242331 · Große Anfrage
FDP und BBB Große Anfrage: Photovoltaikanlage an der zur Straßenfront gelegenen Fassade des Gebäudes Annettenstraße 12
Kerndaten
- Nummer
- 242331
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 08.01.2025
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 242331 Fragesteller/in: Wolfgang Heedt Marcel Schmitt 8.1.2025, gez. Wenzel FDP und BBB Große Anfrage: Photovoltaikanlage an der zur Straßenfront gelegenen Fassade des Gebäudes Annettenstraße 12 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.01.2025 Kenntnisnahme Fragestellung Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Wurde die Installation der PV-Module auf der zur Straße gelegenen Fassade des Hauses Annettenstraße 12 • baurechtlich geprüft? • in Bezug auf die Einhaltung der vor Ort gültigen Erhaltungssatzung untersucht und wenn ja, welche Kriterien wurden bei der Kontrolle auf Konformität herangezogen und wie begründet sich das Ergebnis der Beurteilung im Einzelnen? • auf Vereinbarkeit mit den Vorgaben der örtlich geltenden Gestaltungssatzung überprüft und wenn ja, mit welchem und wie in der Begründung lautenden Ergebnis? 2. Für den Fall, dass ein Antrag für den in Rede stehenden Fassadenaufbau positiv beschieden worden ist, • wurde die Genehmigung unter Dispens und/ oder Auflagen erteilt und wenn ja, welche Ausnahmen/Befreiungen von welchen Vorgaben wurden mit welcher Begründung gewährt und welche Maßnahmen bzw. Verpflichtungen wurden aufgegeben? • handelt es sich dabei um eine Einzelfallentscheidung für die Annettenstraße 12 oder wird mit der Zulassung der Module allen Hauseigentümern der Annettenstraße dieselbe Befreiung von der Erhaltungssatzung erteilt? • warum werden aus Sicht der Oberbürgermeisterin in einem aufwändigen und kostspieligen Prozess Erhaltungs- bzw. Gestaltungssatzungen erlassen, wenn sie am Ende in Form von Einzelfallentscheidungen dann doch nach Belieben ausgehebelt werden?Seite 1 von 3 Seite 2 3. Sollten keine Dispense für den Fassadenaufbau erteilt worden sein: Wird die Verwaltung den Eigentümer des Hauses Annettenstraße 12 verpflichten, das Gebäude wieder in den Zustand ex ante zu versetzen? Begründung Das betreffende Gebäude unterliegt der "Satzung der Stadt Bonn über die Erhaltung baulicher Anlagen- Bad Godesberg, Plittersdorf -" vom 22.07.1988 sowie der "Satzung der Stadt Bonn über besondere Anforderungen an die Baugestaltung zum Schutz der Eigenart des Straßenbildes im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf" vom 02.10.1984. Das in Rede stehende Gebäude ist Teil eines Siedlungsbereiches, das vom bestimmenden Architekten des Bad Godesberger Villenviertels, Willy Maß, Ende der 1920er Jahre errichtet wurde und trug bis zur eher fragwürdigen "Neugestaltung" seiner Fassade die typischen Züge der Bauhausarchitektur. Die aktuelle Haustür deutet noch darauf hin. Dieser Typus wurde an mehreren anderen Gebäuden der Siedlung, wie z.B. in der Donatusstraße, ebenfalls verwendet. Es dürfte daher viel dafür sprechen, dass das Haus als denkmalwertes Bauwerk in seiner beschriebenen, ursprünglichen Ausgestaltung das Ortsbild mitprägt, es von geschichtlicher sowie künstlerischer Bedeutung ist und die Gestaltung seiner, von öffentlichen Verkehrsflächen aus sichtbaren Fassaden den Restriktionen von §4 a) der Gestaltungssatzung unterfällt. Die Fragesteller befürworten grundsätzlich die Energiegewinnung mit Photovoltaik, wollen aber Grundlegendes zur Aussagekraft von städtischen Satzungen im baulichen Bereich in Erfahrung bringen und im Besonderen im vorliegenden Fall geklärt wissen, ob die Installation der in ihrer Ausgestaltung massiv wirkenden Module auf der Hausfassade als störender Eingriff in die städtebauliche Eigenart der Siedlung anzusehen ist. Des Weiteren ist von Interesse, ob dem Gleichheitsgrundsatz folgend nun alle weiteren Gebäudeeigentümer der umliegenden Siedlung ebenfalls von den einschlägigen Einschränkungen der vorbezeichneten Satzungen befreit sind. Nach Auffassung der Fragesteller wäre es äußerst fragwürdig, wenn die Verwaltung hierbei aufgrund eigenen Ermessens einzelne Gebäudeeigentümer begünstigen und andere Eigner hingegen willkürlich zurückweisen würde. Anlage/n 1 Anlage Annettenstraße, Bad Godesberg (öffentlich)Seite 2 von 3 Anlage: Großen Anfrage Photovoltaikanlage an der zur Straßenfront gelegenen Fassade des Gebäudes Annettenstraße 12Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de