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252387 · Beschlussvorlage

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6914-1 „Akazienweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof

Nummer
252387
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Philosophenring Straße· Heiderhof, Bad Godesberg Hauptort
  • Akazienweg Straße· Heiderhof, Bad Godesberg
  • Tulpenbaumweg Straße· Heiderhof, Bad Godesberg
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Heiderhofring Straße· Heiderhof, Bad Godesberg
  • Pappelweg Straße· Heiderhof, Bad Godesberg
  • Giselherstraße Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Goldbergweg Straße· Heiderhof, Bad Godesberg
  • Muffendorfer Straße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Theodor-Heuss-Straße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Weißdornweg Straße· Heiderhof, Bad Godesberg
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Muffendorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Lessenich Ortsteil· Bonn
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.06.2025 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 252387-03 ST Änderungsantrag der Koalition - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6914-1 „Akazienweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof Antrag zur Vorlage 252387
  2. 252387-02 AA CDU-Änderungsantrag: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6914-1 „Akazienweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof Antrag zur Vorlage 252387
  3. 252387-07 N-Vorlage zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6914-1 „Akazienweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof
  4. 252387-01 AA Änderungsantrag der Koalition - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6914-1 „Akazienweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof Antrag zur Vorlage 252387
  5. 252387-04 ST CDU-Änderungsantrag: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6914-1 „Akazienweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof Antrag zur Vorlage 252387
  6. 252387-05 AA Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6914-1 „Akazienweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof Antrag zur Vorlage 252387
  7. 252387-06 AA Änderungsantrag der Koalition - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6914-1 „Akazienweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof Antrag zur Vorlage 252387

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Beschlussvorlage
öffentlich
252387
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 6914-1 „Akazienweg“ im
Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
04.06.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6914-1 "Akazienweg" im
Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof zur Erweiterung des
Heiderhof Centers, Akazienweg und Tulpenbaumweg ist die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie
online (www.bonn-macht-mit.de). Zudem erfolgt ein Aushang der
Planunterlagen auch in der Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg.
Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Eine
Bürgerinformationsveranstaltung wird durchgeführt.
3. Die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im
Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Begründung
Der Ausschuss für Wohnen, Planen und Bauen entscheidet über die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit, weil durch das Bebauungsplanverfahren
Planungsrecht für die Errichtung eines großflächigen Einzelhandels mit einer
Verkaufsfläche von rd. 1.050 m2 geschaffen werden soll. Damit ist der in § 7
Abs. 3 der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn festgelegte Schwellenwert für
eine über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeutung des Bebauungsplans (>
800 m2 Verkaufsfläche) überschritten.Seite 1 von 26
Seite 2
Mit Beschluss des Rates vom 16.09.2021 (DS-Nr. 210216) wurde dem Antrag
der Grundstückseigentümerin zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 6914-1 gefolgt und damit der Erweiterung des
Ortsteilzentrums Heiderhof durch Einzelhandel und Wohnen zugestimmt.
Ziel des Verfahrens ist es, auf den Planungsgrundstücken einen neuen
Lebensmittelvollsortimenter mit darüberliegender viergeschossiger
Wohnbebauung zu errichten und das Bestandsgebäude, in dem sich derzeit
der Lebensmittelvollsortimenter befindet, zu modernisieren und um ein
Geschoss aufzustocken (siehe Anhang 1).
Der Grund für die Erweiterung des Heiderhof Centers besteht darin, dass die
derzeitige Verkaufsfläche von 725 m2 hinsichtlich der Größe und dem Zuschnitt
nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht und das Gebäude
umfassend modernisiert werden soll. Um die Nahversorgung des Ortsteils
während der dringend benötigten Sanierung durchgehend sicherzustellen und
den zentralen Versorgungsbereich zu stärken, beabsichtigt die
Vorhabenträgerin daher einen neuen Lebensmittelvollsortimenter zu errichten.
Nach Inbetriebnahme der neuen Fläche, wird das vorhandene Marktgebäude
mit dem Ziel der Ansiedelung eines Drogeriemarktes im Erdgeschoss
revitalisiert und um ein zusätzliches Geschoss aufgestockt. Im neuen
Obergeschoss sind Erweiterungsflächen für eine seit mehreren Jahren im
„Heiderhof Center“ befindliche Physiotherapiepraxis vorgesehen.
Zur Umsetzung der Planung ist die Änderung des bestehenden
Bebauungsplans Nr. 8114-41 erforderlich. Die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 6914-1 wird gemäß § 12 BauGB im Vollverfahren
erfolgen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt den westlichen
Teil des Plangebiets als Wohnbaufläche und den Bereich des heute schon
vorhandenen Lebensmittelmarktes mit der östlich anschließenden
Parkplatzfläche als gemischte Baufläche dar. Die Neuaufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist daher nicht aus dem FNP entwickelt.
Um die geplanten Nutzungen, großflächiger Einzelhandel (Verkaufsflächen
über 800 m2) und Wohnen umsetzen zu können, wird eine Änderung des
Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB
notwendig.
Im Westen des Plangebiets ist das neue Gebäude mit dem Vollsortimenter im
Erdgeschoss und vier Geschossen Mietwohnungsbau, aufgeteilt in zwei Riegel,
geplant. Es werden 36 Wohneinheiten entstehen, von denen die Hälfte nach
den derzeitigen Richtlinien als förderfähiger Wohnraum geplant ist. Für die
zukünftigen Bewohnenden wird auf dem Dach des neuen
Lebensmittelvollsortimenters ein Dachgarten mit privaten und gemeinsamen
Aufenthaltsbereichen geschaffen. Der Anbau des bestehenden Marktes soll
zurückgebaut werden, dadurch erfährt das Gebäude eine bauliche Aufwertung
zur vorlagerten Parkplatzfläche.
Die Flachdächer des geplanten Neubaus und des Bestandsgebäudes werden
mit Dachbegrünung in Kombination mit Photovoltaikanalgen
ausgestattet. Ebenso ist eine Fassadenbegrünung in fensterlosen
Fassadenbereichen vorgesehen. Im weiteren Verfahren wird geprüft, welcheSeite 2 von 26
Seite 3
Fassadenflächen sich dafür eignen.
Das städtebauliche Konzept schafft neue Wegeverbindungen in den Innenhof
des Einkaufscenters, zum Grünzug sowie zum im Westen verlaufenden
Gehweg in Nord-Süd-Ausrichtung. Die nicht für Wege, Stellplätze und Gebäude
genutzten Bereiche werden begrünt. Durch die geplante Bebauung und
notwendige Neuordnung der Stellplatzanlage entfallen 22 Bestandsbäume.
Diese werden zum Teil innerhalb des Plangebiets durch 16 Ersatzpflanzungen
ausgeglichen.
Das Plangebiet wird über den Akazienweg erschlossen. Für den
Lebensmittelvollsortimenter wird ein eingehauster Anlieferungsbereich an der
nördlichen Fassade errichtet. Die bestehende Parkplatzanlage bleibt mit
Veränderungen im Eingangsbereich des neuen Lebensmittelvollsortimenter
erhalten. Dem Eingang zugeordnet ist eine ausreichende Anzahl an
Fahrradabstellflächen auch für Lastenräder vorgesehen. Im Bestandsgebäude
wird die bestehende Anlieferungssituation beibehalten. In der Tiefgarage unter
dem Neubau sind die notwendigen Pkw- und Fahrradstellplätze für die
Wohnnutzungen geplant (siehe Anhang 2).
Die vorliegende Planung dient als Grundlage für die Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB.
Die Auswirkungen dieser Planung sind nachstehend beschrieben.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
1. Anlass und Ziel der Planung
Die Eigentümerin der Flurstücke 1523, 1524 und Teilflächen 1219 und 1525,
Flur 9, Gemarkung Muffendorf im Ortsteil Heiderhof hat mit Schreiben vom
14.09.2020 die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die betreffenden Grundstücke
bzw. Teilflächen beantragt. Das städtische Flurstück Nr. 1522 soll in die
Planung einbezogen werden, welches die Eigentümerin beabsichtigt zu
erwerben. Das städtische Flurstück wird zurzeit als PKW-Stellplatzanlage
genutzt (ca. 60 Stellplätze) und eignet sich aufgrund des Zuschnitts und einer
Größe von ca. 1.100 m² nur bei Einbeziehen der genannten Privatgrundstücke
für eine bauliche Entwicklung.
Ziel des Verfahrens ist es, auf den Planungsgrundstücken ein neues Gebäude
zur marktadäquaten Erweiterung des bestehenden Lebensmittelvollsortimenter
und darüber liegend eine viergeschossige Wohnbebauung zu errichten. Der
bestehende Lebensmittelvollsortimenter befindet sich im Umgriff des zentralen
Versorgungsbereiches dem D-Zentrum Heiderhof (vgl. Bonner Einzelhandels-
und Zentrenkonzept (BEZK) 2008). In einer Anpassung des BEZK in 2012
wurde der Vorhabenbereich mit in den Zentrenumgriff aufgenommen, um die
Funktion des zentralen Versorgungsbereichs durch Entwicklungsmöglichkeiten
zu stärken. Damit ist die vorliegende Planung geeignet, durch die
marktgerechte Aufstellung des vorhandenen Magnetbetriebes den zentralen
Versorgungsbereich insgesamt zu stärken sowie die NahversorgungssituationSeite 3 von 26
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zu verbessern und gleichermaßen zur Deckung des Wohnraumbedarfs
beizutragen. Dabei werden 50 % der Wohnnutzung als förderfähiger
Wohnraum hergerichtet. Hierfür sind die Vorgaben des Bonner Baulandmodells
und dabei insbesondere die geltenden Wohnraumförderbestimmungen des
Landes Nordrhein-Westfalen zu berücksichtigen.
Der auf dem benachbarten Grundstück des „Heiderhof Center“ bereits
befindliche Lebensmittelvollsortimenter bedarf einer dringenden, umfassenden
Modernisierung. Die derzeitige Verkaufsfläche von 725 m² entspricht
hinsichtlich der Größe und dem Zuschnitt nicht mehr den heute üblichen
Anforderungen für einen Lebensmittelmarkt.
Um die Nahversorgung des Ortsteils während der dringend benötigten
Sanierung durchgehend sicherzustellen, beabsichtigt die Vorhabenträgerin auf
den Plangrundstücken einen neuen Lebensmittelvollsortimenter inklusive
Bäcker mit einer Verkaufsfläche von rund 1.050 m² zu errichten. Nach
Inbetriebnahme der neuen Einheit, wird das vorhandene Marktgebäude mit
dem Ziel der Ansiedelung eines Drogeriemarktes im Erdgeschoss revitalisiert
und um ein zusätzliches Geschoss aufgestockt. Im neuen Obergeschoss sind
Erweiterungsflächen für eine seit mehreren Jahren im „Heiderhof Center“
befindliche Physiotherapiepraxis vorgesehen.
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am 02.09.2021 den Zielbeschluss über die
Erweiterung des Ortsteilzentrums Heiderhof durch Einzelhandel und Wohnen in
einem Bereich am Akazienweg westlich des „Heiderhof Center“ gefasst und der
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6914-1 gemäß § 12
BauGB im Vollverfahren mit Maßgaben zugestimmt (DS-Nr. 210216).
2. Lage des Plangebietes
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 7.650 m² und befindet sich im
Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof. Die Stellplatzanlage des
Heiderhof-Centers, das Bestandsgebäude (derzeit EDEKA-Markt) sowie das
nördlich direkt angrenzende städtische Grundstück liegen innerhalb des
Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Der
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im
Übersichtsplan dargestellt.
Das Plangebiet wird im Norden durch die neungeschossige Wohnbebauung
Akazienweg 18 sowie die Straße „Akazienweg“, im Osten durch die Straße
„Heiderhofring“, im Südosten durch die Bestandsbebauung des
einzelhandelsorientierten Heiderhof-Centers, im Süden durch die kirchlich
genutzte Gemeinbedarfsfläche der Immanuelkirche und im Südwesten durch
die dreizehnstöckige Wohnbebauung Tulpenbaumweg 10-14 und im Westen
durch eine städtische Grünfläche begrenzt. Auf dem bestehenden Parkplatz
und in den Randbereichen des Plangebiets ist umfangreicher Baumbestand
vorhanden.
In dem angrenzenden ein- bis zweigeschossigen Einkaufszentrum „Heiderhof-
Center“ sind neben dem Lebensmittelvollsortimenter kleinteilige Fachgeschäfte,
wie derzeit ein Zeitschriftenladen, eine Apotheke und ein Anbieter fürSeite 4 von 26
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Musikartikel vorhanden. Das Einzelhandelsangebot wird durch die
zentrenergänzenden Dienstleistungsangebote eines Friseurs, einer Sparkassen
SB-Filiale, einer Reinigungsannahme und eines Kosmetiksalons sowie durch
Gastronomieangebote abgerundet.
3. Bestehendes Planungsrecht
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Bonn/Rhein- Sieg
ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen. Die
Planung entspricht damit den Zielen der Raumordnung.
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt den westlichen
Teil des Plangebiets als Wohnbaufläche und den Bereich des heute schon
vorhandenen Lebensmittelvollsortimenters mit der östlich anschließenden
Parkplatzfläche als gemischte Baufläche dar. Die Neuaufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist daher nicht aus dem FNP entwickelt.
Um die geplanten Nutzungen, großflächiger Einzelhandel (Verkaufsflächen
über 800 m2) mit Wohnen, umsetzen zu können, wird eine Änderung des
Flächennutzungsplans im Parallelverfahren notwendig.
Ergänzend trifft das Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept (BEZK) von
2008 mit einer Ergänzung von 2012 Aussagen zum Standort. Die Ziele und
Grundsätze des BEZK als städtebauliches Entwicklungskonzept sind gemäß §
1 Abs. 6 Nr.11 BauGB als Abwägungsbelang im Verfahren zu berücksichtigen.
Das BEZK wird derzeit fortgeschrieben.
Der bestehende Lebensmittelmarkt befindet sich im zentralen
Versorgungsbereich Heiderhof, welcher als D-Zentrum mit dem Schwerpunkt
der Nahversorgung mit Gütern des kurzfristigen Bedarfs nur über ein geringes
Einzelhandelsangebot und Dienstleistungsangebot verfügen soll. In der
Ergänzung in 2012 wurde die betreffende Entwicklungsfläche bereits in den
Umgriff des zentralen Versorgungsbereiches aufgenommen und soll in der
laufenden Fortschreibung aufgenommen werden. Das Vorhaben entspricht von
der Art der Nutzung den Zielen des Konzeptes. Für das Maß der Nutzung
wurde bereits im Jahr 2008 eine Ausnahmeregelung für den großflächigen
Lebensmitteleinzelhandel getroffen, sodass dies in einer Einzelfallbetrachtung
in Form einer Einzelhandelsverträglichkeitsuntersuchung näher zu prüfen ist.
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes
Nr. 8114-41 vom 24.07.1968 (zuletzt geändert 1984), welcher für das Flurstück,
Gemarkung Muffendorf, Flur 9, Nr. 1524 die Art der baulichen Nutzung MK
(Kerngebiet) mit einer einstöckigen geschlossenen Bauweise sowie eine
Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) von jeweils 0,8
festsetzt. Die städtische Fläche Nr. 1522 ist als öffentliche Verkehrsfläche
ausgewiesen und vollständig ausgebaut. Für die übrigen Flurstücke des
Plangebietes sind allgemeine Wohngebiete (WA) in geschlossener Bauweise
mit einer GRZ von 0,15 bis 0,3 und einer GFZ von 1,0 festgesetzt. Die
Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 8114-41 stehen dem
geplanten Vorhaben entgegen und werden durch den neu aufzustellenden
Bebauungsplan ersetzt.Seite 5 von 26
Seite 6
Zur Realisierung der künftigen Planungsziele ist eine Änderung des
vorhandenen Planungsrechts erforderlich.
4. Planverfahren
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6914-1
gemäß § 12 BauGB (Vorhaben- und Erschließungsplan) sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, am Standort
Akazienweg einen Lebensmittelvollsortimenter mit einer neuen Marktfläche und
Wohnungen in den darüberliegenden Geschossen anzusiedeln. Ebenso wird
das Bestandsgebäude um ein Geschoss aufgestockt, um Erweiterungsflächen
für die im Osten angrenzende Physiotherapie-Praxis zu schaffen.
Obwohl hier eine Maßnahme der Innenentwicklung vorgesehen ist, wird kein
beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt, da die Erweiterung
eines Einkaufszentrums um einen Lebensmittelvollsortimenter mit mehr als
1.200 m² Geschossfläche nach Nr. 18.8 i.V. mit Nr. 18.6 der Anlage 1 zum
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine allgemeine
Vorprüfung des Einzelfalls erfordert. Diese soll hier als Umweltprüfung nach
den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) im Rahmen eines
bauleitplanerischen Vollverfahrens durchgeführt werden. Der FNP wird im
Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu einer Sonderbaufläche mit der
Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel und Wohnen“ geändert, so dass
der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist.
5. Planung
5.1 Städtebauliches Konzept
Ziel der Planung ist die Umsiedlung des Lebensmittelvollsortimenters am
Akazienweg sowie die Ansiedlung eines Drogeriemarktes oder alternativer
Angebote zur Nahversorgung im Bestandsgebäude als Ergänzung des
bestehenden Heiderhof-Centers. Dafür wird im Westen des Plangebiets ein
neues Gebäude geplant mit dem Vollsortimenter im Erdgeschoss und vier
Geschossen Mietwohnungsbau aufgeteilt in zwei Riegel. Der Entwurf sieht für
den Vollsortimenter inklusive Bäcker eine oberirdische Bruttogrundfläche (BGF)
von 1.870 m² vor, davon entfallen rund 1.050 m² auf die Verkaufsfläche.
Darüberliegend sollen auf rund 4.000 m² BGF 36 Wohneinheiten entstehen. Die
Hälfte der BGF für die Wohnnutzung wird nach den derzeitigen Richtlinien als
förderfähiger Wohnraum geplant.
In der Bestandsbebauung im südlichen Teilbereich des Plangebiets wird im
Erdgeschoss ein Drogeriemarkt oder ähnliche Angebote zur Nahversorgung
geplant. Zur Erweiterung der Platzsituation ist es vorgesehen, den bestehenden
Anbau zurückzubauen. Die für einen Drogeriemarkt oder eine ähnliche Nutzung
zur Nahversorgung notwendige Fläche (rd. 600 m² BGF) kann weiterhin im
Erdgeschoss abgebildet werden. Der Lagerraum wird im Untergeschoss
verortet. Die Verkaufsfläche für den Drogeriemarkt beträgt rd. 500 m². Das
Bestandsgebäude wird um ein Geschoss aufgestockt. Im Obergeschoss sollenSeite 6 von 26
Seite 7
für die im Osten angrenzende Physiotherapie-Praxis Erweiterungsflächen von
rd. 510 m2 geschaffen werden.
Einzelhandel
Für die Einzelhandelsnutzungen ist vom Büro Stadt + Handel aus Dortmund im
Juni 2022 eine Verträglichkeitsanalyse für den Lebensmittelvollsortimenter
(derzeit EDEKA) sowie einen Drogeriemarkt erstellt worden. Im Ergebnis ist ein
Vorhaben mit einer Gesamtverkaufsfläche von 1.200 m² für einen
Lebensmittelvollsortimenter sowie einer Gesamtverkaufsfläche von 650 m² für
einen Drogeriemarkt verträglich und mit den Zielen der Landesplanung sowie
dem Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept (BEZK) konform. In der
vorliegenden Planung wurden die Verkaufsflächen reduziert, der
Lebensmittelvollsortimenter inklusive Bäcker wird eine Verkaufsfläche 1.050 m²
aufweisen, für den Drogeriemarkt bzw. alternative Angebote zur
Nahversorgung ist eine Verkaufsfläche von 500 m² angedacht. Auch aus der
derzeit laufenden Fortschreibung des BEZK können keine entgegenstehenden
Ergebnisse abgeleitet werden. Im weiteren Bebauungsplanverfahren sind die
Verkaufsflächen entsprechend den Vorgaben der Verträglichkeitsanalyse
festzusetzen.
Die Planung sowie das Gutachten wurden im Vorfeld mit der Bezirksregierung
Köln sowie im Rahmen des Regionalen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes
mit den Umlandkommunen abgestimmt. Im Ergebnis sind keine negativen
Stellungnahmen eingegangen bzw. wurde die Auswirkungsanalyse als
plausibel akzeptiert. Ergänzend hat die Bezirksregierung in 2022 darauf
hingewiesen, dass der Berechnungsansatz kritisch gesehen wird. 2024 wurde
eine zusätzliche Stellungnahme abgegeben, mit dem Hinweis, dass aufgrund
der Verfahrensdauer eine Aktualisierung des Gutachtens erforderlich ist. Eine
Aktualisierung wird angestrebt, wenn das Vorhaben ausreichend konkretisiert
ist. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die Bezirksregierung sowie
die Umlandkommunen erneut beteiligt.
5.2 Freiraumkonzept
Für den Neubau sowie die Aufstockung des Bestandsgebäudes sind
Flachdächer mit Dachbegrünung in Kombination mit Photovoltaikanlagen
vorgesehen. Fassadenbegrünung von fensterlosen Fassadenbereichen ist
ebenfalls geplant. Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche Fassadenflächen
sich dafür eignen.
Für die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner wird auf dem Dach des
Lebensmittelvollsortimenter ein Dachgarten mit privaten und gemeinsamen
Aufenthaltsbereichen geschaffen.
Der Neubau entsteht auf einer bereits durch einen Parkplatz versiegelten
Fläche. Die nicht für Wege, Stellplätze und Gebäude genutzten Bereiche
werden begrünt, wobei die Freiflächen im Sinne der Biodiversität zu gestalten
sind. Durch die geplante Bebauung und notwendige Neuordnung der
Stellplatzanlage entfallen 22 Bestandsbäume, davon fallen 9 unter die
Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn. Diese sollen soweit möglich
innerhalb des Plangebiets durch 16 Ersatzpflanzungen ausgeglichen werden.
Zu erhaltender Baumbestand - innerhalb des Plangebietes und auch aufSeite 7 von 26
Seite 8
angrenzenden Flächen, insbesondere auf dem Grundstück Akazienweg Nr. 18
- ist während der Bauphase gemäß DIN 18920 und ZTV-Baumpflege 3.11 zu
schützen.
5.3 Erschließung und ruhender Verkehr
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Anschlüsse an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bestehen über
die Buslinien 611 (Pappelweg – Bad Godesberg Bf - Bonn Hbf – Lessenich
Sportplatz) und 613 (Pappelweg - Bad Godesberg Bf – Mehlem Bf –
Giselherstraße) mit der nah gelegenen Haltestelle „Akazienweg“. Beide
Buslinien fahren während der Woche tagsüber im 20-Minuten-Takt. Sie
ergänzen sich zu einem attraktiven 10-Minuten-Takt zur/in die Innenstadt von
Bad Godesberg.
Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes erfolgt über die Straße
„Akazienweg“, welche Richtung Osten auf die Straße „Heiderhofring“ führt. Der
„Heiderhofring“ schließt im Nordwesten an die Straße „Goldbergweg“ an. Über
die Muffendorfer Straße und die Theodor-Heuss-Straße besteht eine
Verbindung zur Bundesstraße 9. Über die B9 wird der Anschluss an die
Autobahn (BAB) 562 und im weiteren Verlauf an die BAB 59 sichergestellt.
Rad- und Fußwegeverbindung
Neue Wegeverbindungen werden in den Innenhof des Einkaufscenters, zum
Grünzug sowie zu dem im Westen verlaufenden Gehweg in Nord-Süd-
Ausrichtung geschaffen.
Innere Erschließung und ruhender Verkehr
Die Anzahl der notwendigen Pkw- und Fahrradstellplätze wurde vorläufig
anhand der Stellplatzsatzung der Stadt Bonn durch eine Verkehrsuntersuchung
(Büro BSV, Aachen) ermittelt. Dabei wird der Parkplatzbedarf der weiterhin
bestehenden Einrichtungen des Heiderhof-Centers berücksichtigt, welcher über
die bestehenden Baugenehmigungen gesichert ist. Insgesamt besteht für die
vorhandenen Nutzungen im Heiderhof-Center sowie den neuen Nutzungen im
Plangebiet ein Bedarf von 87 Pkw-Stellplätzen, der bei der vorliegenden
Planung berücksichtigt wird. Die Pkw-Stellplätze für die neuen gewerblichen
Nutzungen werden oberirdisch auf der bereits bestehenden Parkplatzanlage
angeordnet. Ebenso werden für die neuen gewerblichen Nutzungen rund 54
neue oberirische Fahrradabstellplätze sowie 7 Abstellplätze für Lastenräder vor
allem am Eingangsbereich des neuen Vollsortimenters vorgesehen.
Für die Wohnnutzung mit 36 Wohneinheiten – davon 50% förderfähig - werden
gemäß der Stellplatzsatzung der Bundesstadt Bonn rund 18 Pkw-Stellplätze, 74
Fahrradabstellplätze sowie 7 Lastenräder notwendig. Diese sollen vollständig in
der Tiefgarage unter dem Neubau untergebracht werden. Zusätzlich sind 14
Fahrradabstellplätze an den Eingangsbereichen zu den Wohnnutzungen
vorgesehen.Seite 8 von 26
Seite 9
Die Anlieferung der beiden Märkte wurde ebenfalls berücksichtigt. Im Neubau
wird ein eingehauster Anlieferungsbereich an der nördlichen Fassade errichtet.
Die Tiefgaragenausfahrt und die Lieferfahrzeuge werden auf dem Grundstück
über die gleiche Wegefläche geleitet, um weitere Versiegelung und einen
Wegfall der bestehenden Bäume zu verhindern. Hierfür muss die im
Akazienweg bestehende Elektroladesäule versetzt werden. Diesbezüglich hat
eine Abstimmung mit dem Ladesäulenbetreiber bereits stattgefunden mit dem
Ergebnis, dass ein Versetzen möglich ist. Im Bestandsgebäude wird der
eingehauste weitere Anlieferungsbereich an der westlichen Fassade platziert.
Durch den Abriss des Vorbaus kann der Anlieferungsbereich weiter Richtung
Süden versetzt werden und der Bereich gestalterisch aufgewertet werden.
Um die durch die Planung zu erwartenden Auswirkungen auf die
Verkehrssituation darzustellen und die verkehrlichen Konsequenzen des
Vorhabens abzuschätzen, hat das Büro BSV aus Aachen eine
Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Dabei wurden zuerst die durch die
geplanten Nutzungen entstehenden Verkehre ermittelt und mit der
Bestandssituation verglichen. Im Planfall erzeugen die Nutzungen 788 Kfz-
Fahrten pro Tag, was im Vergleich zur Bestandssituation 558 zusätzliche Kfz-
Fahrten pro Tag darstellt.
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit an den relevanten Knotenpunkten KP 1
Akazienweg/Heiderhofring/Philosophenring und KP 2 Akazienweg/Parkplatz
ergab, dass sich die Leistungsfähigkeit nach Realisierung des Bauvorhabens
nicht wesentlich verschlechtern wird. Im Ergebnis zeigt sich, dass am KP 1 im
Planfall, wie auch im Bestand, in der vor- und nachmittäglichen Spitzenstunde
für den Kfz-Verkehr die die Qualitätsstufe des Verkehrsablaufs (QSV) B ergibt,
also eine gute Verkehrsqualität vorliegt. KP 2 wird als Knotenpunkt mit
abknickender Vorfahrt betrachtet, dabei ergibt sich wie in der Bestandssituation
auch im Planfall QSV A in beiden Spitzenstunden. Insgesamt ist auch mit der
Neuplanung weiterhin eine gute Leistungsfähigkeit gegeben.
5.4 Ver- und Entsorgung
Müllentsorgung
Die Mülltonnen für die Müllerzeugung der Märkte werden in den
Anlieferungsbereichen verortet. Für die Wohnnutzung werden die Müllbehälter
in der Tiefgarage aufgestellt und am Abholungstag über die Rampe zum
Akazienweg hochgebracht.
Wasserversorgung
Durch die bestehende Bebauung ist das Plangebiet an die vorhandenen
Versorgungsnetze der Stadt Bonn angeschlossen. Sie sichern sowohl die
Versorgung als auch den Brandfall. Für das Plangebiet ist eine
Löschwasserversorgung von mind. 96 m³/h über zwei Stunden sicherzustellen.
Die bestehenden Feuerwehrzufahrten der umliegenden Bebauung werden
durch die vorgesehene Planung nicht eingeschränkt.
Entwässerung / Kanal
Da das Plangebiet bereits bebaut ist, besteht prinzipiell keine Verpflichtung, dasSeite 9 von 26
Seite 10
Niederschlagswasser gemäß § 44 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) nach
Maßgabe des § 55 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts
(Wasserhaushaltsgesetz – WHG) ortsnah zu versickern, zu verrieseln oder
direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein
Gewässer einzuleiten, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige
öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange
entgegenstehen. Im Rahmen des Bauleitverfahrens werden dennoch die
Möglichkeit einer gemeinwohlverträglichen Versickerung des
Niederschlagswassers (ggf. auch nur von Teilflächen) sowie weitere im Sinne
des Schwammstadt-Prinzips effektive Maßnahmen zur lokalen Speicherung
und Nutzung von Regenwasser im Plangebiet geprüft.
Zur satzungskonformen Sicherung der abwassertechnischen Erschließung
bestehender und geplanter Gebäude samt Flächen sowie zur Bereinigung der
Eigentumsverhältnisse, erfolgt im Rahmen des weiteren Verfahrens eine
Ermittlung der vorhandenen Entwässerungsanlagen und Einbeziehung in die
Planung.
Energieversorgung
Es wird eine klimaneutrale Energieversorgung im Plangebiet angestrebt. Die
Gebäude werden im Effizienzhaus-/Effizienzgebäudestandard 40 errichtet. Auf
den angedachten Flachdächern werden Solaranlagen mit Dachbegrünung
kombiniert. Zudem werden Maßnahmen zum Schutz vor sommerlicher
Überhitzung vorgesehen.
Im Rahmen des Bauleitverfahrens wird ein Energiekonzept erarbeitet, in dem
verschiedene Energieversorgungsvarianten vergleichend untersucht und
hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die CO2-Emissionen und die
Wirtschaftlichkeit und unter der Berücksichtigung erneuerbarer Energien
dargestellt werden.
Eine Versorgung des Plangebietes mit technischer Infrastruktur erscheint
leistungsfähig möglich, da das Plangebiet in einem Bestandsgebiet liegt. Für
die Stromversorgung wird im weiteren Verfahren innerhalb des Plangebiets ein
Standort für eine Trafostation eingeplant.
6. Umweltbelange
6.1 Schutzgut Mensch
Zur Beurteilung der auf das Plangebiet einwirkenden Lärmimmissionen und von
der geplanten Nutzung ausgehenden Lärmemissionen wurde im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens vom Büro HZI aus Bonn eine schalltechnische
Ersteinschätzung erstellt. Dabei werden die Verkehrsdaten nach RLS- 19, die
vom Büro BSV ermittelt wurden, berücksichtigt. Das Plangebiet und die direkte
Umgebung sind vor allem durch den Verkehr auf dem Parkplatz des Heiderhof-
Centers vorbelastet. Der Anlieferungsverkehr wurde ebenfalls betrachtet, hat
jedoch keine großen Auswirkungen auf die Lärmentwicklung. Da der Betrieb
nur tagsüber stattfinden wird, wurden bei der Untersuchung die Nachtzeiträume
(22-6 Uhr) nicht betrachtet. Nach der TA-Lärm ergeben sich für die umgebendeSeite 10 von 26
Seite 11
und geplante Bebauung folgende einzuhaltenden Immissionsschutzrichtwerte:
Der Neubau wird entsprechend der gemischten Nutzung dem Schutzanspruch
eines Mischgebiets zugewiesen (60 dB(A)). Die Wohnbebauung am
Akazienweg 1-5 sowie Weißdornweg 85, 103, 121 ist planungsrechtlich als
Reines Wohngebiet (bis zu 50 dB(A)), die Bebauung am Akazienweg 18 sowie
Tulpenbaumweg 10-14 als Allgemeines Wohngebiet (bis zu 55 dB(A))
einzustufen.
Die Berechnungen zum Bestand haben ergeben, dass die Immissionsrichtwerte
an den benachbarten schutzbedürftigen Gebäuden für ein reines bzw.
allgemeines Wohngebiet nicht eingehalten werden. An den Fassaden der
Bebauung am Akazienweg werden Beurteilungspegel von bis zu 60 dB(A)
erreicht. An den Fassaden der Bebauung am Tulpenbaumweg kommen
Beurteilungspegel von bis zu 57 dB(A) vor.
Um die umliegende und innerhalb des Plangebiets geplante Wohnnutzung zu
schützen, wurden folgende Maßnahmen in das Planungskonzept
aufgenommen:
• Der Parkplatz erhält Fahrbahnen aus Asphalt.
• Vor dem neuen Einkaufsmarkt werden Behindertenstellplätze
eingerichtet mit einem geringen Stellplatzwechsel.
• Die Anlieferung des Neubaus ist vollständig eingehaust.
• Die Anlieferung des Bestandes erhält eine 4 m hohe Abschirmwand in
Richtung Tulpenbaumweg.
Durch die Erweiterung des Parkplatzes des Einkaufzentrums auf der westlichen
Seite verlagern sich die Emissionen des Parkplatzverkehrs nach Westen, so
dass an den Wohngebäuden Akazienweg 1 - 5 und 18 eine geringfügige
Verbesserung auftritt (bis zu 58 dB(A) an den Fassaden).
An den Gebäuden am Tulpenbaumweg bleiben mit einer abgeschirmten
Anlieferung des Bestandes die Immissionen gegenüber dem Bestand
unverändert bzw. werden geringfügig niedriger (bis zu 57 dB(A) an den
Fassaden).
Durch den Entfall des östlichen Parkplatzes und die abschirmende Wirkung des
neuen Baukörpers werden die Wohnhäuser am Weißdornweg geringer
belastet.
Der Immissionsrichtwert für ein Mischgebiet wird an allen Immissionspunkten
eingehalten.
Aus lufthygienischer Sicht kann davon ausgegangen werden, dass ein
unkritisches Belastungsniveau hinsichtlich der Luftschadstoffe vorhanden ist.
6.2 Schutzgut Klima
Die Bundesstadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden,
sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln undSeite 11 von 26
Seite 12
Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese
Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Bundesstadt Bonn zu
Klimaschutz und Klimaanpassung (DS-Nr. 190114), welches sich als Teil der
Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesstadt Bonn versteht, durch den Rat
beschlossen.
Im Dezember 2023 beschloss der Rat zudem den Zielbeschluss zur
Klimaanpassung (DS-Nr. 231893), mit dem die Stadt Bonn eine Verstärkung
der Aktivitäten in der Klimaanpassung anstrebt. Art und Umfang der
zusätzlichen Anpassungsaktivitäten im Rahmen des kommunalen
Handlungsspielraums, sollen sich im Wesentlichen an nachfolgenden
Zielsetzungen orientieren:
• Hitzevorsorge – möglichst weitgehender Erhalt der Klimafunktionen der
Flächen mit hohem und sehr hohem Schutzbedarf und Reduktion der
thermischen Belastungsschwerpunkte.
• Trockenheitsvorsorge – Stärkung des natürlichen Wasserkreislaufs und
Erhöhung des Anteils der dezentralen Nutzung des anfallenden
Regenwassers.
• Starkregenvorsorge – Reduktion potenzieller Risikofaktoren, um
Schäden durch Überflutungen in Folge von Starkregenereignissen zu
minimieren. Verbesserung der Überflutungssituation durch
Maßnahmenumsetzung und Schutz des aktuellen
Überflutungsszenarios gegen Verschlechterung der Situation.
• Vulnerabilität – Reduktion der Hitzeexposition mittels verhaltens- und
verhältnispräventiver Maßnahmen, um hitzebedingte Erkrankungen und
Todesfälle zu reduzieren.
Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz
(z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische
Optimierung, Solarverpflichtung) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der
Durchlüftung, Gebäudebegrünung) formuliert, die im weiteren Verfahren zu
berücksichtigen sind.
Gemäß der Planungshinweiskarte (Hitze) der Bundesstadt Bonn handelt es
sich bei dem Plangebiet überwiegend um einen Siedlungsbereich mit eher
günstiger bioklimatischer Situation. Im Bereich der Parkplätze besteht jedoch
teilweise eine extreme Wärmebelastung. Das Plangebiet und die jetzige
Bebauung weisen gemäß „Klimaanalysekarte Nacht 2023“ bei sommerlichen
Hitzeperioden eine Tendenz zu Wärmeinseleffekten auf, die 4-5°C über dem
Umfeld liegen kann. Die Fläche ist nicht Teil einer Kaltluftleitbahn und
beinhaltet auch keine Flächen mit hoher überdurchschnittlicher
Kaltluftproduktion. Durch die Realisierung der Planungsabsicht wird die
bauliche Dichte im Planungsraum deutlich zunehmen. Zudem müssen
Bestandsbäume teilweise entfernt werden. Ohne weitere Maßnahmen zur
Klimafolgenanpassung würde dies zu einer Verschlechterung der
bioklimatischen Situation im Planungsraum führen.
Die Planung sieht vor, dass die Flachdächer bzw. flach geneigten Dächer der
neu geplanten Gebäude mittels einer mindestens extensiven Dachbegrünung
bepflanzt werden und folgt damit dem Ratsbeschluss vom 08.09.2010:
„Dachbegrünung in Bonn“ (Drucksachen-Nr.: 0912064).Seite 12 von 26
Seite 13
Zudem wird die Eignung von Fassaden für eine Begrünung im weiteren
Bebauungsplanverfahren geprüft und bei vorhandener Eignung (z.B. große
fensterlose Bereiche) boden- oder wandgebunden (ebenfalls unter Beachtung
der relevanten FLL-Richtlinie) festgesetzt.
Bei der Gestaltung der nicht begrünten Fassaden und Oberflächen wird in der
weiteren Planung darauf geachtet, möglichst wenig Sonneneinstrahlung über
den Gebäudekörper zu absorbieren, zugleich aber eine zu starke Reflexion
kurzweiliger Strahlung zu vermeiden. Der Farbton der Fassaden sollte dazu
einen Hellbezugswert von mindestens 40 bis maximal 75 aufweisen (RAL-
Design-System). Abweichungen sind außerdem bei Verwendung von
Fassadenmaterialien mit günstigen thermischen Eigenschaften, beispielsweise
Holz, vertretbar.
Zur Verbesserung der kleinklimatischen Situation wird die Neuversiegelung
innerhalb des Plangebiet so gering wie möglich gehalten. Die Außenanlagen,
die nicht durch Wege oder Parkplätze belegt sind, werden auch auf kleinen
Teilflächen begrünt. Da der Baumbestand nicht vollständig erhalten werden
kann, werden Neupflanzungen vorgenommen. Die Pflanzauswahl der
Begrünung wird so gewählt, dass diese möglichst gut mit den zu erwartenden
Veränderungen durch den Klimawandel umgehen können und wenig künstliche
Bewässerung benötigen. Bei der Gestaltung der Außenanlagen ist auf einen
hohen Klimakomfort durch Verschattungen, vorzugsweise durch Bäume
geachtet.
Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob die neu herzurichtenden oberirdischen
Stellplätze sowie der Fuß- und Radweg aus wasserdurchlässigen Materialien
hergestellt werden können.
Darüber hinaus werden im Plangebiet Maßnahmen nach dem Prinzip der
Schwammstadt geprüft, um sinnvoll mit der Ressource Regenwasser
umzugehen (z.B. Regen- /ggfs. Grauwassernutzung, lokale Versickerung,
Regenwasserrückhalt z.B. durch Baumrigolen, Zisternen).
Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird ein Klimagutachten
erarbeitet.
6.3 Schutzgut Natur und Landschaft
Das Integrierte Freiraumsystem der Bundesstadt Bonn, Stand 2012 trifft keine
Aussagen zum Plangebiet. Schutzgebiete (Natura 2000-, Natur- oder
Landschaftsschutzgebiete) sind innerhalb des Plangebietes und seiner näheren
Umgebung nicht vorhanden. Gesetzlich geschützte und schützenswerte
Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind
ebenfalls von der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht
betroffen.
Das Plangebiet ist anthropogen geprägt und fast vollständig versiegelt. Auf dem
bestehenden Parkplatz und in den Randbereichen des Plangebiets ist
umfangreicher Baumbestand vorhanden, der teilweise satzungsgeschützt und
artenschutzrechtlich relevant ist.
Eine formale Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird im weiterenSeite 13 von 26
Seite 14
Verfahren durchgeführt und in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB
zusammengestellt. Hierbei sollen u. a. die Auswirkungen der Planung auf Tiere,
Pflanzen, Biodiversität, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das
Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die
Landschaftspflege untersucht werden, um in der weiteren Planung
Berücksichtigung zu finden. Die durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans zu erwartenden Eingriffen in Natur und Landschaft sind gem.
§ 1a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 14 BNatSchG auszugleichen. Daher wird im Zuge
des Umweltberichts eine entsprechende Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung
durchgeführt.
Zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange im Zusammenhang
mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde vom Büro
für Freiraumplanung aus Alsdorf im Juli 2022 ein Fachgutachten zum
Artenschutz (ASP – Stufe I) erarbeitet. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis,
dass das Vorkommen von Nestern sogenannter „Allerweltsvogelarten“ in den
kleinflächigen Grünbereichen nicht mit hinreichender Sicherheit
ausgeschlossen werden kann. Das Gutachten kommt abschließend zu dem
Ergebnis, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1
BNatSchG nur dann nicht ausgelöst werden, wenn die Bauzeitenregelung gem.
§ 39 (5) Nr. 2 BNatSchG eingehalten wird. Insektenfreundliche Beleuchtung
sowie Vermeidung von Vogelschlag an Glas sind als Vermeidungs- und
Minimierungsmaßnahmen bei der Planung zu beachten. Die Maßnahmen
werden als Hinweise in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
aufgenommen. Eine vertiefende Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP II) ist nicht
erforderlich.
Der Baumbestand wurde von dem Büro Gräfe, Garten und Landschaftsbau aus
Bonn im August 2024 ermittelt und bewertet. Bei der Umsetzung der aktuellen
Planung müssen 22 Bäume für das Vorhaben entfernt werden. Davon fallen 9
Bäume unter die Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn. Innerhalb des
Plangebiets werden dafür auf gewachsenem Boden außerhalb von
Tiefgaragen nach vorliegender Planung Ersatzpflanzungen von insgesamt 16
Bäumen durchgeführt.
6.4 Schutzgut Boden
Ein Teil des Plangebietes ist von einem Altstandort, der mit der Ziffer 8014-100
im Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn geführt wird, betroffen. Hierbei
handelt es sich um den ehemaligen Standort einer Tankstelle und einer Kfz-
Reparaturwerkstatt. Nach Nutzungsaufgabe wurden die entsprechenden
Gebäude abgebrochen. Im Zuge des Rückbaus der ehemaligen Tankstelle
sowie der vollständigen Erneuerung der Entwässerung wurden keine
Tankanlagen oder auffällige Bodenveränderungen festgestellt. Ein Gutachten
aus dem Jahr 2008 ergab keine Hinweise auf eine nachhaltige Boden- oder
Bodenluftbelastung.
Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hat das
Büro Terra, Umweltconsulting GmbH aus Neuss im August 2022 für den
westlichen Teilbereich, in dem eine Neubebauung geplant ist, eine
geotechnische Untersuchung durchgeführt. Hinweise auf Altlasten oder
Bodenverunreinigungen ergaben sich nicht.Seite 14 von 26
Seite 15
Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens wird eine aktuelle, nutzungs- und
planungsorientierte Altlastenuntersuchung einzureichen sein.
6.5 Schutzgut Wasser
Das Plangebiet liegt außerhalb von gesetzlich festgelegten
Überschwemmungsgebieten und auch außerhalb von Wasserschutzzonen.
Im Rahmen des Bauleitverfahrens wird unter Umweltaspekten eine
gemeinwohlverträgliche Versickerung des Niederschlagswassers (ggf. auch nur
von Teilflächen) im Plangebiet untersucht.
Starkregenereignisse mit extremen Niederschlägen haben in den letzten
Jahren immer wieder zu erheblichen Überflutungen im Stadtgebiet von Bonn
geführt. Die Erkenntnisse aus den hierdurch entstandenen Schäden sind bei
der Objektplanung für neue Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Forderung
entspricht den Vorgaben des Baugesetzbuches (Beachtung der Anpassung an
den Klimawandel) § 1 Abs. 5 BauGB. Nach der Starkregen-Gefahrenkarte ist
derzeit bereits für ein 50- jährliches Ereignis an einzelnen Stellen der
bestehenden Stellplatzanlage mit Wasserständen von bis zu ≥ 0,3 m, am
Bestandgebäude des Lebensmittelmarktes von bis zu ≥ 0,5 m zu rechnen. Die
Ergebnisse der Starkregenbetrachtung sind bei den weiteren Planungen zu
konkretisieren und zu berücksichtigen.
Dies bedeutet, dass bei der Planung eines Bauvorhabens auszuschließen ist,
dass Gefährdungen durch Überflutungen auf dem eigenen Grundstück sowie
bestehender Baukörper benachbarter Grundstücke entstehen. Neben der
Betrachtung von Grundstückslagen ist auf den objektbezogenen Schutz
hinzuweisen. Hierzu gehört die Rückstausicherung des Kanalanschlusses, aber
auch der Schutz vor oberflächlichen Überflutungen. Typische Schwachpunkte
wie
• ebenerdige Eingänge und Terrassen
• befestigte Flächen mit Gefälle zum Haus
• Einfahrten mit Gefälle zum Haus
• Souterrainwohnungen
• tiefliegende Einfahrten
sind möglichst zu vermeiden oder mit geeigneten Mitteln zu sichern.
Empfehlungen zum Umgang mit den Gefährdungen aus Starkregenereignissen
sind in dem DWA-Themenband T1/2013 „Starkregen und urbane Sturzfluten –
Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge“ zusammengefasst. Weitere Hinweise
können auch auf der Internetseite der Stadt unter folgendem Link aufgerufen
werden: www.bonn.de/starkregen.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine topographische
Gefährdungsanalyse vom Ingenieurbüro Holzem & Hartmann GmbH & Co. KG
aus Neunkirchen-Seelscheid erarbeitet. Diese zeigte keine ErforderlichkeitSeite 15 von 26
Seite 16
besonderer Maßnahmen oder besondere Risiken auf. Im Ergebnis konnte das
maximale Einzugsgebiet, welches dem Gebiet des Heiderhof-Centers zufließt,
abgegrenzt werden – die Flächengröße beträgt ca. 8.800 m². Hinsichtlich des
potenziellen Zuflusses von Wasser aus angrenzenden Gebieten bei
Starkregenereignissen ergaben sich aus der durchgeführten Analyse keine
Hinweise auf Außengebiete, die im weiteren Planungsprozess einer vertieften
Betrachtung bedürfen.
Dennoch wird empfohlen, die Grundsätze einer hochwasserangepassten
Bauweise bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Auch kleine Flächen,
die Wasser in Richtung des geplanten Gebäudes leiten, können bei
ungünstigen Bedingungen und extremen Niederschlagsereignissen zu Schäden
führen.
6.6 Sonstige Schutzgüter
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW empfiehlt auf Grundlage der
Luftbildauswertung eine Kampfmitteluntersuchung (Oberflächendetektion bei
unbefestigten Flächen oder eine Sicherheitsdetektion) durchzuführen, um im
Plangebiet das Vorhandensein von Kampfmitteln zu prüfen. Ein entsprechender
Hinweis wird im vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen.
Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie
Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der
Bauleitplanung beteiligten Akteure. Die Ziele der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nr: 1812770) sowie das Leitbild zum Klimaschutz
und zur Klimaanpassung sollen auch in der Bauleitplanung bestmöglich
Berücksichtigung finden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden.
Um dem Rechnung zu tragen wird bei der Aufstellung von Bebauungsplänen
entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger
Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nr. 220501).
Zum anstehenden Planungsschritt der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit liegt ein städtebauliches Konzept vor. Im Nachhaltigkeitscheck
wurde das Vorhaben entsprechend detaillierter bewertet (siehe Anhang 3).
Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe II stellt
keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern beschreibt das
beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie.
Anlage/n
1 Anhang 1 - Übersichtsplan B-Plan Nr. 6914-1 (öffentlich)
2 Anhang 2 - Plankonzept B-Plan Nr. 6914-1 (öffentlich)
3 Anhang 3 - Nachhaltigkeitscheckliste B-Plan Nr. 6914-1 (öffentlich)Seite 16 von 26
Bebauungsplan Nr. 6914-1
Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Stadtbezirk Bad Godesberg
Ortsteil Heiderhof
Maßstab 1: 2500 Datum: 20.01.2021
100 mSeite 17 von 26
Seite 18 von 26
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung
Bauleitplanverfahren:
Gebiet:
Planungsziele:
Stufe 2
Frühzeitige Beteiligung (u.a. entwickelt aus den strategischen und den operativen Zielen der BNHS)
Fragestellung: Wie werden die berührten Themen umgesetzt? Welche Aussagen lassen sich treffen? Wie setzt sich das Vorhaben mit den relevanten Themen auseinander?
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche Prognoseverkehre werden durch das Vorhaben
ausgelöst (Erste grundsätzliche Aussagen aus
Voruntersuchung)?
Die Verkerhszunahme wird als gering eingeschätzt und kann auf den bestehenen
Straßen verträglich abgewickelt werden
Wie sieht die Erreichbarkeit von / Ausstattung mit
Nahversorgungseinrichtungen mit Ziel der
Verkehrsvermeidung aus?
Das Plangebie liegt im zentralen Versorgungsbereich Heiderhof. Durch die
vorgesehene Planung wird der bestehende Lebensmittelvollsoritmenter
vergrößert und so das Nahversorgungsangebot für die Umgebung verbessert.
Wie stellen sich die Grundstrukturen des
Mobilitätskonzeptes dar bzw. können erste
Maßnahmen benannt werden?
Es sind Fahrradabstellplätze sowie Abstellplätze für Lastenräder vorgesehen, für
den Nahversorger im Eingangsbereich, für die Wohnnutzung in der Tiefgarage
Umweltverbund: Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung der
Erschließung durch den Umweltverbund geplant?
(Verkehrliche Ersteinschätzung)
Es sind Schaffung neuer Fußwege und Erhöhung des Angebots für
Radabstellplätze sowie Abstellplätze für Lastenräder geplant
Anbindung des Vorhabens an den ÖPNV / SPNV? Anschlüsse an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bestehen über die
Buslinien 611 (Pappelweg – Bad Godesberg Bf - Bonn Hbf – Lessenich Sportplatz)
und 613 (Pappelweg - Bad Godesberg Bf – Mehlem Bf – Geselherstraße) mit der
nah gelegenen Haltestelle „Akazienweg“. Beide Buslinien fahren während der
Woche tagsüber im 20 Minuten Takt. Sie ergänzen sich zu einem attraktiven 10-
Minuten-Takt zur/in die Innenstadt von Bad Godesberg.
Bessere Vernetzung mit vorhandenen Fußwegen? Es werden zusätzliche Fußwegeverbindung geplant.
Ausbau der Radinfrastruktur im Quartier
notwendig/verbesserungsbedürftig?
Es werden ausreichend Fahrradabstellpltäze eingeplant, in der Tiefgarage und im
Eingangsbereich des Nahversorgers.
Angebote der kombinierten Verkehrsmittelwahl –
Mobilstationen im Umfeld vorhanden?
Es sind keine Mobilstationen in der Nähe vorhanden.
Berücksichtigt die „Innere Erschließung“ des
Plangebietes den Umweltverbund gut ?
Es werden Wegeverbindungen geschaffen und an bestehende Fuß- und
Radwegeverbindungen angeschlossen.
Erscheint eine Modal-Split-Verschiebung i.R. des
Umweltverbundes möglich?
Aufgrund der Höhenlage des Stadtteils, der Anbindung durch wenige Straßen
und des ÖPNV-Angebots ist die Verschiebung unwahrscheinlich.
Werden E-Ladestationen im öffentlichen Bereich/
öffentlichen Straßenraum vorgesehen?
Im Geltungsbereich liegen keine öffenlichen Straßenräume. Es befindet sich
bereits eine von den Stadtwerken Bonn betriebene E-Ladestation unmittelbar
angrenzend dem Planungsgrundstück am Akazienweg, die aufgrund der neuen
Ausfahrt verlegt wird.
Ist dem Vorhabenträger bekannt, dass E-Ladesäulen
auf privaten Flächen vorzuhalten sind?
Ja
B-Plan Nr. 6914-1 "Akazienweg"
Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof
Erweiterung Heiderhof Center durch Einzelhandel und Wohnen
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Wird die bioklimatische Bedeutung bzw. Situation einer
Fläche durch die Planung voraussichtlich eher
verbessert oder verschlechtert? Gibt es
Optimierungspotenziale?
Die neu zu bebauuende Fläche wird derzeit als Parkplatz genutzt und ist mit
Baumpflanzungen versehen. Durch die geplante Bebauung werden die bauliche
Dichte zunehmen und einige Bäume entfallen. Es sind Ersatzpflanzungen im
Plangebiet vorgesehen sowie Dach- und Fassadenbegrünung. Die nicht durch
Wege, Stellplätze oder Bebauung belegten Flächen werden begrünt. Die
bioklimatische Situation wird nicht vershlechtert. Im Laufe des Bauleitverfahren
wird eine Klimatische Untersuchung durchgeführt.
Wie ist der lokale Wasserhaushalt (Niederschlag,
Verdunstung, Grundwasserneubildung, Abbfluss) im zu
bebauenden Gebiet?
Das Gebiet weicht in dieser Hinsicht voraussichtlich nicht im wesentlichen von
der Umgebung ab.
Ist bereits erkennbar, ob der lokale Wasserhaushalt
durch das Vorhaben verschlechtert wird?
Nein
Wie berücksichtigt der Planvorentwurf die
Anforderungen an gesunde Wohn-und
Arbeitsbedingungen auch in sommerlichen
Hitzeperioden?
Es sind Baumpflanzungen sowie Dach- und Fassadenbegrünung vorgesehen. Die
nicht durch Wege, Stellplätze oder Bebauung belegte Flächen werden begrünt.
Wie berücksicht der Planvorentwurf die Aspekte der
Trockenheitsvorsorge/Schwammstadt?
Es sind Baumpflanzungen in sowie Dach- und Fassadenbegrünung vorgesehen.
Die nicht durch Wege, Stellplätze oder Bebauung belegte Flächen werden
begrünt.
Ist eine Nutzung durch vulnerable
Bevölkerungsgruppen angedacht?
Nein
Wenn ja, ist der erhöhte Schutzanspruch vor
klimatischen Belastungen berücksichtigt worden?
Ist bei Hanglagen eine Erosionsproblematik beim
städtebaulichen Konzept berücksichtigt worden?
Es besteht keine Hanglage.
Wasserwirtschaftliche
Potentialanalyse
Ist eine getrennte Regen- und Abwasserbeseitigung
geplant?
Nein, das Gebiet fällt nicht unter den § 55 WHG i.V.m § 44 LWG. Es ist geplant
das Niederschlagswasser und Schmutzwasser bis zur Grundstücksgrenze in
getrennten Leitungsnetzen zu führen. Der öffentliche Hauptkanal, der an die
privaten Leitungen anschließt, ist allerdings im Mischsystem geführt.
Besteht eine Versickerungspflicht oder nicht? Das Gebiet fällt nicht unter den § 55 WHG i.V.m § 44 LWG.
Ist das Gebiet geeignet zur Regenwasserversickerung/ -
rückhalt?
Durch Gutachten wurde nachgewiesen, dass der Baugrund kaum
versickerungsfähig ist. Dennoch kann durch die extensive Dachbegrünung
teilweise das Niederschalgswasser zurückgehalten werden.
Wie können Maßnahmen zur dezentralen
Regenwasserversickerung/natürlichem Regenrückhalt
in der Fläche nach dem
Schwammstadtprinzip/wassersensible
Stadtentwicklung umgesetzt werden?
Das Plangebiet ist bereits jetzt größtenteils versiegelt. Es bestehen wenige
Flächen für natürlichen Regenrückhalt in der Fläche. Durch die geplante
Bebauung wird die Versiegelung nicht zunehmen.
Gibt es Verdachtsflächen und schränken diese die
Versickerungsfähigkeit ein? (Bodenaltlasten,
Beschaffenheit, Flurabstand GW, Möglichkeiten
städtischer Flächen, auf die das Wasser geleitet werden
kann)
Auf dem Gelände befindet sich ein Altstandort der im Altlastenkataster der Stadt
Bonn unter dem Zeichen AS 8014-100 geführt wird. Hierbei handelt es sich um
das Gelände einer ehemaligen Tankstelle.
Können bei Maßnahmen zur Versickerung/Rückhalt
gesetzlich festgelegte Abstände/Normen in der Fläche
eingehalten werden?
wird im weiteren Verfahren geprüft.
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Wasserwirtschaftliche
Bedarfsanalyse
Welche Art der Regenwasserbewirtschaftung soll
ausgeführt werden? Kann das Niederschlagswasser
genutzt werden?
wird im weiteren Verfahren geprüft.
Erfolgte eine Anpassung des Bebauungskonzepts an
Ergebnisse des Überflutungsnachweises?
Es gibt keine Gefährdungshinweise durch die Starkregengefahrenkarte.
Wie gestaltet sich die Schaffung von
Versickerungsmöglichkeiten, Zwischenspeichern für
Niederschlagswasser?
Auf den eigenen Flächen bestehen grundsätzlich Möglichkeiten, die im weiteren
Verfahren geprüft werden.
Ist Regenrückhalt für Starkregen im Bereich notwendig
und möglich?
Es gibt keine Gefährdungshinweise durch die Starkregengefahrenkarte.
Liegt eine topographische Gefährdungsanalyse vor? Ja, im Ergebnis konnte das maximale Einzugsgebiet, welches dem Gebiet des
Heiderhof-Centers zufließt, abgegrenzt werden – die Flächengröße beträgt ca.
8.800 m². Hinsichtlich des potenziellen Zuflusses von Wasser aus angrenzenden
Gebieten bei Starkregenereignissen ergaben sich aus der durchgeführten
Analyse keine Hinweise auf Außengebiete, die im weiteren Planungsprozess
einer vertieften Betrachtung bedürfen.
Bieten die jeweiligen Maßnahmen Vor-/Nachteile für
angrenzende Gebiete/ggf. Unteranlieger? Wird das
Verschlechterungsgebot beachtet?
Weder die Starkregengefahrenkarte noch die topographische
Gefährdungsanalyse liefern Hinweise auf negative Auswirkungen auf die
Umgebung.
Sollen Bereiche für Regenwasserversickerung/-
speicherung „dienen“? Ist die Art, der Bedarf und die
Notwendigkeit von Regenrückhalt/-versickerung in der
jeweiligen Fläche identifiziert worden?
wird im weiteren Verfahren geprüft.
Können Verkehrswege als Notwasserweg zur Ableitung
genutzt werden?
Es gibt keine Gefährdungshinweise durch die Starkregengefahrenkarte.
Wasserwirtschaftliche
Maßnahmen/Umsetzung
Wie kann das Niederschlagswasser genutzt werden um
die Folgen des Klimawandels zu reduzieren?
wird im weiteren Verfahren geprüft.
Welcher Flächenbedarf ergibt sich für die jeweiligen
Maßnahmen?
wird im weiteren Verfahren geprüft.
Ist eine Reduktion des abgeleiteten Niederschlags
durch Gründächer machbar?
Ja, es ist eine extensive Dachbegrünung vorgesehen
Ist eine multifunktionale Flächennutzung hinsichtlich
wasserwirtschaftlicher Maßnahmen möglich?
Partiell ist dies möglich.
Kann das Niederschlagswasser durch gestalterische
Mittel erlebbar gemacht werden
Nein
Klimaschutz und Energie: Wurde das Vorhaben vor dem Hintergrund eines
solarenergetisch optimierten Städtebaus/Gebäude
überprüft?
Nein
Sind Dachflächen- oder ggf. Fassadenflächen zur
Nutzung für Photovoltaik vorgesehen?
Ja, Dachflächen
Welcher Energieeffizienzstandard wird angestrebt? Die Gebäude werden im Effizienzhaus-/Effizienzgebäudestandard 40 errichtet.
Welche Energieversorgungsvarianten werden
betrachtet?
Im weiteren Verfahren wird ein Energiekonzept aufgestellt, welches
verschiedene Versorgungsvarianten vergleichend untersucht. Vorhanden vor
Ort: Fernwärme - Grundsätzlich besteht eine Anschlussverpflichtung, die hier
nicht dinglich gesichert ist.
Ist eine Prüfung auf mögliche Fern- oder
Nahwärmeversorgung erfolgt?
Ja
Welche Bauart ist vorgesehen? Es ist Massivbauweise vorgesehen.
Werden klimaschonende Baumaterialien vorgesehen? Teilweise werden Elemente aus Holz geprüft.
Wird ggf. eine Nachhaltigkeitszertifizierung geplant? Nein
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Natürliche Ressourcen und
Umwelt, kulturelles Erbe und
graue Energie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Wie soll dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit
Grund und Boden Rechnung getragen werden?
Die Errichtung des neuen Gebäudes ist auf dem bestehenden Parkplatz
vorgesehen. Somit wird keine zusätzliche Versiegelung vorgenommen und die
Nachverdichtung erfolgt in bereits bebauten Bereichen. Es wird keine neue
Siedlungsfläche in Anspruch genommen.
Ist eine ausreichende bauliche Dichte im Sinne einer
behutsamen Nachverdichtung geplant? (WE/ha, Dichte
im Vergleich zum Quartier, Ortsteil, Gesamtstadt)
Ja
Wurden Szenarien zu unterschiedlichen Dichten
erstellt?
Ja
Wird dem Vorrang für Mehrfamilienhäuser im
Kernbereich Rechnung getragen?
Ja
Wie hoch ist der Anteil an wiedergenutzter Fläche/
Konversionsfläche/umgenutzter Fläche?
100%
Werden Flächen aus der baulichen Nutzung
herausgenommen bzw. werden Flächen entsiegelt?
Aufgrund der geringen Größe des Plangebiets ist eine Entsiegelung kaum
möglich.
Werden Flächen gezielt freigehalten? Nein
Erfolgte eine bedarfsgerechte Planung der Nutzungen
und Nachbarschaften (Wo-Gebäudetypen, Gewerbe,
Infrastruktureinrichtungen etc.)?
Ja, die Nahversorgunssituation wird verbessert und neuer Wohnraum
geschaffen.
Wurden besondere Wohnformen beachtet? Ist noch offen.
Freiraum und
Grünkonzeption:
Werden die bestehenden und geplanten
Freiraumqualitäten nach dem IFS berücksichtigt?
Es existiert im Gebiet kein Hinweis aus dem IFS.
Werden private Grünräume auch zum Nutzen der
Allgemeinheit geschaffen?
Die Grünräume werden erhalten, es werden keine neuen zum Nutzen der
Allgemeinheit geschaffen.
Können öffentl. Räume o. grüne Freiräume im Zuge des
Vorhabens im Quartier aufgewertet werden?
Es sind Baumpflanzungen sowie ein Aufenthaltsbereich am Nahversorger
geplant.
Gibt es Begrünungskonzepte im Vorhaben? Ja
Ergeben sich Grün- Angebote fürs umliegende
Quartier?
Nein
Wurden Grün-Vernetzungsmöglichkeiten genutzt? Ja
Können bestehende Freiraumstrukturen durch
Änderung der Nutzung/Zugänglichkeit genutzt werden?
Ja, durch zusätzliche Wegeverbindungen
Wie sieht die Begrünung von Straßen und Plätzen aus? Es sind Baumpflanzungen vorgesehen, die Bereiche, die nicht für Zuwegungen,
Parkplätze oder Bebauung gentuzt werden, werden begrünt.
Wie sieht die Erreichbarkeit relevanter
Grünstrukturen/Grünausstattung aus?
Ein Grünzug befindet sich in direkter Nähe und kann über den geplatnen Fußweg
erreicht werden
Wie sieht die Weiterentwicklung der blau-grünen
Infrastruktur im Bestand / im Neubau aus?
Begrünungsmaßnahmen sind vorgesehen.
Ist eine Dach- / Fassadenbegrünung vorgesehen? Ja, beides
Werden die Aspekte der
Niederschlagswasserversickerung, naturnahen,
biodiversitätssteigernden Grünflächengestaltung
(Pflanzen, Insekten- und Vogelschutz),
Berücksichtigung heimischer trockenresistenter Arten,
Entsiegelung ausreichend beachtet?
siehe oben
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Artenschutz: Sind im Plangebiet offensichtlich Habitatstrukturen zu
erkennen, die artenschutzrechtlich relevant sein
können?
Ja, das Vorkommen von Nestern sogenannter „Allerweltsvogelarten“ in den
kleinflächigen Grünbereichen kann nicht vollkommen ausgeschlossen werden.
Wie sehen die Möglichkeiten zum Erhalt, zur
Weiterentwicklung und zur Vernetzung der
biologischen Vielfalt aus?
Es sind Begrünungsmßnahmen vorgesehen.
Liegen Ergebnisse der artenschutz-rechtlichen
Vorprüfung (ASP Stufe I) vor?
Ja
Kommt die ASP zu dem Ergebnis, dass
Verletzungen artenschutzrechtlicher
Verbotstatbestände (gem. § 44 (1) Nrn. 1-3
BNatSchG), nicht ausgeschlossen werden
können?
Nein, mit verbindlicher Umsetzung der Vermeidungs- und
Minderungsmaßnahmen kann das Vorhaben im Hinblick auf
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG
i.V.m. § 44 Abs. 5 BNatSchG als zulässig angesehen werden.
Ist eine vertiefende Artenschutzprüfung (Art-für
Art Prüfung/ASP Stufe II) erforderlich?
Nein
Sind faunistische Erhebungen durchzuführen? Nein
Vegetation: Sind Baum- oder Gehölzbestände von einer
Überplanung betroffen?
Ja, bei der Umsetzung der aktuellen Planung würden bis zu 21 Bäume entfallen,
davon fallen 9 Bäume unter die Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn.
Innerhalb des Plangebiets werden dafür nach vorliegender Planung
Ersatzpflanzungen von insgesamt 14 Bäumen vorgesehen.
Konnte die Planung / das Vorhaben hinsichtlich des
Baumerhalts optimiert werden?
Ja
Muss ökologisch wertvolle Grünstruktur (Sträucher,
Hecken, Obstgehölze) im Rahmen der Bebauung
beseitigt werden?
Nein
Muss für die Umsetzung der Planung / des Vorhabens
satzungsgeschützter Baumbestand gefällt werden?
Ja
Wie viele Bäume müssen wegen ihres Standorts
im Baufeld gefällt werden?
6
Wie viele Bäume müssen wegen des Standorts im
Arbeitsbereich / Baustelleneinrichtungsfläche
während der Bauphase gefällt werden?
6
Ist der Baumbestand gutachterlich in Beziehung zur
Planung gesetzt worden bzw. ein Gutachten
beauftragt?
Ja, Baumbewertung liegt vor
Welche Kompensationsflächen sind vorgesehen? Im Plangebiet sind Baumpflanzungen, sowie Dach- und Fassadenbegrünung
vorgesehen.
Kulturelles Erbe: Ist kulturelles Erbe im Sinne des Denkmalschutzes
direkt oder indirekt (Baudenkmale und
Umgebungsschutz, Bodendenkmale und
Denkmalbereiche) betroffen?
Nein
Baudenkmale
Welche gestaltprägenden Merkmale müssen die
Neubauvorhaben aufweisen, damit die
Denkmalschutzziele ausreichend gewürdigt werden?
Welche Materialien/Bautechniken sind, auch aus
ökologischen Gründen bei den Neubauvorhaben,
zu erhalten bzw. adäquat zu
ergänzen/fortzuschreiben (bspw. Holz statt
Kunststoff, mineralische Anstriche,
natürliche/recycelbare Dämmstoffe)?
Kann das Planungsziel erneuerbare
Energien/Erhöhung Bepflanzungsanteil
(Photovoltaik, Sonnenkollektoren, Fassaden-
/Dachbegrünung) auch an bzw. auf anderen
(Neu)Bauelementen wie z.B.
Fahrradabstellanlagen umgesetzt werden, um
Beeinträchtigung der Denkmalschutzziele zu
verhindern?
Bodendenkmale
Kann eine archäologische Fläche ungestört
erhalten werden? Falls nicht:
Wie können Funde im Entwicklungsgebiet
aufbereitet und präsentiert werden?
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Werden durch die Planungen Arbeitsplätze geschaffen? Ja
Werden Arbeitsplätze gefährdet? Nein
Wie gestalten sich die Möglichkeiten für Mitarbeitende
zum Arbeitsplatz zu gelangen (ÖPNV, Fahrradwege,
KFZ)?
Alle aufgefürhten Möglichkeiten sind vorhanden.
Gewerbeansiedlung und
Bestand:
Werden die vorgesehenen gewerblichen Nutzungen
konkretisiert?
Ja
Sind Unternehmen betroffen? Ja, der Nahversroger wird ausgebaut
Werden bestehende Gewerbegebiete durch den neuen
B-Plan im Bestand gefährdet?
Nein
Gefährdet die Planung die Entwicklung/Schaffung eines
Gewerbegebietes?
Nein
Wie gestaltet sich die Erschließung (z.B. Anlieferung)
von Gewerbebetrieben?
Die Erschließung wird über die bestehenden öffentlichen Verkehrsflächen und
den bestehenden Parkplatz geführt. Die Anordnung der Stellplätze wurde dafür
optimiert.
Haben Festsetzungen der Verkehrsführung
Auswirkungen auf Gewerbebetriebe? Gibt es
insbesondere negative Auswirkungen auf die Betriebe?
Nein
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Gesellschaftliche Teilhabe und
Gender
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Greift es unterschiedliche Bedürfnisse auf (Familien,
junge, alte, behinderte Menschen …)?
Ja
Kann das Wohnumfeld naturnah und mit ausreichend
Spielmöglichkeiten gestaltet werden?
Nein, aufgrund der geringen Größe des Plangebiets kann das Wohnumfeld nich
naturnah gestaltet werden. Im Westen grenzt jedoch ein Grünzug an der
Plangebiet an. Die privaten Kleinkiderspielplätze werden auf dem Dach des
neuen Nahversorgers errichtet und gestaltet.
Werden Angebote bewegungsaktivierender
Infrastruktur geschaffen?
Nein
Findet eine konkrete Aufwertung des öffentlichen
Raums statt?
Nein, durch das Bauleitverfahren wird kein öffentlicher Raum geschaffen.
Fand eine Beteiligung der Behindertengemeinschaft
und der städtischen Gleichstellungsstelle an der
Planung statt?
Strukturen: Wie fügt sich das Vorhaben in gewachsene Strukturen /
Identität des Ortes ein?
Es passt sich in Höhe, Geschossigkeit und Nutzung der Umgebung an.
In welcher Art und Weise werden bestehende /
benachbarte Ortsteile / Quartiere / Nachbarschaften
tangiert?
Durch das Bauleitverfahren wird die Nahversorgungssituation verbessert.
Kann eine Aufwertung des öffentlichen Raums
stattfinden?
Nein, durch das Bauleitverfahren wird kein öffentlicher Raum geschaffen.
Wohnungsbau: Wie hoch soll der Anteil geförderten Wohnraums sein?
(Mehr möglich/gewünscht als Vorgaben BBLM) Ist das
Vorhaben dann noch sozialverträglich?
50%
Kann mindestens 1/3 der Grundstücksfläche als
Grünfläche gestaltet werden (Fördervoraussetzung!)?
Nein, es wird jedoch ein für die Bewohner nutzbarer, begrünter Dachbereich
geschaffen.
Welche Geschossigkeit ist im Plangebiet vorgesehen
(Maßgaben der Wohnraumförderbestimmungen)?
5 Geschosse
Berücksichtigt das Vorhaben Baufelder für innovative
Wohnformen?
Nein
Wie ist das Verhältnis von Einfamilienhäusern zu
Geschoßwohnungsbau (Schaffung gemischter
Strukturen auch im geförderten Wohnungsbau durch
Miet-Einfamilienhäuser und klassischen
Mietwohnungsbau)?
Es ist nur Geschosswohnungsbau vorgesehen
Gibt es Aussagen zum geplanten Wohnungsmix? Bisher nicht
Globale Verantwortung und Eine
Welt
Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der
kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung
von Zielen der anderen Handlungsfelder
Ein Beitrag zu den SDG's :
Nachhaltigkeitscheck im Sinne der
BNHS Stufe II
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Datenstand: 02.11.2026, 22:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de