242058-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Wiedereinrichtung der Lindenstraße als Anliegerstraße sowie Wiedereinführung einer Tempo-30-Zone
Kerndaten
- Nummer
- 242058-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.12.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Hosterbacher Straße Hauptort
- Lindenstraße
- Dornheckenstraße
- Weidenweg
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242058-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Wiedereinrichtung der Lindenstraße als Anliegerstraße sowie Wiedereinführung einer Tempo-30-Zone Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 29.01.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung kann dem Anliegen nicht entsprechen. Ein Teilbereich der Dornheckenstraße sowie die Hosterbacher Straße (für Anlieger) sind aus dieser Richtung nur über die Lindenstraße oder den Weidenweg zu erreichen. Der Weidenweg ist im Gegensatz zur Lindenstraße nur für den Nutzerkreis der Anlieger gewidmet (bisher aber nicht beschildert) und führt zudem an einer Kindertagesstätte vorbei. Die für alle Verkehrsarten uneingeschränkt gewidmete Lindenstraße kann daher nicht mit Ausnahme der Anlieger gesperrt werden. Die Verwaltung hat am 09.12.2024 eine mobile Geschwindigkeitskontrolle in Höhe der Lindenstraße 102 durchgeführt. In der Zeit von 07:22 bis 09:22 Uhr passierten insgesamt 63 Verkehrsteilnehmende die Messstelle, wobei es zu drei Überschreitungen der Geschwindigkeitsbegrenzung gekommen ist. Sowohl das Verkehrsaufkommen als auch die geringe Überschreitungsquote konnten die im Bürgerantrag formulierten Probleme nicht bestätigen. Gemäß StVO gilt in Fahrradstraßen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Somit ist eine Wiedereinführung einer Tempo-30-Zone bzw. eine explizite Beschilderung an besagter Stelle redundant und nicht zulässig. Es wird daher vorgeschlagen den Bürgerantrag im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung abzulehnen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de