242127-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Koalitionsantrag: Inflationsausgleichsprämie bei Elternbeitragsbemessung nicht berücksichtigen
Kerndaten
- Nummer
- 242127-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242127-04 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Koalitionsantrag: Inflationsausgleichsprämie bei Elternbeitragsbemessung nicht berücksichtigen Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.04.2025 Kenntnisnahme Rat 08.05.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Antrag DS 242127 wurde am 05.02.2025 im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vertagt mit der Maßgabe, dass die Verwaltung beauftragt wird, eine Änderung der Elternbeitragssatzung zu entwerfen, nach der steuerfreie Zah- lungen, wie z.B. die Inflationsausgleichsprämie, nicht als zur Beitragsbemes- sung zu berücksichtigendes Einkommen gewertet werden. Der Rat hat in seiner Sitzung am 20.03.2025 diesen Tagesordnungspunkt bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt. Nach der Zuständigkeitsordnung Ratsausschüsse der Bundesstadt Bonn hat der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie keine Beschlusskompetenz für die Beauftragung zur Erstellung der Satzung; die Beschlusskompetenz für eine Satzungsänderung liegt beim Rat. Die Verwaltung kann die Maßgabe daher erst nach entsprechender Beschluss- fassung im Rat umsetzen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de