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242058 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Wiedereinrichtung der Lindenstraße als Anliegerstraße sowie Wiedereinführung einer Tempo-30-Zone

Nummer
242058
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
13.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 13.11.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 29.01.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.01.2025 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 242058-01 ST Bürgerantrag: Wiedereinrichtung der Lindenstraße als Anliegerstraße sowie Wiedereinführung einer Tempo-30-Zone

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
242058
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
08.11.2024
Bürgerantrag: Wiedereinrichtung der Lindenstraße
als Anliegerstraße sowie Wiedereinführung einer
Tempo-30-Zone
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 29.01.2025 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Bürgerantrag ist auf die Wiedereinrichtung der Lindenstraße als
Anliegerstraße sowie Wiedereinführung einer Tempo-30-Zone in der
Lindenstraße gerichtet.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Betreff
Lindenstraße in Ramersdorf
Ihr Antrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Anwohner der Lindenstraße beantragen wir die Wiedereinrichtung der Lindenstraße als Anliegerstraße sowie
die erneute Einführung einer Tempo-30-Zone.
Wir bitten Sie daher, diesen Antrag wohlwollend zu prüfen und die entsprechenden Maßnahmen zur
Rückwidmung der Lindenstraße in die Wege zu leiten.
Mit freundlichen Grüßen die
Begründung des Antrags
Bis vor kurzem war die Lindenstraße als Anliegerstraße mit einer Tempo-30-Zone ausgewiesen. Mit der
Umwidmung zur Fahrradstraße wurden jedoch sowohl das Anliegerschild als auch die 30er-Beschränkung
entfernt. Dies hat zu folgenden Problemen geführt:
Vermehrter Durchgangsverkehr: Seit der Änderung nutzen auffällig viele ortsfremde Fahrzeuge die Lindenstraße
als Durchgangsroute, was zu einer deutlichen Zunahme des Verkehrsaufkommens führt.
Erhöhte Geschwindigkeiten: Obwohl die Fahrradstraße theoretisch mit einer 30-km/h-Beschränkung
einhergehen soll, halten sich viele Fahrerinnen und Fahrer nicht daran. Infolge dessen wird die Straße
zunehmend mit überhöhten Geschwindigkeiten befahren, was insbesondere die Sicherheit von Radfahrerinnen
und Anwohnerinnen gefährdet.
Sicherheitsrisiko: Die unkontrollierte Nutzung der Straße, speziell durch ortsfremde Fahrzeuge und das hohe
Tempo vieler Verkehrsteilnehmer, stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Anwohnende und andere
Nutzer*innen der Straße dar.
Aus den genannten Gründen halten wir es für notwendig, die Lindenstraße erneut zur Anliegerstraße mit einer
Tempo-30-Zone zu machen. Diese Maßnahme würde den Durchgangsverkehr reduzieren und die Sicherheit aller
Verkehrsteilnehmer verbessern.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de