242138-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Satzung der Bundesstadt Bonn über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2025
Kerndaten
- Nummer
- 242138-05 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.12.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242138-05 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 21 Kassen- und Steueramt Dezernat: Dez. II Satzung der Bundesstadt Bonn über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2025 Beratungsfolge Rat 12.12.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Das Finanzministerium des Landes NRW hat in einem Schreiben vom 6. Dezember 2024 (siehe Anlage) zum Rundschreiben des Städtetages NRW vom 03.12.2024 (siehe DS 242138-03 ST) Stellung genommen. Das Ministerium sieht demnach keine Auswirkungen des Jahressteuergesetzes 2024 auf die weitere Anwendbarkeit der landesrechtlich geregelten Hebesatzdifferenzierung (sog. Ping-Pong Gesetzgebung). Die Verwaltung bittet um entsprechende Kenntnisnahme. Nach Einschätzung des Städtetag NRW bleibt angesichts der bisher noch fehlenden Rechtsprechung zur sog. Ping-Pong-Gesetzgebung weiterhin ein rechtliches Risiko bei der Anwendung der Hebesatzdifferenzierung bestehen, solange auf eine entsprechende gesetzliche Klarstellung durch den Landesgesetzgeber verzichtet wird. Anlage/n 1 RS_W_2225_GrSt_Reform_FMNRW_zum_Risiko_Ping_Pong_Gesetzgebung_ 09_12_2024 (öffentlich) 2 RS_W_2225_GrSt_Reform_FMNRW_zum_Risiko_Ping_Pong_Gesetzgebung_ 09_12_2024_Anlage (öffentlich)Seite 1 von 6 Seite 2 von 6 Seite 3 von 6 Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de