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242092-07 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 242092 "Errichtung eines Förderzentrums mit dem Schwerpunkt ´Geistige Entwicklung´und einer separaten Dreifachturnhalle mit Tribünen am Standort Rölsdorfstraße"

Nummer
242092-07 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
16.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Rölsdorfstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung des Schulausschusses 16.09.2026 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 74,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 242092 Errichtung eines Förderzentrums mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und einer separaten Dreifachturnhalle mit Tribünen am Standort Rölsdorfstraße

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Änderungsantrag
öffentlich
242092-07 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Sven Stumpf
16.09.2026
BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 242092
"Errichtung eines Förderzentrums mit dem
Schwerpunkt ´Geistige Entwicklung´und einer
separaten Dreifachturnhalle mit Tribünen am
Standort Rölsdorfstraße"
Beratungsfolge
Schulausschuss 16.09.2026 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Vertagung
Die Beschlussfassung über die Drucksache 242092-05 wird vertagt. Die
Verwaltung wird beauftragt, vor einer erneuten Befassung die nachfolgend
aufgeführten Entscheidungsgrundlagen vorzulegen.
2. Getrennte Beschlussfassung
Bei der erneuten Befassung sind das Förderzentrum und die separate
Dreifachsporthalle als zwei getrennte Beschlussgegenstände vorzulegen. Die
jeweiligen Investitions- und Folgekosten sind gesondert auszuweisen. Dabei ist
darzustellen, welche planerischen, baulichen, vergaberechtlichen und
terminlichen Abhängigkeiten zwischen beiden Vorhaben bestehen und wie eine
getrennte Realisierung ermöglicht werden kann.
3. Ergänzende Entscheidungsgrundlagen
Die Verwaltung legt vor der erneuten Befassung Folgendes vor:
3.1 Baugrund und Altlasten
Eine unabhängige fachgutachterliche Bewertung der Kontamination,
Tragfähigkeit sowie der Grund- und Hochwasserverhältnisse des Baugrundes.
Dabei sind die bereits untersuchten und die noch nicht untersuchten Flächen,
insbesondere unter den Bestandsgebäuden, getrennt darzustellen. Ebenfalls
darzustellen sind der voraussichtliche Umfang des Bodenaustausches,
notwendige Maßnahmen zur Baugrundverbesserung und Gründung sowie die
hieraus entstehenden Kosten- und Terminrisiken.
3.2 Getrennte KostenberechnungSeite 1 von 3
Seite 2
Eine getrennte Investitions- und Folgekostenberechnung für das Förderzentrum
und die Dreifachsporthalle einschließlich der jeweiligen Risikozuschläge. Bei
der Dreifachsporthalle sind die wesentlichen kostenbestimmenden
Funktionsbereiche sowie mögliche Einspar- und Reduzierungsvarianten
gesondert darzustellen.
3.3 Baustandard
Eine Gegenüberstellung der vorgesehenen DGNB-Gold-Zertifizierung und
möglicher kostengünstigerer Standards. Dabei sind neben den möglichen
Investitionseinsparungen auch Auswirkungen auf Fördermittel,
Energieverbrauch, Betriebs- und Instandhaltungskosten sowie die
Lebenszykluskosten darzustellen.
3.4 Bedarf und Nutzung der Dreifachsporthalle
Eine aktuelle Bedarfs- und Belegungsplanung für Schulen und Vereine
einschließlich vorliegender Bedarfsanmeldungen, Nutzungserwartungen oder
Nutzungszusagen sowie eine nachvollziehbare Herleitung der vorgesehenen
Kapazität von rund 500 Tribünenplätzen.
3.5 Bauweise und Varianten
Eine gesonderte Darstellung der Mehrkosten, die durch die abgesenkte,
beziehungsweise in das Gelände eingegrabene Bauweise der
Dreifachsporthalle entstehen, insbesondere für Verbau, Konstruktion,
Gründung, Brandschutz sowie Grund- und Hochwasserschutz. Daneben sind
kostengünstigere Varianten einer oberirdischen oder weniger stark
abgesenkten Halle sowie einer kleineren oder später erweiterbaren Tribüne
darzustellen.
3.6 Förderung und Finanzierung
Eine belastbare Darstellung der zu erwartenden Förderung aus der
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau, weiterer
Landes- und Bundesförderprogramme für Schulbau und Sportinfrastruktur, des
über das Programm „NRW.BANK.Kommunal“ finanzierbaren Anteils
einschließlich der Konditionen sowie der daraus entstehenden jährlichen Zins-,
Tilgungs- und Haushaltsbelastungen.
3.7 Auswirkungen einer getrennten Realisierung
Eine Bewertung der Auswirkungen einer getrennten Planung, Vergabe und
Realisierung auf Kosten, Zeitplan und Fertigstellung des Förderzentrums.
3.8 Beschlüsse der Bezirksvertretung Beuel
Eine Prüfung der von der Bezirksvertretung Beuel geforderten Stellplatzzahl
sowie der Möglichkeit, die Umkleideräume vorübergehend und flexibel
zusammenzulegen.
4. Zwischenzeitliche Maßnahmen
Bis zur erneuten politischen Entscheidung werden keine weiteren Vergabe-
oder Bauentscheidungen für die Neubauten getroffen, die irreversible rechtlicheSeite 2 von 3
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oder finanzielle Bindungen schaffen. Notwendige Abbruch-, Sicherungs- und
Untersuchungsmaßnahmen können fortgeführt werden, soweit sie zur Klärung
des Baugrundes und zur Vorbereitung einer belastbaren Entscheidung
erforderlich sind. Bereits bestehende vertragliche Verpflichtungen sowie
mögliche Kosten der Vertagung sind den zuständigen Gremien darzustellen.
Begründung
Die derzeit prognostizierten Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf
rund 93,4 Millionen Euro. Gegenüber dem bisherigen Kostenrahmen von rund
74,3 Millionen Euro entspricht dies einer Steigerung um rund 19,1 Millionen
Euro. Gleichzeitig bestehen noch offene Fragen zum Baugrund, zur
Kontamination unter den Bestandsgebäuden, zu den Kosten der abgesenkten
Sporthalle sowie zur tatsächlichen Förderung und Finanzierung des Vorhabens.
Vor einer abschließenden Entscheidung müssen diese Risiken belastbar
untersucht und transparent dargestellt werden.
Das Förderzentrum und die Dreifachsporthalle sind eigenständige Baukörper
mit unterschiedlichen Aufgaben: Das Förderzentrum erfüllt einen dringenden
schulischen Bedarf. Die Dreifachsporthalle soll zusätzlich dem Schul-, Vereins-
und Veranstaltungssport dienen und hierfür unter anderem eine Tribüne mit
rund 500 Plätzen sowie Vereins- und Mehrzweckräume erhalten. Deshalb
müssen Bedarf, Ausstattung, Kosten und Finanzierung beider Projekte getrennt
nachvollziehbar sein.
Die Vertagung soll eine belastbare Entscheidung ermöglichen. Sie soll und darf
nicht dazu führen, dass die offenen Fragen zur Dreifachsporthalle automatisch
die dringend benötigte Realisierung des Förderzentrums dauerhaft verzögern.
Ja zum Förderzentrum, ja zum Handballsport – aber zwei Projekte brauchen
zwei nachvollziehbare Entscheidungen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de