← zurück zu 242248

242248-03 AA · Änderungsantrag

FDP-Änderungsantrag: Beschlüsse zu den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorplanung des ZOB Antrag zur Vorlage 242248

Nummer
242248-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
02.04.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Poppelsdorfer Allee Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Maximilianstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Gangolfstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Wesselstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Kaiserplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Hauptausschusses 29.04.2025 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 08.05.2025 Entscheidung federführend
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.04.2025 Empfehlung
  5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 242248 Beschlüsse zu den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorplanung des ZOB

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.258 Zeichen)
Änderungsantrag
öffentlich
242248-03 AA
Antragsteller/in:
Werner Hümmrich
Achim Schröder
Frank Herboth
Frank Thomas
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
FDP-Änderungsantrag: Beschlüsse zu den
Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur
Vorplanung des ZOB
Antrag zur Vorlage 242248
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.04.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Empfehlung
Hauptausschuss 29.04.2025 Empfehlung
Rat 08.05.2025 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltungsvorlage wird zunächst nicht beschlossen, sondern unter
Berücksichtigung folgender Maßgaben überarbeitet:
1.
1. Nahverkehrsplan der Stadt Bonn und die Planungen für den ZOB sind
aufeinander abzustimmen.
2. Zukünftige Mehrverkehre müssen im ZOB real abbildbar sein. Hierzu ist
Einvernehmen zwischen Verwaltung und SWB herzustellen.
3. Der ZOB ist vom Fußgänger her zu denken und zu planen. Die
vorliegende ZOB-Planung wird vom Radverkehr dominiert. Der Zugang
zur Innenstadt darf nicht von einem Radweg behindert werden.
4. Für den Zugang zum/vom Untergeschoss wird eine möglichst
barrierearme Rampe angelegt. Diese kann auch zu Lasten des
geplanten Fahrradtiefgarage umgesetzt werden.
5. Der Wetterschutz, insbesondere die Wartehallen an den Bussteigen zur
Maximilianstraße, wird so überplant, dass sie tatsächlich gegen Regen,
Sturm und Sonne schützen.
6. Ferner wird geprüft, ob eine grundsätzliche Überplanung des ZOB mit
Errichtung eines mehrstöckigen Gebäudes hinsichtlich der
Anforderungen des Nahverkehrsplans – unter Berücksichtigung der
nachfolgenden Punkte – erfolgen soll:
· Fußverkehr und restlicher Verkehr werden über eigene
Ebenen getrennt, flächenmäßige Maximierung der EbenenSeite 1 von 2
Seite 2
· Die Fußverkehrsebene hat Rampen/Rolltreppen/Aufzüge zu
Gangolfstraße, Wesselstraße, Kaiserplatz, DB und ggf. eine
die Gleise querende Röhre zur Poppelsdorfer Allee
· Von der Fußgängerebene führen Treppen/Rolltreppen zu den
Bussteigen
· Sinnvolle Wegebeziehungen, z.B. zum Hauptbahnhof,
werden erschlossen
· Trennung von Szene und Fußgängern
· Fußgänger sind nicht mehr auf Unterführung Poppelsdorfer
Allee angewiesen
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 11:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de