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242267 · Mitteilungsvorlage

Regionalplanung, Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien hier: Information zum Sachstand

Nummer
242267
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
20.12.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.02.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 13.02.2025 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 242267-01 AA BBB-Antrag zu Regionalplanung, Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien hier: Abgabe einer Stellungnahme Drucksache 242267
  2. 242267-03 DA BBB-Dringlichkeitsantrag Regionalplanung, Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien hier: Abgabe einer Stellungnahme während der Offenlage
  3. 242267-04 ST Regionalplanung, Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien: Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG
  4. 242267-02 BBB-Antrag Stellungnahme der Stadt Bonn zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien Drucksachenfolge 242267
  5. 242267-05 ST BBB-Antrag Stellungnahme der Stadt Bonn zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien Drucksachenfolge 242267
  6. 242267-03 Regionalplanung, Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien: Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 9 Abs. 2 ROG i. v. m. § 13 LPlG

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
242267
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Regionalplanung, Sachlicher Teilplan Erneuerbare
Energien
hier: Information zum Sachstand
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
04.02.2025 Kenntnisnahme
Rat 13.02.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Wie in Mitteilungsvorlage DS 241323 dargestellt, befindet sich im
Regierungsbezirk Köln aktuell unter anderem der Sachliche Teilplan
Erneuerbare Energien in Erarbeitung.
Die Aufstellung eines entsprechenden Teilplans geht auf Vorgaben des Bundes
sowie des Landes in Folge des Wind-an-Land-Gesetzes (WaLG) zurück.
Zentraler Planinhalt ist die Festlegung sog. Windenergievorranggebiete im
Sinne einer Positivplanung inkl. Durchführung einer Umweltprüfung. Gemäß
Vorgabe des Landes sind Windenergievorranggebiete im Umfang von rund
16.000 ha zur Umsetzung des Flächenziels im Planungsbezirk
(Bezirksregierung Köln) festzulegen.
In seiner Sitzung am 20. Dezember 2024 hat der Regionalrat gem. § 19 Abs. 1
Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) das Verfahren zur
Aufstellung und öffentlichen Auslegung gem. § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG
des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien beschlossen (Vorgang RR
50/2024, Planentwurf Anlage 1).
Die Planunterlagen des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (STPEE)
umfassen
• Zeichnerische Festlegungen
• Textliche Festlegungen
• Erläuterungskarte
• Begründung
• Umweltprüfung.
Der STPEE beinhaltet neben der zeichnerischen Festlegung von
Vorranggebieten für die Windenergie und sog. Beschleunigungsgebieten für
diese, textliche Festlegungen betr. der Nutzung der Windenergie, Solarenergie
und von Biomasse.Seite 1 von 2
Seite 2
Die vom Regionalrat beschlossenen Planunterlagen werden voraussichtlich
vom 13. Januar bis 13. Februar 2025 öffentlich ausgelegt.
Die Verwaltung wird die Inhalte des Planentwurfs prüfen und für Bonn relevante
Themen herausarbeiten. Daraus abgeleitet erarbeitet die Verwaltung einen
Stellungnahmeentwurf, der dem Rat anschließend zum Beschluss vorgelegt
werden wird.
Um die engen Fristen für die Rückmeldung einhalten zu können, wird die
Stellungnahme allerdings vorab, vorbehaltlich des Beschlusses durch den Rat,
bei der Bezirksplanungsbehörde eingereicht werden müssen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de