252387 · Beschlussvorlage
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6914-1 „Akazienweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof
Kerndaten
- Nummer
- 252387
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Philosophenring Hauptort
- Akazienweg
- Tulpenbaumweg
- Stadthaus
- Markt
- Heiderhofring
- Pappelweg
- Giselherstraße
- Goldbergweg
- Muffendorfer Straße
- Theodor-Heuss-Straße
- Weißdornweg
- Heiderhof
- Muffendorf
- Lessenich
- Mehlem
- Bad Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 252387 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6914-1 „Akazienweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.06.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6914-1 "Akazienweg" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof zur Erweiterung des Heiderhof Centers, Akazienweg und Tulpenbaumweg ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie online (www.bonn-macht-mit.de). Zudem erfolgt ein Aushang der Planunterlagen auch in der Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Eine Bürgerinformationsveranstaltung wird durchgeführt. 3. Die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Begründung Der Ausschuss für Wohnen, Planen und Bauen entscheidet über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, weil durch das Bebauungsplanverfahren Planungsrecht für die Errichtung eines großflächigen Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche von rd. 1.050 m2 geschaffen werden soll. Damit ist der in § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn festgelegte Schwellenwert für eine über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeutung des Bebauungsplans (> 800 m2 Verkaufsfläche) überschritten.Seite 1 von 26 Seite 2 Mit Beschluss des Rates vom 16.09.2021 (DS-Nr. 210216) wurde dem Antrag der Grundstückseigentümerin zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6914-1 gefolgt und damit der Erweiterung des Ortsteilzentrums Heiderhof durch Einzelhandel und Wohnen zugestimmt. Ziel des Verfahrens ist es, auf den Planungsgrundstücken einen neuen Lebensmittelvollsortimenter mit darüberliegender viergeschossiger Wohnbebauung zu errichten und das Bestandsgebäude, in dem sich derzeit der Lebensmittelvollsortimenter befindet, zu modernisieren und um ein Geschoss aufzustocken (siehe Anhang 1). Der Grund für die Erweiterung des Heiderhof Centers besteht darin, dass die derzeitige Verkaufsfläche von 725 m2 hinsichtlich der Größe und dem Zuschnitt nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht und das Gebäude umfassend modernisiert werden soll. Um die Nahversorgung des Ortsteils während der dringend benötigten Sanierung durchgehend sicherzustellen und den zentralen Versorgungsbereich zu stärken, beabsichtigt die Vorhabenträgerin daher einen neuen Lebensmittelvollsortimenter zu errichten. Nach Inbetriebnahme der neuen Fläche, wird das vorhandene Marktgebäude mit dem Ziel der Ansiedelung eines Drogeriemarktes im Erdgeschoss revitalisiert und um ein zusätzliches Geschoss aufgestockt. Im neuen Obergeschoss sind Erweiterungsflächen für eine seit mehreren Jahren im „Heiderhof Center“ befindliche Physiotherapiepraxis vorgesehen. Zur Umsetzung der Planung ist die Änderung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 8114-41 erforderlich. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6914-1 wird gemäß § 12 BauGB im Vollverfahren erfolgen. Der Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt den westlichen Teil des Plangebiets als Wohnbaufläche und den Bereich des heute schon vorhandenen Lebensmittelmarktes mit der östlich anschließenden Parkplatzfläche als gemischte Baufläche dar. Die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist daher nicht aus dem FNP entwickelt. Um die geplanten Nutzungen, großflächiger Einzelhandel (Verkaufsflächen über 800 m2) und Wohnen umsetzen zu können, wird eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB notwendig. Im Westen des Plangebiets ist das neue Gebäude mit dem Vollsortimenter im Erdgeschoss und vier Geschossen Mietwohnungsbau, aufgeteilt in zwei Riegel, geplant. Es werden 36 Wohneinheiten entstehen, von denen die Hälfte nach den derzeitigen Richtlinien als förderfähiger Wohnraum geplant ist. Für die zukünftigen Bewohnenden wird auf dem Dach des neuen Lebensmittelvollsortimenters ein Dachgarten mit privaten und gemeinsamen Aufenthaltsbereichen geschaffen. Der Anbau des bestehenden Marktes soll zurückgebaut werden, dadurch erfährt das Gebäude eine bauliche Aufwertung zur vorlagerten Parkplatzfläche. Die Flachdächer des geplanten Neubaus und des Bestandsgebäudes werden mit Dachbegrünung in Kombination mit Photovoltaikanalgen ausgestattet. Ebenso ist eine Fassadenbegrünung in fensterlosen Fassadenbereichen vorgesehen. Im weiteren Verfahren wird geprüft, welcheSeite 2 von 26 Seite 3 Fassadenflächen sich dafür eignen. Das städtebauliche Konzept schafft neue Wegeverbindungen in den Innenhof des Einkaufscenters, zum Grünzug sowie zum im Westen verlaufenden Gehweg in Nord-Süd-Ausrichtung. Die nicht für Wege, Stellplätze und Gebäude genutzten Bereiche werden begrünt. Durch die geplante Bebauung und notwendige Neuordnung der Stellplatzanlage entfallen 22 Bestandsbäume. Diese werden zum Teil innerhalb des Plangebiets durch 16 Ersatzpflanzungen ausgeglichen. Das Plangebiet wird über den Akazienweg erschlossen. Für den Lebensmittelvollsortimenter wird ein eingehauster Anlieferungsbereich an der nördlichen Fassade errichtet. Die bestehende Parkplatzanlage bleibt mit Veränderungen im Eingangsbereich des neuen Lebensmittelvollsortimenter erhalten. Dem Eingang zugeordnet ist eine ausreichende Anzahl an Fahrradabstellflächen auch für Lastenräder vorgesehen. Im Bestandsgebäude wird die bestehende Anlieferungssituation beibehalten. In der Tiefgarage unter dem Neubau sind die notwendigen Pkw- und Fahrradstellplätze für die Wohnnutzungen geplant (siehe Anhang 2). Die vorliegende Planung dient als Grundlage für die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB. Die Auswirkungen dieser Planung sind nachstehend beschrieben. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung 1. Anlass und Ziel der Planung Die Eigentümerin der Flurstücke 1523, 1524 und Teilflächen 1219 und 1525, Flur 9, Gemarkung Muffendorf im Ortsteil Heiderhof hat mit Schreiben vom 14.09.2020 die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die betreffenden Grundstücke bzw. Teilflächen beantragt. Das städtische Flurstück Nr. 1522 soll in die Planung einbezogen werden, welches die Eigentümerin beabsichtigt zu erwerben. Das städtische Flurstück wird zurzeit als PKW-Stellplatzanlage genutzt (ca. 60 Stellplätze) und eignet sich aufgrund des Zuschnitts und einer Größe von ca. 1.100 m² nur bei Einbeziehen der genannten Privatgrundstücke für eine bauliche Entwicklung. Ziel des Verfahrens ist es, auf den Planungsgrundstücken ein neues Gebäude zur marktadäquaten Erweiterung des bestehenden Lebensmittelvollsortimenter und darüber liegend eine viergeschossige Wohnbebauung zu errichten. Der bestehende Lebensmittelvollsortimenter befindet sich im Umgriff des zentralen Versorgungsbereiches dem D-Zentrum Heiderhof (vgl. Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept (BEZK) 2008). In einer Anpassung des BEZK in 2012 wurde der Vorhabenbereich mit in den Zentrenumgriff aufgenommen, um die Funktion des zentralen Versorgungsbereichs durch Entwicklungsmöglichkeiten zu stärken. Damit ist die vorliegende Planung geeignet, durch die marktgerechte Aufstellung des vorhandenen Magnetbetriebes den zentralen Versorgungsbereich insgesamt zu stärken sowie die NahversorgungssituationSeite 3 von 26 Seite 4 zu verbessern und gleichermaßen zur Deckung des Wohnraumbedarfs beizutragen. Dabei werden 50 % der Wohnnutzung als förderfähiger Wohnraum hergerichtet. Hierfür sind die Vorgaben des Bonner Baulandmodells und dabei insbesondere die geltenden Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen zu berücksichtigen. Der auf dem benachbarten Grundstück des „Heiderhof Center“ bereits befindliche Lebensmittelvollsortimenter bedarf einer dringenden, umfassenden Modernisierung. Die derzeitige Verkaufsfläche von 725 m² entspricht hinsichtlich der Größe und dem Zuschnitt nicht mehr den heute üblichen Anforderungen für einen Lebensmittelmarkt. Um die Nahversorgung des Ortsteils während der dringend benötigten Sanierung durchgehend sicherzustellen, beabsichtigt die Vorhabenträgerin auf den Plangrundstücken einen neuen Lebensmittelvollsortimenter inklusive Bäcker mit einer Verkaufsfläche von rund 1.050 m² zu errichten. Nach Inbetriebnahme der neuen Einheit, wird das vorhandene Marktgebäude mit dem Ziel der Ansiedelung eines Drogeriemarktes im Erdgeschoss revitalisiert und um ein zusätzliches Geschoss aufgestockt. Im neuen Obergeschoss sind Erweiterungsflächen für eine seit mehreren Jahren im „Heiderhof Center“ befindliche Physiotherapiepraxis vorgesehen. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am 02.09.2021 den Zielbeschluss über die Erweiterung des Ortsteilzentrums Heiderhof durch Einzelhandel und Wohnen in einem Bereich am Akazienweg westlich des „Heiderhof Center“ gefasst und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6914-1 gemäß § 12 BauGB im Vollverfahren mit Maßgaben zugestimmt (DS-Nr. 210216). 2. Lage des Plangebietes Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 7.650 m² und befindet sich im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof. Die Stellplatzanlage des Heiderhof-Centers, das Bestandsgebäude (derzeit EDEKA-Markt) sowie das nördlich direkt angrenzende städtische Grundstück liegen innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im Übersichtsplan dargestellt. Das Plangebiet wird im Norden durch die neungeschossige Wohnbebauung Akazienweg 18 sowie die Straße „Akazienweg“, im Osten durch die Straße „Heiderhofring“, im Südosten durch die Bestandsbebauung des einzelhandelsorientierten Heiderhof-Centers, im Süden durch die kirchlich genutzte Gemeinbedarfsfläche der Immanuelkirche und im Südwesten durch die dreizehnstöckige Wohnbebauung Tulpenbaumweg 10-14 und im Westen durch eine städtische Grünfläche begrenzt. Auf dem bestehenden Parkplatz und in den Randbereichen des Plangebiets ist umfangreicher Baumbestand vorhanden. In dem angrenzenden ein- bis zweigeschossigen Einkaufszentrum „Heiderhof- Center“ sind neben dem Lebensmittelvollsortimenter kleinteilige Fachgeschäfte, wie derzeit ein Zeitschriftenladen, eine Apotheke und ein Anbieter fürSeite 4 von 26 Seite 5 Musikartikel vorhanden. Das Einzelhandelsangebot wird durch die zentrenergänzenden Dienstleistungsangebote eines Friseurs, einer Sparkassen SB-Filiale, einer Reinigungsannahme und eines Kosmetiksalons sowie durch Gastronomieangebote abgerundet. 3. Bestehendes Planungsrecht Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Bonn/Rhein- Sieg ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen. Die Planung entspricht damit den Zielen der Raumordnung. Der Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt den westlichen Teil des Plangebiets als Wohnbaufläche und den Bereich des heute schon vorhandenen Lebensmittelvollsortimenters mit der östlich anschließenden Parkplatzfläche als gemischte Baufläche dar. Die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist daher nicht aus dem FNP entwickelt. Um die geplanten Nutzungen, großflächiger Einzelhandel (Verkaufsflächen über 800 m2) mit Wohnen, umsetzen zu können, wird eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren notwendig. Ergänzend trifft das Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept (BEZK) von 2008 mit einer Ergänzung von 2012 Aussagen zum Standort. Die Ziele und Grundsätze des BEZK als städtebauliches Entwicklungskonzept sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr.11 BauGB als Abwägungsbelang im Verfahren zu berücksichtigen. Das BEZK wird derzeit fortgeschrieben. Der bestehende Lebensmittelmarkt befindet sich im zentralen Versorgungsbereich Heiderhof, welcher als D-Zentrum mit dem Schwerpunkt der Nahversorgung mit Gütern des kurzfristigen Bedarfs nur über ein geringes Einzelhandelsangebot und Dienstleistungsangebot verfügen soll. In der Ergänzung in 2012 wurde die betreffende Entwicklungsfläche bereits in den Umgriff des zentralen Versorgungsbereiches aufgenommen und soll in der laufenden Fortschreibung aufgenommen werden. Das Vorhaben entspricht von der Art der Nutzung den Zielen des Konzeptes. Für das Maß der Nutzung wurde bereits im Jahr 2008 eine Ausnahmeregelung für den großflächigen Lebensmitteleinzelhandel getroffen, sodass dies in einer Einzelfallbetrachtung in Form einer Einzelhandelsverträglichkeitsuntersuchung näher zu prüfen ist. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8114-41 vom 24.07.1968 (zuletzt geändert 1984), welcher für das Flurstück, Gemarkung Muffendorf, Flur 9, Nr. 1524 die Art der baulichen Nutzung MK (Kerngebiet) mit einer einstöckigen geschlossenen Bauweise sowie eine Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) von jeweils 0,8 festsetzt. Die städtische Fläche Nr. 1522 ist als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen und vollständig ausgebaut. Für die übrigen Flurstücke des Plangebietes sind allgemeine Wohngebiete (WA) in geschlossener Bauweise mit einer GRZ von 0,15 bis 0,3 und einer GFZ von 1,0 festgesetzt. Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 8114-41 stehen dem geplanten Vorhaben entgegen und werden durch den neu aufzustellenden Bebauungsplan ersetzt.Seite 5 von 26 Seite 6 Zur Realisierung der künftigen Planungsziele ist eine Änderung des vorhandenen Planungsrechts erforderlich. 4. Planverfahren Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6914-1 gemäß § 12 BauGB (Vorhaben- und Erschließungsplan) sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, am Standort Akazienweg einen Lebensmittelvollsortimenter mit einer neuen Marktfläche und Wohnungen in den darüberliegenden Geschossen anzusiedeln. Ebenso wird das Bestandsgebäude um ein Geschoss aufgestockt, um Erweiterungsflächen für die im Osten angrenzende Physiotherapie-Praxis zu schaffen. Obwohl hier eine Maßnahme der Innenentwicklung vorgesehen ist, wird kein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt, da die Erweiterung eines Einkaufszentrums um einen Lebensmittelvollsortimenter mit mehr als 1.200 m² Geschossfläche nach Nr. 18.8 i.V. mit Nr. 18.6 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erfordert. Diese soll hier als Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) im Rahmen eines bauleitplanerischen Vollverfahrens durchgeführt werden. Der FNP wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel und Wohnen“ geändert, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist. 5. Planung 5.1 Städtebauliches Konzept Ziel der Planung ist die Umsiedlung des Lebensmittelvollsortimenters am Akazienweg sowie die Ansiedlung eines Drogeriemarktes oder alternativer Angebote zur Nahversorgung im Bestandsgebäude als Ergänzung des bestehenden Heiderhof-Centers. Dafür wird im Westen des Plangebiets ein neues Gebäude geplant mit dem Vollsortimenter im Erdgeschoss und vier Geschossen Mietwohnungsbau aufgeteilt in zwei Riegel. Der Entwurf sieht für den Vollsortimenter inklusive Bäcker eine oberirdische Bruttogrundfläche (BGF) von 1.870 m² vor, davon entfallen rund 1.050 m² auf die Verkaufsfläche. Darüberliegend sollen auf rund 4.000 m² BGF 36 Wohneinheiten entstehen. Die Hälfte der BGF für die Wohnnutzung wird nach den derzeitigen Richtlinien als förderfähiger Wohnraum geplant. In der Bestandsbebauung im südlichen Teilbereich des Plangebiets wird im Erdgeschoss ein Drogeriemarkt oder ähnliche Angebote zur Nahversorgung geplant. Zur Erweiterung der Platzsituation ist es vorgesehen, den bestehenden Anbau zurückzubauen. Die für einen Drogeriemarkt oder eine ähnliche Nutzung zur Nahversorgung notwendige Fläche (rd. 600 m² BGF) kann weiterhin im Erdgeschoss abgebildet werden. Der Lagerraum wird im Untergeschoss verortet. Die Verkaufsfläche für den Drogeriemarkt beträgt rd. 500 m². Das Bestandsgebäude wird um ein Geschoss aufgestockt. Im Obergeschoss sollenSeite 6 von 26 Seite 7 für die im Osten angrenzende Physiotherapie-Praxis Erweiterungsflächen von rd. 510 m2 geschaffen werden. Einzelhandel Für die Einzelhandelsnutzungen ist vom Büro Stadt + Handel aus Dortmund im Juni 2022 eine Verträglichkeitsanalyse für den Lebensmittelvollsortimenter (derzeit EDEKA) sowie einen Drogeriemarkt erstellt worden. Im Ergebnis ist ein Vorhaben mit einer Gesamtverkaufsfläche von 1.200 m² für einen Lebensmittelvollsortimenter sowie einer Gesamtverkaufsfläche von 650 m² für einen Drogeriemarkt verträglich und mit den Zielen der Landesplanung sowie dem Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept (BEZK) konform. In der vorliegenden Planung wurden die Verkaufsflächen reduziert, der Lebensmittelvollsortimenter inklusive Bäcker wird eine Verkaufsfläche 1.050 m² aufweisen, für den Drogeriemarkt bzw. alternative Angebote zur Nahversorgung ist eine Verkaufsfläche von 500 m² angedacht. Auch aus der derzeit laufenden Fortschreibung des BEZK können keine entgegenstehenden Ergebnisse abgeleitet werden. Im weiteren Bebauungsplanverfahren sind die Verkaufsflächen entsprechend den Vorgaben der Verträglichkeitsanalyse festzusetzen. Die Planung sowie das Gutachten wurden im Vorfeld mit der Bezirksregierung Köln sowie im Rahmen des Regionalen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes mit den Umlandkommunen abgestimmt. Im Ergebnis sind keine negativen Stellungnahmen eingegangen bzw. wurde die Auswirkungsanalyse als plausibel akzeptiert. Ergänzend hat die Bezirksregierung in 2022 darauf hingewiesen, dass der Berechnungsansatz kritisch gesehen wird. 2024 wurde eine zusätzliche Stellungnahme abgegeben, mit dem Hinweis, dass aufgrund der Verfahrensdauer eine Aktualisierung des Gutachtens erforderlich ist. Eine Aktualisierung wird angestrebt, wenn das Vorhaben ausreichend konkretisiert ist. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die Bezirksregierung sowie die Umlandkommunen erneut beteiligt. 5.2 Freiraumkonzept Für den Neubau sowie die Aufstockung des Bestandsgebäudes sind Flachdächer mit Dachbegrünung in Kombination mit Photovoltaikanlagen vorgesehen. Fassadenbegrünung von fensterlosen Fassadenbereichen ist ebenfalls geplant. Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche Fassadenflächen sich dafür eignen. Für die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner wird auf dem Dach des Lebensmittelvollsortimenter ein Dachgarten mit privaten und gemeinsamen Aufenthaltsbereichen geschaffen. Der Neubau entsteht auf einer bereits durch einen Parkplatz versiegelten Fläche. Die nicht für Wege, Stellplätze und Gebäude genutzten Bereiche werden begrünt, wobei die Freiflächen im Sinne der Biodiversität zu gestalten sind. Durch die geplante Bebauung und notwendige Neuordnung der Stellplatzanlage entfallen 22 Bestandsbäume, davon fallen 9 unter die Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn. Diese sollen soweit möglich innerhalb des Plangebiets durch 16 Ersatzpflanzungen ausgeglichen werden. Zu erhaltender Baumbestand - innerhalb des Plangebietes und auch aufSeite 7 von 26 Seite 8 angrenzenden Flächen, insbesondere auf dem Grundstück Akazienweg Nr. 18 - ist während der Bauphase gemäß DIN 18920 und ZTV-Baumpflege 3.11 zu schützen. 5.3 Erschließung und ruhender Verkehr Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Anschlüsse an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bestehen über die Buslinien 611 (Pappelweg – Bad Godesberg Bf - Bonn Hbf – Lessenich Sportplatz) und 613 (Pappelweg - Bad Godesberg Bf – Mehlem Bf – Giselherstraße) mit der nah gelegenen Haltestelle „Akazienweg“. Beide Buslinien fahren während der Woche tagsüber im 20-Minuten-Takt. Sie ergänzen sich zu einem attraktiven 10-Minuten-Takt zur/in die Innenstadt von Bad Godesberg. Motorisierter Individualverkehr (MIV) Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes erfolgt über die Straße „Akazienweg“, welche Richtung Osten auf die Straße „Heiderhofring“ führt. Der „Heiderhofring“ schließt im Nordwesten an die Straße „Goldbergweg“ an. Über die Muffendorfer Straße und die Theodor-Heuss-Straße besteht eine Verbindung zur Bundesstraße 9. Über die B9 wird der Anschluss an die Autobahn (BAB) 562 und im weiteren Verlauf an die BAB 59 sichergestellt. Rad- und Fußwegeverbindung Neue Wegeverbindungen werden in den Innenhof des Einkaufscenters, zum Grünzug sowie zu dem im Westen verlaufenden Gehweg in Nord-Süd- Ausrichtung geschaffen. Innere Erschließung und ruhender Verkehr Die Anzahl der notwendigen Pkw- und Fahrradstellplätze wurde vorläufig anhand der Stellplatzsatzung der Stadt Bonn durch eine Verkehrsuntersuchung (Büro BSV, Aachen) ermittelt. Dabei wird der Parkplatzbedarf der weiterhin bestehenden Einrichtungen des Heiderhof-Centers berücksichtigt, welcher über die bestehenden Baugenehmigungen gesichert ist. Insgesamt besteht für die vorhandenen Nutzungen im Heiderhof-Center sowie den neuen Nutzungen im Plangebiet ein Bedarf von 87 Pkw-Stellplätzen, der bei der vorliegenden Planung berücksichtigt wird. Die Pkw-Stellplätze für die neuen gewerblichen Nutzungen werden oberirdisch auf der bereits bestehenden Parkplatzanlage angeordnet. Ebenso werden für die neuen gewerblichen Nutzungen rund 54 neue oberirische Fahrradabstellplätze sowie 7 Abstellplätze für Lastenräder vor allem am Eingangsbereich des neuen Vollsortimenters vorgesehen. Für die Wohnnutzung mit 36 Wohneinheiten – davon 50% förderfähig - werden gemäß der Stellplatzsatzung der Bundesstadt Bonn rund 18 Pkw-Stellplätze, 74 Fahrradabstellplätze sowie 7 Lastenräder notwendig. Diese sollen vollständig in der Tiefgarage unter dem Neubau untergebracht werden. Zusätzlich sind 14 Fahrradabstellplätze an den Eingangsbereichen zu den Wohnnutzungen vorgesehen.Seite 8 von 26 Seite 9 Die Anlieferung der beiden Märkte wurde ebenfalls berücksichtigt. Im Neubau wird ein eingehauster Anlieferungsbereich an der nördlichen Fassade errichtet. Die Tiefgaragenausfahrt und die Lieferfahrzeuge werden auf dem Grundstück über die gleiche Wegefläche geleitet, um weitere Versiegelung und einen Wegfall der bestehenden Bäume zu verhindern. Hierfür muss die im Akazienweg bestehende Elektroladesäule versetzt werden. Diesbezüglich hat eine Abstimmung mit dem Ladesäulenbetreiber bereits stattgefunden mit dem Ergebnis, dass ein Versetzen möglich ist. Im Bestandsgebäude wird der eingehauste weitere Anlieferungsbereich an der westlichen Fassade platziert. Durch den Abriss des Vorbaus kann der Anlieferungsbereich weiter Richtung Süden versetzt werden und der Bereich gestalterisch aufgewertet werden. Um die durch die Planung zu erwartenden Auswirkungen auf die Verkehrssituation darzustellen und die verkehrlichen Konsequenzen des Vorhabens abzuschätzen, hat das Büro BSV aus Aachen eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Dabei wurden zuerst die durch die geplanten Nutzungen entstehenden Verkehre ermittelt und mit der Bestandssituation verglichen. Im Planfall erzeugen die Nutzungen 788 Kfz- Fahrten pro Tag, was im Vergleich zur Bestandssituation 558 zusätzliche Kfz- Fahrten pro Tag darstellt. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit an den relevanten Knotenpunkten KP 1 Akazienweg/Heiderhofring/Philosophenring und KP 2 Akazienweg/Parkplatz ergab, dass sich die Leistungsfähigkeit nach Realisierung des Bauvorhabens nicht wesentlich verschlechtern wird. Im Ergebnis zeigt sich, dass am KP 1 im Planfall, wie auch im Bestand, in der vor- und nachmittäglichen Spitzenstunde für den Kfz-Verkehr die die Qualitätsstufe des Verkehrsablaufs (QSV) B ergibt, also eine gute Verkehrsqualität vorliegt. KP 2 wird als Knotenpunkt mit abknickender Vorfahrt betrachtet, dabei ergibt sich wie in der Bestandssituation auch im Planfall QSV A in beiden Spitzenstunden. Insgesamt ist auch mit der Neuplanung weiterhin eine gute Leistungsfähigkeit gegeben. 5.4 Ver- und Entsorgung Müllentsorgung Die Mülltonnen für die Müllerzeugung der Märkte werden in den Anlieferungsbereichen verortet. Für die Wohnnutzung werden die Müllbehälter in der Tiefgarage aufgestellt und am Abholungstag über die Rampe zum Akazienweg hochgebracht. Wasserversorgung Durch die bestehende Bebauung ist das Plangebiet an die vorhandenen Versorgungsnetze der Stadt Bonn angeschlossen. Sie sichern sowohl die Versorgung als auch den Brandfall. Für das Plangebiet ist eine Löschwasserversorgung von mind. 96 m³/h über zwei Stunden sicherzustellen. Die bestehenden Feuerwehrzufahrten der umliegenden Bebauung werden durch die vorgesehene Planung nicht eingeschränkt. Entwässerung / Kanal Da das Plangebiet bereits bebaut ist, besteht prinzipiell keine Verpflichtung, dasSeite 9 von 26 Seite 10 Niederschlagswasser gemäß § 44 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) nach Maßgabe des § 55 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) ortsnah zu versickern, zu verrieseln oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer einzuleiten, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Im Rahmen des Bauleitverfahrens werden dennoch die Möglichkeit einer gemeinwohlverträglichen Versickerung des Niederschlagswassers (ggf. auch nur von Teilflächen) sowie weitere im Sinne des Schwammstadt-Prinzips effektive Maßnahmen zur lokalen Speicherung und Nutzung von Regenwasser im Plangebiet geprüft. Zur satzungskonformen Sicherung der abwassertechnischen Erschließung bestehender und geplanter Gebäude samt Flächen sowie zur Bereinigung der Eigentumsverhältnisse, erfolgt im Rahmen des weiteren Verfahrens eine Ermittlung der vorhandenen Entwässerungsanlagen und Einbeziehung in die Planung. Energieversorgung Es wird eine klimaneutrale Energieversorgung im Plangebiet angestrebt. Die Gebäude werden im Effizienzhaus-/Effizienzgebäudestandard 40 errichtet. Auf den angedachten Flachdächern werden Solaranlagen mit Dachbegrünung kombiniert. Zudem werden Maßnahmen zum Schutz vor sommerlicher Überhitzung vorgesehen. Im Rahmen des Bauleitverfahrens wird ein Energiekonzept erarbeitet, in dem verschiedene Energieversorgungsvarianten vergleichend untersucht und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die CO2-Emissionen und die Wirtschaftlichkeit und unter der Berücksichtigung erneuerbarer Energien dargestellt werden. Eine Versorgung des Plangebietes mit technischer Infrastruktur erscheint leistungsfähig möglich, da das Plangebiet in einem Bestandsgebiet liegt. Für die Stromversorgung wird im weiteren Verfahren innerhalb des Plangebiets ein Standort für eine Trafostation eingeplant. 6. Umweltbelange 6.1 Schutzgut Mensch Zur Beurteilung der auf das Plangebiet einwirkenden Lärmimmissionen und von der geplanten Nutzung ausgehenden Lärmemissionen wurde im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vom Büro HZI aus Bonn eine schalltechnische Ersteinschätzung erstellt. Dabei werden die Verkehrsdaten nach RLS- 19, die vom Büro BSV ermittelt wurden, berücksichtigt. Das Plangebiet und die direkte Umgebung sind vor allem durch den Verkehr auf dem Parkplatz des Heiderhof- Centers vorbelastet. Der Anlieferungsverkehr wurde ebenfalls betrachtet, hat jedoch keine großen Auswirkungen auf die Lärmentwicklung. Da der Betrieb nur tagsüber stattfinden wird, wurden bei der Untersuchung die Nachtzeiträume (22-6 Uhr) nicht betrachtet. Nach der TA-Lärm ergeben sich für die umgebendeSeite 10 von 26 Seite 11 und geplante Bebauung folgende einzuhaltenden Immissionsschutzrichtwerte: Der Neubau wird entsprechend der gemischten Nutzung dem Schutzanspruch eines Mischgebiets zugewiesen (60 dB(A)). Die Wohnbebauung am Akazienweg 1-5 sowie Weißdornweg 85, 103, 121 ist planungsrechtlich als Reines Wohngebiet (bis zu 50 dB(A)), die Bebauung am Akazienweg 18 sowie Tulpenbaumweg 10-14 als Allgemeines Wohngebiet (bis zu 55 dB(A)) einzustufen. Die Berechnungen zum Bestand haben ergeben, dass die Immissionsrichtwerte an den benachbarten schutzbedürftigen Gebäuden für ein reines bzw. allgemeines Wohngebiet nicht eingehalten werden. An den Fassaden der Bebauung am Akazienweg werden Beurteilungspegel von bis zu 60 dB(A) erreicht. An den Fassaden der Bebauung am Tulpenbaumweg kommen Beurteilungspegel von bis zu 57 dB(A) vor. Um die umliegende und innerhalb des Plangebiets geplante Wohnnutzung zu schützen, wurden folgende Maßnahmen in das Planungskonzept aufgenommen: • Der Parkplatz erhält Fahrbahnen aus Asphalt. • Vor dem neuen Einkaufsmarkt werden Behindertenstellplätze eingerichtet mit einem geringen Stellplatzwechsel. • Die Anlieferung des Neubaus ist vollständig eingehaust. • Die Anlieferung des Bestandes erhält eine 4 m hohe Abschirmwand in Richtung Tulpenbaumweg. Durch die Erweiterung des Parkplatzes des Einkaufzentrums auf der westlichen Seite verlagern sich die Emissionen des Parkplatzverkehrs nach Westen, so dass an den Wohngebäuden Akazienweg 1 - 5 und 18 eine geringfügige Verbesserung auftritt (bis zu 58 dB(A) an den Fassaden). An den Gebäuden am Tulpenbaumweg bleiben mit einer abgeschirmten Anlieferung des Bestandes die Immissionen gegenüber dem Bestand unverändert bzw. werden geringfügig niedriger (bis zu 57 dB(A) an den Fassaden). Durch den Entfall des östlichen Parkplatzes und die abschirmende Wirkung des neuen Baukörpers werden die Wohnhäuser am Weißdornweg geringer belastet. Der Immissionsrichtwert für ein Mischgebiet wird an allen Immissionspunkten eingehalten. Aus lufthygienischer Sicht kann davon ausgegangen werden, dass ein unkritisches Belastungsniveau hinsichtlich der Luftschadstoffe vorhanden ist. 6.2 Schutzgut Klima Die Bundesstadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln undSeite 11 von 26 Seite 12 Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Bundesstadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (DS-Nr. 190114), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesstadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Im Dezember 2023 beschloss der Rat zudem den Zielbeschluss zur Klimaanpassung (DS-Nr. 231893), mit dem die Stadt Bonn eine Verstärkung der Aktivitäten in der Klimaanpassung anstrebt. Art und Umfang der zusätzlichen Anpassungsaktivitäten im Rahmen des kommunalen Handlungsspielraums, sollen sich im Wesentlichen an nachfolgenden Zielsetzungen orientieren: • Hitzevorsorge – möglichst weitgehender Erhalt der Klimafunktionen der Flächen mit hohem und sehr hohem Schutzbedarf und Reduktion der thermischen Belastungsschwerpunkte. • Trockenheitsvorsorge – Stärkung des natürlichen Wasserkreislaufs und Erhöhung des Anteils der dezentralen Nutzung des anfallenden Regenwassers. • Starkregenvorsorge – Reduktion potenzieller Risikofaktoren, um Schäden durch Überflutungen in Folge von Starkregenereignissen zu minimieren. Verbesserung der Überflutungssituation durch Maßnahmenumsetzung und Schutz des aktuellen Überflutungsszenarios gegen Verschlechterung der Situation. • Vulnerabilität – Reduktion der Hitzeexposition mittels verhaltens- und verhältnispräventiver Maßnahmen, um hitzebedingte Erkrankungen und Todesfälle zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung) formuliert, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind. Gemäß der Planungshinweiskarte (Hitze) der Bundesstadt Bonn handelt es sich bei dem Plangebiet überwiegend um einen Siedlungsbereich mit eher günstiger bioklimatischer Situation. Im Bereich der Parkplätze besteht jedoch teilweise eine extreme Wärmebelastung. Das Plangebiet und die jetzige Bebauung weisen gemäß „Klimaanalysekarte Nacht 2023“ bei sommerlichen Hitzeperioden eine Tendenz zu Wärmeinseleffekten auf, die 4-5°C über dem Umfeld liegen kann. Die Fläche ist nicht Teil einer Kaltluftleitbahn und beinhaltet auch keine Flächen mit hoher überdurchschnittlicher Kaltluftproduktion. Durch die Realisierung der Planungsabsicht wird die bauliche Dichte im Planungsraum deutlich zunehmen. Zudem müssen Bestandsbäume teilweise entfernt werden. Ohne weitere Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung würde dies zu einer Verschlechterung der bioklimatischen Situation im Planungsraum führen. Die Planung sieht vor, dass die Flachdächer bzw. flach geneigten Dächer der neu geplanten Gebäude mittels einer mindestens extensiven Dachbegrünung bepflanzt werden und folgt damit dem Ratsbeschluss vom 08.09.2010: „Dachbegrünung in Bonn“ (Drucksachen-Nr.: 0912064).Seite 12 von 26 Seite 13 Zudem wird die Eignung von Fassaden für eine Begrünung im weiteren Bebauungsplanverfahren geprüft und bei vorhandener Eignung (z.B. große fensterlose Bereiche) boden- oder wandgebunden (ebenfalls unter Beachtung der relevanten FLL-Richtlinie) festgesetzt. Bei der Gestaltung der nicht begrünten Fassaden und Oberflächen wird in der weiteren Planung darauf geachtet, möglichst wenig Sonneneinstrahlung über den Gebäudekörper zu absorbieren, zugleich aber eine zu starke Reflexion kurzweiliger Strahlung zu vermeiden. Der Farbton der Fassaden sollte dazu einen Hellbezugswert von mindestens 40 bis maximal 75 aufweisen (RAL- Design-System). Abweichungen sind außerdem bei Verwendung von Fassadenmaterialien mit günstigen thermischen Eigenschaften, beispielsweise Holz, vertretbar. Zur Verbesserung der kleinklimatischen Situation wird die Neuversiegelung innerhalb des Plangebiet so gering wie möglich gehalten. Die Außenanlagen, die nicht durch Wege oder Parkplätze belegt sind, werden auch auf kleinen Teilflächen begrünt. Da der Baumbestand nicht vollständig erhalten werden kann, werden Neupflanzungen vorgenommen. Die Pflanzauswahl der Begrünung wird so gewählt, dass diese möglichst gut mit den zu erwartenden Veränderungen durch den Klimawandel umgehen können und wenig künstliche Bewässerung benötigen. Bei der Gestaltung der Außenanlagen ist auf einen hohen Klimakomfort durch Verschattungen, vorzugsweise durch Bäume geachtet. Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob die neu herzurichtenden oberirdischen Stellplätze sowie der Fuß- und Radweg aus wasserdurchlässigen Materialien hergestellt werden können. Darüber hinaus werden im Plangebiet Maßnahmen nach dem Prinzip der Schwammstadt geprüft, um sinnvoll mit der Ressource Regenwasser umzugehen (z.B. Regen- /ggfs. Grauwassernutzung, lokale Versickerung, Regenwasserrückhalt z.B. durch Baumrigolen, Zisternen). Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird ein Klimagutachten erarbeitet. 6.3 Schutzgut Natur und Landschaft Das Integrierte Freiraumsystem der Bundesstadt Bonn, Stand 2012 trifft keine Aussagen zum Plangebiet. Schutzgebiete (Natura 2000-, Natur- oder Landschaftsschutzgebiete) sind innerhalb des Plangebietes und seiner näheren Umgebung nicht vorhanden. Gesetzlich geschützte und schützenswerte Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind ebenfalls von der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht betroffen. Das Plangebiet ist anthropogen geprägt und fast vollständig versiegelt. Auf dem bestehenden Parkplatz und in den Randbereichen des Plangebiets ist umfangreicher Baumbestand vorhanden, der teilweise satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant ist. Eine formale Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird im weiterenSeite 13 von 26 Seite 14 Verfahren durchgeführt und in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB zusammengestellt. Hierbei sollen u. a. die Auswirkungen der Planung auf Tiere, Pflanzen, Biodiversität, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die Landschaftspflege untersucht werden, um in der weiteren Planung Berücksichtigung zu finden. Die durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu erwartenden Eingriffen in Natur und Landschaft sind gem. § 1a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 14 BNatSchG auszugleichen. Daher wird im Zuge des Umweltberichts eine entsprechende Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung durchgeführt. Zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde vom Büro für Freiraumplanung aus Alsdorf im Juli 2022 ein Fachgutachten zum Artenschutz (ASP – Stufe I) erarbeitet. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorkommen von Nestern sogenannter „Allerweltsvogelarten“ in den kleinflächigen Grünbereichen nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Das Gutachten kommt abschließend zu dem Ergebnis, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG nur dann nicht ausgelöst werden, wenn die Bauzeitenregelung gem. § 39 (5) Nr. 2 BNatSchG eingehalten wird. Insektenfreundliche Beleuchtung sowie Vermeidung von Vogelschlag an Glas sind als Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen bei der Planung zu beachten. Die Maßnahmen werden als Hinweise in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen. Eine vertiefende Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP II) ist nicht erforderlich. Der Baumbestand wurde von dem Büro Gräfe, Garten und Landschaftsbau aus Bonn im August 2024 ermittelt und bewertet. Bei der Umsetzung der aktuellen Planung müssen 22 Bäume für das Vorhaben entfernt werden. Davon fallen 9 Bäume unter die Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn. Innerhalb des Plangebiets werden dafür auf gewachsenem Boden außerhalb von Tiefgaragen nach vorliegender Planung Ersatzpflanzungen von insgesamt 16 Bäumen durchgeführt. 6.4 Schutzgut Boden Ein Teil des Plangebietes ist von einem Altstandort, der mit der Ziffer 8014-100 im Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn geführt wird, betroffen. Hierbei handelt es sich um den ehemaligen Standort einer Tankstelle und einer Kfz- Reparaturwerkstatt. Nach Nutzungsaufgabe wurden die entsprechenden Gebäude abgebrochen. Im Zuge des Rückbaus der ehemaligen Tankstelle sowie der vollständigen Erneuerung der Entwässerung wurden keine Tankanlagen oder auffällige Bodenveränderungen festgestellt. Ein Gutachten aus dem Jahr 2008 ergab keine Hinweise auf eine nachhaltige Boden- oder Bodenluftbelastung. Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hat das Büro Terra, Umweltconsulting GmbH aus Neuss im August 2022 für den westlichen Teilbereich, in dem eine Neubebauung geplant ist, eine geotechnische Untersuchung durchgeführt. Hinweise auf Altlasten oder Bodenverunreinigungen ergaben sich nicht.Seite 14 von 26 Seite 15 Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens wird eine aktuelle, nutzungs- und planungsorientierte Altlastenuntersuchung einzureichen sein. 6.5 Schutzgut Wasser Das Plangebiet liegt außerhalb von gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebieten und auch außerhalb von Wasserschutzzonen. Im Rahmen des Bauleitverfahrens wird unter Umweltaspekten eine gemeinwohlverträgliche Versickerung des Niederschlagswassers (ggf. auch nur von Teilflächen) im Plangebiet untersucht. Starkregenereignisse mit extremen Niederschlägen haben in den letzten Jahren immer wieder zu erheblichen Überflutungen im Stadtgebiet von Bonn geführt. Die Erkenntnisse aus den hierdurch entstandenen Schäden sind bei der Objektplanung für neue Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Forderung entspricht den Vorgaben des Baugesetzbuches (Beachtung der Anpassung an den Klimawandel) § 1 Abs. 5 BauGB. Nach der Starkregen-Gefahrenkarte ist derzeit bereits für ein 50- jährliches Ereignis an einzelnen Stellen der bestehenden Stellplatzanlage mit Wasserständen von bis zu ≥ 0,3 m, am Bestandgebäude des Lebensmittelmarktes von bis zu ≥ 0,5 m zu rechnen. Die Ergebnisse der Starkregenbetrachtung sind bei den weiteren Planungen zu konkretisieren und zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass bei der Planung eines Bauvorhabens auszuschließen ist, dass Gefährdungen durch Überflutungen auf dem eigenen Grundstück sowie bestehender Baukörper benachbarter Grundstücke entstehen. Neben der Betrachtung von Grundstückslagen ist auf den objektbezogenen Schutz hinzuweisen. Hierzu gehört die Rückstausicherung des Kanalanschlusses, aber auch der Schutz vor oberflächlichen Überflutungen. Typische Schwachpunkte wie • ebenerdige Eingänge und Terrassen • befestigte Flächen mit Gefälle zum Haus • Einfahrten mit Gefälle zum Haus • Souterrainwohnungen • tiefliegende Einfahrten sind möglichst zu vermeiden oder mit geeigneten Mitteln zu sichern. Empfehlungen zum Umgang mit den Gefährdungen aus Starkregenereignissen sind in dem DWA-Themenband T1/2013 „Starkregen und urbane Sturzfluten – Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge“ zusammengefasst. Weitere Hinweise können auch auf der Internetseite der Stadt unter folgendem Link aufgerufen werden: www.bonn.de/starkregen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine topographische Gefährdungsanalyse vom Ingenieurbüro Holzem & Hartmann GmbH & Co. KG aus Neunkirchen-Seelscheid erarbeitet. Diese zeigte keine ErforderlichkeitSeite 15 von 26 Seite 16 besonderer Maßnahmen oder besondere Risiken auf. Im Ergebnis konnte das maximale Einzugsgebiet, welches dem Gebiet des Heiderhof-Centers zufließt, abgegrenzt werden – die Flächengröße beträgt ca. 8.800 m². Hinsichtlich des potenziellen Zuflusses von Wasser aus angrenzenden Gebieten bei Starkregenereignissen ergaben sich aus der durchgeführten Analyse keine Hinweise auf Außengebiete, die im weiteren Planungsprozess einer vertieften Betrachtung bedürfen. Dennoch wird empfohlen, die Grundsätze einer hochwasserangepassten Bauweise bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Auch kleine Flächen, die Wasser in Richtung des geplanten Gebäudes leiten, können bei ungünstigen Bedingungen und extremen Niederschlagsereignissen zu Schäden führen. 6.6 Sonstige Schutzgüter Der Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW empfiehlt auf Grundlage der Luftbildauswertung eine Kampfmitteluntersuchung (Oberflächendetektion bei unbefestigten Flächen oder eine Sicherheitsdetektion) durchzuführen, um im Plangebiet das Vorhandensein von Kampfmitteln zu prüfen. Ein entsprechender Hinweis wird im vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen. Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der Bauleitplanung beteiligten Akteure. Die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nr: 1812770) sowie das Leitbild zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung sollen auch in der Bauleitplanung bestmöglich Berücksichtigung finden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden. Um dem Rechnung zu tragen wird bei der Aufstellung von Bebauungsplänen entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nr. 220501). Zum anstehenden Planungsschritt der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegt ein städtebauliches Konzept vor. Im Nachhaltigkeitscheck wurde das Vorhaben entsprechend detaillierter bewertet (siehe Anhang 3). Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe II stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern beschreibt das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie. Anlage/n 1 Anhang 1 - Übersichtsplan B-Plan Nr. 6914-1 (öffentlich) 2 Anhang 2 - Plankonzept B-Plan Nr. 6914-1 (öffentlich) 3 Anhang 3 - Nachhaltigkeitscheckliste B-Plan Nr. 6914-1 (öffentlich)Seite 16 von 26 Bebauungsplan Nr. 6914-1 Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadtbezirk Bad Godesberg Ortsteil Heiderhof Maßstab 1: 2500 Datum: 20.01.2021 100 mSeite 17 von 26 Seite 18 von 26 Zur Frühzeitigen Beteiligung Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung Bauleitplanverfahren: Gebiet: Planungsziele: Stufe 2 Frühzeitige Beteiligung (u.a. entwickelt aus den strategischen und den operativen Zielen der BNHS) Fragestellung: Wie werden die berührten Themen umgesetzt? Welche Aussagen lassen sich treffen? Wie setzt sich das Vorhaben mit den relevanten Themen auseinander? Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche Prognoseverkehre werden durch das Vorhaben ausgelöst (Erste grundsätzliche Aussagen aus Voruntersuchung)? Die Verkerhszunahme wird als gering eingeschätzt und kann auf den bestehenen Straßen verträglich abgewickelt werden Wie sieht die Erreichbarkeit von / Ausstattung mit Nahversorgungseinrichtungen mit Ziel der Verkehrsvermeidung aus? Das Plangebie liegt im zentralen Versorgungsbereich Heiderhof. Durch die vorgesehene Planung wird der bestehende Lebensmittelvollsoritmenter vergrößert und so das Nahversorgungsangebot für die Umgebung verbessert. Wie stellen sich die Grundstrukturen des Mobilitätskonzeptes dar bzw. können erste Maßnahmen benannt werden? Es sind Fahrradabstellplätze sowie Abstellplätze für Lastenräder vorgesehen, für den Nahversorger im Eingangsbereich, für die Wohnnutzung in der Tiefgarage Umweltverbund: Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung der Erschließung durch den Umweltverbund geplant? (Verkehrliche Ersteinschätzung) Es sind Schaffung neuer Fußwege und Erhöhung des Angebots für Radabstellplätze sowie Abstellplätze für Lastenräder geplant Anbindung des Vorhabens an den ÖPNV / SPNV? Anschlüsse an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bestehen über die Buslinien 611 (Pappelweg – Bad Godesberg Bf - Bonn Hbf – Lessenich Sportplatz) und 613 (Pappelweg - Bad Godesberg Bf – Mehlem Bf – Geselherstraße) mit der nah gelegenen Haltestelle „Akazienweg“. Beide Buslinien fahren während der Woche tagsüber im 20 Minuten Takt. Sie ergänzen sich zu einem attraktiven 10- Minuten-Takt zur/in die Innenstadt von Bad Godesberg. Bessere Vernetzung mit vorhandenen Fußwegen? Es werden zusätzliche Fußwegeverbindung geplant. Ausbau der Radinfrastruktur im Quartier notwendig/verbesserungsbedürftig? Es werden ausreichend Fahrradabstellpltäze eingeplant, in der Tiefgarage und im Eingangsbereich des Nahversorgers. Angebote der kombinierten Verkehrsmittelwahl – Mobilstationen im Umfeld vorhanden? Es sind keine Mobilstationen in der Nähe vorhanden. Berücksichtigt die „Innere Erschließung“ des Plangebietes den Umweltverbund gut ? Es werden Wegeverbindungen geschaffen und an bestehende Fuß- und Radwegeverbindungen angeschlossen. Erscheint eine Modal-Split-Verschiebung i.R. des Umweltverbundes möglich? Aufgrund der Höhenlage des Stadtteils, der Anbindung durch wenige Straßen und des ÖPNV-Angebots ist die Verschiebung unwahrscheinlich. Werden E-Ladestationen im öffentlichen Bereich/ öffentlichen Straßenraum vorgesehen? Im Geltungsbereich liegen keine öffenlichen Straßenräume. Es befindet sich bereits eine von den Stadtwerken Bonn betriebene E-Ladestation unmittelbar angrenzend dem Planungsgrundstück am Akazienweg, die aufgrund der neuen Ausfahrt verlegt wird. Ist dem Vorhabenträger bekannt, dass E-Ladesäulen auf privaten Flächen vorzuhalten sind? Ja B-Plan Nr. 6914-1 "Akazienweg" Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof Erweiterung Heiderhof Center durch Einzelhandel und Wohnen Seite 1 von 8Seite 19 von 26 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Wird die bioklimatische Bedeutung bzw. Situation einer Fläche durch die Planung voraussichtlich eher verbessert oder verschlechtert? Gibt es Optimierungspotenziale? Die neu zu bebauuende Fläche wird derzeit als Parkplatz genutzt und ist mit Baumpflanzungen versehen. Durch die geplante Bebauung werden die bauliche Dichte zunehmen und einige Bäume entfallen. Es sind Ersatzpflanzungen im Plangebiet vorgesehen sowie Dach- und Fassadenbegrünung. Die nicht durch Wege, Stellplätze oder Bebauung belegten Flächen werden begrünt. Die bioklimatische Situation wird nicht vershlechtert. Im Laufe des Bauleitverfahren wird eine Klimatische Untersuchung durchgeführt. Wie ist der lokale Wasserhaushalt (Niederschlag, Verdunstung, Grundwasserneubildung, Abbfluss) im zu bebauenden Gebiet? Das Gebiet weicht in dieser Hinsicht voraussichtlich nicht im wesentlichen von der Umgebung ab. Ist bereits erkennbar, ob der lokale Wasserhaushalt durch das Vorhaben verschlechtert wird? Nein Wie berücksichtigt der Planvorentwurf die Anforderungen an gesunde Wohn-und Arbeitsbedingungen auch in sommerlichen Hitzeperioden? Es sind Baumpflanzungen sowie Dach- und Fassadenbegrünung vorgesehen. Die nicht durch Wege, Stellplätze oder Bebauung belegte Flächen werden begrünt. Wie berücksicht der Planvorentwurf die Aspekte der Trockenheitsvorsorge/Schwammstadt? Es sind Baumpflanzungen in sowie Dach- und Fassadenbegrünung vorgesehen. Die nicht durch Wege, Stellplätze oder Bebauung belegte Flächen werden begrünt. Ist eine Nutzung durch vulnerable Bevölkerungsgruppen angedacht? Nein Wenn ja, ist der erhöhte Schutzanspruch vor klimatischen Belastungen berücksichtigt worden? Ist bei Hanglagen eine Erosionsproblematik beim städtebaulichen Konzept berücksichtigt worden? Es besteht keine Hanglage. Wasserwirtschaftliche Potentialanalyse Ist eine getrennte Regen- und Abwasserbeseitigung geplant? Nein, das Gebiet fällt nicht unter den § 55 WHG i.V.m § 44 LWG. Es ist geplant das Niederschlagswasser und Schmutzwasser bis zur Grundstücksgrenze in getrennten Leitungsnetzen zu führen. Der öffentliche Hauptkanal, der an die privaten Leitungen anschließt, ist allerdings im Mischsystem geführt. Besteht eine Versickerungspflicht oder nicht? Das Gebiet fällt nicht unter den § 55 WHG i.V.m § 44 LWG. Ist das Gebiet geeignet zur Regenwasserversickerung/ - rückhalt? Durch Gutachten wurde nachgewiesen, dass der Baugrund kaum versickerungsfähig ist. Dennoch kann durch die extensive Dachbegrünung teilweise das Niederschalgswasser zurückgehalten werden. Wie können Maßnahmen zur dezentralen Regenwasserversickerung/natürlichem Regenrückhalt in der Fläche nach dem Schwammstadtprinzip/wassersensible Stadtentwicklung umgesetzt werden? Das Plangebiet ist bereits jetzt größtenteils versiegelt. Es bestehen wenige Flächen für natürlichen Regenrückhalt in der Fläche. Durch die geplante Bebauung wird die Versiegelung nicht zunehmen. Gibt es Verdachtsflächen und schränken diese die Versickerungsfähigkeit ein? (Bodenaltlasten, Beschaffenheit, Flurabstand GW, Möglichkeiten städtischer Flächen, auf die das Wasser geleitet werden kann) Auf dem Gelände befindet sich ein Altstandort der im Altlastenkataster der Stadt Bonn unter dem Zeichen AS 8014-100 geführt wird. Hierbei handelt es sich um das Gelände einer ehemaligen Tankstelle. Können bei Maßnahmen zur Versickerung/Rückhalt gesetzlich festgelegte Abstände/Normen in der Fläche eingehalten werden? wird im weiteren Verfahren geprüft. Seite 2 von 8Seite 20 von 26 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Wasserwirtschaftliche Bedarfsanalyse Welche Art der Regenwasserbewirtschaftung soll ausgeführt werden? Kann das Niederschlagswasser genutzt werden? wird im weiteren Verfahren geprüft. Erfolgte eine Anpassung des Bebauungskonzepts an Ergebnisse des Überflutungsnachweises? Es gibt keine Gefährdungshinweise durch die Starkregengefahrenkarte. Wie gestaltet sich die Schaffung von Versickerungsmöglichkeiten, Zwischenspeichern für Niederschlagswasser? Auf den eigenen Flächen bestehen grundsätzlich Möglichkeiten, die im weiteren Verfahren geprüft werden. Ist Regenrückhalt für Starkregen im Bereich notwendig und möglich? Es gibt keine Gefährdungshinweise durch die Starkregengefahrenkarte. Liegt eine topographische Gefährdungsanalyse vor? Ja, im Ergebnis konnte das maximale Einzugsgebiet, welches dem Gebiet des Heiderhof-Centers zufließt, abgegrenzt werden – die Flächengröße beträgt ca. 8.800 m². Hinsichtlich des potenziellen Zuflusses von Wasser aus angrenzenden Gebieten bei Starkregenereignissen ergaben sich aus der durchgeführten Analyse keine Hinweise auf Außengebiete, die im weiteren Planungsprozess einer vertieften Betrachtung bedürfen. Bieten die jeweiligen Maßnahmen Vor-/Nachteile für angrenzende Gebiete/ggf. Unteranlieger? Wird das Verschlechterungsgebot beachtet? Weder die Starkregengefahrenkarte noch die topographische Gefährdungsanalyse liefern Hinweise auf negative Auswirkungen auf die Umgebung. Sollen Bereiche für Regenwasserversickerung/- speicherung „dienen“? Ist die Art, der Bedarf und die Notwendigkeit von Regenrückhalt/-versickerung in der jeweiligen Fläche identifiziert worden? wird im weiteren Verfahren geprüft. Können Verkehrswege als Notwasserweg zur Ableitung genutzt werden? Es gibt keine Gefährdungshinweise durch die Starkregengefahrenkarte. Wasserwirtschaftliche Maßnahmen/Umsetzung Wie kann das Niederschlagswasser genutzt werden um die Folgen des Klimawandels zu reduzieren? wird im weiteren Verfahren geprüft. Welcher Flächenbedarf ergibt sich für die jeweiligen Maßnahmen? wird im weiteren Verfahren geprüft. Ist eine Reduktion des abgeleiteten Niederschlags durch Gründächer machbar? Ja, es ist eine extensive Dachbegrünung vorgesehen Ist eine multifunktionale Flächennutzung hinsichtlich wasserwirtschaftlicher Maßnahmen möglich? Partiell ist dies möglich. Kann das Niederschlagswasser durch gestalterische Mittel erlebbar gemacht werden Nein Klimaschutz und Energie: Wurde das Vorhaben vor dem Hintergrund eines solarenergetisch optimierten Städtebaus/Gebäude überprüft? Nein Sind Dachflächen- oder ggf. Fassadenflächen zur Nutzung für Photovoltaik vorgesehen? Ja, Dachflächen Welcher Energieeffizienzstandard wird angestrebt? Die Gebäude werden im Effizienzhaus-/Effizienzgebäudestandard 40 errichtet. Welche Energieversorgungsvarianten werden betrachtet? Im weiteren Verfahren wird ein Energiekonzept aufgestellt, welches verschiedene Versorgungsvarianten vergleichend untersucht. Vorhanden vor Ort: Fernwärme - Grundsätzlich besteht eine Anschlussverpflichtung, die hier nicht dinglich gesichert ist. Ist eine Prüfung auf mögliche Fern- oder Nahwärmeversorgung erfolgt? Ja Welche Bauart ist vorgesehen? Es ist Massivbauweise vorgesehen. Werden klimaschonende Baumaterialien vorgesehen? Teilweise werden Elemente aus Holz geprüft. Wird ggf. eine Nachhaltigkeitszertifizierung geplant? Nein Seite 3 von 8Seite 21 von 26 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Natürliche Ressourcen und Umwelt, kulturelles Erbe und graue Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Wie soll dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Rechnung getragen werden? Die Errichtung des neuen Gebäudes ist auf dem bestehenden Parkplatz vorgesehen. Somit wird keine zusätzliche Versiegelung vorgenommen und die Nachverdichtung erfolgt in bereits bebauten Bereichen. Es wird keine neue Siedlungsfläche in Anspruch genommen. Ist eine ausreichende bauliche Dichte im Sinne einer behutsamen Nachverdichtung geplant? (WE/ha, Dichte im Vergleich zum Quartier, Ortsteil, Gesamtstadt) Ja Wurden Szenarien zu unterschiedlichen Dichten erstellt? Ja Wird dem Vorrang für Mehrfamilienhäuser im Kernbereich Rechnung getragen? Ja Wie hoch ist der Anteil an wiedergenutzter Fläche/ Konversionsfläche/umgenutzter Fläche? 100% Werden Flächen aus der baulichen Nutzung herausgenommen bzw. werden Flächen entsiegelt? Aufgrund der geringen Größe des Plangebiets ist eine Entsiegelung kaum möglich. Werden Flächen gezielt freigehalten? Nein Erfolgte eine bedarfsgerechte Planung der Nutzungen und Nachbarschaften (Wo-Gebäudetypen, Gewerbe, Infrastruktureinrichtungen etc.)? Ja, die Nahversorgunssituation wird verbessert und neuer Wohnraum geschaffen. Wurden besondere Wohnformen beachtet? Ist noch offen. Freiraum und Grünkonzeption: Werden die bestehenden und geplanten Freiraumqualitäten nach dem IFS berücksichtigt? Es existiert im Gebiet kein Hinweis aus dem IFS. Werden private Grünräume auch zum Nutzen der Allgemeinheit geschaffen? Die Grünräume werden erhalten, es werden keine neuen zum Nutzen der Allgemeinheit geschaffen. Können öffentl. Räume o. grüne Freiräume im Zuge des Vorhabens im Quartier aufgewertet werden? Es sind Baumpflanzungen sowie ein Aufenthaltsbereich am Nahversorger geplant. Gibt es Begrünungskonzepte im Vorhaben? Ja Ergeben sich Grün- Angebote fürs umliegende Quartier? Nein Wurden Grün-Vernetzungsmöglichkeiten genutzt? Ja Können bestehende Freiraumstrukturen durch Änderung der Nutzung/Zugänglichkeit genutzt werden? Ja, durch zusätzliche Wegeverbindungen Wie sieht die Begrünung von Straßen und Plätzen aus? Es sind Baumpflanzungen vorgesehen, die Bereiche, die nicht für Zuwegungen, Parkplätze oder Bebauung gentuzt werden, werden begrünt. Wie sieht die Erreichbarkeit relevanter Grünstrukturen/Grünausstattung aus? Ein Grünzug befindet sich in direkter Nähe und kann über den geplatnen Fußweg erreicht werden Wie sieht die Weiterentwicklung der blau-grünen Infrastruktur im Bestand / im Neubau aus? Begrünungsmaßnahmen sind vorgesehen. Ist eine Dach- / Fassadenbegrünung vorgesehen? Ja, beides Werden die Aspekte der Niederschlagswasserversickerung, naturnahen, biodiversitätssteigernden Grünflächengestaltung (Pflanzen, Insekten- und Vogelschutz), Berücksichtigung heimischer trockenresistenter Arten, Entsiegelung ausreichend beachtet? siehe oben Seite 4 von 8Seite 22 von 26 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Artenschutz: Sind im Plangebiet offensichtlich Habitatstrukturen zu erkennen, die artenschutzrechtlich relevant sein können? Ja, das Vorkommen von Nestern sogenannter „Allerweltsvogelarten“ in den kleinflächigen Grünbereichen kann nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Wie sehen die Möglichkeiten zum Erhalt, zur Weiterentwicklung und zur Vernetzung der biologischen Vielfalt aus? Es sind Begrünungsmßnahmen vorgesehen. Liegen Ergebnisse der artenschutz-rechtlichen Vorprüfung (ASP Stufe I) vor? Ja Kommt die ASP zu dem Ergebnis, dass Verletzungen artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände (gem. § 44 (1) Nrn. 1-3 BNatSchG), nicht ausgeschlossen werden können? Nein, mit verbindlicher Umsetzung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen kann das Vorhaben im Hinblick auf artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG i.V.m. § 44 Abs. 5 BNatSchG als zulässig angesehen werden. Ist eine vertiefende Artenschutzprüfung (Art-für Art Prüfung/ASP Stufe II) erforderlich? Nein Sind faunistische Erhebungen durchzuführen? Nein Vegetation: Sind Baum- oder Gehölzbestände von einer Überplanung betroffen? Ja, bei der Umsetzung der aktuellen Planung würden bis zu 21 Bäume entfallen, davon fallen 9 Bäume unter die Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn. Innerhalb des Plangebiets werden dafür nach vorliegender Planung Ersatzpflanzungen von insgesamt 14 Bäumen vorgesehen. Konnte die Planung / das Vorhaben hinsichtlich des Baumerhalts optimiert werden? Ja Muss ökologisch wertvolle Grünstruktur (Sträucher, Hecken, Obstgehölze) im Rahmen der Bebauung beseitigt werden? Nein Muss für die Umsetzung der Planung / des Vorhabens satzungsgeschützter Baumbestand gefällt werden? Ja Wie viele Bäume müssen wegen ihres Standorts im Baufeld gefällt werden? 6 Wie viele Bäume müssen wegen des Standorts im Arbeitsbereich / Baustelleneinrichtungsfläche während der Bauphase gefällt werden? 6 Ist der Baumbestand gutachterlich in Beziehung zur Planung gesetzt worden bzw. ein Gutachten beauftragt? Ja, Baumbewertung liegt vor Welche Kompensationsflächen sind vorgesehen? Im Plangebiet sind Baumpflanzungen, sowie Dach- und Fassadenbegrünung vorgesehen. Kulturelles Erbe: Ist kulturelles Erbe im Sinne des Denkmalschutzes direkt oder indirekt (Baudenkmale und Umgebungsschutz, Bodendenkmale und Denkmalbereiche) betroffen? Nein Baudenkmale Welche gestaltprägenden Merkmale müssen die Neubauvorhaben aufweisen, damit die Denkmalschutzziele ausreichend gewürdigt werden? Welche Materialien/Bautechniken sind, auch aus ökologischen Gründen bei den Neubauvorhaben, zu erhalten bzw. adäquat zu ergänzen/fortzuschreiben (bspw. Holz statt Kunststoff, mineralische Anstriche, natürliche/recycelbare Dämmstoffe)? Kann das Planungsziel erneuerbare Energien/Erhöhung Bepflanzungsanteil (Photovoltaik, Sonnenkollektoren, Fassaden- /Dachbegrünung) auch an bzw. auf anderen (Neu)Bauelementen wie z.B. Fahrradabstellanlagen umgesetzt werden, um Beeinträchtigung der Denkmalschutzziele zu verhindern? Bodendenkmale Kann eine archäologische Fläche ungestört erhalten werden? Falls nicht: Wie können Funde im Entwicklungsgebiet aufbereitet und präsentiert werden? Seite 5 von 8Seite 23 von 26 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Seite 6 von 8Seite 24 von 26 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Werden durch die Planungen Arbeitsplätze geschaffen? Ja Werden Arbeitsplätze gefährdet? Nein Wie gestalten sich die Möglichkeiten für Mitarbeitende zum Arbeitsplatz zu gelangen (ÖPNV, Fahrradwege, KFZ)? Alle aufgefürhten Möglichkeiten sind vorhanden. Gewerbeansiedlung und Bestand: Werden die vorgesehenen gewerblichen Nutzungen konkretisiert? Ja Sind Unternehmen betroffen? Ja, der Nahversroger wird ausgebaut Werden bestehende Gewerbegebiete durch den neuen B-Plan im Bestand gefährdet? Nein Gefährdet die Planung die Entwicklung/Schaffung eines Gewerbegebietes? Nein Wie gestaltet sich die Erschließung (z.B. Anlieferung) von Gewerbebetrieben? Die Erschließung wird über die bestehenden öffentlichen Verkehrsflächen und den bestehenden Parkplatz geführt. Die Anordnung der Stellplätze wurde dafür optimiert. Haben Festsetzungen der Verkehrsführung Auswirkungen auf Gewerbebetriebe? Gibt es insbesondere negative Auswirkungen auf die Betriebe? Nein Seite 7 von 8Seite 25 von 26 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Gesellschaftliche Teilhabe und Gender Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Greift es unterschiedliche Bedürfnisse auf (Familien, junge, alte, behinderte Menschen …)? Ja Kann das Wohnumfeld naturnah und mit ausreichend Spielmöglichkeiten gestaltet werden? Nein, aufgrund der geringen Größe des Plangebiets kann das Wohnumfeld nich naturnah gestaltet werden. Im Westen grenzt jedoch ein Grünzug an der Plangebiet an. Die privaten Kleinkiderspielplätze werden auf dem Dach des neuen Nahversorgers errichtet und gestaltet. Werden Angebote bewegungsaktivierender Infrastruktur geschaffen? Nein Findet eine konkrete Aufwertung des öffentlichen Raums statt? Nein, durch das Bauleitverfahren wird kein öffentlicher Raum geschaffen. Fand eine Beteiligung der Behindertengemeinschaft und der städtischen Gleichstellungsstelle an der Planung statt? Strukturen: Wie fügt sich das Vorhaben in gewachsene Strukturen / Identität des Ortes ein? Es passt sich in Höhe, Geschossigkeit und Nutzung der Umgebung an. In welcher Art und Weise werden bestehende / benachbarte Ortsteile / Quartiere / Nachbarschaften tangiert? Durch das Bauleitverfahren wird die Nahversorgungssituation verbessert. Kann eine Aufwertung des öffentlichen Raums stattfinden? Nein, durch das Bauleitverfahren wird kein öffentlicher Raum geschaffen. Wohnungsbau: Wie hoch soll der Anteil geförderten Wohnraums sein? (Mehr möglich/gewünscht als Vorgaben BBLM) Ist das Vorhaben dann noch sozialverträglich? 50% Kann mindestens 1/3 der Grundstücksfläche als Grünfläche gestaltet werden (Fördervoraussetzung!)? Nein, es wird jedoch ein für die Bewohner nutzbarer, begrünter Dachbereich geschaffen. Welche Geschossigkeit ist im Plangebiet vorgesehen (Maßgaben der Wohnraumförderbestimmungen)? 5 Geschosse Berücksichtigt das Vorhaben Baufelder für innovative Wohnformen? Nein Wie ist das Verhältnis von Einfamilienhäusern zu Geschoßwohnungsbau (Schaffung gemischter Strukturen auch im geförderten Wohnungsbau durch Miet-Einfamilienhäuser und klassischen Mietwohnungsbau)? Es ist nur Geschosswohnungsbau vorgesehen Gibt es Aussagen zum geplanten Wohnungsmix? Bisher nicht Globale Verantwortung und Eine Welt Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung von Zielen der anderen Handlungsfelder Ein Beitrag zu den SDG's : Nachhaltigkeitscheck im Sinne der BNHS Stufe II Seite 8 von 8Seite 26 von 26
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de