242352 · Beschlussvorlage
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7114-3 "Mallwitzstraße 18" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf
Kerndaten
- Nummer
- 242352
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Mallwitzstraße
- Stadthaus
- Pennefeldsweg
- Drachenburgstraße
- Koblenzer Straße
- Paracelsusstraße
- Kortrijker Straße
- Am Dinaswerk
- Im Gries
- Lannesdorf
- Pennenfeld
- Alt-Godesberg
- Mehlem
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 242352 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7114-3 "Mallwitzstraße 18" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.06.2025 Empfehlung Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 25.06.2025 Anhörung Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7114-3 "Mallwitzstraße 18" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf, ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen. 2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie online (www.bonn-macht-mit.de). Zudem erfolgt ein Aushang der Planunterlagen in der Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Begründung Da das Vorhaben eine Bruttogrundfläche gewerblicher Nutzung von mehr als 2.000 m² aufweist, wird eine gesamtstädtische Bedeutung für das Vorhaben zugrunde gelegt (Bezug: Beschluss des Rates vom 18.04.2024, DS-Nr. 231744). Mit Beschluss des Rates vom 29.08.2024 (DS-Nr. 240912) wurde dem Antrag der Bechtle Immobilien GmbH unter den Maßgaben „Ausrichtung der Gebäuderiegel unter Berücksichtigung des Kaltluftstroms“ und „VorsehungSeite 1 von 22 Seite 2 einer maximalen Begrünung“ gefolgt, im Bereich der Mallwitzstraße 18 im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf, im Gewerbegebiet Pennenfeld ein Bürogebäude für das eigene Unternehmen zu errichten. Der räumliche Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen die Flurstücke der Vorhabenträgerin mit einer Fläche von 5.575 m². In die räumliche Abgrenzung einbezogen werden darüber hinaus aber auch angrenzende Flurstücke, um sinnvolle Anschlüsse an die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 8315-26 planungsrechtlich vorzusehen. Die gesamträumliche Abgrenzung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst somit eine Fläche von 9.275 m². Ziel der Planung ist es, den jetzigen Bürostandort unter Errichtung eines Neubaus in die Mallwitzstraße 18 zu verlagern. Die Mitarbeitenden des jetzigen Standortes werden zukünftig auf zwei Orte verteilt: Bad Godesberg und Sankt Augustin. Für das neue Bürogebäude in Bad Godesberg plant das Unternehmen mit langfristig ca. 400 bis max. 500 Mitarbeitenden (1. und 2. Bauabschnitt jeweils 200 bis max. 250 Mitarbeitende). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt in zwei Bauabschnitten. Der erste Bauabschnitt ist auf Grundlage des bestehenden Planungsrechtes realisierbar (Bebauungsplan Nr. 8315-26). Die Überschreitung der maximal zulässigen Gebäudehöhe um 1,20 m sowie eine geringfügige Überschreitung der nördlichen Baugrenze wird als vertretbar angesehen. Die Vorhabenträgerin hat einen entsprechenden Bauantrag für den 1. Bauabschnitt eingereicht. Für den zweiten Bauabschnitt ist aufgrund der Überschreitung der max. zulässigen Gebäudehöhe von 10,0 m die vorliegende Bebauungsplanänderung erforderlich. Die Umsetzung der Planung soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan erfolgen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114- 3 "Mallwitzstraße 18" wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren in Verbindung mit § 12 BauGB durchgeführt. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan das Vorhabengebiet als gewerbliche Baufläche dar und einen Teilbereich als Grünfläche. Die Änderung des Flächennutzungsplans in ausschließlich gewerbliche Baufläche erfolgt im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt die Errichtung eines bis zu 7- geschossigen Gebäudes für eine reine Büronutzung. Der 1. Bauabschnitt sieht mit einer Gebäudehöhe von 11,20 m in Untergeschoss und Erdgeschoss die Unterbringung von Stellplätzen sowie im 1. und 2. Obergeschoss eine Büronutzung vor. Der erste Bauabschnitt entspricht dem bestehenden Planungsrecht. Die Bauarbeiten haben bereits begonnen. Der 2. Bauabschnitt dient als längerfristige Entwicklungsoption und sieht auf dem rückwärtigen Gebäudeteil eine Aufstockung um vier weitere Geschosse für eine Büronutzung vor. Die Gebäudehöhe nach Errichtung des 2. Bauabschnittes liegt bei 25,80 m.Seite 2 von 22 Seite 3 Ebenfalls ist auf langfristige Sicht geplant, auf einem südöstlich angrenzenden, ca. 1.860 m² großen Grundstück, das sich noch nicht im Eigentum der Vorhabenträgerin befindet, bei Bedarf ein 3-geschossiges Parkhaus mit weiteren 144 Stellplätzen zu errichten. Die Zufahrt des Plangebietes erfolgt von der Mallwitzstraße aus über den südlichen, privaten Erschließungsstich, der die Erschließung der innenliegenden Grundstücke sichert. Der ruhende Verkehr mit ca. 160 Stellplätzen (überwiegend Geschäftsfahrzeuge) soll in Unter- und Erdgeschoss des Bürogebäudes untergebracht werden. Die hohe Anzahl von Geschäftsfahrzeugen, um eine schnelle Erreichbarkeit der Kunden zu garantieren, hat eine zentrale Bedeutung für das Unternehmen. Die erforderlichen Fahrradabstellanlagen werden ebenfalls in der Tiefgarage angeordnet. Das Plangebiet ist entsprechend seiner derzeitigen Nutzung im städtischen Kanalnetzmodell mit Anschluss an den Kanal in der Mallwitzstraße berücksichtigt. Das im Bereich der privaten Flächen gesammelte Niederschlags- und Schmutzwasser soll an den vorhandenen städtischen Mischwasserkanal in der Mallwitzstraße angeschlossen werden. Dies erfolgt über den südlich gelegenen privaten Erschließungsstich, der auch weitere private Anlieger erschließt. Auf der Grundlage der vorliegenden Planung soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durchgeführt werden. Die Auswirkungen dieser Planung sind in den nachstehenden allgemeinen Zielen und Zwecke der Planung beschrieben: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Plangebiet Der Bebauungsplan Nr. 7114-3 umfasst Flächen im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf. Der Planbereich befindet sich im nordwestlichen Teil von Lannesdorf im Bereich der Mallwitzstraße 18. Der räumliche Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen die Flurstücke Nr. 976 und 991 der Vorhabenträgerin (Gemarkung Lannesdorf, Flur 2) mit einer Fläche von 5.575 m². In die räumliche Abgrenzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einbezogen werden darüber hinaus auch die angrenzenden Flurstücke Nr. 990 tlw., 993 tlw., 941 tlw., 1006 tlw., 1302 tlw., 1303 tlw. (private Grundstücksflächen/Erschließungsweg) und Nr. 992 (privater Erschließungsweg), um sinnvolle Anschlüsse an die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 8315-26 planungsrechtlich vorzusehen. Die gesamträumliche Abgrenzung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst somit eine Fläche von 9.275 m². Das Plangebiet befindet sich innerhalb einer gewerblichen BebauungsstrukturSeite 3 von 22 Seite 4 des "Gewerbegebietes Pennenfeld", das sich entlang der Mallwitzstraße erstreckt. Angrenzend zur westlichen Seite der Mallwitzstraße bildet der Sportpark Pennenfeld einen Übergang zur daran anschließenden Reihenhausbebauung mit Wohnfunktion. Unmittelbar an die beplanten Flurstücke grenzen westlich ein Bürogebäude und nördlich, östlich und südlich weitere Gewerbebetriebe an. Das Plangebiet wird ausgehend von der Mallwitzstraße über Privatgrundstücke erschlossen. Anlass und Ziel der Planung Die Vorhabenträgerin, Bechtle Immobilien GmbH, beabsichtigt das Unternehmen am Standort Bonn weiter auszubauen. Der bisherige, langjährige Standort im Ortsteil Lannesdorf, am Pennefeldsweg, weist bereits jetzt nicht mehr genügend räumliche Kapazitäten auf. Daher plant das Unternehmen, den jetzigen Standort unter Errichtung eines Büroneubaus in die Mallwitzstraße 18 zu verlagern. Die Mitarbeitenden des jetzigen Standortes werden zukünftig auf zwei Orte verteilt: Bad Godesberg und Sankt Augustin. Für das neue Bürogebäude in Bad Godesberg plant das Unternehmen mit langfristig ca. 400 bis max. 500 Mitarbeitenden (1. Bauabschnitt und 2. Bauabschnitt jeweils 200 bis max. 250 Mitarbeitende). Die Vorhabenträgerin beabsichtigt die Errichtung eines bis zu siebengeschossigen Bürogebäudes. Da ein wesentliches Geschäftsfeld des Unternehmens die Betreuung von Kunden darstellt, ist die Unterbringung einer hohen Anzahl von Firmen-PKWs am Standort von zentraler Bedeutung, um eine schnelle Erreichbarkeit der Kunden zu ermöglichen. Geplant ist daher die Errichtung von rd. 160 Kfz-Stellplätzen auf zwei Ebenen (Untergeschoss und Erdgeschoss). Die Umsetzung des Vorhabens soll in zwei Bauabschnitten erfolgen: Der 1. Bauabschnitt umfasst die Errichtung eines dreigeschossigen Bürogebäudes: im Untergeschoss und Erdgeschoss sollen insgesamt rd. 160 Stellplätze hergestellt werden und im 1. und 2. Obergeschoss Flächen für eine Büronutzung. Die maximale Gebäudehöhe des III-geschossigen Baukörpers für den 1. Bauabschnitt beträgt 11,20 m. Der 1. Bauschnitt ist auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts genehmigungsfähig. Die Überschreitung der maximal zulässigen Gebäudehöhe um 1,20 m sowie eine geringfügige Überschreitung der nördlichen Baugrenze wird als vertretbar angesehen. Die Vorhabenträgerin hat einen entsprechenden Bauantrag für den 1. Bauabschnitt eingereicht. Für die Neubebauung wurde die bestehende Bebauung im Plangebiet bereits zurückgebaut. Die ehemals als Kundenstellplätze genutzte Fläche westlich des Bestandsgebäudes soll künftig überbaut werden. Der 2. Bauabschnitt dient als längerfristige Entwicklungsoption und sieht auf dem östlichen Gebäudeteil eine Aufstockung um vier weitere Geschosse fürSeite 4 von 22 Seite 5 eine Büronutzung vor. Die maximale Gebäudehöhe nach Errichtung des 2. Bauabschnittes liegt bei 25,80 m. Der 2. Bauabschnitt ist auf Grundlage des bestehenden Planungsrechtes nicht mehr genehmigungsfähig, da insbesondere das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung deutlich entgegensteht. Aufgrund dessen wird die vorliegende Bebauungsplanaufstellung erforderlich. Bestehendes Planungsrecht Regionalplan Im geltenden Regionalplan, Teilabschnitt Region Bonn / Rhein-Sieg, ist der Planbereich als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Eine Entwicklung der Planung aus dem Regionalplan ist somit gegeben. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stellt den überwiegenden Teil des Plangebiets als gewerbliche Baufläche dar (Flurstücke 941, 976, 1302 und 1303,Gemarkung Lannesdorf, Flur 2). Die südöstlich angrenzenden Flurstücke 990, 991, 992, 993 und 1006 (Gemarkung Lannesdorf, Flur 2) sind als Grünfläche dargestellt. Die geplante Festsetzung eines Gewerbegebietes kann aus dieser Darstellung nur teilweise entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan kann gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden. Die Berichtigung führt zu einer Rücknahme der dargestellten Grünfläche zugunsten der Darstellung eines Gewerbegebietes. Der Bebauungsplan kann aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan berichtigt ist. Bebauungsplan Für das Plangebiet besteht Planungsrecht in Form des Bebauungsplanes Nr. 8315-26 von 1982. Es gilt die BauNVO von 1977. Der Bebauungsplan setzt den Bereich als Gewerbegebiet (GE) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8, einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,6 und eine maximale Gebäudehöhe von 10,0 m fest. Die Baukörper sind grundsätzlich in offener Bauweise zu errichten. Hierbei können jedoch Baukörperlängen von mehr als 50 m zugelassen werden. Außerdem kann bei nachbarlichem Einverständnis auch eine Grenzbebauung zugelassen werden. Das Vorhaben widerspricht mit der geplanten Gebäudehöhe von 25,80 m den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung. Planverfahren Der Rat der Stadt Bonn fasste am 29.08.2024 den Zielbeschluss zur Entwicklung der Liegenschaft Mallwitzstraße 18 im Ortsteil Lannesdorf (DSSeite 5 von 22 Seite 6 240912). Da es sich bei der Planung um eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) handelt, soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst. Der Bebauungsplan kann aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan berichtigt ist. Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird bei einer Größe der Baugebiete (ohne öffentliche Verkehrsfläche) von ca. 0,6 ha deutlich unter dem maßgeblichen Schwellenwert des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB von 20.000 m² liegen. Mit der Planung wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW) unterliegen. Zudem ist eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 b BauGB genannten Schutzgüter – Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes – nicht zu erwarten. Darüber hinaus bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 BImSchG zu beachten sind. Da die Voraussetzungen für die Anwendung eines beschleunigten Verfahrens vorliegen, können die Verfahrenserleichterungen des § 13 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen werden. Von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Absatz 4 BauGB wird abgesehen. Die relevanten Umweltbelange werden in die Abwägung eingestellt. Nach § 13a Absatz 2 Nummer 4 BauGB gelten Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Die Änderung des bestehenden Planungsrechts erfolgt durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem. § 12 BauGB. Die Flurstücke 976 und 991 (Gemarkung Lannesdorf, Flur 2) befinden sich im Eigentum der Vorhabeträgerin. Das Flurstück 992 (Gemarkung Lannesdorf, Flur 2), das der Erschließung der Grundstücke des Vorhabenträgers sowie der anliegenden Firmen dient, befindet sich anteilsmäßig in deren Eigentum. Auch wenn der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt.Seite 6 von 22 Seite 7 Planung Städtebauliches Konzept Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll die Errichtung von 4 weiteren Vollgeschossen (2. Bauabschnitt) auf einer Teilfläche des III-geschossigen Baukörpers, für den bereits ein Bauantrag eingereicht wurde (1. Bauabschnitt), ermöglicht werden. Die Verwaltung verfolgt mit der Planung bzw. Bebauungsplanaufstellung das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben einer baulichen Aufwertung einer brachliegenden, beinahe vollversiegelten Fläche wird neuer Büroraum für ein für die Stadt Bonn wichtiges, standorttreues Unternehmen geschaffen. Mit der Planung soll im möglichen Rahmen auch eine verbesserte Freiraumstruktur erreicht werden. Die nicht versiegelten Bereiche sollen biodiversitätsfördernd, wassersensibel und klimaangepasst begrünt werden. Damit soll insgesamt ein Beitrag für eine nachhaltige Stadtentwicklung geleistet werden. Das Untergeschoss ist als natürlich belüftete Tiefgarage geplant und wird entsprechend der Öffnungsquerschnitte seitlich abgeböscht. Der Rand von Böschungsflächen soll mit Sträuchern und Bodendeckern bepflanzt werden. Im Erdgeschoss sind Betonbrüstungen mit aufgesetzten Pflanztrögen (32 cm x 30 cm) geplant. Rankpflanzen sollen an Seilverspannungen emporklimmen. Es ist eine Bewässerung zur Sicherung einer dauerhaften Begrünung eingeplant. Auch in den Obergeschossen sind umlaufende Pflanztröge im Bereich der Balkone geplant. Flachdächer werden extensiv begrünt. Erschließung / Ruhender Verkehr Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Das Plangebiet ist durch den öffentlichen Personennahverkehr erreichbar. Die nächstgelegene Bushaltestelle befindet sich in einer fußläufigen Entfernung von ca. 350 m. Mit den Linien 612, 614 und 856 besteht Anschluss an die Stadtbahn und den DB-Haltepunkt Mehlem. Motorisierter Individualverkehr (MIV) Das Plangebiet wird über die Mallwitzstraße erschlossen, die südlich auf die Drachenburgstraße (K14) mündet. In nördlicher Richtung schließt die Mallwitzstraße an die Koblenzer Straße (B9) an. Zwischen den Knotenpunkten mit klassifizierten Straßen bildet die Mallwitzstraße Knotenpunkte mit der Paracelsusstraße und der Kortrijkerstraße. Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung werden die Auswirkungen durch das Vorhaben auf das bestehende Verkehrsnetz geprüft. Rad- und FußwegeverbindungSeite 7 von 22 Seite 8 Das Plangebiet ist in das öffentliche Rad- und Fußwegenetz gut eingebunden. Die fußläufige Anbindung des Plangebietes erfolgt über beidseitige Gehwege entlang der Mallwitzstraße mit Anschluss an das weitere Gehwegnetz der angrenzenden Straßen. Die Anbindung des Plangebietes an das Radverkehrsnetz erfolgt ebenfalls über die Mallwitzstraße, die in nördlicher und südlicher Richtung an das Radverkehrsnetz angebunden ist. Innere Erschließung und ruhender Verkehr Die Erschließung soll planungsrechtlich durch ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht im Bereich der privaten Zufahrt von Süden (Gemarkung Lannesdorf, Flur 2, Flurstück 992) gesichert werden, die an die Mallwitzstraße anbindet. Es besteht eine Erschließungsbaulast Nr. 2656 zugunsten der Flurstücke 990, 991 und 993. Es ist geplant, diese Erschließungsbaulast zugunsten des Flurstücks 976 zu erweitern. Im Plangebiet ist der durch das Vorhaben verursachte Stellplatzbedarf nachzuweisen. Der auf Grundlage der Stellplatzsatzung errechnete bauordnungsrechtlich erforderliche Stellplatzbedarf entspricht ungefähr der früher im Plangebiet vorhandenen Stellplatzanlage des Bau- und Gartenmarktes (ca. 100 Stellplätze). Da ein wesentliches Geschäftsfeld des Unternehmens die Betreuung von Kunden ist, werden insgesamt rd. 160 Kfz-Stellplätze bereits im 1. Bauabschnitt hergestellt. Damit kann dem sehr hohen Bedarf an Firmen-PKW am Standort entsprochen werden. Ver- und Entsorgung Abfallentsorgung Erforderliche Aufstellflächen für Abfall- und Wertstoffbehälter (Restmüll, Bio, Papier und Leichtverpackungen) am Abholtag werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für den ersten Bauabschnitt festgelegt. Die Erreichbarkeit der Baugrundstücke durch Müllfahrzeuge ist über Flurstück 992 gesichert. Wasserversorgung Eine Wasserversorgungsleitung ist in der Mallwitzstraße vorhanden. Zuständiger Netzbetreiber ist die Bonn-Netz GmbH. Entwässerung / Kanal Die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind entsprechend ihrer derzeitigen Nutzung im städtischen Kanalnetzmodell mit Anschluss an den Kanal in der Mallwitzstraße berücksichtigt. Das im Bereich der privaten Flächen gesammelte Niederschlags- und Schmutzwasser soll an den vorhandenen städtischen Mischwasserkanal in der Mallwitzstraße angeschlossen werden. Dies erfolgt über den südlich gelegenen privaten Erschließungsstich, der auch weitere private Anlieger erschließt. Die gemeinsame Grundstücksanschlussleitung ist im Grundbuch dinglich gesichert. Es bestehtSeite 8 von 22 Seite 9 eine Erschließungsbaulast Nr. 2656 zugunsten der Flurstücke 990, 991 und 993. Voraussetzung zur Entwässerung des Flurstücks 976 ist der Nachweis einer Erschließungsbaulast zugunsten des Flurstücks 976. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für den 1. Bauabschnitt ist der Kanalanschluss zu klären. Die städtische Mischwasserkanalisation ist im Bestand bereits ausgelastet, abflussreduzierende und –verzögernde Maßnahmen werden daher ausdrücklich begrüßt. Die geplante extensive Dachbegrünung und weitere Begrünungsmaßnahmen im Plangebiet sind als abflussverzögernde Maßnahmen zu bewerten. Starkregen Das Plangebiet liegt teilweise in Bereichen, in denen sich bei seltenen (50 Jahre), außergewöhnlichen (100 Jahre) und extremen Starkregenereignissen Niederschlagswasser sammelt. Entsprechend der vorhandenen Topographie sammelt sich insbesondere Niederschlagswasser im Bereich der Mallwitzstraße nördlich der privaten Zufahrt zum Plangebiet. Im Bebauungsplanverfahren wird an die im Rahmen der Baugenehmigung für den 1. Bauabschnitt geregelten Maßnahmen angeknüpft. Auf die gesetzliche Anforderung zur Durchführung eines Überflutungsnachweises nach DIN 1986-100 wird hingewiesen. Hochwasser Das Plangebiet liegt ca. 0,8 km westlich des Rheins und außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete. Energiekonzept Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, die Energieversorgung nahezu vollständig auf regenerative Energien umzustellen, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Um die Klimaneutralität 2035 zu erreichen, müssen Neubauten einen Standard erfüllen, der zumindest im Betrieb nicht zu zusätzlichen CO2-Emissionen führt. Bestenfalls werden sie durch negative Emissionen sogar zu CO2-Senken. Für das geplante Vorhaben wird ein Energiekonzept erstellt. Neben Maßnahmen zur Minimierung des Energiebedarfs zur Wärmeversorgung sind auch effiziente Maßnahmen zum Schutz vor sommerlicher Überhitzung zu treffen. Darüber hinaus sollte neben dem Energiebedarf in der Nutzungsphase der gesamte Lebenszyklus betrachtet und somit der schonende Einsatz von Ressourcen verfolgt werden. Das Energiekonzept für den 2. Bauabschnitt (Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, Solarverpflichtung) wird im Durchführungsvertrag festgeschrieben. Für das geplante Bauvorhaben sind insgesamt verschiedene MaßnahmenSeite 9 von 22 Seite 10 vorgesehen. Die Gebäude werden gegenüber dem Gebäudebestand in Bezug auf ihren Bedarf an Primärenergie für Heizwärme, Kühlung, Warmwasser und Beleuchtung verbessert. Aktuell geplant sind: • Wärmeversorgung mittels thermischer Grundwassernutzung über Saug- und Schluckbrunnen mit Wärmepumpe. Wärmeverteilung im Gebäude über abgehängte Heiz- und Kühldeckensegel. • Natürliche Lüftung über Fenster. Lüftungsanlage für innenliegende Besprechungsräume. • PV-Anlage auf Flachdach zur Eigennutzung. • Gebäudestandard KFW 40, DGNB Gold zertifiziert. • Kühlungseffekte durch geplante Fassaden- und Dachflächenbegrünung. Auswirkungen der Planung Verkehr Im weiteren Verfahren wird ein Verkehrsgutachten erstellt. Dieses soll Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens auf das öffentliche Verkehrsnetz und auf umliegende relevante Knotenpunkte treffen. Daraus eventuell resultierende Maßnahmen werden im weiteren Verfahren geregelt. Schutzgut Mensch Planungsrechtlich ist sicherzustellen, dass gesunde Arbeitsverhältnisse im Plangebiet gewährleistet sind und keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Umfeld, ausgehend vom Vorhaben, zu erwarten sind. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für den 1. Bauabschnitt wurde keine schalltechnische Untersuchung gefordert. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden sowohl die auf das Vorhaben einwirkenden Immissionen (Straßenverkehrslärm Straße / Schiene, Gewerbelärm und Sportlärm) als auch die Auswirkungen auf das Umfeld fachgutachterlich untersucht und bewertet. Falls erforderlich, sind Schallschutzmaßnahmen zu definieren, die gesunde Arbeitsverhältnisse im Plangebiet bzw. im Umfeld gewährleisten. Schutzgut Boden Altlasten Es sind keine Altlasten im Plangebiet bekannt. Fläche Die planungsrechtlich bisher mögliche Versiegelung von bis zu 80 % des Baugrundstücks wird mit dem Vorhaben nicht ausgeschöpft. Die nicht überbauten Grundstücksbereiche sollen begrünt werden. Schutzgut WasserSeite 10 von 22 Seite 11 Da das Plangebiet bereits bebaut war, besteht prinzipiell keine Verpflichtung, das Niederschlagswasser gemäß § 44 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) nach Maßgabe des § 55 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) ortsnah zu versickern, zu verrieseln oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer einzuleiten, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Das Entwässerungskonzept für den 1. Bauabschnitt sieht deshalb weiterhin eine Gebäudeentwässerung im Mischsystem vor, so dass auch Regen- und Sickerwasser in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden. Die geplante extensive Dachbegrünung und weitere Begrünungsmaßnahmen im Plangebiet sind als abflussverzögernde Maßnahmen zu bewerten. Schutzgut Klima / Luft Aus westlicher Richtung (Sportpark Pennenfeld) gelangen Ausläufer eines Kaltluftströmungsfeldes bis an den Planungsraum heran. Der Planungsraum liegt gemäß der aktuellen Planungshinweiskarte in einem Bereich der Handlungspriorität 2 (starke thermische Belastung tagsüber und nachts). Vor dem Hintergrund der stadtklimatischen Situation im Planungsraum ist bei der Planung und Bauausführung der thermische Komfort am Tag gerade auch im Hinblick auf den sich weiter intensivierenden Klimawandel und dem damit einhergehenden Trend zur weiteren Zunahme der jährlichen Anzahl von Hitzetagen relevant und ebenfalls zu berücksichtigen. Es ist geplant, das Vorhaben randlich einzugrünen. Die nicht versiegelten Bereiche sollen biodiversitätsfördernd, wassersensibel und klimaangepasst begrünt werden. Dach- und Fassadenbegrünungen sind geplant. Die Glasfassaden erhalten einen außenliegenden Sonnenschutz und werden durch die auskragenden und begrünten Deckenscheiben zusätzlich verschattet. Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Plangebiet war fast vollständig bebaut bzw. versiegelt. Zur Realisierung des ersten Bauabschnitts sind bereits Bäume und Gehölzstrukturen entfernt worden. Der südliche Teil des Plangebiets liegt im Bereich eines schutzwürdigen Biotopes, das durch das LANUK „Abschubflächen und Industriebrache mit Gebüsch am Dinaswerk“ unter der Nummer BK-5309-504 geführt wird. Artenschutz Für den Abbruch der ehemaligen Gewächshaushalle des vormaligen Betriebes wurde eine Artenschutzprüfung (Stufe 1) durch das Büro RMPSL (November 2024) – vor Gebäudeabbruch bzw. Rodung - erstellt. Betrachtet wurde das Flurstück 976, Flur 2, Gemarkung Lannesdorf. Das Flurstück 991 ist vollständig versiegelt. Die darüber hinaus in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einbezogenen Flächen, werden durch die Realisierung des Vorhabens nicht verändert.Seite 11 von 22 Seite 12 Nach den Erkenntnissen der Untersuchungen des Gebäudes liegen keine Hinweise auf eine Quartiernutzung des Gebäudes und des Baumbestands durch Fledermäuse vor. Niststätten planungsrelevanter Vogelarten im oder an dem Gebäude oder in den wenigen Bäumen werden nach fachlicher Einschätzung ausgeschlossen. Gebäudenischen werden von siedlungstypischen Vogelarten (z.B. Amsel, Hausrotschwanz) zur Brutzeit genutzt, es handelt sich hierbei nicht um traditionelle Niststätten. Diese verbreiteten und ungefährdeten Arten können an anderen Stellen brüten. Fortpflanzungs- und Ruhestätten von geschützten Amphibien- und Reptilienarten sind aufgrund des Fehlens von geeigneten Lebensräumen nicht vorhanden. Die artenschutzrechtliche Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass Verletzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1, Nrn. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) in Folge des geplanten Gebäudeabbruchs außerhalb der Vogelbrutzeit nicht zu erwarten sind. Zwischenzeitlich wurde eine Teilbaugenehmigung für Erdarbeiten erteilt, der Gebäudebestand abgebrochen und vorhandene Gehölze gerodet. Davon unterlagen vier Bäume der Baumschutzsatzung. Ersatzpflanzungen sind an geeigneten Stellen im Plangebiet, außerhalb der Tiefgarage vorzunehmen. Insgesamt sind 10 Baumpflanzungen vorgesehen. Für die im 2. Bauabschnitt geplante Option eines in der Summe 7- geschossigen Bürogebäudes soll das Thema Vogelschlag an Glasfassaden geprüft werden. Eine entsprechende Festsetzung soll in den Bebauungsplan aufgenommen und im Rahmen des nachfolgenden Baugenehmigungsverfahrens konkretisiert und aufgenommen werden. Verglaste bauliche Anlagen sind mit Maßnahmen zum Vogelschutz auf Basis des Leitfadens „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ der schweizerischen Vogelwarte Sempach, 2022, S. 14 ff auszuführen (https://vogelglas.vogelwarte.ch/downloads/files/broschueren/Glasbroschuere_ 2022_D.pdf). Schutzgut Landschaftsbild und Erholung Das Plangebiet hat keine Bedeutung für die Naherholung. Westlich angrenzend befindet sich der Sportpark Pennenfeld. Das Vorhaben fügt sich in die Baustruktur des Gewerbegebietes Pennenfeld ein, wobei mit dem VII-geschossigen Bürogebäude ein neuer Hochpunkt entstehen wird. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Konkrete Hinweise auf die Existenz von Bodendenkmälern liegen für das Plangebiet nicht vor. Bedenken bestehen deshalb aus bodendenkmalpflegerischer Sicht nicht. Das Vorhaben im Kontext der Bonner NachhaltigkeitsstrategieSeite 12 von 22 Seite 13 Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der Bauleitplanung beteiligten Akteure. Die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nummer: 1812770) sowie das Leitbild zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung sollen auch in der Bauleitplanung bestmöglich Berücksichtigung finden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden. Um dem Rechnung zu tragen wird bei der Aufstellung von Bebauungsplänen entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nummer: 220501). Zum anstehenden Planungsschritt der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegt gegenüber dem Zielbeschluss ein erstes städtebauliches Konzept vor. Im Nachhaltigkeitscheck wurde das Vorhaben entsprechend detaillierter bewertet (siehe Anlage 3). Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe II stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern beschreibt das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie. Anlage/n 1 Anlage 1 - Übersichtsplan B-Plan Nr. 7114-3 (öffentlich) 2 Anlage 2 - Beteiligungsplakat B-Plan Nr. 7114-3 (öffentlich) 3 Anlage 3 - Checkliste Nachhaltige Planung B-Plan Nr. 7114-3 (öffentlich)Seite 13 von 22 Bebauungsplan Nr. 7114-3 -Mallwitzstraße 18- Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadtbezirk Bad Godesberg Ortsteil Lannesdorf Maßstab 1: 2500 Datum: 15.01.2025 100 mSeite 14 von 22 Büro FD III Büro FD VII 1. BA Attikahöhe 11,20m 2. BA Attikahöhe 25,80m Ein-/ Ausfahrt Tiefgarage Zufahrt Parkebene Legende Geltungsbereich Vorhaben- und Erschließungsplan Geltungsbereich Grundstück Vorhabenträger Bundesstadt Bonn - Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB - Bebauungsplan Nr. 7114-3 "Mallwitzstraße 18" Stadtbezirk Godesberg, Ortsteil Lannesdorf Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung 1 Plangebiet Der Bebauungsplan Nr. 7114-3 umfasst Flächen im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf. Der Planbereich befindet sich im nordwestlichen Teil von Lannesdorf im Bereich der Mallwitzstraße 18. Der räumliche Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen die Flurstücke Nr. 976 und 991 der Vorhabenträgerin (Gemarkung Lannesdorf, Flur 2) mit einer Fläche von 5.575 m². In die räumliche Abgrenzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einbezogen werden darüber hinaus auch die angrenzenden Flurstücke Nr. 990 tlw., 993 tlw., 941 tlw., 1006 tlw., 1302 tlw., 1303 tlw. (private Grundstücksflächen/Erschließungsweg) und Nr. 992 (privater Erschließungsweg), um sinnvolle Anschlüsse an die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 8315-26 planungsrechtlich vorzusehen. Die gesamträumliche Abgrenzung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst somit eine Fläche von 9.275 m². Das Plangebiet befindet sich innerhalb einer gewerblichen Bebauungsstruktur des "Gewerbegebietes Pennenfeld", das sich entlang der Mallwitzstraße erstreckt. Angrenzend zur westlichen Seite der Mallwitzstraße bildet der Sportpark Pennenfeld einen Übergang zur daran anschließenden Reihenhausbebauung mit Wohnfunktion. Unmittelbar an die beplanten Flurstücke grenzen westlich ein Bürogebäude und nördlich, östlich und südlich weitere Gewerbebetriebe an. Das Plangebiet wird ausgehend von der Mallwitzstraße über Privatgrundstücke erschlossen. 2 Anlass und Ziel der Planung Die Vorhabenträgerin, Bechtle Immobilien GmbH, beabsichtigt das Unternehmen am Standort Bonn weiter auszubauen. Der bisherige, langjährige Standort im Ortsteil Lannesdorf, am Pennefeldsweg, weist bereits jetzt nicht mehr genügend räumliche Kapazitäten auf. Daher plant das Unternehmen, den jetzigen Standort unter Errichtung eines Büroneubaus in die Mallwitzstraße 18 zu verlagern. Die Mitarbeitenden des jetzigen Standortes werden zukünftig auf zwei Orte verteilt: Bad Godesberg und Sankt Augustin. Für das neue Bürogebäude in Bad Godesberg plant das Unternehmen mit langfristig 400 - 500 Mitarbeitenden (1. und 2. Bauabschnitt jeweils 200 bis max. 250 Mitarbeitende). Die Vorhabenträgerin beabsichtigt die Errichtung eines bis zu siebengeschossigen Bürogebäudes. Da ein wesentliches Geschäftsfeld des Unternehmens die Betreuung von Kunden darstellt, ist die Unterbringung einer hohen Anzahl von Firmen-PKWs am Standort von zentraler Bedeutung, um eine schnelle Erreichbarkeit der Kunden zu ermöglichen. Geplant ist daher die Errichtung von rd. 160 Kfz-Stellplätzen auf zwei Ebenen (Untergeschoss und Erdgeschoss). Die Umsetzung des Vorhabens soll in zwei Bauabschnitten erfolgen: Der 1. Bauabschnitt umfasst die Errichtung eines dreigeschossigen Bürogebäudes: im Untergeschoss und Erdgeschoss sollen insgesamt rd. 160 Stellplätze hergestellt werden und im 1. und 2. Obergeschoss Flächen für eine Büronutzung. Die maximale Gebäudehöhe des III-geschossigen Baukörpers für den 1. Bauabschnitt beträgt 11,20 m. Der 1. Bauschnitt ist auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts genehmigungsfähig. Die Überschreitung der maximal zulässigen Gebäudehöhe um 1,20 m sowie eine geringfügige Überschreitung der nördlichen Baugrenze wird als vertretbar angesehen. Die Vorhabenträgerin hat einen entsprechenden Bauantrag für den 1. Bauabschnitt eingereicht. Für die Neubebauung wurde die bestehende Bebauung im Plangebiet bereits zurückgebaut. Die ehemals als Kundenstellplätze genutzte Fläche westlich des Bestandsgebäudes soll künftig überbaut werden. Der 2. Bauabschnitt dient als längerfristige Entwicklungsoption und sieht auf dem östlichen Gebäudeteil eine Aufstockung um vier weitere Geschosse für eine Büronutzung vor. Die maximale Gebäudehöhe nach Errichtung des 2. Bauabschnittes liegt bei 25,80 m. Der 2. Bauabschnitt ist auf Grundlage des bestehenden Planungsrechtes nicht mehr genehmigungsfähig, da insbesondere das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung deutlich entgegensteht. Aufgrund dessen wird die vorliegende Bebauungsplanaufstellung erforderlich. 3 Bestehendes Planungsrecht 3.1 Regionalplan Im geltenden Regionalplan, Teilabschnitt Region Bonn / Rhein-Sieg, ist der Planbereich als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Eine Entwicklung der Planung aus dem Regionalplan ist somit gegeben. 3.2 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stellt den überwiegenden Teil des Plangebiets als gewerbliche Baufläche dar (Flurstücke 941, 976, 1302 und 1303,Gemarkung Lannesdorf, Flur 2). Die südöstlich angrenzenden Flurstücke 990, 991, 992, 993 und 1006 (Gemarkung Lannesdorf, Flur 2) sind als Grünfläche dargestellt. Die geplante Festsetzung eines Gewerbegebietes kann aus dieser Darstellung nur teilweise entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan kann gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden. Die Berichtigung führt zu einer Rücknahme der dargestellten Grünfläche zugunsten der Darstellung eines Gewerbegebietes. Der Bebauungsplan kann aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan berichtigt ist. 3.3 Bebauungsplan Für das Plangebiet besteht Planungsrecht in Form des Bebauungsplanes Nr. 8315-26 von 1982. Es gilt die BauNVO von 1977. Der Bebauungsplan setzt den Bereich als Gewerbegebiet (GE) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8, einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,6 und eine maximale Gebäudehöhe von 10,0 m fest. Die Baukörper sind grundsätzlich in offener Bauweise zu errichten. Hierbei können jedoch Baukörperlängen von mehr als 50 m zugelassen werden. Außerdem kann bei nachbarlichem Einverständnis auch eine Grenzbebauung zugelassen werden. Das Vorhaben widerspricht mit der geplanten Gebäudehöhe von 25,80 m den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung. 3.4 Planverfahren Der Rat der Stadt Bonn fasste am 29.08.2024 den Zielbeschluss zur Entwicklung der Liegenschaft Mallwitzstraße 18 im Ortsteil Lannesdorf (DS 240912). Da es sich bei der Planung um eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) handelt, soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst. Der Bebauungsplan kann aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan berichtigt ist. Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird bei einer Größe der Baugebiete (ohne öffentliche Verkehrsfläche) von ca. 0,6 ha deutlich unter dem maßgeblichen Schwellenwert des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB von 20.000 m² liegen. Mit der Planung wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW) unterliegen. Zudem ist eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 b BauGB genannten Schutzgüter – Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes – nicht zu erwarten. Darüber hinaus bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 BImSchG zu beachten sind. Da die Voraussetzungen für die Anwendung eines beschleunigten Verfahrens vorliegen, können die Verfahrenserleichterungen des § 13 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen werden. Von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Absatz 4 BauGB wird abgesehen. Die relevanten Umweltbelange werden in die Abwägung eingestellt. Nach § 13a Absatz 2 Nummer 4 BauGB gelten Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Die Änderung des bestehenden Planungsrechts erfolgt durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem. § 12 BauGB. Die Flurstücke 976 und 991 (Gemarkung Lannesdorf, Flur 2) befinden sich im Eigentum der Vorhabeträgerin. Das Flurstück 992 (Gemarkung Lannesdorf, Flur 2), das der Erschließung der Grundstücke des Vorhabenträgers sowie der anliegenden Firmen dient, befindet sich anteilsmäßig in deren Eigentum. Auch wenn der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt. 4 Planung 4.1 Städtebauliches Konzept Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll die Errichtung von 4 weiteren Vollgeschossen (2. Bauabschnitt) auf einer Teilfläche des III-geschossigen Baukörpers, für den bereits ein Bauantrag eingereicht wurde (1. Bauabschnitt), ermöglicht werden (siehe Kap. 2). Die Verwaltung verfolgt mit der Planung bzw. Bebauungsplanaufstellung das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben einer baulichen Aufwertung einer brachliegenden, beinahe vollversiegelten Fläche wird neuer Büroraum für ein für die Stadt Bonn wichtiges, standorttreues Unternehmen geschaffen. Mit der Planung soll im möglichen Rahmen auch eine verbesserte Freiraumstruktur erreicht werden. Die nicht versiegelten Bereiche sollen biodiversitätsfördernd, wassersensibel und klimaangepasst begrünt werden. Damit soll insgesamt ein Beitrag für eine nachhaltige Stadtentwicklung geleistet werden. Das Untergeschoss ist als natürlich belüftete Tiefgarage geplant und wird entsprechend der Öffnungsquerschnitte seitlich abgeböscht. Der Rand von Böschungsflächen soll mit Sträuchern und Bodendeckern bepflanzt werden. Im Erdgeschoss sind Betonbrüstungen mit aufgesetzten Pflanztrögen (32 cm x 30 cm) geplant. Rankpflanzen sollen an Seilverspannungen emporklimmen. Es ist eine Bewässerung zur Sicherung einer dauerhaften Begrünung eingeplant. Auch in den Obergeschossen sind umlaufende Pflanztröge im Bereich der Balkone geplant. Flachdächer werden extensiv begrünt 4.2 Erschließung / Ruhender Verkehr 4.2.1 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Das Plangebiet ist durch den öffentlichen Personennahverkehr erreichbar. Die nächstgelegene Bushaltestelle befindet sich in einer fußläufigen Entfernung von ca. 350 m. Mit den Linien 612, 614 und 856 besteht Anschluss an die Stadtbahn und den DB-Haltepunkt Mehlem. 4.2.2 Motorisierter Individualverkehr (MIV) Das Plangebiet wird über die Mallwitzstraße erschlossen, die südlich auf die Drachenburgstraße (K14) mündet. In nördlicher Richtung schließt die Mallwitzstraße an die Koblenzer Straße (B9) an. Zwischen den Knotenpunkten mit klassifizierten Straßen bildet die Mallwitzstraße Knotenpunkte mit der Paracelsusstraße und der Kortrijkerstraße. Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung werden die Auswirkungen durch das Vorhaben auf das bestehende Verkehrsnetz geprüft. 4.2.3 Rad- und Fußwegeverbindung Das Plangebiet ist in das öffentliche Rad- und Fußwegenetz gut eingebunden. Die fußläufige Anbindung des Plangebietes erfolgt über beidseitige Gehwege entlang der Mallwitzstraße mit Anschluss an das weitere Gehwegnetz der angrenzenden Straßen. Die Anbindung des Plangebietes an das Radverkehrsnetz erfolgt ebenfalls über die Mallwitzstraße, die in nördlicher und südlicher Richtung an das Radverkehrsnetz angebunden ist. 4.2.4 Innere Erschließung und ruhender Verkehr Die Erschließung soll planungsrechtlich durch ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht im Bereich der privaten Zufahrt von Süden (Gemarkung Lannesdorf, Flur 2, Flurstück 992) gesichert werden, die an die Mallwitzstraße anbindet. Es besteht eine Erschließungsbaulast Nr. 2656 zugunsten der Flurstücke 990, 991 und 993. Es ist geplant, diese Erschließungsbaulast zugunsten des Flurstücks 976 zu erweitern. Im Plangebiet ist der durch das Vorhaben verursachte Stellplatzbedarf nachzuweisen. Der auf Grundlage der Stellplatzsatzung errechnete, bauordnungsrechtlich erforderliche Stellplatzbedarf entspricht ungefähr der früher im Plangebiet vorhandenen Stellplatzanlage des Bau- und Gartenmarktes (ca. 100 Stellplätze). Da ein wesentliches Geschäftsfeld des Unternehmens die Betreuung von Kunden ist, werden insgesamt rd. 160 Kfz-Stellplätze bereits im 1. Bauabschnitt hergestellt. Damit kann dem sehr hohe Bedarf an Firmen-PKW am Standort entsprochen werden. 4.3 Ver- und Entsorgung 4.3.1 Abfallentsorgung Erforderliche Aufstellflächen für Abfall- und Wertstoffbehälter (Restmüll, Bio, Papier und Leichtverpackungen) am Abholtag werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für den ersten Bauabschnitt festgelegt. Die Erreichbarkeit der Baugrundstücke durch Müllfahrzeuge ist über Flurstück 992 gesichert. 4.3.2 Wasserversorgung Eine Wasserversorgungsleitung ist in der Mallwitzstraße vorhanden. Zuständiger Netzbetreiber ist die Bonn-Netz GmbH. 4.3.3 Entwässerung / Kanal Die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind entsprechend ihrer derzeitigen Nutzung im städtischen Kanalnetzmodell mit Anschluss an den Kanal in der Mallwitzstraße berücksichtigt. Das im Bereich der privaten Flächen gesammelte Niederschlags- und Schmutzwasser soll an den vorhandenen städtischen Mischwasserkanal in der Mallwitzstraße angeschlossen werden. Dies erfolgt über den südlich gelegenen privaten Erschließungsstich, der auch weitere private Anlieger erschließt. Die gemeinsame Grundstücksanschlussleitung ist im Grundbuch dinglich gesichert. Es besteht eine Erschließungsbaulast Nr. 2656 zugunsten der Flurstücke 990, 991 und 993. Voraussetzung zur Entwässerung des Flurstücks 976 ist der Nachweis einer Erschließungsbaulast zugunsten des Flurstücks 976. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für den 1. Bauabschnitt ist der Kanalanschluss zu klären. Die städtische Mischwasserkanalisation ist im Bestand bereits ausgelastet, abflussreduzierende und –verzögernde Maßnahmen werden daher ausdrücklich begrüßt. Die geplante extensive Dachbegrünung und weitere Begrünungsmaßnahmen im Plangebiet sind als abflussverzögernde Maßnahmen zu bewerten. 4.3.4 Starkregen Das Plangebiet liegt teilweise in Bereichen, in denen sich bei seltenen (50 Jahre), außergewöhnlichen (100 Jahre) und extremen Starkregenereignissen Niederschlagswasser sammelt. Entsprechend der vorhandenen Topographie sammelt sich insbesondere Niederschlagswasser im Bereich der Mallwitzstraße nördlich der privaten Zufahrt zum Plangebiet. Im Bebauungsplanverfahren wird an die im Rahmen der Baugenehmigung für den 1. Bauabschnitt geregelten Maßnahmen angeknüpft. Auf die gesetzliche Anforderung zur Durchführung eines Überflutungsnachweises nach DIN 1986-100 wird hingewiesen. 4.3.5 Hochwasser Das Plangebiet liegt ca. 0,8 km westlich des Rheins und außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete. 4.3.6 Energiekonzept Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, die Energieversorgung nahezu vollständig auf regenerative Energien umzustellen, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Um die Klimaneutralität 2035 zu erreichen, müssen Neubauten einen Standard erfüllen, der zumindest im Betrieb nicht zu zusätzlichen CO2-Emissionen führt. Bestenfalls werden sie durch negative Emissionen sogar zu CO2-Senken. Für das geplante Vorhaben wird ein Energiekonzept erstellt. Neben Maßnahmen zur Minimierung des Energiebedarfs zur Wärmeversorgung sind auch effiziente Maßnahmen zum Schutz vor sommerlicher Überhitzung zu treffen. Darüber hinaus sollte neben dem Energiebedarf in der Nutzungsphase der gesamte Lebenszyklus betrachtet und somit der schonende Einsatz von Ressourcen verfolgt werden. Das Energiekonzept für den 2. Bauabschnitt (Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, Solarver-pflichtung) wird im Durchführungsvertrag festgeschrieben. Für das geplante Bauvorhaben sind insgesamt verschiedene Maßnahmen vorgesehen. Die Gebäude werden gegenüber dem Gebäudebestand in Bezug auf ihren Bedarf an Primärenergie für Heizwärme, Kühlung, Warmwasser und Beleuchtung verbessert. Aktuell geplant sind: • Wärmeversorgung mittels thermischer Grundwassernutzung über Saug- und Schluckbrunnen mit Wärmepumpe. Wärmeverteilung im Gebäude über abgehängte Heiz- und Kühldeckensegel. • Natürliche Lüftung über Fenster. Lüftungsanlage für innenliegende Besprechungsräume. • PV-Anlage auf Flachdach zur Eigennutzung. • Gebäudestandard KFW 40, DGNB Gold zertifiziert. • Kühlungseffekte durch geplante Fassaden- und Dachflächenbegrünung. 5 Auswirkungen der Planung 5.1 Verkehr Im weiteren Verfahren wird ein Verkehrsgutachten erstellt. Dieses soll Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens auf das öffentliche Verkehrsnetz und auf umliegende relevante Knotenpunkte treffen. Daraus eventuell resultierende Maßnahmen werden im weiteren Verfahren geregelt. 5.2 Schutzgut Mensch Planungsrechtlich ist sicherzustellen, dass gesunde Arbeitsverhältnisse im Plangebiet gewährleistet sind und keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Umfeld, ausgehend vom Vorhaben, zu erwarten sind. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für den 1. Bauabschnitt wurde keine schalltechnische Untersuchung gefordert. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden sowohl die auf das Vorhaben einwirkenden Immissionen (Straßenverkehrslärm Straße / Schiene, Gewerbelärm und Sportlärm) als auch die Auswirkungen auf das Umfeld fachgutachterlich untersucht und bewertet. Falls erforderlich sind Schallschutzmaßnahmen zu definieren, die gesunde Arbeitsverhältnisse im Plangebiet bzw. im Umfeld gewährleisten. 5.3 Schutzgut Boden 5.3.1 Altlasten Es sind keine Altlasten im Plangebiet bekannt. 5.3.2 Fläche Die planungsrechtlich bisher mögliche Versiegelung von bis zu 80 % des Baugrundstücks wird mit dem Vorhaben nicht ausgeschöpft. Die nicht überbauten Grundstücksbereiche sollen begrünt werden. 5.4 Schutzgut Wasser Da das Plangebiet bereits bebaut war, besteht prinzipiell keine Verpflichtung, das Niederschlagswasser gemäß § 44 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) nach Maßgabe des § 55 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) ortsnah zu versickern, zu verrieseln oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer ein-zuleiten, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlichrechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Das Entwässerungskonzept für den 1. Bauabschnitt sieht deshalb weiterhin eine Gebäudeentwässerung im Mischsystem vor, so dass auch Regen- und Sickerwasser in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden. Die geplante extensive Dachbegrünung und weitere Begrünungsmaßnahmen im Plangebiet sind als abflussverzögernde Maßnahmen zu bewerten. 5.5 Schutzgut Klima / Luft Aus westlicher Richtung (Sportpark Pennenfeld) gelangen Ausläufer eines Kaltluftströmungsfeldes bis an den Planungsraum heran. Der Planungsraum liegt gemäß der aktuellen Planungshinweiskarte in einem Bereich der Handlungspriorität 2 (starke thermische Belastung tagsüber und nachts). Vor dem Hintergrund der stadtklimatischen Situation im Planungsraum ist bei der Planung und Bauausführung der thermische Komfort am Tag gerade auch im Hinblick auf den sich weiter intensivierenden Klimawandel und dem damit einhergehenden Trend zur weiteren Zunahme der jährlichen Anzahl von Hitzetagen relevant und ebenfalls zu berücksichtigen. Es ist geplant, das Vorhaben randlich einzugrünen. Die nicht versiegelten Bereiche sollen biodiversitätsfördernd, wassersensibel und klimaangepasst begrünt werden. Dach- und Fassadenbegrünungen sind geplant. Die Glasfassaden erhalten einen außenliegenden Sonnenschutz und werden durch die auskragenden und begrünten Deckenscheiben zusätzlich verschattet. 5.6 Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Plangebiet war fast vollständig bebaut bzw. versiegelt. Zur Realisierung des ersten Bauabschnitts sind bereits Bäume und Gehölzstrukturen entfernt worden. Der südliche Teil des Plangebiets liegt im Bereich eines schutzwürdigen Biotopes, das durch das LANUK „Abschubflächen und Industriebrache mit Gebüsch am Dinaswerk“ unter der Nummer BK-5309-504 geführt wird. 5.7 Artenschutz Für den Abbruch der ehemaligen Gewächshaushalle des vormaligen Betriebes wurde eine Artenschutzprüfung (Stufe 1) durch das Büro RMPSL (November 2024) – vor Gebäudeabbruch bzw. Rodung - erstellt. Betrachtet wurde das Flurstück 976, Flur 2, Gemarkung Lannesdorf. Das Flurstück 991 ist vollständig versiegelt. Die darüber hinaus in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einbezogenen Flächen, werden durch die Realisierung des Vorhabens nicht verändert. Nach den Erkenntnissen der Untersuchungen des Gebäudes liegen keine Hinweise auf eine Quartiernutzung des Gebäudes und des Baumbestands durch Fledermäuse vor. Niststätten planungsrelevanter Vogelarten im oder an dem Gebäude oder in den wenigen Bäumen werden nach fachlicher Einschätzung ausgeschlossen. Gebäudenischen werden von siedlungstypischen Vogelarten (z.B. Amsel, Hausrotschwanz) zur Brutzeit genutzt, es handelt sich hierbei nicht um traditionelle Niststätten. Diese verbreiteten und ungefährdeten Arten können an anderen Stellen brüten. Fortpflanzungs- und Ruhestätten von geschützten Amphibien- und Reptilienarten sind aufgrund des Fehlens von geeigneten Lebensräumen nicht vorhanden. Die artenschutzrechtliche Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass Verletzungen der artenschutz-rechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1, Nrn. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) in Folge des geplanten Gebäudeabbruchs außerhalb der Vogelbrutzeit nicht zu erwarten sind. Zwischenzeitlich wurde eine Teilbaugenehmigung für Erdarbeiten erteilt, der Gebäudebestand abgebrochen und vorhandene Gehölze gerodet. Davon unterlagen vier Bäume der Baumschutzsatzung. Ersatzpflanzungen sind an geeigneten Stellen im Plangebiet, außerhalb der Tiefgarage vorzunehmen. Insgesamt sind 10 Baumpflanzungen vorgesehen. Für die im 2. Bauabschnitt geplante Option eines in der Summe 7-geschossigen Bürogebäudes soll das Thema Vogelschlag an Glasfassaden geprüft werden. Eine entsprechende Festsetzung soll in den Bebauungsplan aufgenommen und im Rahmen des nachfolgenden Baugenehmigungsverfahrens konkretisiert und aufgenommen werden. Verglaste bauliche Anlagen sind mit Maßnahmen zum Vogelschutz auf Basis des Leitfadens „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ der schweizerischen Vogelwarte Sempach, 2022, S. 14 ff auszuführen (https://vogelglas.vogelwarte.ch/downloads/files/broschueren/Glasbroschuere_2022_D.pdf). 5.8 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung Das Plangebiet hat keine Bedeutung für die Naherholung. Westlich angrenzend befindet sich der Sportpark Pennenfeld. Das Vorhaben fügt sich in die Baustruktur des Gewerbegebietes Pennenfeld ein, wobei mit dem VII-geschossigen Bürogebäude ein neuer Hochpunkt entstehen wird. 5.9 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Konkrete Hinweise auf die Existenz von Bodendenkmälern liegen für das Plangebiet nicht vor. Bedenken bestehen deshalb aus bodendenkmalpflegerischer Sicht nicht. __________________________ Petra Denny Amtsleiterin Stadtplanungsamt M. 1:500Seite 15 von 22 Zur Frühzeitigen Beteiligung Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung Bauleitplanverfahren: Gebiet: Planungsziele: Stufe 2 Frühzeitige Beteiligung (u.a. entwickelt aus den strategischen und den operativen Zielen der BNHS) Fragestellung: Wie werden die berührten Themen umgesetzt? Welche Aussagen lassen sich treffen? Wie setzt sich das Vorhaben mit den relevanten Themen auseinander? Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche Prognoseverkehre werden durch das Vorhaben ausgelöst (Erste grundsätzliche Aussagen aus Voruntersuchung)? Planbedingte Mehrverkehre werden im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung im weiteren Verfahren ermittelt. Wie sieht die Erreichbarkeit von / Ausstattung mit Nahversorgungseinrichtungen mit Ziel der Verkehrsvermeidung aus? An der Drachenburgstraße befinden sich in fußläufiger Erreichbarkeit Nahversorger. Wie stellen sich die Grundstrukturen des Mobilitätskonzeptes dar bzw. können erste Maßnahmen benannt werden? Das Vorhaben befindet sich in fußläufiger Entfernung zur nächsten Bushaltestelle in ca. 350 m mit Anschluss an Stadtbahn und DB-Haltepunkt Mehlem. Da ein wesentliches Geschäftsfeld des Unternehmens die Betreuung von Kunden ist, hat die hohe Anzahl von Firmen-PKWs und deren schnelle Verfügbarkeit eine zentrale Bedeutung. Umweltverbund: Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung der Erschließung durch den Umweltverbund geplant? (Verkehrliche Ersteinschätzung) Anbindung des Vorhabens an den ÖPNV / SPNV? siehe oben Bessere Vernetzung mit vorhandenen Fußwegen? Über das öffentliche Straßen- und Radwegenetz ist die Liegenschaft gut erreichbar. Ausbau der Radinfrastruktur im Quartier notwendig/verbesserungsbedürftig? nein Angebote der kombinierten Verkehrsmittelwahl – Mobilstationen im Umfeld vorhanden? Mobilstationen befinden sich aktuell noch nicht im Stadtbezirk Bad Godesberg. Berücksichtigt die „Innere Erschließung“ des Plangebietes den Umweltverbund gut ? Das Plangebiet ist Teil des bestehenden Gewerbegebietes Pennenfeld. Erscheint eine Modal-Split-Verschiebung i.R. des Umweltverbundes möglich? nein Werden E-Ladestationen vorgesehen? Im Bereich der Mallwitzstraße gibt es bislang keine E-Ladesäulen, lediglich im weiteren Umfeld (Drachenburgstraße, Im Gries). Weitere Standorte im Umfeld sind in Planung. Bebauungsplan Nr. 7114-3 "Mallwitzstraße 18" Ortsteil Lannesdorf, Stadtbezirk Bad Godesberg Errichtung eines bis zu 7-geschossigen Gebäudes für eine reine Büronutzung Seite 1 von 7Seite 16 von 22 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Wird die bioklimatische Bedeutung bzw. Situation einer Fläche durch die Planung voraussichtlich eher verbessert oder verschlechtert? Gibt es Optimierungspotenziale? Der Begrünungsanteil verbessert sich im Vergleich zu aktuellen Situation. Ist die bioklimatische Bedeutung von Freiflächen bzw. der bioklimatischen Situation in Siedlungsgebieten berücksichtigt worden? ja Ist die aktuelle stadtklimatische Situation im Planungsraum sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung geprüft worden? Auf die Erstellung eines Klimagutachtens kann verzichtet werden, da bereits auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts eine bauliche Inanspruchnahme des Plangebietes möglich ist. Ist die verbale Beschreibung der Kaltluftleitbahnen/Strömungsfelder/Kaltluftentstehung sgebiete im Planvorentwurf bzw. in den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung enthalten? ja Ist eine verbale Beschreibung und Bewertung geeigneter Maßnahmen zur Optimierung der Durchlüftung und Reduktion zusätzlicher Wärmebelastung erfolgt? ja Wie ist der lokale Wasserhaushalt (Niederschlag, Verdunstung, Grundwasserneubildung, Abbfluss) im zu bebauenden Gebiet? Das Plangebiet ist überwiegend versiegelt und an den öffentlichen Mischwasserkanal angeschlossen. Ist bereits erkennbar, ob der lokale Wasserhaushalt durch das Vorhaben verschlechtert wird? nein Wie berücksichtigt der Planvorentwurf die Anforderungen an gesunde Wohn-und Arbeitsbedingungen auch in sommerlichen Hitzeperioden? Es ist geplant, das Vorhaben randlich einzugrünen. Die nicht versiegelten Bereiche sollen biodiversitätsfördernd, wassersensibel und klimaangepasst begrünt werden. Dach- und Fassadenbegrünungen sind geplant. Die geplanten Fensterbänder werden durch umlaufende Balkone verschattet. Ist eine Nutzung durch vulnerable Bevölkerungsgruppen angedacht? nein Wenn ja, ist der erhöhte Schutzanspruch vor klimatischen Belastungen berücksichtigt worden? Ist bei Hanglagen eine Erosionsproblematik beim städtebaulichen Konzept berücksichtigt worden? Das Plangebiet ist überwiegend eben. Wasserwirtschaftliche Potentialanalyse Ist eine getrennte Regen- und Abwasserbeseitigung geplant? nein Besteht eine Versickerungspflicht oder nicht? nein Ist das Gebiet geeignet zur Regenwasserversickerung/ - rückhalt? Die Flächen im Aufstellungsbereich des Bebauungsplanes sind entsprechend ihrer derzeitigen Nutzung im städtischen Kanalnetzmodell mit Anschluss an den Kanal in der Mallwitzstraße berücksichtigt. Inwieweit darüberhinausgehende Rückhaltungsmaßnahmen möglich sind, wird im weiteren Verfahren geprüft. Wie können Maßnahmen zur dezentralen Regenwasserversickerung/natürlichem Regenrückhalt in der Fläche nach dem Schwammstadtprinzip/wassersensible Stadtentwicklung umgesetzt werden? Es sind Dach- und Fassadenbegrünungen geplant. Gibt es Verdachtsflächen und schränken diese die Versickerungsfähigkeit ein? (Bodenaltlasten, Beschaffenheit, Flurabstand GW, Möglichkeiten städtischer Flächen, auf die das Wasser geleitet werden kann) nein Können bei Maßnahmen zur Versickerung/Rückhalt gesetzlich festgelegte Abstände/Normen in der Fläche eingehalten werden? entfällt Seite 2 von 7Seite 17 von 22 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Wasserwirtschaftliche Bedarfsanalyse Welche Art der Regenwasserbewirtschaftung soll ausgeführt werden? Kann das Niederschlagswasser genutzt werden? nein Erfolgte eine Anpassung des Bebauungskonzepts an Ergebnisse des Überflutungsnachweises? ja Wie gestaltet sich die Schaffung von Versickerungsmöglichkeiten, Zwischenspeichern für Niederschlagswasser? entfällt Ist Regenrückhalt für Starkregen im Bereich notwendig und möglich? Ja. Im Bebauungsplanverfahren wird an die im Rahmen der Baugenehmigung für den 1. Bauabschnitt geregelten Maßnahmen angeknüpft. Liegt eine topographische Gefährdungsanalyse vor? nein Bieten die jeweiligen Maßnahmen Vor-/Nachteile für angrenzende Gebiete/ggf. Unteranlieger? Wird das Verschlechterungsgebot beachtet? Durch das Entwässerungskonzept sind keine Nachteile für angrenzende Gebiete zu erwarten. Sollen Bereiche für Regenwasserversickerung/- speicherung „dienen“? Ist die Art, der Bedarf und die Notwendigkeit von Regenrückhalt/-versickerung in der jeweiligen Fläche identifiziert worden? nein Können Verkehrswege als Notwasserweg zur Ableitung genutzt werden? Nein, grenzt nicht an eine öffentliche Straßenverkehrsfläche an. Wasserwirtschaftliche Maßnahmen/Umsetzung Wie kann das Niederschlagswasser genutzt werden um die Folgen des Klimawandels zu reduzieren? Die Nutzung von Niederschlagswasser ist nicht geplant. Welcher Flächenbedarf ergibt sich für die jeweiligen Maßnahmen? entfällt Ist eine Reduktion des abgeleiteten Niederschlags durch Gründächer machbar? Es sind Dach- und Fassadenbegrünungen geplant. Ist eine multifunktionale Flächennutzung hinsichtlich wasserwirtschaftlicher Maßnahmen möglich? nein Kann das Niederschlagswasser durch gestalterische Mittel erlebbar gemacht werden nein Klimaschutz und Energie: Wurde das Vorhaben vor dem Hintergrund eines solarenergetisch optimierten Städtebaus/Gebäude überprüft? ja Sind Dachflächen- oder ggf. Fassadenflächen zur Nutzung für Photovoltaik vorgesehen? ja Welcher Energieeffizienzstandard wird angestrebt? Gebäudestandard KFW 40 Welche Energieversorgungsvarianten werden betrachtet? Wärmeversorgung mittels thermischer Grundwassernutzung über Saug- und Schluckbrunnen mit Wärmepumpe. Wärmeverteilung im Gebäude über abgehängte Heiz- und Kühldeckensegel. Ist eine Prüfung auf mögliche Fern- oder Nahwärmeversorgung erfolgt? nein Welche Bauart ist vorgesehen? Massivbau Werden umweltverträgliche und klimaschonende Konstruktionen und Baumaterialien vorgesehen? ja Wird ggf. eine Nachhaltigkeitszertifizierung geplant? DGNB Gold Seite 3 von 7Seite 18 von 22 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Natürliche Ressourcen und Umwelt, kulturelles Erbe und graue Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Wie soll dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Rechnung getragen werden? Wiedernutzung bereits baulich in Anspruch genommener Flächen Ist eine ausreichende bauliche Dichte im Sinne einer behutsamen Nachverdichtung geplant? (WE/ha, Dichte im Vergleich zum Quartier, Ortsteil, Gesamtstadt) Durch die Erhöhung der zulässigen Gebäudehöhen ist eine höhere Ausnutzung des Baugrundstücks möglich. Der Anteil der versiegelten Flächen bleibt hinter der bisher zulässigen GRZ von 0,8 zurück. Wurden Szenarien zu unterschiedlichen Dichten erstellt? nein Wird dem Vorrang für Mehrfamilienhäuser im Kernbereich Rechnung getragen? entfällt Wie hoch ist der Anteil an wiedergenutzter Fläche/ Konversionsfläche/umgenutzter Fläche? 100% Werden Flächen aus der baulichen Nutzung herausgenommen bzw. werden Flächen entsiegelt? nein Werden Flächen gezielt freigehalten? nein Erfolgte eine bedarfsgerechte Planung der Nutzungen und Nachbarschaften (Wo-Gebäudetypen, Gewerbe, Infrastruktureinrichtungen etc.)? Es handelt sich ausschließlich um eine gewerbliche Entwicklung (Büro). Wurden besondere Wohnformen beachtet? entfällt Freiraum und Grünkonzeption: Werden die bestehenden und geplanten Freiraumqualitäten nach dem IFS berücksichtigt? entfällt Werden private Grünräume auch zum Nutzen der Allgemeinheit geschaffen? nein Können öffentl. Räume o. grüne Freiräume im Zuge desVorhabeens im Quartire aufgewertet werden? nein Gibt es Begrünungskonzepte im Vorhaben? ja Ergeben sich Grün- Angebote fürs umliegende Quartier? nein Wurden Grün-Vernetzungsmöglichkeiten genutzt? Das Plangebiet ist Teil eines bestehenden Gewerbegebietes. Können bestehende Freiraumstrukturen durch Änderung der Nutzung/Zugänglichkeit genutzt werden? nein Wie sieht die Begrünung von Straßen und Plätzen aus? Das Vorhaben wird über vorhandene Straßenräume erschlossen. Wie sieht die Erreichbarkeit relevanter Grünstrukturen/Grünausstattung aus? Der Sportpark Pennenfeld schließt westlich der Mallwitzstraße an. Wie sieht die Weiterentwicklung der blau-grünen Infrastruktur im Bestand / im Neubau aus? Es gibt keine Fließgewässer im Plangebiet. Ist eine Dach- / Fassadenbegrünung vorgesehen? ja Werden die Aspekte der Niederschlagswasserversickerung, naturnahen, biodiversitätssteigernden Grünflächengestaltung (Pflanzen, Insekten- und Vogelschutz), Berücksichtigung heimischer trockenresistenter Arten, Entsiegelung ausreichend beachtet? Die Konkretisierung der geplanten Dach- und Fassadenbegrünung erfolgt im weiteren Verfahren. Werden ausreichende Gebäudeabstände zur Sicherstellung ausreichender Belüftung und Besonnung eingehalten? Die bauordnungsrechtlich erforderlichen Abstandsflächen können eingehalten werden. Seite 4 von 7Seite 19 von 22 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Artenschutz: Sind im Plangebiet offensichtlich Habitatstrukturen zu erkennen, die artenschutzrechtlich relevant sein können? nein Wie sehen die Möglichkeiten zum Erhalt, zur Weiterentwicklung und zur Vernetzung der biologischen Vielfalt aus? siehe oben Liegen Ergebnisse der artenschutz-rechtlichen Vorprüfung (ASP Stufe I) vor? ASP zum Abbruch Gewächshaushalle, Mallwitzstraße 18 Kommt die ASP zu dem Ergebnis, dass Verletzungen artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände (gem. § 44 (1) Nrn. 1-3 BNatSchG), nicht ausgeschlossen werden können? nein Ist eine vertiefende Artenschutzprüfung (Art-für Art Prüfung/ASP Stufe II) erforderlich? nein Sind faunistische Erhebungen durchzuführen? nein Vegetation: Sind Baum- oder Gehölzbestände von einer Überplanung betroffen? ja Muss ökologisch wertvolle Grünstruktur (Sträucher, Hecken, Obstgehölze) im Rahmen der Bebauung beseitigt werden? nein Muss für die Umsetzung der Planung / des Vorhabens satzungsgeschützter Baumbestand gefällt werden? ja Wie viele Bäume müssen wegen ihres Standorts im Baufeld gefällt werden? < 10 Wie viele Bäume müssen wegen des Standorts im Arbeitsbereich / Baustelleneinrichtungsfläche während der Bauphase gefällt werden? dto. Ist der Baumbestand gutachterlich in Beziehung zur Planung gesetzt worden bzw. ein Gutachten beauftragt? Eine Baumbewertung erfolgt im Zusammenhang mit dem Bauantrag für den 1. Bauabschnitt. Welche Kompensationsflächen sind vorgesehen? keine Kulturelles Erbe: Ist kulturelles Erbe im Sinne des Denkmalschutzes direkt betroffen? nein Baudenkmäler Welche gestaltprägenden Merkmale müssen die Neubauvorhaben aufweisen, damit die Denkmalschutzziele ausreichend gewürdigt werden? entfällt Welche Materialien/Bautechniken sind, auch aus ökologischen Gründen bei den Neubauvorhaben, zu erhalten bzw. adäquat zu ergänzen/fortzuschreiben (bspw. Holz statt Kunststoff, mineralische Anstriche, natürliche/recycelbare Dämmstoffe)? Kann das Planungsziel erneuerbare Energien/Erhöhung Bepflanzungsanteil (Photovoltaik, Sonnenkollektoren, Fassaden- /Dachbegrünung) auch an bzw. auf anderen (Neu)Bauelementen wie z.B. Fahrradabstellanlagen umgesetzt werden, um Beeinträchtigung der Denkmalschutzziele zu verhindern? Bodendenkmäler Kann eine archäologische Fläche ungestört erhalten werden? Falls nicht: Konkrete Hinweise auf die Existenz von Bodendenkmälern liegen für das Plangebiet derzeit nicht vor. Wie können Funde im Entwicklungsgebiet aufbereitet und präsentiert werden? Seite 5 von 7Seite 20 von 22 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Werden durch die Planungen Arbeitsplätze geschaffen? ja Werden Arbeitsplätze gefährdet? nein Wie gestalten sich die Möglichkeiten für Mitarbeitende zum Arbeitsplatz zu gelangen (ÖPNV, Fahrradwege, KFZ)? fußläufige Entfernung zur nächsten Bushaltestelle in ca. 350 m mit Anschluss an Stadtbahn und DB-Haltepunkt Mehlem Gewerbeansiedlung und Bestand: Werden die vorgesehenen gewerblichen Nutzungen konkretisiert? Büro Sind Unternehmen betroffen? Sicherung und Erweiterung eines vorhandenen Unternehmensstandortes Werden bestehende Gewerbegebiete durch den neuen B-Plan im Bestand gefährdet? nein Gefährdet die Planung die Entwicklung/Schaffung eines Gewerbegebietes? nein Wie gestaltet sich die Erschließung (z.B. Anlieferung) von Gewerbebetrieben? private Erschließungsstraße Haben Festsetzungen der Verkehrsführung Auswirkungen auf Gewerbebetriebe? Gibt es insbesondere negative Auswirkungen auf die Betriebe? nein Seite 6 von 7Seite 21 von 22 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Gesellschaftliche Teilhabe und Gender Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Greift es unterschiedliche Bedürfnisse auf (Familien, junge, alte, behinderte Menschen …)? entfällt Kann das Wohnumfeld naturnah und mit ausreichend Spielmöglichkeiten gestaltet werden? entfällt Werden Angebote bewegungsaktivierender Infrastruktur geschaffen? entfällt Findet eine konkrete Aufwertung des öffentlichen Raums statt? entfällt Fand eine Beteiligung der Behindertengemeinschaft und der städtischen Gleichstellungsstelle an der Planung statt? entfällt Strukturen: Wie fügt sich das Vorhaben in gewachsene Strukturen / Identität des Ortes ein? Das Vorhaben fügt sich in die Baustruktur des Gewerbegebietes Pennenfeld ein, wobei mit dem VII-geschossigen Bürogebäude ein neuer Hochpunkt entstehen wird. In welcher Art und Weise werden bestehende / benachbarte Ortsteile / Quartiere / Nachbarschaften tangiert? Es sind keine nachteiligen Auswirkungen auf das Umfeld zu erwarten. Kann eine Aufwertung des öffentlichen Raums stattfinden? nein Wohnungsbau: Wie hoch soll der Anteil geförderten Wohnraums sein? (Mehr möglich/gewünscht als Vorgaben BBLM) Ist das Vorhaben dann noch sozialverträglich? entfällt Kann mindestens 1/3 der Grundstücksfläche als Grünfläche gestaltet werden (Fördervoraussetzung!)? entfällt Welche Geschossigkeit ist im Plangebiet vorgesehen (Maßgaben der Wohnraumförderbestimmungen)? entfällt Berücksichtigt das Vorhaben Baufelder für innovative Wohnformen? entfällt Wie ist das Verhältnis von Einfamilienhäusern zu Geschoßwohnungsbau (Schaffung gemischter Strukturen auch im geförderten Wohnungsbau durch Miet-Einfamilienhäuser und klassischen Mietwohnungsbau)? entfällt Gibt es Aussagen zum geplanten Wohnungsmix? entfällt Globale Verantwortung und Eine Welt Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung von Zielen der anderen Handlungsfelder Ein Beitrag zu den SDG's : Nachhaltigkeitscheck im Sinne der BNHS Stufe II Seite 7 von 7Seite 22 von 22
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de