingte
Erschließungsflächen. Zudem befindet sich noch eine Trafostation am
nördlichen Randbereich des Plangebietes. Erschlossen wurde die Gärtnerei
über die Deichmanns Aue.
Der an das Vorhabengebiet angrenzende „Ahornwald“ ist als schutzwürdiges
Biotop in das Biotopkataster des Landesamtes für Natur, Umwelt undSeite 3 von 32
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Verbraucherschutz des Landes NRW eingetragen. Der „Ahornwald“ ist von
lokaler klimatischer Bedeutung für die Umgebung.
Westlich des Plangebiets grenzt eine rund 8 m hohe Böschung zu den
rückwärtigen Grundstücksflächen der Bebauung entlang der Straße Im
Meisengarten an, südlich verläuft eine Mauer entlang der Plangebietsgrenze,
welche sich nördlich bis zum Rhein fortsetzt und somit das Plangebiet
zusammen mit dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung vor dem
Hochwasser des Rheins schützt. Somit liegt das Plangebiet innerhalb einer
Schutzzone der Hochwasserschutzanlage des Rheins, aber dennoch in einem
hochwassergefährdeten Bereich.
Die Umgebung des Vorhabengebiets ist heterogen strukturiert. Es befinden
sich neben Wohnbauflächen, in Form von Reihenhäusern und
Mehrfamilienhäusern, Bundesbehörden (Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) in
direkter Nachbarschaft zum Vorhabengebiet sowie gewerbliche Betriebe in
rund 250 m Entfernung (zu den Auswirkungen vgl. Kapitel 8.1).
In der näheren Umgebung des Plangebiets verläuft westlich die Bundesstraße
B 9, die den Stadtteil mit dem Zentrum von Bad Godesberg sowie dem Bonner
Stadtzentrum im Norden verbindet und in die südlich gelegenen Ortschaften
Oberwinter und Remagen führt. Südwestlich des Plangebiets an der Austraße
bzw. der Mainzer Straße befinden sich das Ärztezentrum Bonn-Süd und ein
Restaurant. Der Rhein inklusive der begehbaren Uferpromenade, befindet sich
als Naherholungsfläche in fußläufiger Erreichbarkeit (ca. 250 m Luftlinie in
östlicher Richtung). Dort befindet sich auch der Zugang zur Autofähre nach
Königswinter (zu den Auswirkungen vgl. Kapitel 8.1).
3. Planungsanlass und -ziele
Vor dem Hintergrund des in der Bundesstadt Bonn hohen Bedarfs an neuen
Wohnraum bietet das Plangebiet gute Voraussetzungen für eine wohnbauliche
Entwicklung. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beabsichtigt
daher die brachliegende Fläche in ein nachhaltiges, autofreies und
zukunftsorientiertes Wohnquartier umzuwandeln. Neben der Wohnnutzung ist
eine dreigruppige Kindertagesstätte vorgesehen.
Im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung wurde hierzu im Jahr 2022 für das
Plangebiet ein „städtebauliches Qualifizierungsverfahren Deichmanns Aue
Bonn“ durchgeführt. Das Wettbewerbsverfahren wurde von der BImA ausgelobt
und in Zusammenarbeit mit der Bundesstadt Bonn durchgeführt.
Zum Siegerentwurf wurde das Konzept von REICHER HAASE ASSOZIIERTE
(RHA) Architekten Stadtplaner Ingenieure, Aachen/Dortmund auserwählt. Der
städtebauliche Entwurf wurde bezüglich der Anregungen aus der Jury
überarbeitet und dient nun als Grundlage für die Aufstellung des
gegenständlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7114-2
„Deichmanns Aue“.
Um die Voraussetzungen für die planungsrechtliche Umsetzung desSeite 4 von 32
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Plankonzeptes zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes
erforderlich. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
werden folgende städtebauliche Ziele verfolgt:
Im Zuge der Entwicklung des Wohnquartiers soll eine städtebauliche
Arrondierung des Siedlungsbereichs erfolgen. Des Weiteren soll eine an den
Maßstab der Umgebung orientierte adäquate und qualitätsvolle städtebauliche
Dichte erzielt werden.
Um ein prägendes städtebauliches Gesamtbild zu erzeugen, soll das neue
Quartier von einer eigenen lebendigen Identität im Sinne der mehrfachen
Innenentwicklung geprägt sein. Dabei soll der Anteil der
Flächenneuversiegelung weitgehend geringgehalten, vorhandene Bäume
möglichst erhalten und Dach- und Fassadenflächen begrünt werden. Eine
starke Durchgrünung des Plangebiets soll einen Beitrag zur
Wohnumfeldqualität leisten. Hierzu sollen Baumarten mit hoher
Verschattungsleistung gepflanzt werden, um beschattete Ruhezonen zum
Aufenthalt für Personen aller Altersstufen zu schaffen. Ebenso wird ein
Spielplatz realisiert, der die hohe Vulnerabilität von (Klein-)Kindern gegenüber
Hitzestress mit einer entsprechenden Planung zur Reduktion der
Wärmebelastung im Bereich des Spielplatzes berücksichtigt.
Die Rückhaltung und Versickerung des Niederschlagswassers sowie das
Management von Starkregenereignissen werden in der Planung ebenfalls
vorgesehen. Eine naturnahe Gestaltung der Grünflächen im Sinne der
Biodiversität (blühreiche Strukturen/Pflanzbeete mit extensiver Pflege und
Düngeverzicht, Nahrungs-, Aufenthalts- und Fortpflanzungsstätten für Insekten-
und Vogelarten) und Anlage von Hecken-/Strauchstrukturen ist geplant.
Der nördlich des Plangebiets gelegenen denkmalgeschützten Villa Deichmann
wird durch eine angepasste Höhenentwicklung der Neubebauung an den zur
Straße hin gelegenen Einfahrtsflügel des Baudenkmals Rechnung getragen.
4. Planungsrechtliche Situation
4.1 Regionalplan
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Bonn/Rhein-Sieg
ist das Vorhabengebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen.
Auch der in Aufstellung befindliche neue Regionalplan weist den Bereich als
ASB aus (Stand Offenlage Planentwurf 11.10.2024 November 2024). Die Ziele
der Raumordnung werden daher beachtet.
4.2 Flächennutzungsplan
Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne aus
dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan (FNP) der
Bundesstadt Bonn stellt das Plangebiet als Grünfläche mit der
Zweckbestimmung „Parkanlage“ dar.
Die umliegende Bebauung westlich und südlich des Plangebiets ist alsSeite 5 von 32
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Wohnbaufläche dargestellt. Im Osten grenzt die Sonderbaufläche der
Bundesanstalt und des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung an das
Plangebiet.
Die durch den aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan
vorbereitete Abweichung durch eine wohnbauliche Nutzung, wird den
gesetzlichen Möglichkeiten folgend (§ 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB), im
Rahmen einer Berichtigung des Flächennutzungsplanes angepasst. Der
Flächennutzungsplan wird in Wohnbaufläche (W) gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2
Baunutzungsverordnung (BauNVO) berichtigt.
4.3 Bestehendes Planungsrecht
Für den Bereich der Straße Deichmanns-Aue und der Austraße – und damit
auch im Bereich des Plangebiets - setzt der aus dem Jahre 1958 stammende
Fluchtlinienplan Nr. 32/2 die Straßenfluchten fest. Darüber hinaus weist der
Fluchtlinienplan jeweils eine Bauflucht von 5 m parallel zur Straßenflucht aus.
Das Plangebiet liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils und
ist, abgesehen von den Festsetzungen des Fluchtlinienplanes,
planungsrechtlich nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der
im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu beurteilen.
Südlich der Austraße und westlich der Bahnstrecke wird die städtebauliche
Entwicklung durch mehrere rechtskräftige Bebauungspläne geregelt.
Aufgrund der nicht qualifizierten planungsrechtlichen Situation ist die
Realisierung des Vorhabens nicht umsetzbar. Daher ist die Aufstellung eines
Bebauungsplans erforderlich. Da für die Planung ein konkretes Vorhaben
vorliegt, soll der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan
gemäß § 12 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden.
4.4 Bonner Baulandmodell
Durch den Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz der Stadt Bonn
wurde in seiner Sitzung am 12.12.2018 nach vorangegangener Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn Bad Godesberg sowie im Ausschuss für Umwelt- und
Verbraucherschutzwurde beschlossen, dass für das Plangebiet das Bonner
Baulandmodell zur Schaffung von gefördertem Wohnraum zur Anwendung
kommt. Hiermit verbunden war zum Zeitpunkt der Beschlussfassung ein
Nachweis, dass 40 % der geplanten Bruttogrundfläche als geförderter
Wohnungsbau (davon mindestens 50 % nach Förderweg A und maximal 50 %
nach Förderweg B der Wohnraumförderungsbestimmungen NRW)
nachzuweisen sind (gemäß DS-Nr. 1613742EB5 und 1811574EB5).
Die BImA als jetzige Vorhabenträgerin im Rahmen des Verfahrens kann als
bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts keine
öffentlichen Fördermittel in Anspruch nehmen. Entsprechend kann das Bonner
Baulandmodell nur analog angewandt werden. Dies bedeutet, dass sich die
BImA mit der nicht angewandten Verpflichtung zum Bonner Baulandmodell
dennoch insgesamt zum Ziel gesetzt hat, sämtliche Wohnungen im
Niedrigpreissektor zu errichten und damit preisgebundenen sowie sozial
verträglichen Wohnraum zu schaffen. Die Realisierung entsprechendenSeite 6 von 32
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Wohnraums wird rechtlich über einen auf das Vorhaben abgestimmten
Durchführungsvertrag abgesichert.
Ergänzend wird durch die BImA eine dreigruppige Kindertagesstätte errichtet.
Damit wird ein Beitrag zu den durch das Vorhaben ausgelösten Kosten sozialer
Infrastruktur geleistet.
5. Planungsablauf / Verfahrensart
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz der Stadt Bonn hat in
seiner Sitzung am 12.12.2018 nach vorangegangener Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn Bad Godesberg sowie im Ausschuss für Umwelt- und
Verbraucherschutz den Zielbeschluss über die Entwicklung des Gebietes an
der Deichmanns Aue im Ortsteil Rüngsdorf, Stadtbezirk Bad Godesberg (DS-
Nr. 1812870) gefasst. Als Maßgabe wurde formuliert, dass eine
Wohnbebauung mit ca. 70 % geförderten Wohnanteil zu entwickeln ist. Der
Anteil ist, wie dargestellt, im weiteren Verfahren auf das Gesamtvorhaben (100
% geförderter Wohnanteil) ausgedehnt worden. Zur Erstellung von
Planvarianten wurde festgelegt, dass ein städtebauliche
Qualifizierungsverfahren unter Beteiligung von mindestens drei Büros
durchzuführen ist.
In gleicher Sitzung hat der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz
beschlossen, dass eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1
BauGB durchgeführt wird.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll als nächster Verfahrensschritt
durchgeführt werden. Parallel hierzu soll die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
erfolgen.
Da das Vorhaben eine Maßnahme im Sinne einer Innenentwicklung unter
Schonung der Freiräume am Siedlungsrand darstellt, wird der Bebauungsplan
vorhabenbezogen nach den Vorgaben des § 13a BauGB als Bebauungsplan
der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Die im Flächennutzungsplan als Teil einer Grünfläche dargestellten
Plangebietsfläche wird aufgrund ihrer ehemaligen Nutzung als
Gartenbaubetrieb und ihrer vergleichsweise geringen Ausdehnung und der von
drei Seiten umgebenden, teils dichten Bebauung – mit in die Nachverdichtung
zur Innenentwicklung einbezogen. Zudem liegen diese Flächen innerhalb eines
Fluchtlinienplans, welcher Baufluchten im Blockbereich Deichmanns Aue,
Austraße und Im Meisengarten festlegt.
Die Anwendungsvoraussetzungen für ein Verfahren nach § 13a BauGB sind
gegeben, da aufgrund der vorgesehenen GRZ weniger als 2 ha zulässige
Grundfläche nach § 19 Abs. 2 BauNVO realisiert wird, keine Pflicht zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, keine Natura 2000-
Gebiete beeinträchtigt werden und keine Störfallbetriebe im Einwirkungsbereich
des Vorhabens vorhanden sind.Seite 7 von 32
Seite 8
6. Städtebauliches Konzept
Dem im Zuge des Qualifizierungsverfahrens ausgewählte Entwurf von dem
Büro REICHER HAASE ASSOZIIERTE (RHA) Architekten Stadtplaner
Ingenieure, Aachen/Dortmund liegen folgende Aspekte zugrunde:
Der Entwurf setzt sich intensiv mit den Qualitäten der Umgebung auseinander
und greift diese als Rahmensetzung für die gestalterische Konzeption auf.
Diese Eckpunkte sind:
• Der Baumbestand von teils jahrzehntealten und oftmals erhaltenswerten
und teils satzungsgeschützten Bäumen auf dem Grundstück.
• Die annähernd unberührten Biotop-Strukturen nördlich des Grundstücks
sowie die großzügigen Gärten der angrenzenden südlichen Bebauung
sowie
• das Entree zur denkmalgeschützten Villa Deichmann mit kleinem
Vorplatz und Torgebäude auf der nordöstlichen Seite des Grundstücks.
Die geplante Bebauung orientiert sich zur Straße Deichmanns Aue und schafft
durch ihre Anordnung eine starke Verbindung zur Villa Deichmann. Eine
mäanderartige Struktur der Baukörper sorgt dafür, dass wertvolle Bäume
erhalten bleiben und Freiräume der Umgebung ins Quartier integriert werden.
Die Bebauung öffnet sich kammartig nach Norden zum „Ahornwald“ und nimmt
im Süden den Charakter der Gartenanlagen auf. In Bezug auf die Villa und die
grüne Umgebung ist die Gestaltung der Gebäude zurückhaltend, meist mit drei
Geschossen, um keine Konkurrenz zur Umgebung zu schaffen. Nur im
westlichen Teil gibt es viergeschossige Gebäude zur Angleichung an die höher
gelegene Bestandsbebauung im Westen. Diese sind in der Gesamthöhe
niedriger geplant als der im Westen angrenzende Bestand (siehe Anhang 2).
6.1 Bebauung
Die Bebauung basiert auf einem modularen Raster, das flexible Grundrisse für
fünf Wohnungstypen ermöglicht. Zusätzlich gibt es eine Kindertagesstätte, die
sich in Form und Dachgestaltung von den anderen Baukörpern unterscheidet.
Eine serielle Modulbauweise ermöglicht eine Bauweise mit hoher
architektonischer und städtebaulicher, technischer, ökologischer und
funktionaler Qualität. Besondere Bedeutung wird auf die Berücksichtigung der
Maßstäbe und Anforderungen an das nachhaltige Bauen und Bewirtschaften
gelegt.
Die Flachdächer werden sowohl mit einer extensiven Dachbegrünung als auch
mit Photovoltaikanlagen versehen. Die Möglichkeiten zur Verwendung und
Speicherung von erzeugtem Strom werden im weiteren Verfahren geprüft.
Überschüssige Solarenergie soll in Pufferspeichern gespeichert werden. Die
Dachbegrünung und die unversiegelten Flächen fördern die
Regenwasserrückhaltung und reduzieren durch Verdunstung die Hitze im
Sommer. Die Wärmversorgung des Quartiers wird im weiteren Verfahren
abschließend geklärt und in einem zu erstellenden Energiekonzept abgestimmt.
6.2 Nutzung
Auf dem Areal entstehen insgesamt ca. 85-90 Wohneinheiten unterschiedlicherSeite 8 von 32
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Größe, darunter vor allem Zwei, Drei- und vereinzelt Vier-Zimmerwohnungen,
die sich im westlichen Teil des Quartiers befinden, insbesondere am
Quartiersplatz und an den Kulturgärten. Im südöstlichen Teil, nahe der
Eingangssituation des Quartiers, befindet sich ergänzend eine dreigruppige
Kindertagesstätte.
Der Kopfbau markiert den Eingang ins Quartier und ist besonders flexibel
gestaltet. Hier gibt es Gemeinschaftsflächen, die den Austausch zwischen den
Bewohnenden und der Nachbarschaft fördern sollen. Zusätzlich soll in diesem
Gebäude ein Mobility Hub mit Fahrrädern, E-Bikes, E-Scootern und
Carsharing-Angeboten errichtet werden. Das Gebäude ist nach innen zur
sozialen Mitte des Quartiers und nach außen zur bestehenden Umgebung
ausgerichtet. Die Kita ergänzt die Nutzungen, was die Interaktion und
gegenseitige Unterstützung der verschiedenen Nutzergruppen ermöglicht,
unterstützend wirken hier auch die verbundenen Freibereiche.
6.3 Freiraum, Ökologie
Der zentral gelegene Quartiersplatz schafft eine grüne Atmosphäre, umrahmt
von wertvollen Bestandsbäumen und runden Sitzgelegenheiten. Dieser Platz
soll durch seine Lage zu einer sozialen Mitte werden. Eine verkehrsberuhigte
Quartiersachse verbindet die verschiedenen Bereiche, wobei begrünte
Pergolen und versickerungsfähige Verkehrsflächen geplant sind.
Die Freianlagen verbinden das waldähnliche Biotop mit den Wohnbereichen,
wobei Aufenthalts- und Gemeinschaftsflächen, u. a. zur Erholung und
naturnahe Spielmöglichkeiten geschaffen werden. Die Pflanzenauswahl
berücksichtigt die Erhöhung der Biodiversität. Muldenflächen dienen der
Versickerung des Niederschlagswassers. Die den Wohnanlagen zugeordneten
Freibereiche sind gartenähnlich gestaltet.
Die bestehenden Bäume sind in die Gestaltung der Freianlagen eingebunden.
Während der Bauarbeiten werden für die Bestandsbäume die gängigen Schutz-
und Erhaltungsmaßnahmen vorgesehen. Ergänzend sind punktuell neue,
klimaresistente und schattenspendende Bäume vorgesehen.
In der Gesamtbilanz wird mit den 68, in einem Baumaufmaß (Baumfachbüro
Torsten Roller (Juni 2021, Baumkataster mit Bewertung der
Erhaltenswürdigkeit) erfassten Bäumen folgendermaßen umgegangen: fünf als
erhaltenswert eingestufte Bäume, die gleichzeitig als geschützte Bäume,
gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Bonn einzustufen sind, bleiben nach der
Umsetzung der Maßnahme erhalten. Von 17 als bedingt erhaltenswert
einzustufenden Bäume werden sechs erhalten, die auch unter die
Baumschutzsatzung fallen. Die nicht erhaltenswerten Bäume werden im Zuge
der Umsetzung der Maßnahme gefällt. Hiervon fallen acht Bäume unter die
Baumschutzsatzung der Stadt Bonn. Insgesamt können somit elf Bäume
erhalten werden. Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob noch Bäume im
Bereich der Baumreihe an der westlichen Plangebietsgrenze erhalten werden
oder ob diese Baumreihe vollständig entfällt. Ergänzend werden nach
derzeitigem Stand der Planung 12 Bäume neu gepflanzt. Die Neupflanzungen
können als Ersatzpflanzungen gemäß Baumschutzsatzung angerechnet
werden.Seite 9 von 32
Seite 10
Für alle Bäume im Plangebiet, die beseitigt werden müssen und die unter die
Baumschutzsatzung fallen, ist eine Fällgenehmigung bei der Unteren
Naturschutzbehörde zu beantragen. Die genaue Anzahl unvermeidbarer
Baumfällungen und die Standorte der Ersatzpflanzungen wird im Zuge des
Baugenehmigungsverfahrens geregelt.
6.4 Verkehr und Erschließung
Das Plangebiet wird verkehrlich von der namensgebenden Straße Deichmanns
Aue erschlossen, im Süden und Westen verlaufen die Austraße und die Straße
Im Meisengarten. Durch die Nähe zur Bundesstraße B 9 ist eine gute
Anschlussmöglichkeit an das innerstädtische und regionale Verkehrsnetz über
die Konstantinstraße / Am Erdbeerfeld gegeben. Über die Bundesstraße ist u.a.
die Autobahn A 562, mit Anbindung an die A 59, erreichbar.
Die verkehrlichen Untersuchungen des Büros BSV in Vorbereitung auf den
städtebaulichen Wettbewerb haben gezeigt, dass auch mit dem zusätzlichen
Verkehr an allen untersuchten Knotenpunkten (Konstantinstraße / Am
Erdbeerfeld, Deichmanns Aue / Im Meisengarten, Deichmanns Aue / Austraße)
weiterhin eine gute bis sehr gute Verkehrsqualität besteht. Vorbehaltlich der
Aktualisierung des vorhandenen Verkehrsgutachtens sind aus verkehrlicher
Sicht voraussichtlich keine wesentlichen Anpassungserfordernisse an den
Knotenpunkten zu erwarten. Im weiteren Verfahren wird die
Verkehrsuntersuchung ergänzt und aktualisiert. Zudem wird ein
Mobilitätskonzept erstellt.
Über die Mainzer Straße ist der zu beplanende Bereich auch mit dem ÖPNV an
das Zentrum der Stadt Bonn angebunden. Hier wäre eine direkte
Wegebeziehung zum Haltepunkt Bonn-Mehlem Richtung Westen optimal
gewesen. Diese lässt sich jedoch aufgrund der Eigentumsverhältnisse nicht
umsetzen.
Der ruhende Verkehr im Quartier wird in der Tiefgarage untergebracht, die über
die Straße Deichmanns Aue anfahrbar und am nördlichen Grundstücksrand
erschlossen ist. Die Tiefgarage dient den angrenzenden Wohneinheiten und
trägt zur Vermeidung großflächiger oberirdischer Stellplatzflächen im Quartier
bei.
Bisher wird von rund 80 Pkw-Stellplätzen im Plangebiet ausgegangen. Davon
befinden sich die privaten Stellplätze sowie die Stellplätze für Kita-Beschäftigte
in der Tiefgarage. Darüber hinaus soll es Pkw-Stellplätze für Carsharing-
Fahrzeuge im Mobility Hub geben. Oberirdische Pkw-Stellplätze gibt es
lediglich im Bereich der Kita für Besuchende und Eltern als Hol- und Bringzone
(4 St.). Zusätzlich soll im Rahmen des Vorhabens eine Mobilitätsstation mit
Fahrrädern, E-Bikes, E-Scootern und Carsharing-Angeboten errichtet werden.
Verteilt über das Grundstück sind bisher rund 150 Fahrradstellplätze geplant.
Die notwendige Anzahl an Pkw-Stellplätzen und Fahrradabstellanlagen wird
mittels Mobilitätskonzept und Stellplatzsatzung der Stadt Bonn im weiteren
Verfahren überprüft.
Die Erschließungsflächen im Inneren des Vorhabengebietes sind für die
Feuerwehr im Rettungsfall befahrbar. Westlich des geplanten Gebäudes mitSeite 10 von 32
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integrierter Kindertagesstätte ist eine Wendemöglichkeit, dimensioniert für
Rettungsfahrzeuge, vorgesehen.
7. Technische Infrastruktur
Derzeit ist geplant, das Schmutzwasser der öffentlichen
Mischwasserkanalisation in der Straße Deichmanns Aue zuzuleiten. Aufgrund
der Überlastung des Kanalnetzes kann die Entwässerung des Plangebietes
daher erst abschließend geklärt werden, wenn der sich aktuell in Aufstellung
befindliche Generalentwässerungsplan (GEP) vorliegt. Die Fertigstellung des
GEPs ist frühestens Ende 2025 zu erwarten. Die Möglichkeit zum Anschluss
des Plangebietes an die öffentliche Entwässerung steht insofern noch unter
dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass der in Aufstellung befindliche GEP dies
gestattet.
Das Niederschlagswasser soll möglichst im Vorhabengebiet versickert werden.
Die Terrassensedimente, die ab einer Tiefenlage von ca. 5,50 m unter
Geländeoberkante anstehen, sind für eine Versickerung geeignet. Die oberhalb
befindlichen Schichten weisen keinen ausreichenden Durchlässigkeitsbeiwert
auf und sind somit nicht für eine Versickerung geeignet. Grundsätzlich ist
beabsichtigt, das Niederschlagswasser über Mulden zu versickern. Inwiefern
eine entsprechende Versickerung bei den gegebenen Bodenverhältnissen
möglich ist, ist im weiteren Verfahren noch detaillierter zu untersuchen.
Für die Versorgung mit elektrischer Energie wird die bestehende Trafostation
erhalten und planungsrechtlich gesichert.
Die Gebäude werden voraussichtlich im KfW-40-Standard errichtet. Für die
Dachflächen sind eine solare Nutzung in Kombination mit einer Dachbegrünung
vorgesehen. Die konkrete energetische Betrachtung erfolgt in einem
Energiekonzept, welches im weiteren Verfahren erstellt wird.
Die Wärmeversorgung des Gebietes erfolgt voraussichtlich über das
bestehende Fernwärmenetz der Stadtwerke Bonn, was es im weiteren
Verfahren noch abschließend zu klären gilt.
7.1 Abfallentsorgung
Die Abfallentsorgung im Quartier wird über zwei separate Müllsammelstellen
gelöst. Diese befinden sich einerseits in den Nebenräumen des geplanten
Kindergartens und in Nebenräumen zwischen den Gebäuden (Haus Nr. 5a und
6) im Südwesten des Vorhabengebietes. Die dort platzierten Container werden
zum Abholtag durch einen Hausmeisterservice, respektive Bonnorange zur
Straße vorgezogen, sodass eine empfindliche Störung des
Quartiersinnenbereichs durch den Verkehr und den Leerungsvorgang
vermieden wird. Eine Möglichkeit zur Wende des Müllfahrzeugs wäre bei
notwendiger Einfahrt über die geplante Feuerwehrwendefläche ebenfalls
sichergestellt.Seite 11 von 32
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8. Umweltauswirkungen
8.1 Schutzgut Mensch
Im Zuge der Vorbereitung des städtebaulichen und freiraumplanerischen
Wettbewerbs wurde bereits eine schalltechnische Untersuchung (PEUTZ
Consult GmbH (September 2021)) auf der Grundlage einer ersten
Machbarkeitsstudie für eine mögliche Wohnbebauung durchgeführt.
In der Voruntersuchung wurden zunächst die auf das Plangebiet einwirkenden
Verkehrslärmemissionen ermittelt und beurteilt. Betrachtet werden dabei die
Bahnlinien 2630 und 2324. die innerstädtischen Straßen Konstantinstraße,
Deichmanns Aue, Brunhildstraße, Austraße, Am Erdbeerfeld, Im Meisengarten,
Mainzer Straße sowie die Schifffahrt auf dem Rhein.
Die Berechnungen zeigen, dass im Randbereich der Baufelder mit
Beurteilungspegeln aus dem Verkehrslärm von ca. 67 dB(A) tags sowie 59
dB(A) nachts zu rechnen ist. Im Zentrum des Plangebiets reduzieren sich die
Beurteilungspegel auf bis zu ca. 55 dB(A) tags sowie 51 dB(A) nachts. Die
Orientierungswerte der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A)
tags und 45 dB(A) nachts werden demnach im Bereich der Baugrenzen nachts
überall, tags insbesondere im Randbereich überschritten. Daher werden
passive Lärmschutzmaßnahmen gemäß DIN 4019 erforderlich.
Weiterhin wurden erste Berechnungen zum auf das Plangebiet einwirkenden
Gewerbelärm ausgehend von den umliegenden Parkplätzen und Tiefgaragen
auf Basis der Parkplatzlärmstudie (Bayerisches Landesamt für Umwelt (August
2007) sowie westlich der B 9 gelegenen gewerblichen Nutzungen gemäß TA
Lärm durchgeführt.
Das Ergebnis attestiert, dass der auf das Vorhabengebiet einwirkende
Gewerbelärm die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine
Wohngebiete einhält.
Zudem wurden die möglichen Auswirkungen der Planung auf den Verkehrslärm
im Umfeld untersucht. Aufgrund der geringen Erhöhung der Verkehrszahlen,
sind nur geringfügige Pegelerhöhungen von maximal 0,1 dB(A) festzustellen.
An den lärmkritischen Bereichen, Immissionsorte mit Beurteilungspegeln über
60 dB(A) nachts, kommt es zu keiner weitergehenden Pegelerhöhung.
Im Rahmen des weiteren Verfahrens werden die Berechnungen anhand der
abschließenden städtebaulichen Planung erneut durchgeführt und beurteilt.
Entsprechende Maßnahmen werden bis zur Veröffentlichung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes konkretisiert und bei Bedarf als
textliche Festsetzungen, bzw. in der Planzeichnung aufgenommen.
8.2 Stadtklima/ Klimaanpassung/ Energieeffizienz
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich
kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten
im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen
wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und
Klimaanpassung (DS-Nr. 190114), welches sich als Teil derSeite 12 von 32
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Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat der
Bundesstadt Bonn beschlossen.
Im Dezember 2023 beschloss der Rat zudem den Zielbeschluss zur
Klimaanpassung (DS 231893), mit dem die Stadt Bonn eine Verstärkung der
Aktivitäten in der Klimaanpassung anstrebt. Art und Umfang der zusätzlichen
Anpassungsaktivitäten im Rahmen des kommunalen Handlungsspielraums,
sollen sich im Wesentlichen an nachfolgenden Zielsetzungen orientieren:
• Hitzevorsorge – möglichst weitgehender Erhalt der Klimafunktionen der
Flächen mit hohem und sehr hohem Schutzbedarf und Reduktion der
thermischen Belastungsschwerpunkte.
• Trockenheitsvorsorge – Stärkung des natürlichen Wasserkreislaufs und
Erhöhung des Anteils der dezentralen Nutzung des anfallenden
Regenwassers.
• Starkregenvorsorge – Reduktion potenzieller Risikofaktoren, um
Schäden durch Überflutungen in Folge von Starkregenereignissen zu
minimieren. Verbesserung der Überflutungssituation durch
Maßnahmenumsetzung und Schutz des aktuellen
Überflutungsszenarios gegen Verschlechterung der Situation.
• Vulnerabilität – Reduktion der Hitzeexposition mittels verhaltens- und
verhältnispräventiver Maßnahmen, um hitzebedingte Erkrankungen und
Todesfälle zu reduzieren.
Vor diesem Hintergrund werden im weiteren Bebauungsplanverfahren
Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard,
Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung,
nachhaltiges Bauen) und Klimaanpassung (z. B. Optimierung der Durchlüftung,
Gebäudebegrünung) formuliert, die einen Beitrag zur Zielerreichung leisten.
Die Freiflächen des Planungsraums sind nicht Teil einer Kaltluftleitbahn,
verfügen gemäß der Planungshinweiskarte (Hitze) (Klimaanalyse Stadt Bonn)
jedoch über eine überdurchschnittlich hohe Kaltluftproduktionsrate. Von dieser
Klimafunktion profitieren derzeit auch die angrenzenden Siedlungsbereiche. Die
Kaltluftproduktion der Freifläche sollte daher nach Möglichkeit durch einen
geringen Versiegelungsgrad und hohen Grünanteil erhalten werden. In den
angrenzenden Siedlungsbereichen ist die bioklimatische Situation bereits heute
als ungünstig bzw. weniger günstig zu bezeichnen. Die bioklimatische
Belastung wird durch den fortschreitenden Klimawandel sowie
Nachverdichtungen weiter zunehmen. Daher ist bei der Umsetzung des
Vorhabens im Vorhabengebiet das Thema Klimaanpassung verstärkt zu
berücksichtigen.
Neben einem möglichst geringen Versiegelungsgrad soll zur Vermeidung eines
Überwärmungseffektes im Vorhabengebiet zukünftig ein hoher
Vegetationsanteil angestrebt werden. Dieser soll durch eine möglichst
flächensparende Ausdehnung der Tiefgarage, zum größtmöglichen Erhalt
erdgebundener Flächen, bzw. einer Begrünung der Tiefgaragendecke über
entsprechende Modellierungen sowie über einen möglichst weitreichenden
Erhalt des vorhandenen Baumbestandes erreicht werden (siehe Kapitel 6.3).
Maßnahmen zur Verbesserung bzw. zum Entgegenwirken der o. g.
thermischen Situation sind beispielsweise:Seite 13 von 32
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• Möglichst Begrünung fensterloser Fassaden, helle Gestaltung der nicht
begrünten Fassadenflächen
• Mind. extensive, artenreiche Dachbegrünung von Flachdächern mit
Strukturelementen
• Anlage von Grünflächen mit integrierten unversiegelten Wegen
• Unterbringung aller Stellplätze in Tiefgaragen (bis auf Kita-Stellplätze)
• Überdeckung von Tiefgaragen mit Erdreich und Anlage als Grünflächen
• Erhalt und Neupflanzung von Bäumen (auch als Ersatzpflanzungen) mit
natürlichem Bodenanschluss und nicht auf Dächern von Tiefgaragen
• Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen für Geh- und Radwege
• Flächensparendes Bauen, um den Anteil unversiegelter Fläche zu
erhöhen
• Schaffung kühler, verschatteter Außenbereiche
• Regenwasserversickerung, -speicherung und -verdunstung im Sinne
des Schwammstadt-Prinzips
Im weiteren Verfahren wird geprüft, wie die Maßnahmen bei der Umsetzung
des Vorhabens verbindlich vereinbart bzw. planungsrechtlich festgesetzt
werden können.
Zudem wird hinsichtlich einer klimaschonenden Wärmeversorgung ein
Energiekonzept erstellt, welches konzeptionell bei den geplanten Vorhaben
berücksichtigt wird. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird
entsprechende Festsetzungen treffen bzw. bei Erfordernis entsprechende
Regelungen in den Durchführungsvertrag aufnehmen.
Bereits im derzeitigem Planungsstand berücksichtigt das Vorhabenkonzept,
dass geeignete Dachflächen für die Installation solarenergetischer Anlagen
auch in Kombination mit extensiver Dachbegrünung genutzt werden sollen.
Die oberirdischen PKW-Stellflächen im Bereich der Kita und der Car-Sharing-
Plätze werden versickerungsfähig angelegt oder eine nachgeschaltete
Versickerung über eine belebte Bodenzone erhalten.
Aus lufthygienischer Sicht kann davon ausgegangen werden, dass ein
unkritisches Belastungsniveau hinsichtlich der Luftschadstoffe im Plangebiet
vorhanden ist.
8.3 Schutzgut Natur und Landschaft, Flora und Fauna
Angrenzend an das Vorhabengebiet befindet sich das schutzwürdige Biotop
nach (LANUV) BK-5309-505 „Ahornwald in der Deichmannsaue“.
• Das rd. 1 ha umfassendes Biotop wird als Spitzahorn-Waldstück mit bis
zu 30 m hohen Buchen und Platanen und einer gut entwickelte
Strauchschicht beschrieben;
• Das Biotop ist von lokaler Bedeutung, allerdings bereits stark
beeinträchtigt.
Das Biotop weist einen alten Baumbestand auf, der zu erhalten ist.
Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB gelten Eingriffe, die auf
Grund der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu erwartenSeite 14 von 32
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sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 vor der planerischen Entscheidung
erfolgt oder zulässig (§ 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB).
Das Gesetz erlaubt, dass im beschleunigten Verfahren von einer
Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines
Umweltberichtes gemäß § 2a BauGB sowie der Abhandlung der
Eingriffsregelung und Kompensationsermittlung abgesehen werden kann.
Dennoch werden mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens untersucht
sowie Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen bis zur Veröffentlichung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ermittelt und diese in der
Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dargestellt und
bewertet.
Bei allen Bauleitplanverfahren müssen grundsätzlich Artenschutzbelange
beachtet werden. Bereits als Beurteilungsgrundlage für die Durchführung des
städtebaulichen Wettbewerbes wurde eine Artenschutzprüfung (ASP Stufe I
und II) (Uwedo - Umweltplanung Dortmund (August 2021), Artenschutzprüfung
Vorprüfung Stufe I und Stufe II (Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände));
durchgeführt, die im Wesentlichen zu folgenden Ergebnissen kommt:
Im Rahmen der Vorprüfung (Stufe I) wurde mittels einer überschlägigen
Prognose geklärt, ob und bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte
auftreten können. Da die Stufe I zu dem Ergebnis gekommen ist, dass
Vorkommen planungsrelevanter Arten und eine Betroffenheit nicht von
vornherein ausgeschlossen werden können, wurden zusätzlich eine
Artenschutzprüfung der Stufe II sowie faunistische Kartierungen durchgeführt.
Die Kartierungen hatten die Bestandserfassungen der Brutvögel und
Fledermäuse sowie eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände zum
Gegenstand.
Im Plangebiet wurden insgesamt 29 tagaktive Vogelarten nachgewiesen, von
denen 23 Arten brüten oder für die ein begründeter Brutverdacht besteht,
darunter Gartenrotschwanz und Star als planungsrelevante Arten. Die
nächtliche Untersuchung auf ein Vorkommen planungsrelevanter Eulenarten,
insbesondere der Waldohreule, blieb ohne Resonanz. Der Sperber, als weitere
planungsrelevante Art, wurde als Nahrungsgast und im Überflug erfasst. Für
den Gartenrotschwanz besteht Brutverdacht im südöstlichen Randbereich des
Plangebietes. Der Star wurde mit mindestens 5 Brutrevieren im angrenzenden
Waldbestand nachgewiesen. Darüber hinaus gibt es begründeten Brutverdacht
für ein weiteres Brutpaar an der südwestlichen Ecke des Plangebietes.
Insgesamt kommt die vertiefende Artenschutzprüfung (Stufe II) zu dem
Ergebnis, dass bei Umsetzung aller erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen
und vorgezogenen Maßnahmen zum Artenschutz, artenschutzrechtliche
Konflikte mit dem Vorhaben für die Artengruppen der Avifauna und
Fledermäuse ausgeschlossen werden können und keine Verbotstatbestände
gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt werden. Eine
Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ist nicht erforderlich und es steht einer
Zulassung des Vorhabens aus artenschutzrechtlicher Sicht nichts im Wege.
Als Maßnahme zur Habitatunterstützung sind für die Arten Gartenrotschwanz,
Sperber und Star, vorgezogen vor dem Eingriff, an geeigneten StellenSeite 15 von 32
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Nistkästen im Umfeld anzubringen.
Alle Ergebnisse der Artenschutzprüfungen sowie alle notwendigen,
artenschutzrechtlichen Maßnahmen werden in den weiteren Planungsprozess
und in allen betroffenen Baugenehmigungsverfahren eingebunden und
berücksichtigt. In den vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden
entsprechende Festsetzungen getroffen oder Hinweise aufgenommen und
erforderlichenfalls über den Durchführungsvertrag verbindlich gesichert.
Im Rahmen einer Baumkartierung (Baumfachbüro Torsten Roller,
Kronberg/Taunus, Juni 2021) wurden die innerhalb des Plangebiets
bestehenden Bäume untersucht und bewertet. Insgesamt wurden im Plangebiet
zum Zeitpunkt der Kartierung 68 Bäume erfasst.
Von den 68 Bäumen werden 11 Bäume erhalten. Die restlichen Bäume werden
im Zuge der Umsetzung der Maßnahme gefällt. Mit dem Vorhaben ist nach
derzeitigem Stand der Planung die Neupflanzung von 12 Einzelbäumen
geplant. (s. hierzu auch Kapitel 6.3)
8.4 Schutzgüter Boden/ Fläche
Innerhalb des Plangebiets befinden sich keine Altablagerungen, die im
Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn erfasst sind.
Gemäß einer Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der
Bezirksregierung Düsseldorf vom 20.02.2017 bestehen innerhalb des
Plangebiets keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln. Eine
Überprüfung des Plangebiets auf Kampfmittel ist daher nicht erforderlich.
Die Böden im Vorhabengebiet werden durch den Geologischen Dienst
Nordrhein-Westfalen aufgrund der hohen Bodenfruchtbarkeit als schutzwürdig
eingestuft. Jegliche Versiegelung von schützenswertem Boden bedeutet die
unwiederbringliche Zerstörung der natürlichen Bodenfunktionen.
Flächenverbrauch ist häufig mit dem unumkehrbaren Verlust von
Landschaftsräumen zugunsten einer Zunahme von Siedlungs- und
Verkehrsflächen verbunden. Ziel einer nachhaltigen und klimafreundlichen
Siedlungsentwicklung sollte es sein, die Inanspruchnahme neuer Flächen so
weit wie möglich zu reduzieren sowie kompakte Siedlungsstrukturen und die
Innenentwicklung der Städte zu fördern.
Bei der für das Vorhaben in Anspruch genommenen Fläche handelt es sich um
eine bereits anthropogen genutzte Fläche. Nach Umsetzung der Planung
werden max. 0,4 ha befestigt bzw. versiegelt werden. Gegenüber der
ursprünglichen Nutzung durch den Gartenbaubetrieb und dem Wohnhaus im
Südosten des Vorhabengebietes wird sich voraussichtlich eine geringe
Steigerung der Versiegelung ergeben.
Zum Schutzgut Fläche ist hervorzuheben, dass bereits mit der planerischen
Zielsetzung, die Nachnutzung einer bereits vormals in Teilen bebauten Fläche
zu realisieren, dem Gebot einer Reduzierung der Inanspruchnahme von
Freiflächen für Bauzwecke entsprochen wird.Seite 16 von 32
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Den Zielen des Baugesetzbuches zur flächensparenden Siedlungsentwicklung
wird insoweit entsprochen, als das Plangebiet bereits über Jahrzehnte hinweg
einer sehr intensiven Nutzung unterlegen hat und es sich um eine Maßnahme
der Innenentwicklung bzw. Wiedernutzung handelt.
8.5 Schutzgut Wasser
Das Vorhabengebiet befindet sich nicht innerhalb eines Wasserschutzgebietes.
Topografisch befindet sich das Vorhabengebiet an der Deichmanns Aue in
einer großen Senke, die durch Hochwasserschutzmaßnahmen (Mauern,
Deiche und ein Tor) vor Rheinhochwasser geschützt wird. Darum ist diese
Senke als potenzielles Überschwemmungsgebiet in den
Hochwassergefahrenkarten NRW festgelegt. Der Bereich liegt aufgrund der
Schutzbauwerke zwar außerhalb, ist aber dennoch gemäß Gefahrenkarte
HQ100 einem Überschwemmungsrisiko ausgesetzt. Ohne die vorhandenen
Schutzbauwerke, wäre bei mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ100), mit einer
Überflutungstiefe von bis zu 4 Metern innerhalb des Bereichs zu rechnen.
Starkregen
Starkregenereignisse mit extremen Niederschlägen haben in den letzten
Jahren immer wieder zu erheblichen Überflutungen geführt. Die Erkenntnisse
aus den hierdurch entstandenen Schäden sind bei der Objektplanung für neue
Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Forderung entspricht den Vorgaben des
§ 1 Abs. 5 BauGB (Beachtung der Anpassung an den Klimawandel).
Im Istzustand kann, ausgehend von der überlaufenden Mulde Im Meisengarten,
bei Starkregen Wasser auf das Plangebiet fließen. Das Wasser, welches bei
Starkregen auf dem Plangebiet selbst anfällt, läuft zum geringen Anteil in die
nördlich angrenzende Fläche. Der größte Teil verbleibt jedoch auf dem
Plangebiet selbst und versickert. Ansonsten gibt es keine Interaktion mit dem
Plangebiet bei Starkregen. Das Wasser, welches über die Austraße und Im
Meisengarten der Deichmanns Aue zufließt, sammelt sich in den Senken vor
den Bundesdienststellen.
Im Planzustand würde das von den neu geplanten Dachflächen und Wegen
anfallende Wasser, bei Starkregenereignissen, gezielt zu tieferliegenden
Linienelementen geführt und von dort entweder im Freispiegelabfluss oder
mittels Pumpen (Tiefgaragenzufahrten) in den im Vorhabengebiet geplanten
Retentionsraum bzw. in das nördlich angrenzende Grundstück geleitet. Am
westlichen Hang wurde eine Entwässerungsrinne modelliert, um das bei
Starkregen von der Straße Im Meisengarten zulaufende Wasser in das
angrenzende nördliche und die unbebaute Fläche, die ebenfalls im Eigentum
der BImA ist, umzuleiten.
Negative Auswirkungen an den umliegenden Gebäudebestand durch die
Bebauung des Plangebiets sind nicht zu befürchten. Das anfallende
Niederschlagswasser kann mit der aktuellen Planung schadlos auf dem
eigenen (in der Versickerungsmulde) bzw. nördlichen Grundstück (in einer
natürlichen Mulde) zurückgehalten und versickert werden.
Empfehlungen zum Umgang mit den Gefährdungen aus StarkregenereignissenSeite 17 von 32
Seite 18
können ergänzend dem DWA-Themenband T1/2013 „Starkregen und urbane
Sturzfluten – Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge“ entnommen werden.
8.6 Kultur- und Sachgüter
Im Umfeld des Vorhabengebietes befinden sich Baudenkmäler.
Im Meisengarten 45 und 47 (Katholische Pfarrkirche „St. Hildegard“, A 3936)
St. Hildegard Kirche, Im Meisengarten 45, 53179 Bonn und Kloster St.
Hildegard, Im Meisengarten 47, 53179 Bonn.
Die Kirche wurde Anfang der sechziger Jahre auf einem Rundpodest errichtet.
Heute liegt die Kirche in einer parkähnlichen Waldung, umgeben von großen
Bäumen. In der Denkmalschutzliste aus dem Jahr 2017 ist das Gebäude
eingetragen.
Villa Deichmann, A 1414
Großbürgerliche Sommerresidenz, Botschaft der Vereinigten Staaten,
Bundesbauministerium, Sitz des Bundesamtes für Bauwesen und
Raumordnung und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung,
Deichmanns Aue, 53179 Bonn
Am Rheinufer steht die ehemalige Sommerresidenz der Familie Deichmann.
Auf den Fundamenten eines alten Guthauses ließ die Familie im Jahre 1911/12
ihr Schloss bauen. Aktuell wird das Gebäude als Verwaltungssitz des
Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung und der Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung genutzt.
Bodendenkmäler sind im Vorhabengebiet nicht bekannt.
Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie
Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der
Bauleitplanung beteiligten Akteure. Die Ziele der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nr. 1812770) sowie das Leitbild zum Klimaschutz
und zur Klimaanpassung sollen auch in der Bauleitplanung bestmöglich
Berücksichtigung finden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden.
Um dem Rechnung zu tragen wird bei der Aufstellung von Bebauungsplänen
entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger
Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nr. 220501).
Zum anstehenden Planungsschritt der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit liegt ein städtebauliches Konzept vor. Im Nachhaltigkeitscheck
wurde das Vorhaben entsprechend detaillierter bewertet (siehe Anhang 3).
Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe II stellt
keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern beschreibt das
beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie.Seite 18 von 32
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Anlage/n
1 Anhang 1 - Übersichtsplan B-Plan Nr. 7114-2 (öffentlich)
2 Anhang 2 - Plankonzept B-Plan Nr. 7114-2 (öffentlich)
3 Anhang 3 - Nachhaltigkeitscheckliste B-Plan Nr. 7114-2 (öffentlich)Seite 19 von 32
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Übersichtsplan i. M. 1:5.000 (Plangrundlage: Land NRW 2023)
Stand: 04.12.2024
Lageplan (REICHER HAASE ASSOZIIERTE)
Deichmanns Aue
Im Meisengarten
Austraße
Brunhildstraße
Luftbild (Stadt Bonn) Blick auf das Vorhabengebiet von Südwesten (REICHER HAASE ASSOZIIERTE)
Bundesstadt Bonn - Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“
Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf
Architekten BauleitplanungVorhabenträgerin (Bauherrin)atelier stadt & haus
www.ash-planung.demail@ash-planung.de
45141 Essen
Hallostraße 30
Telefax: 02 01 / 560 513 9-5
Telefon: 02 01 / 560 513 9-0
Gesellschaft für Stadt- und Bauleitplanung mbHNEinfahrtTG
IV
Quartiersplatz
mit Spielflächen
III
IVIV
III
Quartiershof
mit Spielflächen
H2a
H3a
H4aH4b
H5aH5b
H6
Retention
III
Müll &
Fahrräder
35 stpl.
I
EinfahrtMobilityhub
Kita
Außenbereich
Müllabholstelle
612,67 m2
EG+OG1: Kita
OG2: WE
III
EG Mobility Hub
III
Terrasse
OG1
Trafo
H1
H2b
H3b
Pergola
III
Hol/
Bring
Müll &
Fahrräder 35 stpl.NARCHITEKTEN STADTPLANER INGENIEURE
REICHER HAASE ASSOZIIERTE
RHA100 20 30 40 50 m
M 1:500Seite 21 von 32
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung
Bauleitplanverfahren:
Gebiet:
Planungsziele:
Stufe 2
Frühzeitige Beteiligung (u.a. entwickelt aus den strategischen und den operativen Zielen der BNHS)
Fragestellung: Wie werden die berührten Themen umgesetzt? Welche Aussagen lassen sich treffen? Wie setzt sich das Vorhaben mit den relevanten Themen auseinander?
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche Prognoseverkehre werden durch das Vorhaben
ausgelöst (Erste grundsätzliche Aussagen aus
Voruntersuchung)?
Im Rahmen des Verfahrens ist eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt worden.
Final erfolgt noch eine Anpassung an die endabgestimmte Masterplanung. Die
konkreten Zahlen können dem Gutachen entnommen werden.
Wie sieht die Erreichbarkeit von / Ausstattung mit
Nahversorgungseinrichtungen mit Ziel der
Verkehrsvermeidung aus?
In einer Entfernung von ca. 800 m sind Einrichtungen der Nahversorgung in
westlicher Richtung, westlich der B 9 und der Bahnlinie an der
Drachenburgstraße zu erreichen.
Wie stellen sich die Grundstrukturen des
Mobilitätskonzeptes dar bzw. können erste
Maßnahmen benannt werden?
Das Vorhaben wird mit dem Ziel eines autofreien Wohngebietes entwickelt. Der
MIV wird von der Deichmanns-Aue in eine TG geleitet. Der alternativen Mobilität
(Car-Sharing, Lastenräder, E-Mobilität) wird durch den Mobility-Hub besondere
Bedeutung beigemessen. Ein Mobilitätskonzept wird im weiteren Verfahren
erarbeitet.
Umweltverbund: Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung der
Erschließung durch den Umweltverbund geplant?
(Verkehrliche Ersteinschätzung)
siehe nachfolgenden Fragen/ Antworten.
Anbindung des Vorhabens an den ÖPNV / SPNV? In der Nähe des Plangebiets befinden sich einige Bushaltestellen und der
Bahnhof Mehlem. Es ist eine fußläufige Erschließung / Anbindung des Quartiers
geplant.
Bessere Vernetzung mit vorhandenen Fußwegen? Eine fußläufige Erschließung des Quartiers ist geplant.
Ausbau der Radinfrastruktur im Quartier
notwendig/verbesserungsbedürftig?
In den das Plangebiet umgebenden Straßen ist bis auf den Rheinradweg keine
Radverkehrsroute ausgewiesen. Teile der Austraße oder Im Meisengarten sind
als Fahrradstraße ausgeschildert, die Deichmanns Aue selbst bietet jedoch keine
Radverkehrsinfrastruktur. Das geplante Quartier sieht jedoch keine
quartiersübergreifende Radverkehrsinfrastruktur vor.
Angebote der kombinierten Verkehrsmittelwahl –
Mobilstationen im Umfeld vorhanden?
Im Plangebiet sind Car-Sharing-Plätze vorgesehen. Vom Plangebiet aus können
keine Car-Sharing-Stationen in zwei Kilometer Entfernung erreicht werden. Das
Vorhaben liegt allerdings im Bediengebiet des Bike-Sharing-Anbieters
"nextbike".
Berücksichtigt die „Innere Erschließung“ des
Plangebietes den Umweltverbund gut ?
Das Vorhabengebiet ist direkt an die Straße "Deichmanns-Aue angebunden.
Weitere Anbindungen sind nicht vorhanden und aufgrund der örtlichen Situation
nicht möglich. Wesentlicher Grundgedanke des Vorhabens ist die geplante
autofreie Erschließung des Plangebietes. Dieser Konzeptansatz ist als Beitrag des
Umweltverbundes vorgesehen.
Erscheint eine Modal-Split-Verschiebung i.R. des
Umweltverbundes möglich?
Das ÖPNV-Angebot rund um das Vorhabengebiet kann als gut bezeichnet
werden. Die Haltestellen „Deichmanns Aue“ und „Mehlem Bahnhof“ liegen zwar
einige Gehminuten entfernt, bieten aber eine sehr gute ÖPNV-Anbindung. Die
Radinfrastruktur kann über die Austraße mit Ziel Rheinradweg als übergeordetes
Radwegenetz schnell erreicht werden.
Werden E-Ladestationen im öffentlichen Bereich/
öffentlichen Straßenraum vorgesehen?
Im Vorhabengebiet werden E-Ladestationen innerhalb der Verkehrsflächen und
dem Mobility-Hub vorgesehen.
Ist dem Vorhabenträger bekannt, dass E-Ladesäulen
auf privaten Flächen vorzuhalten sind?
Als wesentlicher Bestandteil des Vorhabens wird ein Schwerpunkt die E-Mobility
sein
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7114-2 Deichmanns-Aue
Ortsteil Rüngsdorf, Stadtbezirk Bad Godesberg
Entwicklung einer Wohnbebauung mit einer Mehrfamilienhausbebauung
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 22 von 32
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Wird die bioklimatische Bedeutung bzw. Situation
einer Fläche durch die Planung voraussichtlich eher
verbessert oder verschlechtert? Gibt es
Optimierungspotenziale?
Im weiteren Verfahren wird ein Klima- und Energiekonzept erarbeitet.
Wie ist der lokale Wasserhaushalt (Niederschlag,
Verdunstung, Grundwasserneubildung, Abbfluss) im zu
bebauenden Gebiet?
Das Niederschlagswasser soll im Vorhabengebiet versickert werden.
Ist bereits erkennbar, ob der lokale Wasserhaushalt
durch das Vorhaben verschlechtert wird?
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird ein Entwässerungskonzept
erarbeitet. Im Rahmen der Erläuterung des Konzeptes wird eine Wasserbilanz
erstellt, aus der die Auswirkungen des Vorhabens auf den Wasserhaushalt
abgeleitet werden können.
Wie berücksichtigt der Planvorentwurf die
Anforderungen an gesunde Wohn- und
Arbeitsbedingungen auch in sommerlichen
Hitzeperioden?
Der Planvorentwurf berücksichtigt die Anforderungen an gesunde Wohn- und
Arbeitsbedingungen durch Einhaltung der gesetzlichen Standards. Für das
Vorhaben werden die Orientierungswerte zur Dichte des Wohngebietes gemäß
der BauNVO mit 0,4/1,2 (GRZ/GFZ) eingehalten.Die mit der Festlegung der
Nutzungskategorie ableitbaren, einzuhaltenden Abstandsflächen gem. BauO
NRW werden ebenfalls nicht überschritten. Weitergehende klimatische
Maßnahmen, wie eine Dachbegrünung und die damit verbundene Rückhaltung,
ergänzt durch eine Versickerung sind ebenfalls Bestandteil des Vorhabens.
Wie berücksicht der Planvorentwurf die Aspekte der
Trockenheitsvorsorge/Schwammstadt?
s. o.
Ist eine Nutzung durch vulnerable
Bevölkerungsgruppen angedacht?
Das Konzept zielt nicht auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe ab.
Wenn ja, ist der erhöhte Schutzanspruch vor
klimatischen Belastungen berücksichtigt worden?
Ist bei Hanglagen eine Erosionsproblematik beim
städtebaulichen Konzept berücksichtigt worden?
Das Vorhabengelände ist eher eben zu beschreiben. Markante
Höhenunterschiede oder Hangsituationen sind mit dem Vorhabengebiet nicht in
Verbindung zu bringen. Im Westen schließt die Hanglage zum Meisengarten an.
Innerhalb des Plangebietes besteht ein Höhenunterschied von ca. 2,20 auf ca.
14,5 Länge (s. Schnitt A, Vermessung), welcher in der Masterplanung
berücksichtigt wurde.
Wasserwirtschaftliche
Potentialanalyse
Ist eine getrennte Regen- und Abwasserbeseitigung
geplant?
Das Niederschlagswasser soll im Vorhabengebiet versickert werden.
Besteht eine Versickerungspflicht oder nicht? Das Vorhabengebiet ist bereits durch einen Gartenbaubetrieb genutzt worden,
insofern wird die Fläche nicht erstmalig einer Nutzung zugeführt.
Ist das Gebiet geeignet zur Regenwasserversickerung/ -
rückhalt?
Zur Versickerung sind die Terrassensedimente, die ab einer Tiefenlage von ca.
5,50 m unter Geländeoberkante anstehen, für eine Versickerung geeignet. Die
oberhalb befindlichen Schichten weisen keinen ausreichenden
Durchlässigkeitsbeiwert auf und sind somit nicht für eine Versickerung geeignet.
Wie können Maßnahmen zur dezentralen
Regenwasserversickerung/natürlichem Regenrückhalt
in der Fläche nach dem
Schwammstadtprinzip/wassersensible
Stadtentwicklung umgesetzt werden?
Es kann davon ausgegangen werden, dass die Niederschlagswasserversickerung
im geplanten Baugebiet vollständig über Muldenversickerungen erfolgen kann.
Gibt es Verdachtsflächen und schränken diese die
Versickerungsfähigkeit ein? (Bodenaltlasten,
Beschaffenheit, Flurabstand GW, Möglichkeiten
städtischer Flächen, auf die das Wasser geleitet werden
kann)
Gemäß Auskunft aus dem Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn vom
30.04.2019 sind die Flurstücke 945, 946 und 947 weder von Altlasten noch von
schädlichen Bodenverunreinigungen betroffen. Gemäß Schreiben der
Bezirksregierung Düsseldorf vom 23.02.2017 gibt es keine Hinweise auf das
Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich.
Können bei Maßnahmen zur Versickerung/Rückhalt
gesetzlich festgelegte Abstände/Normen in der Fläche
eingehalten werden?
Damit durch Versickerungsanlagen keine Schäden an Gebäuden und Anlagen
verursacht werden, sind entweder Mindestabstände einzuhalten oder die
Gebäude mit wasserdruckhaltenden Abdichtungen zu versehen. Bei den
Gebäuden auf dem geplanten Wohngebiet soll vorrangig die Variante mit
wasserdruckhaltenden Abdichtungen zur Ausführung kommen.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 23 von 32
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Wasserwirtschaftliche
Bedarfsanalyse
Welche Art der Regenwasserbewirtschaftung soll
ausgeführt werden? Kann das Niederschlagswasser
genutzt werden?
Das anfallende Niederrschlagswasser soll im Vorhabengebiet der Versickerung
zugeführt werden.
Erfolgte eine Anpassung des Bebauungskonzepts an
Ergebnisse des Überflutungsnachweises?
Die Liegenschaft für die geplante Wohnbebauung sowie weitere Flurstücke in
der Umgebung befinden sich im Risikogebiet Rheinhochwasser in einem
hochwassergeschützten Bereich innerhalb des gesetzlich festgelegten
Überschwemmungsgebiets des Rheins - Bonner Pegel 10,89 m. Der
Hochwasserschutz im genannten Bereich erfolgt durch eine Schutzmauer auf der
südwestlichen Seite der Liegenschaft für die geplante Wohnbebauung
(Flurstücke 944 und 945, s. Abb. 2-2), eine mobile Schutzwand in der Straße
Deichmanns Aue sowie Umwallungen in den übrigen Bereichen.
Wie gestaltet sich die Schaffung von
Versickerungsmöglichkeiten, Zwischenspeichern für
Niederschlagswasser?
Das anfallende Niederschlagswasser von den befestigten Flächen der geplanten
Liegenschaft kann zum geringen Teil in das nördliche Grundstück geleitet
werden. Der größte Anteil kann in einer Versickerungsanlage mit einer Größe
von ca. 100 m³ versickern.
Ist Regenrückhalt für Starkregen im Bereich notwendig
und möglich?
Die Entwässerungssituation für den Standard- und Starkregenfall ist für das
geplante Baugebiet gesichert. Eine weitere Rückhaltung beim Starkregenereignis
ist nicht erforderlich.
Liegt eine topographische Gefährdungsanalyse vor? Im Rahmen des wasserwirtschaftlichen Gutachtens wurde auch eine
topographische Gefährdungsanalyse durchgeführt.
Bieten die jeweiligen Maßnahmen Vor-/Nachteile für
angrenzende Gebiete/ggf. Unteranlieger? Wird das
Verschlechterungsgebot beachtet?
Auswirkungen der Versickerungsmaßnahme auf benachbarte Flächen sind unter
Einhaltung der festgelegten Abstände/Normen nicht zu befürchten.
Sollen Bereiche für Regenwasserversickerung/-
speicherung „dienen“? Ist die Art, der Bedarf und die
Notwendigkeit von Regenrückhalt/-versickerung in der
jeweiligen Fläche identifiziert worden?
Im Südwesten des Vorhabengebietes ist eine Fläche für die
Regenwasserversickerung vorgesehen.
Können Verkehrswege als Notwasserweg zur Ableitung
genutzt werden?
Für das Plangebiet werden keine Verkehrswege als Notwasserwege in Anspruch
genommen. Im Istzustand kann, ausgehend von einer überlaufenden Mulde Im
Meisengarten, bei Starkregen Wasser auf das Plangebiet fließen. Das Wasser,
welches bei Starkregen auf dem Plangebiet selbst anfällt, läuft zum geringen
Anteil in die nördlich angrenzende Fläche. Der größte Teil verbleibt jedoch auf
dem Plangebiet selbst und versickert. Im Planzustand läuft anfallendes Wasser in
das geplante Versickerungbecken oder in das nördlich angrenzende Grundstück.
Wasserwirtschaftliche
Maßnahmen/Umsetzung
Wie kann das Niederschlagswasser genutzt werden um
die Folgen des Klimawandels zu reduzieren?
Nähere Ausführungen enthält das endgültig zu erstellende
Entwässerungskonzept.
Welcher Flächenbedarf ergibt sich für die jeweiligen
Maßnahmen?
s. o.
Ist eine Reduktion des abgeleiteten Niederschlags
durch Gründächer machbar?
s. o.
Ist eine multifunktionale Flächennutzung hinsichtlich
wasserwirtschaftlicher Maßnahmen möglich?
s. o.
Kann das Niederschlagswasser durch gestalterische
Mittel erlebbar gemacht werden
s. o.
Klimaschutz und Energie: Wurde das Vorhaben vor dem Hintergrund eines
solarenergetisch optimierten Städtebaus/Gebäude
überprüft?
eine Überprüfung hat noch nicht stattgefunden. Die Dächer der Gebäude sind als
Gründach mit PV-Anlagen geplant.
Sind Dachflächen- oder ggf. Fassadenflächen zur
Nutzung für Photovoltaik vorgesehen?
Die Dachflächen sind für eine solare Nutzung in Kombination mit einer
Dachbegrünung vorgesehen.
Welcher Energieeffizienzstandard wird angestrebt? In der Masterplanung ist KfW 40 geplant.
Welche Energieversorgungsvarianten werden
betrachtet?
Die konkrete energetische Betrachtung erfolgt in einem Energiegutachten, was
im Laufe des Verfahrens erstellt wird.
Ist eine Prüfung auf mögliche Fern- oder
Nahwärmeversorgung erfolgt?
Energiegutachten wird im Laufe des Verfahrens erstellt.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 24 von 32
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Welche Bauart ist vorgesehen? Die Bauart wird erst im Rahmen der Baugenehmigungsplanung endgültig
festgelegt
Werden klimaschonende Baumaterialien vorgesehen? Wird erst im Rahmen des Bauantragsverfahrens festgelegt.
Wird ggf. eine Nachhaltigkeitszertifizierung geplant? Bisher sind keine Nachhaltigskeitszertifizierungen geplant.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 25 von 32
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Natürliche Ressourcen und
Umwelt, kulturelles Erbe und
graue Energie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Wie soll dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit
Grund und Boden Rechnung getragen werden?
Mit dem Vorhaben werden Flächen in Anspruch genommen, die bereits einer
Nutzung unterzogen waren.
Ist eine ausreichende bauliche Dichte im Sinne einer
behutsamen Nachverdichtung geplant? (WE/ha, Dichte
im Vergleich zum Quartier, Ortsteil, Gesamtstadt)
Im Rahmen des durchgeführten Wettbewerbes wurde durch die Auslobung der
städtebauliche Rahmen für ein zu erarbeitendes Konzept definiert. In der
Auslobung wurde den Leitlinien der Stadt Bonn im Sinne einer dreifachen
Innenentwicklung Rechnung getragen.
Wurden Szenarien zu unterschiedlichen Dichten
erstellt?
Im Rahmen des durchgeführten Wettbewerbes wurde durch die Auslobung der
städtebauliche Rahmen für ein zu erarbeitendes Konzept definiert. Im Rahmen
dessen, wurden unterschiedliche städtebauliche Konzepte erarbeitet, die sich
auch in den städtebaulichen Kenndaten unterschieden.
Wird dem Vorrang für Mehrfamilienhäuser im
Kernbereich Rechnung getragen?
Im Vorhabengebiet ist die Errichtung von Mehrfamilienhäusern beabsichtigt.
Diese sind z. T. durchmischt mit ergänzenden Nutzungen (Kita, Mobility-Hub).
Wie hoch ist der Anteil an wiedergenutzter Fläche/
Konversionsfläche/umgenutzter Fläche?
Eine aktualisierte Bilanz wird nach Endabstimmung der Masterplanung
vorgelegt.
Werden Flächen aus der baulichen Nutzung
herausgenommen bzw. werden Flächen entsiegelt?
Innerhalb des Vorhabengebietes standen die gesamten Flächen einer
Überplanung zur Verfügung.
Werden Flächen gezielt freigehalten? Da es sich um eine Fläche handelt, die stark mit Gehölzen durchsetzt ist, werden
die Flächen um erhaltenswerte Gehölze, einschl. derer von Bebauung
freigehalten. Im Hinblick auf das Gesamtkonzept soll ca. 1/3 des
Vorhabengebietes als Grünfläche entwickelt werden.
Erfolgte eine bedarfsgerechte Planung der Nutzungen
und Nachbarschaften (Wo-Gebäudetypen, Gewerbe,
Infrastruktureinrichtungen etc.)?
In Bonn besteht weiterhin Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen. Von daher
bietet das Vorhaben die Chance zur Schaffung eines ergänzenden Angebotes von
Wohnraum, vor allem für Bundesbedienstete.
Wurden besondere Wohnformen beachtet? Das Vorhaben wird an Anlehnung an das Bonner Baulandmodell geplant.
Hierdurch werden mind. 40 % der Wohnungen nach den Vorgaben für öffentlich
geförderten Wohnungraum gesplant.
Freiraum und
Grünkonzeption:
Werden die bestehenden und geplanten
Freiraumqualitäten nach dem IFS berücksichtigt?
Ja, im Zuge der Planqualifizierung erfolgt eine Berücksichtigung.
Werden private Grünräume auch zum Nutzen der
Allgemeinheit geschaffen?
Innerhalb des Vorhabengebietes werden halböffentliche begrünte Räume
(Quartiersplatz und -hof) geschaffen.
Können öffentl. Räume o. grüne Freiräume im Zuge des
Vorhabens im Quartier aufgewertet werden?
Mit der Neugestaltung der Liegenschaft erfolgt eine Aufwertung der Freiflächen.
Gibt es Begrünungskonzepte im Vorhaben? Es ist beabsichtigt innerhalb des Wohngebietes halböffentliche, begrünte Räume
mit Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten (Quartiersplatz und -hof)zu schaffen.
Des Weiteren werden private Freiflächen begrünt.
Ergeben sich Grün- Angebote fürs umliegende
Quartier?
Die privaten und halböffentlichen Freiflächen stehen in direkten Kontakt mit den
angreneznden Freiflächen und der nördlich angrenzenden Biotopfläche.
Wurden Grün-Vernetzungsmöglichkeiten genutzt? s.o.
Können bestehende Freiraumstrukturen durch
Änderung der Nutzung/Zugänglichkeit genutzt werden?
Im Rahmen des Vorhabens werden die Gehölzstrukturen möglichst weitgehend
berücksichtigt und sind somit erlebbar.
Wie sieht die Begrünung von Straßen und Plätzen aus? Im Rahmen der Umsetzung der Maßnahme erfolgt eine Begrünung der
halböffentlichen Flächen.
Wie sieht die Erreichbarkeit relevanter
Grünstrukturen/Grünausstattung aus?
Bei den geschaffenen Grün- / Freiflächen handelt es sich um Flächen mit einer
Bedeutung für das Quartier. Die Flächen sind im Quartier zu erreichen.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 26 von 32
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Wie sieht die Weiterentwicklung der blau-grünen
Infrastruktur im Bestand / im Neubau aus?
Mit den Maßnahmen zum Umgang mit dem Niederschlagswasser und
Maßnahmen zur Begrünung und Nutzung solarer Energiequellen wird der
Weiterentwicklung der blau-grünen Infrastruktur Rechnung getragen.
Ist eine Dach- / Fassadenbegrünung vorgesehen? Für die geplante Bebauung ist eine Dach-und Fassadenbegründung vorgesehen.
Werden die Aspekte der
Niederschlagswasserversickerung, naturnahen,
biodiversitätssteigernden Grünflächengestaltung
(Pflanzen, Insekten- und Vogelschutz),
Berücksichtigung heimischer trockenresistenter Arten,
Entsiegelung ausreichend beachtet?
Ja, die Themen werden im Rahmen des Verfahrens geprüft und soweit möglich
berücksichtigt.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 27 von 32
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Artenschutz: Sind im Plangebiet offensichtlich Habitatstrukturen zu
erkennen, die artenschutzrechtlich relevant sein
können?
Die Beurteilung der Habitatstrukturen und -potenziale können den erstellten
artenschutzrechtlichen Untersuchungen (ASP I + II) entnommen werden.
Wie sehen die Möglichkeiten zum Erhalt, zur
Weiterentwicklung und zur Vernetzung der
biologischen Vielfalt aus?
Siehe Masterplanung.
Liegen Ergebnisse der artenschutzrechtlichen
Vorprüfung (ASP Stufe I) vor?
Für das Vorhaben liegen bereits die ASP Stufen I + II vor.
Kommt die ASP zu dem Ergebnis, dass
Verletzungen artenschutzrechtlicher
Verbotstatbestände (gem. § 44 (1) Nrn. 1-3
BNatSchG), nicht ausgeschlossen werden
können?
Zusammenfassend konnten Vorkommen und Betroffenheiten der Avifauna und
Fledermäuse im Vorhabengebiet nicht ausgeschlossen werden, so dass
Kartierungen der beiden Artengruppen und eine vertiefende Art-für-Art
Betrachtung der Artenschutzprüfung Stufe II notwendig war.
Ist eine vertiefende Artenschutzprüfung (Art-für
Art Prüfung/ASP Stufe II) erforderlich?
Für das Vorhaben war eine ASP Stufe II erforderlich, die bereits vorliegt.
Sind faunistische Erhebungen durchzuführen? Es wurden faunistische Erhebungen (Fledermäuse, Avifaune) durchgeführt.
Vegetation: Sind Baum- oder Gehölzbestände von einer
Überplanung betroffen?
Für das Vorhabengebiet wurde ein Baumkataster erstellt und eine Bewertung
hinsichtlich des Erhalts durchgeführt.
Konnte die Planung / das Vorhaben hinsichtlich des
Baumerhalts optimiert werden?
ja
Muss ökologisch wertvolle Grünstruktur (Sträucher,
Hecken, Obstgehölze) im Rahmen der Bebauung
beseitigt werden?
ja
Muss für die Umsetzung der Planung / des Vorhabens
satzungsgeschützter Baumbestand gefällt werden?
Eine genaue Bilanzierung erfolgt im weiteren Verfahren.
Wie viele Bäume müssen wegen ihres Standorts
im Baufeld gefällt werden?
Wie viele Bäume müssen wegen des Standorts im
Arbeitsbereich / Baustelleneinrichtungsfläche
während der Bauphase gefällt werden?
eine genaue Bilanzierung erfolgt im weiteren Verfahren.
Ist der Baumbestand gutachterlich in Beziehung zur
Planung gesetzt worden bzw. ein Gutachten
beauftragt?
Eine Bewertung der Bestandsbäume hat stattgefunden. Es wurde bisher, bis auf
die Kartierung mit Bewertung kein separates Baumgutachten erstellt
Welche Kompensationsflächen sind vorgesehen? Das Bauleitplanverfahren wird gem § 13a BauGB als Verfahren zur Aufstellung
eines Bebauungsplans der Innenentwicklung durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr.
4 BauGB gelten bei der Aufstellung eines Bebauungsplans als Bebauungsplan der
Innenentwicklung „Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes
zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 vor der planerischen
Entscheidung erfolgt oder zulässig." Dies bedeutet, dass die
Ausgleichsverpflichtung im Rahmen der baurechtlichen Eingriffsregelung
entfällt.
Kulturelles Erbe: Ist kulturelles Erbe im Sinne des Denkmalschutzes
direkt oder indirekt (Baudenkmale und
Umgebungsschutz, Bodendenkmale und
Denkmalbereiche) betroffen?
Im Umfeld auf der gegenüberliegenden Seite der Deichmanns Aue befindet sich
die Deichmann-Villa, eine großbürgerliche Sommerresidenz und ehemalige
Botschaft der Vereinigten Staaten. Heute Bundesbauministerium, Sitz des
Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung und der Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung. Die Betroffenheit des Gebäudes ist bereits mit
dem LVR in Abstimmung.
Baudenkmale
Welche gestaltprägenden Merkmale müssen die
Neubauvorhaben aufweisen, damit die
Denkmalschutzziele ausreichend gewürdigt werden?
Von Seiten der Denkmalbehörden wurde die Auflage formuliert, dass die
Neubebauung in ihrer Höhe nicht die Höhe des Einfahrtsflügel des Baudenkmals
Villa Deichmanns Aue überschreiten darf. Diese wurde im Rahemn der
Masterplanung berücksichtigt.
Welche Materialien/Bautechniken sind, auch aus
ökologischen Gründen bei den Neubauvorhaben,
zu erhalten bzw. adäquat zu
ergänzen/fortzuschreiben (bspw. Holz statt
Kunststoff, mineralische Anstriche,
natürliche/recycelbare Dämmstoffe)?
k. A.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 28 von 32
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Kann das Planungsziel erneuerbare
Energien/Erhöhung Bepflanzungsanteil
(Photovoltaik, Sonnenkollektoren, Fassaden-
/Dachbegrünung) auch an bzw. auf anderen
(Neu)Bauelementen wie z.B.
Fahrradabstellanlagen umgesetzt werden, um
Beeinträchtigung der Denkmalschutzziele zu
verhindern?
k. A.
Bodendenkmale
Kann eine archäologische Fläche ungestört
erhalten werden? Falls nicht:
Es liegt nach bisherigem Kenntnisstand keine archäologische relevante Fläche
vor.
Wie können Funde im Entwicklungsgebiet
aufbereitet und präsentiert werden?
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 29 von 32
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Werden durch die Planungen Arbeitsplätze
geschaffen?
Es wird zum einen als arbeitsplatzerhaltende Maßnahme im Baugewerbe
während der Bauphase durch das Vorhaben ein Beitrag zur Sicherung von
Arbeitsplätzen geschaffen. Zum anderen wird mit der Einrichtung der KiTa ein
Angebot für Beschäftigte generiert.
Werden Arbeitsplätze gefährdet? Nein
Wie gestalten sich die Möglichkeiten für Mitarbeitende
zum Arbeitsplatz zu gelangen (ÖPNV, Fahrradwege,
KFZ)?
Als im Prinzip autofreies Wohnquartier wird für potentiell tätige Personen in
dem geplanten Quartier der Anreiz geschaffen alternative Verkehrsmittel, statt
des eigenen Pkws zu nutzen.
Gewerbeansiedlung und
Bestand:
Werden die vorgesehenen gewerblichen Nutzungen
konkretisiert?
n. zutreffend
Sind Unternehmen betroffen? n. zutreffend
Werden bestehende Gewerbegebiete durch den neuen
B-Plan im Bestand gefährdet?
n. zutreffend
Gefährdet die Planung die Entwicklung/Schaffung
eines Gewerbegebietes?
n. zutreffend
Wie gestaltet sich die Erschließung (z.B. Anlieferung)
von Gewerbebetrieben?
n. zutreffend
Haben Festsetzungen der Verkehrsführung
Auswirkungen auf Gewerbebetriebe? Gibt es
insbesondere negative Auswirkungen auf die Betriebe?
n. zutreffend
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 30 von 32
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Gesellschaftliche Teilhabe und
Gender
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Greift es unterschiedliche Bedürfnisse auf (Familien,
junge, alte, behinderte Menschen …)?
In dem Quartier werden barrierefreie und eine noch zu bestimmende Anzahl an
rollstuhlgerechten Wohnungen geschaffen.
Kann das Wohnumfeld naturnah und mit ausreichend
Spielmöglichkeiten gestaltet werden?
Innerhalb des neuen Quartiers werden private Freiflächen, bzw. halböffentliche
Bereich als Aufenthalts- und Spielflächen (Quartiersplatz mit Spielflächen)
angeboten.
Werden Angebote bewegungsaktivierender
Infrastruktur geschaffen?
Über die TG hinaus wird durch das Angebot des Mobility-Hubs die
bewegungsaktive Mobilität (Fahrradstellplätze, Angebot Lastenbikes,
Ladestationen für E-Bikes etc.) gefördert.
Findet eine konkrete Aufwertung des öffentlichen
Raums statt?
Das Vorhaben wird an die öffentliche Straße Deichmanns-Aue angebunden. Mit
dem geplanten Zugang zu dem Quartier gegenüber dem Eingangsbereich mit
Vorfläche zum Bundesministerium für Bauwesen und Raumordnung soll
Betonung im öffentlichen Bereich geschaffen werden.
Fand eine Beteiligung der Behindertengemeinschaft
und der städtischen Gleichstellungsstelle an der
Planung statt?
Im Rahmen der Ämterbeteiligung innerhalb des Bebauungsplanverfahrens
erfolgte eine Beteiligung der Gleichstellungsstelle. Anregungen wurden nicht
geäußert.
Strukturen: Wie fügt sich das Vorhaben in gewachsene Strukturen /
Identität des Ortes ein?
Das Vorhaben fügt sich unter weitstmöglicher Berücksichtigung der
vorhandenen erhaltenswerten Gehölzstrukturen in das baumgeprägte
Grundstück ein.
In welcher Art und Weise werden bestehende /
benachbarte Ortsteile / Quartiere / Nachbarschaften
tangiert?
Das Vorhaben grenzt dreiseitig an Frei-/Waldflächen (im Norden Biotopfläche,
sonst private Freiflächen). Im Osten wird der Bezug zu dem Standort der
Bundesbehörden und deren Vorzonen hergestellt. Derzeit wird eine
Verknüpfung der Parkmöglichkeiten auf der Ostseite der Deichmanns-Aue für
Zielverkehre des neuen Quartiers geprüft.
Kann eine Aufwertung des öffentlichen Raums
stattfinden?
s. o. Weiterhin wird die Liegenschaft durch die städtebauliche Neuordnung
aufgewertet.
Wohnungsbau: Wie hoch soll der Anteil geförderten Wohnraums sein?
(Mehr möglich/gewünscht als Vorgaben BBLM) Ist das
Vorhaben dann noch sozialverträglich?
In Anlehnung an das Bonner Baulandmodells soll der Anteil der nach den
Vorgaben für öffentlich geförderte Wohnungen / geplante WE bei mind. 40 %
liegen.
Kann mindestens 1/3 der Grundstücksfläche als
Grünfläche gestaltet werden (Fördervoraussetzung!)?
Die Bebauung soll eine GRZ von 0,4 nicht überschreiten. Über die 0,4 hinaus ist
eine Versiegelung von Flächen gem. § 19 Abs. 4 BauNVO bis zu einer GRZ (II) von
0,6 zulässig. Die restlichen Flächen innerhalb des Baugebietes sind daher
unversiegelt anzulegen und werden gemäß des Vorhaben- und
Erschließungsplans (VEP) begrünt.
Welche Geschossigkeit ist im Plangebiet vorgesehen
(Maßgaben der Wohnraumförderbestimmungen)?
Es ist eine Geschossigkeit mit II-IV Vollgeschossen vorgesehen.
Berücksichtigt das Vorhaben Baufelder für innovative
Wohnformen?
Siehe Masterplanung.
Wie ist das Verhältnis von Einfamilienhäusern zu
Geschoßwohnungsbau (Schaffung gemischter
Strukturen auch im geförderten Wohnungsbau durch
Miet-Einfamilienhäuser und klassischen
Mietwohnungsbau)?
Innerhalb des Vorhabengebietes ist ausschließlich die Realisierung von
Geschosswohnungsbau beabsichtigt. Teils sind die Wohngbäude mit
ergänzenden Nutzungen durchsetzt (Kita, Mobility-Hub).
Gibt es Aussagen zum geplanten Wohnungsmix? Der Wohnungsmix wird durch den Anteil an gefördertem Wohnungsbau
bestimmt.
Globale Verantwortung und Eine
Welt
Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der
kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung
von Zielen der anderen Handlungsfelder
k. A.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 31 von 32
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's :
Nachhaltigkeitscheck im Sinne der
BNHS Stufe II
k. A.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 32 von 32

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Datenstand: 02.11.2026, 18:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de