242046 · Beschlussvorlage
Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal
Kerndaten
- Nummer
- 242046
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.11.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Untergeordnet
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 242046 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal Beratungsfolge Hauptausschuss 03.12.2024 Empfehlung Rat 12.12.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1.) Der Rat beschließt den weiteren Planungen zum Stadthaus Areal die Variante N3c zugrunde zu legen und trifft damit den Grundsatzbeschluss: · Das Stadthaus wird in der Hauptnutzung als Verwaltungsstandort mit Rathaus-Funktion mit ergänzenden Nutzungen entwickelt. (Nutzungsart: Mischnutzung) · Die ergänzenden Nutzungen müssen mit dem bestehenden Planungsrecht vereinbar sein und sollen im Umfang von maximal ca. 25% bis minimal ca. 10% ermöglicht werden. (Mischnutzungs-Anteil und Öffnungsklausel) · Das Vorhaben soll als Teilabriss mit integriertem Neubau und Kernsanierung der zu erhaltenden Gebäudeteile realisiert werden. (Realisierungsform) 2.) Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung vorzubereiten und dem Rat im 1. Quartal 2025 Grundzüge einer Projektstruktur und Umsetzungsvarianten inklusive fortgeschriebenem Zeitplan und einer Konkretisierung zu den fiskalischen Auswirkungen vorzulegen. 3.) Die Verwaltung wird beauftragt, das vorgelegte Flächen- und Wirkkonzept fortzuschreiben. Begründung Der Rat der Bundesstadt Bonn hat auf Basis der Feststellung der Sanierungsfähigkeit, aber auch Sanierungsbedürftigkeit des Stadthauses BonnSeite 1 von 195 Seite 2 am 14.03.2024 die Verwaltung beauftragt, eine Grundsatzentscheidung für die weiteren Planungen zum Stadthaus Areal vorzubereiten. Zur Umsetzung des Beschlusspunktes hat die Verwaltung zum Juni 2024 das Büro dbp dasbauprojekt GmbH (Berlin) und per August 2024 die Projektsteuerung DREES & SOMMER (Köln) beauftragt. Die Variante N3c vereint am ehesten die Ziele eines möglichst kurzen Leerstands des Gebäudes mit der angestrebten Belebung und Attraktivitätssteigerung des Areals, den Anforderungen an einen modernen und freundlichen Verwaltungsstandort, dem möglichst verantwortungsvollen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen und der Beachtung der finanziellen Rahmenbedingungen der Kommune. Im Hinblick auf den Mischnutzungsanteil sieht der Vorschlag eine „Öffnungsklausel“ vor, um bei der weiteren Umsetzung die notwendige Flexibilität zu erhalten. Die beiden Varianten N2c und N3c liegen im Bewertungsergebnis sehr nahe beieinander und der konkrete Mischnutzungsanteil muss in Abstimmung mit dem architektonischen Entwurf sowie den später noch festzulegenden ergänzenden Nutzungen stehen. Daher sollte der Mischnutzungsanteil sich im Korridor zwischen 10 und etwa 25 % bewegen. Dieser Grundsatzbeschluss ist gemäß Ratsauftrag mit dem bestehenden Planungsrecht (Bebauungsplan) vereinbar und innerhalb dieser Leitpfosten kann sowohl den Bedürfnissen der Stadtverwaltung, des Rates, einer bedarfsgerechten Kindertagesstätte als auch den Wünschen der Öffentlichkeit bezüglich Nutzung (Belebung, bezahlbares Wohnen und Grünflächen) sowie Optik und Städtebau nachgekommen werden (Eliminierung Angsträume, Willkommen schaffen, Verbindung zwischen Nord- und Innenstadt mit Aufenthaltsqualität). Hinzu kommt, dass so das größte Rathausgebäude der Stadt im Zentrum erhalten bleiben würde, was auch den allgemeinen Erwartungen entspricht und die Wertschätzung der städtischen Selbstverwaltung spiegelt. Kostenrahmen Die Vorlage weist für die empfohlene Variante N3c Herstellkosten von ca. 466 Mio. € brutto für das gesamte Vorhaben aus. Davon entfallen (je nach Variante) etwa 75 Mio. € brutto auf die ergänzenden Nutzungen, die vermietet werden könnten. Inkl. Finanzierungskosten, Abschreibungen und Erhaltungsaufwand führen die Verwaltungsflächen (Variante N3c) zu einer monatlichen Haushaltsbelastung (kalkulatorische Miete) von 1.07 Mio. € brutto. Dies entspricht für diese Verwaltungsflächen einer kalkulatorischen Kaltmiete von etwa 26 € brutto je qm und Monat. Die Vergleichsmiete für (hypothetische) Anmietungen vergleichbarer Flächen inkl. Stellplätzen im Stadtgebiet läge im Mittelwert der betrachteten Lebenszeit von 50 Jahren bei 39 € brutto je qm im Monat. • Auf Basis des ermittelten Kostenrahmens und der Vergleichsbetrachtungen kommt die Verwaltung zu der Einschätzung,Seite 2 von 195 Seite 3 dass aus wirtschaftlichen Gründen eine Unterbringung im städtischen Eigentum der dauerhaften Anmietung vorzuziehen ist. Zeitplan Unter der Prämisse, dass die notwendigen Entscheidungen zeitnah getroffen werden und unmittelbar mit den notwendigen Projektarbeiten begonnen werden kann, sieht die Vorlage folgenden Zeitrahmen: • Planung: 2025-2027 • Umsetzung: 2027-2031 Gemäß den Ergebnissen der Vorbereitung des Grundsatzbeschlusses kann im Jahr 2031 die Wiederbelebung des Stadthaus-Areals erfolgen. Ein Zeitverlust ohne Mehrwert für das Endprodukt ist in jedem Fall – bei allen Varianten – ein potenzieller Kostentreiber. Nur durch den Abschluss der Planung und Ausschreibung sowie die Vergabe der Bauleistungen vor Auszug im Jahr 2027, also durch eine effiziente Nutzung der Zeit bis dahin, kann die Bauzeit direkt im Anschluss beginnen und somit der größten Befürchtung der Öffentlichkeit begegnet werden (keine Dauerbaustelle, kein „schwarzes Loch“). Gründlichkeit und Schnelligkeit müssen so Hand in Hand gehen. Auf eine gründliche Planung folgt eine schnelle Umsetzung. Prognose des Arbeitsplatz- und Flächenbedarfs der Stadtverwaltung Mit dem Konzept „Zukunft unserer Arbeit“ hat die Stadtverwaltung im Jahr 2022 ein Konzept für eine bürgerfreundliche und effiziente Stadtverwaltung entwickelt. Dieses Konzept liegt der Prognose der Flächenbedarfe und möglicher Varianten zur Unterbringung der Stadtverwaltung zugrunde. Darauf aufbauend wurde im Rahmen der Vorbereitung dieses Grundsatzbeschlusses ein Raum- und Flächenprogramm aufgestellt. Unter der Annahme, dass die Stadtverwaltung trotz eines deutlichen Bevölkerungswachstums im Jahre 2035 über etwa gleich viele Stellen wie aktuell verfügt, wird für ca. 4.000 Personen ein Standard-Büroarbeitsplatz benötigt. Bei der Umsetzung moderner und flexibler Arbeitswelten geht eine erhöhte Desksharing-Quote mit einem Flächenbedarf für Kommunikation, ruhigen Arbeitszonen und attraktiven Serviceflächen für die Dienstleistungen einher. Auf dieser Basis wurde als Kalkulationsgrundlage ein durchschnittlicher Flächenbedarf von 26,5 qm Nutzfläche pro Arbeitsplatz ermittelt. • Ergebnis der Bedarfsprognose: Die Stadtverwaltung Bonn wird im Jahr 2035 etwa 2.680 Standard-Büroarbeitsplätze benötigen, welche insgesamt 71.000 qm Nutzfläche erfordern. Der darüber hinaus gehende Bedarf an Arbeitsplätzen mit besonderen Aufgaben muss im Rahmen eines Logistikkonzepts noch ermittelt und verortet werden, dieser Bedarf versteht sich additiv.Seite 3 von 195 Seite 4 Deckung des Bedarfs durch Stadthaus und Bezirksrathäuser Ausgangspunkt aller Überlegungen ist: Neben dem Stadthaus als zentralem Verwaltungsstandort werden auch die drei Bezirksrathäuser in Beuel, Hardtberg und Bad-Godesberg dauerhaft als Verwaltungsstandorte mit Dienstleistungsangeboten genutzt. Ebenso bleibt das Alte Rathaus erhalten. • In den drei Bezirksrathäusern und dem alten Rathaus können ca. 370 Arbeitsplätze (ca. 9.950 qm Nutzfläche) eingerichtet werden (14 % des Gesamtbedarfs). • Mit der zur Grundsatzentscheidung vorgeschlagenen Variante N3c und Öffnungsklausel zur Variante N2c würden 1.370 bis 1.600 Arbeitsplätze im Stadthaus-Areal der Zukunft eingerichtet werden (51-60 % des Gesamtbedarfs). • Der Bedarf für 710 bis 940 weitere Arbeitsplätze muss durch städtische Liegenschaften oder Anmietungen gedeckt werden. Dieser Flächenbedarf entspricht etwa 18.460 bis 24.850 qm Nutzfläche (26-35% des Gesamtbedarfs). Varianten zur Deckung des verbleibenden Bedarfs Die abschließende Erarbeitung eines Flächenkonzeptes und die daraus zu entwickelnde Liegenschaftsstrategie war nicht Gegenstand des Auftrages zur Herbeiführung der Grundsatzentscheidung im Stadthaus. Dennoch wurde mit dem in diesem erstellen Flächen- und Wirkkonzept eine Basis geschaffen. Es wird empfohlen, im Anschluss an den Stadthaus-Beschluss dieses Konzept fortzuschreiben und weiterzuentwickeln. Die heutigen 87 Liegenschaften mit Verwaltungsnutzung können deutlich reduziert werden. Alleine 28 Liegenschaften könnten durch die Umsetzung des Flächen- und Wirkkonzeptes und der Revitalisierung der Flächen im Stadthaus- Areal in der obigen Variante abgemietet werden, was zu einer Kosteneinsparung laufende Kosten von etwa 7 Mio. € brutto p.a. führen würde. Mögliche Verkaufserlöse würden sich hinzuaddieren. Zudem könnten die Immobilien neuen gemeinwohlorientierten Nutzungen (zum Beispiel bezahlbares Wohnen) zugeführt werden. Die entscheidende Stellgröße für die Entscheidung darüber, in welchem Umfang die Unterbringung von Verwaltungsmitarbeitenden in Liegenschaften in städtischem Eigentum oder in angemieteten Objekten erfolgen sollte, ist der gewünschte Grad der Flexibilität. Liegenschaften im Eigentum sind in der Regel kostengünstiger. Ein Teil des Bedarfs könnte jedoch auch in angemieteten Objekten erfolgen, um bei zukünftig möglicherweise reduzierten Bedarfen (höhere Desk-Sharing-Quote, Fachkräftemangel, Digitalisierung der Verwaltung) nicht über zu viel Fläche im Eigentum zu verfügen und nicht über Bedarf zu bauen. Auch Untervermietungen könnten eine Option sein, um Schwankungsreserven im Eigentum vorzuhalten. Neun Liegenschaften sind perspektivisch zur Deckung des weiteren Bedarfs der Stadtverwaltung geeignet. Dieses sind: • Engeltalstraße 4 und 6Seite 4 von 195 Seite 5 • Neues Quartier Bundesviertel (NQB) • Lindeblock • Oppelner Straße • Am Probsthof • Karlstraße • Oberkasseler Straße • Stadthausloggia • • Im Rahmen der Fortschreibung des Flächen- und Wirkkonzepts mit Umsetzungskonzept muss eine Festlegung getroffen werden, welche Bedarfe durch Eigentum oder durch Anmietungen gedeckt werden sollen. Zusammenhang mit dem Projekt „Neues Quartier Bundesviertel“ (NQB) (nicht Gegenstand der Beschlussvorlage) • Mit der vorgeschlagenen Variante ist die Realisierung des Neuen Quartiers Bundesviertel nicht zwingend erforderlich, um die Verwaltungsbedarfe abzudecken. Gleichwohl ist eine sinnvolle Kombination von Verwaltungsnutzungen an beiden Standorten denkbar. Die vorgelegte Variante im Rahmen der Grundsatzentscheidung bietet hinreichend Flexibilität, um auf eine spätere Entscheidung zum NQB zu reagieren. Eine Grundsatzentscheidung zum Stadthaus ist also ohne eine Entscheidung zur Zukunft des NQB möglich. Sie ist sogar sinnvoll, weil sie im Hinblick auf die Verwaltungsnutzung einen Rahmen vorgibt, der bei der Abwägung der Pro- und Contra-Argumente berücksichtigt werden kann. • Das NQB verfügt über ausreichend Fläche, um einen Großteil des über das Stadthaus-Areal hinausgehenden Restbedarfs an Standard- Büroarbeitsplätzen abzudecken. Mit einer ermittelten kalkulatorischen Miete von 26 € qm brutto (Mittelwert 50 Jahre Lebenszeit) ist eine Verwaltungsnutzung im NQB günstiger als die prognostizierten Mieten am Bonner Büromarkt. • Die Entscheidung für die vorgeschlagene Variante zum Stadthaus-Areal begründet keine ausreichende Entscheidungsgrundlage für oder gegen die Realisierung des NQB-Projektes. Für die Grundsatzentscheidung über die Fortführung dieses Projektes sind neben den Unterbringungsmöglichkeiten der Stadtverwaltung zahlreiche Faktoren, wie die Schaffung von Wohnraum, die Errichtung einer Schule und Kindertagesstätte sowie weitere Ziele und Aufgaben des Projektes in den Blick zu nehmen. Im Frühjahr 2026 muss darüber entschieden werden, ob vom Rücktrittsrecht gegenüber dem Land NRW Gebrauch gemacht werden soll. Das NQB-Projekt strebt eine zügige Festlegung der Realisierungsvariante (Wohngebäude, Schule und Kita durch Investoren, Verwaltungsgebäude durch die Stadt) an, um mittels indikativer Angebote die Marktfähigkeit des ProjektesSeite 5 von 195 Seite 6 bewerten zu können. • Nur mit der zeitnahen Festlegung auf eine Realisierungsvariante für das NQB bleibt die Option erhalten, bis zum Auslaufen des Rücktrittsrechts valide entscheiden zu können, ob das NQB überhaupt kosten- und fristgerecht realisiert werden könnte. Wie geht es nach dem Beschluss zum Stadthaus weiter? • Aufsetzen eines Projektes • Erarbeitung eines Planungsauftrages • Bewertung von Umsetzungsvarianten (Investoren, Totalunternehmer, Generalunternehmer, Eigenbau) • Konkretisierung der Fiskalischen Auswirkungen (siehe Anlage 02 Zusammenfassender Erläuterungsbericht) Die Untersuchungsergebnisse werden in den beigefügten Anlagen im Detail dokumentiert. Anlage/n 1 Anlage01_STH_Ratsbeschluss vom 14.03.2024 (öffentlich) 2 Anlage02_STH_Zusammenfassender Erlaeuterungsbericht (öffentlich) 3 Anlage03_STH_Unterlagenverzeichnis (öffentlich) 4 Anlage04_STH_Haushaltsplanung_2025bis2029 (öffentlich) 5 Anlage05_STH_Übersicht Planungsprämissen und Annahmen (öffentlich) 6 Anlage06_STH_Auswertung_Beteiligungen (öffentlich) 7 Anlage07_STH_FlaechenWirkkonzept (öffentlich) 8 Anlage08_STH_Geschützte Immobiliendaten (nichtöffentlich) 9 Anlage09_STH_RaumFlächenprogramm (öffentlich) 10 Anlage10_STH_Übersichten_Immobilien (nichtöffentlich) 11 Anlage11_STH_Steckbriefe je Variante (öffentlich) 12 Anlage12_STH_Flächen je Variante (öffentlich) 13 Anlage13_STH_Kosteneinschätzung_Variante (öffentlich) 14 Anlage14_STH_Kosteneinschätzung_Variante_Überblick (öffentlich) 15 Anlage15_STH_Kostenkennwerte_Nutzung (öffentlich) 16 Anlage16_STH_Erläuterungsbericht_Kosteneinschätzung (öffentlich) 17 Anlage17_STH_Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (öffentlich) 18 Anlage18_STH_RTP je Variante (öffentlich) 19 Anlage19_STH_RTP je Variante_Überblick (öffentlich) 20 Anlage20_STH_Auszug StellplatzSatzung (öffentlich) 21 Anlage21_STH_Stellplatznachweis je Variante (öffentlich) 22 Anlage22_STH_Kriterien der Nutzwertanalyse (öffentlich)Seite 6 von 195 Seite 7 23 Anlage23_STH_Nutzwertanalyse als Bewertungsmatrix (öffentlich) 24 Anlage24_STH_Zusammenfassung der Bewertungsmatrix (öffentlich) 25 Anlage25_STH_Stadtplanung und Bauordnungsrecht (öffentlich)Seite 7 von 195 Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 14.03.2024 5.1 Weiteres Vorgehen zum Stadthaus geändert beschlossen 240198 Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen BBB und AfD bei Enthaltung Rheingrün geändert beschlossen Beschluss: 1. Der Rat folgt der Empfehlung des beauftragten Büros dbp dasbauprojekt GmbH das Stadthaus spätestens im Jahr 2027 aus der Nutzung zu nehmen. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Auszug der im Stadthaus untergebrachten Verwaltungseinheiten vorzubereiten, sobald die personellen Voraussetzungen geschaffen sind sowie beispielsweise auch mit der Sparkasse KölnBonn, den Stadtwerken Bonn, der Telekom oder mit der Vebowag über mögliche Kooperationen für eine Interimslösung zu sprechen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, dem Rat eine Beschlussvorlage zur Grundsatzentscheidung über Nutzungsszenarien der Liegenschaft Stadthaus bzw. des Stadthaus-Areal als Ganzes vorzulegen. Dabei werden folgende Varianten wirtschaftlich und im Rahmen des bestehenden Bebauungsplanes baulich geprüft und ein Kostenrahmen nach DIN 276 vorgelegt. Für alle vorgenannten Punkte erfolgt eine plausible Risikoabschätzung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bezüglich finanzieller, technischer, personeller oder rechtlicher Risiken sowie eine Darstellung realistische Projektverläufe. Für eine Entscheidungsfindung werden Visualisierungen angestrebt. Die Verwaltung wird gebeten die Urheberrechte und ihre Auswirkungen auf Bauhöhe, Bauart und Geschossigkeit zu klären. Die Verwaltung wird gebeten die Varianten zu prüfen und in einer Bewertungsmatrix mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen darzustellen. Es sollen mindestens alle bürgernahen Dienstleistungen in der Innenstadt angeboten werden. Darüber hinaus soll die Möglichkeit einer Quartiersgarage für die innere Nordstadt Berücksichtigung finden und sich die weiteren künftigen Parkplatzmöglichkeiten dem jeweiligen Nutzungsszenario anpassen. A. Nutzung als reiner Verwaltungsstandort nach: a. Kernsanierung b. Abriss und NeubauSeite 8 von 195 Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 2 c. Teilabriss mit integriertem Neubau (vgl. Lufthansagebäude in Köln) B. Mischnutzung als Verwaltungs-, Wohn- und Gewerbestandort nach Kernsanierung oder Abriss und Neubau oder Teilabriss mit integriertem Neubau. Der Gemeinbedarf von 51% soll sowohl mit reinen Verwaltungsnutzung als auch mit Verwaltungsnutzung und anderen Gemeinbedarfen dargestellt werden. Das für die Umsetzung beauftragte Unternehmen kann gegebenenfalls auch weitere Szenarien prüfen und der Politik vorschlagen. Bei den Planungen ist zu berücksichtigen, dass die Eingangssituation neugestaltet wird und gegebenenfalls die Parkdecks umgebaut werden. Grundsätzlich bitten die Antragsteller die Herrichtung von Grünflächen mit in die Prüfung aufzunehmen. In den Nutzungsszenarien sind insbesondere folgende Parameter zu berücksichtigen: • Künftige Arbeitsplatz- bzw. Flächenbedarfe der Stadtverwaltung, basierend u.a. auf den Erkenntnissen aus dem Projekt „Zukunft unserer Arbeit“ • ein zukunftsfähiges Büroflächenmanagement (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einbeziehen) • als attraktiver Arbeitgeber gegenüber der örtlichen Konkurrenz (u.a. Bundesministerien) zu bestehen • bessere Belichtung und Frischluftzufuhr auf den jeweiligen Etagen • zentrale Dienstleistungen der Verwaltung werden in der Bonner Innenstadt weiterhin angeboten In diese Prüfung soll eine weitgehende Zusammenlegung der städtischen Standorte z.B. NQB (Neubau, Sanierung oder Kauf von Bürogebäuden) mit Auflistung der einzusparenden Mietkosten einbezogen werden. Darüber hinaus erarbeitet die Verwaltung: • eine Liste mit den angemieteten Objekten inkl. deren Laufzeit und Kosten • eine Liste mit Objekten in unserem Eigentum, die derzeit leer stehen, aber für eine mögliche zukünftige Verwaltungsnutzung zur Verfügung stehen würden Die Verwaltung muss am Ende darstellen können, ob beide Grundstücke/ Verwaltungsgebäude (Landesbehördenhaus und Stadthaus) genutzt und gebraucht werden.Seite 9 von 195 Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 3 4. Zur organisatorischen und personellen Aufstellung der unter 2. und 3. aufgeführten, separaten Projekte werden entsprechend notwendige Projektstrukturen innerhalb der Verwaltung gebildet, die die damit einhergehenden Aufgaben definieren und die nächsten Schritte und Notwendigkeiten vorbereiten. Der erforderliche interne Personalbedarf wird zeitnah intern ermittelt und schnellstmöglich dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Verwaltung wird außerdem ermächtigt, sich für die o.g. Projekte externer Unterstützung und Fachexpertise zu bedienen. Der konkrete Leistungsumfang wird dem Rat kurzfristig zur Entscheidung vorgelegt. 5. Zur politischen Begleitung der Umzugsvorbereitungen inkl. der Zwischenberichte von möglichen Kooperationslösungen sowie der bevorstehenden Grundsatzentscheidungen („Meilensteine“) zum Stadthaus-Areal wird zunächst der Hauptausschuss als vorberatendes Gremium ausgewählt. 6. Die Bonner Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter/Personalrat, Verbände und Vereine sollen in einem Dialogverfahren angehört werden. - - - Der ursprüngliche Beschlussvorschlag hatte die Änderungen und Ergänzungen im Fettdruck nicht zum Wortlaut. Diese resultieren aus dem interfraktionellen Änderungsantrag 240198-03 AA. Es fand eine zusammenfassende Beratung mit TOP 7.9 statt. - - - Der ursprüngliche Beschlussvorschlag hat folgenden Wortlaut: 1. Der Rat folgt der Empfehlung des beauftragten Büros dbp dasbauprojekt GmbH das Stadthaus spätestens im Jahr 2027 aus der Nutzung zu nehmen. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Auszug der im Stadthaus untergebrachten Verwaltungseinheiten vorzubereiten, sobald die personellen Voraussetzungen geschaffen sind. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, dem Rat eine Beschlussvorlage zur Grundsatzentscheidung über Nutzungsszenarien der Liegenschaft Stadthaus bzw. des Stadthaus-Areal als Ganzes vorzulegen. In den Nutzungsszenarien sind insbesondere folgende Parameter zu berücksichtigen: · Künftige Arbeitsplatz- bzw. Flächenbedarfe der Stadtverwaltung, basierend u.a. auf den Erkenntnissen aus dem Projekt „Zukunft unserer Arbeit“ · Parallel in der Entwicklung befindliche Projekte wie z.B. NQB, Innovationsdreieck und Investorenprojekte · Chancen der Liegenschaft und dem Stadthaus-Areal (u.a. Stadtentwicklung, Städtebau, Nachhaltigkeit) · Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen · Realistische Projektverläufe 4. Zur organisatorischen und personellen Aufstellung der unter 2. und 3.Seite 10 von 195 Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 4 aufgeführten, separaten Projekte werden entsprechend notwendige Projektstrukturen innerhalb der Verwaltung gebildet, die die damit einhergehenden Aufgaben definieren und die nächsten Schritte und Notwendigkeiten vorbereiten. Der erforderliche interne Personalbedarf wird zeitnah intern ermittelt und schnellstmöglich dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Verwaltung wird außerdem ermächtigt, sich für die o.g. Projekte externer Unterstützung und Fachexpertise zu bedienen. Der konkrete Leistungsumfang wird dem Rat kurzfristig zur Entscheidung vorgelegt. 5. Zur politischen Begleitung der bevorstehenden Grundsatzentscheidungen („Meilensteine“) zum Stadthaus-Areal wird zunächst der Hauptausschuss als vorberatendes Gremium ausgewählt. An einer Aussprache beteiligten sich: Stv. Déus -CDU-, der den interfraktionell eingebrachten Änderungsantrag erläutert. Stv. Rutte -Grüne-, der sich den Erläuterungen des Vorredners anschließt und der Verwaltung sowie den externen Beratern dankt, dass die Thematik „Stadthaus“ nun angepackt wird. Stv. Esch -SPD-, die begründet, dass eine Entscheidung über das weitere Vorgehen des Stadthauses unaufschiebbar ist. Stv. Repschläger -Linke-, der begründet, weshalb eine Quartiersgarage bei der Planung berücksichtigt werden sollte. Stv. Schmitt -BBB-, der begründet, weshalb der Standort nicht aufgegeben werden kann und für den Änderungsantrag der BBB-Fraktion wirbt. Stv. Martin -Volt-, die ausführt, welche Punkte des interfraktionellen Änderungsantrages aus Sicht der Volt-Fraktion nicht optimal sind und begründet, weshalb die Volt-Fraktion den Änderungsantrag dennoch mitträgt. Stv. Hümmrich -FDP-, der sich für den interfraktionellen Änderungsantrag bedankt und aufzeigt, was der FDP-Fraktion beim weiteren Vorgehen wichtig ist. Stv. Lohmeyer -Rheingrün-, der begründet, weshalb Rheingrün den interfraktionellen Änderungsantrag ernüchternd findet. Stv. Déus -CDU-, der Bezug auf die Ausführungen von Herrn Stv. Repschläger nimmt. Stv. Beu -Grüne-, der erläutert, weshalb aus seiner Sicht die Bürger*innen miteinzubeziehen sind und die ziffernweise Abstimmung über den Änderungsantrag -03 AA beantragt. StBR Wiesner, der auf die Nachfrage von Herrn Beu antwortet.Seite 11 von 195 Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 5Seite 12 von 195 Seiten 1 von 60 dbp dasbauprojekt GmbH Grunewaldstraße 14-15 10823 Berlin Telefon 030 57714866 info@dasbauprojekt.com www.dasbauprojekt.com Geschäftsführung Steffen Göbel Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 227713 B St.-Nr. 30/089/77522 Eine Zusammenarbeit des Projektteams aus Auftraggeberin, externer Projektleitung und Projektsteuerung – Bearbeitung Juni bis November 2024. Zusammenfassender Erläuterungsbericht Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal Bonn Auftraggeberin: Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Berliner Platz 2 53111 Bonn 15. NOVEMBER 2024 Projektleitung: Projektsteuerung: dbp dasbauprojekt GmbH DREES & SOMMER SE Dipl.-Ing. Olga Keil Julia NitscheSeite 13 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 2 von 60 dbp dasbauprojekt GmbH Grunewaldstraße 14-15 10823 Berlin Telefon 030 57714866 info@dasbauprojekt.com www.dasbauprojekt.com Geschäftsführung Steffen Göbel Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 227713 B St.-Nr. 30/089/77522 Inhaltsverzeichnis ZUSAMMENFASSUNG .......................................4 Ausgangslage .............................................................. 4 Detailanalyse von sechs Varianten ............................ 4 Kostenrahmen ............................................................. 5 Zeitplan........................................................................ 6 Prognose des Arbeitsplatz- und Flächenbedarfs der Stadtverwaltung ......................................................... 6 Deckung des Bedarfs durch Stadthaus und Bezirksrathäuser.......................................................... 7 Varianten zur Deckung des verbleibenden Bedarfs ... 7 Zusammenhang mit dem Projekt „Neues Quartier Bundesviertel“ (NQB) (nicht Gegenstand der Beschlussvorlage) .................................................................. 8 Wie geht es nach dem Beschluss zum Stadthaus weiter? .... 9 EINLEITUNG ......................................................9 AUFGABENSTELLUNG und METHODE ............10 ERGEBNIS GRUNDLAGENSCHAFFUNG ...........13 Beteiligungen, weitere Dialoge............................................ 13 Stadtplanung und Bauordnungsrecht ................................. 14 Flächen- und Wirkkonzept ................................................... 16 Urheberrecht ........................................................................ 21 VARIANTEN ZUKUNFT STADTHAUS-AREAL ..22 Variantenfindung ................................................................. 22 Variantenübersicht............................................................... 24 Erläuterung Variantenvergleich ........................................... 25 Nutzungskonzeption.................................................. 25 Planungs- und bauordnungsrechtliche Aspekte ...... 27Seite 14 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 3 von 60 Ökologische Kriterien ................................................ 33 Zeitliche Kriterien (Termine) ..................................... 34 Ökonomische Kriterien .............................................. 35 Übergeordnete Risiken aller Varianten ............................... 41 Vergleichsergebnis Varianten .............................................. 43 STADTHAUS-AREAL vs. NQB vs. WEITERE OBJEKTE .........................................................44 Gesamt- und Verteilungsbedarf .......................................... 44 Wirtschaftlichkeit Optionen Rathaus-Funktionen............... 47 Quartiersgarage ................................................................... 51 FISKALISCHE AUSWIRKUNGEN Stadthaus- Areal ...............................................................53 Abkürzungsverzeichnis ..................................55 Abbildungs-/Diagrammverzeichnis ..............56 Unterlagenverzeichnis ...................................58 Quellenverzeichnis .........................................60Seite 15 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 4 von 60 ZUSAMMENFASSUNG Ausgangslage Im Jahr 1977 war das Stadthaus Bonn fertig errichtet und wurde 1978 von der städtischen Verwaltung bezogen. Nach fast 50-jähriger Nutzungsdauer zeigen sich die Folgen bauzeitlicher konstruktiver Mängel (aus heutiger Sicht). Diverse Komponenten haben ihre Lebensdauer erreicht oder bei weitem überschritten. Der Stadtrat hat im März 2024 beschlossen, dass die Verwaltung im Laufe des Jahres 2027 das Stadthaus leerziehen soll. In gleicher Sitzung hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, unter definierten Rahmenbedingungen einen Grundsatzbeschluss über die Zukunft des Stadthaus- Areals vorzubereiten. Detailanalyse von sechs Varianten Der Stadtrat hat die Vorgabe gemacht, dass die zu prüfenden Varianten mit dem existierenden Bebauungsplan realisierbar sein sollen. Auf dieser Basis wurden sechs exemplarische Varianten detailliert analysiert. Die Varianten unterscheiden sich hinsichtlich der folgenden Fragestellungen: • Zu welchem Anteil soll die Fläche als städtischer Verwaltungssitzung und für weitere Bedarfe wie Wohnen, Kultur, Gewerbe, etc. genutzt werden? o N1) Reine Stadtverwaltung: 100% Verwaltung (inkl. KiTa) o Nx) Mischnutzung, jedoch mindestens 51% Gemeinbedarf und mindestens alle bürgernahen Dienstleistungen • Wie sollen die neuen Flächen realisiert werden? a) Abriss und Neubau b) Kernsanierung c) Teilweise Rückbau und Neubau, Kernsanierung der verbleibenden Gebäude Bewertet wurden die Varianten anhand der Kriterien Wirtschaftlichkeit / Ökonomie, Terminauswirkungen, Ökologie, Nutzungskonzeption, Planungs- und Bauordnungsrecht sowie ihrer Risiken. Die Wirtschaftlichkeit wurde als wichtigstes Kriterium angesetzt.Seite 16 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 5 von 60 Im Ergebnis aller Abwägungen der sechs untersuchten Varianten empfiehlt die Verwaltung dem Rat folgenden Grundsatzbeschluss: Entscheidung für die Variante N3c mit Öffnungsklausel: - Nutzungsart: Mischnutzung - Hauptnutzer Verwaltung und Rathaus-Funktionen, sowie ergänzende Nutzungen, die mit dem Planungsrecht vereinbar sind - Mischnutzungs-Anteil: ca. 25 % (entspricht Variante N3c) - Realisierungsform: Teilabriss mit integriertem Neubau - Öffnungsklausel: Reduzierung Mischnutzungsanteil bis auf minimal ca. 10 % (entspricht Variante N2c) Die Variante N3c vereint am ehesten die Ziele eines möglichst kurzen Leerstands des Gebäudes mit der angestrebten Belebung und Attraktivitätssteigerung des Areals, den Anforderungen an einen modernen und freundlichen Verwaltungsstandort, dem möglichst verantwortungsvollen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen und der Beachtung der finanziellen Rahmenbedingungen der Kommune. Im Hinblick auf den Mischnutzungsanteil sieht der Vorschlag eine „Öffnungsklausel“ vor, um bei der weiteren Umsetzung die notwendige Flexibilität zu erhalten. Die beiden Varianten N2c und N3c liegen im Bewertungsergebnis sehr nahe beieinander und der konkrete Mischnutzungsanteil muss in Abstimmung mit dem architektonischen Entwurf sowie den später noch festzulegenden ergänzenden Nutzungen stehen. Daher sollte der Mischnutzungsanteil sich im Korridor zwischen 10 und etwa 25 % bewegen. Dieser Grundsatzbeschluss ist gemäß Ratsauftrag mit dem bestehenden Planungsrecht (Bebauungsplan) vereinbar und innerhalb dieser Leitpfosten kann sowohl den Bedürfnissen der Stadtverwaltung, des Rates, einer bedarfsgerechten Kindertagesstätte als auch den Wünschen der Öffentlichkeit bezüglich Nutzung (Belebung, bezahlbares Wohnen und Grünflächen) sowie Optik und Städtebau nachgekommen werden (Eliminierung Angsträume, Willkommen schaffen, Verbindung zwischen Nord- und Innenstadt mit Aufenthaltsqualität). Hinzu kommt, dass so das größte Rathausgebäude der Stadt im Zentrum erhalten bleiben würde, was auch den allgemeinen Erwartungen entspricht und die Wertschätzung der städtischen Selbstverwaltung spiegelt. Kostenrahmen Die Vorlage weist für die empfohlene Variante N3c Herstellkosten von ca. 466 Mio. € brutto für das gesamte Vorhaben aus. Davon entfallen (je nach Variante) etwa 75 Mio. € brutto auf die ergänzenden Nutzungen, die vermietet werden könnten.Seite 17 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 6 von 60 Inkl. Finanzierungskosten, Abschreibungen und Erhaltungsaufwand führen die Verwaltungsflächen (Variante N3c) zu einer monatlichen Haushaltsbelastung (kalkulatorische Miete) von 1.07 Mio. € brutto. Dies entspricht für diese Verwaltungsflächen einer kalkulatorischen Kaltmiete von etwa 26 € brutto je qm und Monat. Die Vergleichsmiete für (hypothetische) Anmietungen vergleichbarer Flächen inkl. Stellplätzen im Stadtgebiet läge im Mittelwert der betrachteten Lebenszeit von 50 Jahren bei 39 € brutto je qm im Monat. ➔ Auf Basis des ermittelten Kostenrahmens und der Vergleichsbetrachtungen kommt die Verwaltung zu der Einschätzung, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine Unterbringung im städtischen Eigentum der dauerhaften Anmietung vorzuziehen ist. Zeitplan Unter der Prämisse, dass die notwendigen Entscheidungen zeitnah getroffen werden und unmittelbar mit den notwendigen Projektarbeiten begonnen werden kann, sieht die Vorlage folgenden Zeitrahmen: ➔ Planung: 2025-2027 ➔ Umsetzung: 2027-2031 Gemäß den Ergebnissen der Vorbereitung des Grundsatzbeschlusses kann im Jahr 2031 die Wiederbelebung des Stadthaus-Areals erfolgen. Ein Zeitverlust ohne Mehrwert für das Endprodukt ist in jedem Fall – bei allen Varianten – ein potenzieller Kostentreiber. Nur durch den Abschluss der Planung und Ausschreibung sowie die Vergabe der Bauleistungen vor Auszug im Jahr 2027, also durch eine effiziente Nutzung der Zeit bis dahin, kann die Bauzeit direkt im Anschluss beginnen und somit der größten Befürchtung der Öffentlichkeit begegnet werden (keine Dauerbaustelle, kein „schwarzes Loch“). Gründlichkeit und Schnelligkeit müssen so Hand in Hand gehen. Auf eine gründliche Planung folgt eine schnelle Umsetzung. Prognose des Arbeitsplatz- und Flächenbedarfs der Stadtverwaltung Mit dem Konzept „Zukunft unserer Arbeit“ hat die Stadtverwaltung im Jahr 2022 ein Konzept für eine bürgerfreundliche und effiziente Stadtverwaltung entwickelt. Dieses Konzept liegt der Prognose der Flächenbedarfe und möglicher Varianten zur Unterbringung der Stadtverwaltung zugrunde. Darauf aufbauend wurde im Rahmen der Vorbereitung dieses Grundsatzbeschlusses ein Raum- und Flächenprogramm aufgestellt. Unter der Annahme, dass die Stadtverwaltung trotz eines deutlichen Bevölkerungswachstums im Jahre 2035 über etwa gleich viele Stellen wie aktuell verfügt, wird für ca. 4.000 Personen einSeite 18 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 7 von 60 Standard-Büroarbeitsplatz benötigt. Bei der Umsetzung moderner und flexibler Arbeitswelten geht eine erhöhte Desksharing-Quote mit einem Flächenbedarf für Kommunikation, ruhigen Arbeitszonen und attraktiven Serviceflächen für die Dienstleistungen einher. Auf dieser Basis wurde als Kalkulationsgrundlage ein durchschnittlicher Flächenbedarf von 26,5 qm Nutzfläche pro Arbeitsplatz ermittelt. ➔ Ergebnis der Bedarfsprognose: Die Stadtverwaltung Bonn wird im Jahr 2035 etwa 2.680 Standard-Büroarbeitsplätze benötigen, welche insgesamt 71.000 qm Nutzfläche erfordern. Der darüber hinaus gehende Bedarf an Arbeitsplätzen mit besonderen Aufgaben muss im Rahmen eines Logistikkonzepts noch ermittelt und verortet werden, dieser Bedarf versteht sich additiv. Deckung des Bedarfs durch Stadthaus und Bezirksrathäuser Ausgangspunkt aller Überlegungen ist: Neben dem Stadthaus als zentralem Verwaltungsstandort werden auch die drei Bezirksrathäuser in Beuel, Hardtberg und Bad- Godesberg dauerhaft als Verwaltungsstandorte mit Dienstleistungsangeboten genutzt. Ebenso bleibt das Alte Rathaus erhalten. ➔ In den drei Bezirksrathäusern und dem alten Rathaus können ca. 370 Arbeitsplätze (ca. 9.950 qm Nutzfläche) eingerichtet werden (14 % des Gesamtbedarfs). ➔ Mit der zur Grundsatzentscheidung vorgeschlagenen Variante N3c und Öffnungsklausel zur Variante N2c würden 1.370 bis 1.600 Arbeitsplätze im Stadthaus-Areal der Zukunft eingerichtet werden (51-60 % des Gesamtbedarfs). ➔ Der Bedarf für 710 bis 940 weitere Arbeitsplätze muss durch städtische Liegenschaften oder Anmietungen gedeckt werden. Dieser Flächenbedarf entspricht etwa 18.460 bis 24.850 qm Nutzfläche (26-35% des Gesamtbedarfs). Varianten zur Deckung des verbleibenden Bedarfs Die abschließende Erarbeitung eines Flächenkonzeptes und die daraus zu entwickelnde Liegenschaftsstrategie war nicht Gegenstand des Auftrages zur Herbeiführung der Grundsatzentscheidung im Stadthaus. Dennoch wurde mit dem in diesem erstellen Flächen- und Wirkkonzept eine Basis geschaffen. Es wird empfohlen, im Anschluss an den Stadthaus-Beschluss dieses Konzept fortzuschreiben und weiterzuentwickeln. Die heutigen 87 Liegenschaften mit Verwaltungsnutzung können deutlich reduziert werden. Alleine 28 Liegenschaften könnten durch die Umsetzung des Flächen- und Wirkkonzeptes undSeite 19 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 8 von 60 der Revitalisierung der Flächen im Stadthaus-Areal in der obigen Variante abgemietet werden, was zu einer Kosteneinsparung laufende Kosten von etwa 7 Mio. € brutto p.a. führen würde. Mögliche Verkaufserlöse würden sich hinzuaddieren. Zudem könnten die Immobilien neuen gemeinwohlorientierten Nutzungen (zum Beispiel bezahlbares Wohnen) zugeführt werden. Die entscheidende Stellgröße für die Entscheidung darüber, in welchem Umfang die Unterbringung von Verwaltungsmitarbeitenden in Liegenschaften in städtischem Eigentum oder in angemieteten Objekten erfolgen sollte, ist der gewünschte Grad der Flexibilität. Liegenschaften im Eigentum sind in der Regel kostengünstiger. Ein Teil des Bedarfs könnte jedoch auch in angemieteten Objekten erfolgen, um bei zukünftig möglicherweise reduzierten Bedarfen (höhere Desk-Sharing-Quote, Fachkräftemangel, Digitalisierung der Verwaltung) nicht über zu viel Fläche im Eigentum zu verfügen und nicht über Bedarf zu bauen. Auch Untervermietungen könnten eine Option sein, um Schwankungsreserven im Eigentum vorzuhalten. Neun Liegenschaften sind perspektivisch zur Deckung des weiteren Bedarfs der Stadtverwaltung geeignet. Dieses sind: • Engeltalstraße 4 und 6 • Neues Quartier Bundesviertel (NQB) • Lindeblock • Oppelner Straße • Am Probsthof • Karlstraße • Oberkasseler Straße • Stadthausloggia ➔ Im Rahmen der Fortschreibung des Flächen- und Wirkkonzepts mit Umsetzungskonzept muss eine Festlegung getroffen werden, welche Bedarfe durch Eigentum oder durch Anmietungen gedeckt werden sollen. Zusammenhang mit dem Projekt „Neues Quartier Bundesviertel“ (NQB) (nicht Gegenstand der Beschlussvorlage) ➔ Mit der vorgeschlagenen Variante ist die Realisierung des Neuen Quartiers Bundesviertel nicht zwingend erforderlich, um die Verwaltungsbedarfe abzudecken. Gleichwohl ist eine sinnvolle Kombination von Verwaltungsnutzungen an beiden Standorten denkbar. Die vorgelegte Variante im Rahmen der Grundsatzentscheidung bietet hinreichend Flexibilität, um auf eine spätere Entscheidung zum NQB zu reagieren. Eine Grundsatzentscheidung zum Stadthaus ist also ohne eine Entscheidung zur Zukunft des NQB möglich. Sie ist sogar sinnvoll, weil sie im Hinblick auf die Verwaltungsnutzung einen Rahmen vorgibt, der bei der Abwägung der Pro- und Contra-Argumente berücksichtigt werden kann.Seite 20 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 9 von 60 ➔ Das NQB verfügt über ausreichend Fläche, um einen Großteil des über das Stadthaus- Areal hinausgehenden Restbedarfs an Standard-Büroarbeitsplätzen abzudecken. Mit einer ermittelten kalkulatorischen Miete von 26 € qm brutto (Mittelwert 50 Jahre Lebenszeit) ist eine Verwaltungsnutzung im NQB günstiger als die prognostizierten Mieten am Bonner Büromarkt. ➔ Die Entscheidung für die vorgeschlagene Variante zum Stadthaus-Areal begründet keine ausreichende Entscheidungsgrundlage für oder gegen die Realisierung des NQB- Projektes. Für die Grundsatzentscheidung über die Fortführung dieses Projektes sind neben den Unterbringungsmöglichkeiten der Stadtverwaltung zahlreiche Faktoren wie die Schaffung von Wohnraum, die Errichtung einer Schule und Kindertagesstätte sowie weitere Ziele und Aufgaben des Projektes in den Blick zu nehmen. Im Frühjahr 2026 muss darüber entschieden werden, ob vom Rücktrittsrecht gegenüber dem Land NRW Gebrauch gemacht werden soll. Das NQB-Projekt strebt eine zügige Festlegung der Realisierungsvariante (Wohngebäude, Schule und Kita durch Investoren, Verwaltungsgebäude durch die Stadt) an, um mittels indikativer Angebote die Marktfähigkeit des Projektes bewerten zu können. ➔ Nur mit der zeitnahen Festlegung auf eine Realisierungsvariante für das NQB bleibt die Option erhalten, bis zum Auslaufen des Rücktrittsrechts valide entscheiden zu können, ob das NQB überhaupt kosten- und fristgerecht realisiert werden könnte. Wie geht es nach dem Beschluss zum Stadthaus weiter? • Aufsetzen eines Projektes • Erarbeitung eines Planungsauftrages • Bewertung von Umsetzungsvarianten (Investoren, Totalunternehmer, Generalunternehmer, Eigenbau) • Konkretisierung der Fiskalischen Auswirkungen EINLEITUNG Der Rat der Bundesstadt Bonn hat auf Basis der Feststellung der Sanierungsfähigkeit, aber auch Sanierungsbedürftigkeit(2) des Stadthauses Bonn am 14.03.2024 das weitere Vorgehen zum Stadthaus beschlossen (siehe Anlage 01).Seite 21 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 10 von 60 Zur Umsetzung des Beschlusspunktes 3 o.g. Ratsbeschlusses bezüglich der Vorbereitung eines Grundsatzbeschlusses für das Stadthaus-Areal hat die Verwaltung im Juni 2024 das Büro dbp dasbauprojekt GmbH (Berlin) und im August 2024 die Projektsteuerung der Drees & Sommer SE (Standort Köln) nach Ausschreibung beauftragt. Die Ergebnisse dieser Vorbereitung werden hiermit zusammengefasst, wobei auf die Anlagen gemäß Unterlagenverzeichnis ab Seite 58 Bezug genommen wird. Die Anlagen werden ebenfalls Teil der Vorbereitung des Beschlusses für das Stadthaus-Areal. AUFGABENSTELLUNG und METHODE Die Aufgabenstellung ergibt sich aus Beschlusspunkt 3 des Ratsbeschlusses vom 14.03.2024, siehe Anlage 01. Die Grundsatzentscheidung soll die Nutzungsszenarien der Liegenschaft Stadthaus-Areal als Ganzes betrachten. Dabei legt bereits der Ratsbeschluss aus März 2024 den Fokus auf Varianten, die mit dem bestehenden Planungsrecht (Bebauungsplan) kompatibel sind. Innerhalb des gegebenen Spielraums sind gemäß folgendem Bild die zwei Nutzungstypen „Reiner Verwaltungsstandort“ (im Folgenden N1) und „Mischnutzung“ (im Folgenden N2, N3, N4) für drei unterschiedliche Realisierungsformen (a, b und c) zu untersuchen. Abbildung 1 Visualisierung Ratsauftrag aus März 2024, Varianten Stadthaus-Areal, dbp Varianten mit potenziell gutem Bewertungsergebnis, die den Aufwand für das Ändern des Bebauungsplanes vertretbar machen, konnten durch das Projetteam nicht ermittelt werden und wurden daher nicht weitergehend geprüft.Seite 22 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 11 von 60 Folgende Grundparameter sollen alle Varianten erfüllen: • Mindestens alle bürgernahen und zentralen Dienstleistungen in der Innenstadt • Gemeinbedarf von mehr als 51 % • Eingangssituation umgestalten, Parkdecks ggf. umbauen, Grünflächen prüfen • Bessere Belichtung und Frischluftzufuhr auf den jeweiligen Etagen (Hinweis: Auftrag ist zu verschieben auf spätere konkrete Planung des Stadthaus-Areals) • Weitgehende Zusammenlegung der städtischen Standorte Die Varianten sollen durch Folgendes vergleichbar gemacht werden: • Wirtschaftliche Prüfung • Kostenrahmen nach DIN 276 • plausible Risikoabschätzung (finanzieller, technischer, personeller oder rechtlicher Risiken) • Stellplatznachweis (Parkplatzmöglichkeiten nach Nutzungsszenario) • Vor- und Nachteile Der Blick soll dabei nicht auf das Stadthaus-Areal begrenzt bleiben, sondern die städtischen Aufgaben und Potentiale diesbezüglich als Ganzes betrachten: • Künftige Arbeitsplatz- bzw. Flächenbedarfe der Stadtverwaltung, basierend u.a. auf den Erkenntnissen aus dem Projekt „Zukunft unserer Arbeit“(1) • Zukünftiges Büroflächenmanagement (Mitarbeiter*innen einbeziehen) • Als attraktiver Arbeitgeber gegenüber der örtlichen Konkurrenz (u.a. Bundesministerien) bestehen können • Darstellung, ob NQB und Stadthaus-Areal für die städtischen Aufgaben notwendig sind Folgende weitere Aufgaben sind dem Ratsbeschluss zu entnehmen: • Visualisierungen erstellen • Urheberrechte bewerten • Möglichkeit einer Quartiersgarage für die innere Nordstadt prüfen • Bonner*innen und Bürger*innen, Mitarbeiter*innen sowie Personalrat, Verbände und Vereine sollen in einem Dialogverfahren angehört werden • Hauptausschuss als vorberatendes Gremium heranziehen Sowie: • Auflistung der einzusparenden Mietkosten (durch Zusammenlegung) • Eine Liste mit den angemieteten Objekten inkl. deren Laufzeit und Kosten • Eine Liste mit Objekten im Eigentum der Bundesstadt, die derzeit leer stehen, aber für eine mögliche zukünftige Verwaltungsnutzung zur Verfügung stehen würdenSeite 23 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 12 von 60 Die komplexe Aufgabenstellung, die nicht nur das Stadthaus-Areal, sondern die gesamte Bundesstadt betrifft – und auch betreffen muss - wurde methodisch gemäß nachfolgendem Bild bearbeitet. Die Grundlagenschaffung (links) erfolgte über intensive Beteiligungen, die Abstimmungen zum Spielraum, der durch das Planungsrecht (Stadtplanung und Bauordnungsrecht) gegeben ist, und die Erstellung eines Flächen- und Wirkkonzeptes, welches die Fragen beantwortet, welche nur gesamtstädtisch zu beantworten sind. Zusätzlich wurde das Urheberrecht bewertet. Unter Beachtung der weiteren Themen und Aufgaben aus dem Ratsbeschluss wurden auf Basis der v.g. Grundlagen die Varianten (rechts) für die Zukunft des Stadthaus-Areals festgelegt, im Hinblick auf Kosten, Wirtschaftlichkeit, Terminplanung, Verkehrsplanung usw. geprüft und bewertet und im Rahmen einer Nutzwertanalyse (Bewertungsmatrix) gegeneinander abgewogen. Abbildung 2 Visualisierung Methodik Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal, DreSo Die Nutzwertanalyse umfasst folgende Kategorien, denen jeweils Kriterien zugeordnet sind, siehe auch Anlage 22. Abbildung 3 Kategorien der Nutzwertanalyse / Bewertungsmatrix Varianten Stadthaus-Areal, DreSoSeite 24 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 13 von 60 ERGEBNIS GRUNDLAGENSCHAFFUNG Beteiligungen, weitere Dialoge Im Juni und Juli 2024 wurde mit diversen internen und ausgewählten externen Stakeholdern im Rahmen von knapp 20 Einzelgesprächen zur Zukunft Stadthaus-Areal gesprochen. Es wurde ein Fragebogen zur Zukunft des Stadthaus-Areals entwickelt, der ab Ende August 2024 online verfügbar war. Mitte September 2024 wurden zwei Mitmach-Märkte durchgeführt, einer exklusiv für die Mitarbeitenden und einer für die Öffentlichkeit. Im Rahmen des Mitmach-Marktes für die Mitarbeitenden gab es auch eine Info-Station zur Thematik „Umzug aus dem Stadthaus“ und „Zukunft unserer Arbeit“ unter Leitung des Dezernats I, Amt 10, damit auf konkrete Fragen reagiert werden konnte. Alle Ergebnisse zu diesen Beteiligungsverfahren (Fragebogen und Mitmach-Märkte) wurden zusammengestellt, dem Beteiligungsausschuss vorgelegt und am 29.10.2024 zur Kenntnis genommen. Im weiteren Workflow ist eine Kenntnisnahme im Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung (29.11.) und im Beirat Bürgerbeteiligung (6.12.) eingeplant. Die fortgeschriebenen Ergebnisse, die zusätzlich die Inhalte aus den Beteiligungen mit internen und externen Stakeholdern umfassen, sind in Anlage 06 enthalten und waren Wegweiser zur Definition der Varianten und deren Bewertung. Zwischenstände der Vorbereitung des Grundsatzbeschlusses wurden mehrfach im Verwaltungsvorstand vorgestellt und beraten. Am 22.08.2024 wurde das Projekt unter Verweis auf die nächsten Schritte auf einem Treffen der Fraktionsvorsitzenden vorgestellt. Es wurde angeboten, die Varianten und Zwischenergebnisse vor Fertigstellung der Beschlussvorlage in den Fraktionen vorzustellen. Am 28.10.2024 und 04.11.2024 wurde dies in vier Einzelterminen durchgeführt und die Impulse und Hinweise der Fraktionsmitglieder zum vorgestellten Zwischenstand aufgenommen (Grüne und Volt, SPD und Linke, CDU, FDP). Weitere Gespräche werden voraussichtlich noch folgen (Angebot ist vermittelt). Am 29.10.2024 wurde der bis dahin aktuelle Zwischenstand analog den Inhalten in den Fraktionen im Städtebaubeirat im Rahmen einer Präsentation vorgestellt. Gespräche mit Vertreter*innen des Personalrates zum jeweils aktuellen Stand wurden am 22.08. und 06.11.2024 geführt und Impulse aufgenommen.Seite 25 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 14 von 60 Die fertige Beschlussvorlage wird rechtzeitig mit den Einladungen versendet, so dass neben Rat auch das festgelegte vorberatende Gremium, der Hauptausschuss, rechtzeitig bedient wird. Stadtplanung und Bauordnungsrecht Es besteht die Aufgabe, Varianten innerhalb des bestehendes Planungsrechts für das Stadthaus- Areal zu ermitteln. Doch welchen Spielraum bietet das Planungsrecht, der Bebauungsplan? Hierzu wurden intensive Abstimmungen mit dem Stadtplanungsamt und dem Bauordnungsamt geführt. Die Ergebnisse sind in Anlage 25 zusammengefasst Planungsrecht besteht in Form des Bebauungsplans (B-Plan) Nr. 7722-6, rechtskräftig seit 17.03.1972. Dieser (siehe Ausschnitt im Folgenden) erlaubt in Bezug auf die Kubatur und Dimension in etwa das, was jetzt im Bestand vorhanden ist. Im Norden dürfte noch ein weiteres Gebäude mit fünf Vollgeschossen entstehen, im Sockel sind die Baugrenzen nicht vollumfänglich ausgenutzt. Aufgrund einer Begrenzung in der Gesamtfläche darf jedoch nicht mehr Geschossfläche geschaffen werden, als im Bestand vorhanden ist. Bei einem Abriss dürfte weniger Geschossfläche realisiert werden, als es bisher gibt (entspricht Variante N1b in Abschnitt VARIANTEN ZUKUNFT STADTHAUS-AREAL) Abbildung 4 Ausschnitt Plandarstellung B-Plan Nr. 7722-6, Bundesstadt BonnSeite 26 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 15 von 60 Der Erhalt des Bestandsschutzes bietet eine wichtige Basis für Spielraum innerhalb des Bauordnungs- und Planungsrechtes (contra Abriss/Neubau), nicht nur in Bezug auf die Größe und die Fläche, sondern auch die weiteren Anforderungen, die an Gebäude dieser Höhe gegeben sind. Ein Teilabriss würde nicht in den Bestandsschutz eingreifen, so der Bestand im Wesentlichen erhalten bleibt. Auch Neubauten könnten integriert werden.. Der Zeitaufwand einer Anpassung des Bebauungsplanes (ganz oder teilweise) wird mit mindestens 5 Jahren geschätzt. Bezüglich der Nutzungen sieht der Bebauungsplan den Gemeinbedarf mit dem Zusatz “Stadthaus“ vor. Gemeinbedarf ist alles, was die städtischen Aufgaben umfasst: • Verwaltung und Politik (auch Veranstaltungen im städtischen Interesse) • Bildung / Wissenschaft (im städtischen Kotext wie VHS, Familienbüro, Medienzentrum) • Familie/Jugend mit Kita und Freizeitstätten etc. • Gesundheit / medizinische Einrichtungen • Kultur (städtisch) • Öffentlich nutzbare Sport- / Spielgeräte (Nutzungszeiten einschränken) • Öffentliche Stellplätze PKW, Fahrrad & Co., Mobilitätsstationen • Öffentliche Außenanlagen, Bürgergärten / Gemeinschaftsgärten Abweichende Nutzungen sind im geringfügigen Maß zulässig, wenn der Gemeinbedarf zuordbar bleibt. Hierbei gibt es keine konkrete prozentuale Verteilung, sondern es muss über das gesamte Nutzungskonzept entschieden werden. → Gleichgewicht erhalten „Gemeinbedarf - Stadthaus“ Wohnen bedarf einer Befreiung nach Baulandmobilisierungsgesetz, die nach aktueller Gesetzgebung vor Ende 2026 beantragt und genehmigt vorliegen muss. Eine Fortsetzung dieser gesetzlichen Möglichkeit ist zu erwarten. Die Daseinsberechtigung des Bebauungsplanes mit o.g. Nutzungsauflagen muss jedoch auch bei Inanspruchnahme der Befreiung erhalten bleiben. Durch den vorhandenen Bebauungsplan und die benannten Spielräume sowie die Vorteile des Bestandsschutzes, wird ausreichender Spielraum gesehen, dem Wunsch des Rates nach einer Variante innerhalb des Planungsrechtes nachzukommen, die dennoch – auch optisch und städtebaulich – wesentlich mehr bieten kann als der vorhandene Bestand.Seite 27 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 16 von 60 Flächen- und Wirkkonzept Die Grundsatzentscheidung für das Stadthaus-Areal erfordert eine ganzheitliche Betrachtung der Frage „wie und wo“ Stadtverwaltung und Städtisches Gebäudemanagement der Bundesstadt Bonn künftig ihre Dienstleistungen anbieten und Arbeitsplätze zur Verfügung stellen möchten, von „wo und wie“ sie wirken und agieren wollen – gegenüber den Mitarbeitenden und Bürger*innen. Zur Beantwortung dieser Frage im Kontext wurden die vorhandenen Immobilien bewertet und ein Flächen- und Wirkkonzept erstellt, welches sich in Anlage 07 befindet. Die sensiblen Immobiliendaten, also das Backup des Konzeptes, finden sich in der nicht-öffentlichen Anlage 08. Im Fokus wurden mit dem Konzept exemplarische Varianten für das Stadthaus-Areal ermittelt, die dann wiederum in die Varianten-Betrachtung des Areals überführt wurden. Methodisch wurde aus den Zielstellungen des Wirkens, den ermittelten Flächenbedarfen und deren Verortung ein Flächenkonzept erstellt, das die Basis dafür bietet, die Aufgaben des Ratsbeschlusses zum Stadthaus-Areal zu beantworten (im Areal und gesamtstädtisch). Abbildung 5 Methodik Flächen- und Wirkkonzept, dbp Wirkkonzept Die Stadtverwaltung nicht als Behörde, sondern Dienstleisterin, Moderatorin und Beraterin für ihre Bürger*innen sowie attraktive moderne Arbeitgeberin. Flächenbedarfe Die Grundlagen aus Zukunft unserer Arbeit(1), kurz ZuA, wurden als Basis herangezogen und weiter untersetzt. Prognostisch benötigen 4.000 Personen einen Standard-Arbeitsplatz im 3-Zonen- Konzept. Dies bedeutet bei einer Sharing-Quote von 0,67 – gemäß ZuA – ein Arbeitsplatzbedarf von 2.680. Durch die konsequente Umsetzung des 3-Zonen-Prinzips, siehe auch ZuA, wird die Attraktivität der Arbeitsorte sowohl für die Mitarbeitenden als auch die Bonner*innen erheblich gesteigert. Der Gesamtbedarf der Bundesstadt an Immobilien im 3-Zonen-Konzept, mit denen auch die Aufgaben der Bürger*innenbedienung vollumfänglich umgesetzt werden können, summiert sichSeite 28 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 17 von 60 zu 71.000 m² Nutzfläche, über die gesamte Stadt betrachtet. Die Nutzfläche (NUF) ist die nutzbare Fläche – ohne Haustechnik-Räume und gebäudespezifische Verkehrsfläche (Fluchtwege). Mietflächen können demnach größer sein, um diese Nutzfläche zu bieten. Abbildung 6 Übersicht Nutzflächen-Bedarfe für 3-Zonen-Immobilien, gesamtstädtisch, dbp und Fraunhofer Umsetzung des 3-Zonen-Konzepts gemäß „Zukunft unserer Arbeit“ heißt Multi-Space-Räume - nicht klassisch Großraumbüro - sondern vielfältige Angebote für persönliche und tagesabhängige Bedarfe! Die öffentlichen Zonen 1 und 2 ergänzen die interne Zone 3 mit den Standard- Arbeitsplätzen sinnvoll. Mit attraktivem öffentlichem und halböffentlichem Bereich (Zonen 1 und 2), für die Leistungen des bisherigen Dienstleistungszentrums, aber auch für alle Dialoge zwischen Einwohner*innen und Mitarbeitenden - Arbeitsplätze in Zone 3) und diversen Besprechungs- und auch multifunktionalen Räumen sowie Ratssaal, Sportangebote, niederschwellige Räume usw. bietet dieser Bereich einen bisher nicht bekannten Nutzwert für die Bundesstadt, dabei gibt es keine Standard-Arbeitsplätze in den Zonen 1 und 2. Die Zone 3 ist ein klar abgetrennter interner Bereich mit Multi-Space-Räumen, Arbeitsplätzen und Module, Flächen „Kommunikativ“, Flächen „Vereinzelung“, Flächen Meeting / Kollaboration inkl. Projektflächen im Multi-Space-Format sowie weiterer attraktiver Angebote (Sport, Fahrradstellplätze, Schließfächer, attraktive Teeküchen, Grünflächen usw.) und notwendiger Sonderflächen. Jeder Mitarbeitende soll hier die Möglichkeit eines Rückzugs und eines ruhigen Arbeitsplatzes erhalten, auch wenn die Person viel in den öffentlichen Zonen tätig ist. Als Basis für das Flächen- und Wirkkonzept wurde in intensiver Abstimmung mit Amt 10, Dezernat I, ein Raum- und Flächenprogramm erstellt, siehe Anlage 09. Dieses weiter zu untersetzen und um die Beziehungen der Ämter untereinander zu ergänzen, muss Aufgabe derSeite 29 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 18 von 60 nächsten Projektphase sein, damit ein weiterer Mehrwert für alle in den neuen Arbeitswelten entsteht. Eine Prämisse ist das Vorantreiben der Digitalisierung und der Ausbau der IT-Ausstattungen, hier gibt es noch Aufholbedarf, um den neuen Arbeitswelten zu entsprechen. Teil des Konzeptes war auch die Betrachtung der Arbeitsorte weiterer Personen, die besondere Anforderungen an ihren Arbeitsplatz (Außendienste, Kfz, Bauhof, Lager, Logistik) haben. Hier wurden mögliche Immobilien identifiziert, jedoch muss die Erstellung des notwendigen Logistikkonzeptes in den nächsten Projektschritt verschoben werden, da hier auch freie Liegenschaften mit zu betrachten sind. Warum ist es so wichtig, diese Arbeitsorte in einem Logistikkonzept ergänzend zu betrachten? Diese Arbeitsorte müssen mit den 3-Zonen-Immobilien funktionieren und interagieren, eine sinnvolle Ergänzung bzw. auch Basis geben, denn: • Scheint es wirtschaftlich, ein Filetgrundstück wie es das Stadthaus-Areal ist, zu Lagerzwecken zu nutzen? Nein. • Kann eine Poststelle eingehende Post digitalisieren und digital an die Empfänger*innen versenden? Ja, das sollte sie bei einer digitalen Verwaltung! • Haben Fahrschulauto und weitere städtische Kraftfahrzeuge nicht mehr Anforderungen als einen Stellplatz in der Tiefgarage, die besser an einem adäquaten Standort umsetzbar sind (Waschanlage, Werkstatt, usw.). Ja. • Sollten nicht auch diversen Lager- und Funktionsorte gebündelt und in wenigen sehr gut ausgestatten Orten ihre Heimat finden, in geeigneter Lage und mit allen Attraktivitäten für die Mitarbeitenden? Ja, wenige aber dafür sehr gute Standorte sind zu finden – je nach Verfügbarkeit können diese Arbeitsorte auch mit einem 3-Zonen-Standort kombiniert werden. Flächenverortung Arbeitsplätze mit Sonderanforderungen (Lager, Logistik, Duschen, Werkstätten etc.) müssen im Rahmen eines Logistikkonzepts verortet werden (andere Anforderungen als 3-Zonen-Standorte). Die Bestands-Rathäuser sichern die dezentrale Präsenz und den repräsentativen Standort am Markt. Im Zentrum der Stadt sollte der größte Standort mit Rathaus-Funktionen sein, dies könnte das Stadthaus-Areal sein.Seite 30 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 19 von 60 Flächenkonzept Die Bestands-Rathäuser übernehmen 14 % des Gesamtbedarfs an NUF. Es wird ein Flexzone „Miete“ empfohlen, die ca. 26 % des Gesamtbedarfs abdecken sollte, damit „Luft zum Atmen“ bleibt. Mietflächen können einfacher verkleinert werden und in der Annahme, dass der reale Bedarf geringer ausfallen kann (bspw. kleinere Sharing-Quote, weniger Personalbedarf o.Ä.) besteht so die Möglichkeit, flexibel auf die tatsächlichen Bedarfe zu reagieren. Es wird empfohlen mit Eigentumsobjekten einen großen Sockelanteil abzudecken, aber nicht ggf. über den Bedarf „zu bauen“. Wichtig: Wie groß die Flexzone wirklich sein muss, muss erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden (bspw. 2029, wenn 2031 das Stadthaus- Areal wieder zur Verfügung stünde – bis dahin kann und sollte der Bedarf laufend weiter konsolidiert werden). Nunmehr wurden drei exemplarische Varianten für das Stadthaus-Areal festgelegt, die in den drei Säulen dargestellt sind Abbildung 7 Übersicht Verortung Rathäuser und Flächenbedarfe, dbpSeite 31 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 20 von 60 Die Varianten unterscheiden sich folgt dargestellt: STH-60 „groß“ o 60 % des Gesamtbedarfs im Stadthaus-Areal o 26 % in Flex-Zone „Miete“ o Kein verbleibender Restbedarf STH-51 „mittel“ o 51 % des Gesamtbedarfs im Stadthaus-Areal o 26 % in Flex-Zone „Miete“ o 9 % verbleibender Restbedarf STH-33 „weniger“ o 33 % des Gesamtbedarfs im Stadthaus-Areal o 26 % in Flex-Zone „Miete“ o 27 % verbleibender Restbedarf Je nachdem welche Entscheidung für das Stadthaus-Areal getroffen wird, ist dieses Ergebnis im Rahmen einer Fortschreibung in das Flächen- und Wirkkonzept zurückzuführen. Zusammenfassung Neben den im Vortext beschriebenen und im Konzept zusammengestellten Prämissen, die umzusetzen sind, damit diese Flächenoptimierung umsetzbar ist, muss im nächsten Schritt vor allem die Umsetzung konkret geplant werden. Warum 203x ? Es wird ein Prozess, der Meilensteine enthalten wird und in den Jahren 203x abgeschlossen sein sollte, um zukunftsfähig zu sein. Der Interims-Zustand 2027, sollte auf diesem Weg integriert werden, um Konsolidierungen und Optimierungen so früh und gezielt wie möglich umzusetzen. Abbildung 8 Zeitschiene Umsetzungskonzept Flächen- und Wirkkonzept, dbp In Bezug auf die Immobilien und die Wirtschaftlichkeit der Optionen erfolgt der Verweis auf den Abschnitt STADTHAUS-AREAL vs. NQB vs. WEITERE OBJEKTE ab Seite 44, da dort die Ergebnisse des Konzeptes aufgegriffen und weitergehend betrachtet wurden.Seite 32 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 21 von 60 Urheberrecht Besteht Urheberrechtsschutz, so hat der Urheber grundsätzlich das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden. Sowohl die Kernsanierung als auch der Abriss und Neubau haben grundsätzlich Potential, dass der Urheberrechtsschutz greift. Wenn prägende Bauelemente abgerissen und nur untergeordnete Bauelemente erhalten blieben und Neubauten ergänzt würden (Variante Teilabriss und Neubau), könnte der Urheberrechtsschutz ausscheiden (siehe auch Folgeabsatz). Grundsätzlich hat der Urheber keinen Anspruch auf Erhalt des Bauwerks, er kann dementsprechend keinen Abriss (die Vernichtung) des Bauwerks verhindern. Hier gilt: Was nicht mehr ist, kann nicht entstellt sein. Ein Komplettabriss wäre folglich möglich. Im vorliegenden Fall sind die Urheber aus dem Büro Heinle, Wischer und Partner (Stuttgart), welches noch aktiv tätig ist. Der Architektenvertrag zum Bau des Stadthauses aus dem Jahr 1972 gesteht dem Urheber und seinem Rechtsnachfolger ein Anhörungsrecht zu. Im Rahmen der Vorbereitung des Grundsatzbeschlusses wurde mit Herrn Thomas Heinle als Rechtsnachfolger besprochen, ob grundsätzlich eine Kernsanierung oder ein Teilabriss mit integriertem Neubau in Frage kommen könnte. Dies wurde grundsätzlich und unverbindlich bejaht. Daher wurden diese Varianten in Bezug auf die möglichen Realisierungsformen untersucht. Da im Rahmen der Vorbereitung des Grundsatzbeschlusses keine konkreten Planungen oder gar Vorentwürfe zu erstellen waren, konnte die Anhörung nur übergeordnet erfolgen. Das Projektteam empfiehlt im weiteren Verlauf mit dem Urheberrechtsinhaber im engen Austausch zu bleiben, um eine gute, wirtschaftliche, und rechtssichere Lösung für das Stadthaus- Areal zu finden. Erst wenn sich die Planungen konkretisieren und der Grundsatzbeschluss getroffen ist, kann die Anhörung auf konkreterer Basis fortgesetzt und der Urheberrechtsschutz verbindlich geprüft werden (zusammengefasst: Die Bauherrin muss wissen, was sie will, damit eine Bewertung erfolgen kann.). Hinweis: Eine konkrete juristische Bewertung hängt stark von der gewählten Variante ab und kann daher erst erfolgen, wenn klar ist, welche Variante angestrebt wird. Hier konnte nur der rechtliche Rahmen dargestellt werden.Seite 33 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 22 von 60 VARIANTEN ZUKUNFT STADTHAUS-AREAL Variantenfindung Die exemplarischen Varianten, die für das Stadthaus-Areal näher untersucht wurden, wurden auf Basis der Aufgabenstellung, der Grundlagenermittlung und der Annahmen, Prämissen und Ergebnisse des Flächen- und Wirkkonzepts (siehe Anlage 06) definiert. Weitere Annahmen und Prämissen sind in Anlage 06 zusammengefasst. Die gewählten Varianten sind gemäß Aufgabenstellung mit dem aktuellen Planungsrecht (bestehender Bebauungsplan) vereinbar. Da die konkrete Flächenverfügbarkeit erst im Rahmen der Planungsphase bekannt wird und eine Planungspartner*in jedoch einen konkreten Auftrag zur Nutzungskonzeption und favorisierten Realisierungsform benötigt, müssen durch exemplarische Varianten und den Grundsatzbeschluss die Weichen für die nächsten Schritte zur Konkretisierung des Bauvorhabens gestellt werden. Die Variante N0 stellt den Status Quo / aktuellen Stand dar und dient allein der Vergleichbarkeit der Daten (Bestand versus Varianten der Zukunft). Die im Schaubild „grünen“ Varianten zeigen jeweils mögliche Zukunfts-Varianten, die als exemplarische Varianten gewählt wurden, um eine Entscheidungsbasis zu erarbeiten. Die konkrete Umsetzung des Grundsatzbeschlusses zum Stadthaus-Areal muss sich im weiteren Prozess ergeben. Abbildung 9 Übersicht Untersuchungs-Varianten Stadthaus-Areal, Realisierungsformen, DreSoSeite 34 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 23 von 60 Die Nutzungsvariante N1 „reine Stadtverwaltung“ (dunkelgrün) wurde für die vorgegebenen Realisierungsformen Kernsanierung (a), Abriss und Neubau (b) sowie Teilabriss mit integriertem Neubau (c) untersucht: o Für alle Varianten wurde ein aktueller Stellplatznachweis (siehe Anlage 20) geführt, der den Bedarf an Nutzfläche für Parkraum (Kraftfahrzeuge und Fahrräder) in den jeweiligen Varianten definierte o Bei diesen drei Varianten N1a, N1b und N1c wurde jeweils die Kindertagesstätte gemäß Kitabedarfsplanung angepasst und ein kleines gastronomisches Angebot (Stadthüsje) beibehalten o Die Nutzfläche für die Verwaltung / Rathaus-Funktionen wurde ermittelt auf Basis der verfügbaren Gesamtfläche abzüglich dem ermittelten Parkraum-Bedarf und der Flächen, die für v.g. Nutzungen abzuziehen sind → der Anteil an Rathaus-Funktionen / Verwaltung ergab sich hier also auf Basis der verfügbaren Gesamtfläche Die Mischnutzungsvarianten N2c, N3c und N4c wurden einzig für die Realisierungsform Teilabriss mit integriertem Neubau (c) untersucht (Begründung siehe Abschnitt Stadtplanung und Bauordnungsrecht ab Seite 13): o Analog der reinen Stadtverwaltung wurde für alle Varianten ein aktueller Stellplatznachweis (siehe Anlage 20) geführt; hierfür mussten auch konkrete ergänzende Nutzungen angenommen werden – obwohl diese im Rahmen des Grundsatzbeschlusses nicht festgelegt werden sollen (keine Entscheidung über konkreten Anteil Wohnen, Kultur usw.) o Bei diesen drei Varianten bildete der Flächenbedarf für die Rathaus-Funktionen die Ausgangsbasis, daher gibt es jeweils eine Variante für den Anteil an Rathaus- Funktionen „groß“, „mittel“ und „weniger“ (siehe Abschnitt Flächen- und Wirkkonzept) o Die Nutzfläche für die Mischnutzung ergibt sich aus der Gesamtfläche abzüglich der Flächen, die für Rathaus-Funktionen und den Parkraum-Bedarf abzuziehen sind → der Anteil an Rathaus-Funktionen / Verwaltung wurden hier also nicht ermittelt, sondern gemäß den Varianten groß / mittel / weniger als Basis herangezogen, um den potenziellen Anteil an ergänzender Nutzung zu ermitteln (Rathaus-Funktionen + ergänzende Nutzungen = Mischnutzung). Die Details zu den Varianten und konkreten Flächenaufteilungen enthält Anlage 12. Für sämtliche Varianten sind zudem Steckbriefe erstellt worden, die in Anlage 11 zusammengestellt sind.Seite 35 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 24 von 60 Variantenübersicht Abbildung 10 Übersicht Untersuchungs-Varianten Stadthaus-Areal, Nutzungsanteile, DreSo Diese Übersicht zeigt die Varianten mit ihren Nutzungsverteilungen. Innerhalb der Varianten wird in Prozent der Anteil – am Stadthaus-Areal – angegeben, den die Rathaus-Funktionen / die Stadtverwaltung (dunkelblauer Balken) ausmachen. Was dies in als Nutzfläche (NUF) in tm² ausmacht, wird ebenso ausgewiesen. Zur Orientierung und Vergleichbarkeit sind zusätzlich die für den Nutzungsanteil der Rathaus-Funktionen möglichen Arbeitsplätze (AP) angegeben. Bei den Mischnutzungsvarianten wird zudem der Anteil, den die ergänzenden Nutzungen ausmachen in Prozent ausgewiesen.Seite 36 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 25 von 60 Erläuterung Variantenvergleich Der Variantenvergleich, der im Folgenden je Kategorie erläutert wird, erfolgte im Rahmen einer Nutzwertanalyse, welche sich in Anlage 23 als Zusammenfassung auf Kategorien-Ebene befindet und in Anlage 24 mit weiteren Details und Erläuterungen auf Kriterien-Ebene. Hinweis: Die gewählte Reihenfolge der im Folgenden dargestellten Ergebnisse je Kategorie entspricht nicht der Wichtung, sondern dient allein der Verständlichkeit. Nutzungskonzeption Übersicht der Punkte für diese Kategorie und ihre untergeordneten Kriterien: Abbildung 11 Nutzungskonzeption – Übersicht Punkte Kategorien und Kriterien gemäß NWA, DreSo Mit Blick auf die Lage des Stadthaus-Areals und die Ergebnisse der Beteiligungen wird zum einen eine hohe Ausnutzung der Flächenverfügbarkeit durch die Rathaus-Funktionen und zum anderen eine Belebung des Areals gewünscht; Belebungen über die Tagesganglinie, aber auch an den Wochenenden. Dies wirkt sich positiv auf die Sicherheitssituation, die Wirkung des Gebäudes und die Wahrnehmung des Areals im Quartier sowie für die Bonner*innen aus. Das Stadthaus-Areal kann so als Bindeglied zwischen Nordstadt und Innenstadt fungieren. Wie wird Belebung erreicht? Zu Arbeits-Tagesszeiten unter der Woche bzw. an Werktagen durch Verwaltungsnutzung, Kindertagesstätte und verwaltungsnahe Dienstleistungen. Zu den anderen Zeiten temporär über städtische Veranstaltungen/Angebote, für die in der neu konzeptionierten halböffentlichen Zone unterschiedlichste Räumlichkeiten zur Verfügung stehen würden, auch städtische Begegnungsorte würden die Wochenenden und Abende etwas beleben. Das Wohnen bringt eine Belebung über alle Wochentage. Kulturelle Angebote würden sich nicht nur auf das Areal, sondern auch darüber hinaus belebend bemerkbar machen, Nachmittag und Abendstunden am Wochenende und unter der Woche – ein gutes Gegengewicht zur Verwaltungsnutzung, auch bezüglich der Parkplatznutzung. Eine Grünfläche mit Aufenthaltsqualität mit Gastronomie bzw.Seite 37 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 26 von 60 erweitertem öffentlichem Betriebsrestaurant – sowohl in den Obergeschossen (Sky-Restaurant) als auch auf der Grünflächen-Ebene ist nicht nur für die Belebung des Areals zu empfehlen und gewünscht. Dies würde auch eine sinnvolle Ergänzung zu einem Ambientetrauungs-Angebot (Trausaal in den oberen Geschossen) der Stadtverwaltung sein. Grünflächen sind in der Variantenübersicht auf Seite 24 als Nutzung nicht dargestellt, aber in allen Varianten außer N1a möglich, siehe Steckbriefe in Anlage 11. Die „reine Stadtverwaltung“ würde diese Belebung über alle Wochentage – auch in den Abendstunden - und die gesamte Tagesganglinie nur minimal einbringen. Nur ergänzende Mischnutzungen würden Belebung zu anderen Tageszeiten und Wochentagen schaffen. Da dies ein sehr wichtiges Thema für die Öffentlichkeit ist, wurden die Varianten N3c und 4c mit 25 % bzw. 34 % Mischnutzungsanteil diesbezüglich am höchsten bepunktet. Auch ein Wert zwischen 15 % und 25 % Mischnutzungsanteil ist zu empfehlen (siehe Variante 2c). Die konkrete Entscheidung welche ergänzenden Nutzungen zur Mischnutzung verortet werden sollten, muss nach dem Grundsatzbeschluss auf Basis weiterer Abwägungen und Grundlagen getroffen werden. Hinsichtlich der Realisierbarkeit von Nutzfläche insgesamt wurden alle Varianten, die den Bestand voll ausnutzen, hoch bepunktet. Bei Abriss entfällt der Bestandsschutz und es könnte mit einem Neubau nur weniger Fläche realisiert werden, daher ist die Variante N1b geringer bepunktet. Selbiges gilt auch für die Variante N4c. Hier ist die Gesamtfläche jedoch geringer, weil bei geringerem Anteil der Stadtverwaltung und dem Gemeinbedarf nicht „unendlich“ mit anderen Nutzungen „aufgefüllt“ werden darf, da der „Gemeinbedarf Stadthaus“ die Hauptnutzungen ausmachen muss (gilt auch bei Befreiungen für Wohnen). Mit Blick auf die Umsetzbarkeit der Flächenbedürfnisse der Rathaus-Funktionen (Verwaltung und mehr) wurden alle Varianten, die 60 % und mehr des Gesamtbedarfs der Bundesstadt abdecken könnten, am höchsten bepunktet. Da die Wünsche nach Belebung jedoch sehr stark verbreitet sind, hat dieses Kriterium eine geringere Wichtung als jenes der Wünsche aus der Öffentlichkeit (die sich aber auch die Stadtverwaltung an den Standort „zurückwünscht“).Seite 38 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 27 von 60 Planungs- und bauordnungsrechtliche Aspekte Übersicht der Punkte für diese Kategorie und ihre untergeordneten Kriterien: Abbildung 12 Planungs- und bauordnungsrechtliche Aspekte – Übersicht Punkte Kategorien und Kriterien gemäß NWA, DreSo Kann ein Gebäudekomplex dieser Größe mit Mischnutzung optisch differenzierter und ggf. ansprechender gestaltet werden als mit reiner Büronutzung? Wie ist die stadtplanerische Einbindung der Varianten zu bewerten, welche Potentiale und Gefahren gibt es? Grundsätzlich sind die Realisierungsformen gemäß Aufgabenstellung vorgegeben und diese waren für die Variantenfindung maßgebend. Die Gestaltung des Stadthauses hat – bei Laien und Fachleuten – von Anfang an viel Kritik erfahren, ja es wurde als „misslungen“ angesehen. Diese Wertungen sind ernst zu nehmen, sie erfordern jedoch eine differenzierte Betrachtung, welche die Mängel benennt und vorhandene Qualitäten anerkennt. Dabei wird deutlich, dass manche Kritik aus den ersten Jahren heute keinen Bestand mehr hat. Die Entscheidung zur Skyline – ein neuer Hochpunkt Stadthaus – wurde Ende der 60er Jahre getroffen und war damals stark umstritten. Heute ist dieser Hochpunkt gemäß Beteiligungsverfahren für die meisten gesetzt. Auch das Stadtplanungsamt hat sich zum „Solitär“ bekannt. Es wurde in den 70er Jahren eine stadtplanerische Aufgabe zur Wirkung und Sichtbarkeit des Gebäudes konsequent und sehr gut umgesetzt. Darum wird hier zu einem differenzierten Umgang mit dem Gebäudekomplex aufgerufen! Es besteht die reelle Möglichkeit, den Gebäudekomplex ansprechend umzugestalten, insbesondere die Defizite im Sockelbereich aufzulösen und Mehrwerte zu schaffen! Hierfür wurden im Rahmen der Kostenschätzung Spielräume einkalkuliert (Vorbildwirkung Klima, Begrünung, Photovoltaik, gehobene Ausstattungen – auch bei den Fassaden) siehe Abschnitt Ökonomische Kriterien. Auch das Planungsrecht gibt ausreichend Spielraum hierfür.Seite 39 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 28 von 60 Wichtig: Der Grundsatzbeschluss ist keine abschließende stadtplanerische oder gestalterische Entscheidung. Die Entscheidung betrifft allein die Realisierungsform als grobe Richtung für die weiteren Schritte. Die reine Kernsanierung bietet wenig bis keinen Spielraum, Defizite aufzulösen und Mehrwerte zu schaffen, mit Blick auf den Erhalt des Bestandsschutzes hat sie jedoch die beste Bepunktung. Abriss und Neubau könnte Defizite auflösen und Mehrwerte schaffen - so könnten in dieser Realisierungsform sämtliche Türme „auf den Boden“ gestellt und eine unterirdische Tiefgarage mitgedacht werden. Es gäbe (in dieser beispielhaften Variante) keinen überirdischen Sockel mehr, das Erdgeschossniveau würde ebenerdig sein. Sehr viel Nutzfläche würde allein dadurch entfallen, dass es die heute überirdische U1-Ebene nicht mehr gäbe und dass aufgrund des Entfalls des Bestandsschutzes weniger Fläche im Neubau realisiert werden könnte. Doch wo würden diese Nutzflächen künftig sein? Allesamt in den Türmen, denn diese sind durch das Planungsrecht vorgegeben! Um die Geschossflächenzahl (maximal erreichbare Nutzfläche der Geschosse) auszunutzen und auf einen Sockel gänzlich verzichten zu können, müssten alle Türme so hoch sein wie heute im Bestand – ergänzt um einen fünfgeschossigen Neubauturm im Norden. Bis auf den Umstand, dass der Bestandsschutz durch den Abriss erlischt, würde sich der Spielraum nur wenig erhöhen, vorbehaltlich anderer Ideen einer Entwurfsverfassers*in. Die beste Bepunktung in Bezug auf Stadtplanung, Gestalt und Optik erhielt die Realisierungsform Teilabriss und integrierter Neubau. Da nicht mehr Geschossfläche geschaffen werden darf, als im Bestand vorhanden, wurde in diesen beispielhaften Varianten von einem Abriss von 6.500 m² Nutzfläche und einem Neubau in gleicher Größenordnung ausgegangen. Mit dieser Realisierungsform besteht sehr guter Spielraum, Defizite aufzulösen und Mehrwerte zu schaffen. Durch die Projektleitung dbp dasbauprojekt GmbH wurden Visualisierungen für drei Versionen erstellt, die Mut machen sollen, den Potentialen des Bestandes zu vertrauen (Kernsanierung der meisten Baumasse) und im Sockel einen Teilabriss vorzunehmen, sowie im Norden ein Neubau zu ergänzen und die Baugrenzen auszunutzen. So könnte auf heutiger Erdgeschossebene eine größere Freifläche entstehen, als Außenanlage der Kindertagesstätte und für Grünanlagen mit Aufenthaltsqualität.Seite 40 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 29 von 60 Die folgenden Bilder sind reine Mut-Bilder, Visionen, keine konkreten Entwürfe. Sie sollen das Beschriebene visualisieren und zeigen: Wie könnte dieser beschriebene Teilabriss und Neubau aussehen? Abgewogener in Teilbereichen, um Freifläche zu schaffen, Verwinkelungen zu lösen und bspw. den Fußweg Oxfordstraße zu verbreitern, Angsträume zu eliminieren und Licht zu bringen Ausgleich durch im Norden und ggf. kleinere Verbreiterungen im Sockel, um die Freifläche/Grünfläche zu maximieren. Die Türme und auch die Untergeschosse im belassen, um den Flächenbedarf abzudecken und den Bestandsschutz zu erhalten. Abbildung 13 Mut-Bilder Stadthaus-Areal (keine Vorentwürfe!), gilt auch für Folgebilder, dbpSeite 41 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 30 von 60 Ein möglicher Endzustand (Vision I, Ansicht Nord) könnte so eine große Außenfläche für die Kindertagesstätte schaffen, einen Neubau im Norden integrieren, eine allseitig zugängliche Grünfläche als „Stadtpark“ etablieren und dabei die Flächenverfügbarkeit ausnutzen. Der Ratssaal ist in dieser Version gemäß Bestand erhalten. Auch der folgende theoretisch mögliche Endzustand (Vision III, Ansicht Südwest) greift vorherige Gedanken auf. Stellen wir uns hier zudem vor, dass das Kfz-Parken in die unterirdischen Untergeschosse verlagert wird. So könnte das 1. Untergeschoss (im Bestand jenes Parkgeschoss, das oberirdisch vorhanden und nahezu allseitig offen ist) eine attraktive Zone mit verwaltungsnahen Dienstleistungen, vielen Fahrradstellplätzen und sehr belebt sein sowie als „Verteilerebene“ und Eingang in die Türme fungieren – so könnte auch das Durchgehen ermöglicht und damit die Verbindung der Stadtteile verbessert werden. Mehrwerte schaffen. Lichthöfe mit Bäumen und eine zentrale Verbindung zur Grünfläche ergänzen diese Idee. Der kleinste Bestandsturm ist in dieser Version rückgebaut und oben durch einen gläsernen Ratssaal ersetzt. „Die Demokratie als Bauherr“ (Zitat von Unbekannt aus dem Beteiligungsverfahren). Gastronomie (öffentliches Betriebsrestaurant) im Erdgeschoss zum Stadtpark und als Sky- Restaurant oben in Turm A, mit Nutzung der Dachfläche Turm B ergänzen diese Idee, die im Norden einen Neubau zur kulturellen Nutzung andenkt.Seite 42 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 31 von 60 Das „Willkommen“ und die Wegeführung zu verbessern, ist eine zwingende Aufgabe, die wohl einer Vereinfachung der Architektur bedarf. Hier die Idee einer Freitreppe sowie ergänzend Fassadenskizzen. Unterhalb der Freitreppe könnte ggf. eine Umfahrt für Anlieger sein, oder auch eine Zufahrt zum Parkraum. Eine transparente offene Verbindung dieser Blickachse zur hinter den Türmen liegenden Grünfläche scheint sinnvoll.Seite 43 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 32 von 60 Rendering möglicher Endzustand Version II – Ansicht Ost, Ideensammlung wie vor. Rendering möglicher Endzustand Version II – Ansicht Südwest.Seite 44 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 33 von 60 Abschließend ist das Kriterium der Verkehrsplanung und -optimierung zu bewerten. Durch die Umsetzung der Prämissen des Flächen- und Wirkkonzepts (Stichwort Logistikkonzept) soll sichergestellt werden, dass die bisherigen Anlieferverkehre und Verkehre, die allein durch die Verwaltung initiiert wurden, auf ein Minimum reduziert werden. Darüber hinaus scheint es sinnvoll, insbesondere jene Zufahrt von Norden zum Parkraum vom Wohngebiet wegzuverlegen – in Richtung Oxfordstraße. Bei Abriss und Neubau sind hier die besten Punkte zu vergeben. Optimierungen bei der reinen Kernsanierung sind schwer möglich. Bei Teilabriss und integriertem Neubau werden nahezu die gleichen Spielräume gesehen wie bei Abriss und Neubau. Es wird empfohlen, früh im weiteren Prozess die Spielräume und Optimierungsmöglichkeiten, aber auch Bedarfe rund um das Thema Verkehr in diesem Bereich und dem Umfeld näher zu beleuchten – um ein nachhaltiges Konzept den weiteren Planungen zugrunde zu legen. Ökologische Kriterien Übersicht der Punkte für diese Kategorie und ihre untergeordneten Kriterien: Abbildung 14 Ökologische Kriterien – Übersicht Punkte Kategorien und Kriterien gemäß NWA, DreSo Mit Blick auf die graue Energie hat die reine Kernsanierung die höchste und Abriss und Neubau die niedrigste Punktzahl, Teilabriss mit integriertem Neubau bewegt sich dazwischen – je nachdem wie hoch der Anteil der erhaltenen Baumasse ist. Das Ziel der Klimaneutralität der Bundesstadt Bonn sind in allen Varianten maßgebend, dafür wurden in der Kostenschätzung entsprechend Zuschläge berücksichtigt, so dass ein ökologisch hochwertiger Standard umsetzbar ist. Ebenso ist die politische Festlegung zum DGNB Standard Gold in der Kalkulation berücksichtigt (Mitteilungsvorlage Betriebsausschuss SGB, 26.10.2023). Insgesamt wird davon ausgegangen, dass das Ziel der Klimaneutralität mit vereinfachter Architektur besser zu erfüllen sind. Daher hat nur die reine Kernsanierung einen Punktabzug erhalten. Für den Gebäudebetrieb und die weiteren Planungen sollten Ökostrom und Fernwärme Berücksichtigung finden.Seite 45 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 34 von 60 Nachhaltig ist es, so viel wie möglich zu erhalten, so viel wie nötig zu vereinfachen und gezielte Mehrwerte zu schaffen, auch wenn dies Neubauten sind. Nur dadurch können auch die architektonischen Grundvoraussetzungen für mehr Flexibilität geschaffen werden. Es wird empfohlen, früh im weiteren Prozess insbesondere die Potentiale der Flexibilität näher zu beleuchten, um gegenüber einer Entwurfsverfasserin / einem Entwurfsverfasser die Aufgabenstellung zu konkretisieren. Hier gibt es sehr gute Möglichkeiten, sowohl architektonisch als auch in Bezug auf Technische Ausstattungen. Wie können definierte Bereiche so vorbereitet werden, dass sie auch flexibel umnutzbar sind? Muss die Technische Ausstattung „starr“ für den gesamten Komplex – und nur zusammen – eingerichtet werden, oder könnten auch Bauteile Eigenständigkeit haben? Hierbei sind auch Gedanken der Resilienz der Stadtverwaltung mit aufzunehmen. Nachhaltigkeit ist Flexibilität und mehr. Das Lastenheft (Wunschkatalog) sollte frühzeitig erstellt und in der Planung Beachtung finden, damit es während der Bauumsetzung nicht zu Umplanungen und damit Geld- und Zeitverlusten kommt. Im Planungsprozess sollte auch an die Wiederverwendung von Bauteilen, ausgesuchtem Mobiliar und der Kunstwerke gedacht werden. Zeitliche Kriterien (Termine) Übersicht der Punkte für diese Kategorie und ihre untergeordneten Kriterien: Abbildung 15 Zeitliche Kriterien – Übersicht Punkte Kategorien und Kriterien gemäß NWA, DreSo Bezüglich der Zeitlichen Kriterien ergeben sich im Variantenvergleich nur marginale Unterschiede, siehe Rahmenterminpläne je Variante in Anlage 18 inklusive Überblick in Anlage 19. Die reine Kernsanierung scheint die schnellste Option zu sein. Sobald etwas oder auch mehr Abbruch der tragenden Konstruktion erfolgt und Neubauten geplant werden, wird sich die Bauzeit um etwa ein halbes Jahr verlängern. Kompletter Abriss und Neubau wird voraussichtlich am längsten dauern. Insgesamt sind alle Varianten, bei guter Vorbereitung und Planung in etwa 3 bis 4 Jahren umsetzbar (reine Bauzeit bis Einzüge). Maßgebender sind in Bezug auf die zeitlichen Kriterien die übergeordneten Risiken, die sich auf alle Varianten gleichermaßen auswirken können, und daher nicht in der Nutzwertanalyse dargestellt wurden, sondern im Abschnitt Übergeordnete Risiken aller Varianten enthalten sind.Seite 46 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 35 von 60 Ökonomische Kriterien Übersicht der Punkte für diese Kategorie und ihre untergeordneten Kriterien: Abbildung 16 Ökonomische Kriterien – Übersicht Punkte Kategorien und Kriterien gemäß NWA, DreSo In Bezug auf die ökonomischen Kriterien ist zu differenzieren nach den Kosten für die Umsetzung des ganzen Projektes am Standort Stadthaus-Areal und der Bedeutung dieser Belastung für den städtischen Haushalt (Ausgaben und Einnahmen). In diesem Kontext wurde im Projektteam das Stichwort der „Sowieso-Kosten“ etabliert, Beispiel: Eine Kita, die „sowieso“ gebaut werden muss, ist eine „Sowieso-Belastung“, egal ob im Stadthaus-Areal oder an einem anderen Standort. Gleiches gilt für eine städtische kulturelle Einrichtung, wenn sie nicht additiv, sondern ersetzend im Stadthaus-Areal realisiert wird. Auch die Aufwendungen für die Rathaus- Funktionen fallen unter die „Sowieso-Kosten“, könnten nur ggf. an einem anderen Standort günstiger oder teurer sein. Andererseits können Gastronomie, Gewerbe und Parkraum Miet- bzw. Pachteinnahmen generieren. Die Basis der Betrachtungen stellt die Kosteneinschätzung nach DIN 276 der Varianten für das Stadthaus-Areal dar, siehe Anlage 13. Ein Überblick bietet Anlage 14. In Anlage 16 ist ein separater Erläuterungsbericht zur Erklärung der Kosten enthalten. Absolut betrachtet hat die reine Kernsanierung gegenüber Teilabriss mit integriertem Neubau einen kleinen Vorteil von 1,5 % geringeren Kosten, bei gleicher Gesamtfläche, diese bietet jedoch kein Spielraum für Anpassungen. Die Varianten N1b und N4c mit weniger Gesamtfläche sind absolut betrachtet – günstiger, schaffen jedoch auch weniger Fläche. Zur Vergleichbarkeit wurden daher die Gesamtkosten der Varianten auf die Bruttogeschossfläche (BGF) der jeweiligen Varianten bezogen, denn nur diese Kosten je m² der einzelnen Varianten bieten eine Vergleichsbasis. Das folgende Diagramm stellt den Vergleich dieser Betrachtung „Kosten je m² BGF in Euro netto“ der Varianten dar.Seite 47 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 36 von 60 Abbildung 17 Vergleich Herstellkosten netto der Varianten auf die Bruttogeschossfläche (BGF), dbp Hier ist die reine Kernsanierung am günstigsten, dicht gefolgt von den Varianten Teilabriss mit integriertem Neubau. Mehr Rückbau (N4c) wird mit Blick auf die kleinere neu geschaffene Fläche teurer, da der Rückbau „umgelegt“ werden muss. Abriss und Neubau ist im Vergleich die teuerste Version, da eine sehr hohe Masse Rohbau rückgebaut und wieder neu aufgebaut werden müsste. Da im Stadthaus-Areal in allen Varianten nicht nur die Rathaus-Funktionen, sondern auch andere Nutzungen etabliert werden würden, wurde der ökonomische Vergleich über die Wirtschaftlichkeit der Nutzungsanteile und der diesen Nutzungen zugeordneten Parkräume gemäß Stellplatznachweis ermittelt. Die Kostenkennwerte nach Nutzungen sind in Anlage 15 enthalten.Seite 48 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 37 von 60 Wirtschaftlichkeit Rathaus-Funktionen inkl. Parkraum Kfz und Fahrrad Diesbezüglich erfolgt der Verweis auf den Abschnitt Wirtschaftlichkeit Optionen Rathaus- Funktionen ab Seite 47, da dort neben den Optionen im Stadthaus auch andere betrachtet wurden und die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erläutert wird. Die Nutzung von Eigentum scheint auf eine Lebenszeit von 50 Jahren betrachtet wirtschaftlicher als die Anmietung dieser Flächen. Daher sind jene Varianten wirtschaftlicher, die mehr Rathaus-Funktionen für das Stadthaus- Areal vorsehen. Je nachdem wie der Restbedarf tatsächlich gedeckt wird (andere Eigentumsobjekte mit ähnlichen Kostenkennwerten oder Mietobjekte) kann sich die Wirtschaftlichkeit jedoch auch umkehren, daher ist diese hier für den Vergleich der Varianten eingeflossen, aber nicht zu stark gewichtet worden. Das folgende Diagramm stellt den Vergleich der Gesamtkosten pro Monat (Kaltmiete) zur Deckung des Gesamtbedarfs (ohne Bestands-Rathäuser) dar. Die Gesamtkosten der Rathaus- Funktionen sind zusammengesetzt aus den kalk. Mieten fürs Stadthaus-Areal (alle Nutzflächen inkl. Stellplätze Kfz und Fahrrad) und der Deckung der Restbedarfs in fiktiven Mietobjekten (ebenso inkl. Stellplätze), Herleitung siehe Abschnitt STADTHAUS-AREAL vs. NQB vs. WEITERE OBJEKTE. Die Varianten mit hohem Anteil an Rathaus-Funktionen wie N1a, N1c und N2c haben hier die höchste Bepunktung erhalten. Abbildung 18 Vergleich (kalk.) Kaltmieten brutto / Monat für Rathaus-Funktionen in den Varianten, bei Deckung Restbedarf über Mieten gemäß Referenzmiete, dbpSeite 49 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 38 von 60 Wirtschaftlichkeit ergänzende Nutzungen Unter der Annahme, dass ergänzende Nutzungen entweder Sowieso-Kosten (bspw. Kindertagesstätte) sind oder Miet- bzw. Pachteinnahmen generieren, scheinen jene Varianten mit höherem Mischnutzungsanteil wirtschaftlicher. Je höher der Anteil an ergänzenden Nutzungen, umso höher auch die investiven Aufwendungen, die gemäß den Wünschen der Beteiligungsverfahren aber auch eine Investition in die Stadtentwicklung wären. Die absoluten investiven Aufwendungen (Gesamtaufwendungen abzgl. Rathaus-Funktionen) für die Nutzflächen exkl. der Stellplätze sind in nachfolgendem Diagramm gegenübergestellt. Abbildung 19 Vergleich Herstellkosten brutto für die ergänzenden Nutzungen (ohne Parkraum) in den Varianten, dbpSeite 50 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 39 von 60 Mit Blick auf die Fragestellung, ob diese Kosten über Vermietungen refinanzierbar sind – wurden die kalkulatorischen Mieten für diese Nutzungen ermittelt. Diese kalkulatorischen Monatsmieten ergeben sich auf Basis der Betrachtung eines neuen Lebenszyklus von 50 Jahren, inklusive Finanzierung der Herstellkosten und notwendiger Investitionen in den 50 Jahren. Mit Blick auf steigende Verbraucher- und Baupreisindizes ist sicher anzunehmen, dass diese Mieten im Mittelwert der nächsten 50 Jahre erwirtschaftbar sind, so dass bei Vermietung eine Kostendeckung oder gar Refinanzierung unterstellt werden kann. Weitere Betrachtungen hierzu müssen im Kontext der Festlegung der konkreten ergänzenden Nutzungen folgen. Die Variante N2c hat die beste Bepunktung. Abbildung 20 Vergleich kalk. Monatsmieten brutto der Varianten für die ergänzenden Nutzungen (ohne Parkraum), dbpSeite 51 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 40 von 60 Herstellkosten Stadthaus-Areal Als Gesamtsicht auf das Projekt werden im Folgenden die Herstellkosten, aufgeteilt nach Rathaus-Funktionen und ergänzenden Nutzungen dargestellt – jeweils inkl. dem zugehörigen Parkraum. Da die Varianten unterschiedliche Flächen möglich machen, sind als Referenz die Kosten je m² Bruttogeschossfläche der Varianten angegeben (vgl. Abbildung 17), da die Varianten N1b und N4c allein aus dem Umstand, dass sie weniger Flächen ermöglichen, absolut gesehen geringere Kosten haben. Abbildung 21 Vergleich Herstellkosten brutto der Varianten für die Rathaus-Funktionen und ergänzenden Nutzungen, dbp Klarstellung: Im Kontext der Untersuchung der Sanierungsfähigkeit des Stadthaus-Areals(2) wurden bereits Sanierungs-Kosten auf Basis einer Konzeptstudie aus dem Jahr 2022(4) benannt. Mit der Vorbereitung dieses Grundsatzbeschlusses wurden jedoch die Bestandsflächen neu ermittelt und es zeigte sich, dass die Flächen gemäß Bestand wesentlich höher sind als von ASTOC im Jahr 2022 im Rahmen der Konzeptstudie kalkuliert. Nach Bereinigung dessen zeigt sich, dass die jetzt neuen Kosten nach DIN 276 nur um 5 % höher liegen, was dem Umstand entspricht, dass wir es nun 2 Jahre später haben.Seite 52 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 41 von 60 Übergeordnete Risiken aller Varianten Die Vorbereitung des Grundsatzbeschlusses kann nur sinnvoll erfolgen, wenn auch eine Risikoabschätzung (finanzieller, technischer, personeller oder rechtlicher Risiken) erfolgt. Hierzu hat sich herausgestellt, dass die meisten Risiken sich auf alle Varianten gleichermaßen auswirken, insbesondere die finanziellen und technischen Risiken. Daher wird auf diese in diesem Abschnitt eingegangen. Es gilt das Eintreten dieser Risiken zu vermeiden und in der Projektumsetzung ein funktionierendes Risikomanagement zu etablieren. Die technischen und rechtlichen Risiken, die sich in den Varianten leicht unterscheiden, sind in der Bewertungsmatrix mittels Risikozuschlägen wie folgt berücksichtigt: Abbildung 22 Individuelle Zu- und Abschläge – Übersicht Punkte Kategorien und Kriterien gemäß NWA, DreSo Zeit ist Geld und eine lange Bauzeit die größte Befürchtung der Öffentlichkeit. Es gibt wohl kaum etwas, das dem Ruf der Bundesstadt mehr schaden könnte als eine Dauerbaustelle, ein „schwarzes Loch“ mitten im Zentrum. Das Stadthaus-Areal darf bei der Entwicklung der Bundesstadt den Anschluss nicht verpassen! Abbildung 23 Mutbild „Eile- Projektmotto, dbp Eine lange Umsetzungszeit ist der größte Kosten- und Risikotreiber. Daher stellt der folgende Projektablaufplan die Projekt-Stichtage und die Varianten „Eile“ und „Long Way“ gegenüber. Gut DING will EILE haben sollte am 12.12.2024 seinen Auftakt haben. So könnte nahezu anschließend in die weitere Bearbeitung gestartet werden. Es könnte (bei Bedarf) rechtzeitig dieSeite 53 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 42 von 60 Befreiung Wohnen vorliegen und es könnte nur 3,5 Jahre nach Auszug im Jahr 2031 der Wiedereinzug erfolgen. Dafür muss die Zeit bis 2027 effizient genutzt werden. Abbildung 24 Terminübersicht Projekt-Stichtage und Mutbild „Eile“ vs. Größte Befürchtung „Long Way“, dbp Was würde dazu führen, dass sich das Projekt Stadthaus auf den „Long Way“ begibt? - Ein Hinterfragen der Aufgabenstellung Varianten innerhalb des bestehenden Planungsrechts zu entwickeln, denn eine Anpassung des Bebauungsplanes wird mit mindestens 5 Jahren Zeitverlust dotiert – und womöglich kann dann nur weniger Fläche realisiert werden als mit Bestandsschutz! - Aufwendige Wettbewerbe (Städtebau und Architektur), die mit v.g. Aufgabe sicher verbunden wären - Verzicht auf den Grundsatzbeschluss oder das spätere Hinterfragen und Aufweichen dessen sowie der Folgeentscheidungen - Lange, verzögerte Entscheidungsprozesse, egal in welchem Prozessschritt Gleichzeitig gilt auch: Gründlichkeit und Schnelligkeit sind keine Widersprüche. Das Geheimnis erfolgreicher Bauprojekte liegt darin, dass diese sorgfältig geplant werden und dann auf Basis dieser Planung eine stringente Realisierung erfolgt. Gemäß Ausführung im Abschnitt STADTHAUS-AREAL vs. NQB vs. WEITERE OBJEKTE können für die Verwaltung angemietete Mietobjekte entmietet oder weitervermietet werden, sobald das Stadthaus-Areal den Rathaus-Funktionen wieder zur Verfügung steht.Seite 54 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 43 von 60 Auf den Bewertungshorizont von 50 Jahren betrachtet, liegt die monatliche kalkulatorische Kaltmiete (inkl. Stellplätze) im Eigentum Stadthaus-Areal (hier Variante N3c, da höchste Punktzahl) bei monatlich 1.067.060 € brutto. In der Referenzmiete werden die Kalt-Mietkosten (Mittelwert 50 Jahre) inkl. Stellplätze zu monatlich 1.596.237 € brutto prognostiziert, so die gleiche Mietfläche angemietet werden würde. Das prognostizierte Ersparnis liegt damit bei monatlich 529.177 € brutto. Ein schneller Wiederbezug ist darum unbedingt zu empfehlen. Reduzierungen bei den Nebenkosten werden zur sicheren Seite nicht angesetzt, würden sich durch den hier kalkulierten hohen Standard Stadthaus-Areal aber sicher einstellen. Auch die Einnahmen durch ergänzende Nutzungen würden den Einspar-Effekt erhöhen! Aus dem Umstand, dass im Südwesten ein Gebäude eines anderen Eigentümers an das Stadthaus-Areal anschließt („Carglas-Gebäude“), ergeben sich nach heutiger Einschätzung keine Risiken. Vergleichsergebnis Varianten Im Gesamtergebnis der Variantenbewertung hat die Variante 3c, Mischnutzung mit 25 % ergänzender Nutzung und Teilabriss mit integriertem Neubau sowie 75 % Anteil Rathaus-Funktion die höchste Bepunktung erfahren. Dicht gefolgt ist diese Version von der Variante N2c mit 10 % ergänzender Nutzung und 90 % Anteil Rathaus-Funktion. Details siehe Nutzwertanalyse und ihre Zusammenfassung in Anlage 23und 24. Abbildung 25 Zusammenfassung Bewertungsmatrix – Übersicht Punkte alle Kategorien, DreSo Daraus ergibt sich die Empfehlung nach einer Grundsatzentscheidung für Mischnutzung in der Realisierungsform Teilabriss mit integriertem Neubau, den Rathaus-Funktionen als HauptnutzerSeite 55 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 44 von 60 und einer ergänzenden Nutzung mit einem Anteil von etwa 25 %. Je nach architektonischem Entwurf und Festlegung der genauen ergänzenden Nutzungen im weiteren Verfahren sollte der Anteil ergänzender Nutzungen ggf. reduziert werden, jedoch mindestens 10 % betragen (Öffnungsklausel zur Variante N2c). STADTHAUS-AREAL vs. NQB vs. WEITERE OBJEKTE Gesamt- und Verteilungsbedarf Als Basis für das Flächen- und Wirkkonzept, siehe Anlage 06, wurden die bestehenden Immobilen bewertet. In der Ausgangslage gibt es 87 Immobilien mit Bezug zur Stadt und dem Städtischen Gebäudemanagement (SGB). Davon sind 5 Immobilien die bestehenden Rathäuser in Beuel, Hardtberg sowie Bad Godesberg und das Alte Rathaus mit Anbau (zwei Immobilien), die als „gesetzt“ definiert wurden. Zusammengefasst zeigt es sich auf die Immobilien Ausgangslage vs. Ergebnis Flächen- und Wirkkonzept betrachtet wie folgt: Abbildung 26 Übersicht Immobilien Ausgangslage vs. Ergebnis Flächen- und Wirkkonzept, dbpSeite 56 von 195 Vorbereitung Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus-Areal vom 15.11.2024 Seiten 45 von 60 Jene Objekte, die neben Büro-Arbeitsplätzen auch andere Funktionen bieten oder bieten könnten, wurden im Rahmen des Flächen- und Wirkkonzepts als gegeben angenommen – diese in die Gesamtbetrachtung mit aufzunehmen, ist Aufgabe der Fortschreibungen dieses Konzeptes. Eine Auflistung der 44 Objekte ist Bestandteil des Backups zum Flächen- und Wirkkonzept. Insgesamt 28 Objekte (Auflistung ist Bestandteil des Backups zum Flächen- und Wirkkonzept sowie mit ergänzenden Angaben Anlage 08) sollten künftig keine Rolle mehr für die Stadtverwaltung / das SGB übernehmen, da sie nicht geeignet sind. Die jährlichen Einsparungen für diese Objekte wurden mit 7,06 Mio.€ brutto ermittelt, siehe vorgenannte Quellen. Die Eigentums-Objekte darunter könnten zudem verkauft, vermietet, in Erbpacht vergeben oder gemeinwohlorientierten Nutzungen zugeführt werden. Vielfach sind auch potenzielle Wohnhäuser dabei. Wichtig: die Arbeitsplätze dieser Objekte müssten in anderen geeigneteren Immobilien untergebracht werden, dies wurde im Flächen- und Wirkkonzept auch berücksichtigt. Insgesamt 10 Immobilien haben eine gute Bewertung zur Abdeckung des Bedarfs der Stadtverwaltung und der Ratsfunktionen erhalten, darunter auch das Stadthaus-Areal – mit diesen ist insbesondere das Dienstleistungs-Angebot im Zentrum für die Bonner*innen und die Zurverfügungstellung der Masse an regulären Büro-Arbeitsplätzen sicherzustellen. Aus diesem Portfolio sind jedoch nicht alle Flächen notwendig, um den Gesamtbedarf zu decken. Gemäß Flächen- und Wirkkonzept ist die Anzahl der Immobilien im Sinne der Zentralisierung auf ein
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de