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242023-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Neuausrichtung OGSplus an Förderschulen

Nummer
242023-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  1. Sitzung des Rates 13.02.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 05.02.2025 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Schulausschusses 22.01.2025 Kenntnisnahme
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  1. 242023 Neuausrichtung OGSplus an Förderschulen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242023-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Neuausrichtung OGSplus an Förderschulen
Beratungsfolge
Schulausschuss 22.01.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 05.02.2025 Kenntnisnahme
Rat 13.02.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In der Sitzung des Schulausschusses vom 26.11.2024 wurde die mögliche Ver-
kürzung der wöchentlichen Betreuungszeiten zugunsten einer höheren Qualität
von OGSplus an Förderschulen diskutiert. Die Idee einer angemessenen Ver-
kürzung der eigentlichen Betreuungszeit besteht darin, dass darüber ggf. eine
zusätzliche Abdeckung von Zeiten vor Betreuungsbeginn und nach Betreu-
ungsende ermöglicht werden könnte.
In der Beschlussvorlage für den Schulausschuss vom 26.11.2024 sieht die
Musterkalkulation für OGSplus an Förderschulen den gleichen Betreuungsum-
fang von 22,5 Stunden vor, wie in der Basis-OGS an Grundschulen:
Montag 12:00 – 16:30 Uhr 4,5 h
Dienstag 12:00 – 16:30 Uhr 4,5 h
Mittwoch 12:00 – 16:30 Uhr 4,5 h
Donnerstag 12:00 – 16:30 Uhr 4,5 h
Freitag 12:00 – 16:30 Uhr 4,5 h
Gesamt: 22,5 h
Allerdings können die Betreuungszeiten vor Ort je nach Bedarf abweichen, so
dass derzeit auch an OGSplus Förderschulstandorten die Betreuungszeiten
bereits ab 11:30 Uhr beginnen und dafür bereits um 16 Uhr enden bzw. freitags
nur bis 15:30 Uhr betreut wird. Entscheidend ist, dass der Gesamtbetreuungs-
umfang von 22,5 Stunden sichergestellt ist.
Alternativ wäre künftig vorstellbar die Betreuungszeiten beispielhaft wie folgt zu
kürzen:
Montag 12:00 – 16:00 Uhr 4 h
Dienstag 12:00 – 16:00 Uhr 4 h
Mittwoch 12:00 – 16:00 Uhr 4 h
Donnerstag 12:00 – 16:00 Uhr 4 h
Freitag 12:00 – 15:00 Uhr 3 h
Gesamt: 19 h
Konkret würde dies eine Reduzierung der Betreuungszeit von 22,5 Stunden aufSeite 1 von 2
Seite 2
19 Stunden bedeuten. Wie oben beschrieben würden OGSplus Förderschul-
standorte, die bereits um 11:30 Uhr die Betreuung beginnen, dann entspre-
chend nur eine Betreuung montags bis donnerstags bis 15:30 und freitags bis
14:30 Uhr anbieten können.
Hier muss beachtet werden, dass der aktuelle Erlass vorsieht, dass sich der
Zeitrahmen offener Ganztagsschulen im Primarbereich unter Einschluss der
allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel an allen Unterrichtstagen von spätes-
tens 8 Uhr bis 16 Uhr, bei Bedarf auch länger, mindestens aber bis 15 Uhr er-
streckt. Demzufolge wäre in solchen Fällen eine Regelung zu finden, die frei-
tags eine Betreuung bis 15 Uhr garantiert, zulasten der Betreuungszeiten von
montags bis donnerstags.
In dem ab dem Schuljahr 2026/2027 in Kraft tretenden Erlass sind allerdings
die Betreuungszeiten sogar von 8 bis 16 Uhr abzudecken: „Der Zeitrahmen
offener Ganztagsschulen im Primarbereich erstreckt sich unter Einschluss der
allgemeinen Unterrichtszeit an allen Unterrichtstagen von spätestens 8
Uhr bis 16 Uhr, bei Bedarf auch länger. Die Teilnahme ist dabei in der Regel
bis mindestens 15 Uhr verbindlich.“
Aus Sicht der Verwaltung ist mit den in die Etatberatungen eingebrachten
Haushaltsansätzen nur das Modell 1 (rot) umsetzbar, um sicherzustellen,
dass neben einer qualitativen Steigerung mit Blick auf den OGS-
Rechtsanspruch tatsächlich auch die Zahl der OGS-Plätze an Förderschu-
len sukzessive erhöht werden kann:
Schuljahr 24/25 768.849 131 OGS-Plätze 30% OGS-Quote
Schuljahr 25/26 893.849 181 OGS-Plätze 41% OGS-Quote
Schuljahr 26/27 1.189.925 231 OGS-Plätze 52% OGS-Quote
Schuljahr 27/28 1.489.925 281 OGS-Plätze 63% OGS-Quote
Bei dieser Berechnung ist eine Dynamisierung der OGSplus-Mittel im Hinblick
auf die Personalkostensteigerungen noch nicht berücksichtigt. Ebenso steht der
OGSplus-Ausbau an den Förderschulen in Abhängigkeit zu den vorhandenen
Personal- und Raumressourcen.
Fazit: Die Kürzung der Betreuungszeiten ist mit Blick auf die zu erwartende
Regelung ab 2026/2027 keine interessengerechte Lösung.
Anlage/n
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