242046-02 · Große Anfrage
BBB-Anfrage: Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal
Kerndaten
- Nummer
- 242046-02
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 22.11.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Stadthaus Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 242046-02 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 21.11.2024 BBB-Anfrage: Grundsatzbeschluss Stadthaus- Areal Beratungsfolge Rat 12.12.2024 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Welche Flächenarten genau beinhalten die in der Beschlussvorlage der Oberbürgermeisterin mit der Drucksache 242046 zum Stadthaus ausgewiesenen Nutzflächen pro Standard-Arbeitsplatz (AP): a) Nutzfläche pro AP 26,5 qm b) Nutzfläche pro AP 17,1 qm und worin liegt der Unterschied zu den Empfehlungen z.B. der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG), die für einen „Papierarbeitsplatz“ (mit persönlichen und allgemeinen Schiebetürenschränke) im Großraumbüro inkl. Wegeflächen, Teeküchen, internen Besprechungsbereichen 16,18 qm pro AP in Ansatz bringen? 2. Wie hoch wäre die aus arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben resultierende, vergleichbare Mindestnutzfläche pro AP anzusetzen? 3. a) Trifft es zu, dass den Flächen in Zonen 1 und 2 rechnerisch die Nutzflächengröße von Standard-Arbeitsplätzen zugrunde gelegt wurde, obwohl diese dort gar nicht vorkommen? b) Nutzflächen in welcher Größe stehen aktuell tatsächlich im Stadthaus und in welchen sonstigen städtisch genutzten Immobilien für Nutzungen der Zonen 1 und 2 zur Verfügung? 4. Nutzflächen in welcher Größe mit Arbeitsplätzen in welcher Anzahl stehen in städtisch genutzten Liegenschaften außerhalb des Stadthauses aktuell differenziert nach Eigentum und Anmietung tatsächlich zur Verfügung? 5. In wessen Trägerschaft (Stadt Bonn, Gesellschaft mit überwiegend städtischer Beteiligung, private Dritte) soll nach den Vorstellungen der Oberbürgermeisterin unter Beachtung oder Ausnahme der geltenden Beschlusslage Wohneigentum in welchen Eigentumsverhältnissen aufSeite 1 von 2 Seite 2 dem Stadthausareal entstehen? 6. Nutzflächen mit der ursprünglichen Zweckbestimmung Büronutzung werden in welcher Größenordnung in welchen städtischen Liegenschaften aktuell zu anderen Zwecken genutzt? Begründung Die Fragesteller sind ob der Unterlagen zum Grundsatzbeschluss Zukunft Stadthaus an ergänzenden und erläuternden Informationen insbesondere zu dem zugrundeliegenden Raumbedarf interessiert. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de