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242092-08 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 242092-05 "Errichtung eines Förderzentrums mit dem Schwerpunkt `Geistige Entwicklung´ und einer separaten Dreifachturnhalle mit Tribünen am Standort Rölsdorfstraße

Nummer
242092-08 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
23.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Rölsdorfstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 242092 Errichtung eines Förderzentrums mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und einer separaten Dreifachturnhalle mit Tribünen am Standort Rölsdorfstraße

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Änderungsantrag
öffentlich
242092-08 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Jutta Acar
Johannes Schott
Marcel Schmitt
22.09.2026
BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 242092-05
"Errichtung eines Förderzentrums mit dem
Schwerpunkt `Geistige Entwicklung´ und einer
separaten Dreifachturnhalle mit Tribünen am
Standort Rölsdorfstraße
Beratungsfolge
Rat 24.09.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Beschlussvorlage wird mit folgende Maßgaben vertagt.
1. Vor weiteren Planungsarbeiten oder gar der Aufnahme von Bautätigkeiten
wird der Baugrund auf Kontamination und Tragfähigkeit von einem
unabhängigen Sachverständigen untersucht. Die sich daraus ergebenden
Erkenntnisse und allfälligen Notwendigkeiten zum Abtrag kontaminierten
Materials etc. und etwaigen Maßnahmen zur Baugrundverbesserung werden
dem Rat mit entsprechenden Kostennoten vorgelegt.
2. Die Verwaltung legt dar, was bei der Errichtung der beiden Gebäude
Förderschule und Dreifachturnhalle jeweils an Kosten eingespart werden
könnte, wenn auf die angestrebte DGNB-Gold-Zertifizierung verzichtet würde
und welche Einsparungen sich ergäben, wenn auf die vom Stadtrat nicht
autorisierte Erweiterung des Raumprogramms der Sporthalle um ein Foyer,
eine Ausgabeküche, eine Garderobe, einen Vereinsraum und zwei
Mehrzweckräume verzichtet würde.
3. Die Verwaltung
- prüft die Förderfähigkeit des Vorhabens im Rahmen der Bundesförderung für
effiziente Gebäude– Klimafreundlicher Neubau und teilt die valide ermittelte
Fördersumme mit, die tatsächlich zu erwarten steht.
- ermittelt den Anteil des Finanzbedarfs des Bauvorhabens , der über ein
Darlehen aus dem Programm „NRW.BANK.Kommunal“ der NRW-Bank zu
welchen Konditionen finanziert werden kann.Seite 1 von 2
Seite 2
Begründung
Nach den Erfahrungen mit der Beethovenhalle sollte Kostensteigerungen, die
auf Imponderabilien im Baugrund beruhen (Tragfähigkeit, Kontamination
Grundwasserdruck etc.), tunlichst vermeiden werden. Nach den in der Vorlage
dazu zu lesenden Informationen bestehen bei den Antragstellern Bedenken, ob
das Grundstück für die beiden Baumaßnahmen unter den verlautbarten Kosten
wie geplant bebaut werden kann. Offenbar ist der unter den Bestandsgebäuden
befindliche Boden bis heute nicht bzw. nicht ausreichend auf Schadstoffe
beprobt worden. Angesichts der Haushaltskrise sollte darüber nachgedacht
werden, die bisher geplanten unnötig hohen Baustandards zurückzufahren, um
Finanzmittel einsparen zu können. Überdies ist die beabsichtigte Erweiterung in
Form einesüppigen Foyers, einer Ausgabeküche, einer Garderobe, eines
Vereinsraums und von zwei Mehrzweckräumen a 91qm kritisch zu hinterfragen.
Wer aus welchen Gründen wann und mit welcher Kompetenz entschieden
hat,von dem vom Rat im Dezember 2024 genehmigten Raumplan abzuweichen
und warum dies angesichts der Haushaltslage unabweisbar sein soll, ist
darzulegen. Ferner gehört zu der Erstellung einer validen
Entscheidungsgrundlage alle möglichen Fördermöglichkeiten im Detail zu
untersuchen und dem Rat genau darzustellen, mit welchen Mittelzuflüssen
gerechnet werden kann. Vage Aussagen nach dem Motto, der Finanzbedarf
könne „voraussichtlich anteilig über Darlehen“ finanziert werden oder die
„Förderfähigkeit und die Höhe der förderfähigen Ausgaben“ seien „noch zu
prüfen“, sind gänzlich unzureichend für eine verantwortlichen Entschluss der
Ausschuss- und Ratsmitglieder.
Die Dreifachsporthalle soll wegen der beengten Grundstückssituation und der
umgebenden Wohnbebauung teilweise in das Gelände eingegraben werden
(Laut Plan bis zu 5 m Tiefe). Dies führt laut Vorlage zu erhöhtem konstruktivem
und technischem Aufwand, unter anderem für Verbaumaßnahmen,
Brandschutz und die Berücksichtigung des maßgebenden
Höchstwasserstands. Welcher Anteil der Mehrkosten konkret auf diese
Bauweise entfällt und ob kostengünstigere oberirdische oder weniger stark
abgesenkte Varianten geprüft wurden, wird nicht dargestellt.
Angesichts der im Baugrund möglicherweise lauernden Unwägbarkeiten, der
prekären Finanzlage der Stadt, Gesamtkosten in Höhe von 93,4 Mio. Euro und
einer Steigerung um rund 19,1 Mio. Euro gegenüber dem bisherigen
Kostenrahmen, ist der Beschlussvorschlag der Antragsteller sachgerecht. Der
Änderungsantrag stellt ausdrücklich weder das Förderzentrum noch den
Sporthallenbedarf infrage, sondern soll für beide Vorhaben eine belastbare
Entscheidungsgrundlage schaffen.
Anlage/n
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