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242352-01 AA · Änderungsantrag

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7114-3 "Mallwitzstraße 18" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf Antrag zur Vorlage 242352

Nummer
242352-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
07.07.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Mallwitzstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg Hauptort
  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 242352 Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7114-3 "Mallwitzstraße 18" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf

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Änderungsantrag
öffentlich
242352-01 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Bert Moll
Ulrich Gödeke
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die
Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 7114-3 "Mallwitzstraße 18"
im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf
Antrag zur Vorlage 242352
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Stärkung der Rechtssicherheit der
Planung das Beteiligungsplakat im Kapitel 4.1 „Städtebauliches Konzept“
nach Satz 1 wie folgt zu ergänzen:
Die Planung ist eingebettet in planerische Überlegungen, die es städtebaulich
vertretbar erscheinen lassen, im gesamten Gewerbegebiet für
Verwaltungsgebäude die derzeit festgesetzte maximal zulässigen
Gebäudehöhen von 10 m bzw. 12 m auf geeigneten Teilflächen ggf.
anlassbezogen im Rahmen der Bauleitplanung zu erhöhen.
Begründung
Der vorhaben bezogene Bebauungsplan ändert im Geltungsbereich
eines einzelnen Grundstücks als sog. Briefmarken-Bebauungsplan die
max. zulässige Bauhöhe für einen Gebäudeteil eines neuen
Verwaltungsgebäudes von 10 m auf 25,80 m. Dies wird im Kap.
„Städtebauliches Konzept“ mit der Bauabsicht des Bauherrn begründet,
eine Höhenstaffelung von 3 auf 7 Vollgeschosse vorzunehmen. Im
Interesse der Rechtssicherheit des Bebauungsplanes sollte diese LexSeite 1 von 2
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Specialis zumindest ansatzweise konzeptionelle Planungsabsichten über
den Geltungsbereich des Bebauungsplanes hinaus erkennen lassen.
Damit soll verdeutlicht werden, dass es sich um keine kleinräumige
Gefälligkeitsplanung handelt, sondern das gesamte Gewerbegebiet mit
in den Blick genommen wurde, wo eine partielle Anhebung der
Bauhöhen für Verwaltungsgebäude prinzipiell für städtebaulich vertretbar
und somit planbar gehalten wird. Dies sollte sich so auch in der späteren
formellen Planbegründung wiederfinden, um diese wirtschaftspolitisch
wichtige Planung so rechtssicher wie möglich aufzustellen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de