242237 · Beschlussvorlage
Festlegung der Redezeit im Integrationsrat
Kerndaten
- Nummer
- 242237
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.12.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (940 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 242237 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 05 Amt für Integration und Vielfalt Dezernat: Dez. OB Festlegung der Redezeit im Integrationsrat Beratungsfolge Integrationsrat 28.01.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Ab der kommenden Sitzung des Integrationsrates beträgt die Redezeit zu je- dem Tagesordnungspunkt in Sitzungen des Integrationsrates höchstens 5 Mi- nuten pro Redebeitrag. Sie kann durch Beschluss des Integrationsrates verlän- gert oder verkürzt werden. Begründung Im Integrationsrat der Stadt Bonn gilt bisher keine Beschränkung für die Rede- zeit. Eine Redezeitbegrenzung obliegt nach §12 Abs. 4 der Geschäftsordnung dem Integrationsrat selbst und ist per Beschlussvorlage im Rahmen seiner Selbstorganisationshoheit entsprechend zu regeln. Dadurch soll der geordnete Ablauf der Sitzung sichergestellt und die Gleichbehandlung aller Mitglieder ge- währleistet werden. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de