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242267-02 · Antrag

BBB-Antrag Stellungnahme der Stadt Bonn zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien Drucksachenfolge 242267

Nummer
242267-02
Art
Antrag
Veröffentlicht
24.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 24.01.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 13.02.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 13.02.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 143,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 242267 Regionalplanung, Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien hier: Information zum Sachstand

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Antrag
öffentlich
242267-02Dokumentenklasse C (vertraulich)
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
23.01.2025
BBB-Antrag Stellungnahme der Stadt Bonn zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare
Energien
Drucksachenfolge 242267
Beratungsfolge
Rat 13.02.2025 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, zur öffentlichen Auslegung gem. § 9
Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien
eine Stellungnahme der Bundesstadt Bonn fristgerecht abzugeben, welche die
mit dem aktuellen Planentwurf beabsichtigte Festlegung bzw. Ausweisung von
Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen im Ortsteil Bonn-Heiderhof
(Haselingsberg) ablehnt.
Begründung
Vorbemerkung
Mit nachstehender Verlautbarung* hat die Bezirksregierung Köln auf die
Auslegung des Sachlichen Teilhabeplans Erneuerbare Energien und damit auf
die Möglichkeit für die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten
öffentlichen Stellen hingewiesen, zum Planentwurf Stellung beziehen zu
können. Mit dem in Rede stehenden Verfahren wird u.a. die Festlegung einer
Waldfläche auf dem Heiderhof als sog. Windenergievorranggebiet im Sinne
einer Positivplanung verfolgt. Statt dem Stadtrat rechtzeitig vor dem Ende der
Einreichungsfrist (13.02.2025) einen Vorschlag für eine Stellungnahme
bezüglich des Ansinnens im besagten Verfahren zu unterbreiten, will die
Oberbürgermeisterin die von ihr beabsichtigte und verwaltungsintern
mutmaßlich bereits Mitte Januar abgestimmte Eingabe dem Rat erst
nachlaufend zur Beschlussfassung vorlegen. Sollte der Rat eine zu der dann
bereits abgegebenen Stellungnahme abweichende Eingabe in eine seiner
nachlaufenden Sitzungen beschließen, besteht die Gefahr, dass diese von der
Bezirksregung als verfristet angesehen wird und unberücksichtigt bleibt.
Gründe
Beeinträchtigung des Radio-Teleskops (TIRA) in WachtbergSeite 1 von 8
Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich)
Auf Einladung der Bezirksvertretung Bad Godesberg legten in deren Sitzung
am 10. April 2024 Vertreter des Fraunhofer-Instituts für Hochfrequenzphysik
und Radartechnik (FHR) ihre Bedenken gegen den geplanten Bau von
Windenergieanlagen (WEA) auf dem Heiderhof dar. In dem Vortrag von Herrn
Prof. Peter Knott wurde auch für technische Laien deutlich, dass die
beabsichtigte Errichtung von Windrädern auf dem Haselingsberg zu starken
Einschränkungen für den Betrieb des Radoms führen würde. Darüber hinaus
verdeutlichte Prof. Knott, wie wichtig ein uneingeschränkter Betrieb der
Radaranlage für die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland ist.
Somit wird das Weltraumbeobachtungsradar von der Bundeswehr als
militärische Anlage eingestuft, die vor Störungen zu schützen ist. Dem
entsprechend wurde die rheinlandpfälzische Struktur- und
Genehmigungsdirektion (SGD) Nord vom Bundesverteidigungsministerium mit
Blick auf die „Verteidigungsanlage Werthhoven“ bereits aufgefordert, alle
Windenergieanlagen im Radius von zwölf Kilometern wegen der
Radarbeeinträchtigung abzulehnen.**
Beeinträchtigung der Tier- und Pflanzenwelt sowie des Naherholungsgebietes
Waldbereich Heiderhof, Störung der Anwohner
Mit dem Bau von Windenergierädern auf den in Rede stehenden Flächen
würde ein erheblicher, über die reinen Ausmaße der Industrieanlagen
hinausgehender und zudem nicht auszugleichender Eingriff in die Natur
verbunden sein. Darüber hinaus ist von einer wesentlichen Beeinträchtigung
der Naherholungsfunktion des Waldes und einer erheblichen Störung der
Wohn- und Lebensqualität der Anwohner auf dem Heiderhof auszugehen.
Auf die Ausführungen in der nachstehend aufgeführten, von 10.521
Unterzeichnern unterstützten und zwischenzeitlich an die Oberbürgermeisterin
übergebenen Petition "KEINE WINDRÄDER IM WALD ZWISCHEN BONN-
HEIDERHOF UND WACHTBERG" der „Bürgerinitiative Heiderhofer Wald
(BIHW)“ wird im Übrigen verwiesen:
An die Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn Frau Katja Dörner
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
stoppen Sie den von der SWB geplanten Bau von zwei bis drei
Windkraftanlagen im Bereich Bonn-Heiderhof an der Grenze zur Gemeinde
Wachtberg!
Für unser Naherholungsgebiet Heiderhofer Wald bedeuten diese Windräder
aufgrund der u. a. umfangreichen Rodungen eine unumkehrbare Konsequenz
für Mensch und Tier, eine Katastrophe für unsere Umwelt, für unser Wohl und
unsere Gesundheit, eine Katastrophe für den Tourismus-Magneten Bonn und
Umgebung, wie Rheinhöhe, sowie Drachenfelser Ländchen.
Anlass:
Die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere vom Heiderhof und aus Wachtberg,
wurden Anfang Oktober letzten Jahres durch die Bonner Stadtwerke (SWB)
über deren Planung bezüglich Windenergie in Bonn informiert. Geplant sind:Seite 2 von 8
Seite 3Dokumentenklasse C (vertraulich)
o 2 bis 3 Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von
jeweils 250 Metern einschließlich Rotorblätter. Das
entspricht einer Höhe, die den Kölner Dom um 93
Meter übertrifft.
o Geplant ist der Bau in das kleine Waldstück, das sich
vom Heiderhof bis hin zur Grenze von Wachtberg,
dem Haselingerberg, erstreckt. Der Abstand zu den
betroffenen Häusern betrage 800 Meter.
o Für die Errichtung eines Windrades wird, laut SWB, 1
Hektar Land (das entspricht 10.000 Quadratmeter)
benötigt. Inklusive der Zuwegungen würden die
Rodungen somit 2-3 Hektar Waldfläche erfordern.
Wer sind wir?
Wir sind Bürgerinnen und Bürger des Heiderhofs und von Wachtberg und
unmittelbar von diesen Plänen der SWB betroffen. Wir haben uns deshalb zu
der
„Bürgerinitiative Heiderhofer Wald (BIHW)“
zusammengeschlossen.
Es sei ausdrücklich betont, dass wir nicht grundsätzlich gegen Windkraft sind
und sehen die Relevanz alternativer Energien aufgrund geopolitischer
Gegebenheiten und des Klimawandels.
Jedoch setzen wir auf Nachhaltigkeit und den Schutz unserer Natur. Dazu
gehört auch der Schutz unseres Waldes und unserer heimischen Tierwelt.
Windkraft ist ein wichtiger alternativer Energieproduzent, aber bitte nicht um
jeden Preis und bitte nicht an jedem Ort, zumal es bei gewisser Anstrengung
der SWB alternative Standorte durchaus gäbe.
Es ist völlig widersinnig, unseren Wald unwiderruflich zu zerstören, nur um 2-3
Windräder mitten in ein dicht besiedeltes Gebiet zu bauen.
Deshalb sind wir gegen den Bau der von den Stadtwerken Bonn
geplanten Windkraftanlagen!
Argumente:
1. Unser Wald
o Dieses geplante Windräder-Projekt bewirkt eine
dauerhafte Zerstörung unseres Waldes und seines
Ökosystems. Es werden Abholzungen von
Altbaumbeständen in
unserem Mischwald durchgeführt und auch Schneisen
für Schwertransporter geschlagen. Bodenverdichtung
und dauerhafte Austrocknung der Schneisenränder
wären u.a. die Folge.Seite 3 von 8
Seite 4Dokumentenklasse C (vertraulich)
o Unser Heiderhofer Wald, ein wichtiges
Naherholungsgebiet, bietet Lebensraum für eine
Vielzahl von Tieren und Pflanzenarten, entscheidend
für den Erhalt biologischer Vielfalt (Quelle: Bundesamt
für Naturschutz). Unser Heiderhofer Wald beherbergt
zahlreiche bisher unter Naturschutz stehende Vogel-
und seltener Fledermaus-Arten.
o Da es sich bei den geplanten Windrädern in unserem
Wald um eine großindustrielle Anlage handelt, besteht
ernsthafter Zweifel darüber, ob bei einem möglichen
Rückbau in der Zukunft der ursprüngliche Zustand bei
Baubeginn überhaupt wieder hergestellt werden kann.
2. Unsere Sicherheit
o Brennende Windräder aufgrund von technischen
Defekten und Blitzeinschlägen sind leider keine
Ausnahmen. Es gibt laut deutschem
Feuerwehrverband kein denkbares Szenario, wie man
in 170 Meter Höhe eine Generatorgondel löschen
könnte. „Kontrolliertes Abbrennen“ sei die einzige
Möglichkeit. Und das in unserem Wald zwischen
Heiderhof und Wachtberg? Es braucht nicht viel
Phantasie, um sich die möglichen Auswirkungen eines
Brandfalls auszumalen: Unser Wald wird abbrennen
und die angrenzenden Wohnsiedlungen werden
unmittelbar gefährdet sein.
3. Unsere Gesundheit
o Zahlreiche Untersuchungen und Gutachten haben
aufgezeigt, dass die gesundheitlichen Risiken und
Belästigungen gerade für die Anwohner erheblich sind
durch
o permanenten Lärm,
o Infraschall,
o Vibrationen,
o Schattenwurf,
o nächtliche Leuchtfeuereffekte
und die
o Verringerung des
Frischluftaustausches.
o Die hohe Bevölkerungsdichte auf dem Heiderhof und
im Umland sowie große berufliche und familiäre
Belastungen der dort wohnenden Menschen machen
einen unversehrten Wald als entscheidende
Ressource für einen Ausgleich und Ruhepol
unersetzlich.Seite 4 von 8
Seite 5Dokumentenklasse C (vertraulich)
Aus unserer Sicht ist es unverantwortlich, dieses kleine zusammenhängende
Waldgebiet in diesem dicht besiedelten Gebiet zu beschädigen und seinen
Erholungscharakter nachhaltig zu zerstören.
Unsere Forderung
Die „Bürgerinitiative Heiderhofer Wald“ kann die Risiken und Gefahren, die mit
der geplanten Errichtung der Windräder in unserem Waldgebiet verbunden
sind, nicht mittragen und fordert deshalb:
KEINE WINDRÄDER IM WALD ZWISCHEN BONN-HEIDERHOF UND
WACHTBERG
Quelle: https://www.change.org/p/keine-windr%C3%A4der-im-wald-zwischen-
bonn-heiderhof-und-wachtberg
Weitere Infos folgen auf bihw.org.
Was Sie wissen sollten:
• Die Stadtwerke Bonn (SWB) planen die Errichtung von 2- 3
Windkraftanlagen in das kleine Waldstück zwischen Bonn-Heiderhof
und der Grenze zu Wachtberg. Der Heiderhof ist ein dicht besiedelter
Teil von Bonn und der Wald für die Bewohner ein wichtiges
Naherholungsgebiet, das nicht nur den dort lebenden Menschen,
sondern auch zahlreichen Tierarten, wie z.B. den Fledermäusen einen
aktiven Lebensraum bietet.
• Laut Information der SWB haben diese Windanlagen eine Gesamthöhe
von jeweils 250 Metern und einen Abstand von etwa 800 Metern zu den
angrenzenden Wohnsiedlungen.
• Für 1 Windrad werden 10.000 Quadratmeter Land benötigt, bei 3
Windrädern 30.000 Quadratmeter. Bei diesen „Windrädern“ der neueren
Generation handelt es sich dementsprechend um Hightech-
Großindustrieanlagen.Die Dimensionen sind so gewaltig, dass der
Begriff ‚Windräder’ sprachlich eher eine Verniedlichungsform darstellt.
Die SWB plant vielmehr den Bau eines Wind-Kraftwerks, einer
Windkraft-Industriezone,und diese Anlage genau in unserem kleinen
Wald zwischen Bonn-Heiderhof und Wachtberg-Pech. Für die
Stabilisierung eines Windturbinen-Turms z.B. werden bis zu 10.000
Tonnen Beton als Fundament erforderlich sein mit einem Durchmesser
von ca. 20-30 Metern. Die Bohrtiefe beträgt je nach Bodenbeschaffung
4 bis 12 Meter. Alleine für die Befestigung einer Windkraftanlage
müssen dementsprechend unglaubliche Mengen an Material verbaut
werden. Die Folgen für den Heiderhofer Wald wären eine Katastrophe!
• Die SWB hat immer wieder betont, dass für den Bau dieser
Windkraftanlagen die sogenannten Kalamitätsflächen, diejenigen
Flächen, die durch den Borkenkäfer befallen sind, genutzt würden. Das
mag sein, aber diese Flächen reichen natürlich bei weitem nicht aus,
denn umfangreiche Rodungen unseres Waldes, Schaffung von
Waldschneisen z.B. werden zusätzlich erforderlich sein für Planierung
der Bauflächen, breite Zufahrt- und Transportwege für dieSeite 5 von 8
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Schwerlasttransporte, z.B. ist ein Windradflügel 80 Meter lang. Wo die
Bagger, die Baufahrzeuge und Schwertransporter einmal gefahren sind,
wächst kein Grashalm mehr, noch weniger ein Baum. Der Boden wird
beton-hart verdichtet und die Wasserspeicher- und Filterfähigkeit des
Waldbodens für immer zerstört. Ein Rückbau ist bei diesen gigantischen
Dimensionen an Material und den massiven Eingriffen in unseren Wald,
realistisch betrachtet, wohl kaum noch denkbar, obwohl dieser rechtlich
verpflichtend wäre.
• Es wird ferner seitens der Verantwortlichen argumentiert, dass
ausschließlich Fichtenwald für die Errichtung der Windkraftanlagen
infrage käme. Das mag auch sein, aber unser Wald zwischen Bonn-
Heiderhof und Wachtberg ist kein Fichtenwald, sondern ein
Mischwald.Und dieser hat aufgrund des Klimawandels durch
Trockenheit, Sturm und Borkenkäfer bereits ausreichend
Gefährdungspotential. Jetzt drohen ihm zusätzlich noch die 2 bis 3
Windkraftanlagen, jeweils 250 Meter hoch.
• Auch das Argument, es gehe in Wirklichkeit aufgrund der Aufforstung an
anderer Stelle überhaupt kein Wald verloren, ist nichts anderes als eine
Verharmlosung und Verschleierung des tatsächlichen Sachverhalts,
denn für unseren Wald sind die einmal gerodeten Bäume nicht nur
physisch für immer verloren. Selbst wenn man einen kleinen Teil der im
Rahmen der Errichtungs- bzw. Bebauungsfläche für die Windkrafträder
erforderlichen Flächen wieder aufforstet, wird es Jahrzehnte dauern, bis
die neuen Bäume alle wichtigen biologisch-ökologischen Funktionen,
die die alten zurzeit erfüllen, übernehmen könnten.
• Nicht nur unsere Bäume, sondern auch unsere Pflanzen-und Tierwelt
sehen wir durch die Errichtung von Windkraftanlagen gefährdet. Der
Haselinger Wald beherbergt z.B. geschützte Fledermaus-Arten. Die
Erfahrung an anderen Standorten, an denen Windkraftanlagen in
Waldgebieten errichtet wurden, haben gezeigt, dass tierische Tiefflieger,
wie z.B. Fledermäuse besonders gefährdet sind und diese Anlagen für
sie zur Todesfalle werden. Neben dem Shreddern der Tiere durch einen
möglichen Kontakt mit den 80 Meter langen Rotorflügeln ist die
Hauptursache für ihren Tod der Sog, der durch die Rotation der Flügel,
somit einen Unterdruck produzierend, entsteht. Wenn die Tiere zu nahe
an den Turbinenturm kommen, platzen deren Blutgefäße, da diese bei
den Fledermäusen sehr dünnwandig sind. Die Folge ist, dass die Tiere
innerlich verbluten.
Quelle: https://bihw.org/?page_id=219
*Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner Sitzung
am 20.12.2024 unter TOP 6 den Planentwurf zur Aufstellung des Sachlichen
Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln – kurz: Teilplan EE -
zur öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung beschlossen (vgl.
Sitzungsvorlage RR 50/2024).
Wesentlicher Plangegenstand des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien
ist die Festlegung von Windenergiebereichen im gesamten Regierungsbezirk,
die der Erfüllung der bundesgesetzlich und landesplanerisch vorgegebenen
Flächenbeitragswerte für die Windenergie (vgl. WindBG und LEP NRW)Seite 6 von 8
Seite 7Dokumentenklasse C (vertraulich)
Rechnung trägt. Neben der zeichnerischen Festlegung von Vorranggebieten für
die Windenergie und der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten werden im
Sachlichen Teilplan weitere textliche Vorgaben (d.h. raumordnerische Ziele und
Grundsätze) für die Nutzung der Wind-, Solar- und Bioenergie festgelegt. Diese
konkretisieren und ergänzen die landesplanerischen Vorgaben.
Der Geltungsbereich des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien umfasst
räumlich den gesamten Regierungsbezirk Köln.
Gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 13 LPlG NRW wird der Öffentlichkeit sowie
den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit gegeben, zum
Planentwurf Stellung zu nehmen.
Die Unterlagen können in der Zeit vom
13. Januar 2025 bis einschließlich 13. Februar 2025
weiter unten unter dem Punkt „Downloads“ eingesehen und heruntergeladen
werden. Der Download erfolgt als ZIP-Datei. Alternativ können auch einzelne
Dokumente der Planunterlagen unter dem Link:
https://membox.nrw.de/index.php/s/zduWWoGuDrlaS9x/authenticate (Pas
swort: TPEE) heruntergeladen werden.
Die Unterlagen liegen zudem während der oben genannten Auslegungsfrist bei
der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4 in 50933 Köln
(montags bis freitags 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr) zur Einsichtnahme durch
jedermann aus. Es wird um telefonische Voranmeldung unter 0221/147-
2038, 0221/147-3575 oder 0221/147-3516 oder per E-Mail
unter ErneuerbareEnergien@bezreg-koeln.nrw.de
gebeten.
Stellungnahmen zum Planentwurf können in der Zeit vom 13. Januar 2025 bis
einschließlich 13. Februar 2025 abgegeben werden.
Nach Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf
besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs.2 S.4 Nr.3 ROG). Eine
Fristverlängerung kann daher grundsätzlich nicht gewährt werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch, insbesondere auf die folgende Art und
Weise übermittelt werden (§13 LPlG NRW i.V.m. § 9 Abs. 2 ROG):
1. Elektronisch über das Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ unter dem
folgenden Link:
https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1010918
oder
2. Per E-Mail an das Postfach
ErneuerbareEnergien@bezreg-koeln.nrw.deSeite 7 von 8
Seite 8Dokumentenklasse C (vertraulich)
Bitte geben Sie dazu in der Betreffzeile Ihrer E-Mail möglichst nur die
Kurzbezeichnung – Öff Teilplan EE – an. Dies erleichtert die technische
Weiterverarbeitung erheblich. Es hat keine Auswirkung, wenn die vorstehende
Bitte nicht beachtet wird. Alle fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen
werden erfasst und ausgewertet.
In begründeten Fällen können Stellungnahmen ausnahmsweise schriftlich auf
die folgende Art und Weise vorgebracht werden: per Post an die
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 50606 Köln; per Fax an 0221 147-
2905 oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude
Scheidtweilerstraße 4, 50933 Köln.
Stellungnahmen der öffentlichen Stellen sollen über das Portal „Beteiligung
NRW“ erfolgen (§13 LPlG NRW).
Für weitere Informationen und Hinweise für die Abgabe Ihrer Stellungnahme
beachten Sie bitte den Bekanntmachungstext im Amtsblatt für den
Regierungsbezirk Köln vom 06.01.2025
Quelle: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/bekanntmachungen/aufstellung-des-
sachlichen-teilplans-erneuerbare-energien-zum-regionalplan-koeln
** Artikel Bonner General-Anzeiger "Schutzbereich um das Weltraumradar Tira
soll vergrößert werden" vom 5.11.2024
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de