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242348-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Antrag: Sicherheits- und Schutzmaßnahmen öffentlicher Veranstaltungen im Stadtbezirk Bad Godesberg vor Anschlägen

Nummer
242348-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg Hauptort
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 242348 CDU-Antrag: Sicherheits- und Schutzmaßnahmen öffentlicher Veranstaltungen im Stadtbezirk Bad Godesberg vor Anschlägen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242348-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
CDU-Antrag: Sicherheits- und Schutzmaßnahmen
öffentlicher Veranstaltungen im Stadtbezirk Bad
Godesberg vor Anschlägen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Aufgrund der Komplexität der Gesamtlage und der notwendigen individuellen
Beurteilung des Einzelfalls ist aus Sicht der Stadtverwaltung der Antrag nicht
anzunehmen.
Die Bundesstadt Bonn ist grundsätzlich mit allen Veranstalter*innen sowie den
zuständigen Sicherheitsbehörden wie auch der Feuerwehr zu allen
Veranstaltungen im Bonner Stadtgebiet im Austausch und in gemeinsamer
Abstimmung.
Dies erfolgt bereits zeitnah bei Antragstellung und wird bis nach
Veranstaltungsende inhaltlich und fachlich begleitet. Veränderungen in der
Sicherheitslage werden ständig geprüft und fließen in die Planungen ein.
Besonderes Augenmerk liegt dabei Grundsätzlich insbesondere bei
Großveranstaltungen wie dem Godesberger Karnevalszug. Jede Veranstaltung
wird im Rahmen der Antragstellung auf Besucher*innenkreise, Aufbauplan und
die erforderlichen Sicherheitsstandards geprüft. Entsprechende Maßnahmen im
kleineren oder größeren Umfang werden mit den Veranstalter*innen
abgestimmt.
Grundsätzlich sind für Veranstaltungen privater Art, die zuständigen
Veranstalter*innen zur Erstellung eines umfassenden Sicherheitskonzeptes
sowie die wirtschaftliche sowie substanzielle Realisierung der zu treffenden
Maßnahmen eigenverantwortlich zuständig.
Ob nun alle Veranstaltungen im öffentlichen Raum mit zusätzlichen Auflagen
versehen müssen, ist individuell und lageangepasst abzustimmen. Personell,
wie wirtschaftlich sind gerade für kleinere Vereine oder Organisationen, wie
auch jegliche andere Veranstalter*innen umfassende Sperrkonzepte sowie die
Beauftragung von Sicherheitsdiensten zur Kontrolle der Sperrzonen, keine
grundsätzliche Lösungen. Auch die Etablierung von Sicherheitskonzepten wird
für jede Veranstaltung keine Lösung zur umfassenden Gefahrenabwehr bieten
und würde der niederschwelligen und vereinfachten Beantragung von
Veranstaltungen in Bonn zuwiderlaufen.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de