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242046-05 AA · Änderungsantrag

Interfraktioneller Änderungsantrag: Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal Antrag zur Vorlage 242046

Nummer
242046-05 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
12.12.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 12.12.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 64 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 242046 Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal

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Änderungsantrag
öffentlich
242046-05 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
MdL Guido Déus
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
Dr. Daniel Rutte
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Max Biniek
Angelika Esch
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
Interfraktioneller Änderungsantrag:
Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal
Antrag zur Vorlage 242046
Beratungsfolge
Rat 12.12.2024 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Beschlussvorschlag wird durch folgenden Änderungsantrag ersetzt.
1. Das Stadthausareal wird in seiner Hauptnutzung als Verwaltungsstandort
mit ergänzenden Nutzungen entwickelt. (Nutzungsart: Mischnutzung). Die
ergänzenden Nutzungen müssen mit dem bestehenden Planungsrecht
vereinbar sein und sollen in einem Umfang von mindestens 25% ermöglicht
werden. Die Verwaltung legt bis zur Ratssitzung am 12.2. eine externe
rechtliche Einschätzung zur maximalen ergänzenden Nutzung vor.
Insbesondere zur Wohnnutzung. Darüber hinaus sollen auch andere
Nutzungen zur Belebung des Neuen Quartiers Stadthausareals flexibel
ermöglicht werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung vorzubereiten und dem Rat
im 1. Quartal 2025 Grundzüge einer Projektstruktur und Umsetzungsvarianten
inklusive fortgeschriebenem Zeitplan und einer Konkretisierung zu den
fiskalischen Auswirkungen vorzulegen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das vorgelegte Flächen- und Wirkkonzept
fortzuschreiben.
4. Die Verwaltung richtet kurzfristig einen Arbeitskreis (AK) der
planungspolitischen Sprecher/innen ein.
Folgende Punkte werden in diesem AK geprüft und vorbesprochen sowie
entsprechende Lösungen bis zur nächsten Ratssitzung vorgeschlagen bzw.
abgestimmt:Seite 1 von 2
Seite 2
a. Die vorgeschlagene Varianten N3c wird zur Grundlage eines städtebaulichen
Qualifizierungswettbewerbs mit mindestens 6 renommierten Architektur- und
Stadtplanungsbüros – davon zumindest 2 in Bonn tätigen - gemacht. Dieser
Wettbewerb dient erstens der Qualitätssicherung der in der Beschlussvorlage
getroffenen wirtschaftlichen, städtebaulichen, freiraumplanerischen und
architektonischen Grundannahmen und Vergleichsmaßstäben. Zweitens sollen
mögliche Optimierungen aufgezeigt und im Hinblick auf ihre Durchführbarkeit in
Abstimmung mit dem Urheber der Planung der vorhandenen Bebauung
dargestellt werden. In dieses Verfahren werden der Städtebau- und
Gestaltungsbeirat der Stadt Bonn und die Stadtentwicklungsgesellschaft
beratend einbezogen.
b. Die verkehrliche Erschließung, mit einem Ausbau der Tiefgarage als
Quartiersgarage in weiteren Tiefbauebenen, einer möglichen Verbindung zur
Friedensplatzgarage, sowie die Einbindung des Stadthaus-Areals als neues
Quartier in der Innenstadt sind im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbs
vertiefend zu untersuchen.
c. Die Ergebnisse des Wettbewerbs werden der Öffentlichkeit im Rahmen eines
zweiten Beteiligungsprozesses in Informationsveranstaltungen bekannt
gegeben und zur Diskussion gestellt.
d. Der angenommene Bedarf an Büroarbeitsplätzen mit Zukunftsprognose wird
vor dem Hintergrund der Digitalisierung von Verwaltungstätigkeiten überprüft
und die Deckung dieses Bedarfs durch die Kapazitäten im geplanten neuen
Stadthaus, den Bezirksrathäusern, weiterer städtischer Liegenschaften im
Rahmen des Flächen- und Wirkkonzeptes validiert. Der überschießende Bedarf
ist in Mietobjekten zu verorten, die in der Vorlage mit den derzeit bekannten
Mietkonditionen zu nennen sind, um eine detailliertere Kalkulation der
Kostenbelastung zu erzielen.
e. Der Nutzungsmix in der Varianten N3c ist im Hinblick auf die
Wirtschaftlichkeit des gesamten Projektes und möglicher Zusatzeinnahmen für
die Stadt Bonn zu optimieren.
f. Das Vorhaben soll als Teilabriss mit integriertem Neubau und Kernsanierung
der zu erhaltenden Gebäudeteile realisiert werden. Risiko- und
Ausstiegsszenarien für die Variante sind bis zur Ratssitzung am 12.2.
darzustellen.
Begründung
erfolgt mündlich
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de