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242352 · Beschlussvorlage

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7114-3 "Mallwitzstraße 18" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf

Nummer
242352
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Mallwitzstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Pennefeldsweg Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Drachenburgstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Koblenzer Straße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Paracelsusstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Kortrijker Straße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Am Dinaswerk Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Im Gries Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Pennenfeld Ortsteil· Bad Godesberg
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 25.06.2025 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.06.2025 Empfehlung
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  1. 242352-01 AA Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7114-3 "Mallwitzstraße 18" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf Antrag zur Vorlage 242352

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Beschlussvorlage
öffentlich
242352
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die
Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 7114-3 "Mallwitzstraße 18"
im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
04.06.2025 Empfehlung
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
25.06.2025 Anhörung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7114-3 "Mallwitzstraße 18"
im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf, ist die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
durchzuführen.
2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie online
(www.bonn-macht-mit.de). Zudem erfolgt ein Aushang der Planunterlagen in
der Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg. Ort und Zeit sind
öffentlich bekannt zu geben.
Begründung
Da das Vorhaben eine Bruttogrundfläche gewerblicher Nutzung von mehr als
2.000 m² aufweist, wird eine gesamtstädtische Bedeutung für das Vorhaben
zugrunde gelegt (Bezug: Beschluss des Rates vom 18.04.2024, DS-Nr.
231744).
Mit Beschluss des Rates vom 29.08.2024 (DS-Nr. 240912) wurde dem Antrag
der Bechtle Immobilien GmbH unter den Maßgaben „Ausrichtung der
Gebäuderiegel unter Berücksichtigung des Kaltluftstroms“ und „VorsehungSeite 1 von 22
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einer maximalen Begrünung“ gefolgt, im Bereich der Mallwitzstraße 18 im
Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf, im Gewerbegebiet Pennenfeld
ein Bürogebäude für das eigene Unternehmen zu errichten.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen die Flurstücke der
Vorhabenträgerin mit einer Fläche von 5.575 m². In die räumliche Abgrenzung
einbezogen werden darüber hinaus aber auch angrenzende Flurstücke, um
sinnvolle Anschlüsse an die Festsetzungen des bestehenden
Bebauungsplanes Nr. 8315-26 planungsrechtlich vorzusehen. Die
gesamträumliche Abgrenzung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes umfasst somit eine Fläche von 9.275 m².
Ziel der Planung ist es, den jetzigen Bürostandort unter Errichtung eines
Neubaus in die Mallwitzstraße 18 zu verlagern. Die Mitarbeitenden des jetzigen
Standortes werden zukünftig auf zwei Orte verteilt: Bad Godesberg und Sankt
Augustin. Für das neue Bürogebäude in Bad Godesberg plant das
Unternehmen mit langfristig ca. 400 bis max. 500 Mitarbeitenden (1. und 2.
Bauabschnitt jeweils 200 bis max. 250
Mitarbeitende).
Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt in zwei Bauabschnitten. Der erste
Bauabschnitt ist auf Grundlage des bestehenden Planungsrechtes realisierbar
(Bebauungsplan Nr. 8315-26). Die Überschreitung der maximal zulässigen
Gebäudehöhe um 1,20 m sowie eine geringfügige Überschreitung der
nördlichen Baugrenze wird als vertretbar angesehen. Die Vorhabenträgerin hat
einen entsprechenden Bauantrag für den 1. Bauabschnitt eingereicht.
Für den zweiten Bauabschnitt ist aufgrund der Überschreitung der max.
zulässigen Gebäudehöhe von 10,0 m die vorliegende Bebauungsplanänderung
erforderlich.
Die Umsetzung der Planung soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan
erfolgen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114- 3 "Mallwitzstraße 18"
wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren in Verbindung mit § 12 BauGB
durchgeführt.
Aktuell stellt der Flächennutzungsplan das Vorhabengebiet als gewerbliche
Baufläche dar und einen Teilbereich als Grünfläche. Die Änderung des
Flächennutzungsplans in ausschließlich gewerbliche Baufläche erfolgt im Wege
der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch.
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt die Errichtung eines bis zu 7- geschossigen
Gebäudes für eine reine Büronutzung. Der 1. Bauabschnitt sieht mit einer
Gebäudehöhe von 11,20 m in Untergeschoss und Erdgeschoss die
Unterbringung von Stellplätzen sowie im 1. und 2. Obergeschoss eine
Büronutzung vor. Der erste Bauabschnitt entspricht dem bestehenden
Planungsrecht. Die Bauarbeiten haben bereits begonnen.
Der 2. Bauabschnitt dient als längerfristige Entwicklungsoption und sieht auf
dem rückwärtigen Gebäudeteil eine Aufstockung um vier weitere Geschosse für
eine Büronutzung vor. Die Gebäudehöhe nach Errichtung des 2.
Bauabschnittes liegt bei 25,80 m.Seite 2 von 22
Seite 3
Ebenfalls ist auf langfristige Sicht geplant, auf einem südöstlich angrenzenden,
ca. 1.860 m² großen Grundstück, das sich noch nicht im Eigentum der
Vorhabenträgerin befindet, bei Bedarf ein 3-geschossiges Parkhaus mit
weiteren 144 Stellplätzen zu errichten.
Die Zufahrt des Plangebietes erfolgt von der Mallwitzstraße aus über den
südlichen, privaten Erschließungsstich, der die Erschließung der
innenliegenden Grundstücke sichert.
Der ruhende Verkehr mit ca. 160 Stellplätzen (überwiegend
Geschäftsfahrzeuge) soll in Unter- und Erdgeschoss des Bürogebäudes
untergebracht werden. Die hohe Anzahl von Geschäftsfahrzeugen, um eine
schnelle Erreichbarkeit der Kunden zu garantieren, hat eine zentrale Bedeutung
für das Unternehmen.
Die erforderlichen Fahrradabstellanlagen werden ebenfalls in der Tiefgarage
angeordnet.
Das Plangebiet ist entsprechend seiner derzeitigen Nutzung im städtischen
Kanalnetzmodell mit Anschluss an den Kanal in der Mallwitzstraße
berücksichtigt. Das im Bereich der privaten Flächen gesammelte
Niederschlags- und Schmutzwasser soll an den vorhandenen städtischen
Mischwasserkanal in der Mallwitzstraße angeschlossen werden. Dies erfolgt
über den südlich gelegenen privaten Erschließungsstich, der auch weitere
private Anlieger erschließt.
Auf der Grundlage der vorliegenden Planung soll die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durchgeführt werden.
Die Auswirkungen dieser Planung sind in den nachstehenden allgemeinen
Zielen und Zwecke der Planung beschrieben:
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Plangebiet
Der Bebauungsplan Nr. 7114-3 umfasst Flächen im Stadtbezirk Bad
Godesberg, Ortsteil Lannesdorf. Der Planbereich befindet sich im
nordwestlichen Teil von Lannesdorf im Bereich der Mallwitzstraße 18.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen die Flurstücke Nr. 976
und 991 der Vorhabenträgerin (Gemarkung Lannesdorf, Flur 2) mit einer Fläche
von 5.575 m². In die räumliche Abgrenzung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes einbezogen werden darüber hinaus auch die angrenzenden
Flurstücke Nr. 990 tlw., 993 tlw., 941 tlw., 1006 tlw., 1302 tlw., 1303 tlw. (private
Grundstücksflächen/Erschließungsweg) und Nr. 992 (privater
Erschließungsweg), um sinnvolle Anschlüsse an die Festsetzungen des
bestehenden Bebauungsplanes Nr. 8315-26 planungsrechtlich vorzusehen. Die
gesamträumliche Abgrenzung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes umfasst somit eine Fläche von 9.275 m².
Das Plangebiet befindet sich innerhalb einer gewerblichen BebauungsstrukturSeite 3 von 22
Seite 4
des "Gewerbegebietes Pennenfeld", das sich entlang der Mallwitzstraße
erstreckt. Angrenzend zur westlichen Seite der Mallwitzstraße bildet der
Sportpark Pennenfeld einen Übergang zur daran anschließenden
Reihenhausbebauung mit Wohnfunktion. Unmittelbar an die beplanten
Flurstücke grenzen westlich ein Bürogebäude und nördlich, östlich und südlich
weitere Gewerbebetriebe an.
Das Plangebiet wird ausgehend von der Mallwitzstraße über Privatgrundstücke
erschlossen.
Anlass und Ziel der Planung
Die Vorhabenträgerin, Bechtle Immobilien GmbH, beabsichtigt das
Unternehmen am Standort Bonn weiter auszubauen.
Der bisherige, langjährige Standort im Ortsteil Lannesdorf, am Pennefeldsweg,
weist bereits jetzt nicht mehr genügend räumliche Kapazitäten auf. Daher plant
das Unternehmen, den jetzigen Standort unter Errichtung eines Büroneubaus in
die Mallwitzstraße 18 zu verlagern. Die Mitarbeitenden des jetzigen Standortes
werden zukünftig auf zwei Orte verteilt: Bad Godesberg und Sankt Augustin.
Für das neue Bürogebäude in Bad Godesberg plant das Unternehmen mit
langfristig ca. 400 bis max. 500 Mitarbeitenden (1. Bauabschnitt und 2.
Bauabschnitt jeweils 200 bis max. 250 Mitarbeitende).
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt die Errichtung eines bis zu
siebengeschossigen Bürogebäudes. Da ein wesentliches Geschäftsfeld des
Unternehmens die Betreuung von Kunden darstellt, ist die Unterbringung einer
hohen Anzahl von Firmen-PKWs am Standort von zentraler Bedeutung, um
eine schnelle Erreichbarkeit der Kunden zu ermöglichen. Geplant ist daher die
Errichtung von rd. 160 Kfz-Stellplätzen auf zwei Ebenen (Untergeschoss und
Erdgeschoss).
Die Umsetzung des Vorhabens soll in zwei Bauabschnitten erfolgen:
Der 1. Bauabschnitt umfasst die Errichtung eines dreigeschossigen
Bürogebäudes: im Untergeschoss und Erdgeschoss sollen insgesamt rd. 160
Stellplätze hergestellt werden und im 1. und 2. Obergeschoss Flächen für eine
Büronutzung. Die maximale Gebäudehöhe des III-geschossigen Baukörpers für
den 1. Bauabschnitt beträgt 11,20 m.
Der 1. Bauschnitt ist auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts
genehmigungsfähig. Die Überschreitung der maximal zulässigen Gebäudehöhe
um 1,20 m sowie eine geringfügige Überschreitung der nördlichen Baugrenze
wird als vertretbar angesehen. Die Vorhabenträgerin hat einen entsprechenden
Bauantrag für den 1. Bauabschnitt eingereicht.
Für die Neubebauung wurde die bestehende Bebauung im Plangebiet bereits
zurückgebaut. Die ehemals als Kundenstellplätze genutzte Fläche westlich des
Bestandsgebäudes soll künftig überbaut werden.
Der 2. Bauabschnitt dient als längerfristige Entwicklungsoption und sieht auf
dem östlichen Gebäudeteil eine Aufstockung um vier weitere Geschosse fürSeite 4 von 22
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eine Büronutzung vor. Die maximale Gebäudehöhe nach Errichtung des 2.
Bauabschnittes liegt bei 25,80 m. Der 2. Bauabschnitt ist auf Grundlage des
bestehenden Planungsrechtes nicht mehr genehmigungsfähig, da
insbesondere das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung deutlich
entgegensteht. Aufgrund dessen wird die vorliegende
Bebauungsplanaufstellung erforderlich.
Bestehendes Planungsrecht
Regionalplan
Im geltenden Regionalplan, Teilabschnitt Region Bonn / Rhein-Sieg, ist der
Planbereich als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Eine
Entwicklung der Planung aus dem Regionalplan ist somit gegeben.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stellt den überwiegenden Teil
des Plangebiets als gewerbliche Baufläche dar (Flurstücke 941, 976, 1302 und
1303,Gemarkung Lannesdorf, Flur 2). Die südöstlich angrenzenden Flurstücke
990, 991, 992, 993 und 1006 (Gemarkung Lannesdorf, Flur 2) sind als
Grünfläche dargestellt.
Die geplante Festsetzung eines Gewerbegebietes kann aus dieser Darstellung
nur teilweise entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan kann gem. § 13a
Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden. Die
Berichtigung führt zu einer Rücknahme der dargestellten Grünfläche zugunsten
der Darstellung eines Gewerbegebietes. Der Bebauungsplan kann aufgestellt
werden, bevor der Flächennutzungsplan berichtigt ist.
Bebauungsplan
Für das Plangebiet besteht Planungsrecht in Form des Bebauungsplanes Nr.
8315-26 von 1982. Es gilt die BauNVO von 1977. Der Bebauungsplan setzt den
Bereich als Gewerbegebiet (GE) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8,
einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,6 und eine maximale Gebäudehöhe
von 10,0 m fest. Die Baukörper sind grundsätzlich in offener Bauweise zu
errichten. Hierbei können jedoch Baukörperlängen von mehr als 50 m
zugelassen werden. Außerdem kann bei nachbarlichem Einverständnis auch
eine Grenzbebauung zugelassen werden. Das Vorhaben widerspricht mit der
geplanten Gebäudehöhe von 25,80 m den Festsetzungen zum Maß der
baulichen Nutzung.
Planverfahren
Der Rat der Stadt Bonn fasste am 29.08.2024 den Zielbeschluss zur
Entwicklung der Liegenschaft Mallwitzstraße 18 im Ortsteil Lannesdorf (DSSeite 5 von 22
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240912).
Da es sich bei der Planung um eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne
des § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung)
handelt, soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt
werden.
Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der
Berichtigung angepasst. Der Bebauungsplan kann aufgestellt werden, bevor
der Flächennutzungsplan berichtigt ist.
Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung
(BauNVO) innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans wird bei einer Größe der Baugebiete (ohne öffentliche
Verkehrsfläche) von ca. 0,6 ha deutlich unter dem maßgeblichen
Schwellenwert des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB von 20.000 m² liegen.
Mit der Planung wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (UVPG
NRW) unterliegen.
Zudem ist eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 b BauGB
genannten Schutzgüter – Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder
Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes –
nicht zu erwarten. Darüber hinaus bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass
bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen
von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 BImSchG zu beachten sind.
Da die Voraussetzungen für die Anwendung eines beschleunigten Verfahrens
vorliegen, können die Verfahrenserleichterungen des § 13 Absatz 2 und
Absatz 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen werden. Von der
Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a
BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Absatz 4 BauGB
wird abgesehen. Die relevanten Umweltbelange werden in die Abwägung
eingestellt.
Nach § 13a Absatz 2 Nummer 4 BauGB gelten Eingriffe in Boden, Natur und
Landschaft, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten
sind, als im Sinne des § 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen
Entscheidung erfolgt oder zulässig.
Die Änderung des bestehenden Planungsrechts erfolgt durch die Aufstellung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem. § 12 BauGB. Die Flurstücke
976 und 991 (Gemarkung Lannesdorf, Flur 2) befinden sich im Eigentum der
Vorhabeträgerin. Das Flurstück 992 (Gemarkung Lannesdorf, Flur 2), das der
Erschließung der Grundstücke des Vorhabenträgers sowie der anliegenden
Firmen dient, befindet sich anteilsmäßig in deren Eigentum.
Auch wenn der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird,
wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
durchgeführt.Seite 6 von 22
Seite 7
Planung
Städtebauliches Konzept
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll die
Errichtung von 4 weiteren Vollgeschossen (2. Bauabschnitt) auf einer Teilfläche
des III-geschossigen Baukörpers, für den bereits ein Bauantrag eingereicht
wurde (1. Bauabschnitt), ermöglicht werden.
Die Verwaltung verfolgt mit der Planung bzw. Bebauungsplanaufstellung das
Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben einer baulichen Aufwertung einer
brachliegenden, beinahe vollversiegelten Fläche wird neuer Büroraum für ein
für die Stadt Bonn wichtiges, standorttreues Unternehmen geschaffen.
Mit der Planung soll im möglichen Rahmen auch eine verbesserte
Freiraumstruktur erreicht werden. Die nicht versiegelten Bereiche sollen
biodiversitätsfördernd, wassersensibel und klimaangepasst begrünt werden.
Damit soll insgesamt ein Beitrag für eine nachhaltige Stadtentwicklung geleistet
werden.
Das Untergeschoss ist als natürlich belüftete Tiefgarage geplant und wird
entsprechend der Öffnungsquerschnitte seitlich abgeböscht. Der Rand von
Böschungsflächen soll mit Sträuchern und Bodendeckern bepflanzt werden.
Im Erdgeschoss sind Betonbrüstungen mit aufgesetzten Pflanztrögen (32 cm x
30 cm) geplant. Rankpflanzen sollen an Seilverspannungen emporklimmen. Es
ist eine Bewässerung zur Sicherung einer dauerhaften Begrünung eingeplant.
Auch in den Obergeschossen sind umlaufende Pflanztröge im Bereich der
Balkone geplant. Flachdächer werden extensiv begrünt.
Erschließung / Ruhender Verkehr
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Das Plangebiet ist durch den öffentlichen Personennahverkehr erreichbar. Die
nächstgelegene Bushaltestelle befindet sich in einer fußläufigen Entfernung von
ca. 350 m. Mit den Linien 612, 614 und 856 besteht Anschluss an die
Stadtbahn und den DB-Haltepunkt Mehlem.
Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Das Plangebiet wird über die Mallwitzstraße erschlossen, die südlich auf die
Drachenburgstraße (K14) mündet. In nördlicher Richtung schließt die
Mallwitzstraße an die Koblenzer Straße (B9) an. Zwischen den Knotenpunkten
mit klassifizierten Straßen bildet die Mallwitzstraße Knotenpunkte mit der
Paracelsusstraße und der Kortrijkerstraße.
Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung werden die Auswirkungen durch das
Vorhaben auf das bestehende Verkehrsnetz geprüft.
Rad- und FußwegeverbindungSeite 7 von 22
Seite 8
Das Plangebiet ist in das öffentliche Rad- und Fußwegenetz gut eingebunden.
Die fußläufige Anbindung des Plangebietes erfolgt über beidseitige Gehwege
entlang der Mallwitzstraße mit Anschluss an das weitere Gehwegnetz der
angrenzenden Straßen. Die Anbindung des Plangebietes an das
Radverkehrsnetz erfolgt ebenfalls über die Mallwitzstraße, die in nördlicher und
südlicher Richtung an das Radverkehrsnetz angebunden ist.
Innere Erschließung und ruhender Verkehr
Die Erschließung soll planungsrechtlich durch ein Geh-, Fahr- und
Leitungsrecht im Bereich der privaten Zufahrt von Süden (Gemarkung
Lannesdorf, Flur 2, Flurstück 992) gesichert werden, die an die Mallwitzstraße
anbindet. Es besteht eine Erschließungsbaulast Nr. 2656 zugunsten der
Flurstücke 990, 991 und 993. Es ist geplant, diese Erschließungsbaulast
zugunsten des Flurstücks 976 zu erweitern.
Im Plangebiet ist der durch das Vorhaben verursachte Stellplatzbedarf
nachzuweisen. Der auf Grundlage der Stellplatzsatzung errechnete
bauordnungsrechtlich erforderliche Stellplatzbedarf entspricht ungefähr der
früher im Plangebiet vorhandenen Stellplatzanlage des Bau- und
Gartenmarktes (ca. 100 Stellplätze).
Da ein wesentliches Geschäftsfeld des Unternehmens die Betreuung von
Kunden ist, werden insgesamt rd. 160 Kfz-Stellplätze bereits im 1. Bauabschnitt
hergestellt. Damit kann dem sehr hohen Bedarf an Firmen-PKW am Standort
entsprochen werden.
Ver- und Entsorgung
Abfallentsorgung
Erforderliche Aufstellflächen für Abfall- und Wertstoffbehälter (Restmüll, Bio,
Papier und Leichtverpackungen) am Abholtag werden im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens für den ersten Bauabschnitt festgelegt. Die
Erreichbarkeit der Baugrundstücke durch Müllfahrzeuge ist über Flurstück 992
gesichert.
Wasserversorgung
Eine Wasserversorgungsleitung ist in der Mallwitzstraße vorhanden.
Zuständiger Netzbetreiber ist die Bonn-Netz GmbH.
Entwässerung / Kanal
Die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind entsprechend ihrer
derzeitigen Nutzung im städtischen Kanalnetzmodell mit Anschluss an den
Kanal in der Mallwitzstraße berücksichtigt. Das im Bereich der privaten Flächen
gesammelte Niederschlags- und Schmutzwasser soll an den vorhandenen
städtischen Mischwasserkanal in der Mallwitzstraße angeschlossen werden.
Dies erfolgt über den südlich gelegenen privaten Erschließungsstich, der auch
weitere private Anlieger erschließt. Die gemeinsame
Grundstücksanschlussleitung ist im Grundbuch dinglich gesichert. Es bestehtSeite 8 von 22
Seite 9
eine Erschließungsbaulast Nr. 2656 zugunsten der Flurstücke 990, 991 und
993. Voraussetzung zur Entwässerung des Flurstücks 976 ist der Nachweis
einer Erschließungsbaulast zugunsten des Flurstücks 976.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für den 1. Bauabschnitt ist der
Kanalanschluss zu klären.
Die städtische Mischwasserkanalisation ist im Bestand bereits ausgelastet,
abflussreduzierende und –verzögernde Maßnahmen werden daher
ausdrücklich begrüßt. Die geplante extensive Dachbegrünung und weitere
Begrünungsmaßnahmen im Plangebiet sind als abflussverzögernde
Maßnahmen zu bewerten.
Starkregen
Das Plangebiet liegt teilweise in Bereichen, in denen sich bei seltenen (50
Jahre), außergewöhnlichen (100 Jahre) und extremen Starkregenereignissen
Niederschlagswasser sammelt. Entsprechend der vorhandenen Topographie
sammelt sich insbesondere Niederschlagswasser im Bereich der Mallwitzstraße
nördlich der privaten Zufahrt zum Plangebiet. Im Bebauungsplanverfahren wird
an die im Rahmen der Baugenehmigung für den 1. Bauabschnitt geregelten
Maßnahmen angeknüpft. Auf die gesetzliche Anforderung zur Durchführung
eines Überflutungsnachweises nach DIN 1986-100 wird hingewiesen.
Hochwasser
Das Plangebiet liegt ca. 0,8 km westlich des Rheins und außerhalb
festgesetzter Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete.
Energiekonzept
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, die
Energieversorgung nahezu vollständig auf regenerative Energien umzustellen,
sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und
Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren.
Um die Klimaneutralität 2035 zu erreichen, müssen Neubauten einen Standard
erfüllen, der zumindest im Betrieb nicht zu zusätzlichen CO2-Emissionen führt.
Bestenfalls werden sie durch negative Emissionen sogar zu CO2-Senken.
Für das geplante Vorhaben wird ein Energiekonzept erstellt. Neben
Maßnahmen zur Minimierung des Energiebedarfs zur Wärmeversorgung sind
auch effiziente Maßnahmen zum Schutz vor sommerlicher Überhitzung zu
treffen.
Darüber hinaus sollte neben dem Energiebedarf in der Nutzungsphase der
gesamte Lebenszyklus betrachtet und somit der schonende Einsatz von
Ressourcen verfolgt werden.
Das Energiekonzept für den 2. Bauabschnitt (Energieeffizienzstandard,
Energieversorgung, Solarverpflichtung) wird im Durchführungsvertrag
festgeschrieben.
Für das geplante Bauvorhaben sind insgesamt verschiedene MaßnahmenSeite 9 von 22
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vorgesehen. Die Gebäude werden gegenüber dem Gebäudebestand in Bezug
auf ihren Bedarf an Primärenergie für Heizwärme, Kühlung, Warmwasser und
Beleuchtung verbessert. Aktuell geplant sind:
• Wärmeversorgung mittels thermischer Grundwassernutzung über Saug-
und Schluckbrunnen mit Wärmepumpe. Wärmeverteilung im Gebäude
über abgehängte Heiz- und Kühldeckensegel.
• Natürliche Lüftung über Fenster. Lüftungsanlage für innenliegende
Besprechungsräume.
• PV-Anlage auf Flachdach zur Eigennutzung.
• Gebäudestandard KFW 40, DGNB Gold zertifiziert.
• Kühlungseffekte durch geplante Fassaden- und Dachflächenbegrünung.
Auswirkungen der Planung
Verkehr
Im weiteren Verfahren wird ein Verkehrsgutachten erstellt. Dieses soll
Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens auf das öffentliche
Verkehrsnetz und auf umliegende relevante Knotenpunkte treffen. Daraus
eventuell resultierende Maßnahmen werden im weiteren Verfahren geregelt.
Schutzgut Mensch
Planungsrechtlich ist sicherzustellen, dass gesunde Arbeitsverhältnisse im
Plangebiet gewährleistet sind und keine erheblich nachteiligen Auswirkungen
auf das Umfeld, ausgehend vom Vorhaben, zu erwarten sind.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für den 1. Bauabschnitt wurde
keine schalltechnische Untersuchung gefordert. Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens werden sowohl die auf das Vorhaben einwirkenden
Immissionen (Straßenverkehrslärm Straße / Schiene, Gewerbelärm und
Sportlärm) als auch die Auswirkungen auf das Umfeld fachgutachterlich
untersucht und bewertet. Falls erforderlich, sind Schallschutzmaßnahmen zu
definieren, die gesunde Arbeitsverhältnisse im Plangebiet bzw. im Umfeld
gewährleisten.
Schutzgut Boden
Altlasten
Es sind keine Altlasten im Plangebiet bekannt.
Fläche
Die planungsrechtlich bisher mögliche Versiegelung von bis zu 80 % des
Baugrundstücks wird mit dem Vorhaben nicht ausgeschöpft. Die nicht
überbauten Grundstücksbereiche sollen begrünt werden.
Schutzgut WasserSeite 10 von 22
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Da das Plangebiet bereits bebaut war, besteht prinzipiell keine Verpflichtung,
das Niederschlagswasser gemäß § 44 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG)
nach Maßgabe des § 55 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des
Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) ortsnah zu versickern, zu
verrieseln oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit
Schmutzwasser in ein Gewässer einzuleiten, soweit dem weder
wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch
wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.
Das Entwässerungskonzept für den 1. Bauabschnitt sieht deshalb weiterhin
eine Gebäudeentwässerung im Mischsystem vor, so dass auch Regen- und
Sickerwasser in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden. Die geplante
extensive Dachbegrünung und weitere Begrünungsmaßnahmen im Plangebiet
sind als abflussverzögernde Maßnahmen zu bewerten.
Schutzgut Klima / Luft
Aus westlicher Richtung (Sportpark Pennenfeld) gelangen Ausläufer eines
Kaltluftströmungsfeldes bis an den Planungsraum heran. Der Planungsraum
liegt gemäß der aktuellen Planungshinweiskarte in einem Bereich der
Handlungspriorität 2 (starke thermische Belastung tagsüber und nachts).
Vor dem Hintergrund der stadtklimatischen Situation im Planungsraum ist bei
der Planung und Bauausführung der thermische Komfort am Tag gerade auch
im Hinblick auf den sich weiter intensivierenden Klimawandel und dem damit
einhergehenden Trend zur weiteren Zunahme der jährlichen Anzahl von
Hitzetagen relevant und ebenfalls zu berücksichtigen.
Es ist geplant, das Vorhaben randlich einzugrünen. Die nicht versiegelten
Bereiche sollen biodiversitätsfördernd, wassersensibel und klimaangepasst
begrünt werden. Dach- und Fassadenbegrünungen sind geplant. Die
Glasfassaden erhalten einen außenliegenden Sonnenschutz und werden durch
die auskragenden und begrünten Deckenscheiben zusätzlich verschattet.
Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
Das Plangebiet war fast vollständig bebaut bzw. versiegelt. Zur Realisierung
des ersten Bauabschnitts sind bereits Bäume und Gehölzstrukturen entfernt
worden.
Der südliche Teil des Plangebiets liegt im Bereich eines schutzwürdigen
Biotopes, das durch das LANUK „Abschubflächen und Industriebrache mit
Gebüsch am Dinaswerk“ unter der Nummer BK-5309-504 geführt wird.
Artenschutz
Für den Abbruch der ehemaligen Gewächshaushalle des vormaligen Betriebes
wurde eine Artenschutzprüfung (Stufe 1) durch das Büro RMPSL (November
2024) – vor Gebäudeabbruch bzw. Rodung - erstellt. Betrachtet wurde das
Flurstück 976, Flur 2, Gemarkung Lannesdorf. Das Flurstück 991 ist vollständig
versiegelt. Die darüber hinaus in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans einbezogenen Flächen, werden durch die Realisierung des
Vorhabens nicht verändert.Seite 11 von 22
Seite 12
Nach den Erkenntnissen der Untersuchungen des Gebäudes liegen keine
Hinweise auf eine Quartiernutzung des Gebäudes und des Baumbestands
durch Fledermäuse vor. Niststätten planungsrelevanter Vogelarten im oder an
dem Gebäude oder in den wenigen Bäumen werden nach fachlicher
Einschätzung ausgeschlossen. Gebäudenischen werden von
siedlungstypischen Vogelarten (z.B. Amsel, Hausrotschwanz) zur Brutzeit
genutzt, es handelt sich hierbei nicht um traditionelle Niststätten. Diese
verbreiteten und ungefährdeten Arten können an anderen Stellen brüten.
Fortpflanzungs- und Ruhestätten von geschützten Amphibien- und
Reptilienarten sind aufgrund des Fehlens von geeigneten Lebensräumen nicht
vorhanden.
Die artenschutzrechtliche Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass
Verletzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1,
Nrn. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) in Folge des geplanten Gebäudeabbruchs
außerhalb der Vogelbrutzeit nicht zu erwarten sind.
Zwischenzeitlich wurde eine Teilbaugenehmigung für Erdarbeiten erteilt, der
Gebäudebestand abgebrochen und vorhandene Gehölze gerodet. Davon
unterlagen vier Bäume der Baumschutzsatzung. Ersatzpflanzungen sind an
geeigneten Stellen im Plangebiet, außerhalb der Tiefgarage vorzunehmen.
Insgesamt sind 10 Baumpflanzungen vorgesehen.
Für die im 2. Bauabschnitt geplante Option eines in der Summe 7-
geschossigen Bürogebäudes soll das Thema Vogelschlag an Glasfassaden
geprüft werden. Eine entsprechende Festsetzung soll in den Bebauungsplan
aufgenommen und im Rahmen des nachfolgenden
Baugenehmigungsverfahrens konkretisiert und aufgenommen werden.
Verglaste bauliche Anlagen sind mit Maßnahmen zum Vogelschutz auf Basis
des Leitfadens „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ der
schweizerischen Vogelwarte Sempach, 2022, S. 14 ff auszuführen
(https://vogelglas.vogelwarte.ch/downloads/files/broschueren/Glasbroschuere_
2022_D.pdf).
Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
Das Plangebiet hat keine Bedeutung für die Naherholung. Westlich angrenzend
befindet sich der Sportpark Pennenfeld.
Das Vorhaben fügt sich in die Baustruktur des Gewerbegebietes Pennenfeld
ein, wobei mit dem VII-geschossigen Bürogebäude ein neuer Hochpunkt
entstehen wird.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Konkrete Hinweise auf die Existenz von Bodendenkmälern liegen für das
Plangebiet nicht vor. Bedenken bestehen deshalb aus
bodendenkmalpflegerischer Sicht nicht.
Das Vorhaben im Kontext der Bonner NachhaltigkeitsstrategieSeite 12 von 22
Seite 13
Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der
Bauleitplanung beteiligten Akteure. Die Ziele der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nummer: 1812770) sowie das Leitbild zum
Klimaschutz und zur Klimaanpassung sollen auch in der Bauleitplanung
bestmöglich Berücksichtigung finden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen
werden.
Um dem Rechnung zu tragen wird bei der Aufstellung von Bebauungsplänen
entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger
Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nummer: 220501).
Zum anstehenden Planungsschritt der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit liegt gegenüber dem Zielbeschluss ein erstes städtebauliches
Konzept vor. Im Nachhaltigkeitscheck wurde das Vorhaben entsprechend
detaillierter bewertet (siehe Anlage 3).
Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe II stellt
keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern beschreibt das
beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie.
Anlage/n
1 Anlage 1 - Übersichtsplan B-Plan Nr. 7114-3 (öffentlich)
2 Anlage 2 - Beteiligungsplakat B-Plan Nr. 7114-3 (öffentlich)
3 Anlage 3 - Checkliste Nachhaltige Planung B-Plan Nr. 7114-3 (öffentlich)Seite 13 von 22
Bebauungsplan Nr. 7114-3 -Mallwitzstraße 18-
Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Stadtbezirk Bad Godesberg
Ortsteil Lannesdorf
Maßstab 1: 2500 Datum: 15.01.2025
100 mSeite 14 von 22
Büro
FD
III
Büro
FD
VII
1. BA Attikahöhe 11,20m 2. BA Attikahöhe 25,80m
Ein-/ Ausfahrt
Tiefgarage Zufahrt
Parkebene
Legende
Geltungsbereich
Vorhaben- und Erschließungsplan
Geltungsbereich
Grundstück Vorhabenträger
Bundesstadt Bonn
- Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB - Bebauungsplan Nr. 7114-3 "Mallwitzstraße 18" Stadtbezirk Godesberg, Ortsteil Lannesdorf
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
1 Plangebiet
Der Bebauungsplan Nr. 7114-3 umfasst Flächen im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf. Der Planbereich befindet sich im nordwestlichen Teil von Lannesdorf im
Bereich der Mallwitzstraße 18.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen die Flurstücke Nr. 976 und 991 der Vorhabenträgerin (Gemarkung Lannesdorf, Flur 2) mit einer Fläche von 5.575 m². In
die räumliche Abgrenzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einbezogen werden darüber hinaus auch die angrenzenden Flurstücke Nr. 990 tlw., 993 tlw., 941 tlw., 1006
tlw., 1302 tlw., 1303 tlw. (private Grundstücksflächen/Erschließungsweg) und Nr. 992 (privater Erschließungsweg), um sinnvolle Anschlüsse an die Festsetzungen des
bestehenden Bebauungsplanes Nr. 8315-26 planungsrechtlich vorzusehen. Die gesamträumliche Abgrenzung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
umfasst somit eine Fläche von 9.275 m².
Das Plangebiet befindet sich innerhalb einer gewerblichen Bebauungsstruktur des "Gewerbegebietes Pennenfeld", das sich entlang der Mallwitzstraße erstreckt. Angrenzend zur
westlichen Seite der Mallwitzstraße bildet der Sportpark Pennenfeld einen Übergang zur daran anschließenden Reihenhausbebauung mit Wohnfunktion. Unmittelbar an die
beplanten Flurstücke grenzen westlich ein Bürogebäude und nördlich, östlich und südlich weitere Gewerbebetriebe an.
Das Plangebiet wird ausgehend von der Mallwitzstraße über Privatgrundstücke erschlossen.
2 Anlass und Ziel der Planung
Die Vorhabenträgerin, Bechtle Immobilien GmbH, beabsichtigt das Unternehmen am Standort Bonn weiter auszubauen.
Der bisherige, langjährige Standort im Ortsteil Lannesdorf, am Pennefeldsweg, weist bereits jetzt nicht mehr genügend räumliche Kapazitäten auf. Daher plant das Unternehmen,
den jetzigen Standort unter Errichtung eines Büroneubaus in die Mallwitzstraße 18 zu verlagern. Die Mitarbeitenden des jetzigen Standortes werden zukünftig auf zwei Orte verteilt:
Bad Godesberg und Sankt Augustin. Für das neue Bürogebäude in Bad Godesberg plant das Unternehmen mit langfristig 400 - 500 Mitarbeitenden (1. und 2. Bauabschnitt jeweils
200 bis max. 250 Mitarbeitende).
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt die Errichtung eines bis zu siebengeschossigen Bürogebäudes. Da ein wesentliches Geschäftsfeld des Unternehmens die Betreuung von
Kunden darstellt, ist die Unterbringung einer hohen Anzahl von Firmen-PKWs am Standort von zentraler Bedeutung, um eine schnelle Erreichbarkeit der Kunden zu ermöglichen.
Geplant ist daher die Errichtung von rd. 160 Kfz-Stellplätzen auf zwei Ebenen (Untergeschoss und Erdgeschoss).
Die Umsetzung des Vorhabens soll in zwei Bauabschnitten erfolgen:
Der 1. Bauabschnitt umfasst die Errichtung eines dreigeschossigen Bürogebäudes: im Untergeschoss und Erdgeschoss sollen insgesamt rd. 160 Stellplätze hergestellt werden und
im 1. und 2. Obergeschoss Flächen für eine Büronutzung. Die maximale Gebäudehöhe des III-geschossigen Baukörpers für den 1. Bauabschnitt beträgt 11,20 m.
Der 1. Bauschnitt ist auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts genehmigungsfähig. Die Überschreitung der maximal zulässigen Gebäudehöhe um 1,20 m sowie eine
geringfügige Überschreitung der nördlichen Baugrenze wird als vertretbar angesehen. Die Vorhabenträgerin hat einen entsprechenden Bauantrag für den 1. Bauabschnitt
eingereicht.
Für die Neubebauung wurde die bestehende Bebauung im Plangebiet bereits zurückgebaut. Die ehemals als Kundenstellplätze genutzte Fläche westlich des Bestandsgebäudes
soll künftig überbaut werden.
Der 2. Bauabschnitt dient als längerfristige Entwicklungsoption und sieht auf dem östlichen Gebäudeteil eine Aufstockung um vier weitere Geschosse für eine Büronutzung vor.
Die maximale Gebäudehöhe nach Errichtung des 2. Bauabschnittes liegt bei 25,80 m. Der 2. Bauabschnitt ist auf Grundlage des bestehenden Planungsrechtes nicht mehr
genehmigungsfähig, da insbesondere das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung deutlich entgegensteht. Aufgrund dessen wird die vorliegende Bebauungsplanaufstellung
erforderlich.
3 Bestehendes Planungsrecht
3.1 Regionalplan
Im geltenden Regionalplan, Teilabschnitt Region Bonn / Rhein-Sieg, ist der Planbereich als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Eine Entwicklung der Planung aus
dem Regionalplan ist somit gegeben.
3.2 Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stellt den überwiegenden Teil des Plangebiets als gewerbliche Baufläche dar (Flurstücke 941, 976, 1302 und 1303,Gemarkung
Lannesdorf, Flur 2). Die südöstlich angrenzenden Flurstücke 990, 991, 992, 993 und 1006 (Gemarkung Lannesdorf, Flur 2) sind als Grünfläche dargestellt.
Die geplante Festsetzung eines Gewerbegebietes kann aus dieser Darstellung nur teilweise entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan kann gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im
Wege der Berichtigung angepasst werden. Die Berichtigung führt zu einer Rücknahme der dargestellten Grünfläche zugunsten der Darstellung eines Gewerbegebietes.
Der Bebauungsplan kann aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan berichtigt ist.
3.3 Bebauungsplan
Für das Plangebiet besteht Planungsrecht in Form des Bebauungsplanes Nr. 8315-26 von 1982. Es gilt die BauNVO von 1977. Der Bebauungsplan setzt den Bereich als
Gewerbegebiet (GE) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8, einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,6 und eine maximale Gebäudehöhe von 10,0 m fest. Die Baukörper sind
grundsätzlich in offener Bauweise zu errichten. Hierbei können jedoch Baukörperlängen von mehr als 50 m zugelassen werden. Außerdem kann bei nachbarlichem Einverständnis
auch eine Grenzbebauung zugelassen werden. Das Vorhaben widerspricht mit der geplanten Gebäudehöhe von 25,80 m den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung.
3.4 Planverfahren
Der Rat der Stadt Bonn fasste am 29.08.2024 den Zielbeschluss zur Entwicklung der Liegenschaft Mallwitzstraße 18 im Ortsteil Lannesdorf (DS 240912).
Da es sich bei der Planung um eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) handelt, soll der
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst. Der Bebauungsplan kann aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan
berichtigt ist.
Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird bei einer
Größe der Baugebiete (ohne öffentliche Verkehrsfläche) von ca. 0,6 ha deutlich unter dem maßgeblichen Schwellenwert des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB von 20.000 m² liegen.
Mit der Planung wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW) unterliegen.
Zudem ist eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 b BauGB genannten Schutzgüter – Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische
Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes – nicht zu erwarten. Darüber hinaus bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur
Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 BImSchG zu beachten sind.
Da die Voraussetzungen für die Anwendung eines beschleunigten Verfahrens vorliegen, können die Verfahrenserleichterungen des § 13 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB in
Anspruch genommen werden. Von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß
§ 10 Absatz 4 BauGB wird abgesehen. Die relevanten Umweltbelange werden in die Abwägung eingestellt.
Nach § 13a Absatz 2 Nummer 4 BauGB gelten Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des
§ 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.
Die Änderung des bestehenden Planungsrechts erfolgt durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem. § 12 BauGB. Die Flurstücke 976 und 991
(Gemarkung Lannesdorf, Flur 2) befinden sich im Eigentum der Vorhabeträgerin. Das Flurstück 992 (Gemarkung Lannesdorf, Flur 2), das der Erschließung der Grundstücke des
Vorhabenträgers sowie der anliegenden Firmen dient, befindet sich anteilsmäßig in deren Eigentum.
Auch wenn der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt.
4 Planung
4.1 Städtebauliches Konzept
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll die Errichtung von 4 weiteren Vollgeschossen (2. Bauabschnitt) auf einer Teilfläche des III-geschossigen
Baukörpers, für den bereits ein Bauantrag eingereicht wurde (1. Bauabschnitt), ermöglicht werden (siehe Kap. 2).
Die Verwaltung verfolgt mit der Planung bzw. Bebauungsplanaufstellung das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben einer baulichen Aufwertung einer brachliegenden,
beinahe vollversiegelten Fläche wird neuer Büroraum für ein für die Stadt Bonn wichtiges, standorttreues Unternehmen geschaffen.
Mit der Planung soll im möglichen Rahmen auch eine verbesserte Freiraumstruktur erreicht werden. Die nicht versiegelten Bereiche sollen biodiversitätsfördernd, wassersensibel
und klimaangepasst begrünt werden. Damit soll insgesamt ein Beitrag für eine nachhaltige Stadtentwicklung geleistet werden.
Das Untergeschoss ist als natürlich belüftete Tiefgarage geplant und wird entsprechend der Öffnungsquerschnitte seitlich abgeböscht. Der Rand von Böschungsflächen soll mit
Sträuchern und Bodendeckern bepflanzt werden.
Im Erdgeschoss sind Betonbrüstungen mit aufgesetzten Pflanztrögen (32 cm x 30 cm) geplant. Rankpflanzen sollen an Seilverspannungen emporklimmen. Es ist eine
Bewässerung zur Sicherung einer dauerhaften Begrünung eingeplant. Auch in den Obergeschossen sind umlaufende Pflanztröge im Bereich der Balkone geplant. Flachdächer
werden extensiv begrünt
4.2 Erschließung / Ruhender Verkehr
4.2.1 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Das Plangebiet ist durch den öffentlichen Personennahverkehr erreichbar. Die nächstgelegene Bushaltestelle befindet sich in einer fußläufigen Entfernung von ca. 350 m. Mit den
Linien 612, 614 und 856 besteht Anschluss an die Stadtbahn und den DB-Haltepunkt Mehlem.
4.2.2 Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Das Plangebiet wird über die Mallwitzstraße erschlossen, die südlich auf die Drachenburgstraße (K14) mündet. In nördlicher Richtung schließt die Mallwitzstraße an die Koblenzer
Straße (B9) an. Zwischen den Knotenpunkten mit klassifizierten Straßen bildet die Mallwitzstraße Knotenpunkte mit der Paracelsusstraße und der Kortrijkerstraße.
Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung werden die Auswirkungen durch das Vorhaben auf das bestehende Verkehrsnetz geprüft.
4.2.3 Rad- und Fußwegeverbindung
Das Plangebiet ist in das öffentliche Rad- und Fußwegenetz gut eingebunden. Die fußläufige Anbindung des Plangebietes erfolgt über beidseitige Gehwege entlang der
Mallwitzstraße mit Anschluss an das weitere Gehwegnetz der angrenzenden Straßen. Die Anbindung des Plangebietes an das Radverkehrsnetz erfolgt ebenfalls über die
Mallwitzstraße, die in nördlicher und südlicher Richtung an das Radverkehrsnetz angebunden ist.
4.2.4 Innere Erschließung und ruhender Verkehr
Die Erschließung soll planungsrechtlich durch ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht im Bereich der privaten Zufahrt von Süden (Gemarkung Lannesdorf, Flur 2, Flurstück 992)
gesichert werden, die an die Mallwitzstraße anbindet. Es besteht eine Erschließungsbaulast Nr. 2656 zugunsten der Flurstücke 990, 991 und 993. Es ist geplant, diese
Erschließungsbaulast zugunsten des Flurstücks 976 zu erweitern.
Im Plangebiet ist der durch das Vorhaben verursachte Stellplatzbedarf nachzuweisen. Der auf Grundlage der Stellplatzsatzung errechnete, bauordnungsrechtlich erforderliche
Stellplatzbedarf entspricht ungefähr der früher im Plangebiet vorhandenen Stellplatzanlage des Bau- und Gartenmarktes (ca. 100 Stellplätze).
Da ein wesentliches Geschäftsfeld des Unternehmens die Betreuung von Kunden ist, werden insgesamt rd. 160 Kfz-Stellplätze bereits im 1. Bauabschnitt hergestellt. Damit kann
dem sehr hohe Bedarf an Firmen-PKW am Standort entsprochen werden.
4.3 Ver- und Entsorgung
4.3.1 Abfallentsorgung
Erforderliche Aufstellflächen für Abfall- und Wertstoffbehälter (Restmüll, Bio, Papier und Leichtverpackungen) am Abholtag werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens
für den ersten Bauabschnitt festgelegt. Die Erreichbarkeit der Baugrundstücke durch Müllfahrzeuge ist über Flurstück 992 gesichert.
4.3.2 Wasserversorgung
Eine Wasserversorgungsleitung ist in der Mallwitzstraße vorhanden. Zuständiger Netzbetreiber ist die Bonn-Netz GmbH.
4.3.3 Entwässerung / Kanal
Die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind entsprechend ihrer derzeitigen Nutzung im städtischen Kanalnetzmodell mit Anschluss an den Kanal in der
Mallwitzstraße berücksichtigt. Das im Bereich der privaten Flächen gesammelte Niederschlags- und Schmutzwasser soll an den vorhandenen städtischen Mischwasserkanal in der
Mallwitzstraße angeschlossen werden. Dies erfolgt über den südlich gelegenen privaten Erschließungsstich, der auch weitere private Anlieger erschließt. Die gemeinsame
Grundstücksanschlussleitung ist im Grundbuch dinglich gesichert. Es besteht eine Erschließungsbaulast Nr. 2656 zugunsten der Flurstücke 990, 991 und 993. Voraussetzung zur
Entwässerung des Flurstücks 976 ist der Nachweis einer Erschließungsbaulast zugunsten des Flurstücks 976.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für den 1. Bauabschnitt ist der Kanalanschluss zu klären.
Die städtische Mischwasserkanalisation ist im Bestand bereits ausgelastet, abflussreduzierende und –verzögernde Maßnahmen werden daher ausdrücklich begrüßt. Die geplante
extensive Dachbegrünung und weitere Begrünungsmaßnahmen im Plangebiet sind als abflussverzögernde Maßnahmen zu bewerten.
4.3.4 Starkregen
Das Plangebiet liegt teilweise in Bereichen, in denen sich bei seltenen (50 Jahre), außergewöhnlichen (100 Jahre) und extremen Starkregenereignissen Niederschlagswasser
sammelt. Entsprechend der vorhandenen Topographie sammelt sich insbesondere Niederschlagswasser im Bereich der Mallwitzstraße nördlich der privaten Zufahrt zum
Plangebiet. Im Bebauungsplanverfahren wird an die im Rahmen der Baugenehmigung für den 1. Bauabschnitt geregelten Maßnahmen angeknüpft. Auf die gesetzliche
Anforderung zur Durchführung eines Überflutungsnachweises nach DIN 1986-100 wird hingewiesen.
4.3.5 Hochwasser
Das Plangebiet liegt ca. 0,8 km westlich des Rheins und außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete.
4.3.6 Energiekonzept
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, die Energieversorgung nahezu vollständig auf regenerative Energien umzustellen, sich kontinuierlich zur
klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren.
Um die Klimaneutralität 2035 zu erreichen, müssen Neubauten einen Standard erfüllen, der zumindest im Betrieb nicht zu zusätzlichen CO2-Emissionen führt. Bestenfalls werden
sie durch negative Emissionen sogar zu CO2-Senken.
Für das geplante Vorhaben wird ein Energiekonzept erstellt. Neben Maßnahmen zur Minimierung des Energiebedarfs zur Wärmeversorgung sind auch effiziente Maßnahmen zum
Schutz vor sommerlicher Überhitzung zu treffen.
Darüber hinaus sollte neben dem Energiebedarf in der Nutzungsphase der gesamte Lebenszyklus betrachtet und somit der schonende Einsatz von Ressourcen verfolgt werden.
Das Energiekonzept für den 2. Bauabschnitt (Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, Solarver-pflichtung) wird im Durchführungsvertrag festgeschrieben.
Für das geplante Bauvorhaben sind insgesamt verschiedene Maßnahmen vorgesehen. Die Gebäude werden gegenüber dem Gebäudebestand in Bezug auf ihren Bedarf an
Primärenergie für Heizwärme, Kühlung, Warmwasser und Beleuchtung verbessert. Aktuell geplant sind:
• Wärmeversorgung mittels thermischer Grundwassernutzung über Saug- und Schluckbrunnen mit Wärmepumpe. Wärmeverteilung im Gebäude über abgehängte Heiz- und
Kühldeckensegel.
• Natürliche Lüftung über Fenster. Lüftungsanlage für innenliegende Besprechungsräume.
• PV-Anlage auf Flachdach zur Eigennutzung.
• Gebäudestandard KFW 40, DGNB Gold zertifiziert.
• Kühlungseffekte durch geplante Fassaden- und Dachflächenbegrünung.
5 Auswirkungen der Planung
5.1 Verkehr
Im weiteren Verfahren wird ein Verkehrsgutachten erstellt. Dieses soll Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens auf das öffentliche Verkehrsnetz und auf umliegende
relevante Knotenpunkte treffen.
Daraus eventuell resultierende Maßnahmen werden im weiteren Verfahren geregelt.
5.2 Schutzgut Mensch
Planungsrechtlich ist sicherzustellen, dass gesunde Arbeitsverhältnisse im Plangebiet gewährleistet sind und keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Umfeld,
ausgehend vom Vorhaben, zu erwarten sind.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für den 1. Bauabschnitt wurde keine schalltechnische Untersuchung gefordert. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden
sowohl die auf das Vorhaben einwirkenden Immissionen (Straßenverkehrslärm Straße / Schiene, Gewerbelärm und Sportlärm) als auch die Auswirkungen auf das Umfeld
fachgutachterlich untersucht und bewertet.
Falls erforderlich sind Schallschutzmaßnahmen zu definieren, die gesunde Arbeitsverhältnisse im Plangebiet bzw. im Umfeld gewährleisten.
5.3 Schutzgut Boden
5.3.1 Altlasten
Es sind keine Altlasten im Plangebiet bekannt.
5.3.2 Fläche
Die planungsrechtlich bisher mögliche Versiegelung von bis zu 80 % des Baugrundstücks wird mit dem Vorhaben nicht ausgeschöpft. Die nicht überbauten Grundstücksbereiche
sollen begrünt werden.
5.4 Schutzgut Wasser
Da das Plangebiet bereits bebaut war, besteht prinzipiell keine Verpflichtung, das Niederschlagswasser gemäß § 44 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) nach Maßgabe des
§ 55 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) ortsnah zu versickern, zu verrieseln oder direkt oder über eine Kanalisation ohne
Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer ein-zuleiten, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlichrechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche
Belange entgegenstehen.
Das Entwässerungskonzept für den 1. Bauabschnitt sieht deshalb weiterhin eine Gebäudeentwässerung im Mischsystem vor, so dass auch Regen- und Sickerwasser in den
öffentlichen Kanal eingeleitet werden. Die geplante extensive Dachbegrünung und weitere Begrünungsmaßnahmen im Plangebiet sind als abflussverzögernde Maßnahmen zu
bewerten.
5.5 Schutzgut Klima / Luft
Aus westlicher Richtung (Sportpark Pennenfeld) gelangen Ausläufer eines Kaltluftströmungsfeldes bis an den Planungsraum heran. Der Planungsraum liegt gemäß der aktuellen
Planungshinweiskarte in einem Bereich der Handlungspriorität 2 (starke thermische Belastung tagsüber und nachts).
Vor dem Hintergrund der stadtklimatischen Situation im Planungsraum ist bei der Planung und Bauausführung der thermische Komfort am Tag gerade auch im Hinblick auf den
sich weiter intensivierenden Klimawandel und dem damit einhergehenden Trend zur weiteren Zunahme der jährlichen Anzahl von Hitzetagen relevant und ebenfalls zu
berücksichtigen.
Es ist geplant, das Vorhaben randlich einzugrünen. Die nicht versiegelten Bereiche sollen biodiversitätsfördernd, wassersensibel und klimaangepasst begrünt werden. Dach- und
Fassadenbegrünungen sind geplant. Die Glasfassaden erhalten einen außenliegenden Sonnenschutz und werden durch die auskragenden und begrünten Deckenscheiben
zusätzlich verschattet.
5.6 Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
Das Plangebiet war fast vollständig bebaut bzw. versiegelt. Zur Realisierung des ersten Bauabschnitts sind bereits Bäume und Gehölzstrukturen entfernt worden.
Der südliche Teil des Plangebiets liegt im Bereich eines schutzwürdigen Biotopes, das durch das LANUK „Abschubflächen und Industriebrache mit Gebüsch am Dinaswerk“ unter
der Nummer BK-5309-504 geführt wird.
5.7 Artenschutz
Für den Abbruch der ehemaligen Gewächshaushalle des vormaligen Betriebes wurde eine Artenschutzprüfung (Stufe 1) durch das Büro RMPSL (November 2024) – vor
Gebäudeabbruch bzw. Rodung - erstellt. Betrachtet wurde das Flurstück 976, Flur 2, Gemarkung Lannesdorf. Das Flurstück 991 ist vollständig versiegelt. Die darüber hinaus in
den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einbezogenen Flächen, werden durch die Realisierung des Vorhabens nicht verändert.
Nach den Erkenntnissen der Untersuchungen des Gebäudes liegen keine Hinweise auf eine Quartiernutzung des Gebäudes und des Baumbestands durch Fledermäuse vor.
Niststätten planungsrelevanter Vogelarten im oder an dem Gebäude oder in den wenigen Bäumen werden nach fachlicher Einschätzung ausgeschlossen. Gebäudenischen
werden von siedlungstypischen Vogelarten (z.B. Amsel, Hausrotschwanz) zur Brutzeit genutzt, es handelt sich hierbei nicht um traditionelle Niststätten. Diese verbreiteten und
ungefährdeten Arten können an anderen Stellen brüten. Fortpflanzungs- und Ruhestätten von geschützten Amphibien- und Reptilienarten sind aufgrund des Fehlens von
geeigneten Lebensräumen nicht vorhanden.
Die artenschutzrechtliche Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass Verletzungen der artenschutz-rechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1, Nrn. 1-3 BNatSchG
(Zugriffsverbote) in Folge des geplanten Gebäudeabbruchs außerhalb der Vogelbrutzeit nicht zu erwarten sind.
Zwischenzeitlich wurde eine Teilbaugenehmigung für Erdarbeiten erteilt, der Gebäudebestand abgebrochen und vorhandene Gehölze gerodet. Davon unterlagen vier Bäume der
Baumschutzsatzung. Ersatzpflanzungen sind an geeigneten Stellen im Plangebiet, außerhalb der Tiefgarage vorzunehmen. Insgesamt sind 10 Baumpflanzungen vorgesehen.
Für die im 2. Bauabschnitt geplante Option eines in der Summe 7-geschossigen Bürogebäudes soll das Thema Vogelschlag an Glasfassaden geprüft werden. Eine entsprechende
Festsetzung soll in den Bebauungsplan aufgenommen und im Rahmen des nachfolgenden Baugenehmigungsverfahrens konkretisiert und aufgenommen werden.
Verglaste bauliche Anlagen sind mit Maßnahmen zum Vogelschutz auf Basis des Leitfadens „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ der schweizerischen Vogelwarte
Sempach, 2022, S. 14 ff auszuführen (https://vogelglas.vogelwarte.ch/downloads/files/broschueren/Glasbroschuere_2022_D.pdf).
5.8 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
Das Plangebiet hat keine Bedeutung für die Naherholung. Westlich angrenzend befindet sich der Sportpark Pennenfeld.
Das Vorhaben fügt sich in die Baustruktur des Gewerbegebietes Pennenfeld ein, wobei mit dem VII-geschossigen Bürogebäude ein neuer Hochpunkt entstehen wird.
5.9 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Konkrete Hinweise auf die Existenz von Bodendenkmälern liegen für das Plangebiet nicht vor. Bedenken bestehen deshalb aus bodendenkmalpflegerischer Sicht nicht.
__________________________
Petra Denny
Amtsleiterin Stadtplanungsamt
M. 1:500Seite 15 von 22
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung
Bauleitplanverfahren:
Gebiet:
Planungsziele:
Stufe 2
Frühzeitige Beteiligung (u.a. entwickelt aus den strategischen und den operativen Zielen der BNHS)
Fragestellung: Wie werden die berührten Themen umgesetzt? Welche Aussagen lassen sich treffen? Wie setzt sich das Vorhaben mit den relevanten Themen auseinander?
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche Prognoseverkehre werden durch das Vorhaben
ausgelöst (Erste grundsätzliche Aussagen aus
Voruntersuchung)?
Planbedingte Mehrverkehre werden im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung
im weiteren Verfahren ermittelt.
Wie sieht die Erreichbarkeit von / Ausstattung mit
Nahversorgungseinrichtungen mit Ziel der
Verkehrsvermeidung aus?
An der Drachenburgstraße befinden sich in fußläufiger Erreichbarkeit
Nahversorger.
Wie stellen sich die Grundstrukturen des
Mobilitätskonzeptes dar bzw. können erste
Maßnahmen benannt werden?
Das Vorhaben befindet sich in fußläufiger Entfernung zur nächsten
Bushaltestelle in ca. 350 m mit Anschluss an Stadtbahn und DB-Haltepunkt
Mehlem. Da ein wesentliches Geschäftsfeld des Unternehmens die Betreuung
von Kunden ist, hat die hohe Anzahl von Firmen-PKWs und deren schnelle
Verfügbarkeit eine zentrale Bedeutung.
Umweltverbund: Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung der
Erschließung durch den Umweltverbund geplant?
(Verkehrliche Ersteinschätzung)
Anbindung des Vorhabens an den ÖPNV / SPNV? siehe oben
Bessere Vernetzung mit vorhandenen Fußwegen? Über das öffentliche Straßen- und Radwegenetz ist die Liegenschaft gut
erreichbar.
Ausbau der Radinfrastruktur im Quartier
notwendig/verbesserungsbedürftig?
nein
Angebote der kombinierten Verkehrsmittelwahl –
Mobilstationen im Umfeld vorhanden?
Mobilstationen befinden sich aktuell noch nicht im Stadtbezirk Bad
Godesberg.
Berücksichtigt die „Innere Erschließung“ des
Plangebietes den Umweltverbund gut ?
Das Plangebiet ist Teil des bestehenden Gewerbegebietes Pennenfeld.
Erscheint eine Modal-Split-Verschiebung i.R. des
Umweltverbundes möglich?
nein
Werden E-Ladestationen vorgesehen? Im Bereich der Mallwitzstraße gibt es bislang keine E-Ladesäulen, lediglich im
weiteren Umfeld (Drachenburgstraße, Im Gries). Weitere Standorte im
Umfeld sind in Planung.
Bebauungsplan Nr. 7114-3 "Mallwitzstraße 18"
Ortsteil Lannesdorf, Stadtbezirk Bad Godesberg
Errichtung eines bis zu 7-geschossigen Gebäudes für eine reine Büronutzung
Seite 1 von 7Seite 16 von 22
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Wird die bioklimatische Bedeutung bzw. Situation
einer Fläche durch die Planung voraussichtlich eher
verbessert oder verschlechtert? Gibt es
Optimierungspotenziale?
Der Begrünungsanteil verbessert sich im Vergleich zu aktuellen Situation.
Ist die bioklimatische Bedeutung von Freiflächen bzw.
der bioklimatischen Situation in Siedlungsgebieten
berücksichtigt worden?
ja
Ist die aktuelle stadtklimatische Situation im
Planungsraum sowie der voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung geprüft worden?
Auf die Erstellung eines Klimagutachtens kann verzichtet werden, da bereits auf
Grundlage des bestehenden Planungsrechts eine bauliche Inanspruchnahme
des Plangebietes möglich ist.
Ist die verbale Beschreibung der
Kaltluftleitbahnen/Strömungsfelder/Kaltluftentstehung
sgebiete im Planvorentwurf bzw. in den Allgemeinen
Zielen und Zwecken der Planung enthalten?
ja
Ist eine verbale Beschreibung und Bewertung
geeigneter Maßnahmen zur Optimierung der
Durchlüftung und Reduktion zusätzlicher
Wärmebelastung erfolgt?
ja
Wie ist der lokale Wasserhaushalt (Niederschlag,
Verdunstung, Grundwasserneubildung, Abbfluss) im zu
bebauenden Gebiet?
Das Plangebiet ist überwiegend versiegelt und an den öffentlichen
Mischwasserkanal angeschlossen.
Ist bereits erkennbar, ob der lokale Wasserhaushalt
durch das Vorhaben verschlechtert wird?
nein
Wie berücksichtigt der Planvorentwurf die
Anforderungen an gesunde Wohn-und
Arbeitsbedingungen auch in sommerlichen
Hitzeperioden?
Es ist geplant, das Vorhaben randlich einzugrünen. Die nicht versiegelten
Bereiche sollen biodiversitätsfördernd, wassersensibel und
klimaangepasst begrünt werden. Dach- und Fassadenbegrünungen sind
geplant. Die geplanten Fensterbänder werden durch umlaufende
Balkone verschattet.
Ist eine Nutzung durch vulnerable
Bevölkerungsgruppen angedacht?
nein
Wenn ja, ist der erhöhte Schutzanspruch vor
klimatischen Belastungen berücksichtigt worden?
Ist bei Hanglagen eine Erosionsproblematik beim
städtebaulichen Konzept berücksichtigt worden?
Das Plangebiet ist überwiegend eben.
Wasserwirtschaftliche
Potentialanalyse
Ist eine getrennte Regen- und Abwasserbeseitigung
geplant?
nein
Besteht eine Versickerungspflicht oder nicht? nein
Ist das Gebiet geeignet zur Regenwasserversickerung/ -
rückhalt?
Die Flächen im Aufstellungsbereich des Bebauungsplanes sind entsprechend
ihrer derzeitigen Nutzung im städtischen Kanalnetzmodell mit Anschluss an den
Kanal in der Mallwitzstraße berücksichtigt. Inwieweit darüberhinausgehende
Rückhaltungsmaßnahmen möglich sind, wird im weiteren Verfahren geprüft.
Wie können Maßnahmen zur dezentralen
Regenwasserversickerung/natürlichem Regenrückhalt
in der Fläche nach dem
Schwammstadtprinzip/wassersensible
Stadtentwicklung umgesetzt werden?
Es sind Dach- und Fassadenbegrünungen geplant.
Gibt es Verdachtsflächen und schränken diese die
Versickerungsfähigkeit ein? (Bodenaltlasten,
Beschaffenheit, Flurabstand GW, Möglichkeiten
städtischer Flächen, auf die das Wasser geleitet werden
kann)
nein
Können bei Maßnahmen zur Versickerung/Rückhalt
gesetzlich festgelegte Abstände/Normen in der Fläche
eingehalten werden?
entfällt
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Wasserwirtschaftliche
Bedarfsanalyse
Welche Art der Regenwasserbewirtschaftung soll
ausgeführt werden? Kann das Niederschlagswasser
genutzt werden?
nein
Erfolgte eine Anpassung des Bebauungskonzepts an
Ergebnisse des Überflutungsnachweises?
ja
Wie gestaltet sich die Schaffung von
Versickerungsmöglichkeiten, Zwischenspeichern für
Niederschlagswasser?
entfällt
Ist Regenrückhalt für Starkregen im Bereich notwendig
und möglich?
Ja. Im Bebauungsplanverfahren wird an die im Rahmen der Baugenehmigung für
den 1. Bauabschnitt geregelten Maßnahmen angeknüpft.
Liegt eine topographische Gefährdungsanalyse vor? nein
Bieten die jeweiligen Maßnahmen Vor-/Nachteile für
angrenzende Gebiete/ggf. Unteranlieger? Wird das
Verschlechterungsgebot beachtet?
Durch das Entwässerungskonzept sind keine Nachteile für angrenzende Gebiete
zu erwarten.
Sollen Bereiche für Regenwasserversickerung/-
speicherung „dienen“? Ist die Art, der Bedarf und die
Notwendigkeit von Regenrückhalt/-versickerung in der
jeweiligen Fläche identifiziert worden?
nein
Können Verkehrswege als Notwasserweg zur Ableitung
genutzt werden?
Nein, grenzt nicht an eine öffentliche Straßenverkehrsfläche an.
Wasserwirtschaftliche
Maßnahmen/Umsetzung
Wie kann das Niederschlagswasser genutzt werden um
die Folgen des Klimawandels zu reduzieren?
Die Nutzung von Niederschlagswasser ist nicht geplant.
Welcher Flächenbedarf ergibt sich für die jeweiligen
Maßnahmen?
entfällt
Ist eine Reduktion des abgeleiteten Niederschlags
durch Gründächer machbar?
Es sind Dach- und Fassadenbegrünungen geplant.
Ist eine multifunktionale Flächennutzung hinsichtlich
wasserwirtschaftlicher Maßnahmen möglich?
nein
Kann das Niederschlagswasser durch gestalterische
Mittel erlebbar gemacht werden
nein
Klimaschutz und Energie: Wurde das Vorhaben vor dem Hintergrund eines
solarenergetisch optimierten Städtebaus/Gebäude
überprüft?
ja
Sind Dachflächen- oder ggf. Fassadenflächen zur
Nutzung für Photovoltaik vorgesehen?
ja
Welcher Energieeffizienzstandard wird angestrebt? Gebäudestandard KFW 40
Welche Energieversorgungsvarianten werden
betrachtet?
Wärmeversorgung mittels thermischer Grundwassernutzung über Saug-
und Schluckbrunnen mit Wärmepumpe. Wärmeverteilung im Gebäude
über abgehängte Heiz- und Kühldeckensegel.
Ist eine Prüfung auf mögliche Fern- oder
Nahwärmeversorgung erfolgt?
nein
Welche Bauart ist vorgesehen? Massivbau
Werden umweltverträgliche und klimaschonende
Konstruktionen und Baumaterialien vorgesehen?
ja
Wird ggf. eine Nachhaltigkeitszertifizierung geplant? DGNB Gold
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Natürliche Ressourcen und
Umwelt, kulturelles Erbe und
graue Energie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Wie soll dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit
Grund und Boden Rechnung getragen werden?
Wiedernutzung bereits baulich in Anspruch genommener Flächen
Ist eine ausreichende bauliche Dichte im Sinne einer
behutsamen Nachverdichtung geplant? (WE/ha, Dichte
im Vergleich zum Quartier, Ortsteil, Gesamtstadt)
Durch die Erhöhung der zulässigen Gebäudehöhen ist eine höhere
Ausnutzung des Baugrundstücks möglich. Der Anteil der versiegelten Flächen
bleibt hinter der bisher zulässigen GRZ von 0,8 zurück.
Wurden Szenarien zu unterschiedlichen Dichten
erstellt?
nein
Wird dem Vorrang für Mehrfamilienhäuser im
Kernbereich Rechnung getragen?
entfällt
Wie hoch ist der Anteil an wiedergenutzter Fläche/
Konversionsfläche/umgenutzter Fläche?
100%
Werden Flächen aus der baulichen Nutzung
herausgenommen bzw. werden Flächen entsiegelt?
nein
Werden Flächen gezielt freigehalten? nein
Erfolgte eine bedarfsgerechte Planung der Nutzungen
und Nachbarschaften (Wo-Gebäudetypen, Gewerbe,
Infrastruktureinrichtungen etc.)?
Es handelt sich ausschließlich um eine gewerbliche Entwicklung (Büro).
Wurden besondere Wohnformen beachtet? entfällt
Freiraum und
Grünkonzeption:
Werden die bestehenden und geplanten
Freiraumqualitäten nach dem IFS berücksichtigt?
entfällt
Werden private Grünräume auch zum Nutzen der
Allgemeinheit geschaffen?
nein
Können öffentl. Räume o. grüne Freiräume im Zuge
desVorhabeens im Quartire aufgewertet werden?
nein
Gibt es Begrünungskonzepte im Vorhaben? ja
Ergeben sich Grün- Angebote fürs umliegende
Quartier?
nein
Wurden Grün-Vernetzungsmöglichkeiten genutzt? Das Plangebiet ist Teil eines bestehenden Gewerbegebietes.
Können bestehende Freiraumstrukturen durch
Änderung der Nutzung/Zugänglichkeit genutzt werden?
nein
Wie sieht die Begrünung von Straßen und Plätzen aus? Das Vorhaben wird über vorhandene Straßenräume erschlossen.
Wie sieht die Erreichbarkeit relevanter
Grünstrukturen/Grünausstattung aus?
Der Sportpark Pennenfeld schließt westlich der Mallwitzstraße an.
Wie sieht die Weiterentwicklung der blau-grünen
Infrastruktur im Bestand / im Neubau aus?
Es gibt keine Fließgewässer im Plangebiet.
Ist eine Dach- / Fassadenbegrünung vorgesehen? ja
Werden die Aspekte der
Niederschlagswasserversickerung, naturnahen,
biodiversitätssteigernden Grünflächengestaltung
(Pflanzen, Insekten- und Vogelschutz),
Berücksichtigung heimischer trockenresistenter Arten,
Entsiegelung ausreichend beachtet?
Die Konkretisierung der geplanten Dach- und Fassadenbegrünung erfolgt im
weiteren Verfahren.
Werden ausreichende Gebäudeabstände zur
Sicherstellung ausreichender Belüftung und Besonnung
eingehalten?
Die bauordnungsrechtlich erforderlichen Abstandsflächen können
eingehalten werden.
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Artenschutz: Sind im Plangebiet offensichtlich Habitatstrukturen zu
erkennen, die artenschutzrechtlich relevant sein
können?
nein
Wie sehen die Möglichkeiten zum Erhalt, zur
Weiterentwicklung und zur Vernetzung der
biologischen Vielfalt aus?
siehe oben
Liegen Ergebnisse der artenschutz-rechtlichen
Vorprüfung (ASP Stufe I) vor?
ASP zum Abbruch Gewächshaushalle, Mallwitzstraße 18
Kommt die ASP zu dem Ergebnis, dass Verletzungen
artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände (gem. §
44 (1) Nrn. 1-3 BNatSchG), nicht ausgeschlossen
werden können?
nein
Ist eine vertiefende Artenschutzprüfung (Art-für Art
Prüfung/ASP Stufe II) erforderlich?
nein
Sind faunistische Erhebungen durchzuführen? nein
Vegetation: Sind Baum- oder Gehölzbestände von einer
Überplanung betroffen?
ja
Muss ökologisch wertvolle Grünstruktur (Sträucher,
Hecken, Obstgehölze) im Rahmen der Bebauung
beseitigt werden?
nein
Muss für die Umsetzung der Planung / des Vorhabens
satzungsgeschützter Baumbestand gefällt werden?
ja
Wie viele Bäume müssen wegen ihres Standorts im
Baufeld gefällt werden?
< 10
Wie viele Bäume müssen wegen des Standorts im
Arbeitsbereich / Baustelleneinrichtungsfläche
während der Bauphase gefällt werden?
dto.
Ist der Baumbestand gutachterlich in Beziehung zur
Planung gesetzt worden bzw. ein Gutachten
beauftragt?
Eine Baumbewertung erfolgt im Zusammenhang mit dem Bauantrag für den
1. Bauabschnitt.
Welche Kompensationsflächen sind vorgesehen? keine
Kulturelles Erbe: Ist kulturelles Erbe im Sinne des Denkmalschutzes
direkt betroffen?
nein
Baudenkmäler
Welche gestaltprägenden Merkmale müssen die
Neubauvorhaben aufweisen, damit die
Denkmalschutzziele ausreichend gewürdigt werden?
entfällt
Welche Materialien/Bautechniken sind, auch aus
ökologischen Gründen bei den Neubauvorhaben, zu
erhalten bzw. adäquat zu ergänzen/fortzuschreiben
(bspw. Holz statt Kunststoff, mineralische Anstriche,
natürliche/recycelbare Dämmstoffe)?
Kann das Planungsziel erneuerbare
Energien/Erhöhung Bepflanzungsanteil
(Photovoltaik, Sonnenkollektoren, Fassaden-
/Dachbegrünung) auch an bzw. auf anderen
(Neu)Bauelementen wie z.B. Fahrradabstellanlagen
umgesetzt werden, um Beeinträchtigung der
Denkmalschutzziele zu verhindern?
Bodendenkmäler
Kann eine archäologische Fläche ungestört erhalten
werden? Falls nicht:
Konkrete Hinweise auf die Existenz von Bodendenkmälern liegen für das
Plangebiet derzeit nicht vor.
Wie können Funde im Entwicklungsgebiet
aufbereitet und präsentiert werden?
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Werden durch die Planungen Arbeitsplätze
geschaffen?
ja
Werden Arbeitsplätze gefährdet? nein
Wie gestalten sich die Möglichkeiten für Mitarbeitende
zum Arbeitsplatz zu gelangen (ÖPNV, Fahrradwege,
KFZ)?
fußläufige Entfernung zur nächsten Bushaltestelle in ca. 350 m mit Anschluss
an Stadtbahn und DB-Haltepunkt Mehlem
Gewerbeansiedlung und
Bestand:
Werden die vorgesehenen gewerblichen Nutzungen
konkretisiert?
Büro
Sind Unternehmen betroffen? Sicherung und Erweiterung eines vorhandenen Unternehmensstandortes
Werden bestehende Gewerbegebiete durch den neuen
B-Plan im Bestand gefährdet?
nein
Gefährdet die Planung die Entwicklung/Schaffung
eines Gewerbegebietes?
nein
Wie gestaltet sich die Erschließung (z.B. Anlieferung)
von Gewerbebetrieben?
private Erschließungsstraße
Haben Festsetzungen der Verkehrsführung
Auswirkungen auf Gewerbebetriebe? Gibt es
insbesondere negative Auswirkungen auf die Betriebe?
nein
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Gesellschaftliche Teilhabe und
Gender
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Greift es unterschiedliche Bedürfnisse auf (Familien,
junge, alte, behinderte Menschen …)?
entfällt
Kann das Wohnumfeld naturnah und mit ausreichend
Spielmöglichkeiten gestaltet werden?
entfällt
Werden Angebote bewegungsaktivierender
Infrastruktur geschaffen?
entfällt
Findet eine konkrete Aufwertung des öffentlichen
Raums statt?
entfällt
Fand eine Beteiligung der Behindertengemeinschaft
und der städtischen Gleichstellungsstelle an der
Planung statt?
entfällt
Strukturen: Wie fügt sich das Vorhaben in gewachsene Strukturen /
Identität des Ortes ein?
Das Vorhaben fügt sich in die Baustruktur des Gewerbegebietes Pennenfeld
ein, wobei mit dem VII-geschossigen Bürogebäude ein neuer Hochpunkt
entstehen wird.
In welcher Art und Weise werden bestehende /
benachbarte Ortsteile / Quartiere / Nachbarschaften
tangiert?
Es sind keine nachteiligen Auswirkungen auf das Umfeld zu erwarten.
Kann eine Aufwertung des öffentlichen Raums
stattfinden?
nein
Wohnungsbau: Wie hoch soll der Anteil geförderten Wohnraums sein?
(Mehr möglich/gewünscht als Vorgaben BBLM) Ist das
Vorhaben dann noch sozialverträglich?
entfällt
Kann mindestens 1/3 der Grundstücksfläche als
Grünfläche gestaltet werden (Fördervoraussetzung!)?
entfällt
Welche Geschossigkeit ist im Plangebiet vorgesehen
(Maßgaben der Wohnraumförderbestimmungen)?
entfällt
Berücksichtigt das Vorhaben Baufelder für innovative
Wohnformen?
entfällt
Wie ist das Verhältnis von Einfamilienhäusern zu
Geschoßwohnungsbau (Schaffung gemischter
Strukturen auch im geförderten Wohnungsbau durch
Miet-Einfamilienhäuser und klassischen
Mietwohnungsbau)?
entfällt
Gibt es Aussagen zum geplanten Wohnungsmix? entfällt
Globale Verantwortung und Eine
Welt
Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der
kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung
von Zielen der anderen Handlungsfelder
Ein Beitrag zu den SDG's :
Nachhaltigkeitscheck im Sinne der
BNHS Stufe II
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Datenstand: 02.11.2026, 19:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de