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242108-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verzicht auf Laubbläser bei der Pflege von städtischen Grünflächen

Nummer
242108-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.12.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 12.02.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 242108 Bürgerantrag: Verzicht auf Laubbläser bei der Pflege von städtischen Grünflächen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242108-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verzicht auf Laubbläser bei der
Pflege von städtischen Grünflächen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
10.12.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Es ist korrekt, dass Laubbläser/ -sauger umweltschädlich sein können. Daher
erfolgt der Einsatz der Laubbläser bei der Stadt Bonn auf Grundlage der
Empfehlungen zum Einsatz von Laubbläsern und –saugern des
Umweltbundesamtes sowie des Bundesamtes für Naturschutz.
Aktuell werden die Freiflächen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht und
zur Aufrechterhaltung der Nutzung von Laub befreit. Sie sind in diesem
Einsatzgebiet personalbedingt unverzichtbar. Hierbei wird nach Möglichkeit das
Laub von vorgenannten Flächen in Flächen geblasen, wo diese die Nutzung
und Verkehrssicherheit, aber auch die vorhandene Vegetation nicht
beeinträchtigen. An den übrigen Stellen wird das Laub auf der Fläche belassen,
welches hier als Habitat von Tieren wie Igeln dienen kann und mit der
Zersetzung als natürlicher Dünger und zur Vergrößerung der Humusauflage
und somit zur Förderung des Bodenlebens fungiert.
Von der Stadt Bonn werden ausschließlich Geräte ohne Häckselfunktion
eingesetzt, sodass diese sogar an gewissen Stellen nicht den mechanischen
Schaden, welcher durch den Einsatz von Rechen entstehen kann, verursachen.
Durch die Nutzung der Gebläse innerhalb der zulässigen Uhrzeiten ist
sichergestellt, dass es zu keiner Gesundheitsschädigung bei Anwohnern durch
Lärm kommt. In Ausnahmefällen kann es zur Sicherstellung der
Verkehrssicherheit notwendig sein, auch außerhalb dieser Zeiten tätig zu
werden. Dies wird jedoch auf das absolut notwendige Mindestmaß beschränkt.
Der erhöhte Einsatz lediglich in der aktuellen Jahreszeit stellt sicher, dass z.B.
Vögel in ihrem Brutverhalten nicht gestört werden.
Über die Empfehlungen hinaus beschäftigt sich die Stadt Bonn mit
Laubmanagement. Man kann das Management grob in vier Varianten einteilen,
welche mit steigender ökologischer Relevanz auch mit entsprechend höheren
Kosten verbunden sind: Herkömmliche Laubbehandlung, laufende ökologische
Optimierung, Komplettumstellung auf Elektrobläser, und Komplettverzicht auf
Bläser.
So banal diese Umstellung sich vielleicht anhört, so komplex ist sie und daher
nicht von heute auf morgen umzusetzen. Daher möchte die Verwaltung hier nur
kurz auf die ökologische Optimierung eingehen, in welcher sich die Stadt Bonn
aktuell befindet. Hierbei werden die Geräte sukzessive auf ElektrobetriebSeite 1 von 2
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umgestellt, sodass ab einem gewissen Punkt die leistungsstärkeren
Benzinbläser nur noch bei besonderen Bedingungen wie Nässe und massivem
Laubfall zum Einsatz kommen. Dies ist mit entsprechenden Kosten verbunden.
Daher werden aktuell lediglich ausgediente Geräte entsprechend ersetzt.
Weiterhin werden die Reinigungszyklen so angepasst, dass der Gebläseeinsatz
minimiert wird.
Teil dieser Umstellung ist auch, wie bereits erwähnt, vermehrt Laub in den
Flächen zu belassen, soweit es die Unterpflanzung verträgt.
Da die Stadt mitten in diesem Umbauprozess steckt, können die Ziele noch
nicht flächendeckend umgesetzt werden. Die Verwaltung bittet hierfür um
Verständnis.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und
erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24
GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de