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242190 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Einrichtung eines absoluten Halteverbotes im Bereich An der Rheindorfer Burg

Nummer
242190
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
04.12.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • An der Rheindorfer Burg Straße· Auerberg, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 04.12.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.04.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 287,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 242190-01 ST Bürgerantrag: Einrichtung eines absoluten Halteverbotes im Bereich An der Rheindorfer Burg

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Text anzeigen (2.609 Zeichen)
Anregungen und Beschwerden
öffentlich
242190
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
30.11.2024
Bürgerantrag: Einrichtung eines absoluten
Halteverbotes im Bereich An der Rheindorfer Burg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Des Weiteren beantrage ich hiermit nunmehr förmlich die Einrichtung eines
absoluten Halteverbotes vor unserem Grundstück bzw. zumindest vor unserem
Hauseingangsbereich. Zudem beantrage ich eine entsprechende Markierung
des Eingangsbereiches auf der öffentlichen Fläche vor unserem Grundstück.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2
Von:
Gesendet: Samstag, 30. November 2024 13:10
An: Dörner, Katja (Dez_OB) <katja.doerner@bonn.de>;
Cc:
Betreff: Fwd: Ihr Zeichen: Parken an der Rheindorfer Burg, 544/2024
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Dörner,
sehr geehrter
den erneuten Besuch durch Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes am heutigen Tag nehme ich
zum Anlass, Sie an meine E-Mail vom 22. Juli 2024 zum o.g. Vorgang zu erinnern. Diese
enthält noch offene Fragestellungen, mit denen ich mich bereits am 8. März und 7. April 2024
an Sie gewandt habe. Wir fühlen uns mit der Parksituation vor unserer Haustüre sehr allein
gelassen und würden uns freuen, wenn unser Anliegen nunmehr mit dem entsprechenden
Nachdruck bearbeitet werden könnte.
Unserer ursprünglichen Bitte um Prüfung, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um
die momentane Situation zu verbessern, wurde leider noch nicht aufgegriffen. Stattdessen
haben wir wiederholt Besuch vom Ordnungsdienst bekommen, das augenscheinlich von
irgendjemand angerufen worden ist, weil wir zwischenzeitlich mittels Blumentöpfen selbst
Vorsorge treffen mussten, einen Zugang zu unserem Haus sicherzustellen. In diesem
Zusammenhang haben wir jedes Mal auf die Gesamtsituation in der Straße hingewiesen, die
aber von den zuständigen Mitarbeitenden weder überblickt noch eingeschätzt werden kann.
Aus diesem Grund bitte ich Sie eindringlich, sich unseres Anliegens anzunehmen.
Des Weiteren beantrage ich hiermit nunmehr förmlich die Einrichtung eines absoluten
Halteverbotes vor unserem Grundstück bzw. zumindest vor unserem Hauseingangsbereich.
Zudem beantrage ich eine entsprechende Markierung des Eingangsbereiches auf der
öffentlichen Fläche vor unserem Grundstück.
Für Ihre Rückmeldung bedanke ich mich im Voraus.
Mit besten GrüßenSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de