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242178 · Beschlussvorlage

ZukunftsBundRegion (ZBR) als Projektidee im Rahmen eines Bundesförderaufrufs „Förderung Strategischer Raumentwicklungskonzepte (RegioStrat)“ hier: Beschluss über die Mitwirkung und Mittelbereitstellung

Nummer
242178
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.12.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2024 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 242178-01 AA BBB-Änderungsantrag: ZukunftsBundRegion (ZBR) als Projektidee im Rahmen eines Bundesförderaufrufs „Förderung Strategischer Raumentwicklungskonzepte (RegioStrat)“ hier: Beschluss über die Mitwirkung und Mittelbereitstellung
  2. 242178-02 ST ZukunftsBundRegion (ZBR) als Projektidee im Rahmen eines Bundesförderaufrufs „Förderung Strategischer Raumentwicklungskonzepte (RegioStrat)“ hier: Beschluss über die Mitwirkung und Mittelbereitstellung

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Beschlussvorlage
öffentlich
242178
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
ZukunftsBundRegion (ZBR)
als Projektidee im Rahmen eines
Bundesförderaufrufs „Förderung Strategischer
Raumentwicklungskonzepte (RegioStrat)“
hier: Beschluss über die Mitwirkung und
Mittelbereitstellung
Beratungsfolge
Rat 12.12.2024 Entscheidung
Begründung der Eilbedürftigkeit:
Obligatorischer Bestandteil eines Förderantrags im Rahmen des
Bundesförderprogramms „Förderung Strategischer
Regionalentwicklungskonzepte (RegioStrat)“ ist ein Ratsbeschluss der
Antragstellerin betr. der Mitwirkung und der Bereitstellung der finanziellen und
personellen Ressourcen zur Projektrealisierung. Dieser soll vorliegend – für
den Fall der Veröffentlichung des Förderaufrufs durch den Fördergeber und
damit der Möglichkeit einer Antragstellung – vorbereitend eingeholt werden.
Nach Aussagen des Fördergebers ist für das Verfahren eine Einreichungsfrist
bis Mitte Januar 2025 vorgesehen. Die Zustimmung des Rats muss somit
zwingend in der Ratssitzung am 12.12.2024 erfolgen.
Sollte der Rat am 12.12.2024 nicht erreicht werden können, entgehen
der Stadt Bonn bzw. der Region Fördermittel in Höhe von ca. 573.750
Euro. Zusätzlich könnte eine Nicht-Beteiligung der Stadt Bonn Nachteile
in den weiteren Gesprächen mit den regionalen Partnern und dem Bund
über die Zukunft als Region mit besonderen Funktionen im Rahmen
einer Aufgabenverteilung zwischen der ehemaligen und der aktuellen
Bundeshauptstadtregion mit sich bringen.
Beschlussvorschlag
Der Rat
I. erklärt die Bereitschaft der Bundesstadt Bonn zur Mitwirkung an einem
Bundesförderprogramm „Förderung Strategischer
Regionalentwicklungskonzepte (RegioStrat)“ mit der regionalen Projektidee
„ZukunftsBundRegion (ZBR)“ und zur Übernahme der Federführung der
Antragstellung unter der Voraussetzung der Mitwirkungs- und
Mittelbereitstellungsbereitschaft der Verbundpartner*innen Rhein-Sieg-
Kreis, Kreis Ahrweiler, Landkreis Neuwied.Seite 1 von 6
Seite 2
II. beschließt vorbehaltlich der Mitwirkungs- und
Mittelbereitstellungsbeschlüsse der Verbundpartner*innen Rhein-Sieg-
Kreis, Landkreis Ahrweiler und Landkreis Neuwied sowie einer Bewilligung
durch den Fördermittelgeber die Einstellung der Sach- und Personalkosten
in Höhe von insgesamt 630.000 € in den Haushalt für die Jahre 2025 bis
2028 und stimmt in diesem Rahmen der Bereitstellung des von der
Bundesstadt Bonn anteilig zu leistenden Eigenanteils in Höhe von maximal
56.250 € und dem hierzu in der Begründung dargestellten
Deckungsvorschlag zu.
III. beauftragt die Verwaltung, über die Projektergebnisse zu gegebener Zeit zu
berichten.
Begründung
Begründung
(1) Hintergrund Förderprogramm des Bundes zur „Förderung
Strategischer Regionalentwicklungskonzepte (RegioStrat)“
Die Veröffentlichung eines Förderaufrufs zur Förderung Strategischer
Regionalentwicklungskonzepte (RegioStrat) ist durch das Bundesministerium
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gemeinsam mit dem
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) für Ende 2024
angekündigt. Im Rahmen der hiermit ausgeschriebenen Förderung sollen
Regionen Unterstützung dabei finden, regionale Entwicklungskonzepte zu
erstellen, die sich mit den aktuellen raumwirksamen Veränderungsprozessen
(bspw. Klimaanpassung, Strukturwandel, Migration) auseinandersetzen und
Entwicklungsmaßnahmen definieren, um die Wirtschaftskraft und
Lebensqualität vor Ort zu erhalten und zu stärken.
Als zweites politisches Zentrum und Regierungssitz der Bundesrepublik sowie
als internationaler Behördenstandort steht die Bundesstadt Bonn gemeinsam
mit den angrenzenden Kreisen (Rhein-Sieg-Kreis, Neuwied, Ahrweiler) zur
Gewährleistung ihrer Funktion vor der besonderen Aufgabe, leistungs- und
tragfähige Siedlungs- und Mobilitätsstrukturen zu sichern und auszubauen.
Diese Situation erhielt zurückliegend in den Verhandlungen zur
Zusatzvereinbarung des Berlin/Bonn-Gesetzes besondere Beachtung.
(2) Projektidee ZukunftsBundRegion (ZBR)
Dies aufgreifend hat die Bundesstadt Bonn gemeinsam mit den benannten
Kreisen (Verbundpartner*innen) das Projekt „ZukunftsBundRegion (ZBR)“ zur
Beantragung als Gemeinschaftsprojekt im o.g. Förderkontext konzipiert. In der
Umsetzung des Projektes wird die Chance gesehen, in einem strukturierten
Prozess agile Governance-Strukturen und inhaltliche Grundlagen für die
dauerhafte, kooperative Entwicklung der Region als Bundesregion zu schaffen.
Im Zeitraum der Projektbearbeitung (3 Jahre Projektlaufzeit, voraussichtlich
zwischen Mitte 2025 bis Mitte 2028) soll im Ergebnis einSeite 2 von 6
Seite 3
umsetzungsfokussiertes räumlich-funktionales Konzept im Sinne eines
strategischen regionalen Entwicklungskonzepts erarbeitet werden. Inhaltlicher
Fokus liegt auf der Sicherung und Schaffung von Wohn- und Gewerberaum in
Wechselwirkung zur verkehrlichen Infrastruktur als zentraler
regionalspezifischer Herausforderung. Hiermit wird aufgezeigt, wo (Standorte),
wodurch (Instrumente) und wie (Strukturen & Prozesse) die Region die
bestehenden quantitativen und qualitativen Anforderungen in den kommenden
10 bis 15 Jahren lösen möchte, um so die Wirtschaftskraft und Lebensqualität
vor Ort zu sichern. Im Kern verfolgt die Region das Ziel, Vereinbarungen
darüber zu treffen, wie sie sich – auch als Ergebnis regionaler Arbeitsteilung –
als nachhaltiger, leistungsfähiger Lebens- und Arbeitsraum, zweitem politischen
Zentrum der Bundesrepublik und Standort internationaler Organisationen
weiterentwickeln möchte. Eine schematische Darstellung des vorgesehenen
Projektablaufs findet sich in der Anlage.
Die Bearbeitung des Projektes erfolgt in interdisziplinären, regionalen
Arbeitsgremien, in denen alle maßgeblichen Partner*innen und Akteur*innen
der Region vertreten sind, um eine langfristige Tragfähigkeit und Umsetzbarkeit
des Konzeptes sicher zu stellen.
Es ist beabsichtigt, dass die Verbundpartner*innen zur Regelung über die
Rechte und Pflichten, die Strukturen der Zusammenarbeit sowie die
Finanzierung des Projektes nach einer positiven Zuwendungsentscheidung
eine Kooperationsvereinbarung schließen.
Die Rolle der Vorhabenträgerin und damit Antragstellerin wird der Bundesstadt
Bonn übertragen. Darüber hinaus besteht die Absicht die für die Raumordnung
zuständigen Ministerien der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz
sowie die entsprechenden Regionalplanungsbehörden als
Netzwerkpartner*innen einzubinden. Erste Gespräche mit diesen signalisierten
Mitwirkungsbereitschaft.
(3) Projektkosten Bearbeitung Projekt ZukunftsBundRegion (ZBR)
Zur Gesamtkoordination des Projektes ZukunftsBundRegion (ZBR) bedarf es
der Bereitstellung von 0,25 VZÄ, dessen Finanzierung Teil der zur Förderung
beantragten Projektkosten ist. Zur konzeptionellen Erarbeitung, dem
Verfahrensmanagement sowie der Beratung zur Entwicklung von
Governancestrukturen ist vorgesehen, externe Dienstleister zu beauftragen.
Zur Bearbeitung des beschriebenen Projektes sind Kosten i.H.v. rund 630.000
€ (brutto) inkl. Nebenkosten über eine Projektlaufzeit von drei Jahren kalkuliert,
von denen bei der Bundesstadt Bonn nach Abzug der unten dargestellten
Einnahmen lediglich Kosten von 18.750 € / Jahr verbleiben. Diese gliedern sich
in folgende Kostenbausteine:
• Gesamtkoordination
(insbes. Personalkosten f. Gesamtkoordination) 90.000 €
• Beauftragung Verfahrensmanagement 164.000 € (brutto)
• Beauftragung konzeptionelle Erarbeitung 188.000 € (brutto)
• Beauftragung Organisationsentwicklung 188.000 € (brutto)
Die Kosten der Projektbearbeitung werden bis zu einer Höhe von 450.000 €Seite 3 von 6
Seite 4
(brutto) mit einem Anteil von 90% gefördert. Ein Kostenanteil von 10 % (hier
45.000 € (brutto)) ist durch die Verbundpartner*innen selbst zu finanzieren,
ebenso die über die maximale Fördersumme hinausgehenden Kosten in Höhe
von 180.000 €. Diese durch die Verbundpartner*innen zu tragenden Kosten in
Höhe von 225.000 € werden zu gleichen Teilen zwischen den
Verbundpartner*innen aufgeteilt und von diesen getragen. Da die Bundesstadt
Bonn stellvertretend für alle Verbundpartner als Antragstellerin beim Bund
agiert, sind die gesamten Projektmittel im Budget des Amtes 61 zu
veranschlagen und stehen bei 1.09.01 zur Verfügung.
Um im Zuschlagsfall unmittelbar in die Projektarbeit starten zu können sowie
vor dem Hintergrund des geringen Stundenumfangs, soll für die Übernahme
der Aufgaben der Gesamtkoordination ein*e bereits bei 61-1 beschäftigte*r
Mitarbeiter*in zu Teilen (0,25 VZÄ) von den normalen Aufgaben freigestellt
werden. Der hierauf entfallende Teil der Personalkosten ist, wie bei der
Beschreibung der Kostenbausteine dargelegt, Teil der zuwendungsfähigen
Ausgaben.
(4) Bearbeitungsstand | nächste Schritte
Nach Aussagen des Fördergebers ist das Verfahren der Antragstellung zur
„Förderung Strategischer Regionalentwicklungskonzepte (RegioStrat)“ einstufig
und wird nach erwarteter Veröffentlichung des Förderaufrufs voraussichtlich
eine Einreichungsfrist bis Mitte Januar 2025 haben.
Die abschließende Ausarbeitung des Projektantrags erfolgt aktuell, ebenso die
Einholung der Mitwirkungs- und Mittelbereitstellungsbeschlüsse der
zuständigen Gremien der Verbundpartner*innen Rhein-Sieg-Kreis, Kreis
Ahrweiler, Landkreis Neuwied.
Der Förderantrag wird – findet das Projekt entsprechende Zustimmung –
fristgerecht Mitte Januar 2025 eingereicht. Im Frühjahr 2025 sollen die
Förderanträge abschließend beschieden sein.
Erhält die Bundesstadt Bonn gemeinsam mit ihren Verbundpartner*innen für
die Projektidee „ZukunftsBundRegion (ZBR)“ keinen Förderzuschlag, so wird
das Projekt nicht umgesetzt.
(5) Zur Beschlussempfehlung
Obligatorischer Bestandteil eines Förderantrags ist ein Ratsbeschluss der
Antragstellerin betr. der Mitwirkung und der Bereitstellung der finanziellen und
personellen Ressourcen zur Projektrealisierung. Dieser soll vorliegend – für
den Fall der Veröffentlichung des Förderaufrufs durch den Fördergeber und
damit der Möglichkeit einer Antragstellung – vorbereitend eingeholt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt ProduktbezeichnungSeite 4 von 6
Seite 5
1.09.01 Räumliche Planung 1.09.01.0
1
Regional-, Landes- und
Raumordnungsplanung,
Flächennutzungsplan,
Landschaftspläne
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
553.116 €
2025: 12.526 €
2026: 25.804 €
2027: 25.578 €
2028: 13.688 €
161000901,
72.1000
161000901,
70.1000
2025 - 2028 553.116 €
2025: 12.526 €
2026: 25.804 €
2027: 26.578 €
2028: 13.688 €
Nachmeldung
Einzahlungen /
Erträge
573.750,00 € 161000901,
61.1000
2025 - 2028 573.750,00 Nachmeldung
Haushaltsbelastung
insgesamt,
aufgeteilt auf 3
Jahre
Projektlaufzeit
56.250,00 €
Anlage/n
1 20241123_ZBR_BeschlussvorlageRat_Anlage (öffentlich)Seite 5 von 6
Anlage
Vorlage ZBR
Bundesstadt Bonn | Projektteam ZukunftsBundRegion (ZBR) (Entwurf Stand 08.11.2024)
ZUKUNFTSBUNDREGION
Skizze Projektaufbau und -ablauf des Projekts
DIALOG ZUKUNFT(S)BUNDREGION
Erarbeitungsdialoge mit Akteur*innen aus der Region und dem Bund | projektbegleitende Kommunikation in den Raum
NACHHALTIGKEITSZERTIFIZIERUNG ZUKUNFT(S)BUNDREGION
erarbeitungsbegleitende (Weiter-)Entwicklung eines regionalen Zertifizierungsinstrumentariums | Anwendungserprobung
I. BUNDREGIONJETZT - AUSGANGSSITUATION
Raum heute
− Planungen, Eignun-
gen, Handlungserfor-
dernisse,
− funktionale und qua-
litative Anforderun-
gen
− bestehende Zielset-
zungen
Instrumente zur Ge-
stalt des Raums
− raumgestaltende In-
strumente
− instrumentelle Anfor-
derungen
Strukturen zum Ma-
nagement des Raums
− Akteur*innenstruktu-
ren & -organisationen
− strukturelle Anforde-
rungen
II. BUNDREGIONZIEL - ZIELSETZUNG
Raumziele
− programmatische
Zielsetzungen
− (teil-)räumliche Ziel-
setzungen
Instrumentelle Ziele
− Zielsetzungen zur re-
gionalen Gestaltung
Governance Ziele
− Zielsetzungen zum
regionalen Manage-
ment
III. ZUKUNFTSBUNDREGION - KONZEPT
Raumkonzept
− Bild der Zukunfts-
BundRegion
− Handlungsfelder
− Kennzahlen
ZukunftsInstrumente
− ZukunftsBundRegion
Instrumente
− Kennzahlen
ZukunftsGovernance
− Governance Struktu-
ren
− Kennzahlen
IV. BUNDREGIONMACHEN - ARBEITSPROGRAMM
Maßnahmen
− Sofortmaßnahmen
− Maßnahmen
− Monitoringkonzept
Umsetzungs-
instrumente
− Gesamtkonzept
− Einzelmaßnahmen
− Baupotenzialregister
− Monitoringkonzept
Vorbereitung
Governance
− Entwurf Implementa-
tionsprozess
− Schnittstellen
− Monitoringkonzept
V. BUNDREGIONPASSIEREN – UMSETZUNG, ERPROBUNG, EVALUATION
Umsetzung (-svorbe-
reitung) Maßnahmen
− Sofortmaßnahmen
− Maßnahmenplanung
− Fördermittelakquise
− Evaluation & Fort-
schreibung Maßnah-
menplan
Erarbeitung
Instrumente
− Entwicklung
− Erprobung
− Evaluation
− Anpassung
Implementation
Governance
− Entwicklung
− Erprobung
− Evaluation
− AnpassungSeite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 20:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de