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242331-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

FDP und BBB Große Anfrage: Photovoltaikanlage an der zur Straßenfront gelegenen Fassade des Gebäudes Annettenstraße 12

Nummer
242331-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Annettenstraße Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Godesberg-Villenviertel Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Kenntnisnahme
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  1. 242331 FDP und BBB Große Anfrage: Photovoltaikanlage an der zur Straßenfront gelegenen Fassade des Gebäudes Annettenstraße 12

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242331-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
FDP und BBB Große Anfrage: Photovoltaikanlage
an der zur Straßenfront gelegenen Fassade des
Gebäudes Annettenstraße 12
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu der Großen Anfrage wird ergänzend zu den beiden Nachfragen in der
Sitzung der BV Godesberg am 25.06.2025 wie folgt Stellung genommen.
Einleitend wird zunächst mitgeteilt, dass der Bauherr bei der Verwaltung nur für
die untere Reihe PV-Module in Bezug auf die Zulässigkeit des Vorhabens
angefragt hatte und hierfür vorab die Zustimmung des Fachamtes erhalten hat.
Aufgrund der Tatsache, dass der Bauherr entgegen der o.g. Absprache eine
untere und eine obere Reihe PV-Module an der Fassade angebracht hat,
beabsichtigt die Verwaltung den Sachverhalt nunmehr aufzugreifen. Es ist
beabsichtigt, den Bauherrn anzuschreiben, mit dem Sachverhalt zu
konfrontieren und um Stellungnahme zu bitten. Nach seiner Stellungnahme
wird dann zu entscheiden sein, ob hier ein ordnungsbehördliches Einschreiten,
im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens, notwendig erscheint oder nicht.
Die beiden Fragen werden im Einzelnen wie folgt beantwortet:
Fragen Bzv. Heedt FDP
Die nun installierte PV-Anlage an der Straßenfront in einer
gestaltungsgeschützten Straße ist ein massiver Eingriff in Gestaltung. Die
Verwaltung begründet, dies sei aufgrund von neuen Bestimmungen nun
machbar. Welche Konsequenzen hat dies für andere Bereiche, wie z.B. das
Villenviertel? Kann jetzt jeder an seiner geschützten Fassade PV-Module
anbringen? Ist dies auch eine Berechtigung für Nachbarn, die eine Straßenfront
haben Richtung Sonne, demnächst ihren Vorgarten vollzustellen? Nach wie vor
handelt es sich um eine satzungsgeschützte Straße.
Die Einschätzung, dass die an der Gebäude Fassade installierten PV-Module
an dem sich von der Umgebung ohnehin schon stark absetzenden Gebäude
noch den Anforderungen der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung entsprechen,
wurde nicht auf Grundlage neuer Bestimmungen gefällt.
Da sich das Gebäude „Annettenstr. 12“ architektonisch - aufgrund seiner
Dachform aber auch seiner Fassadengestaltung - deutlich von der sonstigenSeite 1 von 2
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Umgebungsbebauung in der Annettenstraße differenziert, kann bei zukünftigen
Vorhaben kein Bezug hierauf genommen werden (keine Vorbildwirkung).
Fragen Stv. Schmitt, BBB
Die Erhaltungssatzung ist nicht dafür da, nur vor reversiblen Sachen zu
schützen, sondern überhaupt vor solchen Veränderungen, die in das
gestalterische Ensemble eingreifen. Diese Anlage greift in dieses
Ensemble ein, auch wenn sie reversibel ist. Wenn dies immer gelten
würde, bräuchten wir keine Satzung. Wie erklärt die Verwaltung dies?
Die Entscheidung basiert nicht ausschließlich auf der Tatsache, dass die
Anlage reversibel ist. Der wesentliche Aspekt ist die sich von der Umgebung
unterscheidende Kubatur und Gestaltung des Gebäudes, welches zumindest
durch eine Reihe PV-Module an der Fassade die Gestalt des Straßenzugs nicht
in dem Maße beeinflusst, wie es eine Untersagung erfordern würde. Dies
erfolgte unter Abwägung der Ziele zur Förderung regenerativer Energieträger
sowie der Ziele der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung.
Allgemein ist aber darauf hinzuweisen, dass bei einer Abwägung die Tatsache,
dass es sich um eine Anlage der regenerativen Energieerzeugung handelt,
ebenfalls Berücksichtigung findet.
Anlage/n
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