252403-05 · Beschlussvorlage
N-Vorlage zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf
Kerndaten
- Nummer
- 252403-05
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.07.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Deichmanns Aue
- Stadthaus
- Im Meisengarten
- Austraße
- Brunhildstraße
- Rüngsdorf
- Alt-Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 252403-05 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III N-Vorlage zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.07.2026 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Empfehlung Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 29.09.2026 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die zeitnahe Beschlussfassung ist erforderlich, da auf dem Areal die Schaffung von rund 85 dringend benötigten Wohneinheiten sowie einer dreigruppigen Kindertagesstätte vorgesehen ist. Um die Entwicklung des Quartiers voranzubringen, muss die Weiterführung des Verfahrens zeitnah beschlossen werden. Nur so kann die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung noch in diesem Jahr durchgeführt und ein dringend gebotener zügiger Verfahrensablauf sichergestellt werden. Die Verwaltung konnte die Vorlage zum Vorhaben „Deichmanns Aue“ aufgrund noch bestehenden Abstimmungsbedarfs nicht mehr fristgerecht für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda (AUKLA) am 14.07.2026 einbringen. Damit die Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz im September erfolgen kann, ist jedoch eine vorherige Behandlung im AUKLA erforderlich. Beschlussvorschlag Die Beschlusspunkte 3, 4 und 5 aus dem Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf vom 08.07.2025 (DS 252403) werden aufgehoben. BegründungSeite 1 von 14 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Im Rahmen eines Gesprächstermins am 20.05.2026 zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Vertreterinnen und Vertretern der Bad Godesberger Politik sowie der Verwaltung wurden die Prüfergebnisse der im Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung formulierten Maßgaben vorgestellt und erörtert. Die Prüfung hat ergeben, dass die Maßgaben nicht umsetzbar bzw. städtebaulich nicht sinnvoll sind. Die Gründe hierfür werden nachstehend erläutert. Gleichwohl wurde die Fortführung des Vorhabens von allen politischen Vertreterinnen und Vertretern aufgrund des dringenden Wohnraumbedarfs ausdrücklich begrüßt. Um die Realisierung des Vorhabens zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums zu ermöglichen, sind daher die Beschlusspunkte 3, 4 und 5 des Beschlusses zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf, vom 08.07.2025 aufzuheben. Die ursprüngliche Beschlussvorlage (DS 252403) der Verwaltung lautete: 1. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 "Deichmanns Aue" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf für eine wohnbauliche Entwicklung sowie die Errichtung einer dreigruppigen Kindertagesstätte ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch durchzuführen. 2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie online (www.bonn-macht-mit.de). Zudem erfolgt ein Aushang der Planunterlagen auch in der Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Eine Bürgerinformationsveranstaltung wird durchgeführt. Der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf wurde in der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen am 08.07.2025 mit zusätzlichen Beschlusspunkten gefasst (Niederschriftenauszug zu DS-Nr. 252403). Die Umsetzbarkeit der Beschlusspunkte wurde von der Vorhabenträgerin geprüft und bewertet (siehe Anlage 1 und 2). Nachfolgend wird zu den einzelnen Beschlusspunkten Stellung bezogen: Beschlusspunkte 1 und 2 1. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 "Deichmanns Aue" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf für eine wohnbauliche Entwicklung sowie die Errichtung einer dreigruppigen Kindertagesstätte ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch durchzuführen. 2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie online (www.bonn-macht-mit.de). Zudem erfolgt ein Aushang der Planunterlagen auch in der Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. EineSeite 2 von 14 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bürgerinformationsveranstaltung wird durchgeführt. Die Beschlusspunkte 1 und 2 werden im weiteren Verfahren berücksichtigt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB entsprechend durchgeführt. Beschlusspunkt 3 3. Folgende Änderungen an der Planung werden vorgenommen: Der hintere Bereich bleibt unbebaut und wird ökologisch aufgewertet. Der rückwärtige hangparallele Baukörper H5a/H5b soll entfallen, der südliche seitliche Baukörper (H6) wird so weit vorgerückt, dass der komplette rückwärtige Grundstücksbereich als entsiegelte Fläche für naturnahe Gärten genutzt werden kann. Der Verlust von Geschossfläche kann durch die Erhöhung der Geschossigkeit der mittleren Baukörper kompensiert werden. Soweit erforderlich, kann die Gebäudestellung, die Winkel der verbleibenden einzelnen Baukörper und deren Abstände zueinander verändert werden. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass im Jahr 2022 eine städtebauliche Mehrfachbeauftragung mit drei Planungsbüros durchgeführt wurde. Der Entwurf des Büros Reicher Haase Assoziierte aus Aachen ging dabei als Erstplatzierter aus dem Qualifizierungsverfahren hervor. Das Preisgericht würdigte insbesondere die hohe städtebauliche Qualität des Siegerentwurfs, vor allem die klare Struktur mit einem markanten baulichen Rücken und offenen, fingerartig angeordneten Baukörpern (siehe Anlage 3). Die Vorhabenträgerin führt in Ihrem Schreiben vom 11.06.2026 aus, dass unabhängig von der städtebaulichen Qualität diese Maßgabe jedoch aufgrund der erforderlichen bauordnungsrechtlichen Feuerwehrflächen in der Form nicht umzusetzen ist (siehe Anlage 1). So ist hinter den Gebäuden H4 eine Feuerwehr-Aufstellfläche mit einer Mindestbreite von 3,50 m vorzuhalten, die zudem einen Abstand von mindestens 3 m zu den Gebäuden einhalten muss. Eine Entsiegelung der Flächen hinter den Gebäuden H4a und H4b ist daher nicht möglich. Auch eine Verschiebung des Gebäudes H6 nach Osten kommt nicht in Betracht, da zwischen den Gebäuden H2b und H6 gemäß den Anforderungen der Feuerwehr eine Wendefläche herzustellen ist. Vor diesem Hintergrund muss das Gebäude H6 an seinem vorgesehenen Standort verbleiben. Zudem erläutert die Vorhabenträgerin zu Beschlusspunkt 3, dass die als Ausgleich für den Wegfall der Wohnfläche infolge des Entfalls der Gebäude H5a/H5b vorgesehene Erhöhung der Geschossigkeit bei den übrigen Baukörpern nicht umsetzbar ist. Grund hierfür ist die Überschreitung der erforderlichen Abstandsflächen sowohl innerhalb des geplanten Wohnquartiers als auch gegenüber dem südlich angrenzenden Nachbargrundstück. Eine Verschiebung der Gebäude zur Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen würde voraussichtlich den Verlust erhaltenswerter Bestandsbäume sowie einen zu geringen Abstand zu den Gehölzen des angrenzenden Biotops zur Folge haben. Zudem würde in Folge der Aufstockungen eine städtebaulich sehr massive Bebauung entstehen. Der Siegerentwurf stellt demgegenüber eine angemessene und verträgliche Lösung dar und zeigt eine respektvolle HaltungSeite 3 von 14 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) zum Denkmal „Villa Deichmann“. Eine Kompensation des durch den Entfall der Gebäude H5a/H5b entstehenden Verlustes an Wohnfläche kann durch die vorgesehene Aufstockung nicht erreicht werden. (siehe Anlage 2) Beschlusspunkt 4 4. Dem Umweltausschuss wird regelmäßig über die Umsiedlungsmaßnahmen der geschützten Arten berichtet (Gartenrotschwanz, Sperber, Star). Erst nach erfolgreichen Maßnahmen der Umsiedlung kann mit der Freimachung des Geländes und entsprechenden Baumaßnahmen begonnen werden. Die Rodung der zahlreichen Bäume soll durch Nachpflanzungen ausgeglichen werden, wobei für jeden gefällten Baum zwei Neupflanzungen vorgenommen werden sollen, dabei sollen die satzungsgeschützten Bäume so weit wie möglich erhalten bleiben. Die Vorhabenträgerin teilt zu Beschlusspunkt 4 mit, dass die Artenschutzprüfungen der Stufen I und II bereits durchgeführt wurden. Die darin festgelegten Vorgaben und Maßnahmen werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens berücksichtigt und umgesetzt. Die Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen wird sowohl im Bebauungsplanverfahren als auch im nachgelagerten Baugenehmigungsverfahren überprüft. Genehmigungspflichtige Rodungen wurden bislang ausschließlich auf Grundlage entsprechender Fällgenehmigungen durchgeführt und werden auch künftig nur unter dieser Voraussetzung erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt zudem zeitlich abgestimmt unter fachlicher Begleitung einer ökologischen Baubegleitung, die deren ordnungsgemäße Durchführung sicherstellt. Beschlusspunkt 5 5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der BIMA ins Gespräch zu treten und auf die Revitalisierung ihres leerstehenden Wohnraums hinzuwirken. Die BImA weist daraufhin, dass die Sanierungen der Liegenschaften u.a. der Grund für die Leerstände sind. Die BImA stimmt die erforderlichen Maßnahmen eng mit der Verwaltung ab. Die BImA und Verwaltung tauschen sich dazu regelmäßig über die Sachstände aus. Im Hinblick auf das o. g. Schreiben der Vorhabenträgerin nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zur Schaffung von bezahlbarem und dringend benötigtem Wohnraum empfiehlt die Verwaltung, die Beschlusspunkte 3 und 4 aufzuheben. Hinsichtlich des Beschlusspunktes 5 befindet sich die Verwaltung weiterhin in regelmäßigem Austausch mit der BImA. Da dieser Beschlusspunkt keinen direkten Bezug zum Verfahren „Deichmanns Aue“ aufweist, wird empfohlen, auch diesen hierSeite 4 von 14 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) entfallen zu lassen. Die Umsetzung des Beschlusspunktes erfolgt unabhängig vom Bebauungsplanverfahren „Deichmanns Aue“ anhand der laufenden Abstimmungen zwischen BImA und Verwaltung. Anlage/n 1 Anlage 1 - Schreiben VT, 11.06.2026, Deichmanns Aue (öffentlich) 2 Anlage 2 - Anlage VT Schreiben, 11.06.2026, Deichmanns Aue (öffentlich) 3 Anlage 3 - Planentwurf Deichmanns Aue (öffentlich)Seite 5 von 14 Seite 6 von 14 Seite 7 von 14 Seite 8 von 14 26.05.20 26 11 DEICHMANNS AUE ÄNDERUNGSVORSCHLAG Der Vorschlag sieht vor, den Südwestlichen Bereich, am Fuße des Hangs, von Bebauung zu befreien. Hierfür soll Gebäude H5 entfallen und Gebäude H6 nach Osten verlagert werden. Als Kompensation für die fehlende BGF sollen Gebäude H2, H3, H4 & H6 ein zusätzliches Geschoss erhalten. | DEICHMANNS AUE | PROJEKTVORSTELLUNGSeite 9 von 14 26.05.20 26 12 Entfall Gebäude H5. Aufstockung Gebäude H2, H3, H4, H6. | DEICHMANNS AUE | PROJEKTVORSTELLUNG DEICHMANNS AUE ÄNDERUNGSVORSCHLAG FeuerwehrwendeflächeSeite 10 von 14 26.05.20 26 13 DEICHMANNS AUE ÄNDERUNGSVORSCHLAG Entfall Gebäude H5. Aufstockung Gebäude H2, H3, H4, H6. Die Aufstockungen führen zum Überschreiten der Abstandsflächen zueinander und zu den Angrenzenden südlichen Grundstücken. Verschieben Richtung Norden ist Aufgrund der Bestandsbäume des Biotops nicht möglich. Feuerwehrwendefläche | DEICHMANNS AUE | PROJEKTVORSTELLUNGSeite 11 von 14 26.05.20 26 14 DEICHMANNS AUE ÄNDERUNGSVORSCHLAG Entfall Gebäude H5. Aufstockung Gebäude H2, H3, H4, H6. Verschieben von Gebäude H4 & H6. Anpassen von Gebäude H3, H2. Die notwendige Feuerwehrwendefläche ist so nicht realisierbar. Das Verschieben von Gebäude 4 führt zum Verlust eines Bestandsbaumes. | DEICHMANNS AUE | PROJEKTVORSTELLUNGSeite 12 von 14 26.05.20 26 15 DEICHMANNS AUE ÄNDERUNGSVORSCHLAG Der Entfall von Gebäude H5 schwächt den städtebaulichen Rücken und den räumlichen Abschluss des Quartiers. Die Verschiebung von Gebäude H4 gefährdet den erhaltenswerten Baumbestand. Die südwestliche Fläche muss aufgrund der erforderlichen Feuerwehraufstellflächen weiterhin befahrbar bleiben; eine Entsiegelung ist daher nicht möglich. Die Wendefläche für die Feuerwehr ist zwingend zu erhalten. Die Aufstockung der Gebäude führt zu einer insgesamt dichteren Quartierswahrnehmung und beeinträchtigt die Sichtbeziehungen zur Villa Deichmann. | DEICHMANNS AUE | PROJEKTVORSTELLUNGSeite 13 von 14 Übersichtsplan i. M. 1:5.000 (Plangrundlage: Land NRW 2023) Stand: 04.12.2024 Lageplan (REICHER HAASE ASSOZIIERTE) Deichmanns Aue Im Meisengarten Austraße Brunhildstraße Luftbild (Stadt Bonn) Blick auf das Vorhabengebiet von Südwesten (REICHER HAASE ASSOZIIERTE) Bundesstadt Bonn - Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf Architekten BauleitplanungVorhabenträgerin (Bauherrin)atelier stadt & haus www.ash-planung.demail@ash-planung.de 45141 Essen Hallostraße 30 Telefax: 02 01 / 560 513 9-5 Telefon: 02 01 / 560 513 9-0 Gesellschaft für Stadt- und Bauleitplanung mbHNEinfahrtTG IV Quartiersplatz mit Spielflächen III IVIV III Quartiershof mit Spielflächen H2a H3a H4aH4b H5aH5b H6 Retention III Müll & Fahrräder 35 stpl. I EinfahrtMobilityhub Kita Außenbereich Müllabholstelle 612,67 m2 EG+OG1: Kita OG2: WE III EG Mobility Hub III Terrasse OG1 Trafo H1 H2b H3b Pergola III Hol/ Bring Müll & Fahrräder 35 stpl.NARCHITEKTEN STADTPLANER INGENIEURE REICHER HAASE ASSOZIIERTE RHA100 20 30 40 50 m M 1:500Seite 14 von 14
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