242058 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Wiedereinrichtung der Lindenstraße als Anliegerstraße sowie Wiedereinführung einer Tempo-30-Zone
Kerndaten
- Nummer
- 242058
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 13.11.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 242058 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB 08.11.2024 Bürgerantrag: Wiedereinrichtung der Lindenstraße als Anliegerstraße sowie Wiedereinführung einer Tempo-30-Zone Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 29.01.2025 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Bürgerantrag ist auf die Wiedereinrichtung der Lindenstraße als Anliegerstraße sowie Wiedereinführung einer Tempo-30-Zone in der Lindenstraße gerichtet. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Betreff Lindenstraße in Ramersdorf Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, als Anwohner der Lindenstraße beantragen wir die Wiedereinrichtung der Lindenstraße als Anliegerstraße sowie die erneute Einführung einer Tempo-30-Zone. Wir bitten Sie daher, diesen Antrag wohlwollend zu prüfen und die entsprechenden Maßnahmen zur Rückwidmung der Lindenstraße in die Wege zu leiten. Mit freundlichen Grüßen die Begründung des Antrags Bis vor kurzem war die Lindenstraße als Anliegerstraße mit einer Tempo-30-Zone ausgewiesen. Mit der Umwidmung zur Fahrradstraße wurden jedoch sowohl das Anliegerschild als auch die 30er-Beschränkung entfernt. Dies hat zu folgenden Problemen geführt: Vermehrter Durchgangsverkehr: Seit der Änderung nutzen auffällig viele ortsfremde Fahrzeuge die Lindenstraße als Durchgangsroute, was zu einer deutlichen Zunahme des Verkehrsaufkommens führt. Erhöhte Geschwindigkeiten: Obwohl die Fahrradstraße theoretisch mit einer 30-km/h-Beschränkung einhergehen soll, halten sich viele Fahrerinnen und Fahrer nicht daran. Infolge dessen wird die Straße zunehmend mit überhöhten Geschwindigkeiten befahren, was insbesondere die Sicherheit von Radfahrerinnen und Anwohnerinnen gefährdet. Sicherheitsrisiko: Die unkontrollierte Nutzung der Straße, speziell durch ortsfremde Fahrzeuge und das hohe Tempo vieler Verkehrsteilnehmer, stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Anwohnende und andere Nutzer*innen der Straße dar. Aus den genannten Gründen halten wir es für notwendig, die Lindenstraße erneut zur Anliegerstraße mit einer Tempo-30-Zone zu machen. Diese Maßnahme würde den Durchgangsverkehr reduzieren und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer verbessern. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Erstellt mit MACH formsolutions Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2
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