242178-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
ZukunftsBundRegion (ZBR) als Projektidee im Rahmen eines Bundesförderaufrufs „Förderung Strategischer Raumentwicklungskonzepte (RegioStrat)“ hier: Beschluss über die Mitwirkung und Mittelbereitstellung
Kerndaten
- Nummer
- 242178-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.12.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.674 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242178-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III ZukunftsBundRegion (ZBR) als Projektidee im Rahmen eines Bundesförderaufrufs „Förderung Strategischer Raumentwicklungskonzepte (RegioStrat)“ hier: Beschluss über die Mitwirkung und Mittelbereitstellung Beratungsfolge Rat 12.12.2024 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung: Zu den Punkten des Änderungsantrags der Fraktion BBB DS-Nr. 242178-01 AA nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Antragsgegenstand Eine Deckung des Eigenanteils der Stadt Bonn in Höhe von 56.250 Euro durch „Nachmeldung“ erfolgt nicht. Die Oberbürgermeisterin legt zur Beschlussfassung einen konkreten und bilanzneutralen Deckungsvorschlag durch tatsächliche Einsparung vor. Stellungnahme der Verwaltung Eine Nachmeldung dieser Fördermaßnahme zum Doppelhaushalt 2025/26 und zur mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2027 und 2028 nach dem Bruttoprinzip in Einnahme und Ausgabe ist auf jeden Fall erforderlich, sofern das Projekt durchgeführt werden soll. Die Einstellung der benötigten Mittel einschließlich des Eigenanteils in den Haushalt ist grundsätzliche Voraussetzung für die Erlangung von Fördermitteln, so auch hier. Dies ist unabhängig von der Frage, ob für die Deckung des Eigenanteils eine Erhöhung des verfügbaren Budgets bei der zur Finanzierung benannten Finanzstelle gewährt wird. Ist eine solche aus Konsolidierungsgründen nicht möglich, stehen entsprechend weniger Mittel für andere Vorhaben der Stadtentwicklungsplanung zur Verfügung. 2. Antragsgegenstand Die Oberbürgermeisterin legt ebenfalls zur Beschlussfassung dar, welche Stelle des Stellenplans genau zu 25 % von welchen bislang zuSeite 1 von 2 Seite 2 erledigenden Aufgaben für die Koordination freigestellt und mit welchem Personal im Falle einer Bewilligung das Projekt bis 2028 durchgeführt werden soll. Stellungnahme der Verwaltung Mit der Übernahme der Koordinationstätigkeiten ist beabsichtigt, eine Mitarbeitende der Abteilung Stadtentwicklung & regionale Zusammenarbeit zu beauftragen. Hier erfolgt bereits heute die federführende inhaltliche Bearbeitung der Tätigkeiten im Kontext der formellen und informellen Regionalplanung und regionalen Zusammenarbeit, so dass ein Teil der Koordinationstätigkeiten im Rahmen des beschriebenen Projektes Aufgaben sind, die bereits heute Bearbeitung erfahren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, durch Aufgabenreorganisation die Erfüllung der bestehenden Aufgaben auch weiterhin sicher zu stellen. Für die operative Durchführung werden mit den Fördermitteln entsprechende Dienstleistungsaufträge vergeben. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de