242178 · Beschlussvorlage
ZukunftsBundRegion (ZBR) als Projektidee im Rahmen eines Bundesförderaufrufs „Förderung Strategischer Raumentwicklungskonzepte (RegioStrat)“ hier: Beschluss über die Mitwirkung und Mittelbereitstellung
Kerndaten
- Nummer
- 242178
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.12.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 242178 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III ZukunftsBundRegion (ZBR) als Projektidee im Rahmen eines Bundesförderaufrufs „Förderung Strategischer Raumentwicklungskonzepte (RegioStrat)“ hier: Beschluss über die Mitwirkung und Mittelbereitstellung Beratungsfolge Rat 12.12.2024 Entscheidung Begründung der Eilbedürftigkeit: Obligatorischer Bestandteil eines Förderantrags im Rahmen des Bundesförderprogramms „Förderung Strategischer Regionalentwicklungskonzepte (RegioStrat)“ ist ein Ratsbeschluss der Antragstellerin betr. der Mitwirkung und der Bereitstellung der finanziellen und personellen Ressourcen zur Projektrealisierung. Dieser soll vorliegend – für den Fall der Veröffentlichung des Förderaufrufs durch den Fördergeber und damit der Möglichkeit einer Antragstellung – vorbereitend eingeholt werden. Nach Aussagen des Fördergebers ist für das Verfahren eine Einreichungsfrist bis Mitte Januar 2025 vorgesehen. Die Zustimmung des Rats muss somit zwingend in der Ratssitzung am 12.12.2024 erfolgen. Sollte der Rat am 12.12.2024 nicht erreicht werden können, entgehen der Stadt Bonn bzw. der Region Fördermittel in Höhe von ca. 573.750 Euro. Zusätzlich könnte eine Nicht-Beteiligung der Stadt Bonn Nachteile in den weiteren Gesprächen mit den regionalen Partnern und dem Bund über die Zukunft als Region mit besonderen Funktionen im Rahmen einer Aufgabenverteilung zwischen der ehemaligen und der aktuellen Bundeshauptstadtregion mit sich bringen. Beschlussvorschlag Der Rat I. erklärt die Bereitschaft der Bundesstadt Bonn zur Mitwirkung an einem Bundesförderprogramm „Förderung Strategischer Regionalentwicklungskonzepte (RegioStrat)“ mit der regionalen Projektidee „ZukunftsBundRegion (ZBR)“ und zur Übernahme der Federführung der Antragstellung unter der Voraussetzung der Mitwirkungs- und Mittelbereitstellungsbereitschaft der Verbundpartner*innen Rhein-Sieg- Kreis, Kreis Ahrweiler, Landkreis Neuwied.Seite 1 von 6 Seite 2 II. beschließt vorbehaltlich der Mitwirkungs- und Mittelbereitstellungsbeschlüsse der Verbundpartner*innen Rhein-Sieg- Kreis, Landkreis Ahrweiler und Landkreis Neuwied sowie einer Bewilligung durch den Fördermittelgeber die Einstellung der Sach- und Personalkosten in Höhe von insgesamt 630.000 € in den Haushalt für die Jahre 2025 bis 2028 und stimmt in diesem Rahmen der Bereitstellung des von der Bundesstadt Bonn anteilig zu leistenden Eigenanteils in Höhe von maximal 56.250 € und dem hierzu in der Begründung dargestellten Deckungsvorschlag zu. III. beauftragt die Verwaltung, über die Projektergebnisse zu gegebener Zeit zu berichten. Begründung Begründung (1) Hintergrund Förderprogramm des Bundes zur „Förderung Strategischer Regionalentwicklungskonzepte (RegioStrat)“ Die Veröffentlichung eines Förderaufrufs zur Förderung Strategischer Regionalentwicklungskonzepte (RegioStrat) ist durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) für Ende 2024 angekündigt. Im Rahmen der hiermit ausgeschriebenen Förderung sollen Regionen Unterstützung dabei finden, regionale Entwicklungskonzepte zu erstellen, die sich mit den aktuellen raumwirksamen Veränderungsprozessen (bspw. Klimaanpassung, Strukturwandel, Migration) auseinandersetzen und Entwicklungsmaßnahmen definieren, um die Wirtschaftskraft und Lebensqualität vor Ort zu erhalten und zu stärken. Als zweites politisches Zentrum und Regierungssitz der Bundesrepublik sowie als internationaler Behördenstandort steht die Bundesstadt Bonn gemeinsam mit den angrenzenden Kreisen (Rhein-Sieg-Kreis, Neuwied, Ahrweiler) zur Gewährleistung ihrer Funktion vor der besonderen Aufgabe, leistungs- und tragfähige Siedlungs- und Mobilitätsstrukturen zu sichern und auszubauen. Diese Situation erhielt zurückliegend in den Verhandlungen zur Zusatzvereinbarung des Berlin/Bonn-Gesetzes besondere Beachtung. (2) Projektidee ZukunftsBundRegion (ZBR) Dies aufgreifend hat die Bundesstadt Bonn gemeinsam mit den benannten Kreisen (Verbundpartner*innen) das Projekt „ZukunftsBundRegion (ZBR)“ zur Beantragung als Gemeinschaftsprojekt im o.g. Förderkontext konzipiert. In der Umsetzung des Projektes wird die Chance gesehen, in einem strukturierten Prozess agile Governance-Strukturen und inhaltliche Grundlagen für die dauerhafte, kooperative Entwicklung der Region als Bundesregion zu schaffen. Im Zeitraum der Projektbearbeitung (3 Jahre Projektlaufzeit, voraussichtlich zwischen Mitte 2025 bis Mitte 2028) soll im Ergebnis einSeite 2 von 6 Seite 3 umsetzungsfokussiertes räumlich-funktionales Konzept im Sinne eines strategischen regionalen Entwicklungskonzepts erarbeitet werden. Inhaltlicher Fokus liegt auf der Sicherung und Schaffung von Wohn- und Gewerberaum in Wechselwirkung zur verkehrlichen Infrastruktur als zentraler regionalspezifischer Herausforderung. Hiermit wird aufgezeigt, wo (Standorte), wodurch (Instrumente) und wie (Strukturen & Prozesse) die Region die bestehenden quantitativen und qualitativen Anforderungen in den kommenden 10 bis 15 Jahren lösen möchte, um so die Wirtschaftskraft und Lebensqualität vor Ort zu sichern. Im Kern verfolgt die Region das Ziel, Vereinbarungen darüber zu treffen, wie sie sich – auch als Ergebnis regionaler Arbeitsteilung – als nachhaltiger, leistungsfähiger Lebens- und Arbeitsraum, zweitem politischen Zentrum der Bundesrepublik und Standort internationaler Organisationen weiterentwickeln möchte. Eine schematische Darstellung des vorgesehenen Projektablaufs findet sich in der Anlage. Die Bearbeitung des Projektes erfolgt in interdisziplinären, regionalen Arbeitsgremien, in denen alle maßgeblichen Partner*innen und Akteur*innen der Region vertreten sind, um eine langfristige Tragfähigkeit und Umsetzbarkeit des Konzeptes sicher zu stellen. Es ist beabsichtigt, dass die Verbundpartner*innen zur Regelung über die Rechte und Pflichten, die Strukturen der Zusammenarbeit sowie die Finanzierung des Projektes nach einer positiven Zuwendungsentscheidung eine Kooperationsvereinbarung schließen. Die Rolle der Vorhabenträgerin und damit Antragstellerin wird der Bundesstadt Bonn übertragen. Darüber hinaus besteht die Absicht die für die Raumordnung zuständigen Ministerien der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie die entsprechenden Regionalplanungsbehörden als Netzwerkpartner*innen einzubinden. Erste Gespräche mit diesen signalisierten Mitwirkungsbereitschaft. (3) Projektkosten Bearbeitung Projekt ZukunftsBundRegion (ZBR) Zur Gesamtkoordination des Projektes ZukunftsBundRegion (ZBR) bedarf es der Bereitstellung von 0,25 VZÄ, dessen Finanzierung Teil der zur Förderung beantragten Projektkosten ist. Zur konzeptionellen Erarbeitung, dem Verfahrensmanagement sowie der Beratung zur Entwicklung von Governancestrukturen ist vorgesehen, externe Dienstleister zu beauftragen. Zur Bearbeitung des beschriebenen Projektes sind Kosten i.H.v. rund 630.000 € (brutto) inkl. Nebenkosten über eine Projektlaufzeit von drei Jahren kalkuliert, von denen bei der Bundesstadt Bonn nach Abzug der unten dargestellten Einnahmen lediglich Kosten von 18.750 € / Jahr verbleiben. Diese gliedern sich in folgende Kostenbausteine: • Gesamtkoordination (insbes. Personalkosten f. Gesamtkoordination) 90.000 € • Beauftragung Verfahrensmanagement 164.000 € (brutto) • Beauftragung konzeptionelle Erarbeitung 188.000 € (brutto) • Beauftragung Organisationsentwicklung 188.000 € (brutto) Die Kosten der Projektbearbeitung werden bis zu einer Höhe von 450.000 €Seite 3 von 6 Seite 4 (brutto) mit einem Anteil von 90% gefördert. Ein Kostenanteil von 10 % (hier 45.000 € (brutto)) ist durch die Verbundpartner*innen selbst zu finanzieren, ebenso die über die maximale Fördersumme hinausgehenden Kosten in Höhe von 180.000 €. Diese durch die Verbundpartner*innen zu tragenden Kosten in Höhe von 225.000 € werden zu gleichen Teilen zwischen den Verbundpartner*innen aufgeteilt und von diesen getragen. Da die Bundesstadt Bonn stellvertretend für alle Verbundpartner als Antragstellerin beim Bund agiert, sind die gesamten Projektmittel im Budget des Amtes 61 zu veranschlagen und stehen bei 1.09.01 zur Verfügung. Um im Zuschlagsfall unmittelbar in die Projektarbeit starten zu können sowie vor dem Hintergrund des geringen Stundenumfangs, soll für die Übernahme der Aufgaben der Gesamtkoordination ein*e bereits bei 61-1 beschäftigte*r Mitarbeiter*in zu Teilen (0,25 VZÄ) von den normalen Aufgaben freigestellt werden. Der hierauf entfallende Teil der Personalkosten ist, wie bei der Beschreibung der Kostenbausteine dargelegt, Teil der zuwendungsfähigen Ausgaben. (4) Bearbeitungsstand | nächste Schritte Nach Aussagen des Fördergebers ist das Verfahren der Antragstellung zur „Förderung Strategischer Regionalentwicklungskonzepte (RegioStrat)“ einstufig und wird nach erwarteter Veröffentlichung des Förderaufrufs voraussichtlich eine Einreichungsfrist bis Mitte Januar 2025 haben. Die abschließende Ausarbeitung des Projektantrags erfolgt aktuell, ebenso die Einholung der Mitwirkungs- und Mittelbereitstellungsbeschlüsse der zuständigen Gremien der Verbundpartner*innen Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Ahrweiler, Landkreis Neuwied. Der Förderantrag wird – findet das Projekt entsprechende Zustimmung – fristgerecht Mitte Januar 2025 eingereicht. Im Frühjahr 2025 sollen die Förderanträge abschließend beschieden sein. Erhält die Bundesstadt Bonn gemeinsam mit ihren Verbundpartner*innen für die Projektidee „ZukunftsBundRegion (ZBR)“ keinen Förderzuschlag, so wird das Projekt nicht umgesetzt. (5) Zur Beschlussempfehlung Obligatorischer Bestandteil eines Förderantrags ist ein Ratsbeschluss der Antragstellerin betr. der Mitwirkung und der Bereitstellung der finanziellen und personellen Ressourcen zur Projektrealisierung. Dieser soll vorliegend – für den Fall der Veröffentlichung des Förderaufrufs durch den Fördergeber und damit der Möglichkeit einer Antragstellung – vorbereitend eingeholt werden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt ProduktbezeichnungSeite 4 von 6 Seite 5 1.09.01 Räumliche Planung 1.09.01.0 1 Regional-, Landes- und Raumordnungsplanung, Flächennutzungsplan, Landschaftspläne Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 553.116 € 2025: 12.526 € 2026: 25.804 € 2027: 25.578 € 2028: 13.688 € 161000901, 72.1000 161000901, 70.1000 2025 - 2028 553.116 € 2025: 12.526 € 2026: 25.804 € 2027: 26.578 € 2028: 13.688 € Nachmeldung Einzahlungen / Erträge 573.750,00 € 161000901, 61.1000 2025 - 2028 573.750,00 Nachmeldung Haushaltsbelastung insgesamt, aufgeteilt auf 3 Jahre Projektlaufzeit 56.250,00 € Anlage/n 1 20241123_ZBR_BeschlussvorlageRat_Anlage (öffentlich)Seite 5 von 6 Anlage Vorlage ZBR Bundesstadt Bonn | Projektteam ZukunftsBundRegion (ZBR) (Entwurf Stand 08.11.2024) ZUKUNFTSBUNDREGION Skizze Projektaufbau und -ablauf des Projekts DIALOG ZUKUNFT(S)BUNDREGION Erarbeitungsdialoge mit Akteur*innen aus der Region und dem Bund | projektbegleitende Kommunikation in den Raum NACHHALTIGKEITSZERTIFIZIERUNG ZUKUNFT(S)BUNDREGION erarbeitungsbegleitende (Weiter-)Entwicklung eines regionalen Zertifizierungsinstrumentariums | Anwendungserprobung I. BUNDREGIONJETZT - AUSGANGSSITUATION Raum heute − Planungen, Eignun- gen, Handlungserfor- dernisse, − funktionale und qua- litative Anforderun- gen − bestehende Zielset- zungen Instrumente zur Ge- stalt des Raums − raumgestaltende In- strumente − instrumentelle Anfor- derungen Strukturen zum Ma- nagement des Raums − Akteur*innenstruktu- ren & -organisationen − strukturelle Anforde- rungen II. BUNDREGIONZIEL - ZIELSETZUNG Raumziele − programmatische Zielsetzungen − (teil-)räumliche Ziel- setzungen Instrumentelle Ziele − Zielsetzungen zur re- gionalen Gestaltung Governance Ziele − Zielsetzungen zum regionalen Manage- ment III. ZUKUNFTSBUNDREGION - KONZEPT Raumkonzept − Bild der Zukunfts- BundRegion − Handlungsfelder − Kennzahlen ZukunftsInstrumente − ZukunftsBundRegion Instrumente − Kennzahlen ZukunftsGovernance − Governance Struktu- ren − Kennzahlen IV. BUNDREGIONMACHEN - ARBEITSPROGRAMM Maßnahmen − Sofortmaßnahmen − Maßnahmen − Monitoringkonzept Umsetzungs- instrumente − Gesamtkonzept − Einzelmaßnahmen − Baupotenzialregister − Monitoringkonzept Vorbereitung Governance − Entwurf Implementa- tionsprozess − Schnittstellen − Monitoringkonzept V. BUNDREGIONPASSIEREN – UMSETZUNG, ERPROBUNG, EVALUATION Umsetzung (-svorbe- reitung) Maßnahmen − Sofortmaßnahmen − Maßnahmenplanung − Fördermittelakquise − Evaluation & Fort- schreibung Maßnah- menplan Erarbeitung Instrumente − Entwicklung − Erprobung − Evaluation − Anpassung Implementation Governance − Entwicklung − Erprobung − Evaluation − AnpassungSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de