252387-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Änderungsantrag: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6914-1 „Akazienweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof Antrag zur Vorlage 252387
Kerndaten
- Nummer
- 252387-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.07.2025
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Akazienweg Hauptort
- Heiderhof
- Lannesdorf
- Bad Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252387-04 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III CDU-Änderungsantrag: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6914-1 „Akazienweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof Antrag zur Vorlage 252387 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zum Änderungsantrag DS Nr. 252387-02 AA: zu 1.) Die Verwaltung wird gebeten, entsprechend dem Beschluss des Rates vom 16.09.2021 zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6914-1 für die entfallenden 22 Bäume auch mindestens 22 Ersatzpflanzungen in unmittelbarer Nähe des Plangebiets vorzunehmen. Alle Außenanlagen, die keine besonderen Funktionen wie Parkplätze haben, werden begrünt. Wo technisch möglich, sind alle geeigneten Dach- und Fassadenflächen zu begrünen. Unter Bezugnahme auf die Stellungnahme 252387-03 ST zu dem Änderungsantrag 252387-01 AA ist darauf hinzuweisen, dass die Grundstücksfläche bereits durch die Neuplanung ausgenutzt ist und wenig Gestaltungsspielraum vorhanden ist. Ob weitere Ersatzpflanzungen möglich sind, ist im weiteren Verfahren zu prüfen. Für den Neubau sowie die Aufstockung des Bestandsgebäudes sind Flachdächer mit Dachbegrünung in Kombination mit Photovoltaikanlagen vorgesehen. Fassadenbegrünung von fensterlosen Fassadenbereichen ist ebenfalls geplant. Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche Fassadenflächen sich dafür eignen. zu 2.) Es sollen alle Möglichkeiten für eine optimale Regenwasserversickerung untersucht werden. Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Maßnahmen zurSeite 1 von 3 Seite 2 dezentralen Regenwasserbewirtschaftung nach dem Prinzip der Schwammstadt in den B-Planaufzunehmen (z.B. Retentionsflächen, Baumrigolen, Zisternen). Im Rahmen des Bebauungsplanverfahren werden derzeit die Möglichkeit einer Versickerung des Niederschlagswassers sowie im Sinne des Schwammstadt- Prinzips effektive Maßnahmen zur lokalen Speicherung und Nutzung von Regenwasser im Plangebiet geprüft. zu 3.) Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Anlage einer ebenerdigen Aufenthaltsfläche außerhalb der Wegebeziehungen und den vorgesehenen größeren Fahrradabstellplätzen eingerichtet werden kann. Durch die Verschiebung des Neubaukörpers Richtung Osten konnte eine attraktive Eingangssituation geschaffen werden, sodass neben den Zuwegungen zu den Wohnungseingängen auch eine Grünfläche geplant ist. Weitere Aufenthaltsbereiche sind aufgrund der hohen Nutzungsdichte nicht vorgesehen. zu 4.) Die geplante Zahl von 87 Stellplätzen reicht nicht aus. Erforderlich sind insgesamt mindestens 100 Pkw-Stellplätze, um der künftigen Nutzung gerecht zu werden, da durch den Neubau wieder etliche Parkplätze wegfallen. Die bestehende Gesamtzahl an Pkw-Stellplätzen für Anwohnende, Besucher*innen und Gewerbetreibende ist mindestens konstant zu halten, besser auszubauen. Für die geplanten 36 Wohneinheiten sind mindestens 36 Pkw- Stellplätze bereitzustellen (nicht nur 18 wie bislang vorgesehen). Für die gewerblichen Nutzungen ist eine bedarfsgerechte Anzahl an Stellplätzen nachzuweisen. Es sollen insgesamt mindestens 100 Pkw-Stellplätze angelegt werden, um der künftig höheren Nutzungsintensität gerecht zu werden. Die geplante Anzahl der 18 Pkw-Stellplätze für die 36 Wohneinheiten orientiert sich an den Vorgaben der Stellplatzsatzung der Stadt Bonn. Die derzeit geplanten 87 Pkw-Stellplätze stellen die Mindestanzahl unter Berücksichtigung der Stellplatzsatzung dar und bezieht die Neuberechnung des Bestands (Heiderhof-Center 1) sowie die Einteilung der vorhandenen Ladenflächen als kleine Verkaufsflächen ein. Die Erhöhung der Anzahl der Pkw-Stellplätze auf circa 100 hätte den Wegfall der attraktiven Eingangssituation, einen höheren Anteil an versiegelter Fläche sowie ein Heranrücken des Neubaukörpers an die westlich angrenzende öffentliche Parkanlage zur Folge. Im Ergebnis wären Baumpflanzungen im westlichen Grundstücksbereich nicht mehr möglich. In diesem Zusammenhang wird auf die im Zielbeschluss des Rates am 16.09.2021 (DS-Nr. 210216) formulierten Maßgaben zum Baumerhalt im westlichen Grundstückbereich sowie zur Reduktion der oberirdischen Parkplatzflächen auf das Notwendigste hingewiesen.Seite 2 von 3 Seite 3 zu 5.) Für die Bauzeit sollen Lärm- bzw. Schallschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Während der Bauphase sindkonkrete Lärm- und Staubschutzmaßnahmen vorzusehen (z.B. lärmarme Baulogistik, Arbeitszeiten, Schallschutzwände). Der Vorhabenträger ist darüber informiert. Regelungen zum Bauablauf werden im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens getroffen. zu 6.) Die Planung muss ausreichende Flächen für einen konkurrenzfähigen Lebensmittelmarkt vorsehen (vgl. vergleichbare Märkte wie EDEKA Mohrin Lannesdorf). Die im Ursprungsbeschluss vorgesehene Ansiedlung eines Drogeriemarkts im bisherigen EDEKA-Gebäude ist ausdrücklich zu sichern. Die Verkaufsfläche des Vollsortimenters wird vom Vorhabenträger geplant und entspricht einer aus seiner betriebswirtschaftlichen Sicht ausreichenden Fläche. Seitens der Verwaltung wird geprüft, ob sich die Planung innerhalb allgemeiner bundes- und landesplanungsrechtlicher Vorgaben bewegt und Zielsetzungen der Bundesstadt Bonn aus dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept eingehalten werden. Über die Sicherung eines Drogeriemarktes wird die Verwaltung im weiteren Verfahren mit dem Vorhabenträger verhandeln. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de