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242046-19 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Projekt Zukunft Stadthaus-Areal in Bonn: Sachstandsbericht zum Ergebnis des Realisierungswettbewerbs, zur Fortschreibung der Abwicklungsstrategie und zum weiteren Vorgehen im VgV-Verfahren; hier: ergänzende Stellungnahme zu 242046-18

Nummer
242046-19 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Oberkassel Ortsteil· Beuel Hauptort
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Poststraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Oberkasseler Straße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 242046 Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242046-19 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Projekt Zukunft Stadthaus-Areal in Bonn:
Sachstandsbericht zum Ergebnis des
Realisierungswettbewerbs, zur Fortschreibung der
Abwicklungsstrategie und zum weiteren Vorgehen
im VgV-Verfahren; hier: ergänzende
Stellungnahme zu 242046-18
Beratungsfolge
Rat 24.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Einordnung
Die im Rat am 13.07.2026 gestellten Nachfragen betreffen zentrale
strategische Aspekte der weiteren Projektentwicklung, insbesondere die
wirtschaftliche Tragfähigkeit, die zukünftige Unterbringung der Verwaltung,
alternative Entwicklungsszenarien für das Areal sowie die Struktur der
Projektumsetzung.
Die Verwaltung und das Projektteam haben die Hinweise aufgegriffen und die
laufenden Arbeiten entsprechend ausgerichtet. Wesentlicher Schwerpunkt ist
dabei die Erarbeitung belastbarer fachlicher, organisatorischer und
wirtschaftlicher Entscheidungsgrundlagen. Ziel ist es, dem Rat im weiteren
Projektverlauf eine sachgerechte und transparente Entscheidungsbasis zur
Verfügung zu stellen.
Dabei ist festzuhalten, dass sich das Projekt aktuell in einer Phase befindet, in
der wesentliche Grundlagen erarbeitet, überprüft und miteinander
abgeglichen werden. Eine Reihe der diskutierten Fragestellungen ist bereits
Bestandteil laufender Untersuchungen innerhalb der Teilprojekte, insbesondere
der Immobilienstrategie, der Flächen- und Bedarfsstrategie sowie der
Vorbereitung des Generalplanerverfahrens. Die aktuellen Arbeiten dienen
ausdrücklich dazu, Risiken frühzeitig zu identifizieren, Handlungsoptionen zu
bewerten und mögliche Entscheidungsalternativen transparent aufzubereiten.
Projektstand und weitere Entscheidungsmöglichkeiten
Mit Abschluss des Realisierungswettbewerbs und der Vorbereitung des VgV-
Verfahrens ist ein wichtiger Projektmeilenstein erreicht worden. Gleichzeitig
bestehen weiterhin verschiedene Steuerungs- und Entscheidungsmöglichkeiten
im Projektverlauf.
Grundsätzliche Anpassungen der Projektkonzeption sind aktuell noch möglich.
Ein weiterer wesentlicher Entscheidungspunkt wird nach Vorliegen derSeite 1 von 9
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Entwurfsplanung mit belastbarer Kostenberechnung und vertiefter technischer
Bewertung erreicht. Mit zunehmender Planungstiefe und fortschreitenden
Beauftragungen steigen jedoch die wirtschaftlichen und rechtlichen
Konsequenzen grundlegender Änderungen naturgemäß an.
Für die Projektinitiierung, die Durchführung des Wettbewerbs, die
Projektorganisation, Beratungsleistungen, Bestandsuntersuchungen sowie die
Vorbereitung der Vergabeprozesse wurden bislang Finanzmittel in Höhe von
rund 3,3 Mio. EUR brutto vorgesehen. Diese Leistungen dienen der Schaffung
einer belastbaren Entscheidungsgrundlage und bilden die Voraussetzung für
die weitere Bewertung des Projekts. Bisher abgerechnet wurden im Rahmen
der Projektbearbeitung 1,81 Mio. EUR brutto.
Verwaltungsstandorte und Immobilienstrategie
Ein wesentlicher Schwerpunkt der aktuellen Arbeiten liegt auf der
gesamtstädtischen Betrachtung zukünftiger Verwaltungsstandorte. Hierzu
werden derzeit die Teilprojekte Flächenbedarfe & Bürostrategie sowie
Immobilienstrategie bearbeitet.
Ziel ist eine langfristig wirtschaftliche, funktionale und bürger*innenorientierte
Unterbringung der Verwaltung an möglichst wenigen, gut miteinander
vernetzten Standorten. Dabei werden sowohl bestehende städtische
Immobilien als auch mögliche Marktangebote betrachtet. Vorrangiges Ziel bleibt
die Nutzung geeigneter und zukunftsfähiger Immobilien im Eigentum der Stadt.
Die derzeit vorbereiteten Interimsstandorte an der Poststraße 23 und der
Oberkasseler Straße 2 werden zunächst für den künftigen Betrieb
hergerichtet. Welche Standorte mittel- und langfristig dauerhaft genutzt werden
können, ist Gegenstand der laufenden Untersuchungen. Die Ergebnisse
werden im Rahmen der Immobilienstrategie bis Ende des Jahres erwartet.
Grundsätzlich erscheint auch eine dauerhafte Nutzung einzelner
Interimsstandorte denkbar. Ob dies langfristig wirtschaftlich, organisatorisch
und strategisch sinnvoll ist, wird derzeit im Rahmen der Gesamtbetrachtung
von externen Beratungsunternehmen untersucht.
Wirtschaftlichkeit und Vergleich von Handlungsoptionen
Die Frage der Wirtschaftlichkeit ist ein zentraler Bestandteil der laufenden
Projektarbeit.
Eine belastbare wirtschaftliche Bewertung kann jedoch nur auf Grundlage
definierter Vergleichsvarianten erfolgen. Hierzu werden derzeit die
erforderlichen Daten zu Flächenbedarfen, Standortanforderungen,
Investitionskosten, Betriebs- und Bewirtschaftungskosten sowie
organisatorischen Auswirkungen zusammengeführt. Erst auf dieser Basis kann
ein sachgerechter Vergleich unterschiedlicher Szenarien erfolgen.
Im Rahmen der laufenden Immobilienstrategie werden daher verschiedene
Handlungsoptionen untersucht. Dazu gehören insbesondere die ursprünglich
beschlossene Zielstruktur, dauerhafte Nutzung einzelner Interimsstandorte
sowie mögliche alternative Standortkonfigurationen. Die Ergebnisse dieser
Untersuchungen werden die Grundlage für weitere politische Entscheidungen
bilden.
Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der langfristigen Wirtschaftlichkeit,
der Versorgungssicherheit sowie der Verfügbarkeit von Verwaltungsflächen.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass dauerhafte Anmietungen grundsätzlich von
Laufzeiten, Marktbedingungen und den Interessen Dritter abhängig sind,
während eigene Immobilien eine höhere Steuerbarkeit und langfristigeSeite 2 von 9
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Verfügbarkeit ermöglichen.
Städtebauliche Entwicklung und planungsrechtliche
Rahmenbedingungen
Mit dem abgeschlossenen Wettbewerb liegt erstmals ein abgestimmtes
städtebauliches Konzept für die Weiterentwicklung des Areals vor. Dieses bildet
die Grundlage für die weiteren Planungs- und Genehmigungsschritte.
Im Zusammenhang mit alternativen Entwicklungsszenarien wurde auch die
mögliche Anwendung des sogenannten „Bauturbos“ diskutiert. Hierzu ist
festzuhalten, dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen vor allem auf
die Beschleunigung von Verfahren für Wohnungsbauvorhaben abzielen. Sie
ersetzen jedoch weder die Erarbeitung eines neuen städtebaulichen Konzepts
noch notwendige politische Entscheidungen, Beteiligungsprozesse oder
wirtschaftliche Bewertungen. Eine grundlegend neue Quartiersentwicklung
würde daher unabhängig von möglichen Verfahrensbeschleunigungen
zunächst neue planerische und politische Grundlagen erfordern.
Umsetzungs- und Realisierungsstruktur
Im Zuge der Nachfragen wurde auch untersucht, inwieweit einzelne
Gebäudeteile unabhängig voneinander entwickelt oder umgesetzt werden
könnten.
Nach aktueller Einschätzung sind unterschiedliche Umsetzungsmodelle
grundsätzlich denkbar. Gleichzeitig bestehen zwischen den Gebäudeteilen
zahlreiche technische, funktionale und organisatorische Abhängigkeiten,
insbesondere hinsichtlich Erschließung, Tiefgarage, Brandschutz,
Energieversorgung und Tragstruktur. Daher wären alternative
Realisierungsmodelle stets unter Berücksichtigung zusätzlicher Schnittstellen
und Risiken zu bewerten.
Die laufenden Bestandsuntersuchungen dienen dazu, die baulichen
Voraussetzungen der einzelnen Gebäudeteile detailliert zu bewerten und
daraus gegebenenfalls weitere Optimierungsmöglichkeiten abzuleiten.
Kooperationen und Einbindung weiterer Akteure
Die Möglichkeit einer Beteiligung weiterer Akteure wird im Projekt grundsätzlich
offen betrachtet.
Sowohl für Wohnnutzungen als auch für studentisches Wohnen kommen
unterschiedliche Kooperationsmodelle grundsätzlich in Betracht. Ebenso sind
verschiedene Organisations- und Trägermodelle denkbar. Die jeweiligen
rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Auswirkungen sind jedoch
sehr unterschiedlich und bedürfen einer gesonderten Bewertung.
Daher werden mögliche Modelle und deren Auswirkungen zunächst fachlich
untersucht, bevor hierzu belastbare Empfehlungen ausgesprochen werden
können. Gleiches gilt für mögliche Förderkulissen, deren Eignung stark von
Umfang, Zeitplan und konkreter Ausgestaltung möglicher Maßnahmen abhängt.
Fazit
Die aufgeworfenen Fragestellungen betreffen zentrale Weichenstellungen für
die zukünftige Entwicklung des Stadthaus-Areals. Die Verwaltung und das
Projektteam bearbeiten diese Themen bereits im Rahmen der laufenden
Projektarbeit und schaffen derzeit die erforderlichen fachlichen, wirtschaftlichen
und organisatorischen Grundlagen für belastbare Entscheidungen.Seite 3 von 9
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Der aktuelle Projektstand ist bewusst darauf ausgerichtet, Risiken frühzeitig zu
identifizieren, Handlungsoptionen systematisch zu untersuchen und dem Rat im
weiteren Jahresverlauf nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen zur
Verfügung zu stellen.
Mit dem laufenden VgV-Verfahren, der Erarbeitung der Immobilienstrategie,
den Flächen- und Bedarfsanalysen sowie den vertieften
Bestandsuntersuchungen werden derzeit genau die Grundlagen geschaffen,
die für eine objektive Bewertung der verschiedenen Handlungsoptionen
erforderlich sind.
Die Verwaltung wird die Ergebnisse dieser Arbeiten nach Vorliegen der
Erkenntnisse transparent aufbereiten und dem Rat zur weiteren Beratung und
Entscheidung vorlegen.
Anlage/n
1 Anlage (öffentlich)Seite 4 von 9
Zukunft Stadthaus-Areal in Bonn
Ratsmitteilung zum 09.07.2026 vertagt mit Maßgabe auf den 24.09.2026 - Beantwortung der Maßgabe
Frage Wer Ersteinschätzung
1. Grundsatz: Entscheidungsstand und Ausstiegsmöglichkeiten
Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Sanierung noch grundsätzlich gestoppt oder wesentlich
verändert werden? STH
Grundsätzliche Projektanpassungen sind aktuell noch bis zum Abschluss des VgV-Verfahrens zur
Generalplanervergabe Ende 2026 möglich. Ein weiterer wesentlicher Entscheidungspunkt besteht
nach Vorliegen der Entwurfsplanung (LPH 3) mit belastbarer Kostenberechnung und vertiefter
technischer Bewertung. Danach steigen die wirtschaftlichen Folgen eines Projektabbruchs oder
grundlegender Umplanungen deutlich an.
Welche Kosten sind bereits entstanden und welche Kosten sind bis Ende des Jahres zu erwarten? STH
Gemäß Ratsbeschlüssen wurden für Projektinitiierung, Wettbewerb, Beratungsleistungen und
Vorbereitung der Vergabeverfahren bislang Finanzmittel in Höhe von rund 3,3 Mio. EUR brutto für
die Jahre 2025 und 2026 vorgesehen. Bisher abgerechnet wurden im Rahmen der
Projektbearbeitung 1,81 Mio. EUR brutto.
Gibt es einen Zeitpunkt, nach dessen Ablauf eine Umplanung oder ein Projektstopp wirtschaftlich
oder rechtlich kaum noch vertretbar wäre? STH
Die Fragestellung sollte zunächst konkretisiert werden, da „vertretbar“ keine technische oder
vergaberechtliche Kategorie darstellt. Grundsätzlich nehmen mit fortschreitender Planung,
Abschluss des VgV-Verfahrens, Beauftragung der Generalplanung sowie späteren
Ausschreibungen die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen eines Projektabbruchs kontinuierlich
zu. Es gibt keinen einzelnen Stichtag, sondern mehrere Eskalationsstufen.
2. Unterbringung der Verwaltung
Ist bei der aktuellen Büromarktentwicklung in Bonn eine Versorgung der Stadtverwaltung mit
Büroflächen auch am regulären Bonner Büromarkt wirtschaftlich möglich? 85-II
Die Teilprojekte Flächenbedarfe & Bürostrategie sowie Immobilienstrategie im Gesamtprojekt
Stadthaus-Areal werden derzeit ausgearbeitet und stellen bis Ende des Jahres die Bedarfe und
Strategien der Verwaltung zusammen. Dies stellt die Grundlage dar, um unter anderem auch die
Frage zu beantworten, welche Büroarbeitsplätze sowie Bürger*innenbedienung im Eigentum und
welche am regulären Bonner Büromarkt abgebildet werden müssen.
Es stehen am Bonner Büromarkt grundsätzlich Flächen zur Verfügung, die dem SGB regelmäßig
angeboten werden. Die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Unterbringung ist im
Gesamtkontext der Ergebnisse der Immobilienstrategie zu eruieren. Ziel ist es, die Verwaltung an
wenigen Standorten flächeneffizient, entsprechend von Anforderungen und Bürger*innen- und
Ämterbeziehungen sowie wirtschaftlich unterzubringen. Hierzu sollen prioritär
Eigentumsliegenschaften herangezogen werden.
Welche Standorte während der Sanierungszeit sind zwingend nur eine Übergangslösung? 85-II und 10
Die Poststraße 23 (ehemaliges Karstadt-Gebäude) sowie die Oberkasseler Straße 2 werden aktuell
für eine betriebsbereite Verwaltung vorbereitet. Erfahrungen und Ableitungen für eine dauerhafte
Nutzung können erst im Live-Betrieb gemacht werden. Grundsätzlich müssen diese beiden
Standorte jedoch nicht zwingend nur eine Übergangslösung darstellen (siehe 2.3).
Welche Standorte könnten dauerhaft genutzt werden? 85-II und 10
Die Teilprojekte Flächenbedarfe & Bürostrategie sowie Immobilienstrategie im Gesamtprojekt
Stadthaus-Areal werden derzeit ausgearbeitet und stellen bis Ende des Jahres die Bedarfe und
Strategien der Verwaltung zusammen.
Ziel der Immobilienstrategie ist es unter anderem Aussagen zu den Liegenschaften im Bestand
hinsichtlich ihrer Funktionalität für moderne Büro- und Arbeitswelten als auch hinsichtlich ihres
technischen Zustands und ihrer Zukunftsfähigkeit zu treffen. Hieraus können sich in Bezug auf den
derzeitigen Bestand noch Handlungsnotwendigkeiten (z.B. Umbaumaßnahmen) ergeben.
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Zukunft Stadthaus-Areal in Bonn
Ratsmitteilung zum 09.07.2026 vertagt mit Maßgabe auf den 24.09.2026 - Beantwortung der Maßgabe
Frage Wer Ersteinschätzung
Wäre es möglich, das DLZ dauerhaft im ehemaligen Karstadt-Gebäude zu belassen und dort
gegebenenfalls auch Sitzungsräume und den Ratssaal mit anzubinden? 85-II und 10
Grundsätzlich ist eine dauerhafte Unterbringung des DLZ im ehemaligen Karstadt-Gebäude
denkbar, da die Flächen entsprechend der Bedarfe derzeit umgebaut werden. Zum aktuellen
Zeitpunkt könnten allerdings keine weiteren Flächen angemietet werden, um Sitzungsräume und
Ratssaal dort unterzubringen, da das restliche Gebäude voll vermietet sind. Diese Funktionen
werden aktuell in der Oberkasseler Straße 2 hergerichtet und wären dann dort oder an einem
alternativen Standort dauerhaft unterzubringen.
3. Kosten und Wirtschaftlichkeit
Wie ist die Sanierung des Stadthauses aus wirtschaftlicher Perspektive zu beurteilen? 85-II
Rückfrage erforderlich: Wirtschaftlichkeit in Bezug auf welchen Vergleichsfall? Eine belastbare
Bewertung kann nur gegenüber konkreten Alternativen erfolgen, beispielsweise dauerhafte
Anmietung, Oberkasseler Straße, dezentrale Unterbringung oder alternative
Quartiersentwicklung.
Welche Folgekosten entstehen im ersten Jahr, wenn die Übergangslösung zur dauerhaften Lösung
wird und das Stadthausareal anderweitig umgesetzt wird? 85-II
Die Kosten für die Anmietungen der Interimsstandorte sind bereits im Wirtschaftsplan des SGB
enthalten. Insofern entstehen im Zuge der Interimsunterbringung keine weiteren ungeplanten
Folgekosten im ersten Jahr.
Sofern die Interimsstandorte dauerhaft genutzt werden sollen, ist zu entscheiden, inwiefern die
Konzepte des modernen Arbeitens dort vollumfänglich umgesetzt werden sollen. Bislang ist dies
lediglich in Teilen in den Interimsstandorten umgesetzt worden. Hier könnten weitere Kosten für
Umbaumaßnahmen entstehen, die dann im Wirtschaftsplan des SGB vorzumerken wären.
Abhängig vom Alternativkonzept und der zukünftigen Nutzung des STH-Areals entstehen am STH-
Areal Kosten für das Sicherungskonzept und die Sicherung des Areals (u.a. Verkehrssicherung und
Überwachung), die Planung und Ausführung der Stützensanierung, Räumungs-
Entsorgungsarbeiten und Schadstoffsanierung.
Wie lange würde es dauern, für das Areal einen neuen Bebauungsplan zu erstellen und dort
Stadtreparatur durchzuführen, gegebenenfalls unter Nutzung des Bauturbos? Welche Instrumente
zur Beschleunigung des Verfahrens kann die Verwaltung nutzen?
Dez III
Für die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes wird derzeit mit einer Dauer von drei bis fünf
Jahren in Abhängigkeit eines entsprechenden städtebaulichen Konzeptes gerechnet. Nach
Abschluss des städtebaulichen Wettbewerbs liegt nun ein städtebauliches Konzept vor, das
Grundlage für das weitere BP-Verfahren ist. Derzeit wird im Stadtplanungsamt das Projekt
„Planungsturbo“ zur Beschleunigung von Bauleitplanverfahren bearbeitet und befindet sich in der
politischen Beratung. Dadurch sollen Beschlüsse und Gremienläufe optimiert werden, um die
Verfahrensdauer zu verkürzen.
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Zukunft Stadthaus-Areal in Bonn
Ratsmitteilung zum 09.07.2026 vertagt mit Maßgabe auf den 24.09.2026 - Beantwortung der Maßgabe
Frage Wer Ersteinschätzung
Wie sieht die Wirtschaftlichkeitsberechnung zwischen Sanierung Stadthaus und dauerhafter
Übernahme der Übergangslösung OK2 aus? 85-II
Grundsätzliches Ziel der bisherigen Beschlusslage war die Unterbringung der Verwaltung im
Stadthaus sowie wenigen weiteren Standorten, idealerweise vollständig im Eigentum. Sofern
weitere Flächen zur Bedarfsdeckung herangezogen werden müssen, sollen diese durch wenige
wirtschaftliche Anmietungen bereitgestellt werden.
Die Abbildung denkbarer Szenarien unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Betrachtung ist
wesentlicher Bestandteil der Immobilienstrategie. In diesem Zusammenhang werden
unterschiedliche Handlungsoptionen, bspw. die Beibehaltung der als Interimstandortes geplanten
Oberkasselerstr. 2 als dauerhaften Standort betrachtet.
Die Ergebnisse aus der Immobilienstrategie werden bis Ende des Jahres erwartet.
Hinweis: Die dauerhafte Unterbringung der Verwaltung in Anmietungen stellt eine Abhängigkeit
von Laufzeiten und den Interessen der Eigentümer dar. Damit würde von der bisherigen
strategischen Zielsetzung abgewichen, den langfristigen Verwaltungsflächenbedarf möglichst in
stadteigenen Immobilien zu decken. Gleiches gilt für mögliche Modelle, bei denen ein Investor das
Stadthaus entwickelt und die Stadt anschließend Teilflächen für die Verwaltung dauerhaft
anmietet.
Gibt es eine unabhängige Wirtschaftlichkeitsprüfung? 85-II
Derzeit liegt keine unabhängige Wirtschaftlichkeitsprüfung zu einer dauerhaften dezentralen
Unterbringung vor. Sobald die zukünftigen Bedarfe, die zu betrachtenden Varianten und die
jeweiligen Rahmenbedingungen feststehen, wird dies im Rahmen des Projektes anhand einer
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durch Drees und Sommer zusammengeführt.
Das externe Beratungsunternehmen DKC Kommunalberatung wurde jetzt mit einer unabhängigen
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung beauftragt. Diese Untersuchung betrachtet verschiedene
mögliche Varianten im Vergleich zur geplanten Umsetzung des Stadthaus-Projekts (u.a. die
dauerhafte Anmietung der benötigten Verwaktungsflächen).
Welche monatlichen Kosten entstehen bei einer dauerhaften Umsetzung der Übergangslösung
insgesamt, und wie hoch wären im Vergleich dazu die monatlichen Finanzierungskosten, wenn die
Sanierung wie geplant umgesetzt wird?
85-II
Diese Kosten können derzeit noch nicht belastbar beziffert werden.
Die Höhe der monatlichen Kosten hängt insbesondere vom künftig benötigten Flächenbedarf, der
Anzahl der dauerhaft genutzten Standorte, den jeweiligen Miet- oder Kaufkonditionen, den
erforderlichen Herrichtungsmaßnahmen sowie den laufenden Betriebs- und
Bewirtschaftungskosten ab.
Ein belastbarer Vergleich kann erst vorgenommen werden, wenn beide Varianten auf derselben
Datengrundlage gegenübergestellt werden können.
Hierfür sind zunächst der zukünftige Flächenbedarf, die dauerhaft erforderlichen Standorte sowie
die jeweiligen Investitions- und Betriebskosten zu bestimmen. Anschließend können die Varianten
objektiv miteinander verglichen werden.
Welche zusätzlichen jährlichen Kosten entstehen durch eine dauerhaft dezentrale Unterbringung
der Verwaltung, etwa für IT, Logistik, Post, Hausmeisterdienste und Sicherheit? 10 und 85-II
Durch eine dauerhafte dezentrale Unterbringung der Verwaltung sind hinsichtlich IT, Logistik und
Post sind keine nennenswerten Mehrkosten zu erwarten.
Ziel der Immobilienstrategie ist es, Potenziale zur Optimierung von Prozessen und Kosten zu
eruieren und im Konzept mitzudenken.
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Zukunft Stadthaus-Areal in Bonn
Ratsmitteilung zum 09.07.2026 vertagt mit Maßgabe auf den 24.09.2026 - Beantwortung der Maßgabe
Frage Wer Ersteinschätzung
Wäre es möglich, bei einer Umplanung des Areals den Bauturbo zu nutzen? Welche
Einschränkungen müssten bei einer nur eingeschränkten Anwendbarkeit des Bauturbos
hingenommen werden?
STH
Der Bauturbo ist nur für die Erstellung von Wohnen wirksam, nicht aber für eine
Verwaltungsnutzung.
Nach aktueller Rechtslage bezieht sich der sogenannte „Bauturbo“ primär auf planungs- und
genehmigungsrechtliche Beschleunigungen im Wohnungsbau. Er ersetzt weder die städtebauliche
Konzeption noch die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eines Projektes. Für das Stadthaus-Areal
würde ein grundlegender Kurswechsel zunächst neue politische Zielsetzungen, eine neue
städtebauliche Konzeption sowie voraussichtlich neue planungsrechtliche Verfahren erfordern.
Der Bauturbo verkürzt daher nicht automatisch den Gesamtweg zu einer alternativen
Quartiersentwicklung und ersetzt insbesondere keine notwendigen Vergabe-, Planungs- oder
Beteiligungsverfahren.
4. Getrennte Realisierung der Türme
Ist es technisch, rechtlich und wirtschaftlich möglich, die einzelnen Türme getrennt zu planen und
zu bauen, gegebenenfalls mit unterschiedlichen Akteuren? STH
Eine getrennte Realisierung einzelner Türme ist grundsätzlich denkbar. Aufgrund zahlreicher
technischer, funktionaler und organisatorischer Schnittstellen würde eine vollständige
Einzelbetrachtung aller Türme jedoch zu erheblichem Koordinierungs- und Steuerungsaufwand
führen. Aus heutiger Sicht erscheint insbesondere eine Trennung der Baukörpergruppe ABC zu
den Baukörpern DEF grundsätzlich vorstellbar. Entsprechende Überlegungen wurden bereits in
den fachlichen Gesprächen zur Generalplanung adressiert.
Können einzelne Gebäudeteile unabhängig voneinander realisiert werden? Wie stellt sich die
Bausubstanz der einzelnen Türme dar? Gibt es Unterschiede im Zustand der Türme? STH
Grundsätzlich gelten die vorgenannten Überlegungen zur Trennung von ABC und DEF. Gleichzeitig
ist im weiteren Planungsverlauf zu prüfen, welcher Erhalt von Bestandsstruktur technisch und
wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Unterschiede in der Bausubstanz der einzelnen Gebäudeteile
müssen auf Grundlage der laufenden vertieften Bestandsuntersuchungen detailliert bewertet
werden. Entscheidend ist dabei das Verhältnis zwischen Aufwand für Erhalt und Ertüchtigung
sowie dem Mehrwert gegenüber Rückbau und Neubau.
Welche Abhängigkeiten bestehen bei Tiefgarage, Erschließung, Brandschutz, Energieversorgung,
Statik und Grundstücksnutzung? STH
Die Fragestellung sollte konkretisiert werden. Grundsätzlich bestehen zwischen den
Gebäudeteilen erhebliche gegenseitige Abhängigkeiten insbesondere über die Tiefgarage, die
Erschließungssysteme, Flucht- und Rettungswege, technische Infrastruktur, Energieversorgung
sowie die statischen und konstruktiven Zusammenhänge des Gesamtbauwerks.
Welche Mehrkosten oder Einsparungen entstünden durch eine getrennte Realisierung? STH und 85-II
Die Fragestellung sollte zunächst präzisiert werden, da die wirtschaftlichen Auswirkungen stark
vom konkret betrachteten Trennungsmodell abhängen. Pauschale Aussagen sind derzeit nicht
belastbar möglich. Grundsätzlich können zusätzliche Schnittstellen, längere Projektlaufzeiten und
Mehrfachstrukturen zu Mehrkosten führen; gleichzeitig könnten einzelne Bausteine separat
finanziert oder durch Dritte umgesetzt werden.
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Zukunft Stadthaus-Areal in Bonn
Ratsmitteilung zum 09.07.2026 vertagt mit Maßgabe auf den 24.09.2026 - Beantwortung der Maßgabe
Frage Wer Ersteinschätzung
5. Andere Akteure einbinden
Kann das Studierendenwohnheim mit dem Studierendenwerk umgesetzt werden? STH und 85-II
Entsprechende Gespräche und Abstimmungen mit potenziellen Partnern sind grundsätzlich
vorgesehen beziehungsweise denkbar. Die grundsätzliche Umsetzbarkeit erscheint möglich und
wäre in einer nachfolgenden Projektphase vertieft zu prüfen.
Können die Wohntürme mit der VEBOWAG, Genossenschaften oder anderen
gemeinwohlorientierten Trägern realisiert werden? Wie viele Wohnungen könnten auf der Fläche
realisiert werden?
STH und 85-II
Gespräche mit potenziellen Trägern sind grundsätzlich vorstellbar. Hinsichtlich des Umfangs zeigt
sich bereits im Wettbewerb, dass einzelne Entwürfe deutlich über die bislang in der Auslobung
geforderten Wohnflächen hinausgehen. Während die Auslobung etwa 4.000 m² Wohnnutzung
vorsieht, werden in einzelnen Wettbewerbsbeiträgen rund 8.000 m² Wohnfläche dargestellt. Die
tatsächlich realisierbare Wohnungsanzahl wäre entwurfs- und planungsabhängig.
Welche rechtlichen Modelle wären für eine alternative Nutzung des Areals möglich, etwa
Erbbaurecht, Kooperation, Konzeptvergabe oder städtische Gesellschaft? 85-II Grundsätzlich sind unterschiedliche Modelle denkbar. Es gilt diese wirtschaftlich zu bewerten. Ein
Auftrag hierzu erfolgt kurzfristig.
Welche Auswirkungen hätte das auf Kosten, Risiken und Steuerung durch die Stadt? 85-II Kann noch nicht benannt werden, da die Betrachtung und Bewertung der Modelle noch aussteht.
Würde eine Auslagerung einzelner Bausteine den städtischen Haushalt entlasten? 85-II s.o.
Welche Förderprogramme könnten durch andere Träger besser genutzt werden? 85-II
Förderprogramme wurden geprüft. Eine konkrete Befassung ergibt erst zu einem späteren
Zeitpunkt Sinn, da einige bereits in 2030 auslaufen und der Maßnahmenumfang abzustimmen
bleibt. Es kommt hierbei entscheidend auf die Art der Fördermittel und den Zweck des Geldes
(z.B. Energieeffizient sanieren, klimafreundlicher Neubau, Förderung der Gestaltung von
Grünflächen sowie die Entsiegelung von Flächen) an.
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Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 03.11.2026, 12:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de