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252403-01 AA · Änderungsantrag

Grüne-Änderungsantrag: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf Antrag zur Vorlage 252403

Nummer
252403-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
08.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Godesberg-Nord Ortsteil· Bad Godesberg Hauptort
  • Deichmanns Aue Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Austraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Im Meisengarten Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Rüngsdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 5,4 MB Öffnen ↗

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  1. 252403 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf

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Änderungsantrag
öffentlich
252403-01 AA
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Bad Godesberg
Dr. Christian Möller
Michael Wenzel
07.04.2025, gez. BBM Wenzel
Grüne-Änderungsantrag: Frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2
„Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg,
Ortsteil Rüngsdorf
Antrag zur Vorlage 252403
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten zum bisherigen Stand der
Ausführung der artenschutzrechtlichen vorgezogenen Ausgleichmaßnahmen
(CEF-Maßnahme) „Anbringung von Nisthilfen“ durch Fachpersonal sowie
Nachweis der Annahme dieser durch die planungsrelevanten Arten:
GARTENROTSCHWANZ, SPERBER und STAR.
Begründung
Im Plangebiet wurden nach zwei artenschutzrechtlichen Prüfungen (ASP I und
II) sowie einem von der Grünen BV-Fraktion beauftragten Gutachten (Aloiso
2023) drei geschützte Vogelarten festgestellt – nämlich der Star, der Sperber
und der in der Niederrheinischen Bucht vom Aussterben bedrohte
Gartenrotschwanz.
Laut ASP II müssen vor den Rodungsarbeiten verbindliche
Ausgleichsmaßnahmen wie das Anbringen von Nisthilfen außerhalb des
Plangebietes umgesetzt werden. Diese müssen nachweislich von den
betroffenen Arten angenommen worden sein, um Verstöße gegen das
Tötungsverbot des § 44 BNatSchG zu vermeiden. Die Verwaltung hat dies in
ihrer Stellungnahme vom 14.11.2023 bestätigt.
Das bedeutet: Ohne Nachweis einer erfolgreichen Umsiedlung dürfen keine
Baumaßnahmen beginnen. Umso wichtiger ist die Einleitung und Durchführung
der in der ASP II mit Auflage geforderten Maßnahmen – genau dazu wollen die
Antragsteller den gegenwärtigen Stand in Erfahrung bringen.Seite 1 von 29
Seite 2
Anlagen:
Aloisio, P. (2023),Ergebnisse der Vogelkartierung 2023 und
Artenschutzrechtliche Kommentierung, vom 15.08.2023
Stadt Bonn (2023), Naturschutzfachliche Stellungnahme des Amtes 67-6 zur
Aufstellung eines Bebauungsplans im Bereich der Deichmannsaue Nr. 70, vom
14.11.2023.
Anlage/n
1 Ergebnisse der Vogelkartierung Deichmannsaue 2023 (öffentlich)
2 231114_STN UNB_Rodungen Deichmannsaue_Artenschutz (öffentlich)Seite 2 von 29
Bundesstadt Bonn
Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn
Ergebnisse der Vogelkartierung 2023 und Artenschutzrechtliche
Kommentierung
Auftraggeber: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Bonn-
Bad Godesberg
Gutachter: Pascal Aloisio (M.Sc. Umweltwissenschaften)
Bonn, den 15.08.2023Seite 3 von 29
Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023
1
Inhaltsverzeichnis
1. Aufgabenstellung .......................................................................................................................... 2
2. Untersuchungsgebiet ................................................................................................................... 2
3. Methodik ......................................................................................................................................... 4
4. Ergebnisse ..................................................................................................................................... 5
4.1 Planungsrelevante Vogelarten ................................................................................................. 7
4.2 Seltene oder gefährdete Vogelarten ....................................................................................... 9
4.3 Allgemein verbreitete Vogelarten .......................................................................................... 10
5. Artenschutzrechtliche Maßnahmen ......................................................................................... 11
6. Fazit .............................................................................................................................................. 13
Anhang I – Fotodokumentation ........................................................................................................ 14
Anhang II – Liste der Vogelarten im Untersuchungsgebiet.......................................................... 20
Anhang III – Kartografische Darstellung der Ergebnisse der Vogelkartierung ......................... 21Seite 4 von 29
Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023
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1. Aufgabenstellung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) plant den Bau von 4-6
Mehrfamilienhäusern mit bis zu 100 Wohnungen an der Deichmanns Aue im Ortsteil Bonn-
Lannesdorf. Im Jahr 2021 wurde vom Büro Uwedo – Umweltplanung Dortmund eine
Artenschutzprüfung der Stufe I (Vorprüfung) sowie eine Artenschutzprüfung der Stufe II
(Vertiefende Prüfung) auf der Grundlage von faunistischen Kartierungen durchgeführt1. Das
Gutachten kam zum Schluss, dass im Plangebiet drei planungsrelevante Arten vorkommen,
darunter der in der Niederrheinischen Bucht vom Aussterben bedrohter Gartenrotschwanz.
Darauf wurde auch in einer Protokollerklärung zur Sitzung des Stadtrates vom 23. März 2023
aufmerksam gemacht.2 Um zu prüfen, ob diese Art auch im Jahr 2023 im Plangebiet
vorkommt, wurde eine Brutvogelkartierung mit 6 Terminen von Ende April bis Anfang Juni
durchgeführt.
2. Untersuchungsgebiet
Das Untersuchungsgebiet umfasst das Gelände einer ehemaligen Gärtnerei samt
verlassenen Schuppen sowie einer Brachfläche, auf dem einst ein Einfamilienhaus stand,
das mittlerweile abgebrochen wurde. Das ca. 8.000 m² große Gelände in der Gemarkung
Lannesdorf (Flur 1, Flurstück 949) umfasst mehrere Gehölze mit kleineren offenen
Strukturen sowie einer Brachfläche direkt an der Straße Deichmanns Aue.
1 Karras, N. & Borys, V. (2021): Bauvorhaben Deichmanns Aue in Bonn. Artenschutzprüfung I (Vorprüfung) und
Stufe II (Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände). Uwedo – Umweltplanung Dormund. Dortmund.
2Niederschrift Rat XI/1834v. 23.03.2023, S. 49-52 zu DS-Nr. 221329-01 (Protokollerklärung Stadtrat Dr. Chr.
Möller)Seite 5 von 29
Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023
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Abbildung 1: Übersicht Plangebiet (rot) im Luftbild / Liegenschaftskataster
Quelle: Land NRW, TIM-Online 2023
Abbildung 2: Das Gelände der ehemaligen Gärtnerei (links Archivbild aus 2021, rechts aktueller
Bestand in 2023)Seite 6 von 29
Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023
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3. Methodik
Die Ergebnisse der Vogelkartierung erfolgte nach den Methodenstandards von Südbeck et
al. (2005)3. Dabei wurden alle Vogelarten, die im Untersuchungsgebiet und der näheren
Umgebung beobachtet wurden, betrachtet.
Die Vogelkartierung umfasste insgesamt 6 Begehungen und dauerte jeweils 1-1,5 Std. Es
wurden 6 morgendliche Begehungen zwischen Ende April und Anfang Juni 2023 in Form
einer Revierkartierung durchgeführt. Da eine Begehung des Geländes nicht möglich war,
erfolgte die Kartierung von 3 verschiedenen Standorten auf öffentlichen Wegen aus (s. Abb.
3).
Abbildung 3: Beobachtungspunkte (Grüne Punkte) der Vogelkartierung 2023
Quelle: Land NRW, TIM-Online 2023
3 Südbeck, P., et al. (Hrsg., 2005). Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell.Seite 7 von 29
Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023
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Tabelle 1: Erfassungstermine der Vogelkartierung im Untersuchungsgebiet (2023)
Nr. Datum Begehung Uhrzeit Witterung
1 21.04.2023 1. Begehung 06.00 – 07.30 Leicht bewölkt, windstill, 5°C
2 03.05.2023 2. Begehung 06.00 – 07.30 Klar, windstill, 3°C
3 10.05.2023 3. Begehung 05.55 – 07.25 Bedeckt, windstill, 13°C, 15 Min.
Regenschauer
4 18.05.2023 4. Begehung 05.35 – 07.10 Klar, windstill, 3°C
5 25.05.2023 5. Begehung 05.00 – 06.00 Klar, windstill, 6°C
6 02.06.2023 6. Begehung 04.30 – 05.30 Bedeckt, leichter Wind, 12°C
4. Ergebnisse
Im Rahmen der Brutvogelkartierung wurden insgesamt 27 Vogelarten erfasst. 14 Vogelarten
brüten im Plangebiet, weitere 14 Arten im unmittelbaren Umfeld. Die Ergebnisse der
Vogelkartierung sind der Tabelle 2 zu entnehmen. Im Anhang II sind alle im
Untersuchungsgebiet vorkommenden Vogelarten nach Datum sortiert. Anhang III enthält
eine kartografische Darstellung der Vogelarten, die im Untersuchungsgebiet festgestellt
wurden.
Vier Vogelarten sind im Plangebiet als Nahrungsgäste einzustufen, die vermutlich außerhalb
des Plangebiets brüten. Eine Art konnte nur während des Frühjahrszugs nachgewiesen
werden und wird demzufolge als Durchzügler eingestuft. Weitere zwei Arten wurden nur
beim Überfliegen des Untersuchungsgebietes beobachtet. Zudem konnte bei der
Vogelkartierung ein Greifvogelhorst, der mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem Sperber
stammt, beobachtet werden.Seite 8 von 29
Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023
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Tabelle 2: Ergebnisse der Vogelkartierung im Untersuchungsgebiet (2023)
Artname RL
D
RL
NW
RL
NB
EZ Status im Plangebiet
Amsel * * * - Brutvogel, 6 Reviere
Blaumeise * * * - Brutvogel, 2 Reviere
Buchfink * * * - Brutvogel, 1 Revier
Buntspecht * * * - Brutvogel, 1 Revier
Dohle * * * - Überfliegendes Individuum am
21.04.2023
Elster * * * - Brutvogel, 2 Reviere
Gartenbaumläufer * * * - Brutvogel, 1 Revier
Gartenrotschwanz * 2 1 U Brutvogel, 1 Revier
Grünfink * * * - Brutvogel, 2 Reviere
Grünspecht * * * - Brutvogel, 1 Revier
Heckenbraunelle * * * - Brutvogel, 3 Reviere
Kleiber * * * - Nahrungsgast im
Untersuchungsgebiet
Kohlmeise * * * - Brutvogel, 6 Reviere
Mauersegler * * V - Nahrungsgast im
Untersuchungsgebiet
Mönchsgrasmücke * * * - Brutvogel, 4 Reviere
Nilgans - - - - Überfliegendes Individuum am
18.05.2023
Rabenkrähe * * * - Brutvogel, 2 Reviere
Ringeltaube * * * - Brutvogel, 10 Reviere
Rotkehlchen * * * - Brutvogel, 3 Reviere
Sommergoldhähnchen * * * - Brutvogel, 1 Revier
Singdrossel * * * - Nahrungsgast im
Untersuchungsgebiet
Sperber * * * G Nahrungsgast im
Untersuchungsgebiet
Star 3 3 3 U Brutvogel, 1 Revier
Stieglitz * * * - Nahrungsgast im
Untersuchungsgebiet
Turteltaube 2 2 1 S Durchzügler am 18.05.2023
Zaunkönig * * * - Brutvogel, 3 Reviere
Zilpzalp * * * - Brutvogel, 4 Reviere
RL D = Rote Liste Deutschland (2021), RL NRW = Rote Liste Nordrhein-Westfalen (2016), RL NB =
Rote Liste Niederrheinische Bucht (2016), * = ungefährdet, V = Vorwarnliste, R = durch extreme
Seltenheit (potenziell) gefährdet, 3 = gefährdet, 2 = stark gefährdet, 1 = vom Aussterben bedroht,
planungsrelevante Art, sonstige gefährdete Art, EZ = Erhaltungszustand atlantische Region in NRW:
G = günstig, U = ungünstig, S = schlecht.Seite 9 von 29
Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023
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4.1 Planungsrelevante Vogelarten
Gartenrotschwanz
Der Gartenrotschwanz kommt häufig in reich strukturierten Dorflandschaften mit alten
Obstwiesen und -weiden sowie in Feldgehölzen, Alleen, Auengehölzen und lichten, alten
Mischwäldern vor. Mittlerweile konzentrieren sich die Vorkommen in Nordrhein-Westfalen auf
die Randbereiche von größeren Heidelandschaften und auf sandige Kiefernwälder. Zur
Nahrungssuche bevorzugt der Gartenrotschwanz Bereiche mit schütterer Bodenvegetation.
Das Nest wird meist in Halbhöhlen in 2 bis 3 m Höhe über dem Boden angelegt, zum
Beispiel in alten Obstbäumen oder Kopfweiden. Der Gartenrotschwanz brütet jedoch auch in
Nischen (auch an Gebäuden) und oft auch in Nistkästen. Neben dem Angebot von
Bruthöhlen ist ein verfügbares Nahrungsangebot (Kleintiere) wichtig. Insbesondere die
Erreichbarkeit der Nahrung ist von Bedeutung für die Habitatwahl des Gartenrotschwanzes
(kurzwüchsige und spärliche Vegetation). Außerdem sind eine ausreichende Anzahl an Sing-
und Ansitzwarten für die Insektenjagd wichtig4.
Während der Gartenrotschwanz bundesweit mit ca. 91.000 – 155.000 Reviere5 als
ungefährdet eingestuft wird, so tritt er in Nordrhein-Westfalen immer seltener als Brutvogel
auf. Der Gesamtbestand wird auf 5.000 bis 7.500 Brutpaare geschätzt (2015). In Nordrhein-
Westfalen ist die Art daher stark gefährdet (Rote Liste Kategorie 2). In der Niederrheinischen
Bucht ist die Art sogar vom Aussterben bedroht6.
Bei der Vogelkartierung im Rahmen einer ASP der Stufe II (vertiefende Prüfung)7 im Jahr
2021, konnte an jeweils einem Termin ein singendes Männchen und ein futtertragender
Altvogel beobachtet werden. Daher bestand für diese planungsrelevante Art ein
Brutnachweis (Brutzeitcode C14: „Altvögel, die Kot oder Futter tragen“ nach Südbeck et al.8).
Bei der aktuellen Vogelkartierung 2023 konnte am 21.04.2023 ein Gartenrotschwanzpaar
zuerst am nördlichen Teil des Plangebiets festgestellt werden, später noch mal südlich des
Plangebiets in eines der angrenzenden Gärten (s. Abb. 4). Am 02.06.2023 konnten im
nördlichen Teil Plangebiets mind. 3 (evtl. sogar 4) flügge Jungvögel beobachtet werden (s.
Abb. 4).
4 LANUV (2019):
https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe/voegel/massn_stat/1030
92
5 Gerlach, B., R. Dröschmeister, T. Langgemach, K. Borkenhagen, M. Busch, M. Hauswirth, T. Heinicke, J. Kamp,
J. Karthäuser, C. König, N. Markones, N. Prior, S. Trautmann, J. Wahl & C. Sudfeldt (2019): Vögel in Deutschland
– Übersichten zur Bestandssituation. DDA, BfN, LAG VSW, Münster.
6 Grüneberg, C., Sudmann, S. R., Herhaus, F., Herkenrath, P., Jöbges, M. M., Nottmeyer K., Schidelko, K.,
Schmitz, M., Schubert, W., Stiels, D. & Weiss, J. (2016): Rote Liste der Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 6.
Fassung, Stand: Juni 2016. Nordrhein-Westfälischen Ornithologengesellschaft (NWO) & Landesamt für Umwelt
und Verbraucherschutz (LANUV). Charadius 52, Heft 1-2, 2016 (2017): 1-66.
7 Karras, N. & Borys, V. (2021): Bauvorhaben Deichmanns Aue in Bonn. Artenschutzprüfung I (Vorprüfung) und
Stufe II (Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände). Uwedo – Umweltplanung Dormund. Dortmund.
8 Südbeck, P., et al. (Hrsg., 2005). Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell.Seite 10 von 29
Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023
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Abbildung 4: Fundorte des Gartenrotschwanzes bei der Vogelkartierung 2023 (rot:
Beobachtungen am 21.04.2023, blau: Beobachtung der Jungvögel am 02.06.2023)
Quelle: Land NRW, TIM-Online 2023
Sperber
Sperber leben in abwechslungsreichen, gehölzreichen Kulturlandschaften mit einem
ausreichenden Nahrungsangebot an Kleinvögeln. Bevorzugt werden halboffene
Parklandschaften mit kleinen Waldinseln, Feldgehölzen und Gebüschen. Reine Laubwälder
werden kaum besiedelt. Im Siedlungsbereich kommt er auch in mit Fichten bestandenen
Parkanlagen und Friedhöfen vor. Die Brutplätze befinden sich meist in Nadelbaumbeständen
(v.a. in dichten Fichtenparzellen) mit ausreichender Deckung und freier Anflugmöglichkeit,
wo das Nest in 4 bis 18 m Höhe angelegt wird.
Bei der Vogelkartierung 2021 wurde diese Art wegen des Überflugs als Nahrungsgast
eingestuft werden. Schon im Rahmen der ASP II im Jahr 2021 wurde ein Greifvogelhorst
genannt. Am 21.04.2023 sowie am 25.05.2023 konnte jeweils ein Sperber mit Anflug auf
einer Fichte, in der sich ein Greifvogelhorst befindet, beobachtet werden. Die genaue
Verortung des Greifvogelhorstes ist in der kartografischen Darstellung in Anhang III zu
finden. Hinweise auf eine Brut konnte jedoch nicht erbracht werden.Seite 11 von 29
Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023
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Star
Der Star hat Vorkommen in einer Vielzahl von Lebensräumen. Als Höhlenbrüter benötigt er
Gebiete mit einem ausreichenden Angebot an Brutplätzen (z.B. ausgefaulte Astlöcher,
Buntspechthöhlen) und angrenzenden offenen Flächen zur Nahrungssuche. Durch
bereitgestellte Nisthilfen brütet dieser Kulturfolger auch immer häufiger in Ortschaften, wo
ebenso alle erdenklichen Höhlen, Nischen und Spalten an Gebäuden besiedelt werden.
2021 konnten insgesamt 5 Brutreviere im angrenzenden Waldbestand nachgewiesen
werden. Zudem bestand im südwestlichen Teil des Plangebiets ein Brutverdacht.
Bei der Vogelkartierung 2023 wurden außerhalb des Plangebietes Stare bei der
Nahrungssuche beobachtet. Am 18.05.2023 wurden 2 Stare mehrmals im südöstlichen Teil
des Plangebiets an einer Linde beobachtet. Am 25.05.2023 konnte am selben Baum ein
fütternder Altvogel beobachtet werden. Das Tier flog mehrmals mit Futter in den Baum
hinein. Der Star wird daher als Brutvogel im Plangebiet eingestuft.
Turteltaube
Als ursprünglicher Bewohner von Steppen- und Waldsteppen bevorzugt die Turteltaube
offene bis halboffene Parklandschaften mit einem Wechsel aus Agrarflächen und Gehölzen.
Die Brutplätze liegen meist in Feldgehölzen, baumreichen Hecken und Gebüschen, an
gebüschreichen Waldrändern oder in lichten Laub- und Mischwäldern. Zur
Nahrungsaufnahme werden Ackerflächen, Grünländer und schütter bewachsene
Ackerbrachen aufgesucht. Im Siedlungsbereich kommt die Turteltaube eher selten vor, dann
werden verwilderte Gärten, größere Obstgärten, Parkanlagen oder Friedhöfe besiedelt. Das
Nest wird in Sträuchern oder Bäumen in 1 bis 5 m Höhe angelegt.
Bei der Brutvogelkartierung 2023 konnte einmalig eine Turteltaube am 18.05.2023 über das
Plangebiet fliegend beobachtet werden. Da die Art zur Zugzeit nur einmal beobachtet wurde,
ist von einem Durchzügler auszugehen.
4.2 Seltene oder gefährdete Vogelarten
Mauersegler
Die ursprünglich an Felsen brütende Mauersegler sind Kulturfolger in Stadt- und
Dorflebensräumen. Die Brutplätze befinden sich meist in horizontalen Hohlräumen hoher
Gebäude. Die Art wird in der biogeografischen Region der Niederrheinischen Bucht in der
Vorwarnliste geführt.
Am 10.05.2023 sowie am 25.05.2023 konnten mehrere Mauersegler über dem Plangebiet
kreisend beobachtet werden. Die Art wird als Nahrungsgast eingestuft.Seite 12 von 29
Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023
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4.3 Allgemein verbreitete Vogelarten
Neben den planungsrelevanten und gefährdeten Arten konnten bei der Vogelkartierung 2023
weitere 22 allgemein verbreitete Vogelarten im Plangebiet und näheren Umgebung
beobachtet werden, die sowohl in Deutschland als auch in Nordrhein-Westfalen in der Roten
Liste keiner Gefährdungskategorie zugeordnet werden.
Am häufigsten wurden Ringeltauben mit mind. 10 Revieren, gefolgt von Amsel und
Kohlmeise mit je 6 Revieren festgestellt. Mönchsgrasmücke und Zilpzalp kommen mit je 4
Revieren auch recht häufig vor. Heckenbraunelle, Rotkehlchen und Zaunkönig kommen mit
je 3 Revieren vor, Blaumeise, Elster, Grünfink und Rabenkrähe sind mit je 2 Revieren
vertreten. Die Arten Buchfink, Buntspecht, Gartenbaumläufer, Grünspecht und
Sommergoldhähnchen kommen mit je einem Brutrevier im Untersuchungsgebiet vor.
Der Verlust von Niststätten der hier vorkommenden verbreiteten und nicht gefährdeten
Vogelarten durch das Vorhaben ist artenschutzrechtlich unbedenklich. Diese Vogelarten
bauen jährlich neue Nester an wechselnden Standorten. Im Umfeld des Eingriffs sind
ausreichend Ausweichhabitate vorhanden.Seite 13 von 29
Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023
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5. Artenschutzrechtliche Maßnahmen
Durch das geplante Bauvorhaben gehen Nistplatze von planungsrelevanten Arten verloren.
Für diesen Verlust müssen sogenannte vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-
Maßnahmen) erzielt werden. Im Methodenhandbuch vom MULNV9 werden eine Reihe an
vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen beschreiben.
Maßnahmen Gartenrotschwanz
Nach dem Methodenhandbuch ist das Anbringen von Nisthilfen eine sehr wirksame
Maßnahme. Demnach sind pro betroffenem Paar mind. 3 artspezifische Nisthilfen im Umfeld
anzubringen. Von Vorteil ist, wenn in einem Obstgarten verschiedene Nistkastentypen
angeboten werden. Die Kästen müssen mindestens jährlich auf Funktionsfähigkeit überprüft
und gereinigt werden. Nisthilfen können vom Gartenrotschwanz unmittelbar angenommen
werden. Um den Rotschwänzen eine Raumerkundung und Eingewöhnungszeit zu
ermöglichen, sollen die Kästen mit einer Vorlaufzeit von > 1 Jahr aufgehängt werden.
Zudem formuliert das MULNV weitere Maßnahmen bzgl. des Standortes:
 Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und
Gefahrenquellen ist sicherzustellen. Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im
Siedlungsbereich möglich.
 Mit Ausnahme des Vorhandenseins ausreichender Bruthöhlen müssen die sonstigen
Habitatanforderungen des Gartenrotschwanzes erfüllt werden (Alternativ
Durchführung in Kombination mit der Maßnahme Anpflanzung von Obstbäumen als
Streuobstwiese).
 Aufgrund der Revier- und Geburtsortstreue des Gartenrotschwanzes sollen Nisthilfen
idealerweise entweder im direkten Bereich bestehender Reviere oder unmittelbar
angrenzend (bis ca. 1 km) angebracht werden.
 Aufgrund der Anforderungen an insektenreiche und schütter bewachsene oder
kurzwüchsige Nahrungshabitate eignen sich besonders nährstoffärmere Standorte.
Das Anbringen von Nisthilfen kann den Brutbestand im nahen Umfeld an ein ehemaliges
Revier sichern. Diese Maßnahme betrifft jedoch nur ein Teilhabitat und ist i.d.R. nur in
Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam. Die Auswahl eines Standorts für diese
Maßnahme muss gut gewählt werden. Der Standort um die Nistkästen anzubringen, darf
nicht weiter als 1 km vom aktuellen Brutort sein, idealerweise so nah wie möglich. Die
Habitatstrukturen müssen ebenfalls vorhanden sein.
Als Gefährdungen und Beeinträchtigungen nennt das MULNV den „Verlust oder Entwertung
von strukturreichen Dörfern mit Obstwiesen und -weiden, Feldgehölzen, Baumreihen sowie
von Parkanlagen und Gärten mit alten Obstbäumen“. Durch das geplante Bauvorhaben trifft
dies im Plangebiet zu, da nicht nur die Lebensstätte des Gartenrotschwanzes verloren
gehen, sondern auch dessen Lebensraum.
9 MULNV & FÖA (2021): Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in NRW – Bestandserfassung,
Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen und Monitoring, Aktualisierung 2020.Seite 14 von 29
Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023
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Der Gartenrotschwanz ist reviertreu, teilweise auch nistplatztreu. Durch das geplante
Bauvorhaben geht möglicherweise eine über mehrere Jahre traditionell genutzte Niststätte
des Gartenrotschwanzes verloren. Die in der Niederrheinischen Bucht vom Aussterben
bedrohte Art kommt im Bonner Raum kaum noch vor. Daher hat dieses Brutpaar eine
besondere Bedeutung für die Lokalpopulation. Der immer seltener werdende Vogel in
Nordrhein-Westfalen und der Niederrheinischen Bucht sollte daher besonders geschützt
werden. Von einer Bebauung des Plangebiets, insbesondere der westliche Teil, ist daher
abzuraten. Der Verlust dieser Niststätte kann sich erheblich auf die ohnehin schon kleine
Lokalpopulation der Niederrheinischen Bucht auswirken.
Es ist daher zwingend notwendig, ein Konzept zur Erhaltung des Gartenrotschwanzes zu
entwickeln. Bevor dieses nicht vorliegt, ist das Bauvorhaben aus artenschutzrechtlicher Sicht
nicht zulässig. Als Erhaltungsziele bzw. –maßnahmen, benennt das MULNV die „Erhaltung
und Entwicklung von kleinräumig strukturierten Dörfern, alten Obstwiesen und -weiden,
Baumreihen, Feldgehölzen sowie von Parkanlagen und Gärten mit alten
Obstbaumbeständen“.
Maßnahmen Star
Als Maßnahme für den Star hat sich das Anbringen von Nisthilfen bewährt. Dem
Methodenhandbuch nach sollte pro betroffenes Revier mind. 3 Nisthilfen angebracht werden.
Bei Bäumen sollten die Nistkästen in ca. 4 m Höhe in wettergeschützter Lage an Gebäuden
an den Hausgiebeln angebracht werden. Wiederkehrende Maßnahmen zur
Funktionssicherung sind ebenfalls notwendig. Die Kästen sind im Winter jährlich auf
Funktionsfähigkeit zu überprüfen. In diesem Rahmen erfolgt auch eine Reinigung (Entfernen
von Vogel- und anderen alten Nestern). Zudem muss sichergestellt werden, dass
kurzrasiges nicht zu trockenes Grünland als Nahrungshabitat im Umfeld bis ca. 200 - 500 m
vorhanden ist.Seite 15 von 29
Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023
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6. Fazit
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) plant den Bau von 4-6
Mehrfamilienhäusern mit bis zu 100 Wohnungen an der Deichmanns Aue im Ortsteil Bonn-
Lannesdorf. Da im Jahr 2021 vom Büro Uwedo – Umweltplanung Dortmund im Plangebiet
drei planungsrelevante Arten nachgewiesen werden konnten, darunter der in der
Niederrheinischen Bucht vom Aussterben bedrohter Gartenrotschwanz, wurde eine
Brutvogelkartierung im Jahr 2023 durchgeführt, um zu prüfen, ob diese Arten immer noch im
Plangebiet vorkommen.
Bei der Brutvogelkartierung im Jahr 2023 konnten insgesamt 27 Vogelarten im Plangebiet
und der näheren Umgebung festgestellt werden. Es konnten 2 planungsrelevante
Brutvogelarten im Plangebiet bestätigt werden. Während ein futtertragender Star mehrmals
beim Ein- und Ausflug einer Linde beobachtet werden konnte, konnte am 02.06.2023 mind. 3
flügge Gartenrotschwänze beobachtet werden. Zudem wurde ein Sperber an 2 Tagen beim
Anfliegen einer Fichte mit einem Greifvogelhorst beobachtet.
Durch das geplante Bauvorhaben gehen ein potenziell genutzter Greifvogelhorst für den
Sperber sowie jeweils eine Niststätte des Gartenrotschwanzes und des Stares verloren. Für
den Verlust dieser Lebensstätten sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen notwendig.
Eine Besonderheit stellt jedoch der Gartenrotschwanz dar. Der reviertreu, teilweise auch
nistplatztreu Gartenrotschwanzes ist in der Niederrheinischen Bucht vom Aussterben
bedroht. Dieses Brutpaar hat daher eine besondere Bedeutung für die Lokalpopulation. Der
immer seltener werdende Vogel in Nordrhein-Westfalen und der Niederrheinischen Bucht
sollte daher besonders geschützt werden. Der Verlust dieser Niststätte kann sich erheblich
auf die ohnehin schon kleine Lokalpopulation der Niederrheinischen Bucht auswirken. Es
sollte ein Konzept zur Erhaltung des Gartenrotschwanzes entwickelt werden. Somit könnte
der vom Aussterben bedrohte Gartenrotschwanz in der Niederrheinischen Bucht geschützt
und durch die richtigen Maßnahmen der Bestand gesichert, möglicherweise sogar erhöht
werden.Seite 16 von 29
Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023
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Anhang I – Fotodokumentation
Foto 1: Eingang der ehemaligen Gärtnerei an der Deichmanns Aue
Foto 2: Brutplatz des Gartenbaumläufers am Eingang der ehemaligen GärtnereiSeite 17 von 29
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Foto 3: Brachfläche an der Deichmanns Aue mit Brutbaum vom Star
Foto 4: Brachfläche an der Deichmanns Aue mit dem Greifvogelhorst in einer FichteSeite 18 von 29
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Foto 5: Fichte mit Greifvogelhorst an der Deichmanns Aue
Foto 6: Die Straße „Deichmanns Aue“Seite 19 von 29
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Foto 7: Vorgärten der Gebäude an der Austraße
Foto 8: Vorgärten der Gebäude an der AustraßeSeite 20 von 29
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Foto 9: westlicher Aussichtspunkt zwischen Austraße und der Straße „Im Meisengarten“
Foto 10: Hintergärten der Gebäude an der Austraße sowie Gehölze des PlangebietsSeite 21 von 29
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Foto 11: Gehölzbestand im östlichen Teil des Plangebiets an der Deichmanns Aue
Foto 12: Die Deichmanns Aue bei DämmerungSeite 22 von 29
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Anhang II – Liste der Vogelarten im Untersuchungsgebiet
Art: Datum:
Amsel 21.04.23, 03.05.23, 10.05.23, 18.05.23, 25.05.23, 02.06.23
Blaumeise 21.04.23, 03.05.23, 10.05.23, 25.05.23
Buchfink 10.05.23, 18.05.23, 25.05.23
Buntspecht 21.04.23, 18.05.23, 25.05.23
Dohle 21.04.23
Elster 18.05.23, 02.06.23
Gartenbaumläufer 21.04.23, 03.05.23, 10.05.23, 18.05.23
Gartenrotschwanz 21.04.23, 02.06.23
Grünfink 21.04.23, 10.05.23
Grünspecht 21.04.23, 03.05.23, 25.05.23, 02.06.23
Heckenbraunelle 21.04.23, 03.05.23, 10.05.23
Kleiber 21.04.23
Kohlmeise 21.04.23, 03.05.23, 18.05.23, 25.05.23, 02.06.23
Mauersegler 10.05.23, 25.05.23
Mönchsgrasmücke 21.04.23, 03.05.23, 10.05.23, 18.05.23, 25.05.23, 02.06.23
Nilgans 18.05.23
Rabenkrähe 03.05.23, 10.05.23, 18.05.23, 25.05.23
Ringeltaube 21.04.23, 03.05.23, 10.05.23, 18.05.23, 25.05.23
Rotkehlchen 21.04.23, 03.05.23, 10.05.23, 18.05.23, 25.05.23, 02.06.23
Sommergoldhähnchen 18.05.23, 25.05.23
Singdrossel 21.04.23
Sperber 21.04.23, 25.05.23
Star 03.05.23, 10.05.23, 18.05.23, 25.05.23
Stieglitz 10.05.23
Turteltaube 18.05.23
Zaunkönig 21.04.23, 03.05.23, 10.05.23, 18.05.23, 25.05.23, 02.06.23
Zilpzalp 21.04.23, 03.05.23, 10.05.23, 18.05.23, 25.05.23, 02.06.23Seite 23 von 29
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Anhang III – Kartografische Darstellung der Ergebnisse der
Vogelkartierung
Karte A: Planungsrelevante Vogelarten M 1:1000
Karte B: Revierzentren verbreiteter Brutvogelarten M 1:1000Seite 24 von 29
25 0 25 50 75 100 m
Planungsrelevante Vogelarten
Greifvogelhorst
Revier Gartenrotschwanz
Brutplatz Star
Andere Symbole
Plangebiet
LegendeSeite 25 von 29
25 0 25 50 75 100 m
Revierzentren verbreitete Brutvogelarten
Amsel
Blaumeise
Buchfink
Buntspecht
Elster
Gartenbaumläufer
Grünfink
Grünspecht
Heckenbraunelle
Kohlmeise
Mönchsgrasmücke
Rabenkrähe
Ringeltaube
Rotkehlchen
Sommergoldhähnchen
Zaunkönig
Zilpzalp
Andere Symbole
Plangebiet
LegendeSeite 26 von 29
Amt 67-6
Untere Naturschutzbehörde
Telefon:
E-Mail:
Datum:
77-4545
naturschutz@bonn.de
14.11.2023
An Fraktion Bündnis 90/die Grünen
im Rat der Bundesstadt Bonn
Herrn Dr. C. Möller, Vorsitzender Ausschuss für
Umwelt, Klima und Lokale Agenda
Vorhaben Aufstellung eines Bebauungsplans im Bereich der
Deichmannsaue Nr. 70
Lage Stadtbezirk Bad Godesberg, OT: Godesberg-Nord
N A T U R S C H U T Z F A C H L I C H E S T E L L U N G N A H M E
Bezüglich der schriftlichen Anfrage vom 10.11.2023 mit Bitte um Prüfung der im Bereich der
Deichmanns Aue (Flurstück 949) stattgefundenen Rodungsarbeiten kann im Ergebnis festgehalten
werden, dass es zu keinem Auslösen von Verbotstatbeständen nach §44 BNatSchG gekommen ist.
 die genehmigungsfreien Rodungen der Gehölze im Abbruchbereich der Geräteschuppen
wurden artenschutzrechtlich korrekt außerhalb des allgemeinen Brutzeitraums der Vögel
(d.h. außerhalb des Zeitraumes vom 01. März bis 30. September / Bauzeitenregelung gem.
§ 39 (5) Nr. 2 BNatSchG) durchgeführt um Konflikte mit Vogelbruten und Fledermäusen
sowie um Verbotsbestände nach § 44 (1) BNatSchG zu vermeiden (vgl. Anlage 1 – Bereich
Baustellenzufahrt).
 Der Antrag auf Fällung von satzungsgeschütztem Baumbestand zum Abbruch eines
schadstoffbelasteten Gebäudes vom 22.08.23 wurde am 12.09.23 seitens der UNB mit dem
Genehmigungsergebnis erteilt, dass einer der beiden beantragten Bäume entfernt werden
kann (vgl. Anlage 2 – Ausschnitt Baumbewertung).
~ Die Auflage einer verbindlichen Ersatzpflanzung ist ebenfalls Bestandteil der
Genehmigung und ist durch die Vorhabenträgerin umzusetzen.
 die im folgenden aufgeführten Auflagen aus der ASP II die im Zusammenhang mit dem
Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden müssen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch
nicht relevant. Sie sind allerdings vor den Rodungsarbeiten des restlichen Grundstücks
verbindlich umzusetzen und müssen nachweislich durch die entsprechenden Arten
angenommen worden sein, um Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG ausschließen zu
können:
 Ausführung der artenschutzrechtlichen vorgezogenen Ausgleichmaßnahmen (CEF-
Maßnahme) „Anbringung von Nisthilfen“ durch Fachpersonal sowie Nachweis der
Annahme dieser durch die planungsrelevanten Arten: GARTENROTSCHWANZ und
STAR,
 ökologischer Baubegleitung (öBB) für die Entfernung von Höhlenbäumen und
 Beteiligung der UNB Bonn durch entsprechende öBB-Protokolle.
Alle Auflagen sind der Vorhabenträgerin bekannt und werden entsprechend im Rahmen des
weiteren Bauleitplan- / Baugenehmigungsverfahren beachtet und durch die UNB
begleitet/geprüft.Seite 27 von 29
Anlage 1:Seite 28 von 29
Anlage 2:Seite 29 von 29

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Datenstand: 03.11.2026, 12:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de