242046-19 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Projekt Zukunft Stadthaus-Areal in Bonn: Sachstandsbericht zum Ergebnis des Realisierungswettbewerbs, zur Fortschreibung der Abwicklungsstrategie und zum weiteren Vorgehen im VgV-Verfahren; hier: ergänzende Stellungnahme zu 242046-18
Kerndaten
- Nummer
- 242046-19 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Oberkassel Hauptort
- Stadthaus
- Poststraße
- Oberkasseler Straße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (25.848 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242046-19 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Projekt Zukunft Stadthaus-Areal in Bonn: Sachstandsbericht zum Ergebnis des Realisierungswettbewerbs, zur Fortschreibung der Abwicklungsstrategie und zum weiteren Vorgehen im VgV-Verfahren; hier: ergänzende Stellungnahme zu 242046-18 Beratungsfolge Rat 24.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Einordnung Die im Rat am 13.07.2026 gestellten Nachfragen betreffen zentrale strategische Aspekte der weiteren Projektentwicklung, insbesondere die wirtschaftliche Tragfähigkeit, die zukünftige Unterbringung der Verwaltung, alternative Entwicklungsszenarien für das Areal sowie die Struktur der Projektumsetzung. Die Verwaltung und das Projektteam haben die Hinweise aufgegriffen und die laufenden Arbeiten entsprechend ausgerichtet. Wesentlicher Schwerpunkt ist dabei die Erarbeitung belastbarer fachlicher, organisatorischer und wirtschaftlicher Entscheidungsgrundlagen. Ziel ist es, dem Rat im weiteren Projektverlauf eine sachgerechte und transparente Entscheidungsbasis zur Verfügung zu stellen. Dabei ist festzuhalten, dass sich das Projekt aktuell in einer Phase befindet, in der wesentliche Grundlagen erarbeitet, überprüft und miteinander abgeglichen werden. Eine Reihe der diskutierten Fragestellungen ist bereits Bestandteil laufender Untersuchungen innerhalb der Teilprojekte, insbesondere der Immobilienstrategie, der Flächen- und Bedarfsstrategie sowie der Vorbereitung des Generalplanerverfahrens. Die aktuellen Arbeiten dienen ausdrücklich dazu, Risiken frühzeitig zu identifizieren, Handlungsoptionen zu bewerten und mögliche Entscheidungsalternativen transparent aufzubereiten. Projektstand und weitere Entscheidungsmöglichkeiten Mit Abschluss des Realisierungswettbewerbs und der Vorbereitung des VgV- Verfahrens ist ein wichtiger Projektmeilenstein erreicht worden. Gleichzeitig bestehen weiterhin verschiedene Steuerungs- und Entscheidungsmöglichkeiten im Projektverlauf. Grundsätzliche Anpassungen der Projektkonzeption sind aktuell noch möglich. Ein weiterer wesentlicher Entscheidungspunkt wird nach Vorliegen derSeite 1 von 9 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Entwurfsplanung mit belastbarer Kostenberechnung und vertiefter technischer Bewertung erreicht. Mit zunehmender Planungstiefe und fortschreitenden Beauftragungen steigen jedoch die wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen grundlegender Änderungen naturgemäß an. Für die Projektinitiierung, die Durchführung des Wettbewerbs, die Projektorganisation, Beratungsleistungen, Bestandsuntersuchungen sowie die Vorbereitung der Vergabeprozesse wurden bislang Finanzmittel in Höhe von rund 3,3 Mio. EUR brutto vorgesehen. Diese Leistungen dienen der Schaffung einer belastbaren Entscheidungsgrundlage und bilden die Voraussetzung für die weitere Bewertung des Projekts. Bisher abgerechnet wurden im Rahmen der Projektbearbeitung 1,81 Mio. EUR brutto. Verwaltungsstandorte und Immobilienstrategie Ein wesentlicher Schwerpunkt der aktuellen Arbeiten liegt auf der gesamtstädtischen Betrachtung zukünftiger Verwaltungsstandorte. Hierzu werden derzeit die Teilprojekte Flächenbedarfe & Bürostrategie sowie Immobilienstrategie bearbeitet. Ziel ist eine langfristig wirtschaftliche, funktionale und bürger*innenorientierte Unterbringung der Verwaltung an möglichst wenigen, gut miteinander vernetzten Standorten. Dabei werden sowohl bestehende städtische Immobilien als auch mögliche Marktangebote betrachtet. Vorrangiges Ziel bleibt die Nutzung geeigneter und zukunftsfähiger Immobilien im Eigentum der Stadt. Die derzeit vorbereiteten Interimsstandorte an der Poststraße 23 und der Oberkasseler Straße 2 werden zunächst für den künftigen Betrieb hergerichtet. Welche Standorte mittel- und langfristig dauerhaft genutzt werden können, ist Gegenstand der laufenden Untersuchungen. Die Ergebnisse werden im Rahmen der Immobilienstrategie bis Ende des Jahres erwartet. Grundsätzlich erscheint auch eine dauerhafte Nutzung einzelner Interimsstandorte denkbar. Ob dies langfristig wirtschaftlich, organisatorisch und strategisch sinnvoll ist, wird derzeit im Rahmen der Gesamtbetrachtung von externen Beratungsunternehmen untersucht. Wirtschaftlichkeit und Vergleich von Handlungsoptionen Die Frage der Wirtschaftlichkeit ist ein zentraler Bestandteil der laufenden Projektarbeit. Eine belastbare wirtschaftliche Bewertung kann jedoch nur auf Grundlage definierter Vergleichsvarianten erfolgen. Hierzu werden derzeit die erforderlichen Daten zu Flächenbedarfen, Standortanforderungen, Investitionskosten, Betriebs- und Bewirtschaftungskosten sowie organisatorischen Auswirkungen zusammengeführt. Erst auf dieser Basis kann ein sachgerechter Vergleich unterschiedlicher Szenarien erfolgen. Im Rahmen der laufenden Immobilienstrategie werden daher verschiedene Handlungsoptionen untersucht. Dazu gehören insbesondere die ursprünglich beschlossene Zielstruktur, dauerhafte Nutzung einzelner Interimsstandorte sowie mögliche alternative Standortkonfigurationen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden die Grundlage für weitere politische Entscheidungen bilden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der langfristigen Wirtschaftlichkeit, der Versorgungssicherheit sowie der Verfügbarkeit von Verwaltungsflächen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass dauerhafte Anmietungen grundsätzlich von Laufzeiten, Marktbedingungen und den Interessen Dritter abhängig sind, während eigene Immobilien eine höhere Steuerbarkeit und langfristigeSeite 2 von 9 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Verfügbarkeit ermöglichen. Städtebauliche Entwicklung und planungsrechtliche Rahmenbedingungen Mit dem abgeschlossenen Wettbewerb liegt erstmals ein abgestimmtes städtebauliches Konzept für die Weiterentwicklung des Areals vor. Dieses bildet die Grundlage für die weiteren Planungs- und Genehmigungsschritte. Im Zusammenhang mit alternativen Entwicklungsszenarien wurde auch die mögliche Anwendung des sogenannten „Bauturbos“ diskutiert. Hierzu ist festzuhalten, dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen vor allem auf die Beschleunigung von Verfahren für Wohnungsbauvorhaben abzielen. Sie ersetzen jedoch weder die Erarbeitung eines neuen städtebaulichen Konzepts noch notwendige politische Entscheidungen, Beteiligungsprozesse oder wirtschaftliche Bewertungen. Eine grundlegend neue Quartiersentwicklung würde daher unabhängig von möglichen Verfahrensbeschleunigungen zunächst neue planerische und politische Grundlagen erfordern. Umsetzungs- und Realisierungsstruktur Im Zuge der Nachfragen wurde auch untersucht, inwieweit einzelne Gebäudeteile unabhängig voneinander entwickelt oder umgesetzt werden könnten. Nach aktueller Einschätzung sind unterschiedliche Umsetzungsmodelle grundsätzlich denkbar. Gleichzeitig bestehen zwischen den Gebäudeteilen zahlreiche technische, funktionale und organisatorische Abhängigkeiten, insbesondere hinsichtlich Erschließung, Tiefgarage, Brandschutz, Energieversorgung und Tragstruktur. Daher wären alternative Realisierungsmodelle stets unter Berücksichtigung zusätzlicher Schnittstellen und Risiken zu bewerten. Die laufenden Bestandsuntersuchungen dienen dazu, die baulichen Voraussetzungen der einzelnen Gebäudeteile detailliert zu bewerten und daraus gegebenenfalls weitere Optimierungsmöglichkeiten abzuleiten. Kooperationen und Einbindung weiterer Akteure Die Möglichkeit einer Beteiligung weiterer Akteure wird im Projekt grundsätzlich offen betrachtet. Sowohl für Wohnnutzungen als auch für studentisches Wohnen kommen unterschiedliche Kooperationsmodelle grundsätzlich in Betracht. Ebenso sind verschiedene Organisations- und Trägermodelle denkbar. Die jeweiligen rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Auswirkungen sind jedoch sehr unterschiedlich und bedürfen einer gesonderten Bewertung. Daher werden mögliche Modelle und deren Auswirkungen zunächst fachlich untersucht, bevor hierzu belastbare Empfehlungen ausgesprochen werden können. Gleiches gilt für mögliche Förderkulissen, deren Eignung stark von Umfang, Zeitplan und konkreter Ausgestaltung möglicher Maßnahmen abhängt. Fazit Die aufgeworfenen Fragestellungen betreffen zentrale Weichenstellungen für die zukünftige Entwicklung des Stadthaus-Areals. Die Verwaltung und das Projektteam bearbeiten diese Themen bereits im Rahmen der laufenden Projektarbeit und schaffen derzeit die erforderlichen fachlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen für belastbare Entscheidungen.Seite 3 von 9 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Der aktuelle Projektstand ist bewusst darauf ausgerichtet, Risiken frühzeitig zu identifizieren, Handlungsoptionen systematisch zu untersuchen und dem Rat im weiteren Jahresverlauf nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen. Mit dem laufenden VgV-Verfahren, der Erarbeitung der Immobilienstrategie, den Flächen- und Bedarfsanalysen sowie den vertieften Bestandsuntersuchungen werden derzeit genau die Grundlagen geschaffen, die für eine objektive Bewertung der verschiedenen Handlungsoptionen erforderlich sind. Die Verwaltung wird die Ergebnisse dieser Arbeiten nach Vorliegen der Erkenntnisse transparent aufbereiten und dem Rat zur weiteren Beratung und Entscheidung vorlegen. Anlage/n 1 Anlage (öffentlich)Seite 4 von 9 Zukunft Stadthaus-Areal in Bonn Ratsmitteilung zum 09.07.2026 vertagt mit Maßgabe auf den 24.09.2026 - Beantwortung der Maßgabe Frage Wer Ersteinschätzung 1. Grundsatz: Entscheidungsstand und Ausstiegsmöglichkeiten Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Sanierung noch grundsätzlich gestoppt oder wesentlich verändert werden? STH Grundsätzliche Projektanpassungen sind aktuell noch bis zum Abschluss des VgV-Verfahrens zur Generalplanervergabe Ende 2026 möglich. Ein weiterer wesentlicher Entscheidungspunkt besteht nach Vorliegen der Entwurfsplanung (LPH 3) mit belastbarer Kostenberechnung und vertiefter technischer Bewertung. Danach steigen die wirtschaftlichen Folgen eines Projektabbruchs oder grundlegender Umplanungen deutlich an. Welche Kosten sind bereits entstanden und welche Kosten sind bis Ende des Jahres zu erwarten? STH Gemäß Ratsbeschlüssen wurden für Projektinitiierung, Wettbewerb, Beratungsleistungen und Vorbereitung der Vergabeverfahren bislang Finanzmittel in Höhe von rund 3,3 Mio. EUR brutto für die Jahre 2025 und 2026 vorgesehen. Bisher abgerechnet wurden im Rahmen der Projektbearbeitung 1,81 Mio. EUR brutto. Gibt es einen Zeitpunkt, nach dessen Ablauf eine Umplanung oder ein Projektstopp wirtschaftlich oder rechtlich kaum noch vertretbar wäre? STH Die Fragestellung sollte zunächst konkretisiert werden, da „vertretbar“ keine technische oder vergaberechtliche Kategorie darstellt. Grundsätzlich nehmen mit fortschreitender Planung, Abschluss des VgV-Verfahrens, Beauftragung der Generalplanung sowie späteren Ausschreibungen die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen eines Projektabbruchs kontinuierlich zu. Es gibt keinen einzelnen Stichtag, sondern mehrere Eskalationsstufen. 2. Unterbringung der Verwaltung Ist bei der aktuellen Büromarktentwicklung in Bonn eine Versorgung der Stadtverwaltung mit Büroflächen auch am regulären Bonner Büromarkt wirtschaftlich möglich? 85-II Die Teilprojekte Flächenbedarfe & Bürostrategie sowie Immobilienstrategie im Gesamtprojekt Stadthaus-Areal werden derzeit ausgearbeitet und stellen bis Ende des Jahres die Bedarfe und Strategien der Verwaltung zusammen. Dies stellt die Grundlage dar, um unter anderem auch die Frage zu beantworten, welche Büroarbeitsplätze sowie Bürger*innenbedienung im Eigentum und welche am regulären Bonner Büromarkt abgebildet werden müssen. Es stehen am Bonner Büromarkt grundsätzlich Flächen zur Verfügung, die dem SGB regelmäßig angeboten werden. Die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Unterbringung ist im Gesamtkontext der Ergebnisse der Immobilienstrategie zu eruieren. Ziel ist es, die Verwaltung an wenigen Standorten flächeneffizient, entsprechend von Anforderungen und Bürger*innen- und Ämterbeziehungen sowie wirtschaftlich unterzubringen. Hierzu sollen prioritär Eigentumsliegenschaften herangezogen werden. Welche Standorte während der Sanierungszeit sind zwingend nur eine Übergangslösung? 85-II und 10 Die Poststraße 23 (ehemaliges Karstadt-Gebäude) sowie die Oberkasseler Straße 2 werden aktuell für eine betriebsbereite Verwaltung vorbereitet. Erfahrungen und Ableitungen für eine dauerhafte Nutzung können erst im Live-Betrieb gemacht werden. Grundsätzlich müssen diese beiden Standorte jedoch nicht zwingend nur eine Übergangslösung darstellen (siehe 2.3). Welche Standorte könnten dauerhaft genutzt werden? 85-II und 10 Die Teilprojekte Flächenbedarfe & Bürostrategie sowie Immobilienstrategie im Gesamtprojekt Stadthaus-Areal werden derzeit ausgearbeitet und stellen bis Ende des Jahres die Bedarfe und Strategien der Verwaltung zusammen. Ziel der Immobilienstrategie ist es unter anderem Aussagen zu den Liegenschaften im Bestand hinsichtlich ihrer Funktionalität für moderne Büro- und Arbeitswelten als auch hinsichtlich ihres technischen Zustands und ihrer Zukunftsfähigkeit zu treffen. Hieraus können sich in Bezug auf den derzeitigen Bestand noch Handlungsnotwendigkeiten (z.B. Umbaumaßnahmen) ergeben. Seite 1 von 5Seite 5 von 9 Zukunft Stadthaus-Areal in Bonn Ratsmitteilung zum 09.07.2026 vertagt mit Maßgabe auf den 24.09.2026 - Beantwortung der Maßgabe Frage Wer Ersteinschätzung Wäre es möglich, das DLZ dauerhaft im ehemaligen Karstadt-Gebäude zu belassen und dort gegebenenfalls auch Sitzungsräume und den Ratssaal mit anzubinden? 85-II und 10 Grundsätzlich ist eine dauerhafte Unterbringung des DLZ im ehemaligen Karstadt-Gebäude denkbar, da die Flächen entsprechend der Bedarfe derzeit umgebaut werden. Zum aktuellen Zeitpunkt könnten allerdings keine weiteren Flächen angemietet werden, um Sitzungsräume und Ratssaal dort unterzubringen, da das restliche Gebäude voll vermietet sind. Diese Funktionen werden aktuell in der Oberkasseler Straße 2 hergerichtet und wären dann dort oder an einem alternativen Standort dauerhaft unterzubringen. 3. Kosten und Wirtschaftlichkeit Wie ist die Sanierung des Stadthauses aus wirtschaftlicher Perspektive zu beurteilen? 85-II Rückfrage erforderlich: Wirtschaftlichkeit in Bezug auf welchen Vergleichsfall? Eine belastbare Bewertung kann nur gegenüber konkreten Alternativen erfolgen, beispielsweise dauerhafte Anmietung, Oberkasseler Straße, dezentrale Unterbringung oder alternative Quartiersentwicklung. Welche Folgekosten entstehen im ersten Jahr, wenn die Übergangslösung zur dauerhaften Lösung wird und das Stadthausareal anderweitig umgesetzt wird? 85-II Die Kosten für die Anmietungen der Interimsstandorte sind bereits im Wirtschaftsplan des SGB enthalten. Insofern entstehen im Zuge der Interimsunterbringung keine weiteren ungeplanten Folgekosten im ersten Jahr. Sofern die Interimsstandorte dauerhaft genutzt werden sollen, ist zu entscheiden, inwiefern die Konzepte des modernen Arbeitens dort vollumfänglich umgesetzt werden sollen. Bislang ist dies lediglich in Teilen in den Interimsstandorten umgesetzt worden. Hier könnten weitere Kosten für Umbaumaßnahmen entstehen, die dann im Wirtschaftsplan des SGB vorzumerken wären. Abhängig vom Alternativkonzept und der zukünftigen Nutzung des STH-Areals entstehen am STH- Areal Kosten für das Sicherungskonzept und die Sicherung des Areals (u.a. Verkehrssicherung und Überwachung), die Planung und Ausführung der Stützensanierung, Räumungs- Entsorgungsarbeiten und Schadstoffsanierung. Wie lange würde es dauern, für das Areal einen neuen Bebauungsplan zu erstellen und dort Stadtreparatur durchzuführen, gegebenenfalls unter Nutzung des Bauturbos? Welche Instrumente zur Beschleunigung des Verfahrens kann die Verwaltung nutzen? Dez III Für die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes wird derzeit mit einer Dauer von drei bis fünf Jahren in Abhängigkeit eines entsprechenden städtebaulichen Konzeptes gerechnet. Nach Abschluss des städtebaulichen Wettbewerbs liegt nun ein städtebauliches Konzept vor, das Grundlage für das weitere BP-Verfahren ist. Derzeit wird im Stadtplanungsamt das Projekt „Planungsturbo“ zur Beschleunigung von Bauleitplanverfahren bearbeitet und befindet sich in der politischen Beratung. Dadurch sollen Beschlüsse und Gremienläufe optimiert werden, um die Verfahrensdauer zu verkürzen. Seite 2 von 5Seite 6 von 9 Zukunft Stadthaus-Areal in Bonn Ratsmitteilung zum 09.07.2026 vertagt mit Maßgabe auf den 24.09.2026 - Beantwortung der Maßgabe Frage Wer Ersteinschätzung Wie sieht die Wirtschaftlichkeitsberechnung zwischen Sanierung Stadthaus und dauerhafter Übernahme der Übergangslösung OK2 aus? 85-II Grundsätzliches Ziel der bisherigen Beschlusslage war die Unterbringung der Verwaltung im Stadthaus sowie wenigen weiteren Standorten, idealerweise vollständig im Eigentum. Sofern weitere Flächen zur Bedarfsdeckung herangezogen werden müssen, sollen diese durch wenige wirtschaftliche Anmietungen bereitgestellt werden. Die Abbildung denkbarer Szenarien unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Betrachtung ist wesentlicher Bestandteil der Immobilienstrategie. In diesem Zusammenhang werden unterschiedliche Handlungsoptionen, bspw. die Beibehaltung der als Interimstandortes geplanten Oberkasselerstr. 2 als dauerhaften Standort betrachtet. Die Ergebnisse aus der Immobilienstrategie werden bis Ende des Jahres erwartet. Hinweis: Die dauerhafte Unterbringung der Verwaltung in Anmietungen stellt eine Abhängigkeit von Laufzeiten und den Interessen der Eigentümer dar. Damit würde von der bisherigen strategischen Zielsetzung abgewichen, den langfristigen Verwaltungsflächenbedarf möglichst in stadteigenen Immobilien zu decken. Gleiches gilt für mögliche Modelle, bei denen ein Investor das Stadthaus entwickelt und die Stadt anschließend Teilflächen für die Verwaltung dauerhaft anmietet. Gibt es eine unabhängige Wirtschaftlichkeitsprüfung? 85-II Derzeit liegt keine unabhängige Wirtschaftlichkeitsprüfung zu einer dauerhaften dezentralen Unterbringung vor. Sobald die zukünftigen Bedarfe, die zu betrachtenden Varianten und die jeweiligen Rahmenbedingungen feststehen, wird dies im Rahmen des Projektes anhand einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durch Drees und Sommer zusammengeführt. Das externe Beratungsunternehmen DKC Kommunalberatung wurde jetzt mit einer unabhängigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung beauftragt. Diese Untersuchung betrachtet verschiedene mögliche Varianten im Vergleich zur geplanten Umsetzung des Stadthaus-Projekts (u.a. die dauerhafte Anmietung der benötigten Verwaktungsflächen). Welche monatlichen Kosten entstehen bei einer dauerhaften Umsetzung der Übergangslösung insgesamt, und wie hoch wären im Vergleich dazu die monatlichen Finanzierungskosten, wenn die Sanierung wie geplant umgesetzt wird? 85-II Diese Kosten können derzeit noch nicht belastbar beziffert werden. Die Höhe der monatlichen Kosten hängt insbesondere vom künftig benötigten Flächenbedarf, der Anzahl der dauerhaft genutzten Standorte, den jeweiligen Miet- oder Kaufkonditionen, den erforderlichen Herrichtungsmaßnahmen sowie den laufenden Betriebs- und Bewirtschaftungskosten ab. Ein belastbarer Vergleich kann erst vorgenommen werden, wenn beide Varianten auf derselben Datengrundlage gegenübergestellt werden können. Hierfür sind zunächst der zukünftige Flächenbedarf, die dauerhaft erforderlichen Standorte sowie die jeweiligen Investitions- und Betriebskosten zu bestimmen. Anschließend können die Varianten objektiv miteinander verglichen werden. Welche zusätzlichen jährlichen Kosten entstehen durch eine dauerhaft dezentrale Unterbringung der Verwaltung, etwa für IT, Logistik, Post, Hausmeisterdienste und Sicherheit? 10 und 85-II Durch eine dauerhafte dezentrale Unterbringung der Verwaltung sind hinsichtlich IT, Logistik und Post sind keine nennenswerten Mehrkosten zu erwarten. Ziel der Immobilienstrategie ist es, Potenziale zur Optimierung von Prozessen und Kosten zu eruieren und im Konzept mitzudenken. Seite 3 von 5Seite 7 von 9 Zukunft Stadthaus-Areal in Bonn Ratsmitteilung zum 09.07.2026 vertagt mit Maßgabe auf den 24.09.2026 - Beantwortung der Maßgabe Frage Wer Ersteinschätzung Wäre es möglich, bei einer Umplanung des Areals den Bauturbo zu nutzen? Welche Einschränkungen müssten bei einer nur eingeschränkten Anwendbarkeit des Bauturbos hingenommen werden? STH Der Bauturbo ist nur für die Erstellung von Wohnen wirksam, nicht aber für eine Verwaltungsnutzung. Nach aktueller Rechtslage bezieht sich der sogenannte „Bauturbo“ primär auf planungs- und genehmigungsrechtliche Beschleunigungen im Wohnungsbau. Er ersetzt weder die städtebauliche Konzeption noch die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eines Projektes. Für das Stadthaus-Areal würde ein grundlegender Kurswechsel zunächst neue politische Zielsetzungen, eine neue städtebauliche Konzeption sowie voraussichtlich neue planungsrechtliche Verfahren erfordern. Der Bauturbo verkürzt daher nicht automatisch den Gesamtweg zu einer alternativen Quartiersentwicklung und ersetzt insbesondere keine notwendigen Vergabe-, Planungs- oder Beteiligungsverfahren. 4. Getrennte Realisierung der Türme Ist es technisch, rechtlich und wirtschaftlich möglich, die einzelnen Türme getrennt zu planen und zu bauen, gegebenenfalls mit unterschiedlichen Akteuren? STH Eine getrennte Realisierung einzelner Türme ist grundsätzlich denkbar. Aufgrund zahlreicher technischer, funktionaler und organisatorischer Schnittstellen würde eine vollständige Einzelbetrachtung aller Türme jedoch zu erheblichem Koordinierungs- und Steuerungsaufwand führen. Aus heutiger Sicht erscheint insbesondere eine Trennung der Baukörpergruppe ABC zu den Baukörpern DEF grundsätzlich vorstellbar. Entsprechende Überlegungen wurden bereits in den fachlichen Gesprächen zur Generalplanung adressiert. Können einzelne Gebäudeteile unabhängig voneinander realisiert werden? Wie stellt sich die Bausubstanz der einzelnen Türme dar? Gibt es Unterschiede im Zustand der Türme? STH Grundsätzlich gelten die vorgenannten Überlegungen zur Trennung von ABC und DEF. Gleichzeitig ist im weiteren Planungsverlauf zu prüfen, welcher Erhalt von Bestandsstruktur technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Unterschiede in der Bausubstanz der einzelnen Gebäudeteile müssen auf Grundlage der laufenden vertieften Bestandsuntersuchungen detailliert bewertet werden. Entscheidend ist dabei das Verhältnis zwischen Aufwand für Erhalt und Ertüchtigung sowie dem Mehrwert gegenüber Rückbau und Neubau. Welche Abhängigkeiten bestehen bei Tiefgarage, Erschließung, Brandschutz, Energieversorgung, Statik und Grundstücksnutzung? STH Die Fragestellung sollte konkretisiert werden. Grundsätzlich bestehen zwischen den Gebäudeteilen erhebliche gegenseitige Abhängigkeiten insbesondere über die Tiefgarage, die Erschließungssysteme, Flucht- und Rettungswege, technische Infrastruktur, Energieversorgung sowie die statischen und konstruktiven Zusammenhänge des Gesamtbauwerks. Welche Mehrkosten oder Einsparungen entstünden durch eine getrennte Realisierung? STH und 85-II Die Fragestellung sollte zunächst präzisiert werden, da die wirtschaftlichen Auswirkungen stark vom konkret betrachteten Trennungsmodell abhängen. Pauschale Aussagen sind derzeit nicht belastbar möglich. Grundsätzlich können zusätzliche Schnittstellen, längere Projektlaufzeiten und Mehrfachstrukturen zu Mehrkosten führen; gleichzeitig könnten einzelne Bausteine separat finanziert oder durch Dritte umgesetzt werden. Seite 4 von 5Seite 8 von 9 Zukunft Stadthaus-Areal in Bonn Ratsmitteilung zum 09.07.2026 vertagt mit Maßgabe auf den 24.09.2026 - Beantwortung der Maßgabe Frage Wer Ersteinschätzung 5. Andere Akteure einbinden Kann das Studierendenwohnheim mit dem Studierendenwerk umgesetzt werden? STH und 85-II Entsprechende Gespräche und Abstimmungen mit potenziellen Partnern sind grundsätzlich vorgesehen beziehungsweise denkbar. Die grundsätzliche Umsetzbarkeit erscheint möglich und wäre in einer nachfolgenden Projektphase vertieft zu prüfen. Können die Wohntürme mit der VEBOWAG, Genossenschaften oder anderen gemeinwohlorientierten Trägern realisiert werden? Wie viele Wohnungen könnten auf der Fläche realisiert werden? STH und 85-II Gespräche mit potenziellen Trägern sind grundsätzlich vorstellbar. Hinsichtlich des Umfangs zeigt sich bereits im Wettbewerb, dass einzelne Entwürfe deutlich über die bislang in der Auslobung geforderten Wohnflächen hinausgehen. Während die Auslobung etwa 4.000 m² Wohnnutzung vorsieht, werden in einzelnen Wettbewerbsbeiträgen rund 8.000 m² Wohnfläche dargestellt. Die tatsächlich realisierbare Wohnungsanzahl wäre entwurfs- und planungsabhängig. Welche rechtlichen Modelle wären für eine alternative Nutzung des Areals möglich, etwa Erbbaurecht, Kooperation, Konzeptvergabe oder städtische Gesellschaft? 85-II Grundsätzlich sind unterschiedliche Modelle denkbar. Es gilt diese wirtschaftlich zu bewerten. Ein Auftrag hierzu erfolgt kurzfristig. Welche Auswirkungen hätte das auf Kosten, Risiken und Steuerung durch die Stadt? 85-II Kann noch nicht benannt werden, da die Betrachtung und Bewertung der Modelle noch aussteht. Würde eine Auslagerung einzelner Bausteine den städtischen Haushalt entlasten? 85-II s.o. Welche Förderprogramme könnten durch andere Träger besser genutzt werden? 85-II Förderprogramme wurden geprüft. Eine konkrete Befassung ergibt erst zu einem späteren Zeitpunkt Sinn, da einige bereits in 2030 auslaufen und der Maßnahmenumfang abzustimmen bleibt. Es kommt hierbei entscheidend auf die Art der Fördermittel und den Zweck des Geldes (z.B. Energieeffizient sanieren, klimafreundlicher Neubau, Förderung der Gestaltung von Grünflächen sowie die Entsiegelung von Flächen) an. Seite 5 von 5Seite 9 von 9
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de