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242046-18 · Mitteilungsvorlage

Projekt Zukunft Stadthaus-Areal in Bonn: Sachstandsbericht zum Ergebnis des Realisierungswettbewerbs, zur Fortschreibung der Abwicklungsstrategie und zum weiteren Vorgehen im VgV-Verfahren

Nummer
242046-18
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
19.06.2026
Letzte Änderung
26.10.2026
  • Elisabeth-Selbert-Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Wachsbleiche Straße· Nordstadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 13.07.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,4 MB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 242046 Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
242046-18
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Projekt Zukunft Stadthaus-Areal in Bonn:
Sachstandsbericht zum Ergebnis des
Realisierungswettbewerbs, zur Fortschreibung der
Abwicklungsstrategie und zum weiteren Vorgehen
im VgV-Verfahren
Beratungsfolge
Rat 09.07.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung (Zusammenfassung)
Mit dieser Vorlage wird der aktuelle Sachstand zum Projekt „Zukunft Stadthaus-
Areal in Bonn“ dargestellt. Der Realisierungswettbewerb wurde planmäßig
durchgeführt; das Ergebnis des Preisgerichts wird mit dieser Vorlage vorgestellt
und bildet die Grundlage für die weitere Projektentwicklung.
Parallel wurden die Projektorganisation weiter etabliert, die Projektziele ge-
schärft sowie die Abwicklungs- und Vergabestrategie vertieft. Insbesondere
wurden die Vergabepakete weiter ausdifferenziert und um ein vorbereitendes
Paket (VP0) ergänzt, um die Schnittstellen zwischen Planung, Rückbau und
Umsetzung klar zu strukturieren und Risiken zu minimieren.
Auf dieser Grundlage wird nun das VgV-Verfahren zur Vergabe der General-
planungsleistungen durchgeführt. Ziel ist die Auswahl eines leistungsfähigen
und wirtschaftlich überzeugenden Generalplaners, der das Projekt in die nächs-
te Planungsphase überführt.
Mit dem Abschluss des Wettbewerbs und der Vorbereitung des Vergabeverfah-
rens ist ein zentraler Meilenstein erreicht. Das Projekt wird damit planmäßig in
die nächste Phase der konkreten Planung und Umsetzung überführt.
Mitteilung (im Detail)
1. Einordnung der Ratsbeschlüsse
Das Projekt „Zukunft Stadthaus-Areal in Bonn“ basiert auf folgenden maßgebli-
chen Ratsbeschlüssen:
• 14.03.2024: Beschluss zum weiteren Vorgehen; Beauftragung der
Verwaltung zur Erarbeitung von Nutzungsszenarien, Wirtschaftlich-
keitsbetrachtung und Vorbereitung einer Grundsatzentscheidung,
Drucksachen-Nr. 240198
• 12.12.2024: Grundsatzbeschluss zur Entwicklung des Areals als
Verwaltungsstandort mit ergänzenden Nutzungen (Mischnutzung)Seite 1 von 19
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
sowie Festlegung der Realisierungsform (Teilabriss mit integriertem
Neubau und Sanierung), Drucksachen-Nr. 242046
• 13.02.2025: Information zu planungsrechtlichen Rahmenbedingun-
gen und ergänzenden Nutzungen, insbesondere zur Einordnung von
Wohnnutzung, Drucksachen-Nr, 242046-07
• 20.03.2025: Beschluss zur Projektinitiierung, Projektstruktur und
Vorbereitung der Planerbeauftragung sowie Festlegung der Verga-
bestrategie (stufenweise Generalplaner Vergabe), Drucksachen-Nr.
242046-08
• 20.03.2025: Ergänzende Festlegungen zum Nutzungsmix und zur
Konkretisierung der ergänzenden Nutzungen als Grundlage für den
Wettbewerb, Drucksachen-Nr. 242046-09
• 26.06.2025 und 03.07.2025: Beschluss zum Projekt Stadthaus-
Areal: Vorbereitung der Auslobung des Wettbewerbs, hier: Ergän-
zende Nutzungen und Büro- und Immobilienstrategie, Drucksachen-
Nr. 242046-11
• 04.09.2025: Beschluss zur Durchführung des Realisierungswettbe-
werbs inklusive inhaltlicher Ergänzungen (u.￿a. Gastronomie, Woh-
nen, Stellplätze), Drucksachen-Nr. 242046-14
• 15.12.2025 und 22.01.2026: Mitteilungsvorlage zum Projektstand
mit Abschluss des Teilnahmewettbewerbs und Aufbau der Teilpro-
jekte sowie Fortschreibung der Vergabestrategie, Drucksachen-Nr.
242046-17
Diese Beschlüsse bilden den verbindlichen strategischen Rahmen. Der aktuelle
Projektstand setzt diese konsistent fort und konkretisiert sie insbesondere
durch das Wettbewerbsergebnis und die Weiterentwicklung der Abwicklungs-
strategie.
2. Aktueller Projektstand (übergeordnet)
Das Projekt befindet sich nach Durchführung des Realisierungswettbewerbs
am Übergang von der Grundlagenschaffung in die konkrete Planungs- und
Umsetzungsphase. Parallel zur Durchführung des Wettbewerbs wurden die
Projektorganisation stabilisiert, fachliche Grundlagen weiter geschärft und die
Abwicklungs- und Vergabestrategie detailliert ausgearbeitet. Ziel war es, die
Voraussetzungen für ein rechtssicheres, wirtschaftliches und umsetzbares Ver-
gabeverfahren zu schaffen und die Schnittstellen zwischen den Projektphasen
klar zu definieren.
3. Konkretisierung und Visualisierung der Projektziele
Die Projektziele wurden zwischen den Projektbeteiligten geschärft, priorisiert
und visualisiert und bilden die zentrale Grundlage für alle weiteren Planungs-
und Umsetzungsentscheidungen.
Die Ziele umfassen insbesondere:
• die Entwicklung eines funktionalen, zukunftsfähigen und wirtschaftlichen
VerwaltungsstandortsSeite 2 von 19
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
• die Sicherstellung von Termin-, Kosten- und Qualitätszielen
• die städtebauliche Integration und Belebung des Areals
• nachhaltige, ressourcenschonende Bauweise
• flexible und langfristig tragfähige Flächennutzung
Die Projektziele werden im weiteren Verlauf kontinuierlich überprüft und dienen
als Maßstab für alle Vergabe- und Planungsentscheidungen.
4. Stand und Ergebnis Realisierungswettbewerb
Der Realisierungswettbewerb wurde planmäßig durchgeführt und fungierte als
zentrales Instrument zur Qualitätssicherung sowie zur Auswahl eines geeigne-
ten Entwurfsansatzes für das Stadthaus-Areal.
Der Prozess gliederte sich in mehrere Stufen:
• Durchführung eines vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs zur Aus-
wahl eines qualifizierten und vielfältigen Teilnehmerfeldes
• Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe durch die ausgewählten Büros
unter Anwendung der beschlossenen Rahmenbedingungen
• Vorprüfung der eingereichten Arbeiten durch eine fachliche Vorprüfung
• Sitzung des Preisgerichts mit Bewertung, Diskussion und Entscheidung
Das Preisgericht setzte sich aus Fach- und Sachpreisrichterinnen und -richtern
zusammen und bewertete die eingereichten Arbeiten anhand festgelegter Krite-
rien wie städtebauliche Qualität, funktionale Organisation, Wirtschaftlichkeit,
Realisierbarkeit und Beitrag zur Belebung des Areals.
Wettbewerbsergebnis:
Das Preisgericht hat am 28. Mai 2026, 09:00 Uhr – 22:00 Uhr im Forum Süd,
Beethovenhalle Bonn, Wachsbleiche 16, 53111 Bonn getagt.
Mit 13 Ja-Stimmen / 2 Nein-Stimmen wurde der 1. Rang, 1. Preis an die Arbeit
1011, Kennzahl 260296 vergeben an:
SCOPE Architekten GmbH, Stuttgart (Architektur)
mit
- ORplan - Partnerschaftsgesellschaft für Architektur und Städtebau
mbB, Degen-Tritschler, Stuttgart (Stadtplanung)
- Pfrommer + Roeder Freie Landschaftsarchitekten BDLA IFLA GbR,
Stuttgart (Landschaftsarchitektur)
- Sailer Stepan Tragwerksteam München GmbH, München (Trag-
werksplanung)
- MW Energiebüro, Prof. Dipl.-Ing. Michael Wengert, Stuttgart (Ener-
gie-, Klima- und Nachhaltigkeitskonzept)
- Ingenieurbüro Marko Weckwerth, Ludwigshafen am Rhein (Brand-
schutz)
Die Jury würdigt insbesondere die Qualität des Entwurfs im Hinblick auf städte-
bauliche Einbindung, funktionale Klarheit, Umgang mit dem Bestand und den
Beitrag zur Belebung des Areals.
Das Architekturkonzept, insbesondere die angedeutete, klar lesbare Fassaden-
behandlung der Verwaltungsgebäude ebenso wie des Wohnens wird gewür-
digt. Während das Stadthaus weiterhin als öffentliches Gebäude ablesbar ist,
gelingt es auch dem Wohnen ein eigenständiges Gesicht zu geben, ungeachtet
dessen, dass es sich im Bestand um die gleiche Baustruktur handelt.
Die Arbeit erfüllt das Raumprogramm einschließlich der funktionalen Anforde-
rungen auch für die internen Verwaltungsbereiche. Der Zugang zur geplantenSeite 3 von 19
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Sky-Gastronomie kann außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung über die
Abtrennung des Multifunktions-Foyers sichergestellt werden.
Besonders überzeugend ist der architektonische Auftritt am Elisabeth Selbert-
Platz, wo der neue Ratssaal von der Innenstadt her einen Blickfang über dem
zukünftigen Haupteingang darstellt. Die Orientierung der Haupteingänge dieser
Bebauung zum neuen Quartiersplatz ebenso wie die vorgeschlagene Dichte
der ergänzenden Nutzungen verspricht das Areal in der angestrebten Weise zu
beleben und auch nachts eine soziale Kontrolle sicherzustellen.
Das Wettbewerbsergebnis bildet die Grundlage für die weitere planerische Be-
arbeitung und wird im Rahmen der nächsten Projektphase vertieft. Die Ergeb-
nisse des Planungswettbewerbs wurden der Öffentlichkeit im Rahmen der Aus-
stellung in der ehemaligen Stadthaus-Kantine vom 12.06. bis 26.06.2026
zugänglich gemacht.
Das Preisgericht beschließt zudem einstimmig, zwei 2. Preise, dafür keinen 3.
Preis zuzuteilen. Das Preisgericht beschließt zudem einstimmig, drei Anerken-
nungen zu vergeben.
Die weiteren Preisträger sind:
2. Rang, 2. Preis, Arbeit 1006, Kennzahl 995511:
heinlewischer Partnerschaft freier Architekten mbB, Dresden (Architektur)
mit
- HJPplan+ Stadtplaner und Architekten PartGmbB, Aachen (Stadt-
planung)
- Rehwaldt Landschaftsarchitekten, Dresden (Landschaftsarchitektur)
- sbp SE - schlaich bergermann partner GmbH, Berlin (Tragwerkspla-
nung)
- Transsolar Energietechnik GmbH, Stuttgart (Energie-, Klima- und
Nachhaltigkeitskonzept)
- Prof. Rühle, Jentzsch & Partner GmbH Ingenieurgemeinschaft für
Bautechnik, Dresden (Brandschutz)
2. Rang, 2. Preis, Arbeit 1017, Kennzahl 270386:
Ortner & Ortner Baukunst Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin (Architek-
tur, Stadtplanung)
mit
- capattistaubach urbane Landschaften, Landschaftsarchitekt und Ar-
chitekt PartGmbB, Berlin (Landschaftsarchitektur)
- RSP Remmel + Sattler Ingenieurgesellschaft mbH, Frankfurt am
Main (Tragwerksplanung)
- Transsolar Energietechnik GmbH, Stuttgart (Energie-, Klima- und
Nachhaltigkeitskonzept)
- Architektur- und Sachverständigenbüro Peter Stanek, Berlin (Brand-
schutz)
5. Organigramm und Rollenverständnis
Das Rollenverständnis innerhalb des Projektes wurde im Detail ausgearbeitet
und klar definiert. Ziel ist eine eindeutige Zuordnung von Verantwortlichkeiten
sowie eine klare Trennung zwischen Bauherrenfunktion, interner und externerSeite 4 von 19
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Projektleitung, Projektsteuerung und Planung (siehe Anlage
„20260527_STH_Projektorganigramm und Rollenverständnis“).
Die interne Projektleitung ist seit Mai im SGB besetzt und wird durch eine stell-
vertretende Projektleitung unterstützt. Beide Funktionen sind aktiv im Projekt-
team eingebunden und haben die operative Führung übernommen.
Parallel wird die externe Projektleitung derzeit final beauftragt. Diese wird im
Laufe des dritten Quartals vollumfänglich in das Projekt einsteigen und gemein-
sam mit der internen Projektleitung maßgeblich die weitere Planung und Um-
setzung steuern. Die Schnittstellen zwischen interner und externer Projektlei-
tung sind eindeutig gefasst und beschrieben.
Mit dieser Struktur wird eine stabile Führungs- und Steuerungsstruktur geschaf-
fen, die sowohl interne Steuerungskompetenz als auch externe Fachkompetenz
integriert.
6. Fortschreibung der Abwicklungsstrategie
Die Abwicklungsstrategie wurde weiterentwickelt und inhaltlich geschärft (siehe
Anlage „20260610_STH_Abwicklungsstrategie_V1c“).
Neu eingeführt wurde das Vergabepaket:
• VP0 „Vorbereitende Maßnahmen“: umfasst projektstrukturierende,
vorbereitende Leistungen vor Beginn der eigentlichen Planung und Aus-
führung und stellt die geordnete Überführung in die folgenden Phasen
sicher
Die bestehenden Vergabepakete wurden wie folgt weiter konkretisiert:
• VP1: Rückbau, Entsorgung, Teilabriss
• VP2: Neubau, Sanierung und Wiederherstellung
Dabei wurde insbesondere die Schnittstelle zwischen Planung und Aus-
führung in VP1 und VP2 weiter detailliert. Ziel ist eine klare Abgrenzung von
Leistungen, Verantwortlichkeiten und Übergabepunkten.
Parallel wurden die Leistungsbilder der Planung präzisiert, um eine eindeu-
tige Grundlage für die Angebotslegung im VgV-Verfahren zu schaffen. Dies
dient der Reduzierung von Schnittstellenrisiken, erhöht die Vergleichbarkeit der
Angebote und schafft eine belastbare Grundlage für die Vertragsgestaltung.
Ergänzend wird aktuell ein weiteres optionales Vergabepaket geprüft:
• VP optional „Rohbauertüchtigung / Bauwerkssicherung“ (optional)
Dieses Paket wäre zeitlich zwischen VP1 und VP2 verortet und umfasst Leis-
tungen zur:
• Betonsanierung
• konstruktiven Ertüchtigung
• Herstellung eines statisch und bautechnisch gesicherten Rohbauzu-
stands
Ziel eines solchen Pakets wäre es, das Gebäude nach Rückbau und Abbruch
in einen hochwertigen, ertüchtigten Rohbauzustand zu überführen, sodass
die nachfolgende Ausführung in VP2 auf einer klar definierten und geprüften
Substanz aufsetzen kann.
Die Umsetzung eines solchen Pakets ist abhängig von der zeitlichen Taktung,
der wirtschaftlichen Bewertung sowie der planerischen Durcharbeitung und
bleibt daher als optionale Ergänzung der Vergabestrategie zu prüfen.
7. Ausblick: Nächste Schritte im VgV-Verfahren
Auf Grundlage des abgeschlossenen Realisierungswettbewerbs schließt sich
unmittelbar das Verhandlungsverfahren nach VgV zur Vergabe der Generalpla-Seite 5 von 19
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
nungsleistungen an. Der Ablauf folgt einem klar strukturierten und terminierten
Prozess, der Transparenz, Wettbewerb und Qualitätssicherung gewährleistet.
Nach Abschluss des Preisgerichts Ende Mai 2026 und der anschließenden
Veröffentlichung der Ergebnisse werden zunächst bis Ende Juni 2026 die pla-
nerischen Grundlagen für die Vertragsverhandlungen finalisiert. Parallel erfolgt
die technische Übergabe des Wettbewerbsergebnisses an den Preisträger als
Grundlage für die Angebotsphase.
Hinweise des Preisgerichts zur weiteren Bearbeitung
Das Preisgericht hat ergänzend zur Entscheidung für den 1. Preis konkrete
Hinweise für die weitere Bearbeitung des Entwurfs formuliert. Diese sind inte-
graler Bestandteil des Wettbewerbsergebnisses und bilden eine wesentliche
Grundlage für die nun folgende Vertiefung im Rahmen des VgV-Verfahrens.
Die Hinweise betreffen insbesondere:
• die Weiterentwicklung der stadträumlichen Qualitäten angrenzender
Platzräume, insbesondere im Bereich des Jan-Loh-Platzes und des Ber-
liner Platzes,
• die Überprüfung und Reduzierung versiegelter Flächen sowie die stär-
kere Berücksichtigung von Maßnahmen zur Klimawandelanpassung
und zum Starkregenmanagement im Sinne eines integrierten
Schwammstadt-Ansatzes,
• die kritische Prüfung einzelner Rückbaumaßnahmen, insbesondere im
Sockelbereich, im Hinblick auf ihre Notwendigkeit sowie ihre Auswir-
kungen auf Bestandserhalt und Wirtschaftlichkeit,
• die Weiterentwicklung eines differenzierten Materialstrom- und Rück-
baukonzepts zur Stärkung zirkulärer Bauweisen,
• die Konkretisierung und Optimierung des gebäudetechnischen Kon-
zepts sowie des Zusammenspiels von Fassade und technischer Ge-
bäudeausrüstung,
• sowie die weitere Klärung der Nutzungspotenziale in den Unterge-
schossen und deren Beitrag zur funktionalen und wirtschaftlichen Ge-
samtstruktur.
Das Preisgericht hat damit bewusst eine Lösung ausgewählt, die eine hohe
Qualität und Tragfähigkeit aufweist, gleichzeitig jedoch Entwicklungsspielräume
für die weitere Bearbeitung eröffnet.
Die genannten Hinweise werden in der folgenden Planungsphase systematisch
aufgegriffen und bereits im laufenden VgV-Verfahren sowie in den Vertragsver-
handlungen mit dem Generalplaner in die Überarbeitung und Konkretisierung
des Entwurfs integriert. Ziel ist es, die entwurfsprägenden Qualitäten zu erhal-
ten und gleichzeitig die Umsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und technische
Durcharbeitung weiter zu schärfen.
Mit der Aufforderung zur Abgabe des Erstangebots Ende Juni 2026 startet for-
mal das Verhandlungs-Verfahren. Es folgt eine erste Angebotsphase bis Ende
Juli 2026, in der die Bieter auf Basis der definierten Leistungsbilder und Ver-
tragsunterlagen ihre Erstangebote einreichen.
Nach Prüfung und Auswertung dieser Erstangebote im August 2026 werden mit
den ausgewählten Bietern strukturierte Verhandlungsgespräche geführt. Das
erste Verhandlungsgespräch findet voraussichtlich Mitte August 2026 statt undSeite 6 von 19
Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
dient insbesondere der Klärung inhaltlicher, technischer sowie vertraglicher
Fragestellungen.
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Phase ist die inhaltliche und wirtschaftliche
Überprüfung sowie Weiterentwicklung des Entwurfs unter Berücksichtigung der
Hinweise des Preisgerichts. Hierzu werden die planerischen, funktionalen und
technischen Ansätze gemeinsam mit dem Bieter konkretisiert und vertieft.
Auf Basis dieser Gespräche werden die Vergabeunterlagen, insbesondere
Leistungsbilder und Vertragsentwurf, weiter geschärft. Anschließend erfolgt im
Zeitraum Ende August bis Mitte September 2026 eine Überarbeitungsphase
der Angebote, gefolgt von einer erneuten Prüfung und einem zweiten Verhand-
lungsgespräch Ende September 2026.
Im nächsten Schritt werden die finalen Angebotsunterlagen erstellt, sodass
Mitte Oktober 2026 die Aufforderung zur Abgabe des endverbindlichen Ange-
bots erfolgt. Die Bieter reichen ihre finalen Angebote Ende Oktober 2026 ein.
Die anschließende Endbewertung und Erstellung des Vergabevermerks erfolgt
bis Mitte November 2026. Darauf folgt die gesetzlich erforderliche Information
der nicht berücksichtigten Bieter einschließlich Wartefrist.
Der Abschluss des Verfahrens mündet in die Mitteilung an den Rat im Dezem-
ber 2026 zur beabsichtigten Beauftragung des Generalplaners mit ansch-
ließender Beauftragung noch im Dezember 2026.
Insgesamt wird das Verfahren damit innerhalb eines klar definierten Zeitkorri-
dors von rund sechs Monaten durchgeführt. Die gewählte Struktur stellt sicher,
dass sowohl die Ergebnisse des Wettbewerbs qualifiziert weiterentwickelt als
auch ein wirtschaftlich und fachlich überzeugender Generalplaner ausgewählt
wird.
Ergänzung: Fortschreibung und Verifizierung der Kostenentwicklung
Die dem Grundsatzbeschluss zugrunde liegende Kosteneinschätzung wurde
auf Basis eines generischen Gebäudemodells anhand Variante N3c ermittelt.
Dieses Modell basierte auf Annahmen zur Kubatur, zu Nutzungsanteilen, zu
Rückbau- und Abbruchmengen sowie zu Neubauanteilen und bildete die
Grundlage für die Ableitung eines belastbaren Kostenrahmens.
Diese Kosteneinschätzung wurde Ende 2024 unter Berücksichtigung der Bau-
preisindexentwicklung fortgeschrieben, um eine belastbare Aussage zur zu
erwartenden Kostenentwicklung treffen zu können.
Mit Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses sowie aktueller Daten zur Preis-
entwicklung besteht nun die Möglichkeit, die Kosteneinschätzung differenziert
zu verifizieren und fortzuschreiben.
Hierzu werden aktuell:
• die Auswirkungen des Siegerentwurfs und der beiden zweitplatzierten
Arbeiten auf Bauvolumen, Flächenstruktur und Kostenentwicklung,
• sowie die wirtschaftliche Flächeneffizienz des Siegerentwurfs und der
beiden zweitplatzierten Arbeiten
vertieft untersucht.Seite 7 von 19
Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Alle drei Entwurfsansätze werden dabei systematisch gegenübergestellt und
mit den Annahmen aus dem Grundsatzbeschluss, insbesondere der Variante
N3c, sowie der zwischenzeitlichen Baupreisentwicklung abgeglichen.
Ziel ist es, in den kommenden Wochen eine belastbare und nachvollziehbare
Aussage zu den entwurfsabhängigen Kostenwirkungen sowie zur wirtschaftli-
chen Flächenstruktur treffen zu können und damit eine fundierte Grundlage für
die weiteren Entscheidungen im Verfahren zu schaffen.
8. Exkurs: Teilprojekte
Die fachlichen Teilprojekte werden parallel weiter bearbeitet und bilden die
Grundlage für die Gesamtentwicklung des Projekts. Hierzu zählen insbesonde-
re:
• Flächen- und Bedarfsstrategie
• Städtebau, Verkehr und Freiraum
• ergänzende Nutzungen und Nutzungsmix
• Logistik und betriebliche Abläufe
Neu hinzugekommen ist das Teilprojekt „Auszug und Räumung“, das eine
zentrale Voraussetzung für die Umsetzung darstellt. Dieses Teilprojekt umfasst:
• Planung und Organisation des schrittweisen Auszugs der Verwaltung
aus dem Bestandsgebäude
• Koordination der Unterbringung in Interimsstandorten
• zeitliche Abstimmung von Räumung, Rückbau und Planungsfortschritt
• Sicherstellung eines geordneten Übergangs zwischen Nutzung, Leer-
stand und baulichen Maßnahmen
Das Teilprojekt ist eng mit den Vergabepaketen, insbesondere VP0 und VP1,
verzahnt und stellt eine wesentliche Schnittstelle zwischen Betrieb, Planung
und Bau dar.
9. Fazit
Mit dem Abschluss des Realisierungswettbewerbs, der Schärfung der Projekt-
ziele, der Klärung der Projektorganisation und der Fortschreibung der Abwick-
lungsstrategie wurde eine tragfähige Grundlage für die weitere Projektentwick-
lung geschaffen.
Insbesondere die klare Strukturierung der Vergabepakete, die Definition der
Schnittstellen sowie die Vorbereitung des VgV-Verfahrens tragen dazu bei,
Risiken zu minimieren und die Voraussetzungen für ein wirtschaftliches und
qualitätsgesichertes Verfahren zu schaffen.
Mit der nun anstehenden Vergabe der Generalplanungsleistungen wird der
Übergang in die vertiefte Planung vollzogen. Das Projekt wird damit konse-
quent und im Einklang mit den gefassten Ratsbeschlüssen weitergeführt. Der
Rat wird über die nächsten Meilensteine und Entscheidungen fortlaufend infor-
miert.
Anlage/n
KeineSeite 8 von 19
Bundesstadt Bonn
SGB
Zukunft Stadthaus-Areal in Bonn
ORGANIGRAMM UND
ROLLENVERSTÄNDNIS IM PROJEKT
27.05.2026
Städtisches Gebäudemanagement Bonn
© Giacomo Zucca/Bundesstadt Bonn
© Giacomo Zucca/Bundesstadt BonnSeite 9 von 19
Bundesstadt Bonn
SGB
AUFBAUORGANISATION// ORGANIGRAMM
WEITERE TEILPROJEKTE
SGB intern Projektleitung
Bundesstadt Bonn
Externe Projektleitung
N.N.
Projektsteuerung
Generalplaner
General- und Totalunternehmer
STAKEHOLDER
Öffentlichkeit und Presse
Behörden
Politik
Nutzer
Anwohner*innen
Gutachter/
Berater
Qualitätssicherung
Kunst am Bau
Arbeitswelten und
Büroflächenstrategie
Immobilienstrategie und
Logistikkonzeption
Städtebau, Stadtplanung und
Freiraum
Verkehr
TEILPROJEKT
REALISIERUNG STADTHAUSSeite 10 von 19
Bundesstadt Bonn
SGB
AUFBAUORGANISATION// ORGANIGRAMM
WEITERE TEILPROJEKTE
SGB intern Projektleitung
Bundesstadt Bonn
Externe Projektleitung
N.N.
Projektsteuerung
Generalplaner
General- und Totalunternehmer
STAKEHOLDER
Öffentlichkeit und Presse
Behörden
Politik
Nutzer
Anwohner*innen
Gutachter/
Berater
Qualitätssicherung
Kunst am Bau
Arbeitswelten und
Büroflächenstrategie
Immobilienstrategie und
Logistikkonzeption
Städtebau, Stadtplanung und
Freiraum
Verkehr
TEILPROJEKT
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Bundesstadt Bonn
SGB
Organigramm: Rollenverständnis interne und externe Projektleitung
SGB-Projektleitung, 21.05.2026
Gremien und Rat der Bundesstadt,
Verwaltungsvorstand,
Politischer Arbeitskreis
Externe Projektleitung Interne Projektleitung
Betriebsleitung
SGB
Juristische Beratung
Nutzer und
Betreiber Teilprojekte Verwaltung
Informiert
Legende:
Stimmen sich ab
Projektsteuerung
Generalplanung General- und Totalunternehmer
Weist an
Steuert
Bauüberwachung
Diverse SachverständigeSeite 12 von 19
Bundesstadt Bonn
SGB
AUFBAUORGANISATION// ROLLENVERSTÄNDNIS
SGB BETRIEBSLEITUNG
Rolle & Funktion
Vertretung der Betriebs , Nutzungs und
Betreiberinteressen
Aufgaben
▪ Einbringen betrieblicher Anforderungen
▪ Bewertung von Maßnahmen hinsichtlich:
▪ Betrieb
▪ Sicherheit
▪ Wirtschaftlichkeit
▪ Organisation
▪ Mitwirkung bei Nutzer und
Betriebsprozessen
Entscheidungskompetenz
▪ Entscheidungsbefugt gegenüber interne
und externe PL
Abgrenzung
▪ Keine Projektsteuerung
▪ Keine planerische Leitung
SICHERT SPÄTERE NUTZBARKEIT
UNTERSTÜTZUNG SGB INTERN
Rolle & Funktion
Fachliche Zuarbeit aus Verwaltung und SGB
Aufgaben
▪ Fachliche Beiträge aus Ämtern und
Querschnittseinheiten
▪ Mitarbeit an Entscheidungs- und
Abstimmungsprozessen
▪ Qualitätssicherung aus fachlicher Sicht
Entscheidungskompetenz
▪ keine
ZUARBEIT – KEINE STEUERUNG
Externe Beratung
Rolle & Funktion
Strategisch-fachliches Beratungs- und
Reflexionsgremium
Aufgaben
▪ Beratung zu Abwicklungsstrategie, Risiken
und Organisation
▪ Reflexion zentraler Weichenstellungen
▪ Qualitätssicherung auf Meta-Ebene
Entscheidungskompetenz
▪ keine
BERATUNG – KEINE STEUERUNG
SGB BETRIEBSLEITUNG
Rolle & Funktion
Vertretung der Betriebs- , Nutzungs- und
Betreiberinteressen
Aufgaben
▪ Einbringen betrieblicher Anforderungen
▪ Bewertung von Maßnahmen hinsichtlich:
▪ Betrieb
▪ Sicherheit
▪ Wirtschaftlichkeit
▪ Organisation
▪ Mitwirkung bei Nutzer- und
Betriebsprozessen
Entscheidungskompetenz
▪ Entscheidungsbefugt gegenüber interne
und externe Projektleitung
Abgrenzung
▪ Keine Projektsteuerung
▪ Keine planerische Leitung
SICHERT SPÄTERE NUTZBARKEIT
UNTERSTÜTZUNG SGB INTERN
Rolle & Funktion
Fachliche Zuarbeit aus Verwaltung und SGB
Aufgaben
▪ Fachliche Beiträge aus Ämtern und
Querschnittseinheiten
▪ Mitarbeit an Entscheidungs- und
Abstimmungsprozessen
▪ Qualitätssicherung aus fachlicher Sicht
Entscheidungskompetenz
▪ keine
ZUARBEIT – KEINE STEUERUNGSeite 13 von 19
Bundesstadt Bonn
SGB
AUFBAUORGANISATION// ROLLENVERSTÄNDNIS
PROJEKTLEITUNG SGB INTERN
Rolle & Funktion
Zentrale Bauherrenvertretung und verbindendes Steuerungs- und Führungszentrum
des Projekts innerhalb von Verwaltung und Politik
Kernverantwortung
▪ Gesamtverantwortung für das Projekt aus Sicht der Auftraggeberin
▪ Bindeglied zwischen Projekt, Verwaltung und Externer Projektleitung (Externe
Projektleitung als Bindeglied gegenüber politischen Gremien)
▪ Trägt die Gesamtverantwortung für Zielerreichung (Kosten – Qualitäten – Termine)
Aufgaben
▪ Führung des Projekts auf Bauherrenseite
▪ Nutzermanagement (Bedarfe, Anforderungen, Abstimmungen)
▪ Führung und Steuerung der Projektgruppe
▪ Zentrale Schnittstelle zu allen Teilprojekten und Teilprojektleitungen
▪ Koordination aller SGB-internen Beiträge und Interessen
▪ Zusammenführung fachlicher, organisatorischer und politischer Anforderungen.
▪ Abstimmung und Koordination mit der externen Projektleitung
Entscheidungskompetenz
▪ Entscheidungen im Rahmen der übertragenen Verwaltungsvollmacht
▪ Verantwortung für alle projektseitigen Entscheidungen vor politischer
Beschlussfassung
Abgrenzung
▪ Delegiert operative Projektführung an die externe Projektleitung
▪ Trifft keine fachplanerischen Detailentscheidungen
STRATEGISCHE UND OPERATIVE GESAMTFÜHRUNG AUF BAUHERRENSEITE
STV. PROJEKTLEITUNG SGB INTERN
Rolle & Funktion
Sicherstellung von Kontinuität, interner
Abstimmung und Qualitätssicherung
Aufgaben
▪ Vertretung der internen Projektleitung bei
Abwesenheit
▪ Operative Koordination innerhalb des SGB
▪ Sicherstellung der Synchronisation
Projekt Verwaltung Betrieb
▪ Qualitätssicherung von
Entscheidungsgrundlagen und internen
Abstimmungen
Entscheidungskompetenz
▪ Entscheidungskompetenz ist eingeschränkt
▪ Handelt im Auftrag der internen Projektleitung
Abgrenzung
▪ Keine eigenständige Außenvertretung des
Projekts
▪ Keine politische Schnittstellenfunktion
STABILISIERENDE FÜHRUNGS- UND
KOORDINATIONSROLLESeite 14 von 19
Bundesstadt Bonn
SGB
AUFBAUORGANISATION// ROLLENVERSTÄNDNIS
PROJEKTLEITUNG EXTERN
Rolle & Funktion
Operative Gesamtprojektleitung über alle Phasen der Umsetzung
Kernverantwortung
▪ Inzentivierte Verantwortung für die wirksame Ausgestaltung und Umsetzung der Beauftragungen
▪ Führung des Projekts von Planung bis Übergang in Betrieb und Nutzung
Aufgaben
▪ Operative Gesamtleitung des Projekts im Auftrag der Auftraggeber
▪ Leitung in der Realisierung von Planung, Ausschreibung und Vergabe, Ausführung bis hin zu den Übergaben in Betrieb und Nutzung
▪ Steuerung der Generalplanung als integrierte Planungseinheit
▪ Sicherstellung von Qualität in Planung und Realisierung, aktivem Risiko- und Chancenmanagement, Zielkonformität in der Umsetzung
▪ Koordination aller Projektbeteiligten
▪ Zusammenführung fachlicher, organisatorischer und politischer Anforderungen. Dazu Vorbereitung, Einbringung und Vertretung von
Entscheidungsvorlagen gegenüber Verwaltungsvorstand (VV) in Abstimmung mit der internen Projektleitung und weiterführend im
politischen Arbeitskreis und im Rat
▪ Koordination der in Stabstelle eingesetzten Berater und Projektsteuerer
▪ Konfliktmanagement zur Ausrichtung der unterschiedlichen Interessen der Projektbeteiligten auf einheitliche Projektziele
Entscheidungskompetenz
▪ Limitierte Entscheidungskompetenz (Inhalt und Umfang der Entscheidungskompetenz noch mit SGB/ interner Projektleitung abzustimmen)
▪ Vorbereitung und Empfehlung von Entscheidungen
Abgrenzung
▪ Wahrnehmen von projektbezogenen Repräsentationspflichten
▪ Keine Bauherrenentscheidung
FÜHRT DIE UMSETZUNG – VERANTWORTET QUALITÄT UND RISIKO IN DER REALISIERUNGSeite 15 von 19
Bundesstadt Bonn
SGB
AUFBAUORGANISATION// ROLLENVERSTÄNDNIS
STV. PROJEKTLEITUNG EXTERN
Rolle & Funktion
Operative Unterstützung und Absicherung der Projektleitung extern
Kernverantwortung
▪ Sicherstellung der Durchgängigkeit und Stabilität der operativen Projektführung
Aufgaben
▪ Vertretung der externen Projektleitung bei Abwesenheit
▪ Übernahme definierter operativer Steuerungsaufgaben (z.B. Teilphasen, Schwerpunktthemen)
▪ Unterstützung bei Steuerung der Planung, Vorbereitung von Vergaben, Begleitung der Ausführung, Koordination der Übergabeprozesse
▪ Qualitätssicherung operativer Abläufe
▪ Unterstützung im Risiko- und Terminmanagement
Entscheidungskompetenz
▪ Limitierte Entscheidungskompetenz (Inhalt und Umfang der Entscheidungskompetenz noch mit SGB/ interner PL abzustimmen)
▪ Handelt im Auftrag der externen Projektleitung
Abgrenzung
▪ Wahrnehmen von projektbezogenen Repräsentationspflichten
▪ Keine parallele Projektführung
OPERATIVE ENTLASTUNG UND RESILIENZ DER EXTERNEN PROJEKTLEITUNGSeite 16 von 19
Bundesstadt Bonn
SGB
AUFBAUORGANISATION// ROLLENVERSTÄNDNIS
PROJEKTSTEUERUNG
Rolle & Funktion
Steuerungs-, Monitoring-, Transparenz- und Dokumentationsinstanz
Rollenverständnis
▪ Operative Steuerung und unterstützende Monitoring-Funktion
▪ Klare Abgrenzung zur externen Projektleitung
Aufgaben
▪ Projektsteuerung in den Handlungsbereichen Organisation, Qualitäten,
Kosten, Termine und Verträge (ggf. reduziertes Leistungsbild in
Abhängigkeit vom Abwicklungsmodell – ist noch festzulegen)
▪ Berichtswesen
▪ Dokumenten- und Informationsmanagement
▪ Nachvollziehbare Projektdokumentation
▪ Pflege des Risikoregisters in Abstimmung mit der externen
Projektleitung
Entscheidungskompetenz
▪ Keine
▪ Beratende Funktion ohne Weisungsbefugnis
STEUERUNG UND MONITORING
GENERALPLANUNG
Rolle & Funktion
Integrale, eigenverantwortliche Gesamtplanung
Kernverantwortung
▪ Proaktive Führung, Koordination und Steuerung des
gesamten Planungsteams
▪ Sicherstellung einer konsistenten, abgestimmten Planung
Aufgaben
▪ Erstellung aller Planstände
▪ Koordination aller Fachplanungen
▪ Eigenständige Team- und Schnittstellensteuerung
▪ Erstellung von Entscheidungsvorlagen und Projekt-
Änderungs-Testaten
▪ Bauleitung gemäß HOAI (je nach Beauftragung ggf. nur
künstlerische Oberleitung während LPH 8 (abhängig vom
Abwicklungsmodell – ist noch festzulegen)
Einbindung
▪ Sehr proaktive Einbindung in die Projektabwicklung
▪ Steuerung über Projektsteuerung
PLANT UND KOORDINIERT EIGENVERANTWORTLICH IM
GESTECKTEN RAHMENSeite 17 von 19
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SGB
AUFBAUORGANISATION// ROLLENVERSTÄNDNIS
VERWALTUNGSVORSTAND
Rolle & Funktion
Zentrale administrative Entscheidungsebene
der Verwaltung – Lenkungskreis
Aufgaben
▪ Grundsatzentscheidungen innerhalb der
Verwaltungskompetenz
▪ Vorbereitung politischer Beschlüsse
▪ Strategische Steuerung
Entscheidungskompetenz
▪ Entscheidungen im Rahmen der
Verwaltungsvollmacht
LENKT – ERSETZT KEINE POLITISCHE
BESCHLUSSFASSUNG
POLITISCHER ARBEITSKREIS
Rolle & Funktion
Politische Begleitung und Meinungsbildung
Aufgaben
▪ Diskussion und politische Einordnung
▪ Frühzeitige Einbindung
Entscheidungskompetenz
▪ keine
BEGLEITUNG – KEINE ENTSCHEIDUNG
RAT DER BUNDESSTADT BONN
Rolle & Funktion
Formale politische Entscheidungsinstanz
Aufgaben
▪ Beschlüsse zu Projektgrundlagen,
Haushaltsmitteln und Grundsatzfragen
EINZIGE POLITISCHE
ENTSCHEIDUNGSINSTANZSeite 18 von 19
Bundesstadt Bonn
SGB
AUFBAUORGANISATION// VP UND SCHNITTSTELLEN// VARIANTE 1c GP MIT LPH 5/ BEREINIGT
Leistungsumfang Generalplanung
TU ab LPH 3
Rückbau, Abbruch,
Kreislaufwirtschaft der
Materialien, Baulogistik
VP1
Abbruch und Rückbau
Stufe 1 LPH 1 bis LPH 2
Abbruchkonzept mit statisch
vertiefter Betrachtung
Stufe 2 LPH 6 und LPH 7
FLB
Stufe 3 LPH 8 und LPH 9
QS
GU
Rohbau, Fassade, Technik, Ausbau (einfach und spezial)
VP2
Kernsanierung und Neubau
Stufe 1 LPH 1 bis LPH 5
Grundlagenermittlung, Vorentwurf, Entwurf, Bauantrag, Leitdetails in LPH 5
Stufe 2 LPH 6 bis LPH 7
Teilfunktionale LB
Stufe 3 LPH 8 und LPH 9
QS
GU/ TU tbd
Ertüchtigung,
Betonsanierung,
Brandschutzsanierung
VP optional
Ertüchtigung,
Betonsanierung,
Brandschutzsanierung
Stufe 1 tbd
Stufe 2 tbd
Stufe 3 tbd
VP optional
optional wenn zeitlich
zwischen VP1 und VP2
abbildbar
Firma aus FLB
Schadstoffsanierung,
Materialkreislauf,
Baulogistik
VP0
Schadstoffkonzept,
Materialkataster mit
Mengenermittlung und
Maßnahmenplanung, 3D
Modell, Anforderungen
Baulogistik, Statik,
Brandschutz,
Baugrundgutachten,
Kampfmittel
FLB zur Beauftragung
Aufnahme der Aspekte
aus Auszug und Räumung
Amt 10
Weitere tbd
GU
Wohnen
optional
VP1
Abbruch und Rückbau
entsprechend dem
Entwurf
VP0
Vorbereitende
Maßnahmen parallel zur
Planerauswahl
VP2
Kernsanierung und Neubau nach
Schadstoffsanierung, Abbruch und Rückbau und
gegebenenfalls nach separater ErtüchtigungSeite 19 von 19

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Datenstand: 03.11.2026, 12:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de