242248-03 AA · Änderungsantrag
FDP-Änderungsantrag: Beschlüsse zu den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorplanung des ZOB Antrag zur Vorlage 242248
Kerndaten
- Nummer
- 242248-03 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 02.04.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Poppelsdorfer Allee Hauptort
- Maximilianstraße
- Gangolfstraße
- Wesselstraße
- Kaiserplatz
- Hauptbahnhof
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 242248-03 AA Antragsteller/in: Werner Hümmrich Achim Schröder Frank Herboth Frank Thomas FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn FDP-Änderungsantrag: Beschlüsse zu den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorplanung des ZOB Antrag zur Vorlage 242248 Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.04.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Empfehlung Hauptausschuss 29.04.2025 Empfehlung Rat 08.05.2025 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltungsvorlage wird zunächst nicht beschlossen, sondern unter Berücksichtigung folgender Maßgaben überarbeitet: 1. 1. Nahverkehrsplan der Stadt Bonn und die Planungen für den ZOB sind aufeinander abzustimmen. 2. Zukünftige Mehrverkehre müssen im ZOB real abbildbar sein. Hierzu ist Einvernehmen zwischen Verwaltung und SWB herzustellen. 3. Der ZOB ist vom Fußgänger her zu denken und zu planen. Die vorliegende ZOB-Planung wird vom Radverkehr dominiert. Der Zugang zur Innenstadt darf nicht von einem Radweg behindert werden. 4. Für den Zugang zum/vom Untergeschoss wird eine möglichst barrierearme Rampe angelegt. Diese kann auch zu Lasten des geplanten Fahrradtiefgarage umgesetzt werden. 5. Der Wetterschutz, insbesondere die Wartehallen an den Bussteigen zur Maximilianstraße, wird so überplant, dass sie tatsächlich gegen Regen, Sturm und Sonne schützen. 6. Ferner wird geprüft, ob eine grundsätzliche Überplanung des ZOB mit Errichtung eines mehrstöckigen Gebäudes hinsichtlich der Anforderungen des Nahverkehrsplans – unter Berücksichtigung der nachfolgenden Punkte – erfolgen soll: · Fußverkehr und restlicher Verkehr werden über eigene Ebenen getrennt, flächenmäßige Maximierung der EbenenSeite 1 von 2 Seite 2 · Die Fußverkehrsebene hat Rampen/Rolltreppen/Aufzüge zu Gangolfstraße, Wesselstraße, Kaiserplatz, DB und ggf. eine die Gleise querende Röhre zur Poppelsdorfer Allee · Von der Fußgängerebene führen Treppen/Rolltreppen zu den Bussteigen · Sinnvolle Wegebeziehungen, z.B. zum Hauptbahnhof, werden erschlossen · Trennung von Szene und Fußgängern · Fußgänger sind nicht mehr auf Unterführung Poppelsdorfer Allee angewiesen Begründung Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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