242267-01 AA · Änderungsantrag
BBB-Antrag zu Regionalplanung, Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien hier: Abgabe einer Stellungnahme Drucksache 242267
Kerndaten
- Nummer
- 242267-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 22.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Heiderhof Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 242267-01 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 22.01.2025 BBB-Antrag zu Regionalplanung, Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien hier: Abgabe einer Stellungnahme Drucksache 242267 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.02.2025 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Mitteilungsvorlage 242267 - Regionalplanung, Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien - wird zum ordentlichen Beschlusspunkt erhoben. 2. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, zur öffentlichen Auslegung gem. § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben, die die mit dem aktuellen Planentwurf beabsichtigte Festlegung von Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen in Bonn-Heiderhof (Haselingsberg) ablehnt. Begründung Mit nachstehender Verlautbarung weist die Bezirksregierung Köln auf die Auslegung des Sachlichen Teilhabeplans Erneuerbare Energien hin. Sofern der Stadtrat, wie laut Mitteilungsvorlage vorgesehen, erst nachlaufend, dann aber eine andere als die von der Oberbürgermeisterin zur Einreichung beabsichtigte Stellungnahme abgibt, besteht die Gefahr, dass diese von der Bezirksregung als verfristet angesehen und unberücksichtigt bleibt. Die vorgeschlagene Beschlussfassung ist daher dringlich. Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner Sitzung am 20.12.2024 unter TOP 6 den Planentwurf zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln – kurz: Teilplan EE - zur öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage RR 50/2024). Wesentlicher Plangegenstand des Sachlichen Teilplans ErneuerbareSeite 1 von 3 Seite 2 Energien ist die Festlegung von Windenergiebereichen im gesamten Regierungsbezirk, die der Erfüllung der bundesgesetzlich und landesplanerisch vorgegebenen Flächenbeitragswerte für die Windenergie (vgl. WindBG und LEP NRW) Rechnung trägt. Neben der zeichnerischen Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie und der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten werden im Sachlichen Teilplan weitere textliche Vorgaben (d.h. raumordnerische Ziele und Grundsätze) für die Nutzung der Wind-, Solar- und Bioenergie festgelegt. Diese konkretisieren und ergänzen die landesplanerischen Vorgaben. Der Geltungsbereich des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien umfasst räumlich den gesamten Regierungsbezirk Köln. Gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 13 LPlG NRW wird der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit gegeben, zum Planentwurf Stellung zu nehmen. Die Unterlagen können in der Zeit vom 13. Januar 2025 bis einschließlich 13. Februar 2025 weiter unten unter dem Punkt „Downloads“ eingesehen und heruntergeladen werden. Der Download erfolgt als ZIP-Datei. Alternativ können auch einzelne Dokumente der Planunterlagen unter dem Link: https://membox.nrw.de/index.php/s/zduWWoGuDrlaS9x/authenticat e (Passwort: TPEE) heruntergeladen werden. Die Unterlagen liegen zudem während der oben genannten Auslegungsfrist bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4 in 50933 Köln (montags bis freitags 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr) zur Einsichtnahme durch jedermann aus. Es wird um telefonische Voranmeldung unter 0221/147-2038, 0221/147- 3575 oder 0221/147-3516 oder per E-Mail unter ErneuerbareEnergien@bezreg-koeln.nrw.de gebeten. Stellungnahmen zum Planentwurf können in der Zeit vom 13. Januar 2025 bis einschließlich 13. Februar 2025 abgegeben werden. Nach Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs.2 S.4 Nr.3 ROG). Eine Fristverlängerung kann daher grundsätzlich nicht gewährt werden. Stellungnahmen sollen elektronisch, insbesondere auf die folgende Art und Weise übermittelt werden (§13 LPlG NRW i.V.m. § 9 Abs. 2 ROG): 1. Elektronisch über das Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ unterSeite 2 von 3 Seite 3 dem folgenden Link: https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1010918 oder 2. Per E-Mail an das Postfach ErneuerbareEnergien@bezreg-koeln.nrw.de Bitte geben Sie dazu in der Betreffzeile Ihrer E-Mail möglichst nur die Kurzbezeichnung – Öff Teilplan EE – an. Dies erleichtert die technische Weiterverarbeitung erheblich. Es hat keine Auswirkung, wenn die vorstehende Bitte nicht beachtet wird. Alle fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden erfasst und ausgewertet. In begründeten Fällen können Stellungnahmen ausnahmsweise schriftlich auf die folgende Art und Weise vorgebracht werden: per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 50606 Köln; per Fax an 0221 147-2905 oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4, 50933 Köln. Stellungnahmen der öffentlichen Stellen sollen über das Portal „Beteiligung NRW“ erfolgen (§13 LPlG NRW). Für weitere Informationen und Hinweise für die Abgabe Ihrer Stellungnahme beachten Sie bitte den Bekanntmachungstext im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom 06.01.2025 https://www.bezreg-koeln.nrw.de/bekanntmachungen/aufstellung-des- sachlichen-teilplans-erneuerbare-energien-zum-regionalplan-koeln Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de