252387-07 · Beschlussvorlage
N-Vorlage zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6914-1 „Akazienweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof
Kerndaten
- Nummer
- 252387-07
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Tulpenbaumweg Hauptort
- Akazienweg
- Stadthaus
- Berliner Platz
- Markt
- Heiderhof
- Lannesdorf
- Bad Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 252387-07 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III N-Vorlage zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6914-1 „Akazienweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6914-1 „Akazienweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof vom 08.07.2025 (vgl. 252387) wird aufgehoben. 2. Dem Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6914-1 „Akazienweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof wird in der nachstehenden abgeänderten Form zugestimmt: 1. Für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6914-1 "Akazienweg" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof zur Erweiterung des Heiderhof Centers, Akazienweg und Tulpenbaumweg ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie online (www.bonn-macht-mit.de). Zudem erfolgt ein Aushang der Planunterlagen auch in der Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Eine Bürgerinformationsveranstaltung wird durchgeführt. 3. Die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. 4. Der überarbeiteten Planung wird zugestimmt. Für die 19 zu entfallenden Bäume werden auch 19 Ersatzpflanzungen im Plangebiet vorgenommen. Alle Außenanlagen, die keine besonderen Funktionen wie Parkplätze haben, werden begrünt. Wo technisch möglich, sind alle geeigneten Dach- und Fassadenflächen zu begrünen.Seite 1 von 10 Seite 2 5. Es sollen alle Möglichkeiten für eine optimale Regenwasserversickerung untersucht werden. Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Maßnahmen zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung nach dem Prinzip der Schwammstadt in den B-Planaufzunehmen (z.B. Retentionsflächen, Baumrigolen, Zisternen). 6. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Anlage einer ebenerdigen Aufenthaltsfläche außerhalb der Wegebeziehungen und den vorgesehenen größeren Fahrradabstellplätzen eingerichtet werden kann. 7. Für die Bauzeit sollen Lärm- bzw. Schallschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Während der Bauphase sind konkrete Lärm- und Staubschutzmaßnahmen vorzusehen (z.B. lärmarme Baulogistik, Arbeitszeiten, Schallschutzwände). Begründung: Damit das Vorhaben zur Stärkung des Zentrums vom Ortsteil Heiderhof sowie zur Schaffung von dringend benötigten Wohnraum umgesetzt werden kann, werden die Beschlusspunkte 8 und 9 aus dem Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6914-1 „Akazienweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof vom 08.07.2025 zurückgenommen. Die in Rede stehenden Beschlusspunkte sind aus Sicht des Vorhabenträgers nicht umsetzbar und in seinem Schreiben vom 28.07.2025 (siehe Anlage 1) hat er dazu Folgendes mitgeteilt: „Bei Fortbestand sehen wir uns daher nicht in der Lage, dieses Projekt wirtschaftlich zu realisieren und müssen dann die weiteren Planungen für eine sinnvolle und zur Stärkung des Standorts notwendige Erweiterung des Heiderhof Center einstellen. Die Chance zur zukunftsorientierten Umnutzung des derzeit als Parkplatz versiegelten, städtischen Grundstücks wie auch die Errichtung dringend benötigten, geförderten Wohnraums bleibt dann ungenutzt.“ Die ursprüngliche Beschlussvorlage (DS-Nr. 252387) der Verwaltung lautete: 1. Für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6914-1 "Akazienweg" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof zur Erweiterung des Heiderhof Centers, Akazienweg und Tulpenbaumweg ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie online (www.bonn- macht-mit.de). Zudem erfolgt ein Aushang der Planunterlagen auch in der Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Eine Bürgerinformationsveranstaltung wird durchgeführt. 3. Die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1Seite 2 von 10 Seite 3 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6914-1 „Akazienweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof wurde in der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen am 08.07.2025 mit zusätzlichen Beschlusspunkten gefasst (Niederschriftenauszug zu DS-Nr. 252387). Die Umsetzbarkeit der Beschlusspunkte wurde unter Einbindung des Vorhabenträgers geprüft und bewertet. Nachfolgend wird zu den einzelnen Beschlusspunkten Stellung bezogen: Beschlusspunkte 1-3 1. Für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6914-1 "Akazienweg" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof zur Erweiterung des Heiderhof Centers, Akazienweg und Tulpenbaumweg ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie online (www.bonn-macht-mit.de). Zudem erfolgt ein Aushang der Planunterlagen auch in der Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Eine Bürgerinformationsveranstaltung wird durchgeführt. 3. Die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Die Beschlusspunkte 1-3 werden im weiteren Verfahren berücksichtigt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB entsprechend durchgeführt. Beschlusspunkt 4 4. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechend dem Beschluss des Rates vom 16.09.2021 zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6914-1 für die entfallenden 22 Bäume auch mindestens 22 Ersatzpflanzungen in unmittelbarer Nähe des Plangebiets vorzunehmen. Alle Außenanlagen, die keine besonderen Funktionen wie Parkplätze haben, werden begrünt. Wo technisch möglich, sind alle geeigneten Dach- und Fassadenflächen zu begrünen. In Abstimmung mit dem Vorhabenträger konnte die Planung bzgl. der zu fällenden Bäume und der Ersatzpflanzungen optimiert werden, sodass nunmehr nur 19 Bäume entfallen müssen, dem auch 19 Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück gegenüber stehen. Im beigefügten Lageplan sind die zu fällenden Bäume und die Ersatzpflanzungen dargestellt (siehe Anlage 2). Dabei wird der Baum im nordwestlichen Eckbereich des Gebäudes erhalten und die mit Nr. 12,14, und 15 bezeichneten Bäume hinzugefügt. Zusätzlich wird versucht auch den Baum im Kurvenbereich des Akazienweg nördlich der Zufahrt zu erhalten, was nach jetziger Einschätzung möglich sein müsste, jedoch noch einer endgültigen Prüfung hinsichtlich der geplanten Anlieferung bedarf. Flächen, die nicht für Zuwegungen, Anlieferung und Stellplätze benötigtSeite 3 von 10 Seite 4 werden, werden begrünt. Für den Neubau sowie die Aufstockung des Bestandsgebäudes sind Flachdächer mit Dachbegrünung in Kombination mit Photovoltaikanlagen vorgesehen. Fassadenbegrünungen von fensterlosen Fassadenbereichen sind ebenfalls geplant. Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche Fassadenflächen sich dafür eignen. Beschlusspunkt 5 5. Es sollen alle Möglichkeiten für eine optimale Regenwasserversickerung untersucht werden. Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Maßnahmen zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung nach dem Prinzip der Schwammstadt in den B-Plan aufzunehmen (z.B. Retentionsflächen, Baumrigolen, Zisternen). Die Verwaltung weist daraufhin, dass ein Baugrundgutachten im Jahr 2023 erstellt wurde, das besagt, dass der Boden aufgrund der geringen Durchlässigkeit für eine Niederschlagsversickerung ungeeignet ist. Daher ist auf dem Grundstück die Regenwasserversickerung bzw. -rückhaltung im nennenswerten Umfang nicht möglich. Durch die vorgesehene Begrünung der Dachflächen kann ein Teil des anfallenden Niederschlagswassers zurück gehalten und gespeichert werden. Beschlusspunkt 6 6. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Anlage einer ebenerdigen Aufenthaltsfläche außerhalb der Wegebeziehungen und den vorgesehenen größeren Fahrradabstellplätzen eingerichtet werden kann. Durch die Verschiebung des Neubaukörpers Richtung Osten konnte eine attraktive Eingangssituation geschaffen werden, sodass neben den Zuwegungen zu den Wohnungseingängen auch eine kleine Grünfläche Aufenthaltsmöglichkeiten bieten kann. Darüber hinaus bietet die angrenzende große öffentliche Parkanlage eine Vielzahl von Spiel- und Aufenthaltsangeboten. Die Fläche vor dem Eingang zum Lebensmittelmarkt soll Möglichkeiten zum kurzzeitigen Aufenthalt bieten. Zudem ist vor dem Bestandgebäude Raum, um auch hier Verweilmöglichkeiten zu schaffen. Dies ist im weiteren Verfahren bzw. im Zuge der Umsetzung zu prüfen. Hierbei gilt es zu bedenken, dass weitere Aufenthaltsmöglichkeiten nicht in Konkurrenz zu dem Angebot im bestehenden Zentrum stehen und dieses dadurch gefährden sollten. Beschlusspunkt 7 7. Für die Bauzeit sollen Lärm- bzw. Schallschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Während der Bauphase sind konkrete Lärm- und Staubschutzmaßnahmen vorzusehen (z.B. lärmarme Baulogistik, Arbeitszeiten, Schallschutzwände). Der Vorhabenträger wurde über den Beschlusspunkt informiert. DiesbezüglicheSeite 4 von 10 Seite 5 Regelungen werden im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens getroffen. Beschlusspunkt 8 8. Die Planung muss ausreichende Flächen für einen konkurrenzfähigen Lebensmittelmarkt vorsehen (vgl. vergleichbare Märkte wie EDEKA Mohr in Lannesdorf). Die im Ursprungsbeschluss vorgesehene Ansiedlung eines Drogeriemarkts im bisherigen EDEKA-Gebäude ist ausdrücklich zu sichern. Der Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 28.07.2025 zur Beschlussfassung Stellung genommen und hierzu Folgendes mitgeteilt: „Die Fällung der nördlich des geplanten Vorhabens vorhandenen Bäume ist immer erforderlich, da die Grundfläche des Marktes nicht um 11,50 m in der Breite reduziert werden kann. Dies war auch bereits bei unserem Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens vom 14.09.2020 vorgesehen und den Planunterlagen ersichtlich. Eine solche Verkleinerung des Baukörpers deckt sich nicht mit den politischen Vorgaben an die Größe des Marktes, ebenso wenig mit den Anforderungen der Handelsketten an einen Vollsortimenter. Diese haben auch bereits eine derartige Reduzierung der Handelsfläche im neu geplanten Marktgebäude abgelehnt. Dies würde auch für uns wirtschaftlich eine Neuplanung ad absurdum führen und wir würden das derzeitige Marktgebäude beibehalten und auf einen Neubau verzichten.“ Über die Ansiedlung eines Drogeriemarktes wird die Verwaltung mit dem Vorhabenträger im Austausch bleiben. Ob ein Drogeriemarkt Interesse an einer Ansiedlung an dem Standort hat, kann nicht im Bebauungsplanverfahren festgeschrieben werden. Beschlusspunkt 9 9. Der Baukörper des neuen Heiderhof Centers 2 ist so zu verschieben oder umzuplanen, dass die nördlich gelegene Baumgruppe, die sich oberhalb des jetzt bestehenden westlichen Parkplatzes bzw. südlich der 9-geschossigen Wohnbebauung befindet, erhalten werden kann. Der Vorhabenträger teilt in seinem Schreiben außerdem mit, dass eine Verschiebung des Baukörpers nach Süden nicht möglich ist: „Im Lageplan haben wir dargestellt, dass die Abstandsflächen des geplanten Neubaus exakt an die der umgebenden Bestandsbauten anschließen. Weiter würde eine Verschiebung nach Süden die Fällung der dort vorhandenen Baumreihe erfordern und gleichzeitig die Wohnverhältnisse für die neu geplanten, zum Giebel des Hochhauses ausgerichteten Wohnungen des Neubaus bis zur Unzulässigkeit beeinträchtigen. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass eine Verschiebung in Nord-Süd-Richtung ausgeschlossen ist.“ (siehe Anlage 3) Im Hinblick auf das o. g. Schreiben des Vorhabenträgers nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Um das Zentrum des Ortsteils Heiderhof durch einen neuen LebensmittelmarktSeite 5 von 10 Seite 6 sowie neuen Wohnraum zu attraktiveren und zu stärken, empfiehlt die Verwaltung, die Beschlusspunkte 8 und 9 zurückzunehmen und Beschlusspunkt 4 in abgeänderter Form (19 Fällungen und 19 Ersatzpflanzungen) neu zu fassen. Anlage/n 1 Anlage 1 - VT Schreiben 28.07.2025, Akazienweg (öffentlich) 2 Anlage 2 - Bäume, Akazienweg (öffentlich) 3 Anlage 3 - Abstandsflächen, Akazienweg (öffentlich)Seite 6 von 10 Arealis Immobilien KG Tulpenbaumweg 12 53177 Bonn Arealis Immobilien KG | Tulpenbaumweg 12 | 53177Bonn AG Bonn | HRA 8185 | Geschäftsführer: Christoph Gügel - Immobilienökonom (ebs) Tel. 0228 / 910 712-0 | Fax 0228 / 910 712-29 | www.arealis-immobilien.de Sehr geehrte Damen und Herren, zum Änderungsantrag der Koalition vom 08.07.2025 (Nr. 252387-06 AA) nehmen wir in Ab- stimmung mit unserem Architekten Dipl.-Ing. Nikolaus Decker – BauWerkStadt Bonn - gerne Stellung. ABSTANDSFLÄCHEN Im Lageplan haben wir dargestellt, dass die Abstandsflächen des geplanten Neubaus exakt an die der umgebenden Bestandsbauten anschließen. Weiter würde eine Verschiebung nach Süden die Fällung der dort vorhandenen Baumreihe erfordern und gleichzeitig die Wohnver- hältnisse für die neu geplanten, zum Giebel des Hochhauses ausgerichteten Wohnungen des Neubaus bis zur Unzulässigkeit beeinträchtigen. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass eine Verschiebung in Nord-Süd-Richtung ausgeschlossen ist. QUERSCHNITT Die Fällung der nördlich des geplanten Vorhabens vorhandenen Bäume ist immer erforderlich, da die Grundfläche des Marktes nicht um 11,50 m in der Breite reduziert werden kann. Dies war auch bereits bei unserem Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens vom 14.09.2020 vorgesehen und den Planunterlagen ersichtlich. Eine solche Verkleinerung des Baukörpers deckt sich nicht mit den politischen Vorgaben an die Größe des Marktes, ebenso wenig mit den Anforderungen der Handelsketten an einen Vollsortimenter. Diese haben auch bereits eine derartige Reduzierung der Handelsfläche im neu geplanten Marktgebäude abge- lehnt. Dies würde auch für uns wirtschaftlich eine Neuplanung ad absurdum führen und wir würden das derzeitige Marktgebäude beibehalten und auf einen Neubau verzichten. Bundesstadt Bonn Stadtplanungsamt Ortsteilplanung Bad Godesberg Stadthaus Berliner Platz 2 53111 Bonn Ihre Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unsere Zeichen: Ihr Ansprechpartner: Christoph Gügel Telefon: 0228 / 910 712-0 Mail: info@ arealis-immobilien.de Datum: 28. Juli 2025 BPLAN 6914-1 „AKAZIENWEG“ HEIDERHOF CENTER 2 FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEITSeite 7 von 10 Seite 2 von 2 BÄUME Im Lageplan haben wir die zu fällenden Bäume und die Ersatzpflanzungen in einer Grafik dargestellt. Die Zahlen und Positionen der Neupflanzungen haben wir nochmal ein wenig op- timieren können, sodass bei nunmehr 19 Fällungen auch 19 Ersatzpflanzungen auf eigenem Grundstück abgebildet werden. Dabei haben wir den Baum im nordwestlichen Eckbereich des Gebäudes erhalten und die hier mit Nr. 12,14, und 15 bezeichneten Bäume hinzugefügt. Zu- letzt haben wir auch den Baum im Kurvenbereich des Akazienweg nördlich der Zufahrt wieder „erhalten“, was unseres Erachtens auch möglich sein müsste; dies bedarf jedoch noch der endgültigen Prüfung und Abstimmung hinsichtlich der in diesem Bereich geforderten Ände- rung zur ursprünglich geplanten Anlieferung. Der hier in Rede stehende Änderungsantrag ist aus den vorgenannten Gründen nicht umsetz- bar. Bei Fortbestand sehen wir uns daher nicht in der Lage, dieses Projekt wirtschaftlich zu realisieren und müssen dann die weiteren Planungen für eine sinnvolle und zur Stärkung des Standorts notwendige Erweiterung des Heiderhof Center einstellen. Die Chance zur zukunftsorientierten Umnutzung des derzeit als Parkplatz versiegelten, städ- tischen Grundstücks wie auch die Errichtung dringend benötigten, geförderten Wohnraums bleibt dann ungenutzt. Mit freundlichem Gruß Arealis Immobilien KG Christoph Gügel Christoph Gügel AnlageSeite 8 von 10 Akazienweg II Feuerwehrzufahrt IX X XI XIII I I IV IHeiderhof-Center 1Eingang HHC 1 / Drogerie / Praxis II II XII Grünzug 1523 1524 1525 1219 1522 1219 II II II I+D Kataster- linien gestrichelt Parken Parken Zufahrt Anlieferung Zufahrt extensive Dachbegrünung Photovoltaik Fahrrad.-Stpl. Schallschutzwand H = 4,00 m Zufahrt Tiefgarage Eingang LM-Markt V V III BGF EG: 1.870 m² OG: 4.024 m² Heiderhof-Center 2 Eingang WHG Eingang WHG Dachgarten Photovoltaik Photovoltaik extensive Dachbegrünung extensive Dachbegrünung Fahrrad- stellpl. EKW Lastenrad- stellplätze Anlieferung Fahrrad-Stpl. Lastenrad- stellplätze Fahrrad-Stpl. Fahrrad-Stpl. 1 6 7 11 13 16 17 18 19 12 8 9 10 15 Erhalt der heutigen Baumreihe 14 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Grünstreifen 5432 Maßstab 1 : 500 Lageplan - Baumplan 21.07.2025 HHC 2 I VORENTWURF Bäume - Entfall (19 Stk.) Bäume - Ausgleichpflanzung (19 Stk.)Seite 9 von 10 Akazienweg II Feuerwehrzufahrt IX X XI XIII I I IV IHeiderhof-Center 1Eingang HHC 1 / Drogerie / Praxis II II XII Grünzug 1523 1524 1525 1219 1522 1219 II II II I+D Kataster- linien gestrichelt Parken Parken Zufahrt Anlieferung Zufahrt extensive Dachbegrünung Photovoltaik Fahrrad.-Stpl. Schallschutzwand H = 4,00 m Zufahrt Tiefgarage Eingang LM-Markt V V III BGF EG: 1.870 m² OG: 4.024 m² Heiderhof-Center 2 Eingang WHG Eingang WHG Dachgarten Photovoltaik Photovoltaik extensive Dachbegrünung extensive Dachbegrünung Fahrrad- stellpl. EKW Lastenrad- stellplätze Anlieferung Fahrrad-Stpl. Lastenrad- stellplätze Fahrrad-Stpl. Fahrrad-Stpl. Abstandsflächen Neubau Abstandsflächen Bestand Abstandsflächen Bestand Abstandsflächen Neubau Grünstreifen Maßstab 1 : 500 Lageplan - Abstandsflächen 21.07.2025 HHC 2 I VORENTWURF AbstandsflächenSeite 10 von 10
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