242148 · Antrag
BBB-Antrag: Methadon-Praxis in der Poppelsdorfer Allee 60
Kerndaten
- Nummer
- 242148
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 09.12.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Antrag öffentlich 242148 Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott 21.11.2024 BBB-Antrag: Methadon-Praxis in der Poppelsdorfer Allee 60 Beratungsfolge Rat 12.12.2024 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Oberbürgermeisterin wird aufgefordert, 1. die aktuell geduldete Ausweitung des Betriebes der Methadon-Praxis in der Poppelsdorfer Allee 60 einzustellen, 2. für eine Erweiterung des Betriebes der Substitutionspraxis in der Poppelsdorfer Allee 60 keine Baugenehmigung, Nutzungsänderung o.ä. zu erteilen. Begründung Gemäß § 10 Abs. 4 der Anlage I Nr. 2 Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung () soll ein Arzt in der Regel nicht mehr als 50 Opioidabhängige gleichzeitig substituieren. Die KV Nordrhein kann zwar in geeigneten Fällen zur Sicherstellung der Versorgung den Genehmigungsumfang erweitern.Die Antragsteller bezweifeln jedoch, dass es im Stadtgebiet Bonn angesichts des vorhandenen Substitutionsangebotes zur Sicherstellung der Versorgung Bonner Opioidabhängiger einer Erweiterung der Praxis auf der Poppelsdorfer Allee 60 bedarf. Patientenkontingenterhöhungen werden darüber hinaus laut KVNO ohnehin nur für einen befristeten Zeitraum ausgesprochen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de