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242327-02 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag: Masterplan Innere Stadt – Neugestaltung Rheinuferpromenade 2. Bauabschnitt

Nummer
242327-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
05.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • An der Windmühle Straße· Nordstadt, Bonn Hauptort
  • Rosental Straße· Nordstadt, Bonn
  • Josefstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Rheinufer Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 20.03.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 05.03.2025 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 06.03.2025 Empfehlung
  5. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 11.03.2025 Anhörung
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  1. 242327 Masterplan Innere Stadt – Neugestaltung Rheinuferpromenade 2. Bauabschnitt

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Änderungsantrag
öffentlich
242327-02 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
Elisabeth Struwe
05.03.2025
BBB-Änderungsantrag: Masterplan Innere Stadt –
Neugestaltung Rheinuferpromenade 2.
Bauabschnitt
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
05.03.2025 Empfehlung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.03.2025 Empfehlung
Unterausschuss Denkmalschutz 11.03.2025 Anhörung
Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Empfehlung
Rat 20.03.2025 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Der ausführungsreifen Entwurfsplanung des 2. Bauabschnittes zur
Neugestaltung der Rheinuferpromenade zwischen Rosental und Josefstraße
wird in der vorliegenden Form nicht zugestimmt.
2. Die Oberbürgermeisterin legt dar, ob sie den einstimmigen Beschluss des
Hauptausschusses DS 231872 „Rheinanleger für Flusskreuzfahrtschiffe“
zwischenzeitlich umgesetzt und Steiger 15 mit einem leistungsstarken
Landstromanschluss ausgestattet hat und wenn nein, warum dies bislang nicht
geschehen und ob der Landstromanschluss des Steigers wenigstens
Bestandteil der ausführungsreifen Entwurfsplanung ist.
3. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, eine ausführungsreife
Entwurfsplanung vorzulegen, die ausschließlich die bislang vorhandene und
bereits als Fahrradstraße ausgewiesene Fahrbahn nutzt.
4. Die Oberbürgermeisterin legt darüber hinaus dar,
a. welcher Ausbaustandard insbesondere zur Tragfähigkeit des Unterbaus bei
der von ihr vorgeschlagenen Neuerrichtung der Fahrradstraße im Vergleich zur
Bestandssituation ggfls. unterschieden nach einzelnen Abschnitten zum
Einsatz kommen soll,
b. warum an der Straßeneinmündung „An der Windmühle“ und in Verlängerung
der Straße „Rosental“ kein gesicherter Übergang für Fußgänger über die
Fahrradstraße errichtet werden soll,
c. ob die Oberbürgermeisterin die vorliegende ausführungsreife
Entwurfsplanung des 2. Bauabschnittes mit der zuständigen PolizeibehördeSeite 1 von 3
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hinsichtlich der Durchführung von Kontrollen u.a. des fließenden Verkehrs auch
auf der neuen Fahrradstraße abgestimmt hat und wenn ja mit welchem
Ergebnis.
d. in welcher Höhe Folgekosten für Grünpflege und Reinigung der neu
gestalteten Uferpromenade entstehen werden und ob hierfür das aktuelle
Bestandspersonal ausreicht.
Begründung
Der Hauptausschuss hat am 07.12.2023 unter DS 231872 auf Initiative der
Antragsteller einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
„Die Oberbürgermeisterin trägt dafür Sorge, dass
- eine leistungsstarke Stromversorgung am Rheinufer, Steiger 15 angeboten
und danach eine Eigenstromerzeugung dort liegender Schiffe per
Dieselmotoren untersagt wird,
- am Rheinufer im Bereich des Steigers 15 in ausreichendem Maße
Busparkplätze eingerichtet werden, die stundenweise für Passagierwechsel
oder für den Transfer von Schiffsgästen zu Konzertbesuchen genutzt werden
können.“
StBR Wiesner hat in der Sitzung laut Niederschriftsauszug bestätigt, dass die
Antragsinhalte bereits berücksichtigt werden. Sofern bislang kein
Landstromanschluss eingerichtet wurde, ist dies spätestens im Zusammenhang
mit der Umsetzung des 2. Bauabschnitts umzusetzen, um spätere Bauarbeiten
mit Beschädigung der neu errichteten Infrastruktur zu vermeiden. Angesichts
des klimapolitischen Selbstverständnisses der Oberbürgermeisterin und der
Ratsmehrheit sind die Antragsteller für den Fall einer bisherigen
Nichtumsetzung des o.g. Beschlusses interessiert zu erfahren, warum dem
Verbrennen von rund 600 – 800 Litern Diesel pro Schiff und Nacht und dies in
der Regel ohne Abgasreinigung aufgrund des Alters der Kreuzfahrtschiffe
tatenlos zugesehen wird. Der Berichterstattung des General-Anzeigers vom
29.12.2023 (Anleger in Bonn Warum Kreuzfahrtschiffe ihre Dieselmotoren auch
über Nacht anlassen) ist zu entnehmen, dass man sich bei Spaziergängen im
zur Rede stehenden Bereich des Rheinufers bisweilen so fühle, als würde man
sich auf einer Autobahnraststätte die Füße vertreten. „Betrachtet man den
Rhein nach den Schadstoffmengen, die durch die Binnenschiffe freigesetzt
werden, so ist er mit einer stark befahrenen Autobahn vergleichbar“, heißt es
aus dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW laut
Bericht.
Teilweiser oder gänzlicher Rückbau der vorhandenen Straßeninfrastruktur und
Neuerrichtung einer Fahrradstraße führt zwangsläufig zu einem aus Sicht der
Antragsteller vermeidbaren zusätzlichen Aufwand und Energieverbrauch. Dies
ist angesichts des Ziels der Klimaneutralität Bonns bis 2035 zumindest
fragwürdig. In Teilbereichen soll die neue Fahrradstraße von Anliegern und
insbesondere Reisebussen und Lastwagen des Lieferverkehrs mitgenutzt
werden. Die Antragsteller befürchten bei dem normalerweise fürSeite 2 von 3
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Fahrradstraßen üblichen Unterbau erhebliche Schäden in kurzer Zeit. Hier stellt
sich umso mehr die Frage, warum nicht die für diese Belastung ausgelegte
vorhandene Infrastruktur weitergenutzt wird.
Nicht eingängig erscheint dem BBB auch der Umstand, dassan der
Straßeneinmündung „An der Windmühle“ und in Verlängerung der Straße
„Rosental“ kein gesicherter Übergang für Fußgänger über die Fahrradstraße
errichtet werden soll. Konflikte zwischen Radfahrern und kreuzenden
Fußgängern, die erhebliche Umwege zur Nutzung eines Übergangs in Kauf
nehmen müssten, sind vorprogrammiert. Aus Sicht der Antragsteller muss es
erholungssuchenden Fußgängern an allen Zugangspunkten möglich sein, die
Fahrradstraße auf geschützten und bevorrechtigten Übergängen Richtung
Rheinufer und auch umgekehrt zu queren.
Angesichts der angestrebten weitgehenden Autofreiheit des Rheinufers stellt
sich der BBB-Fraktion auch die Frage nach entsprechenden
Kontrollmöglichkeiten der Bonner Polizei insbesondere in Abschnitten, die
ausschließlich dem Fuß- und Radverkehr dienen sollen. Die Antragsteller sind
interessiert zu erfahren, ob die Oberbürgermeisterin diesbezüglich mit dem
zuständigen Bonner Polizeipräsidenten die hierfür zur Verfügung stehenden
Kapazitäten insbesondere der Fahrradstaffel der Polizei abgestimmt hat.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de