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252403-04 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag der Koalition - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf Antrag zur Vorlage 252403

Nummer
252403-04 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
08.07.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Deichmanns Aue Straße· Schweinheim, Bad Godesberg Hauptort
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Rüngsdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 252403 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf

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Änderungsantrag
öffentlich
252403-04 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Paul Brückner
Rainer Grotegut
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabriel Kunze
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Holger Schmidt
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Frank Fremerey
Änderungsantrag der Koalition - Frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad
Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf
Antrag zur Vorlage 252403
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Dem weiteren Verfahren wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt:
1) Folgende Änderungen an der Planung werden vorgenommen:
Der hintere Bereich bleibt unbebaut und wird ökologisch aufgewertet. Der
rückwärtige hangparallele Baukörper H5a/H5b soll entfallen, der südliche
seitliche Baukörper (H6) wird soweit vorgerückt, dass der komplette rückwärtige
Grundstücksbereich als entsiegelte Fläche für naturnahe Gärten genutzt
werden kann. Der Verlust von Geschossfläche kann durch die Erhöhung der
Geschossigkeit der mittleren Baukörper kompensiert werden. Soweit
erforderlich, kann die Gebäudestellung, die Winkel der verbleibenden einzelnen
Baukörper und deren Abstände zueinander verändert werden.
2) Dem Umweltausschuss wird regelmäßig über die Umsiedlungsmaßnahmen
der geschützten Arten berichtet (Gartenrotschwanz, Sperber, Star). Erst nach
erfolgreichen Maßnahmen der Umsiedlung kann mit der Freimachung des
Geländes und entsprechenden Baumaßnahmen begonnen werden.
Die Rodung der zahlreichen Bäume soll durch Nachpflanzungen ausgeglichen
werden, wobei für jeden gefällten Baum zwei Neupflanzungen vorgenommen
werden sollen, dabei sollen die satzungsgeschützten Bäume soweit wie
möglich erhalten bleiben.
3) Die Verwaltung wird beauftragt, mit der BIMA ins Gespräch zu treten und auf
die Revitalisierung ihres leerstehenden Wohnraums hinzuwirken.Seite 1 von 4
Seite 2
Begründung
Eine der Vorgaben für das Wettbewerbsverfahren war, dass der hintere Teil
des Geländes unbebaut bleibt. Hierzu wurde im Ausschuss Wohnen-Planung-
Bauen ein ÄA zur Vorlage 211229-03 beschlossen: „Die Bebauung soll sich auf
den vorderen Teil des Grundstücks konzentrieren und möglichst wenig Fläche
versiegeln“. Dies wurde in dem Siegerentwurf nicht berücksichtigt. Durch den
genannten Wegfall der hangnahen Bebauung kann die Forderung des ÄA
erfüllt werden. Der Erhöhung der Baukörper H2b/H3a/H3b/H4a/H6 um ein
Vollgeschoss (nunmehr 4 Geschosse) wurde von Seiten der Bezirksregierung
hinsichtlich der Wirkung auf die Villa Deichmann zwischenzeitlich als
denkmalverträglich beurteilt. Dadurch kann der Verlust an Geschossfläche
kompensiert werden, so dass dadurch im Vergleich zum Wettbewerbsentwurf
keine geringere Wohnfläche resultiert.
Die Aufstellung des B-Planes erfolgt im beschleunigten Verfahren. Daher sind
Ausgleichsmaßnahmen nicht zwingend vorgeschrieben. Ein Ausgleich durch
freiwillige Maßnahmen sollte jedoch unbedingt vorgenommen werden, da das
Gelände eine große biologische Vielfalt aufweist, die droht verloren zu gehen.
Das Gelände beherbergt mehrere z.T. bedrohte Vogelarten, u.a. den sehr
ortstreuen Gartenrotschwanz. Paragraf 44 BNatSchG ist zu beachten. Aufgrund
des beschleunigten Verfahrens ist ein Baumersatz nur für die Bäume
vorgeschrieben, die unter die Baumschutzsatzung fallen. Die Rodung der
zahlreichen restlichen Bäume soll durch Nachpflanzungen ausgeglichen
werden. Eine Verdopplung lässt sich dadurch begründen, dass junge Bäume
hinsichtlich Ihrer klima-und umweltrelevanten Eigenschaften bei weitem nicht in
der Lage sind den alten Baumbestand zu ersetzen.
Als Eigentümer zahlreicher Immobilien in Bonn ist der Bund zu deren Erhalt
verpflichtet (s. Artikel 14 des Grundgesetzes). Es ist der Öffentlichkeit, vor
allem im betroffenen Stadtteil Rüngsdorf, schwer zu vermitteln, warum ein
Neubau auf einer ökologisch wertvollen Freifläche entsteht, während
Wohnungen im Besitz des Bundes an anderer Stelle in Bonn leer stehen und
verfallen. Als Verwalterin der Bundesimmobilien steht die BIMA hier in der
Pflicht.
Anlage/n
1 A?A Deichmanns Aue_2025_07-03 (öffentlich)Seite 2 von 4
ÄA 252403
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg,
Ortsteil Rüngsdorf
Dem weiteren Verfahren wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt:
1) Folgende Änderungen an der Planung werden vorgenommen:
Der hintere Bereich bleibt unbebaut und wird ökologisch aufgewertet. Der rückwärtige
hangparallele Baukörper H5a/H5b soll entfallen, der südliche seitliche Baukörper (H6)
wird soweit vorgerückt, dass der komplette rückwärtige Grundstücksbereich als
entsiegelte Fläche für naturnahe Gärten genutzt werden kann. Der Verlust von
Geschossfläche kann durch die Erhöhung der Geschossigkeit der mittleren
Baukörper kompensiert werden. Soweit erforderlich, kann die Gebäudestellung, die
Winkel der verbleibenden einzelnen Baukörper und deren Abstände zueinander
verändert werden.
2) Dem Umweltausschuss wird regelmäßig über die Umsiedlungsmaßnahmen der
geschützten Arten berichtet (Gartenrotschwanz, Sperber, Star). Erst nach
erfolgreichen Maßnahmen der Umsiedlung kann mit der Freimachung des Geländes
und entsprechenden Baumaßnahmen begonnen werden.
Die Rodung der zahlreichen Bäume soll durch Nachpflanzungen ausgeglichen
werden, wobei für jeden gefällten Baum zwei Neupflanzungen vorgenommen werden
sollen, dabei sollen die satzungsgeschützten Bäume soweit wie möglich erhalten
bleiben.
3) Die Verwaltung wird beauftragt, mit der BIMA ins Gespräch zu treten und auf die
Revitalisierung ihres leerstehenden Wohnraums hinzuwirken.
Begründung:
Eine der Vorgaben für das Wettbewerbsverfahren war, dass der hintere Teil des Geländes
unbebaut bleibt. Hierzu wurde im Ausschuss Wohnen-Planung-Bauen ein ÄA zur Vorlage
211229-03 beschlossen: „Die Bebauung soll sich auf den vorderen Teil des Grundstücks
konzentrieren und möglichst wenig Fläche versiegeln“. Dies wurde in dem Siegerentwurf
nicht berücksichtigt. Durch den genannten Wegfall der hangnahen Bebauung kann die
Forderung des ÄA erfüllt werden. Der Erhöhung der Baukörper H2b/H3a/H3b/H4a/H6 um ein
Vollgeschoss (nunmehr 4 Geschosse) wurde von Seiten der Bezirksregierung hinsichtlich
der Wirkung auf die Villa Deichmann zwischenzeitlich als denkmalverträglich beurteilt.
Dadurch kann der Verlust an Geschossfläche kompensiert werden, so dass dadurch im
Vergleich zum Wettbewerbsentwurf keine geringere Wohnfläche resultiert.
Die Aufstellung des B-Planes erfolgt im beschleunigten Verfahren. Daher sind
Ausgleichsmaßnahmen nicht zwingend vorgeschrieben. Ein Ausgleich durch freiwillige
Maßnahmen sollte jedoch unbedingt vorgenommen werden, da das Gelände eine große
biologische Vielfalt aufweist, die droht verloren zu gehen. Das Gelände beherbergt mehrere
z.T. bedrohte Vogelarten, u.a. den sehr ortstreuen Gartenrotschwanz. Paragraf 44
BNatSchG ist zu beachten. Aufgrund des beschleunigten Verfahrens ist ein Baumersatz nurSeite 3 von 4
für die Bäume vorgeschrieben, die unter die Baumschutzsatzung fallen. Die Rodung der
zahlreichen restlichen Bäume soll durch Nachpflanzungen ausgeglichen werden. Eine
Verdopplung lässt sich dadurch begründen, dass junge Bäume hinsichtlich Ihrer klima-und
umweltrelevanten Eigenschaften bei weitem nicht in der Lage sind den alten Baumbestand
zu ersetzen.
Als Eigentümer zahlreicher Immobilien in Bonn ist der Bund zu deren Erhalt verpflichtet (s.
Artikel 14 des Grundgesetzes). Es ist der Öffentlichkeit, vor allem im betroffenen Stadtteil
Rüngsdorf, schwer zu vermitteln, warum ein Neubau auf einer ökologisch wertvollen
Freifläche entsteht, während Wohnungen im Besitz des Bundes an anderer Stelle in Bonn
leer stehen und verfallen. Als Verwalterin der Bundesimmobilien steht die BIMA hier in der
Pflicht.Seite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 11:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de