← zurück zu 242316

242316-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einrichtung einer direkten Busverbindung zwischen Bonn-Mehlem, Bonn-Ramersdorf, Oberkassel und Bonn-Beuel

Nummer
242316-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Ramersdorf Ortsteil· Beuel
  • Oberkassel Ortsteil· Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 19.03.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 242316 Bürgerantrag: Einrichtung einer direkten Busverbindung zwischen Bonn-Mehlem, Bonn-Ramersdorf, Oberkassel und Bonn-Beuel

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.504 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242316-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Einrichtung einer direkten Busverbindung zwischen
Bonn-Mehlem, Bonn-Ramersdorf, Oberkassel und
Bonn-Beuel
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
12.02.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung zu dem Antrag:
Unter der DS-Nummer 231000 gibt es bereits einen inhaltlich ähnlich lauten-
den, politisch beschlossenen Prüfauftrag. Dieser sieht die Einrichtung einer
direkten Busverbindung zwischen Bad Godesberg und Beuel vor. Dieser Antrag
wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 15.08.2023 beschlossen. Der
Beschluss sieht vor, dass die Prüfung einer solchen Verbindung im Zuge der
Neuaufstellung des Nahverkehrsplanes erfolgen soll.
Aufgrund der inhaltlichen Ähnlichkeit der Anträge schlägt die Verwaltung vor,
dass der im Bürgerantrag gemachte Vorschlag im Zuge der Prüfungen zu
DS231000 mitbetrachtet wird und somit bei der anstehenden Neuaufstellung
des Nahverkehrsplanes untersucht wird.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stel-
lungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung vorge-
schlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die
formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der Einwohnerinnen und
Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 1

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 05:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de