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252403-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ergänzende Stellungnahme zur Vorlage: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf

Nummer
252403-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Deichmanns Aue Straße· Schweinheim, Bad Godesberg Hauptort
  • Rüngsdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 252403 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252403-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Ergänzende Stellungnahme zur Vorlage:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“
im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 21.05.2025 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die BV Bad Godesberg hat die Vorlage am 09.04.2025 mit der Maßgabe
vertagt, dass zunächst die Generalentwässerung abzuwarten ist. Aus Sicht der
Verwaltung ist ein Beschluss vor der Sommerpause bzw. Kommunalwahl
unbedingt empfehlenswert.
Auf der 0,9 ha großen Fläche soll neben mehreren Wohngebäuden eine
dreigruppige Kindertagesstätte errichtet werden. Die BImA ist Vorhabenträgerin
und plant dort rd. 90 Wohneinheiten im Niedrigpreissektor. Vor dem
Hintergrund des anhaltenden hohen Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum in der
Stadt Bonn, hat aus Sicht der Verwaltung das Vorhaben aufgrund der Anzahl
der geplanten Wohnungen Priorität und mögliche Verfahrensschritte sollten
zügig durchgeführt werden.
Hinsichtlich der noch ausstehenden Generalentwässerungsplanung hat im
Vorfeld eine Abstimmung der Vorlage mit den Fachämtern stattgefunden. Für
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sind detaillierte Planungsinhalte noch
nicht erforderlich. Es geht zunächst darum, über die Planungsabsicht und den
städtebaulichen Entwurf zu informieren. Notwendig werden die Ergebnisse der
Generalentwässerungsplanung erst im nächsten Verfahrensschritt der
Auslegung.
Die Verwaltung ist bestrebt, den Beschluss zur frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung vor der Sommerpause zu erhalten, da sich ansonsten
das Vorhaben um mindestens ein halbes bis ein Jahr verzögern würde.
Die Verwaltung empfiehlt daher folgenden Beschluss zu fassen:
Der Planungsausschuss setzt für die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung
der BV Bad Godesberg daher eine Frist bis zur Sitzung am 25.06.2025. SollteSeite 1 von 2
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bis dahin keine abschließende Beratung in der Bezirksvertretung erfolgt sein,
gilt die Anhörung als ohne Ergebnis durchgeführt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de