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242046-01 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag: Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal

Nummer
242046-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
19.11.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Karl-Finkelnburg-Straße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Berliner Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Koblenzer Straße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Hauptausschusses 03.12.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 12.12.2024 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 242046 Grundsatzbeschluss Stadthaus-Areal

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Änderungsantrag
öffentlich
242046-01 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
BBB-Änderungsantrag: Grundsatzbeschluss
Stadthaus-Areal
Beratungsfolge
Hauptausschuss 03.12.2024 Empfehlung
Rat 12.12.2024 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Der Rat geht bei den weiteren Überlegungen zur Zukunft des Stadthauses
auf Grund der ermittelten Kostenaufstellung von einer Sanierung statt von
einem Abriss und Neubau des Gebäudes aus.
2. Vor einer Festlegung, auf Basis welcher Variante das Stadthaus saniert
werden soll und vor der folgenden Beauftragung einer einhergehenden
Projektstruktur, eines Zeitplanes und der Konkretisierung fiskalischer
Auswirkungen wird die Oberbbürgermeisterin beauftragt,
a. dem Rat einen aus Sicht der Bezirksregierung Köln genehmigungsfähigen
Haushaltsentwurf vorzulegen, der sowohl sämtliche bis 2029 kassenwirksam
werdenden Aufwendungen für die Sanierung des Stadthauses (auf Basis der
Variante N1a und N1c) sowie für den Fall, dass zusätzlich ein
Verwaltungsstandort im Neuen Quartier Bundesviertel angestrebt wird, auch
die hierfür kassenwirksam werdenden Aufwendungen beinhaltet,
b. dem Rat darzulegen, wie sie sich unter Beachtung der geltenden
Beschlusslage Errichtung, Betrieb und Eigentumsverhältnisse für eine
Wohnraumnutzung im Rahmen einer Mischnutzung am Standort des
Stadthauses Berliner Platz 2 vorstellt und welches Nutzungskonzept sie
hinsichtlich der übrigen, nicht unmittelbar dem Betrieb der Stadtverwaltung
dienenden Nutzungen verfolgt,
c. dem Rat ein Konzept mit dem Ziel vorzulegen, derzeit unwirtschaftlich
betriebene Bestandsimmobilien einer neuen Nutzung (z.B. Flüchtlings- und
Obdachlosenunterbringung) und dadurch Immobilen im Eigentum der Stadt
wieder ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung als Büroflächen für die
Stadtverwaltung (z.B. Karl-Finkelnburg-Straße 50, Koblenzer Straße 148)
zuzuführen.
BegründungSeite 1 von 2
Seite 2
Aus Sicht der Antragsteller macht es wenig Sinn, eine Sanierungsvariante zu
beschließen und hierauf personelle und finanzielle Ressourcen zu verwenden,
solange kein genehmigungsfähiger Haushalt vorliegt und somit nicht klar ist,
wann die Sanierung des Stadthauses tatsächlich realisierbar und finanzierbar
ist. Darüber hinaus erscheint es sinnfrei, Sanierung des Stadthauses und
Neubau im Quartier Bundesviertel getrennt zu behandeln, wenn die
Oberbürgermeisterin selbst zu dem Schluss kommt, dass für die Sicherstellung
des Verwaltungsbetriebes letzterer nicht zwingend notwendig ist. Vor diesem
Hintergrund erscheint es äußerst fraglich, ob die Bezirksregierung einer
entsprechend hohen Neuverschuldung zustimmt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de