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241997-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu CDU Große Anfrage: Städtische Bewerbung von Fahrradstraßen

Nummer
241997-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Rheinufer Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Adenauerallee Straße· Südstadt, Bonn
  • Bornheimer Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  • Rheinaue siedlung· Hochkreuz, Bad Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241997 CDU Große Anfrage: Städtische Bewerbung von Fahrradstraßen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241997-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zu CDU Große Anfrage: Städtische
Bewerbung von Fahrradstraßen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wer hat den Auftrag für diese Plakatwerbung erteilt?
Der Rat der Stadt Bonn hat am 13. Juni 2023 beschlossen, dass die
Verwaltung die Umsetzung der neuen Fahrradstraßen durch
Öffentlichkeitsarbeit und Informationskampagnen begleiten soll (DS-Nr.
230636):
„Die Verwaltung führt eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit durch, dies
beinhaltet Bürgerinformationen in den Bezirken, Presse- und
Informationskampagnen für Fahrradstraßen. Anwohnende werden zudem, wie
gehabt, kurz vor Ausführung der Markierungsmaßnahme per Briefsendung
informiert und aufgeklärt.“
Die im Juni gestartete Fahrradstraßenkampagne hatte das Ziel, die in
Fahrradstraßen geltenden Regeln und Rechte in der Stadtgesellschaft bekannt
zu machen und zugleich den Wiedererkennungswert von Fahrradstraßen zu
erhöhen. Die Kampagne bestand aus mehreren Bausteinen, darunter Plakate
zur Bekanntmachung der Fahrradstraßen im Rahmen der städtischen
Kontingente der Ströer Werbeflächen sowie Plakate zur Aufklärung der Regeln
und Rechte in den betroffenen Straßen selbst. Die Kampagne hat somit einen
ergänzenden Beitrag zur Umsetzung der Infrastrukturmaßnahme geleistet, mit
dem Ziel, die Verkehrssicherheit in Fahrradstraßen zu erhöhen. Vielen
Verkehrsteilnehmenden ist das Erscheinungsbild sowie der
Regelungscharakter einer Fahrradstraße bisher nicht bekannt. Dies thematisiert
auch ein derzeitig laufender politischer Antrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.
241986).
2. Aus welchem Haushaltstitel wurde diese Aktion bezahlt und wie viel hat
sie gekostet?
Da das für das Projekt Fahrradstraßen federführende Amt 61 im Jahr 2023 zu
der Zeit keine Mittel für die beschlossene Öffentlichkeitsarbeit bereitstellen
konnte, erfolgte der Auftrag hierzu nach erfolgter Ausschreibung aus den
Haushaltsmitteln des Programmbüros Mobilitätswende zu einer Summe von
22.372 €. Er umfasste die Entwicklung eines stadtweiten KampagnenansatzesSeite 1 von 3
Seite 2
sowie deren Konzeption. Für die Verbreitung der Kampagneninhalte (Erstellung
und Druck der Plakate, Verbreitung) wurden über die Mittel des Amts 61
weitere 22.226 € bereitgestellt, welche zu einem Großteil über die
Förderrichtlinie Nahmobilität Öffentlichkeitsarbeit des Landes NRW gedeckt
werden konnten.
3. Gibt es vergleichbare politische Beschlüsse, die mittels Plakatierung
durch die Stadt beworben werden?
Es ist grundsätzlich gängig, Kampagnen zur Verkehrssicherheit oder zu
Verkehrsregeln auch an den betreffenden Stellen durchzuführen.
So wurde im Jahr 2021 auf Beschluss des Haupt- und des
Verkehrsausschusses aus dem Jahr 2020 eine stadtweite
Informationskampagne auf den Plakatwänden und digitalen Screens zu einigen
Verkehrsregeln der StVO durchgeführt (DS-Nr. 201476). Auch hat die
Stadtverwaltung in der Vergangenheit auf Plakatwänden im Stadtgebiet um
gegenseitige Rücksichtnahme im Verkehr geworben. Als die StVO novelliert
wurde und 1,5 m Überholabstand zu Radfahrenden gesetzlich festgesetzt
wurden, fand ebenfalls eine Öffentlichkeitskampagne statt. Seitdem sind alle
rund 400 Fahrzeuge der Bonner Stadtverwaltung mit Heckaufklebern
ausgestattet, die auf den Überholabstand hinweisen.
Banner verwendete die Verwaltung schon 2019 im Kontext der Fahrradstraßen,
um z.B. in Bad Godesberg auf Initiative des Amos-Comenius-Gymnasiums
über die Regeln in Fahrradstraßen zu informieren.
Im Rahmen der Projekte und Baumaßnahmen am Bonner Rheinufer, auf der
Adenauerallee und der Bornheimer Straße informiert die Stadt mit
Bauzaunplakaten. Im Zuge der Öffentlichkeitskampagne zum Projekt
“Emissionsfreie Innenstadt” waren Dreiecksständer mit Plakaten vor Ort, in der
Rheinaue und an den Mobilstationen im Einsatz.
Generell nutzt die Verwaltung im Zuge gesamtstädtischer
Informationskampagnen meist die digitalen Werbeflächen im Stadtgebiet, unter
anderem sogenannte City- und Infoscreens (bspw. Kampagnen zu:
Personalgewinnung, Fest der Demokratie, Bonn isst gut, Tag der Vereinten
Nationen und weitere).
Diese digitalen Screens kamen auch im Rahmen der Informationskampagne zu
Fahrradstraßen zum Einsatz.
4. Wenn ja, aus welchen Haushaltsmitteln werden diese bezahlt?
Die Haushaltsmittel hierfür sind bei den verschiedenen (jeweils federführenden)
Ämtern und Dezernaten verortet.
Die begleitende Plakatkampagne zur Einrichtung der neuen Fahrradstraßen hat
den Zweck die Bevölkerung über die Fahrradstraßen und die dort geltenden
Regeln aufzuklären. Sie ist ein etabliertes Mittel, das derzeit deutschlandweit
viele Kommunen anwenden, die Fahrradstraßen neu einrichten und ist auch
Teil der Handlungsempfehlungen und Leitfäden zur Einrichtung von
Fahrradstraßen.Seite 2 von 3
Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de