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242080-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7213-2 „Schloßallee“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem

Nummer
242080-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Schloßallee Straße· Mehlem, Bad Godesberg Hauptort
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung des Rates 20.03.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Kenntnisnahme
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  1. 242080 Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7213-2 „Schloßallee“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242080-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur
Veröffentlichung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 7213-2 „Schloßallee“,
Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Kenntnisnahme
Rat 20.03.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zum Änderungsantrag der FDP nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.) Die in Teil 1 des Vorhaben bezogenen Bebauungsplans unter 1.1.2. Nut-
zungsmöglichkeit "Beherbergungsbetrieb" wird gestrichen.
Um sowohl Medizintourismus als auch Zweckentfremdung von Wohnraum zu
verhindern, werden im Plangebiet bereits Ferienwohnungen nach § 13a BauN-
VO generell ausgeschlossen. Bei Annahme des Änderungsantrags werden die
unter § 4 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Betriebe des Be-
herbergungsgewerbes ebenfalls nicht Bestandteil des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans.
Zu 2) Die unter 1.2.2. vorgesehene Sondernutzung durch den Lebensmittelein-
zelhandel wird gestrichen und durch Wohnraum ersetzt.
Im Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept (BEZK) 2008 wurde das C-
Zentrum Mehlem trotz einiger Leerstände als stabil eingestuft. Dennoch wurde
bereits im Stand 2008 auf eine sehr geringe Verkaufsfläche für den Lebensmit-
teleinzelhandel verwiesen. Für eine zukunftsfähige Entwicklung wurde bereits
in 2008 empfohlen, den zentralen Versorgungsbereich Richtung Norden weiter
auszudehnen. Aufgrund der geringen Flächenverfügbarkeit im Mehlemer Zen-
trum wurde die Fläche der ehemaligen jugoslawischen Botschaft an der
Schloßallee bei der Fortschreibung des BEZK 2012 als Potentialfläche aufge-
nommen.
Derzeit wird das BEZK erneut fortgeschrieben (DS-Nr. 240726). Insbesondere
die zentralen Versorgungsbereiche werden dabei, aufgrund rechtlich engerer
Rahmenbedingungen und veränderter Bedingungen vor Ort, deutlich überarbei-
tet. Zentrale Versorgungsbereiche genießen mit dem Bundes- und Landesbau-
recht einen Schutz gegenüber schädlichen Einzelhandelsvorhaben außerhalb
dieser. Entsprechend müssen sie aber auch als solche qualifiziert werden. Ne-Seite 1 von 2
Seite 2
ben der städtebaulich integrierten Lage, zentrenergänzenden Funktionen wie
Dienstleistungen oder auch Gastronomie, müssen sie wesentlich mit mindes-
tens einem Magnetbetrieb des Lebensmitteleinzelhandels ausgestattet sein,
oder realistische Entwicklungsperspektiven für die Ansiedlung eines solchen
Betriebes aufweisen. Dabei wird auch berücksichtigt, wie sich die Wirtschaft
(Lebensmitteleinzelhandel) grundlegend aufstellt. Viele Ortskerne können in der
Fortschreibung aufgrund der Rechtsgrundlage nicht mehr als zentraler Versor-
gungsbereich berücksichtigt werden. Das C-Zentrum Mehlem verfügt über eine
Potenzialfläche in integrierter Lage, die geeignet ist, den zentralen Versor-
gungsbereich zukunftsfähig aufzustellen (vgl. DS-Nr. 240449-01 ST).
In der gewachsenen Struktur des Mehlemer C-Zentrums sind überwiegend
kleinflächige Ladenlokale vorhanden, die nicht den Anforderungen eines zeit-
gemäßen Lebensmitteleinzelhandels entsprechen. Der geplante Lebensmittel-
discounter, auf der Potenzialfläche im Mehlemer C-Zentrum, ermöglicht eine
wohnungsnahe Versorgung im Einzugsgebiet. Grundlegend ist diese Nutzung
mit einem Magnetbetrieb der Lebensmittelnahversorgung im zentralen Versor-
gungsbereich geeignet, diesen zukunftsfähig aufzustellen und die Angebotsviel-
falt für die Anwohnerinnen und Anwohner im kurzfristigen Bedarfsbereich deut-
lich zu verbessern.
Aufgrund der oben dargelegten Aspekte befürwortet die Verwaltung daher wei-
terhin die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmitteldiscounters an der
Schloßallee.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de