242190-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung eines absoluten Halteverbotes im Bereich An der Rheindorfer Burg
Kerndaten
- Nummer
- 242190-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- An der Rheindorfer Burg Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242190-01 ST Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Einrichtung eines absoluten Halteverbotes im Bereich An der Rheindorfer Burg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Das Parken vor Grundstückseingängen ist nicht grundsätzlich unzulässig, weswegen dem Antrag zur Einrichtung eines absoluten Halteverbotes nicht entsprochen werden kann. Zur Vermeidung von behinderndem Parken wäre es in diesem Fall angemessen eine Erlaubnis zum Aufstellen von Blumenkübeln zu erteilen, sofern der Antragsteller dies möchte. Dem Antragsteller wurde diese Möglichkeit bereits im Juni 2024 mitgeteilt. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgebli- chen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirks- vertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürge- ranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de