242331-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
FDP und BBB Große Anfrage: Photovoltaikanlage an der zur Straßenfront gelegenen Fassade des Gebäudes Annettenstraße 12
Kerndaten
- Nummer
- 242331-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Annettenstraße Hauptort
- Alt-Godesberg
- Godesberg-Villenviertel
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.506 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242331-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III FDP und BBB Große Anfrage: Photovoltaikanlage an der zur Straßenfront gelegenen Fassade des Gebäudes Annettenstraße 12 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu der Großen Anfrage wird ergänzend zu den beiden Nachfragen in der Sitzung der BV Godesberg am 25.06.2025 wie folgt Stellung genommen. Einleitend wird zunächst mitgeteilt, dass der Bauherr bei der Verwaltung nur für die untere Reihe PV-Module in Bezug auf die Zulässigkeit des Vorhabens angefragt hatte und hierfür vorab die Zustimmung des Fachamtes erhalten hat. Aufgrund der Tatsache, dass der Bauherr entgegen der o.g. Absprache eine untere und eine obere Reihe PV-Module an der Fassade angebracht hat, beabsichtigt die Verwaltung den Sachverhalt nunmehr aufzugreifen. Es ist beabsichtigt, den Bauherrn anzuschreiben, mit dem Sachverhalt zu konfrontieren und um Stellungnahme zu bitten. Nach seiner Stellungnahme wird dann zu entscheiden sein, ob hier ein ordnungsbehördliches Einschreiten, im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens, notwendig erscheint oder nicht. Die beiden Fragen werden im Einzelnen wie folgt beantwortet: Fragen Bzv. Heedt FDP Die nun installierte PV-Anlage an der Straßenfront in einer gestaltungsgeschützten Straße ist ein massiver Eingriff in Gestaltung. Die Verwaltung begründet, dies sei aufgrund von neuen Bestimmungen nun machbar. Welche Konsequenzen hat dies für andere Bereiche, wie z.B. das Villenviertel? Kann jetzt jeder an seiner geschützten Fassade PV-Module anbringen? Ist dies auch eine Berechtigung für Nachbarn, die eine Straßenfront haben Richtung Sonne, demnächst ihren Vorgarten vollzustellen? Nach wie vor handelt es sich um eine satzungsgeschützte Straße. Die Einschätzung, dass die an der Gebäude Fassade installierten PV-Module an dem sich von der Umgebung ohnehin schon stark absetzenden Gebäude noch den Anforderungen der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung entsprechen, wurde nicht auf Grundlage neuer Bestimmungen gefällt. Da sich das Gebäude „Annettenstr. 12“ architektonisch - aufgrund seiner Dachform aber auch seiner Fassadengestaltung - deutlich von der sonstigenSeite 1 von 2 Seite 2 Umgebungsbebauung in der Annettenstraße differenziert, kann bei zukünftigen Vorhaben kein Bezug hierauf genommen werden (keine Vorbildwirkung). Fragen Stv. Schmitt, BBB Die Erhaltungssatzung ist nicht dafür da, nur vor reversiblen Sachen zu schützen, sondern überhaupt vor solchen Veränderungen, die in das gestalterische Ensemble eingreifen. Diese Anlage greift in dieses Ensemble ein, auch wenn sie reversibel ist. Wenn dies immer gelten würde, bräuchten wir keine Satzung. Wie erklärt die Verwaltung dies? Die Entscheidung basiert nicht ausschließlich auf der Tatsache, dass die Anlage reversibel ist. Der wesentliche Aspekt ist die sich von der Umgebung unterscheidende Kubatur und Gestaltung des Gebäudes, welches zumindest durch eine Reihe PV-Module an der Fassade die Gestalt des Straßenzugs nicht in dem Maße beeinflusst, wie es eine Untersagung erfordern würde. Dies erfolgte unter Abwägung der Ziele zur Förderung regenerativer Energieträger sowie der Ziele der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung. Allgemein ist aber darauf hinzuweisen, dass bei einer Abwägung die Tatsache, dass es sich um eine Anlage der regenerativen Energieerzeugung handelt, ebenfalls Berücksichtigung findet. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de