242080-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7213-2 „Schloßallee“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem
Kerndaten
- Nummer
- 242080-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Schloßallee Hauptort
- Mehlem
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242080-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7213-2 „Schloßallee“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Kenntnisnahme Rat 20.03.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zum Änderungsantrag der FDP nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zu 1.) Die in Teil 1 des Vorhaben bezogenen Bebauungsplans unter 1.1.2. Nut- zungsmöglichkeit "Beherbergungsbetrieb" wird gestrichen. Um sowohl Medizintourismus als auch Zweckentfremdung von Wohnraum zu verhindern, werden im Plangebiet bereits Ferienwohnungen nach § 13a BauN- VO generell ausgeschlossen. Bei Annahme des Änderungsantrags werden die unter § 4 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Betriebe des Be- herbergungsgewerbes ebenfalls nicht Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Zu 2) Die unter 1.2.2. vorgesehene Sondernutzung durch den Lebensmittelein- zelhandel wird gestrichen und durch Wohnraum ersetzt. Im Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept (BEZK) 2008 wurde das C- Zentrum Mehlem trotz einiger Leerstände als stabil eingestuft. Dennoch wurde bereits im Stand 2008 auf eine sehr geringe Verkaufsfläche für den Lebensmit- teleinzelhandel verwiesen. Für eine zukunftsfähige Entwicklung wurde bereits in 2008 empfohlen, den zentralen Versorgungsbereich Richtung Norden weiter auszudehnen. Aufgrund der geringen Flächenverfügbarkeit im Mehlemer Zen- trum wurde die Fläche der ehemaligen jugoslawischen Botschaft an der Schloßallee bei der Fortschreibung des BEZK 2012 als Potentialfläche aufge- nommen. Derzeit wird das BEZK erneut fortgeschrieben (DS-Nr. 240726). Insbesondere die zentralen Versorgungsbereiche werden dabei, aufgrund rechtlich engerer Rahmenbedingungen und veränderter Bedingungen vor Ort, deutlich überarbei- tet. Zentrale Versorgungsbereiche genießen mit dem Bundes- und Landesbau- recht einen Schutz gegenüber schädlichen Einzelhandelsvorhaben außerhalb dieser. Entsprechend müssen sie aber auch als solche qualifiziert werden. Ne-Seite 1 von 2 Seite 2 ben der städtebaulich integrierten Lage, zentrenergänzenden Funktionen wie Dienstleistungen oder auch Gastronomie, müssen sie wesentlich mit mindes- tens einem Magnetbetrieb des Lebensmitteleinzelhandels ausgestattet sein, oder realistische Entwicklungsperspektiven für die Ansiedlung eines solchen Betriebes aufweisen. Dabei wird auch berücksichtigt, wie sich die Wirtschaft (Lebensmitteleinzelhandel) grundlegend aufstellt. Viele Ortskerne können in der Fortschreibung aufgrund der Rechtsgrundlage nicht mehr als zentraler Versor- gungsbereich berücksichtigt werden. Das C-Zentrum Mehlem verfügt über eine Potenzialfläche in integrierter Lage, die geeignet ist, den zentralen Versor- gungsbereich zukunftsfähig aufzustellen (vgl. DS-Nr. 240449-01 ST). In der gewachsenen Struktur des Mehlemer C-Zentrums sind überwiegend kleinflächige Ladenlokale vorhanden, die nicht den Anforderungen eines zeit- gemäßen Lebensmitteleinzelhandels entsprechen. Der geplante Lebensmittel- discounter, auf der Potenzialfläche im Mehlemer C-Zentrum, ermöglicht eine wohnungsnahe Versorgung im Einzugsgebiet. Grundlegend ist diese Nutzung mit einem Magnetbetrieb der Lebensmittelnahversorgung im zentralen Versor- gungsbereich geeignet, diesen zukunftsfähig aufzustellen und die Angebotsviel- falt für die Anwohnerinnen und Anwohner im kurzfristigen Bedarfsbereich deut- lich zu verbessern. Aufgrund der oben dargelegten Aspekte befürwortet die Verwaltung daher wei- terhin die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmitteldiscounters an der Schloßallee. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de