242237-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Festlegung der Redezeit im Integrationsrat – Stellungnahme zur Maßgabe des Integrationsrates vom 28.01.2025
Kerndaten
- Nummer
- 242237-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242237-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 05 Amt für Integration und Vielfalt Dezernat: Dez. OB Festlegung der Redezeit im Integrationsrat – Stellungnahme zur Maßgabe des Integrationsrates vom 28.01.2025 Beratungsfolge Integrationsrat 25.02.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Integrationsrat der Stadt Bonn hat die Beschlussvorlage DS 242237 „Fest- legung der Redezeit im Integrationsrat“ in seiner Sitzung am 28.01.2025 mit der Maßgabe vertagt, dass die Hintergründe der Vorlage hinsichtlich der Begrün- dung wie vom Geschäftsführer des Integrationsrates in der Sitzung mündlich vorgetragen, schriftlich erläutert werden sollen. Die Stellungnahme lautet: An die Verwaltung wurde über Mitglieder des Integrationsrates der Wunsch herangetragen, eine Festlegung der Redezeit im Integrationsrat herbeizu- führen. Dies muss auf den Integrationsrat abgestimmt und von ihm im Rahmen seiner Selbstorganisationshoheit entsprechend beschlossen werden. Die Straf- fung der Debatte im Sinne der Gleichbehandlung aller Mitglieder des Integrati- onsrates muss gewährleistet und der geordnete Ablauf der Sitzung sicherge- stellt werden. Diesem Wunsch kommt die Verwaltung hiermit nach. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur Festsetzung der Rede- zeit im Integrationsrat orientiert sich in ihrer Form an der Redezeitbeschrän- kung im Rat der Stadt Bonn. Dort ist die Redezeit ebenso durch einen Gre- mienbeschluss festgelegt (siehe DS 1413103NV5). Hinzu kommt, dass die Redezeitbegrenzung in vielen Integrationsräten in NRW z.B. Aachen, Bergisch Gladbach, Brühl, Euskirchen, Gladbeck, Hattingen, Hürth, Köln, Mönchenglad- bach, Münster, Ratingen, Reutlingen, Solingen, Velbert und Wuppertal gängige Praxis ist. Je nach Integrationsrat variiert dort die Redezeit zu jedem Tagesord- nungspunkt zwischen 3 und 10 Minuten pro Redebeitrag. Die Anzahl der Redebeiträge zur Sache ist in den Sitzungen des Integrationsra- tes der Stadt Bonn gemäß § 12 Abs. 5 der Geschäftsordnung bereits auf max. drei pro Tagesordnungspunkt beschränkt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de