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242237 · Beschlussvorlage

Festlegung der Redezeit im Integrationsrat

Nummer
242237
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.12.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 25.02.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 56,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 242237-02 GfB-Antrag: Aufhebung des Beschlusses (Drucks-Nr.:242237) vom 25.02.2025 und die Streichung §12 Abs.4 der GeschO
  2. 242237-01 ST Festlegung der Redezeit im Integrationsrat – Stellungnahme zur Maßgabe des Integrationsrates vom 28.01.2025

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Beschlussvorlage
öffentlich
242237
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
Festlegung der Redezeit im Integrationsrat
Beratungsfolge
Integrationsrat 28.01.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Ab der kommenden Sitzung des Integrationsrates beträgt die Redezeit zu je-
dem Tagesordnungspunkt in Sitzungen des Integrationsrates höchstens 5 Mi-
nuten pro Redebeitrag. Sie kann durch Beschluss des Integrationsrates verlän-
gert oder verkürzt werden.
Begründung
Im Integrationsrat der Stadt Bonn gilt bisher keine Beschränkung für die Rede-
zeit. Eine Redezeitbegrenzung obliegt nach §12 Abs. 4 der Geschäftsordnung
dem Integrationsrat selbst und ist per Beschlussvorlage im Rahmen seiner
Selbstorganisationshoheit entsprechend zu regeln. Dadurch soll der geordnete
Ablauf der Sitzung sichergestellt und die Gleichbehandlung aller Mitglieder ge-
währleistet werden.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 19:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de