242148-09 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Substitutionspraxen in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 242148-09 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242148-09 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 53 Gesundheitsamt Dezernat: Dez. II BBB-Anfrage: Substitutionspraxen in Bonn Beratungsfolge Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Vor dem Hintergrund der Anfrage der BBB-Fraktion 242148-07 wurde mit Schreiben vom 08.07.2025 durch das Gesundheitsamt eine Stellungnahme bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) angefordert. Die Antwort der KVNO liegt zwischenzeitlich vor und äußert sich zu den Fragen wie folgt: Zu Frage 2b Die KVNO kann keine Aussage zu den freien Kapazitäten für die Substitutionsbehandlungen im Stadtgebiet Bonn bzw. zu den Kapazitäten der einzelnen Praxen treffen. Jede Genehmigung zur Substitution wird für eine bestimmte Maximalzahl an Patient*innen erteilt, daraus lasse sich jedoch kein Rückschluss auf die tatsächlichen Kapazitäten der jeweiligen Praxen ziehen. Insbesondere, da nicht alle Genehmigungsinhaber*innen ihren Genehmigungsumfang an Patient*innen ausschöpfen. Zu Frage 2c Die KVNO erklärt, dass eine stichtagsbezogene Auswertung zum 01.07.2025 nicht möglich und wenig aussagekräftig sei. Hinsichtlich der betreuten Patient*innen verweist sie auf abrechnungsbezogene Daten aus dem Kalenderjahr 2024. Die Quartalszahlen seien über den betrachteten Zeitraum hinweg weitestgehend konstant gewesen und zeigten nur geringe Abweichungen. Für das vierte Quartal (Q4/2024) wurden in Bonn insgesamt 830 Fälle abgerechnet. Davon hatten 634 Personen ihren Wohnsitz in Bonn (ca. 76 Prozent) und 196 Personen ihren Wohnsitz außerhalb Bonns (ca. 24 Prozent). Davon entfielen beispielsweise 137 Fälle auf den Rhein-Sieg-Kreis (ca. 17 Prozent) und 29 Fälle auf Patient*innen mit Wohnsitz außerhalb des Gebiets der KVNO (ca. 4 Prozent). Zudem weist die KVNO darauf hin, dass eine detaillierte Aufschlüsselung nach den Wohnsitzgemeinden der im Bereich der KVNO gemeldeten Patient*innen nur eingeschränkt aussagekräftig sei, da der gemeldete Wohnsitz vom tatsächlichen Aufenthaltsort abweichen kann. Weiterhin gilt das Prinzip der freien Arztwahl. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de