252387-06 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag der Koalition - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6914-1 „Akazienweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof Antrag zur Vorlage 252387
Kerndaten
- Nummer
- 252387-06 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 08.07.2025
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Akazienweg Hauptort
- Alt-Godesberg
- Heiderhof
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Änderungsantrag öffentlich 252387-06 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Paul Brückner Rainer Grotegut SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabriel Kunze DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Holger Schmidt Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Frank Fremerey Änderungsantrag der Koalition - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6914-1 „Akazienweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof Antrag zur Vorlage 252387 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Dem vorliegenden Beschluss wird unter folgender Bedingung zugestimmt: Der Baukörper des neuen Heiderhof Centers 2 ist so zu verschieben oder umzuplanen, dass die nördlich gelegene Baumgruppe, die sich oberhalb des jetzt bestehenden westlichen Parkplatzes bzw. südlich der 9-geschossigen Wohnbebauung befindet, erhalten werden kann. Begründung Im Ratsbeschluss vom 16.09.2021 zum Zielbeschluss, der aus dem zuvor im Ausschuss Wohnen-Planung und Bauen vom 02.09.2021 getroffenen Beschluss resultiert, wurde lediglich mit folgender zusätzlichen Maßgabe zugestimmt : "1. Der Erhalt des Baumbestands insbesondere im Umfeld der westlichen kleineren Parkplatzfläche soll gewährleistet werden."Seite 1 von 2 Seite 2 Diese Maßgabe wird mit der vorgelegten Planung komplett ignoriert. Die Grenze des im Übersichtsplans für den Geltungsbereich des B-Plans wurde deutlich nach Norden verschoben. Eigentlich war davon ausgegangen worden, dass der Abstand eines möglichen Baukörpers zur nördlichen Wohnbebauung deutlich größer ist, so dass eine Gefährdung der Baumgruppe ausgeschlossen gewesen wäre. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de