242267 · Mitteilungsvorlage
Regionalplanung, Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien hier: Information zum Sachstand
Kerndaten
- Nummer
- 242267
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 20.12.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- BBB-Antrag zu Regionalplanung, Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien hier: Abgabe einer Stellungnahme Drucksache 242267
- BBB-Dringlichkeitsantrag Regionalplanung, Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien hier: Abgabe einer Stellungnahme während der Offenlage
- Regionalplanung, Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien: Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG
- BBB-Antrag Stellungnahme der Stadt Bonn zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien Drucksachenfolge 242267
- BBB-Antrag Stellungnahme der Stadt Bonn zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien Drucksachenfolge 242267
- Regionalplanung, Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien: Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 9 Abs. 2 ROG i. v. m. § 13 LPlG
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.383 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 242267 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Regionalplanung, Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien hier: Information zum Sachstand Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.02.2025 Kenntnisnahme Rat 13.02.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Wie in Mitteilungsvorlage DS 241323 dargestellt, befindet sich im Regierungsbezirk Köln aktuell unter anderem der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien in Erarbeitung. Die Aufstellung eines entsprechenden Teilplans geht auf Vorgaben des Bundes sowie des Landes in Folge des Wind-an-Land-Gesetzes (WaLG) zurück. Zentraler Planinhalt ist die Festlegung sog. Windenergievorranggebiete im Sinne einer Positivplanung inkl. Durchführung einer Umweltprüfung. Gemäß Vorgabe des Landes sind Windenergievorranggebiete im Umfang von rund 16.000 ha zur Umsetzung des Flächenziels im Planungsbezirk (Bezirksregierung Köln) festzulegen. In seiner Sitzung am 20. Dezember 2024 hat der Regionalrat gem. § 19 Abs. 1 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) das Verfahren zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung gem. § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien beschlossen (Vorgang RR 50/2024, Planentwurf Anlage 1). Die Planunterlagen des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (STPEE) umfassen • Zeichnerische Festlegungen • Textliche Festlegungen • Erläuterungskarte • Begründung • Umweltprüfung. Der STPEE beinhaltet neben der zeichnerischen Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie und sog. Beschleunigungsgebieten für diese, textliche Festlegungen betr. der Nutzung der Windenergie, Solarenergie und von Biomasse.Seite 1 von 2 Seite 2 Die vom Regionalrat beschlossenen Planunterlagen werden voraussichtlich vom 13. Januar bis 13. Februar 2025 öffentlich ausgelegt. Die Verwaltung wird die Inhalte des Planentwurfs prüfen und für Bonn relevante Themen herausarbeiten. Daraus abgeleitet erarbeitet die Verwaltung einen Stellungnahmeentwurf, der dem Rat anschließend zum Beschluss vorgelegt werden wird. Um die engen Fristen für die Rückmeldung einhalten zu können, wird die Stellungnahme allerdings vorab, vorbehaltlich des Beschlusses durch den Rat, bei der Bezirksplanungsbehörde eingereicht werden müssen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de